Einwohnergemeinde Niedergösgen

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1 Einwohnergemeinde Niedergösgen Schulordnung

2 Schulordnung Der Gemeinderat, gestützt auf - das Volksschulgesetz vom 4. September die Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz vom 5. Mai die Schulleitungsverordnung vom. November den Gesamtarbeitsvertrag für das Staatspersonal GAV vom 5. Oktober die Verordnung über die Fortbildung der Volksschullehrer vom 6. März 97 - den RRB Nr. 706 vom 3. August 999 Geleitete Schulen - die Gemeindeordnung (GO) - die Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) beschliesst:. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Diese Schulordnung gilt für den Kindergarten, die Primarschule, das Schulsekretariat und die Schulleitung in Niedergösgen. Die Schule Niedergösgen umfasst den Kindergarten und die Primarschule. Gleichstellung der Geschlechter Sämtliche Bestimmungen und Funktionsbezeichnungen dieser Schulordnung gelten, unbesehen der Formulierung, in gleicher Weise für beide Geschlechter. 3 Zweck Ergänzend zu den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Bestimmungen macht die Schulordnung Vorgaben an die Schule Niedergösgen, das Schulsekretariat und die Schulleitung. Die Schule Niedergösgen ist eine Geleitete Schule und wird als pädagogische und betriebliche Einheit geführt. 3 Die Schulleitung führt die Schule und die Lehrpersonen in den Bereichen Schulentwicklung, Qualitätssicherung und entwicklung, Organisation, Information, Öffentlichkeitsarbeit, Personalführung und -entwicklung, und Krisenbewältigung. 4 Die Schulordnung dient als Leitfaden für die Arbeit der Schulleitung.

3 4 Amtsgeheimnis Die Beratungen, Geschäfte, Unterlagen und Sitzungen der Schulleitung sind nicht öffentlich. Die Schulleitung ist an das Amtsgeheimnis gebunden. Diese Verpflichtung dauert auch nach Aufgabe der entsprechenden Tätigkeit zeitlich unbefristet fort. 3 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz sind strikte einzuhalten.. Schulleitung 5 Aufgaben Die Schulleitung leitet die Schule Niedergösgen gemäss den Vorgaben des Gesetzes im operativen Bereich entsprechend dem Funktionendiagramm der Schule Niedergösgen und orientiert sich am Qualitätsleitbild der Schule Niedergösgen. Die Schulleitung gewährleistet die Zusammenarbeit mit den Behörden und wahrt die Interessen aller an der Schule Niedergösgen Beteiligten. 6 Organisation Die Schulleitung ist gemäss der Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) angestellt und gehört zum Verwaltungskader. Die Schulleitung ist dem Gemeindepräsidenten unterstellt. Der Gemeindepräsident führt jährlich ein Mitarbeitergespräch durch. 7 Mitarbeiterführung Die Führung des Teams als ganzes und der einzelnen Lehrpersonen ist Aufgabe der Schulleitung. Die Schulleitung führt jährlich ein Mitarbeitergespräch mit den Lehrpersonen durch. 8 Weiterbildung Die Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument der Schulentwicklung und dient der persönlichen Entwicklung der Lehrpersonen. Sie wird zu diesem Zweck durch die Schulleitung gezielt eingesetzt. Die Schulleitung bewilligt Schulausfälle gemäss der Verordnung über die Fortbildung der Volksschullehrer. Die Übernahme von Kurskosten durch die Gemeinde Niedergösgen erfolgt gemäss den Regelungen eines besonderen Weiterbildungskonzepts. 3 Als Kriterien für die Anordnung und Bewilligung von Kursen sind die Konformität zu den Entwicklungszielen der Schule Niedergösgen und zur Förderung der Lehrpersonen anzuwenden. 3

4 4 Die Weiterbildungen haben im Rahmen des Schulprogramms sowie des Quartals- und Jahresplans zu erfolgen. 9 Anstellung und Voraussetzungen Die Schulleitung wird durch den Gemeinderat angestellt und in seiner Funktion eingesetzt. Die Schulleitung verfügt über geeignete Voraussetzungen für die Funktion oder erwirbt sie innerhalb möglichst kurzer Zeit. Die Schulleitung verfügt über eine anerkannte Schulleiterausbildung oder ist bereit, diese zu absolvieren. 0 Entwicklungsziele Die Entwicklungsziele der Schule Niedergösgen werden im Qualitätsleitbild verankert. Sie sind so auszulegen, dass sie über mehrere Jahre Bestand haben. Die Entwicklungsziele sind periodisch zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. In einem höheren Detaillierungsgrad sind die Entwicklungsziele im Schulprogramm in verschiedene Etappen aufzuteilen. Die Massnahmen zur Umsetzung und Zielerreichung sind in der Quartals- und Jahresplanung in Form von Quartals- bzw. Jahreszielen zu formulieren. Die Zielerreichung aller Detaillierungsstufen ist regelmässig zu überprüfen. 3. Schulsekretariat Aufgaben Das Schulsekretariat nimmt alle Aufgaben gemäss schulinternem Pflichtenheft wahr. Anstellung Das Schulsekretariat wird auf der Schulleitung durch den Gemeindepräsidenten angestellt. Das Schulsekretariat ist gemäss der Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) angestellt und untersteht der Schulleitung. 4

5 4. Schlussbestimmungen 3 Instanzenwege Im Konfliktfall ist der Instanzenweg gemäss dem Beschwerdemanagement der Schule Niedergösgen zu durchlaufen. 4 Rechtsmittel Wer von einer Verfügung, einem Beschluss oder einem der Schulleitung berührt wird, kann beim Gemeinderat oder Departement für Bildung und Kultur gemäss Funktionendiagramm der Schule Niedergösgen Beschwerde führen. Zur Beschwerde ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse nachweist. Beschwerden sind innert 0 Tagen seit der anzufechtende Beschluss öffentlich bekannt gemacht oder schriftlich mitgeteilt wurde, einzureichen. Die schriftliche Beschwerde hat einen und eine Begründung zu enthalten. 3 Die Vorschriften der Spezialgesetzgebung, welche andere en vorsehen, bleiben vorbehalten. 5 Aufhebung bisherigen Rechts Mit dem Inkrafttreten der Schulordnung ist das Kindergartenreglement vom 4. Juni 008, das Schulleitungsreglement vom 06. Mai 008 und die Schulordnung vom. Oktober 008 aufgehoben. 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt nach Beschluss durch den Gemeinderat auf den. Oktober 08 in Kraft. Beschlossen durch den Gemeinderat am. September 08. Einwohnergemeinde Niedergösgen Gemeinderat Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin Kurt Henzmann Antonietta Liloia Anhang: - Funktionendiagramm der Schule Niedergösgen 5

6 Anhang zur Schulordnung der Gemeinde Niedergösgen: Funktionendiagramm der Schule Niedergösgen Legende der Akteurinnen und Akteure L = Lehrperson SPD = Schulpsychologischer Dienst DBK = Departement für Bildung und Kultur = Schulleitung EB = Erziehungsberechtigte RR = Regierungsrat GP = Gemeindepräsident = Volksschulamt VG = Verwaltungsgericht = Gemeinderat. Organisationsverantwortung 00 Organisationsstatut schaffen (Struktur, Organigramm) 00 Planerische, administrative und organisatorische Aufgaben (inkl. Prognosen, Statistiken) 003 Leitung der Lehrer- und Lehrerinnenkonferenz 004 Einrichtung / Aufhebung von Abteilungen (Pensenplanung) 005 Klassen bilden, Schüler/innen zuteilen, Klassen resp. Pensen den Lehrpersonen zuteilen (Pensenmeldung) 006 Lektionspläne erstellen 007 Ferienplan erstellen 008 Schulveranstaltungen (Projekte, Schulfeste, etc.) organisieren L 009 Information und Kommunikation nach aussen sicherstellen 00 Qualitätsmanagement umsetzen 0 Vergabe und Bewilligungen für Benützung der Schulräume 6

7 . Zielbildungsverantwortung 00 Leistungsvereinbarung mit Volksschulamt abschliessen DBK 00 Leistungsauftrag mit Schulleitung abschliessen 003 Reporting zum Leistungsauftrag 004 Reporting zur Leistungsvereinbarung DBK 005 Leitbild entwickeln 006 Leitbild umsetzen 007 Lokal angepasste pädagogische Massnahmen entwickeln 008 Lokal angepasste pädagogische Massnahmen umsetzen L 009 Schulprogramm entwickeln 00 Schulprogramm umsetzen 0 Qualitätsmanagement entwickeln 0 Qualitätsmanagement umsetzen 03 Massnahmen nach externer Schulevaluation entwickeln 04 Massnahmen nach externer Schulevaluation umsetzen 3. Führungs- und Förderungsverantwortung 3. Personelle Führung 30 Anforderungsprofil/Pflichtenheft für Schulleitung 30 Anforderungsprofil/Pflichtenheft für Lehrpersonen in Ergänzung zum Gesamtarbeitsvertrag 303 Bewerbungsverfahren Schulleitung durchführen 304 Anstellung Schulleitung und Kündigung vornehmen 7

8 305 Bewerbungsverfahren Lehrpersonen durchführen 306 Anstellung Lehrpersonen vornehmen 307 Einsatz und Anstellung von Stellvertretungen 308 Lehrpersonen einführen 309 Kündigungen von Lehrpersonen vornehmen RR 30 Lohn und Pensum Schulleitung festsetzen 3 Anordnung Administrativverfahren gegenüber Lehrpersonen RR 3 Anordnung von Disziplinarmassnahmen gegenüber Eltern L DBK 33 Schulleitung beurteilen und Zielvereinbarung abschliessen GP 34 Lehrpersonen im Unterricht besuchen 35 Mitarbeitendengespräche durchführen 36 Lehrpersonen beurteilen und Zielvereinbarung abschliessen 37 Weiterbildung: einzelne Lehrpersonen L 38 Weiterbildung: Kollegium 39 Pflichterfüllung der Lehrpersonen überwachen (z.b. Einhaltung Lehrplan) 30 Nebenbeschäftigungen der Lehrpersonen überwachen L 3 Arbeitszeugnisse ausstellen L 3 Einschreiten und die erforderlichen Massnahmen treffen bzw. einleiten, wenn Lehrpersonen Vorschriften und Beschlüsse nicht einhalten 3. Fachliche, administrative und organisatorische Leitung 30 Einhalten der Schulpflicht L 30 Schüler/innen bis 4 Halbtage dispensieren EB L 303 Schüler/innen für mehr als 4 Tage dispensieren EB 304 Schüler/innen vom Besuch einzelner Fächer dispensieren EB 305 Massnahmen bei unbegründetem Fernbleiben vom Unterricht L DBK 306 Disziplinarmassnahmen gegenüber Schüler/innen treffen L DBK 8

9 307 Schulausschluss bis 7 Tage L DBK 308 Schulausschluss bis Wochen L DBK 309 Disziplinarmassnahmen gegenüber Erziehungsberechtigten: Ermahnung L DBK 3 Disziplinarmassnahmen gegenüber Erziehungsberechtigten: Busse bis Fr L DBK 3 Verfahren für Konfliktbewältigung festlegen L DBK 3 Im Konfliktfall intervenieren und im Kollegium und zwischen der Schule (bzw. Lehrpersonen) und anderen Partnern vermitteln L 33 Lehrpersonen bis Wochen beurlauben L 34 Lehrpersonen über Wochen beurlauben 35 Schullaufbahnentscheide L DBK 36 Zuteilung von Schüler/innen in Sonderschule SPD DBK VG 37 Befreiung von der Schulpflicht EB DBK 38 Pensenplanung 39 Statistik, Berichte, Stellungnahmen, Anträge zu Handen sbehörde stellen 3.3 Schulentwicklung DBK VG 330 Innovationen einleiten und umsetzen L 330 Schulinterne Regelungen erarbeiten und umsetzen L 3303 Diverse Konzepte für den Schulbetrieb erstellen 3304 Betriebskultur entwickeln und pflegen 9

10 4. Informationsverantwortung 4. Interne Kommunikation 40 Interne Kommunikation sicherstellen 40 Führungsgrundsätze festlegen 403 Regeln der Schul- und Unterrichtsorganisation und des Schullebens (Hausordnung) festlegen L 404 Umsetzung der Regeln der Schul- und Unterrichtsorganisation und des Schullebens (Hausordnung) überwachen 405 Konferenzen einberufen und leiten, Meinungsbildungs- und ungsprozesse moderieren L 406 Arbeitsweise im Kollegium festlegen (z.b. Sitzungsrhythmus, Protokollführung) L 407 Zusammenarbeit mit Behörden 408 Kontakt mit externen Fachstellen (z.b. Schulpsychologischer Dienst) 409 Öffentlichkeitsarbeit organisieren und durchführen 4. Externe Kommunikation 40 Externe Kommunikation sicherstellen 40 Zusammenarbeit Schule und Erziehungsberechtigte regeln 403 Allgemeine Information der Erziehungsberechtigten über die Schule 404 Information der Erziehungsberechtigten über die Klasse und die Schüler/innen L 405 Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten L 0

11 5. Kontrollverantwortung 500 Budget erstellen 500 Budget überwachen 5003 Unterricht auswerten und evaluieren L 5004 Interne Selbstevaluation der Schul- und Unterrichtsqualität 5005 Externe Schulevaluation 5006 Qualitätsmanagement überprüfen und anpassen Genehmigt durch den Gemeinderat am. September 08. Einwohnergemeinde Niedergösgen Gemeinderat Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin Kurt Henzmann Antonietta Liloia

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