Tarifvertrag über die Einrichtung eines Transparenzausschusses und die Beschäftigungssicherung bei der AWO Braunschweig

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tarifvertrag über die Einrichtung eines Transparenzausschusses und die Beschäftigungssicherung bei der AWO Braunschweig"

Transkript

1 Tarifvertrag über die Einrichtung eines Transparenzausschusses und die Beschäftigungssicherung bei der AWO Braunschweig vom 02. Februar 2009 Zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., Berlin, - vertreten durch den Vorstand - einerseits und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft - ver.cli, Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, Hannover - vertreten durch die Lanclesbezirksleitung andererseits wird folgender Tarifvertrag vereinbart:

2 1 Transparenzausschuss (1) Auf freiwilliger Basis wird für den AWO Bezirksverband Braunschweig e.v. und die AWO Senioren & Pflege ggmbh ein so genannter Transparenzausschuss eingerichtet. (2) Die AWO hat den Transparenzausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden, sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehört in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 9a insbesondere die Angabe über den potentiellen Erwerber und dessen Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Arbeitnehmer; Gleiches gilt, wenn im Vorfeld der Übernahme des Unternehmens ein Bieterverfahren durchgeführt wird. (3) Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere 1.die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens; 2.die Produktions- und Absatzlage; 3.das Produktions- und Investitionsprogramm; 4. Rationalisierungsvorhaben; 5.Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden; 5a.Fragen des betrieblichen Umweltschutzes; 6.die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen; 7.die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen; 8.der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben; 9. die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks; 9a jie Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist, lie sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unter- 10. nehmens wesentlich berühren können. 2

3 Bestellung und Zusammensetzung des Transparenzausschusses (1) Der Transparenzausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Zu Mitgliedern des Transparenzausschusses können auch die in 5 Abs. 3 BetrVG genannten Angestellten bestimmt werden. Die Mitglieder sollen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen. (2) Die Mitglieder des Transparenzausschusses werden vom Gesamtbetriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt Die Mitglieder des Transparenzausschusses können jederzeit abberufen werden; auf die Abberufung sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden. Protokollerklärung zu 2 Abs. 2: Bei einer Festlegung abweichender betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsstrukturen tritt an die Stelle des Gesamtbetriebsrates das Gremium, das dessen betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben wahrnimmt. (3) Für die Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder des Transparenzausschusses gilt 79 BetrVG entsprechend. 3 Sitzungen (1) Der Transparenzausschuss hat das Recht, einen Berater hinzuzuziehen. Für die Laufzeit dieses Tarifvertrages trägt der Arbeitgeber die Kosten. Der Transparenzausschuss soll mindestens einmal pro Quartal zusammentreten. Zu den regelmäßigen Sitzungen erhält der Transparenzausschuss regelmäßig nach Ablauf des Kalendervierteljahres unverzüglich die Quartalsberichte des ev und der AWO Senioren und Pflege ggmbh zur Information. (2) Im Anschluss erfolgt die Beratung des Quartalsberichtes zwischen Geschäftsführung und Transparenzausschuss. (3) Die Mitglieder des Transparenzausschusses sind berechtigt, in die nach 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.

4 (4) Der Transparenzausschuss hat über jede Sitzung dem Gesamtbetriebsrat unverzüglich und vollständig zu berichten. Protokollerklärung zu 3 Abs. 4: Die Protokollerklärung zu 2 Abs. 2 gilt entsprechend. (5) Der Jahresabschluss ist dem Transparenzausschuss unter Beteiligung des Gesamtbetriebsrats zu erläutern. 4 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten Wird eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens im Sinne des 1 entgegen dem Verlangen des Transparenzausschusses nicht, nicht rechtzeitig oder nur ungenügend erteilt und kommt hierüber zwischen Unternehmer und Gesamtbetriebsrat eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsslelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat. Die Einigungsslelle kann, wenn dies für ihre Entscheidung erforderlich ist, Sachverständige anhören; 80 Abs. 4 BetrVG gilt entsprechend. Protokollerklärung zu 4: Die Protokollerklärung zu 2 Abs. 2 gilt entsprechend.

5 5 Beschäftigungssichenmg beim AWO Bezirksverband Braunschweig e.v. Bis zum sind mit Ausnahme der Beschäftigten in den Kindertagesstätten betriebsbedingte Kündigungen beim AWO Bezirksverband Braunschweig ev grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten aufgrund wichtiger Gründe ausnahmsweise betriebsbedingte Kündigungen notwendig werden, können diese nur mit Zustimmung des Transparenzausschusses und der Tarifvertragsparteien ausgesprochen werden. 6 Laufzeit Dieser Tarifvertrag tritt am in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens zum

6 Berlin, den A/.. / '! ~ f Hannover, den Für den Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v. Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Andreas Johnsen Vorsitzender Siegfried Sauer Landesbezirksleiter Gero Kettler Geschäftsführer Joa Lande~b~zirksfachbereichsleiter Verhandlungsführer

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe. (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Weser-Ems-Gruppe)

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe. (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Weser-Ems-Gruppe) 3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Weser-Ems-Gruppe) vom 26. Januar 2015 Tarifvertrag für die Beschäftigten der AWO Weser-Ems-Gruppe vom 11. September

Mehr

1. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2011 AWO Braunschweig) vom 24. März 2011

1. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2011 AWO Braunschweig) vom 24. März 2011 1. Änderungstarifvertrag vom 24. März 2011 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Braunschweig (TV AWO Braunschweig) vom 02. Februar 2009 - zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 9. Literatur 11 Teil A: Rechtliche Grundlagen 11 Teil B: Betriebswirtschaftliche Grundlagen 13.

Abkürzungsverzeichnis 9. Literatur 11 Teil A: Rechtliche Grundlagen 11 Teil B: Betriebswirtschaftliche Grundlagen 13. 3 Inhalt Abkürzungsverzeichnis 9 Literatur 11 Teil A: Rechtliche Grundlagen 11 Teil B: Betriebswirtschaftliche Grundlagen 13 Vorbemerkung 14 Teil A: Rechtliche Grundlagen 15 I. Errichtung des Wirtschaftsausschusses

Mehr

TV Wirtschaftsausschuss AWO Bremen vom 26. November 2015

TV Wirtschaftsausschuss AWO Bremen vom 26. November 2015 TV Wirtschaftsausschuss AWO Bremen vom 26. November 2015 zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev - vertreten durch den Vorstand - einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),

Mehr

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung Mitbestimmung Jean-Martin Jünger, Carsten Gebel Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten Verlag Dashöfer Jean-Martin Jünger,

Mehr

5. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe. (TV Tariferhöhung 2016/2017 AWO Weser-Ems-Gruppe)

5. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe. (TV Tariferhöhung 2016/2017 AWO Weser-Ems-Gruppe) I 5. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe (TV Tariferhöhung 2016/2017 AWO Weser-Ems-Gruppe) vom 01.07.2016 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der AWO Weser-Ems-Gruppe (TV AWO Weser-Ems-Gruppe)

Mehr

Tarifvertrag. für die Praktikantinnen/Praktikanten der Arbeiterwohlfahrt Braunschweig (TV-Prakt AWO Braunschweig) vom 02.

Tarifvertrag. für die Praktikantinnen/Praktikanten der Arbeiterwohlfahrt Braunschweig (TV-Prakt AWO Braunschweig) vom 02. Tarifvertrag für die Praktikantinnen/Praktikanten der Arbeiterwohlfahrt Braunschweig (TV-Prakt AWO Braunschweig) vom 02. Februar 2009 Zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., Berlin, vertreten

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Tarifvertrag über Entgelterhöhungen für die Beschäftigten der AWO Bremen 2015/2016 (TV Entgelterhöhungen 2015/2016) vom 26.

Tarifvertrag über Entgelterhöhungen für die Beschäftigten der AWO Bremen 2015/2016 (TV Entgelterhöhungen 2015/2016) vom 26. Tarifvertrag über Entgelterhöhungen für die Beschäftigten der AWO Bremen 2015/2016 (TV Entgelterhöhungen 2015/2016) vom 26. November 2015 zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev. - vertreten durch

Mehr

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Krankenhäuser der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen-Anhalt vom 17.

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Krankenhäuser der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen-Anhalt vom 17. 3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Krankenhäuser der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen-Anhalt vom 17. März 2017 zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev., Sitz Berlin,

Mehr

2. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO SO) vom 18.

2. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO SO) vom 18. 2. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO SO) vom 18. Mai 2015 - zum Tarifvertrag für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV

Mehr

2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2009 AWO-Bayern) vom 17. August 2009

2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2009 AWO-Bayern) vom 17. August 2009 2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2009 AWO-Bayern) vom 17. August 2009 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Bayern (TV AWO-Bayern) vom 19. Mai 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der

Mehr

4. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Braunschweig) vom 14. Januar 2015

4. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Braunschweig) vom 14. Januar 2015 .- 4. Änderungstarifvertrag vom 14. Januar 2015 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Braunschweig (TV AWO Braunschweig) vom 02. Februar 2009 - zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mehr

2. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel (TV Tariferhöhung 2015 AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 01.

2. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel (TV Tariferhöhung 2015 AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 01. 2. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel (TV Tariferhöhung 2015 AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 01. Mai 2015 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Salzgitter-Wolfenbüttel

Mehr

Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren (Bund, VKA, ver.di)

Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren (Bund, VKA, ver.di) Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren (Bund, VKA, ver.di) 1 Anwendungsbereich (1) Diese Vereinbarung gilt für Tarifverhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigung der kommunalen

Mehr

6. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe (TV Tariferhöhung 2017 bis 2019 AWO Weser-Ems-Gruppe) vom 10.

6. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe (TV Tariferhöhung 2017 bis 2019 AWO Weser-Ems-Gruppe) vom 10. I 6. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe (TV Tariferhöhung 2017 bis 2019 AWO Weser-Ems-Gruppe) vom 10. April 2018 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der AWO Weser-Ems-Gruppe (TV

Mehr

1. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter (TV Tariferhöhung 2013 AWO Salzgitter) vom 12. April 2013

1. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter (TV Tariferhöhung 2013 AWO Salzgitter) vom 12. April 2013 1. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter (TV Tariferhöhung 2013 AWO Salzgitter) vom 12. April 2013 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Salzgitter (TV AWO Salzgitter) vom 16. Februar

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 3

Änderungstarifvertrag Nr. 3 Änderungstarifvertrag Nr. 3 (Überleitung im Sozial- und Erziehungsdienst) vom 18. März 2011 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO in den TV AWO BW und zur Regelung des Übergangsrechts

Mehr

Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen

Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e. V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands und einerseits

Mehr

Betriebsräteschulung Wirtschaftsausschuss. Dresden, 17. April 2007

Betriebsräteschulung Wirtschaftsausschuss. Dresden, 17. April 2007 Betriebsräteschulung Wirtschaftsausschuss Dresden, 17. April 2007 Aufgaben des Wirtschaftsausschusses Beratung von wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Unternehmer Unterrichtung und Beratung des (Gesamt-)

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung der kommunalen

Mehr

Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I

Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I I. Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten ( 106-110 BetrVG) 1. Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses ( 106-109 BetrVG)

Mehr

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg - Bereiche Feinwerktechnik und Metallbau - Abschluss: 11.12.2013 Gültig

Mehr

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.03.2004 Gültig ab: Beginn der Einführung des

Mehr

Informations-,Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte. Bremerhaven Do Bremen Mi Regina Schmidt

Informations-,Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte. Bremerhaven Do Bremen Mi Regina Schmidt Informations-,Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte Bremerhaven Do.16.8.2018 Bremen Mi. 22.8.2018 Regina Schmidt Ablauf der Veranstaltung: 1. Welche Informationsansprüche hat der Betriebsrat gegenüber dem

Mehr

90 Einmischen aber wie?

90 Einmischen aber wie? 90 Einmischen aber wie? Änderungen am Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung mitgestalten und Mitbestimmung durchsetzen. Wie wird die Mitbestimmung umgesetzt? Rüdiger Granz, Beratungsstelle Arbeit

Mehr

Tarifvertrag über freie Arbeitstage für ver.di-mitglieder in den Jahren 2014 bis 2016 (TV ver.di-tage 2014 bis 2016 AWO NRW) vom 31.

Tarifvertrag über freie Arbeitstage für ver.di-mitglieder in den Jahren 2014 bis 2016 (TV ver.di-tage 2014 bis 2016 AWO NRW) vom 31. Tarifvertrag über freie Arbeitstage für ver.di-mitglieder in den Jahren 2014 bis 2016 (TV ver.di-tage 2014 bis 2016 AWO NRW) vom 31. Januar 2015 Zwischen - Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., - vertreten

Mehr

Tarifvertrag über Tarifschiedsgericht,

Tarifvertrag über Tarifschiedsgericht, Tarifvertrag über Tarifschiedsgericht, Einigungsstelle und Schnellschlichtung Stand: 24.05.1996 IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 004 12 100 147 027 00 Nordverbund Industrie: Arbeiter Angestellte Auszubildende

Mehr

Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes bei einer SE nach deutschem Recht

Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes bei einer SE nach deutschem Recht Beteiligung der Arbeitnehmer deutschem Recht Linke Spalte: Gesetzliche Regelung Rechte Spalte: Eigenes Vertragsangebot 1. SE-Betriebsrat Errichtung des SE-Betriebsrats Aus den Arbeitnehmern der SE, ihrer

Mehr

Betriebsvereinbarung. zwischen der. und den. Interessenvertretern der europäischen Arbeitnehmer des Bilfinger + Berger Konzerns

Betriebsvereinbarung. zwischen der. und den. Interessenvertretern der europäischen Arbeitnehmer des Bilfinger + Berger Konzerns Betriebsvereinbarung zwischen der Bilfinger + Berger Bauaktiengesellschaft und den Interessenvertretern der europäischen Arbeitnehmer des Bilfinger + Berger Konzerns über einen europäischen Betriebsrat

Mehr

Änderungstarifvertrag vom 17. Mai 2018

Änderungstarifvertrag vom 17. Mai 2018 , I I Änderungstarifvertrag vom 17. Mai 2018 - als 6. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt pro:mensch ggmbh vom 01. März 2012 (MTV AWO pro:mensch) i.d.f. des 4. Änderungstarifvertrages

Mehr

Weitere EBR-Vereinbarungen unter: (EBR)

Weitere EBR-Vereinbarungen unter:  (EBR) VEREINBARUNG UBER DIE ERRICHTUNG UND DIE AUFGABEN EINES EUROPÄISCHEN BETRIEBSRATES (EBR) Zwischen der Ed. ZübIin AG (nachfolgend Zentrale Leitung genannt) Untemehmensgruppe Züblin Konzern (nachfolgend

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 8. April 2008 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17.

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 2005

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 2005 IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 2005 Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 18.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Gültig bis: 31.12.2005 Zwischen den Tarifgemeinschaften

Mehr

Änderungstarifvertrag NI'. 4

Änderungstarifvertrag NI'. 4 Änderungstarifvertrag NI'. 4 vom 02. Juni 2010 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO in den TV AWO Bayern und zur Regelung des Übergangsrechts (TV-Ü AWO Bayern) vom 19. Mai 2008 zwischen

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und KAV Nds. R K 9/2016 Anlage 3 Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 19. Oktober 2016 zum Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Ärztinnen und Ärzte (Altersvorsorge TV-Kommunal Ärzte ATV-K-Ärzte/VKA)

Mehr

8. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung BayKiBiG 2014/2015. AWO Bayern) vom 28. Mai 2014

8. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung BayKiBiG 2014/2015. AWO Bayern) vom 28. Mai 2014 I 8. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung BayKiBiG 2014/2015 AWO Bayern) vom 28. Mai 2014 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Bayern (lv AWO Bayern) vom 19. Mai

Mehr

Inhaltsübersicht. Wirtschaftsausschuss

Inhaltsübersicht. Wirtschaftsausschuss Wirtschaftsausschuss Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Bildung des Wirtschaftsausschusses 3. Zusammensetzung und Bestellung des Wirtschaftsausschusses 4. Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 22 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 9. Februar 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom

Mehr

vom 23. Oktober 2017 Zwischen

vom 23. Oktober 2017 Zwischen Tarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrages und zur Anpassung der Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte an der Städtisches Klinikum Görlitz ggmbh (6. Änderungs-TV-Ä Klinikum Görlitz) vom 23.

Mehr

Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH)

Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH) Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH) Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein, einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten

Mehr

Tarifvertrag Qualifizierung

Tarifvertrag Qualifizierung Tarifergebnis der Metall- und Elektroindustrie 2006 Tarifvertrag Qualifizierung Martin Weiss, IG Metall VSt. Frankfurt/Main Tarifvertrag Qualifizierung - Übersicht Definition von Qualifizierungsarten Vorgehen

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Vorwort zur 5. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 19 Literaturverzeichnis... 35 Betriebsverfassungsgesetz Einleitung - Einführung in das System der Betriebsverfassung... 77

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

2. Änderungstarifvertrag vom 3. Juli 2017 zum Rahmentarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Roland Klinik ggmbh vom

2. Änderungstarifvertrag vom 3. Juli 2017 zum Rahmentarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Roland Klinik ggmbh vom 2. Änderungstarifvertrag vom 3. Juli 2017 zum Rahmentarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Roland Klinik ggmbh vom 19.09.2014 Zwischen der Roland Klinik ggmbh, vertreten durch die

Mehr

Vergütungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder.

Vergütungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Vergütungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom Januar 2003 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das

Mehr

zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev, Sitz Berlin, Geschäftsstelle: Auf den Häfen 30-32, Bremen - vertreten durch den Vorstand -

zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev, Sitz Berlin, Geschäftsstelle: Auf den Häfen 30-32, Bremen - vertreten durch den Vorstand - \ 2. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der AWO Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH sowie für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen des AWO Landesverband Sachsen-Anhalt

Mehr

Anderungstarifvertrag Nr. 4

Anderungstarifvertrag Nr. 4 .. Anderungstarifvertrag Nr. 4 vom 10. Februar 2015 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Baden-Württemberg (TV AWO BW) vom 18. Dezember 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mehr

2. Änderungstarifvertrag vom 7. April 2017 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt Bremen (TV AWO Bremen) vom 5.

2. Änderungstarifvertrag vom 7. April 2017 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt Bremen (TV AWO Bremen) vom 5. 2. Änderungstarifvertrag vom 7. April 2017 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt Bremen (TV AWO Bremen) vom 5. Juli 2013 Zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev, Sitz Berlin,

Mehr

Tarifvertrag. zur. Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie. Nordrhein-Westfalens. (TV Besch)

Tarifvertrag. zur. Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie. Nordrhein-Westfalens. (TV Besch) Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012 Zwischen und der IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen wird folgender

Mehr

Anwendungsvereinbarung (AWV)

Anwendungsvereinbarung (AWV) Anwendungsvereinbarung (AWV) in der Fassung der 1. Änderung zur AWV vom 22. Mai 2013 Zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben Anstalt öffentlichen Rechts - (BVG AöR) und dem Kommunalen Arbeitgeberverband

Mehr

4. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel. AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 31. Januar 2017

4. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel. AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 31. Januar 2017 I 4. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel (TV Tariferhöhung 2017/2018 AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 31. Januar 2017 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Salzgitter-Wolfenbüttel

Mehr

Kurzlexikalische Erläuterungen

Kurzlexikalische Erläuterungen 140 Kurzlexikalische Erläuterungen Abteilungsversammlung Durch den Betriebsrat zusammengefaßte Arbeitnehmer organisatorisch oder räumlich zusammenhängender Betriebsteile zur Behandlung spezieller Abteilungsprobleme

Mehr

Änderu ngstarifvertrag vom 17. Mai 2018

Änderu ngstarifvertrag vom 17. Mai 2018 Änderu ngstarifvertrag vom 17. Mai 2018 - als 6. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Berlin vom 19. August 2009 (TV AWO Berlin) Ld.F. des 4. Änderungstarifvertrages vom 18.

Mehr

6. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2017/2018 AWO Braunschweig) vom 30. März 2017

6. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2017/2018 AWO Braunschweig) vom 30. März 2017 6. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2017/2018 AWO Braunschweig) vom 30. März 2017 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Braunschweig (TV AWO Braunschweig) vom 2. Februar 2009 in der Fassung

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7

Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 9 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGB1.1 S. 2518) (BGB1. ffl 801-7) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Vereinfachung

Mehr

Vergütungstarifvertrag. vom 25. September 2015

Vergütungstarifvertrag. vom 25. September 2015 Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten der KITAWO ggmbh Magdeburg vom 25. September 2015 zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev. - vertreten durch den Vorstand - und der ver.di - Vereinte

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 23. April 2012.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 23. April 2012. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 23. April 2012 Zwischen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main,

Mehr

Vereinbarung. zur Errichtung und Arbeit eines Europäischen Betriebsrates. bei der. plettac AG. Plettenberg (Deutschland)

Vereinbarung. zur Errichtung und Arbeit eines Europäischen Betriebsrates. bei der. plettac AG. Plettenberg (Deutschland) Vereinbarung zur Errichtung und Arbeit eines Europäischen Betriebsrates bei der plettac AG Plettenberg (Deutschland) Seite 1 Vereinbarung zur Errichtung und Arbeit eines Europäischen Betriebsrates (EBR)

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Herzlich Willkommen bei der Arbeitskammer des Saarlandes

Herzlich Willkommen bei der Arbeitskammer des Saarlandes Herzlich Willkommen bei der Arbeitskammer des Saarlandes Zur Person: Rainer Fuchs Justitiar bei der AK seit Mai 1992 Davor 4 Jahre Höherer Postdienst (u. a. Leiter des Briefpostzentrums Stuttgart 1, Assistentätigkeit

Mehr

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund 3 Absatz 2 Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen o-

Mehr

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e.v., - einerseits -

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e.v., - einerseits - Vierter Tarifvertrag vom 3. November 2011 zur Änderung des Bezirkstarifvertrages für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13. November 2001 Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband

Mehr

Aufgaben des Betriebsrates nach dem BetrVG

Aufgaben des Betriebsrates nach dem BetrVG 5.Kapitel : Aufgaben des Betriebsrates nach dem BetrVG A) Überblick I) Pflichten des Betriebsrates 1.) 2 Abs.1, 74 BetrVG 2.) 75 BetrVG 3.) 76 BetrVG 4.) 77 Abs.1 S.2 BetrVG 5.) 77, 88 BetrVG 6.) 88 Abs.2

Mehr

vom 28. September 2011 Zwischen Präambel

vom 28. September 2011 Zwischen Präambel Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben (TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L) vom 28. September 2011 Zwischen der Bundesrepublik

Mehr

11. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung BayKiBiG 2016/2017 AWO Bayern) vom 13. Juli 2016

11. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung BayKiBiG 2016/2017 AWO Bayern) vom 13. Juli 2016 I 11. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung BayKiBiG 2016/2017 AWO Bayern) vom 13. Juli 2016 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Bayern (TV AWO Bayern) vom 19. Mai

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften Vorwort.............................. 5 Abk rzungsverzeichnis..................... 13 Gesetzestext........................... 23 Erl uterungen.......................... 95 Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Mehr

Sachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG

Sachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 005 48 100 347 026 00 Sachsen-Anhalt Industrie: Arbeiter Angestellte Auszubildende Metallindustrie Abschluss: 28.04.2003 gültig ab: 01.05.2003 kündbar zum: 31 12.2004

Mehr

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel.

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel. GESETZE 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber (1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den

Mehr

der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) - vertreten durch die Landesbezirksleitung Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen -

der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) - vertreten durch die Landesbezirksleitung Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - _ il Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt und zur Regelung des Übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

Nordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum:

Nordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 011 18 200 637 072 00 Nordrhein-Westfalen Industrie Arbeiter, Angestellte Auszubildende Eisen- und Stahlindustrie Abschluss: 21.09.2006 gültig ab: 01.11.2006 kündbar

Mehr

Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte. der Oberlausitz-Kliniken ggmbh, (3. ÄnderungsTV-Ä OLK)

Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte. der Oberlausitz-Kliniken ggmbh, (3. ÄnderungsTV-Ä OLK) Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Oberlausitz-Kliniken ggmbh (3. ÄnderungsTV-Ä OLK) vom 27. Mai 2015 Zwischen der Oberlausitz-Kliniken ggmbh, vertreten durch den

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 22. vom 23. April zum Manteltarifvertrag für Waldarbeiter der Länder und der Gemeinden (MTW) Zwischen

Änderungstarifvertrag Nr. 22. vom 23. April zum Manteltarifvertrag für Waldarbeiter der Länder und der Gemeinden (MTW) Zwischen Änderungstarifvertrag Nr. 22 vom 23. April 2002 zum Manteltarifvertrag für Waldarbeiter der Länder und der Gemeinden (MTW) Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16

Abkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16 Abkürzungsverzeichnis 14 Betriebsverfassungsgesetz 16 Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Errichtung von Betriebsräten 16 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber 17 3 Abweichende

Mehr

Anlage 1. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Anlage 1. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 19. Oktober 2016 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA)

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung betriebsverfassungsrechtlicher. AWO Weser-Ems-Gruppe vom 28. Februar 2014

Tarifvertrag zur Regelung betriebsverfassungsrechtlicher. AWO Weser-Ems-Gruppe vom 28. Februar 2014 Tarifvertrag zur Regelung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen AWO Weser-Ems-Gruppe vom 28. Februar 2014 zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev., Sitz Berlin, Geschäftsstelle: Auf den Häfen 30-32,28203

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung. (TVsA) vom 13. September 2005

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung. (TVsA) vom 13. September 2005 Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

2. Tarifvertrag zur Begleitung des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung. (TV Demografie AWO Bayern 11) vom 13.

2. Tarifvertrag zur Begleitung des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung. (TV Demografie AWO Bayern 11) vom 13. 2. Tarifvertrag zur Begleitung des demografischen Wandels und zur Gesundheitsförderung (TV Demografie AWO Bayern 11) vom 13. Juli 2016 zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v. - vertreten durch

Mehr

Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Oberlausitz-Kliniken ggmbh (4. ÄnderungsTV-Ä OLK)

Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Oberlausitz-Kliniken ggmbh (4. ÄnderungsTV-Ä OLK) Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Oberlausitz-Kliniken ggmbh (4. ÄnderungsTV-Ä OLK) vom 8. Februar 2017 Zwischen der Oberlausitz-Kliniken ggmbh, vertreten durch

Mehr

Die Senatorin für Finanzen Bremen, den 31. Oktober 2008 Bearbeiter: Herr Kahnert Tel.: Vorlage für die Sitzung des Senats am 18.

Die Senatorin für Finanzen Bremen, den 31. Oktober 2008 Bearbeiter: Herr Kahnert Tel.: Vorlage für die Sitzung des Senats am 18. Die Senatorin für Finanzen Bremen, den 31. Oktober 2008 Bearbeiter: Herr Kahnert Tel.: 24 14 Vorlage für die Sitzung des Senats am 18. November 2008 Einheitliche Handhabung der Leistungsentgelte A. Problem

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 8. Juni 2017 zum

Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 8. Juni 2017 zum Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 8. Juni 2017 zum Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002 Zwischen

Mehr

2. Änderungstarifvertrag

2. Änderungstarifvertrag 2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2013/2014 AWO Saarland) vom 27. Mai 2013 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt im Saarland (TV AWO Saarland) vom 04. März 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung

Mehr

Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006

Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006 Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006 Landesbezirklicher Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeit-TV Hessen) zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e.v. (KAV Hessen) - einerseits

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 3. vom 23. April zum Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen)

Änderungstarifvertrag Nr. 3. vom 23. April zum Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen) Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 23. April 2012 zum Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen) dem Land Hessen, Zwischen vertreten durch das Hessische

Mehr

Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats:

Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats: Überblick über die Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats 1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats: a) Gemäß 80 Abs. 2

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Inhaltsverzeichnis. Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 28 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 47 Drittelbeteiligungsgesetz... 98 Für

Mehr

Einheitlicher Tarifvertrag zur Beschäftigungsbrücke. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (ETV BB) vom 15. Oktober 2004.

Einheitlicher Tarifvertrag zur Beschäftigungsbrücke. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (ETV BB) vom 15. Oktober 2004. Einheitlicher Tarifvertrag zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (ETV BB) vom 15. Oktober 2004 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 6. Juli 2010 zu 41 TV-H Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken. Zwischen

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 6. Juli 2010 zu 41 TV-H Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken. Zwischen Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 6. Juli 2010 zu 41 TV-H Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002 Zwischen

Mehr

4. Zustimmungsverweigerungs- oder Widerspruchsrechte

4. Zustimmungsverweigerungs- oder Widerspruchsrechte G Auffgaben des Bettrriiebsrrattes Man kann die Aufgaben des Betriebsrates aufteilen nach dem Grad der Mitwirkungsmöglichkeiten. Diese sind gestaffelt vom reinen Informationsrecht bis hin zur stärksten

Mehr

Zweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat

Zweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat Vorwort... 5 Autorenverzeichnis.... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis.... 13 Literaturverzeichnis... 28 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 47 Drittelbeteiligungsgesetz... 95

Mehr