MULFINGEN 2 KREATIVITÄT. Goldschmiedekurs Anhänger, Ringe und Co.

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2 MULFINGEN 2 Programmgestaltung und Annahme der Anmeldungen: Heike Burkert-Beck, Bachgasse 6, Mulfingen, Tel und bei der vhs Künzelsau, Tel , info@vhskuen.de. Sie können sich nachmittags von Montag bis Freitag persönlich oder telefonisch (mit Lastschrifteinzugsvefahren) anmelden. Überweisungen gehen auf das Konto der vhs Künzelsau bei der Sparkasse Hohenlohekreis Nr (BLZ ) oder der Raiba Kocher- Jagst Nr (BLZ ). Dabei bitte unbedingt Kursnummer, Adresse und Telefonnummer angeben. Das gesamte vhs-programm finden Sie auf unserer Homepage Dort können Sie sich auch per anmelden. KREATIVITÄT Aquarellieren Im Kurs wird die Technik des wasserlöslichen Malens ausprobiert. Die individuellen künstlerischen Möglichkeiten der Teilnehmer werden im Kurs besprochen. Vorgegebene Themen bieten jedem Teilnehmer die Möglichkeit, diese im Rahmen der Fähigkeiten umzusetzen. Ziel ist die Selbstständigkeit im gelockerten, unverkrampften Umgang mit Aquarellfarbe, Pinsel und Papier. Der Kurs ist für Personen mit Vorkenntnissen. Bitte vorhandenes Material mitbringen Mulfingen Donnerstag, Uhr mit Gaby Rühling, Bischof-von-Lipp-Schule, 8-mal, Gebühr: 67 plus Kosten für Material Goldschmiedekurs Anhänger, Ringe und Co. In diesem Goldschmiedekurs können Sie Anhänger, Ringe oder Ohrschmuck aus Silber entwerfen und fertigen oder Ihre alten Schmuckstücke modern umgestalten. Colliers mit locker aufgereihten Perlen und Edelsteinen oder trendiger Silberschmuck mit bunten Filzeinlagen, Überschweißund andere Goldschmiedetechniken bieten dabei viele Möglichkeiten der Gestaltung. Akzente in Gold und Edelsteine dürfen dabei natürlich nicht fehlen. Falls Sie eine Lesebrille o.ä. benötigen, diese bitte mitbringen Mulfingen Samstag, Uhr mit Monika Ana Christ, Atelier für Alles Kirchbergweg 15 Ailringen, Gebühr: 35 plus Kosten für Material Schmuckdosen aus Filz Aus feiner Merinowolle entsteht mit Hilfe von Wasser und Seife eine hübsche Schmuckdose mit Deckel. Ein elastischer Gummifaden dient als Verschluss. Bitte mitbringen: drei bis vier alte Handtücher, eine Plastikschüssel, eine stabile Schere und evtl. eine spitze Schere und eine dicke spitze Stopfnadel Mulfingen Montag, :30 Uhr mit Anita Zimmermann, Kulturscheune, Gebühr: 12 plus Kosten für Material Quissen Patchwork für Anfänger und Könner Im Kurs werden Streifentechnik und Blockhausmuster erlernt und an kleinen Werkstücken erprobt. Mit diesen Techniken werden wir eine Kissenfläche patchen und damit eine Quissen (Kissen und Decke zugleich, Decke wird als Fül-

3 3 MULFINGEN lung in das Kissen gesteckt) herstellen. Gerne können auch andere Dinge wie Kissen, Decke, Tasche, etc. gearbeitet werden. Bitte mitbringen: Nähmaschine mit Anleitungsbuch, Verlängerungskabel, Nähzeug, Baumwollstoffe, Schreibzeug, falls vorhanden Rollschneider, Lineal und Schneidematte Mulfingen Freitag, und Freitag, , jeweils von 19-21:30 Uhr und Samstag, , von 14-17:30 Uhr mit Traudl Retzbach, Kulturscheune, Gebühr: 30 plus Kosten für Material GESUNDHEIT Yoga Yoga ist ein aus Indien stammendes ganzheitliches Übungssystem. Die verschiedenen Yogastellungen wirken auf den ganzen Körper. Die Atemübungen regen den Energiefluss im Körper an, durch die Entspannung wird Stress abgebaut. Die Übungen sind leicht zu erlernen und auch für Neueinsteiger geeignet Mulfingen Mittwoch, Uhr mit Marion Kühn, Kulturscheune, 10-mal, Gebühr: Mulfingen Mittwoch, :15-20:15 Uhr mit Marion Kühn, Kulturscheune, 10-mal, Gebühr: 42 Zumba Fitness Fotolia.com - Václav Hroch Zumba Fitness wurde Mitte der 90er Jahre von dem Kolumbianer Alberto Beto Perez entwikkelt, einem bekannten Fitness-Trainer, der auch als Choreograf für internationale Superstars der Popmusik tätig ist. Seit Beto Zumba Fitness 1999 in die USA brachte, ist es zu einem Kult geworden, der Tanz und Fitness vereint. Das Workout basiert auf dem Prinzip Fun and easy to do. Für Zumba Fitness muss man nicht tanzen können, das Wichtigste ist, sich zur Musik zu bewegen und Spaß daran zu haben. Die heißen lateinamerikanischen und exotischen Rhythmen wirken dabei sehr motivierend. Bitte bequeme Kleidung und Sportschuhe tragen Mulfingen Dienstag, Uhr mit Fabiola Krusemark, Kulturscheune, 10- mal, Gebühr: Mulfingen Dienstag, :10-21:10 Uhr mit Fabiola Krusemark, Kulturscheune, 10-mal, Gebühr: Mulfingen Mittwoch, :15-19:15 Uhr mit Lena Junker, Stauseehalle, 10- mal, Gebühr: 42 Kurswechsel Sollte sich herausstellen, dass der gebuchte Kurs nicht der richtige ist, so ist ein Wechsel nach dem ersten Kurstag möglich. Bitte informieren Sie darüber die vhs-geschäftsstelle. Eine Abmeldung ist nach dem ersten Kurstermin möglich. Dann werden nur die Gebühren für den ersten Kurstermin erhoben. Bei einer späteren Abmeldung wird die gesamte Gebühr fällig. Step by Step Dieser Kurs bietet ein Herz- Kreislauftraining das alle ins Schwitzen bringt und die Koordination schult. Der Schwerpunkt liegt hier in der Fettverbrennung und dem intensiven Bein-Po- Training Mulfingen Mittwoch, :15-19:15 Uhr mit Bettina Stier, Stauseehalle, 10- mal, Gebühr: 42

4 MULFINGEN 4 GESUNDHEITSTHEMEN Dr. Schüßler-Salze Antlitzzeichen und Kuren Die Biochemie nach Dr Schüßler mit ihrer bemerkenswerten Heilkraft ist wie kaum eine andere Heilmethode für die aktive Selbstbehandlung geeignet. Schüßler-Salze sind natürliche, homöopathisch aufbereitete Mineralsalze, einfach und nebenwirkungsfrei bei vielen alltäglichen Beschwerden für die ganze Familie anzuwenden. Die Wirkweise dieser Therapieform wird vorgestellt, die einzelnen Mittel sowie die richtige Auswahl werden erklärt. Sie erhalten viele praktische Anwendungsbeispiele für den Alltag, um Beschwerde vorzubeugen und zu lindern. Ergänzend werden die wichtigsten Antlitzzeichen und Kuren ausführlich besprochen Mulfingen Montag, Uhr mit Anne Zanzinger, Kulturscheune, Gebühr: 10 Wechseljahre Hitzewallungen, Stimmungsschwankungen, Gewichtszunahme, Angst vor dem Älterwerden? Sie können dem neuen Lebensabschnitt auch freudig begegnen und ihn kraftvoll durchschreiten! Im Vortrag erfahren Sie fundierte Hintergründe zu den Wechseljahren, zu den eventuellen Beschwerden, was Sie dagegen tun können und was das Klimakterium so reizvoll macht Mulfingen Mittwoch, :30 Uhr mit Carmen Ruck, Kulturscheune, Gebühr: 8 Bitte melden Sie sich zu allen Veranstaltungen an und notieren Sie sich Ihre gebuchten vhs-termine! Wir benachrichtigen Sie nur, wenn eine Veranstaltung nicht stattfindet. VERANSTALTUNGEN IM HERRENHAUS BUCHEN - BACH Weitere Informationen erhalten Sie unter Anmeldung unter Tel Pilzwanderung Bei der Pilzwanderung in der Gemeinde Mulfingen geht es nicht nur um Speisepilze, sondern um die große Viel falt der heimischen Waldpilze, mit ihrem typischen Aus sehen und Gerüchen. Nach der Wanderung findet eine Pilzbestimmung im Herrenhaus in Buchenbach statt. Sonntag, Uhr, mit Gabriele Wohnsiedler (Messer+ Körbchen mitbringen), Treffpunkt: vor dem Herrenhaus in Buchenbach, Gebühr: 3 Erd- und landschaftsgeschichtliche Spurensuche rund um AiIringen Welche Spuren hat der wirtschaftende Mensch hinterlassen, welche Spuren sind Ergebnis natürlicher Prozesse der Wasserwirkung durch Verwitterung, Abtragung und Aufschüttung?

5 5 MULFINGEN Von der Jagstaue führt die Wanderung über verschiedene Stationen zur Hochfläche und zurück. Entlang des Weges geht es ums Erkennen, ums Verstehen und damit auch ums erlebende Lernen aus der Landschaft. Samstag Uhr, mit Dr. Reinhard Zeese, Treffpunkt: Altes Rathaus AiIringen Tag des GEOTOPs Naturdenkmal Ottensee Das Naturdenkmal Ottensee, das als schützenswertes Geotop eingestuft ist, stellt auch in der an Karstformen reichen Muschelkalk-Lettenkeu per-landschaft der HohenIoher Ebene eine außergewöhnliche Erscheinung dar. Seine Entstehung wird vor Ort erklärt. Die Wanderung führt zunächst in die Rote Klinge mit Erosionsund Karstformen. Auf dem Weg zum Geotop werden anthropogene Formen, Erdfälle und Dolinen sowie Aspekte der Flussgeschichte erläutert. Eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft wird dabei gequert mit einer Fülle an historischen Elementen und ökologisch interessanten Biotopen. Die Wanderung wird vorbereitet und begleitet durch eine kleine Ausstellung zu dem Thema Karst im Herrenhaus. Sonntag Uhr, mit Dr. Reinhard Zeese, Treffpunkt: St.-Anna- Kapelle Heute wollen wir uns einem ganz besonderen und eindrucksvollen Landschaftsteil zuwenden: den Klingen abseits des Jagsttals. Meist liegen sie im Verborgenen schlummernd, im Gehölz versteckt, tief eingeschnitten in die übrige Umgebung. Taucht man erst einmal in sie ein, fühlt man sich wie in eine andere Welt entrückt und an die Kindheit erinnert. Wir wollen uns ihrer Unheimlichkeit Schritt für Schritt nähern. Bitte gutes Schuhwerk tragen, Freude an unwegsamem Gelände ist dringend erforderlich Dörzbach Sonntag, Uhr geführte Rundwanderung mit Michael Buß, Landratsamt Hohenlohekreis, Treffpunkt: Parkplatz am Friedhof, Rückkehr ca. 17 Uhr, bitte melden Sie sich bei der vhs Künzelsau unter Tel an. Obstsalat... Hei, hei, hussasa der Herbst ist da! Bei einem Spaziergang in der Natur und im Herrenhaus, genießen wir den Herbst mit seinen verschiedenen Facetten. Samstag, :30-17:30 Uhr, mit Annette Oberndörfer, Naturund Landschaftsführerin, Gebühr: 3 (Getränke und Imbiss inkl.) Jahresfest der Natur- und Landschaftsführer Hohenlohe mit geführten Touren Sonntag, Klingenwanderung um Dörzbach Lieblingskissen - bunt wie ein Herbstwald Im Oktober zieht der Herbst ins Land. Die Blätter der Bäume und Sträucher verfärben sich herrlich bunt. Wir werden uns den bunten Blätterschmuck ins Haus holen. Es macht Spaß, bunte Blätter zu sammeln und mit ihnen ein

6 MULFINGEN 6 Kissen zu gestalten. wichtigen Hingucker in unserer Garderobe. ln gemütlicher Runde erfahren Sie etwas über Ursprung, Materialien aber auch Anleitungen zum Selbstherstellen von Schals. Freitag, Uhr, mit Renate S. Deck Märchenworkshop Vögel Fotolia.com - Franziska Krause Samstag, :30-16:30 Uhr, mit lnga Ankenbrand, Natur- und Landschaftsführerin, Gebühr: 13 inkl. Material Quellenwanderung um Schöntal Ohne Wasser ist Leben auf der Erde nicht vorstellbar. Darum üben Quellen seit jeher eine besondere Anziehungskraft auf Pflanzen, Tiere und Menschen aus. Wandernd wollen wir uns die nicht nur landschaftliche Bedeutung dreier Quellorte erfahrbar machen und auch auf Unscheinbares am Wegrand die Augen richten. Die Wanderstrecke beträgt ca. 11 Kilometer, es ist gutes Schuhwerk erforderlich Schöntal Sonntag, :00 Uhr, geführte Wanderung mit Michael Buß, Landratsamt Hohenlohekreis, Treffpunkt: Parkplatz Kloster Schöntal vor der Brücke, Ende ca. 18 Uhr in Winzenhofen (ein Fahrdienst wird angeboten),, bitte melden Sie sich bei der vhs Künzelsau unter Tel an. Der Schal: eine kleine Geschichte Da schwirrten und schwärmten alle Vöglein unter dem Himmel herbei. Sie fliegen zwischen Himmel und Erde und sind auch im Märchen wichtige Begleiter. Im kalten Winter wollen sie versorgt sein und während Futterglocken gebaut werden, gilt es Märchen zu lauschen: Märchen von Vögeln, was sonst? Samstag, Uhr, mit Gudrun Weygoldt Märchenkaffee für Senioren und Seniorinnen Da sind sie wieder, die bekannt- unbekannten Geschichten aus der Kindheit. Zu einem klassischen Sonntagnachmittag mit frei erzählten Märchen und Geschichten, bei Kaffee und Kuchen lädt Gudrun Weygoldt, Märchenerzählerin aus Langenburg ein. Sonntag, Uhr, Gudrun Weygoldt Upcycling Schmuckkurs Fertigen Sie individuelle Halsketten, Ohrringe oder Fingerringe aus gebrauchten Nes presso- Alukapseln als Geschenk oder zum Selbertragen. Samstag, Uhr, Monika Ana Christ aus Ailringen, Gebühr: 5 + Materialkosten für Verschlüsse Nicht nur bei Minusgraden ist der Schal ein wichtiges Accessoire - längst bildet er einen

7 7 MULFINGEN Michels Weihnachts-Schnitzwerkstatt für Groß und Klein Messer üben besonders auf Jungen eine große Anziehungskraft aus. An diesem Nachmittag werden wir es mit Michel aus Lönneberga aufnehmen und unsere Krippenfiguren selbst schnitzen. Schnitzen stärkt Konzentrations- und Koordinationsfähigkeit und die Willenskraft. Schnitzholz und sonstiges Material werden bereitgestellt. Schnitzmesser darf mitgebracht werden. Samstag, :30, Gebühr: 5 pro Person, Familien: 8, Kinder ab 7 Jahren in Begleitung, ab 10 Jahren ohne Ein steinreicher Abend mit kulinarischen Genüssen Ein steinreicher Abend mit kulinarischen Genüssen Hohenloher Feuersteine - Ästhetik und Farbenpracht! Roland Scholl (Landschaftsführer Hohenlohe) entführt Sie in eine faszinierende Welt von Naturphänomenen und in eine faszinierende Welt von Naturphänomenen und Kunst. Dazu verwöhnt Sie Martin Bersteeher mit einem 5-Gänge-Menue. Sonntag, :30 Uhr, Gebühr: 50 (inkl. Vortrag, Speisen und Getränke) Hohenloher Comedyabend mit Markus Martin und Gerd Ferz (Kabarettist aus dem Main-Tauber-Kreis) Samstag, Uhr WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Bei Warenkauf: Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei Dienstleistungen: Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Vhs Künzelsau, (Kirchplatz 9, Künzelsau, Fon , Fax , Mail info@vhskuen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das bei uns erhältliche Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Bei Warenkauf: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Bei Dienstleistungen: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

8 GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 8 1. Allgemeines (1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. (2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf. (3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen. (4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, , LoginHomepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird. 2. Vertragsschluss (1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. (2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 3WochenFrist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat. (3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt. (4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden. (5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt. 3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin (1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. (2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß. (3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/ oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. (4) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Vertragspartnerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von der Vertragspartnerin zu vertretenden Gründen nicht, kann die Vertragspartnerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht. 4. Entgelt (1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.). (2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet. 5. Organisatorische Änderungen (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde. (2) Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. (3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 (2) Satz 2 und 3 und (3) sinngemäß. (4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht. 6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs (1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht. (2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist. (3) Die vhs wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten. (4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale. (5) Die vhs kann in den Fällen des 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der vhs, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. 7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin (1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. (2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist. (3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt. (4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von 40 trägt die Vertragspartnerin die Kosten der Rücksendung. 8. Schadenersatzansprüche (1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 9. Schlussbestimmungen (1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist. (2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar. (3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.

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