Amtsblatt Rietberg. Nr. 7/ Jahrgang. 30/2015 Ersatzbestimmung eines Vertreters für den Rat der Stadt Rietberg 44

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1 Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 7/ Jahrgang INHALT Seite 30/2015 Ersatzbestimmung eines Vertreters für den Rat der Stadt Rietberg 44 31/2015 Bebauungsplan Nr. 291 Riberác-Platz im Stadtteil Rietberg 44 hier: - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 32/2015 Flächennutzungsplan der Stadt Rietberg Änderung zur Darstellung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche) im Stadtteil Rietberg hier: - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 33/2015 Bebauungsplan Nr Änderung Berglageweg/Teichweg im 47 Stadtteil Rietberg hier: - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 34/2015 Einführung Bundesmeldegesetz zum /2015 Haus- und Straßensammlung für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge 49 36/2015 Internationaler Schüleraustausch Noch dringend Gastfamilien für 50 Jungen gesucht Herausgeber: Stadt Rietberg Der Druck: Hausdruck Stadt Rietberg Erscheinungsweise: Nach Bedarf (in der Regel einmal je Monat) Liegt kostenlos aus bei der Stadt Rietberg sowie in den Geschäftsstellen der Sparkasse Rietberg und der Volksbanken. Bezug: Abonnement (jährlich 10,00 ), Einzelstücke (gegen Portoerstattung) Anforderungen an die Stadt Rietberg, Ratsbüro, Postfach 23 64, Rietberg, Tel. (05244) , Fax (05244) , Annette.Dewenter@Stadt-Rietberg.de Das Amtsblatt kann auf der Internetseite der Stadt Rietberg ( unter Rathaus Rietberger Amtsblatt heruntergeladen werden

2 Amtsblatt Rietberg Nr. 7/2015 vom Seite 44 30/2015 Ersatzbestimmung eines Vertreters für den Rat der Stadt Rietberg Frau Bärbel Diekhans ist mit Ablauf des aus dem Rat der Stadt Rietberg ausgeschieden. Nach 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) stelle ich daher fest, dass Herr Andreas Dreier Am Markt Rietberg als Mitglied in den Rat der Stadt Rietberg nachrückt. Gegen diese Feststellung kann nach 45 Abs. 1 i. V. m. 39 Abs. 1 KWahlG jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für die Wahl zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Rietberg, den Der Wahlleiter: 31/2015 Bebauungsplan Nr. 291 Riberác-Platz im Stadtteil Rietberg hier: - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Rietberg hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Gemäß 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414) in der zurzeit geltenden Fassung) wird für den im nachstehenden Lageplan kenntlich gemachten Bereich ein Bebauungsplan im Sinne des 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Plan erhält die Bezeichnung Nr. 291 Riberác-Platz im Stadtteil Rietberg. Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich öffentlich bekanntgemacht. Zur Stärkung des Historischen Stadtkernes und des Einzelhandelsstandortes Rietberg verfolgt die Stadt Rietberg die Realisierung eines City-Outlet-Centers nach dem Vorbild der Stadt Bad Münstereifel. Um eine Magnetwirkung auf viele potenzielle Kunden auszustrahlen, sind für dieses Vorhaben entsprechende Flächen für den Verkauf sowie eine gewisse Markenvielfalt erforderlich. Diese Flächen können allein entlang der Rathausstraße nicht abgebildet werden. In das Konzept einbezogen werden sollen daher abgesehen von der Rathausstraße auch das Einzelhandels-Grundstück mit dem Gebäude des jetzigen Super-Schnäppchen -Markts das dann abgerissen wird und die unter Denkmalschutz stehende Südtorschule. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 291 Riberác-Platz soll die bauleitplanerische Voraussetzung für dieses Verkaufsflächenangebot von rd qm VK brutto geschaffen werden. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Gem. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom (BGBl. 2585), werden die Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zum Bebauungsplan Nr. 291

3 Amtsblatt Rietberg Nr. 7/2015 vom Seite 45 Riberác-Platz" im Stadtteil Rietberg im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich dargelegt. In der Zeit vom bis einschl besteht während der Dienststunden - montags bis donnerstags: 8.30 Uhr bis Uhr - dienstags: Uhr bis Uhr - donnerstags: Uhr bis Uhr - freitags: 8.30 Uhr bis Uhr in der Stadtverwaltung Rietberg, Abteilung Räumliche Planung & Entwicklung, Zimmer 1 bis 3, Bolzenmarkt 5, Rietberg, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich besteht über die zuvor angegebenen Dienststunden hinaus die Möglichkeit, die Planunterlagen nach Terminvereinbarung einzusehen. Ebenfalls sind die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Rietberg in der Rubrik Rathaus- Bebauungsplanung einzusehen. Gemäß 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

4 Amtsblatt Rietberg Nr. 7/2015 vom Seite 46 32/2015 Flächennutzungsplan der Stadt Rietberg 93. Änderung zur Darstellung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche) im Stadtteil Rietberg hier: - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Rietberg hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Gemäß 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414) in der zurzeit geltenden Fassung wird zum Flächennutzungsplan der Stadt Rietberg ein 93. Änderungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren sollen die im beigefügten Lageplan kenntlich gemachte Flächen als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche) neu dargestellt werden. Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Zur Deckung des durch die Errichtung eines City-Outlet-Centers im Historischen Stadtkern Rietberg entstehenden zusätzlichen Parkdrucks ist die Errichtung eines Parkhauses am ZOB sowie die Schaffung einer zusätzlichen Parkfläche auf dem ehemaligen Busbahnhof der Martinschule vorgesehen. Zur baurechtlichen Sicherung dieser Parkflächen ist die Darstellung von entsprechenden Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche) und darüber hinaus für die Errichtung eines Parkhauses am ZOB die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Berglageweg/Teichweg erforderlich. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Gem. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung werden die Ziele und Zwecke der Planung zur 93. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rietberg im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich dargelegt. In der Zeit vom bis einschl besteht während der Dienststunden - montags bis donnerstags: 8.30 Uhr bis Uhr - dienstags: Uhr bis Uhr - donnerstags: Uhr bis Uhr - freitags: 8.30 Uhr bis Uhr in der Stadtverwaltung Rietberg, Abteilung 60 Räumliche Planung & Entwicklung -, Zimmer 1 bis 3, Bolzenmarkt 5, Rietberg, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich wird über die zuvor angegebenen Dienststunden hinaus die Möglichkeit gegeben, die Planunterlagen nach Terminvereinbarung einzusehen. Ebenfalls sind die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Rietberg in der Rubrik Rathaus- Bebauungsplanung einzusehen.

5 Amtsblatt Rietberg Nr. 7/2015 vom Seite 47 33/2015 Bebauungsplan Nr Änderung Berglageweg/Teichweg im Stadtteil Rietberg hier: - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Rietberg hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Gemäß 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414) in der zurzeit geltenden Fassung wird für den im nachstehenden Lageplan kenntlich gemachten Bereich ein Bebauungsplan im Sinne des 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Plan erhält die Bezeichnung Nr Änderung Berglageweg/Teichweg im Stadtteil Rietberg. Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich öffentlich bekanntgemacht. Zur Deckung des durch die Errichtung eines City-Outlet-Centers im Historischen Stadtkern Rietberg entstehenden zusätzlichen Parkdrucks ist die Errichtung eines Parkhauses am ZOB sowie die Schaffung einer zusätzlichen Parkfläche auf dem ehemaligen Busbahnhof der Martinschule vorgesehen. Zur baurechtlichen Sicherung dieser Parkflächen ist die Darstellung von entsprechenden Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (öffentliche Parkfläche) und darüber hinaus für die Errichtung eines Parkhauses am ZOB die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Berglageweg/Teichweg erforderlich.

6 Amtsblatt Rietberg Nr. 7/2015 vom Seite 48 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Gem. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom (BGBl. 2585), werden die Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zum Bebauungsplan Nr Änderung Berglageweg/Teichweg" im Stadtteil Rietberg im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich dargelegt. In der Zeit vom bis einschl besteht während der Dienststunden - montags bis donnerstags: 8.30 Uhr bis Uhr - dienstags: Uhr bis Uhr - donnerstags: Uhr bis Uhr - freitags: 8.30 Uhr bis Uhr in der Stadtverwaltung Rietberg, Abteilung Räumliche Planung & Entwicklung, Zimmer 1 bis 3, Bolzenmarkt 5, Rietberg, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich besteht über die zuvor angegebenen Dienststunden hinaus die Möglichkeit, die Planunterlagen nach Terminvereinbarung einzusehen. Ebenfalls sind die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Rietberg in der Rubrik Rathaus- Bebauungsplanung einzusehen.

7 Amtsblatt Rietberg Nr. 7/2015 vom Seite 49 34/2015 Einführung Bundesmeldegesetz zum Am tritt das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden einige bedeutsame Änderungen eingeführt. Hiervon sind nicht nur die Meldeämter betroffen, sondern auch Mieter, Vermieter und Eigentümer von Wohnungen. Aus diesem Grund möchten wir Sie seitens des Bürgerbüros vorab informieren. Ab dem 1. November 2015 gilt mit dem Bundesmeldegesetz neues Melderecht. Ab dem ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung vom Wohnungsgeber auszustellen, die der Meldepflichtige zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte - dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten. Der Wohnungsgeber ist gemäß 19 des Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich zu bestätigen. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann der Meldebehörde gegenüber den Ein- bzw. Auszug nachweisen und sich regelkonform ummelden. Ab dem werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung ggf. für die Abmeldung der Wohnung eingeräumt. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung (auch genaue Lage und Stockwerk) die Namen der meldepflichtigen Personen. Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist. Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsbestätigung. Kommen Sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde nach dem neuen Gesetz ein Bußgeld von bis zu Euro verhängt werden. Das Bundesmeldegesetz wurde am 8. Mai 2013 verkündet (BGB1. I S. 1084). Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens, das wenige Änderungen des Bundesmeldegesetzes enthält, wurde am 25. November 2014 verkündet (BGB1. I S 1738). Das Bundesmeldegesetz tritt am 1. November 2015 in Kraft. 35/2015 Haus- und Straßensammlung für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v., Landesverband Nordrhein-Westfalen, möchte ich mich bei allen Spendern für Ihre Hilfe im vergangenen Jahr bedanken und gleichzeitig die Bitte an Sie herantragen, auch in diesem Jahr die Arbeit dieses gemeinnützigen Vereins zu unterstützen. Die Spendengelder werden zum Ausbau, zur Pflege und Instandsetzung von Kriegsgräberstätten im In- und Ausland verwendet. Darüber hinaus werden für die Haus- und Straßensammlung im Oktober / November 2015 ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger oder auch Vereine gesucht, die als Sammler für diesen gemeinnützigen Zweck werben. Wer Interesse hat, kann sich mit der Stadt Rietberg, Frau Christiane Burghardt, Ruf-Nr / oder Frau Doris Holtkamp, Ruf-Nr / in Verbindung setzen, um weitere Einzelheiten zu erfahren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

8 Amtsblatt Rietberg Nr. 7/2015 vom Seite 50 36/2015 Internationaler Schüleraustausch Noch dringend Gastfamilien für Jungen gesucht Chile Deutsche Schule Karl Anwandter, Valdivia Familienaufenthalt: 4. Dezember Februar jährige Jugendliche Deutsche Schule R.A.Philippi, La Union Familienaufenthalt: 5. Dezember Februar jährige Jugendliche Peru Alexander-von-Humboldt-Schule, Lima Familienaufenthalt: 7. Januar. 27. Februar jährige Jugendliche Brasilien Pastor Dohms Schule, Porto Alegre Familienaufenthalt: 13. Januar. 12. Februar jährige Jugendliche In alle Länder ist ein Gegenbesuch möglich! Ausführliche Informationen erhalten Sie bei: Schwaben International e.v., Uhlandstr. 19, Stuttgart Tel , Fax ,

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