Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
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- Ute Stephanie Böhm
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1 Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Bezirksamtsvorlage Nr zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem Gegenstand des Antrages: Beschluss über die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-67 Lehrter Straße Mittelbereich und Fortführung als vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-67VE sowie die Einbringung einer Vorlage in die Bezirksverordnetenversammlung - zur Kenntnisnahme Berichterstatter: Bezirksstadtrat Spallek 3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt: 1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-67 wird um das Grundstück Lehrter Straße 31, die im Geltungsbereich befindliche Teilflächen des Grundstückes Lehrter Str. 6 sowie das nordöstlich angrenzenden Bahngeländes, Flurstück 298, eingeschränkt und künftig als vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-67VE fortgeführt. Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan 1-67VE umfasst künftig die Grundstücke Lehrter Straße 23, 25, 26A B und (teilweise) im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Moabit. 2 Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen. II. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage -zur Kenntnisnahme- einzubringen III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung beauftragt. IV. Veröffentlichung: ja V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: b) Frauenvertretung: c) Schwerbehindertenvertretung: d) Jugend- und Auszubildendenvertretung:
2 4. Begründung, Rechtsgrundlagen, Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 6. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 7. Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 8. Sozialraumrelevante Auswirkungen: keine 9. Mitzeichnungen: keine Bezirksstadtrat Spallek
3 Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-67 Lehrter Straße Mittelbereich und Fortführung als vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-67VE Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am beschlossen: I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-67 wird um das Grundstück Lehrter Straße 31, die im Geltungsbereich befindliche Teilflächen des Grundstückes Lehrter Str. 6 sowie das nordöstlich angrenzenden Bahngeländes, Flurstück 298, eingeschränkt und künftig als vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-67VE fortgeführt. Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan 1-67VE umfasst künftig die Grundstücke Lehrter Straße 23, 25, 26A B und (teilweise) im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Moabit. II. Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen. Begründung: zu I: Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die nord-westlich des Hauptbahnhofs gelegenen ehemaligen Bahnflächen an der Lehrter Straße und ihre Randbereiche einer neuen Nutzung zuzuführen und in diesem Zusammenhang das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen. Die Fläche zwischen der Lehrter Straße und der bestehenden Bahntrasse, die die nordwestliche Zufahrt zum Hauptbahnhof herstellt, sind Teile des ehemaligen Hamburg-Lehrter-Güterbahnhofs, die nach dessen Zerstörung im 2. Weltkrieg auf Grund unterschiedlicher, nie realisierter Planungen für diesen Bereich im Wesentlichen durch temporäre, überwiegend gewerbliche Nutzungen geprägt waren. Nach bereits erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Jahr 2012 wird mit der vorliegenden Planung nunmehr das Ziel verfolgt, die zentrale innerstädtische Fläche als Wohnstandort mit lediglich ergänzender gewerblicher Nutzung zu entwickeln. Für das ca. 3,7 ha große Neuordnungsareal wurde insoweit von Februar bis Juni 2013 ein mehrstufiges städtebauliches Workshopverfahren durchgeführt, in dessen Ergebnis das Büro Sauerbruch Hutton durch das Entscheidungsgremium mit der Erstellung eines Masterplans beauftragt wurde. Innerhalb des Neuordnungsareals sollen voraussichtlich ca m² BGF realisiert und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Bereiche Lehrter Straße 31, die Teilflächen des Grundstückes Lehrter Str. 6 sowie das nordöstlich angrenzenden Bahngeländes, Flurstück 298, sind derzeit auf Grundlage des als verbindlichen Bauleitplan übergeleiteten Baunutzungsplans von 1960 als beschränktes Arbeitsgebiet der Baustufe V/3 zu beurteilen. Bei dem Grundstück Lehrter Straße 31 handelt es sich um eine Fläche des Landes Berlin, die als Spielplatz und Grünfläche hergestellt und gewidmet ist und sich im Vermögen der zuständigen
4 2 Fachverwaltung befindet. Die bestehende genannte Nutzung ist in Hinsicht auf die Grün- und Spielfläche als gesichert anzusehen Die Sicherung der genannten Fläche im Bebauungsplan ist entbehrlich; der Geltungsbereich wird entsprechend eingeschränkt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss zu den Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin (VZB) vom wurde zur Kompensation der vom Vorhaben verursachten Eingriffe in den Naturhaushalt u.a. auch die Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme (AGM) Döberitzer Grünzug als Maßnahme 2.2 planfestgestellt. Für die Realisierung der Maßnahme waren Flächen nördlich der Minna-Cauer-Straße vorgesehen. Im Zuge der Weiterentwicklung und Konkretisierung der Planungsziele für die Flächen nördlich des Hauptbahnhofes wurde 2009 vom Senat des Landes Berlin ein städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen und durch den Bezirk Mitte von Berlin die Bebauungsplanverfahren 1-62 und 1-67 bzw. von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Bebauungsplanverfahren 1-63 eingeleitet. Hierdurch und durch weitere Änderungen an anderen Planfeststellungsverfahren (S-Bahnlinie 21) sollen Teile der geplanten Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme anderen Nutzungen zugeführt werden. Daher soll im Zuge eines Änderungsverfahrens die Lage der Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme Döberitzer Grünzug neu bestimmt werden. Die Maßnahme soll zukünftig westlich der bestehenden Bahntrasse auf einem durchschnittlich 30 m breiten Geländestreifen entlang der Bahnanlagen realisiert werden. Diese Flächen befinden sich derzeit überwiegend im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes. Zu den geplanten Einzelmaßnahmen zählen insbesondere die Pflanzung von Hochstämmen, Sträuchern und Heistern, die Freihaltung von Sukzessions- und Ruderalflächen sowie die Ansaat von Landschaftsrasen. Diese Maßnahmen bleiben unverändert bestehen und können auf der geänderten Fläche vollständig realisiert werden. Darüber hinaus kann auch die mit dem Döberitzer Grünzug angestrebte Verbindungsfunktion zwischen den Wohnquartieren an der Lehrter Straße und den künftigen Nutzungen östlich der unterirdischen Eisenbahn- und U-Bahntrassen an der Heidestraße bis zum Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal umgesetzt werden. Die mit der Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme geplanten Einzelmaßnahmen werden auf der geänderten Fläche vollständig realisiert. Die Verteilung der Einzelmaßnahmen kann auf einer größeren, als der ursprünglich geplanten Fläche erfolgen und damit schlüssiger gestaltet werden. Der Bebauungsplan berücksichtigte dies bisher durch die nachrichtliche Übernahme der bereits planfestgestellten Flächen und die Kennzeichnung einer in Aussicht genommenen planfestgestellten Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme. Im Zuge der Konkretisierung der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-67VE, die angrenzend an die geplante planfestgestellte Fläche eine private Erschließungsstraße vorsieht, ist auch die nachrichtliche Übernahme innerhalb des Geltungsbereiches entbehrlich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf wird um das nordöstlich im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs befindliche angrenzende Bahngelände, Flurstück 298, und eine Teilfläche des Grundstückes Lehrter Straße 6 eingeschränkt. Mit Schreiben vom 26. Juni 2014 stellte der Eigentümer des Grundstückes Lehrter Straße 23/25, die Groth u-invest Neunte GmbH & Co. Lehrter Straße KG, einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens an das Bezirksamt Mitte von Berlin. Diesem Antrag wird entsprochen. Das Bebauungsplanverfahren 1-67VE wird mit dem geänderten Geltungsbereich unter dem Titel: vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-67VE für die Grundstücke Lehrter Straße 23, 25, 26A B und (teilweise) im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Moabit fortgeführt. Das Vorhaben bezieht sich auf das Grundstück Lehrter Straße 23/25. Auf dem Grundstück erfolgt die Sicherung von Wohnnutzung entsprechend des aus dem Jahr 2013 erarbeiteten städtebaulichen Konzepts über Baukörperfestsetzung. Gegenüber dem Eingangsbereich des Poststadions soll ein Stadtplatz entstehen, der planungsrechtlich als private Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung gesichert werden soll und deren öffentliche Zugänglichkeit über ein Geh- und Radfahrrecht für die Allgemeinheit sowie den Durchführungsvertrag und eine entsprechend einzutragende Baulast gesichert wird. Über den Stadtplatz soll der Bereich der Lehrter Straße für
5 3 Fußgänger und Radfahrer mit dem bahnbegleitenden Grünzug und der Europacity jenseits der Bahntrasse vernetzt werden. Des Weiteren sollen zwei ebenfalls für Fußgänger und Radfahrer nutzbare direkte Anbindungen von der Lehrter Straße zum bahnbegleitenden Grünzug gesichert werden (Flächen, die mit Geh- und Radfahrrechten für die Allgemeinheit belastet werden sollen), die der direkten Vernetzung von Wegen abseits bestehender Kfz-Verkehrstrassen dienen sollen. Im Rahmen des Gutachterverfahrens war darüber hinaus festgelegt worden, dass entlang des bahnbegleitenden Grünzuges zwischen dem Grünzug und der neu entstehenden Bebauung eine Erschließungsstraße angelegt und an die Lehrter Straße angebunden werden soll. Die Straße dient neben der Adressbildung vor allem der Bildung einer Pufferzone zwischen privaten und öffentlichen Flächen und trägt im Zusammenwirken mit dem geplanten Stadtplatz zur Belebung und qualitativ positiven Beeinflussung (Verringerung potenzieller Verschattung des bahnbegleitenden Grünzugs) des Bereichs bei. Die Grundstücke Lehrter Straße 26A 30 werden als Ergänzungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-67VE im Geltungsbereich verbleiben und künftig entsprechend der bestehenden Nutzung als Allgemeines Wohngebiet gesichert. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1-67 wurden bereits folgende Verfahrensschritte durchgeführt: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs.1 BauGB bis formelle frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB bis Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB bis Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 BauGB i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB bis Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs.2 BauGB bis Als nächster Verfahrensschritt wird die Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BauGB mit neuer Planzeichnung durchgeführt. A) Rechtsgrundlage: 15 i. V. m. 36 BezVG Baugesetzbuch
6 4 B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek Anlagen: 1. Bebauungsplanentwurf 1-67, alte Planung 2. Bebauungsplanentwurf 1-67VE, neue Planung
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