Referentin Sarah Sauter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
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- Wilhelm Bruhn
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1 Referentin Sarah Sauter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
2 Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg Baden-Württemberg war im Frühjahr 2008 das erste Bundesland, das im Rahmen eines Modellvorhabens Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen ausgegeben hat. 2012: Ergänzung des bisherigen Ansatzes durch ein weiteres Förderelement für Start-ups: Innovationsgutschein B Hightech 2013: Ergänzung der Innovationsgutscheineförderung um den Innovationsgutschein C (Kreativgutschein) für Kleinstunternehmen und Freiberufler aus der Kultur- und Kreativwirtschaft.
3 Innovationsgutscheine A/B - Eckpunkte der Förderung Wer wird gefördert: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit - Hauptsitz in Baden-Württemberg - max. 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) - max. 20 Mio. Euro Vorjahresumsatz bzw. Vorjahresbilanzsumme Was wird gefördert: Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte und Dienstleistungen. Sowie Prozessinnovationen im Rahmen der Produkt- oder Dienstleistungserstellung.
4 Innovationsgutscheine A/B- Eckpunkte der Förderung Wie wird gefördert: Förderung von 80 %, max Euro (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, z.b. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien Förderung von 50 %, max Euro (Innovationsgutschein B) für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.b. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests.
5 Innovationsgutschein B Hightech Wer wird gefördert: Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis maximal 3 bzw. 5 Jahre nach Gründung (endgültige Gründungsrechtsform), die ihren Hauptsitz in Baden- Württemberg haben. Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gelten folgende Merkmale: Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister, Meldung beim Finanzamt. Wie wird gefördert: Förderung von 50%, max für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten sowie für Sachkosten im Rahmen des Prototypenbaus
6 Innovationsgutschein C (Kreativgutschein)
7 Antragsberechtigte Kleinstunternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit - max. 9 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) - max. 2 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme - Hauptsitz in Baden-Württemberg Auch Existenzgründerinnen und gründer können einen Antrag stellen (Unternehmensgründung muss bis zur Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein).
8 Antragsberechtigte Dabei muss es sich um ein Unternehmen aus folgenden Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft handeln: der Architekturmarkt der Buchmarkt die Designwirtschaft die Filmwirtschaft der Kunstmarkt der Markt für darstellende Künste die Musikwirtschaft der Pressemarkt die Rundfunkwirtschaft die Software-/Games-Industrie der Werbemarkt
9 Gegenstand der Förderung Der Innovationsgutschein C soll die Erstvermarktung von neuen, kreativen Produkten und Dienstleistungen unterstützen. Das Produkt oder die Dienstleistung darf nicht länger als 1 Jahr marktreif sein (wird mit Unterschrift bei Antragstellung bestätigt).
10 Folgende Maßnahmen werden gefördert: 1) Messeauftritte auf Fach- oder Verbrauchermessen im In- oder Ausland, auf der das innovative Produkt oder die Dienstleistung präsentiert wird. Standflächen- und Standbaukosten (nur AUMA-Messen oder andere einschlägige bestehende Messen auf Antrag) Standnebenkosten: AUMA-Gebühren, Versorgung, Entsorgung; keine Telekommunikationskosten
11 Folgende Maßnahmen werden gefördert: 2) Produktbezogener Internetvertrieb Kosten externer Medienagenturen; keine allgemeinen Internetauftritte
12 Folgende Maßnahmen werden gefördert: 3) Erstellung von produktbezogenem Werbe- und Dokumentationsmaterial (Produktlogos, Kataloge, Bedienungsanleitungen) Kosten externer Medienagenturen Druckkosten Produktionskosten von Videos, Spots
13 Folgende Maßnahmen werden gefördert: 4) Honorare und Gebühren für den Schutz von Marken und Geschmacksmustern Honorare von Patentanwälten für Beratung, Recherchen und Anmeldung Honorare für die Erstellung von Graphik- und Bildmaterial für die Geschmacksmuster- und/oder Markenanmeldung Gebühren des DPMA oder HABM (EU)
14 Folgende Maßnahmen werden gefördert: 5) Teilnahmegebühren für Wettbewerbe im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft
15 Art und Höhe der Förderung: Der Innovationsgutschein C wird mit einer Förderhöhe von maximal Euro gewährt. Dabei deckt die Förderung bis maximal 50% der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens Euro an förderfähigen Nettoausgaben nachgewiesen werden.
16 Kumulierbarkeit Bis zu 4 Unternehmen können ihre Innovationsgutscheine kumulieren (z.b. Gemeinschaftsstand auf Messen, Printmedien, Internetkataloge) Innovationsgutschein C ist mit den Innovationsgutscheinen A und B kombinierbar.
17 Bezug und Abrechnung Gutschein C Antragstellung auf schriftlichem Wege beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (Ref. 83) laufend. Online-Antragstellung unter Ein Kreativausschuss gibt Empfehlungen hinsichtlich der Vergabe der Gutscheine ab. zeitnahe Entscheidung über Förderwürdigkeit, Bewilligung (=Zustellung des Gutscheins) i.d.r innerhalb von 4 Wochen Bewilligung stellt den Start des Vorhabens dar! Nach Projektabschluss wird der Innovationsgutschein beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft eingelöst (Rechnungen der Dienstleister, Gebührenerheber, Messen gelten als Nachweis).
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Frau Sarah Sauter Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Ref. 83 Existenzgründung und Unternehmensnachfolge ifex Telefon: 0711/ Mail:
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