Familienzusammenführung Aktuelle Entwicklungen
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- Wolfgang Maier
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1 Bumf Frühjahrstagung, Hofgeismar Familienzusammenführung Aktuelle Entwicklungen Stand: Ulrike Schwarz, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtling
2 Gut Ankommen Ein Projekt des Bundesfachverband umf e.v. in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) und terre des hommes Ulrike Schwarz Telefon: 030 / Fax: 030 / Mail: info@b-umf.de Für dieses Projekt sind Mitteln aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds beantragt
3 AKTUELL umf: Was ist denn so besonders? Jugendhilfe unbegl. Minderj. Aufenthalt Kindeswohl als gemeinsamer Nenner
4 AKTUELL I. Minderjährigenschutz im Asyl und Aufenthaltsrecht Einreise ( Inobhutnahme durch das Jugendamt) keine Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen 58 Abs. 1a AufenthG ) keine freiwillige Ausreise, wenn das Kindeswohl im Herkunftsland nicht sichergestellt werden kann (Übernahme und Versorgung durch eine sorgeberechtigte Person) Handlungen im Asyl und Aufenthalt nie ohne rechtlichen Vertreter Anspruch von anerkannten Flüchtlingen auf Nachzug beider Eltern bis zur deutschen Volljährigkeit ( 36 Abs. 1 AufenthG)
5 AKTUELL I. Minderjährigenschutz im Asyl und Aufenthaltsrecht Einreise ( Inobhutnahme durch das Jugendamt) keine Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen 58 Abs. 1a AufenthG ) keine freiwillige Ausreise, wenn das Kindeswohl im Herkunftsland nicht sichergestellt werden kann (Übernahme und Versorgung durch eine sorgeberechtigte Person) Handlungen im Asyl und Aufenthalt nie ohne rechtlichen Vertreter Anspruch von anerkannten Flüchtlingen auf Nachzug beider Eltern bis zur Volljährigkeit ( 36 Abs. 1 AufenthG) Keine Dublin Rücküberstellungen bei Asylantragstellung eines unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland (Art. 8 VO 604/2013 Dublin III)
6 AKTUELL II. Schutzquote bei Asylverfahren BAMF Schutzquote umf 2015/2016: 90 % BAMF Schutzquote umf : 78 % (Gesamtstatistik 43,4%) umfasst: Asyl nach Art. 16a GG Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (blauer Pass) Subsidiärer Schutz Abschiebeverbote Bei Klage vor dem Verwaltungsgericht bleiben 30 % der BAMF Entscheidungen bestehen (Eigenangaben des BAMF Stand Oktober 2017)
7 AKTUELL III. Asyl Herkunftsländer umf Afghanistan (Unruhen, Anwerbung/ Kontrolle durch radikale Gruppen) (Gesamtstatistik: 1. Syrien) 2. Eritrea (Zwangsdienst im Militär - Jungen wie Mädchen) (Gesamtstatistik: 2. Irak) 3. Somalia (Bürgerkrieg, Anwerbung /Kontrolle durch radikale Gruppen) (Gesamtstatistik: 3. Afghanistan) 4. Guinea (Regierungswechsel) (Gesamtstatistik: 4. Eritrea) 5. Syrien (Verfolgung durch das Regime, Krieg, Bürgerkrieg) (Gesamtstatistik: 5. Iran) 6. Irak (Anwerbung/Kontrolle durch radikale Gruppen) (Gesamtstatistik: 6. Türkei)
8 AKTUELL umf: Was ist negativ? Die EINREISE der Eltern muss vor dem 18. Geburtstag erfolgen, dann erlischt der Anspruch. Es spielt keine Rolle, wann ein Antrag gestellt wurde. Eine fristwahrende Anzeige ist nicht möglich. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Geschwisternachzug, so dass die Eltern sich faktisch zwischen ihren Kindern entscheiden müssen. Dies führt zu psychischer Belastung der gesamten Familie, insbesondere aber des Jugendlichen in Deutschland Beim Dublin III Nachzug zum umf: Laut Aussage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, darf bei dem Nachzug der Eltern zum umf nur EIN Elternteil nachziehen.
9 Familienzusammenführung umf nach Deutschland I AKTUELL I. Familiennachzug nach Entscheidung durch das BAMF Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten minderjährigen Flüchtlingen ( 3 AsylG) Eltern = 36 Abs. 1 AufenthG ANSPRUCH Nachzug (aus dem Heimatland) zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen ( 3 AsylG) Geschwister Option 1 = 32 Abs. 1 AufenthG Nachzug mit den Eltern zu den Eltern + Option 2 = 36 Abs. 2 AufenthG aussergewöhnliche Härte
10 Familienzusammenführung umf nach Deutschland II AKTUELL I. Familiennachzug nach Entscheidung durch das BAMF Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten minderjährigen Flüchtlingen ( 3 AsylG) Eltern = 36 Abs. 1 AufenthG ANSPRUCH Nachzug (aus dem Heimatland) zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen ( 3 AsylG) Geschwister Option 1 = 32 Abs. 1 AufenthG Nachzug mit den Eltern zu den Eltern + Option 2 = 36 Abs. 2 AufenthG aussergewöhnliche Härte Zu subsidiär Schutzberechtigte ( 4 AsylG) (seit ) Eltern + Geschwister = 22 S. 1 AufenthG Einzelfallprüfung durch das AA: Dabei soll insbesondere gelten, dass eine Aufnahme je eher in Betracht kommt, desto jünger der unbegleitete minderjährige Flüchtling ist. Aber auch Krankheiten, Behinderungen und Verletzungen, die Unterkunfts- und Betreuungssituation sowie die Dauer und Umstände der Trennung von den Eltern werden wir berücksichtigen. Terminvergabe über das Auswärtigen Amt stellen: ausführliche Darlegung der Gefährdungssituation der aufzunehmenden Person schriftlich/per Mail 508- R1@auswaertiges-amt.de
11 Familienzusammenführung umf innerhalb Europas AKTUELL II. Familienzusammenführung im laufenden Asylverfahren: umf zu Eltern und Verwandten Nachzug innerhalb der EU + Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein nach Antragstellung beim BAMF zu Eltern, erwachsenen Geschwistern oder Onkel/ Tante/Großeltern = im Dublin Verfahren nach Art. 8 VO 604/2013 Dublin III ANSPRUCH II. Familienzusammenführung im laufenden Asylverfahren: Eltern/ Verwandte zum umf Nachzug innerhalb der EU + Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein nach Asylantragstellung der Eltern/ Verwandten + dient dem Kindeswohl = im Dublin Verfahren nach Art. 8 ivm Art. 6 VO 604/2013 Dublin III
12 Außerhalb der EU und des internationalen Privatrechts: Weiterwanderung in Drittstaaten weltweit (Kontakt: Raphaelswerk Familienzusammenführung umf weltweit AKTUELL Familienzusammenführung im laufenden Asylverfahren 1 zu Eltern und Verwandten EUROPA : Nachzug innerhalb der EU + Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein nach Antragstellung beim BAMF zu Eltern, erwachsenen Geschwistern oder Onkel/ Tante/Großeltern = im Dublin Verfahren nach Art. 8 VO 604/2013 Dublin III ANSPRUCH Familienzusammenführung im laufenden Asylverfahren 2: Eltern/ Verwandte zum umf EUROPA: Nachzug innerhalb der EU + Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein nach Asylantragstellung der Eltern/ Verwandten + dient dem Kindeswohl = im Dublin Verfahren nach Art. 8 ivm Art. 6 VO 604/2013 Dublin III III. Familienzusammenführung (meist) nach Abschluss eines asyl oder aufenthaltsrechtlichen Verfahrens Nachzug innerhalb der EU sowie in allen Staaten des Haager Kinderschutzübereinkommens: Prüfung über das Bundesamt für Justiz nach den internationalen Regelungen des Privatrechts. ( tml;jsessionid=f14584ac93ec ef0dde5078f56.2_cid386)
13 und sonst? staatliche Aufnahmeprogramme AKTUELL Bund und/oder Landesaufnahmeprogramme aus humanitären Gründen, sog. HAP (aktuell Syrien) Resettlement (aktuell: wohl noch Türkei) Relocation..sind zeitlich und auch von Personenanzahl limitiert Generelle Voraussetzungen: Familiärer Bezug zu Deutschland Mehrheitlich: Übernahme einer finanziellen Verpflichtungserklärung Bitte erkundigen bei Bund und Land über a) Die genauen Voraussetzungen b) Ob aktuell eine Aufnahme möglich ist
14 Familienzusammenführung Was bringt die Zukunft? THE GREAT UNKNOWN..
15 Gesetze Koalitionsvertrag Familienzusammenführung Was bringt die Zukunft?
16 Gesetze Koalitionsvertrag Familienzusammenführung Was bringt die Zukunft? Politische Entscheidungen Agenda
17 Familienzusammenführung Was bringt die Zukunft? Familie umf mit GFK oder Art. 16a GG I. Familiennachzug nach Entscheidung durch das BAMF Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten minderjährigen Flüchtlingen ( 3 AsylG) Eltern = 36 Abs. 1 AufenthG ANSPRUCH Nachzug (aus dem Heimatland) zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen ( 3 AsylG) Geschwister Option 1 = 32 Abs. 1 AufenthG Nachzug mit den Eltern zu den Eltern + Option 2 = 36 Abs. 2 AufenthG aussergewöhnliche Härte
18 Familienzusammenführung Was bringt die Zukunft? umf Eltern Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union 12.April 2018 (Az. C-550/16 A und S vs. Niederlande) Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, behält sein Recht auf Familienzusammenführung Ein solcher Antrag auf Familienzusammenführung muss jedoch innerhalb einer angemessenen Frist gestellt werden, d. h. grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt worden ist Hinweise auf
19 Familienzusammenführung Was bringt die Zukunft? Familie umf subsidiärer Schutz I. Familiennachzug nach Entscheidung durch das BAMF Kontigent NUR Eltern = neuer demnach können Eltern unter das Kontingent von zum Nachzug berechtigten fallen. Es ist eine Einzelfallprüfung und KEIN ANSPRUCH. Es ist in Diskussion ob und in wie weit Lebensunterhalt und Wohnraum gesichert werden muss. 22 Satz 1 AufenthaltsG Härtefälle Eltern sicher, Geschwister???? = 22 S. 1 AufenthG wohl weitere Einzelfallprüfung durch das AA: Es ist unklar, ob das Verfahren weiterhin so fortgeführt wird. Es ist unklar, ob Geschwister und andere Verwandte weiterhin mit umfasst sein können.
20 Familienzusammenführung Was bringt die Zukunft? Familie umf innerhalb Europas.das Gemeinsame Europäische Asylsystem wird weiter diskutiert und diskutiert und diskutiert. Bis auf die neue Verordnung zur Datenweitergabe (EURODAC) und der Verordnung zur Schaffung einer Europäischen Asylagentur hängt es. Aber: Nicht genaues weiss man nicht
21 Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.v. Paulsenstr Berlin Telefon: 030 / Fax: 030 / info@b-umf.de
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