Bekanntmachung der Stadt Brunsbüttel

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1 Bekanntmachung der Stadt Brunsbüttel Bürgerentscheid zur Schulentwicklungsplanung hier: Bekanntgabe der Standpunkte und Begründungen der Ratsversammlung und der Initiatoren des Bürgerbegehrens Nachdem die Ratsversammlung der Stadt Brunsbüttel in ihrer Sitzung am einen Beschluss zur Errichtung einer Regionalschule zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 beschlossen hatte, war mit Schreiben vom ein Bürgerbegehren bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Dithmarschen vorgelegt worden. Mit dem Bürgerbegehren soll die Frage zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule spätestens zum Schuljahr 2010/2011 in Brunsbüttel entschieden werden. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und das Vorliegen des erforderlichen Quorums festgestellt. Gemäß 8 Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung (GODVO) findet der Bürgerentscheid unverzüglich nach der abschließenden Zulässigkeitsentscheidung in der Kommunalaufsichtsbehörde nach 16 g Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) statt. Die Ratsversammlung der Stadt Brunsbüttel hat am den Termin für die Durchführung des Bürgerentscheids für Sonntag, den 25. Mai 2008 festgelegt. In der nachfolgenden Tabelle werden die Eckpunkte der Regionalschule sowie der Gemeinschaftsschule, die der Schulrat des Kreises Dithmarschen anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am präsentiert hat, informativ gegenübergestellt: Regionalschule ab 2008 Einrichtung auf Antrag der Schulträger, ab 2010 per Gesetz Mindestgröße 240 Schüler/innen als zuständige Schule werden alle Schüler/innen aufgenommen Gemeinsamer Unterricht in der Orientierungsstufe Unterricht durch Grund- und Hauptschulund Realschul-Lehrkräfte ab Jahrgangsstufe 7 Zuordnung zu einem Bildungsgang ab Jahrgangsstufe 7 wird Unterricht mindestens in Mathematik, Deutsch und ersten Fremdsprache, ab Jahrgangsstufe 8 im naturwissenschaftlichen Lernbereich bildungsgangbezogen auf verschiedenen Anspruchsebenen erteilt. zu jedem Zeugnistermin wird der Leistungsstand beurteilt und die Zuordnung zum Bildungsgang überprüft (Notenzeugnisse) Gemeinschaftsschule Entstehen auf Antrag des Schulträgers, pädagogisches Konzept erforderlich Genehmigung nur, wenn Anforderungen der Schulentwicklungsplanung und Mindestgröße 300 Schüler/innen entsprechen, bei Überschreitung der Aufnahmemöglichkeiten Berücksichtigung aller Leistungsstärken bei der Auswahl möglich gemeinsamer Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 Unterricht durch Lehrkräfte aller Laufbahnen Grundsätzlich auch ab Jahrgangsstufe 7 gemeinsamer Unterricht, Differenzierung (gemäß Kultusministerkonferenz im Rahmen des Konzeptes der Schule) entsprechend den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schüler/innen, vor allem durch Formen binnendifferenzierenden Unterrichts Bildung von klassen- und jahrgangsübergreifenden Lerngruppen möglich zu jedem Zeugnistermin wird der Leistungsstand beurteilt und schriftlich dokumentiert; bei Fächern mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung wird im Zeugnis die Anforderungsebene kenntlich

2 Einrichtung von Flex-Phasen für Bildungsgang Hauptschulabschluss ab Klasse 8 möglich Ende Jahrgangsstufe 8 Abschlussprognose im Zeugnis Hauptschulabschluss nach Jahrgangsstufe 9 im Bildungsgang zum Hauptschulabschluss Realschulabschluss nach Jahrgangsstufe 10 Hauptschulabschlussprüfung für Schüler des Realschulbildungsganges durch Beschluss, wenn Realschulabschluss gefährdet erscheint Qualifizierter Realschulabschluss berechtigt zur Fortsetzung der Schullaufbahnen in der gymnasialen Oberstufe (Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens 2,4; in den übrigen Fächern mindestens 3,0 und kein Fach oder Lernbereich des Wahlpflichtbereichs mit ungenügend) organisatorische Verbindungen mit Grundschule, Gymnasium und Förderzentrum möglich Regionalschulen können offene Ganztagsschulen sein (wird in Brunsbüttel so umgesetzt) gemacht (Notenzeugnisse erst ab Jahrgang 8, davor Berichtszeugnisse) Ende Jahrgangsstufe 8 Abschlussprognose im Zeugnis Hauptschulprüfung nach Jahrgangsstufe 9 für die, die diesen Abschluss anstreben; verpflichtend für die, deren Mittlerer Abschluss gefährdet ist Realschulprüfung nach Jahrgangsstufe 10 für alle Versetzung in die Oberstufe bei qualifizierten Abschluss (Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens 2,4; in den übrigen Fächern mindestens 3,0 und kein Fach mit ungenügend) Gemeinschaftsschule kann eine gymnasiale Oberstufe haben Organisatorische Verbindung mit Grundschule und Förderzentrum möglich Gemeinschaftsschulen sollen offene Ganztagsschulen sein Gemäß 8 Abs. 2 GODVO sind die Standpunkte und Begründungen der Ratsversammlung und der Antragstellenden des Bürgerentscheides den Bürgerinnen und Bürgern darzulegen, insbesondere ist auch über die finanziellen Auswirkungen zu informieren. Grundsätzlich geht die Verwaltung davon aus, dass für den Schulträger beim Betreiben einer Regionalschule bzw. einer Gemeinschaftsschule gleich hohe Kosten entstehen werden. Die Ratsversammlung hat am beschlossen, zum Schuljahr 2008/2009 die Regionalschule als Regelschule beim Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein zu beantragen und einzuführen, welche die nachfolgenden Aspekte bzw. Ziele berücksichtigt: 1. Leitantrag: Die Ratsversammlung der Stadt Brunsbüttel unterstützt das Schulkonzept des Workshops Schule der Zukunft vom 20. März 2007 für die Errichtung einer neuen weiterführenden Schule in unserer Stadt. 2. Nach diesem Schulkonzept soll neben dem vorhandenen Gymnasium eine neue weiterführende Schule möglichst nur an einem Standort errichtet werden, die die

3 Schülerinnen und Schüler der bisherigen Hauptschule und Boje- Realschule aufnimmt, sowie die Integration der Förderschule vorantreibt. 3. Diese neue weiterführende Schule ist gekennzeichnet durch innere und äußere Differenzierung, durch vielfältige individuelle Förderung und durch berufsorientierten Unterricht für alle sie besuchenden Schülerinnen und Schüler. 4. Diese neue weiterführende Schule schöpft alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem benachbarten Gymnasium aus. Das schließt Schulartenwechsel von Schülerinnen und Schülern wie auch gemeinsamer Unterricht, Veranstaltungen und Schulspeisung ein. 5. Die neue weiterführende Schule beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer gemeinsamen Orientierungsstufe für haupt- und realschulempfohlende Schülerinnen und Schüler. 6. Die Verwaltung wird beauftragt an die Schulleitungen heranzutreten, damit dort ein entsprechendes pädagogisches Konzept erarbeitet wird bzw. die Ideen aus dem Arbeitskreis Schule der Zukunft weiterentwickelt werden. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Förderung einer gebundenen Ganztagsschule beim zuständigen Ministerium zu stellen. 8. Das pädagogische Konzept der Schule muss bis zum bei der Verwaltung eingehen, damit der Antrag fristgerecht zum über das Schulamt beim Ministerium für Bildung und Frauen eingereicht werden kann. Die Begründung des Beschlusses wird wie folgt dargestellt: Die Regionalschule und das Gymnasium bilden eine Einheit des gegliederten Schulwesens. Die Orientierungsstufe bildet eine Einheit für Haupt- und Realschüler. Die zweite Fremdsprache kann bereits ab Klasse 6 angeboten werden, um eine Durchlässigkeit zum Gymnasium zu gewährleisten. Ab der Klasse 7 wird ein bildungsbezogener Unterricht angeboten, der die Schülerinnen und Schüler auf den Haupt- und Realschulabschluss vorbereitet; dabei ist eine individuelle Förderung möglich. Am Ende jeden Schuljahres ist zu prüfen, ob Schülerinnen und Schüler im nächst höheren Bildungsgang mitarbeiten können. Förderkonzepte, Nachprüfungen und Versetzung auf Probe sollen Klassenwiederholungen weitestgehend vermeiden. Es werden Leistungsanreize für Schülerinnen und Schüler durch zentrale und transparente Abschlussprüfungen geboten. Es besteht die Chance, von der Hauptschule in das 10. Jahr der Realschule und von der Realschule in die Oberstufe des Gymnasiums zu wechseln. Das Förderprogramm Arbeitswelt und Schule unterstützt bei der Berufsvorbereitung von Hauptschülern. Als Angebot kann es flexible Übergangsphasen geben, um leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern ein Jahr mehr Zeit zu geben, den Hauptschulabschluss erreichen zu können. Die Regionalschule ist die zuständige Schule, die Schülerinnen und Schüler haben ein Recht, die Schule zu besuchen. Die Regionalschule wird offene Ganztagsschule.

4 Die Initiatoren des Bürgerbegehrens möchten unter Berücksichtigung der allgemeinen Qualitätssicherung von Schule, des Anspruchsdenkens und der Möglichkeit einer optimalen und individuellen Förderung des Einzelnen die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule spätestens zum Schuljahr 2010/2011 in Brunsbüttel erreichen. Die Begründung wird wie folgt dargestellt: Die Gemeinschaftsschule stellt eine große Chance für alle Kinder da. Sie bietet einen geeigneten Rahmen, um in einem gemeinsamen Bildungsgang alle Schulabschlüsse des jetzigen gegliederten Schulsystems zu erreichen. In den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe 1 wird durch ein längeres gemeinsames Lernen in Form von binnendifferenzierendem Unterricht die/der leistungsstarke Schüler/innen gefordert und die/der leistungsschwache Schüler gefördert. In einer Regionalschule werden die Schüler am Ende der 6. Jahrgangsstufe nach einem Beschluss der Klassenkonferenz, je nach Leistungen in den Bildungsgang Real- oder Hauptschulzweig zugewiesen. Eltern haben kein Mitspracherecht bei der Entscheidungsfindung. Die Schüler/innen einer jeden Jahrgangsstufe aller Schulformen bringen unterschiedliche Voraussetzungen, Interessen, Neigungen und Fähigkeiten mit und erhalten in der Gemeinschaftsschule ein Unterrichtsangebot, das ihrem Leistungsvermögen entspricht. Beim gemeinsamen Lernen in heterogenen Lerngruppen erweist sich zudem, dass Leistungsstärke und Leistungsschwäche veränderliche Merkmale sind und keineswegs bestimmten Kindern und Jugendlichen auf Dauer und allumfassend in allen Lern- und Verhaltensbereichen zuzuordnen sind. Der Unterricht wird an der Gemeinschaftsschule von Lehrkräften aller Schularten der Sekundarstufe 1 erteilt. Das neue Schulsystem ist durchlässig in alle Richtungen. Ein Wechsel auf das Gymnasium oder auf Antrag auch der Wechsel vom Gymnasium in die örtliche Gemeinschaftsschule ist möglich. Am Ende der Schulzeit soll die Haupt- oder Realschulabschlussprüfung abgelegt werden. Bei entsprechender Qualifikation ist der Übergang bzw. die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe 2) an ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium ohne weiteres möglich. Eine Gemeinschaftsschule in Brunsbüttel wird auch eine offene Ganztagsschule mit einem attraktiven Nachmittagsangebot sein. Zum Mittagessen treffen sich die Schüler im Speiseraum, anschließend können verschiedene Angebote wahrgenommen werden (z.b. Hausaufgabenbetreuung, Förderkurse, Sport, Musik, Kunst, Berufsvorbereitung u.ä.). Die neue Schulform soll erst zum vom Gesetzgeber vorgegebenen letztmöglichen Zeitpunkt, dem Schuljahr 2010/2011 eingerichtet werden. Dieser zeitliche Raum könnte genutzt werden für die Entwicklung eines pädagogischen Konzeptes, eines Förderkonzeptes, um den verschiedenen Begabungen gerecht zu werden, und eines Raumkonzeptes zu erarbeiten. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Qualitätssicherung von Schule, des Anspruchsdenken und der Möglichkeit einer optimalen und individuellen Förderung der Schüler/innen wird die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule und nicht die Einrichtung einer Regionalschule befürwortet. Folgende weitere Informationen sind im Rathaus der Stadt Brunsbüttel, Zimmer 18, sowie auf der Homepage der Stadt Brunsbüttel unter einsehbar: Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein vom Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Landesverordnung über Regionalschulen (RegVO) vom Zusammenfassung des 2. Workshops Schule der Zukunft vom

5 Sitzungsvorlage zur Schulentwicklungsplanung für die 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am und der 24. Sitzung der Ratsversammlung am Auszugsweise Abschrift aus dem Protokoll über die 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vom Auszugsweise Abschrift aus dem Protokoll über die 24. Sitzung der Ratsversammlung vom Artikel Schule im Wandel und Wann tritt was in Kraft aus Schule Aktuell Ausgabe 02/2007 Fragen und Antworten zum Schulgesetz (Stand: ) vom Ministerium für Bildung und Frauen Brunsbüttel, den Stadt Brunsbüttel Der Bürgermeister I/Fachdienst Innere Verwaltung, Bildung und Soziales

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