Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.

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1 Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.

2 Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA) Gesetzlicher Anspruch ergibt sich aus Sozialgesetzbuch (SGB) IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (SGB IX, Kap. 1, 2, Abs. 1)

3 Ziele der Rehabilitation Rehabilitation soll die Behinderung abwenden beseitigen mindern eine Verschlimmerung verhüten oder ihre Folgen mildern Medizinische Rehabilitation Berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: LTA)

4 Möglichkeiten im Rahmen von LTA Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes Umschulung mit Kammerabschluss Berufliche Weiterbildung Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Kraftfahrzeughilfe

5 Fallbeispiel 1- Die Ausgangssituation Herr A. Realschulabschluss (10. Kl. POS) Gas-Wasser-Installateur, mit Abschluss 37 Jahre seit 20 Jahren in der Firma seit ca. 2 Jahren zunehmende Beschwerden im rechten Knie, linken Knie, Rücken, vermehrte AU- Zeiten Diagnosen: Kniebinnenschädigung rechts mehr als links Verschleißerscheinungen in der Lendenwirbelsäule Orthopäde rät von weiterer Tätigkeit als Klempner ab

6 Fallbeispiel 1- Wie geht s weiter? während eines orthopädischen Heilverfahrens Beratung durch einen Rehafachberater des Rentenversicherungsträgers Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt vom Rehabilitationsträger (Deutsche Rentenversicherung) geprüft (Zuständigkeit, prüfärztliche Stellungnahme) und anerkannt Herr A. ist jetzt Rehabilitand und hat einen gesetzlichen Anspruch nach SGB IX Informationsgespräch beim zuständigen Rehafachberater Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber; dieser möchte den langjährigen Mitarbeiter nicht verlieren Idee: Einsatz als Arbeitsvorbereiter (Kundenkontakte, Angebote, Abrechnungen, Kontakte zu Großhändlern) liegt ihm das?

7 Fallbeispiel 1- Das Ergebnis 2-wöchige Berufsfindung und Arbeitserprobung in einem Berufsförderungswerk (BFW) Kaufmännische Anpassungsqualifizierung und technische Arbeitsplatzausstattung werden vom Rehabilitationsträger finanziert Fazit: Herr A. bleibt der Firma erhalten. Die neue Tätigkeit entspricht seinen körperlichen Einschränkungen.

8 Fallbeispiel 2 Die Ausgangssituation Frau B. Realschulabschluss Traumberuf: Kauffrau im Einzelhandel 26 Jahre seit 3 Jahren nicht mehr im Beruf tätig (arbeitsunfähig, arbeitslos) zunehmende Überforderung im Beruf, traumatisches Erlebnis Psychische Probleme (Depressionen, Ängste) stationäre Psychotherapie und Aufenthalt in einer Tagesklinik erforderlich Arbeit als Verkäuferin nicht mehr möglich

9 Fallbeispiel 2- Wie geht s weiter? nach Entlassung aus der Tagesklinik Gespräch beim Jobcenter Fallmanagerin rät Frau B., einen Antrag auf LTA zu stellen, verweist an zuständige Agentur für Arbeit Prüfungsverfahren Antrag wird genehmigt Beratungsgespräch bei Rehaberaterin der Arbeitsagentur Ergebnis: 6-wöchige Erweiterte Berufsfindung und Arbeitserprobung (EBA) im Berufsförderungswerk

10 Fallbeispiel 2 Ergebnis Empfehlung des Berufsförderungswerkes: Umschulung zur Fachinformatikerin im BFW (psychologische und fachärztliche Betreuung) mit Training zur Stabilisierung und Vorbereitung Dr. Kerstin Brandt,

11 Zusammenfassung dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach SGB IX Agentur für Arbeit (Servicestellen der) Wo? * Rentenversicherung Berufsgenossenschaft * Der Antrag kann bei jedem Rehaträger gestellt werden. Dieser prüft innerhalb von 2 Wochen, ob er zuständig ist und leitet den Antrag ggf. an den zuständigen Träger weiter. (SGB IX, Kap. 1, 14)

12 Haben Sie noch Fragen? Dann besuchen Sie unsere Infotage und Offenen Sprechstunden Nützliche Internetseiten: (Informationen zu Angeboten des BFW Berlin-Brandenburg e. V., z. B. Termine für Infotage und Offene Sprechstunden) (Informationen zu Leistungen im Rahmen der Rehabilitation allgemein)

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