7185 Modul 5 - Betriebswirtschaft-Basisausbildung Vorbereitung auf die Unternehmerprüfung

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1 Im Kurs eignen Sie sich eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung an und bereiten sich auf die Unternehmerprüfung sowie die unternehmerische Praxis vor. Die Inhalte: Der Kurs vermittelt die für die selbständige Ausübung eines Handwerks oder Gewerbes erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse: Unternehmerisches Denken und Handeln Kommunikation und Verhalten innerhalb des Unternehmens und gegenüber nicht dem Unternehmen angehörigen Personen Marketing Organisation Unternehmerische Rechtskunde Rechnungswesen Mitarbeiterführung und Personalmanagement Die Meisterakademie des Österreichischen Fleischerhandwerks: Die Meisterakademie des österreichischen Fleischerhandwerks ist eine Kooperation mit der Bundesinnung der Fleischer und der Österreichischen Lebensmittelakademie. Die Meisterakademie besteht aus insgesamt sechs Kursen und bietet neben der Vorbereitung auf die Meisterprüfung noch drei weitere Ausbildungen, die mit Diplom abgeschlossen werden: Diplom- Fleischermeister, Handwerklicher Betriebswirt und Meister-Fleischsommelier. Voraussetzung ist der Nachweis der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung. Ziel ist die Vorbereitung auf die Meisterprüfung und darauf aufbauend eine weiterführende facheinschlägige und betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation mit anerkanntem Abschluss. Vorbereitung auf die Meisterprüfung: Modul 1 Praktische Fachausbildung (Vorbereitung auf den fachlich praktischen Prüfungsteil) Modul 2 Theoretische Fachausbildung (Vorbereitung auf den fachlich mündlichen Prüfungsteil) Modul 3 - Betriebswirtschaft im Fleischerhandwerk I (Vorbereitung auf den fachlich schriftlichen Prüfungsteil) Modul 5 Betriebswirtschaft-Basisausbildung (Vorbereitung auf den Prüfungsteil Unternehmerprüfung) Ausbildung Diplom-Fleischermeister : Besuch aller sechs Ausbildungskurse, Prüfung in den Kursen Betriebswirtschaft im Fleischerhandwerk I und II sowie im Meisterfleischsommelier und Nachweis der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung Fleischer. Wurde die Meisterprüfung bereits abgelegt, entfallen die Module 1, 2, 3 und 5. Ausbildung Handwerklicher Betriebswirt : Seite 1 von 5

2 Besuch der Kurse Betriebswirtschaft im Fleischerhandwerk I und II sowie Betriebswirtschaft - Basisausbildung, Prüfung in den Kursen Betriebswirtschaft im Fleischerhandwerk I und II sowie Nachweis der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung Fleischer Ausbildung Meister-Fleischsommelier : Besuch des Kurses Ausbildung zum Meister-Fleischsommelier mit Prüfung sowie Nachweis der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung Fleischer oder Küchenmeister. Die Teilnehmer: Gesellen, die sich auf die Unternehmerprüfung vorbereiten möchten Gesellen, die die Ausbildung Diplom-Fleischermeister, Handwerklicher Betriebswirt oder Meister-Fleischsommelier absolvieren möchten Die Meisterprüfung: Einzige Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Prüfungsstelle ist die Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ, Wiener Straße 150, 4020 Linz. Tel , Herr Manfred Meindl oder Internet: Die Meisterprüfung besteht aus 5 Modulen: Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung Modul 4: Ausbilderprüfung (entfällt bei erfolgreich abgelegter Unternehmerprüfung oder erfolgreich absolviertem Ausbildertraining) Modul 5: Unternehmerprüfung Für Anmeldung und nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsstelle. Voraussetzung: Vollendung des 18. Lebensjahres. a) den erfolgreichen Besuch einer berufsbildenden höheren Schule oder deren Sonderformen, deren Ausbildung im Bereich Lebensmitteltechnologie mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, und b) eine mindestens eineinhalbjährige fachliche Tätigkeit, oder Seite 2 von 5

3 a) den erfolgreichen Besuch einer Werkmeisterschule für Berufstätige, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, und b) die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung, sofern diese nicht entfällt, und c) eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit, oder eine ununterbrochene, mindestens sechsjährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter, oder a) die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fleischverarbeitung oder in einem mindestens zweijährig verwandten Lehrberuf oder den erfolgreichen Besuch einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Lebensmitteltechnologie mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, und b) eine nachfolgende ununterbrochene, mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger oder Betriebsleiter oder a) eine ununterbrochene, mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbständiger und b) eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit als Unselbständiger, oder a) die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fleischverarbeitung oder in einem mindestens zweijährig verwandten Lehrberuf oder den erfolgreichen Besuch einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Lebensmitteltechnologie mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, und b) eine nachfolgende ununterbrochen, mindestens fünfjährige fachspezifische Tätigkeit in leitender Stellung Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung (mit ) Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt bei Nachweis folgender Voraussetzungen: 1. Erfolgreich abgelegte Prüfungen: Unternehmerprüfung als Einzelprüfung Prüfungsteil Unternehmerprüfung im Rahmen einer Meisterprüfung oder einer Prüfung zum Nachweis der Befähigung für ein gebundenes Gewerbe oder für ein reglementiertes Gewerbe Kaufmännisch-rechtskundlicher Teil im Rahmen einer Meisterprüfung Eine dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz entsprechende Meisterprüfung Bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein konzessioniertes Gewerbe oder bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 oder nach diesem Zeitpunkt im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein gebundenes Gewerbe oder für ein nicht als Handwerk eingestuftes reglementiertes Gewerbe oder ein konzessioniertes Verkehrsgewerbe auf andere Art als durch die erfolgreiche Ablegung des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung nachgewiesene unternehmerische Kenntnisse in vergleichbarem Umfang Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf Seite 3 von 5

4 2. Eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständiger oder in kaufmännisch leitender Stellung in einem Unternehmen 3. Erfolgreicher Abschluss einer der nachfolgenden Schulen, Ausbildungen oder Lehrgänge: Handelsakademie sowie deren Sonderformen Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und deren Sonderformen Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten sowie deren Sonderformen Berufsbildende höhere Schulen einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Dem Schulorganisationsgesetz unterliegende Speziallehrgänge, sofern durch Zeugnis Dreijährige Handelsschule oder eine mindestens dreijährige Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, in der eine der Handelsschule entsprechende betriebswirtschaftlich-kaufmännische Ausbildung vermittelt wird Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule und Tourismusfachschule Hotelfachlehrgang für Erwachsene der Salzburger Tourismusschule Bischofshofen Mindestens dreijährige gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen Mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schulen einschließlich der mindestens dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Werkmeisterschulen oder Bauhandwerkerschulen, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang im Ausmaß von mindestens 80 Stunden erfolgreich besucht wurde, in dem die zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes notwendigen unternehmerischen Kenntnisse vermittelt werden Fachakademie, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Meisterschule oder Meisterklasse, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Betriebswirtschaftliche Intensivlehrgänge der Wirtschaftsförderungsinstitute der Wirtschaftskammern Unternehmerführerschein Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters (siehe Pkt. 4) Seite 4 von 5

5 4. Erfolgreicher Abschluss einer der folgenden Studienrichtungen an einer inländischen Universität: Hochschule für Welthandel in Wien Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft Studienrichtung Betriebswirtschaft Studienrichtung Handelswissenschaft, Studienversuch Internationale Betriebswirtschaft Studienrichtung Volkswirtschaft Studienrichtung Wirtschaftsinformatik Studienrichtung Wirtschaftspädagogik Studienrichtung Rechtswissenschaften Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Ingenieurwissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Studienrichtung, sofern durch Zeugnis Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters, sofern durch Zeugnis 5. Erfolgreicher Abschluss eines Fachhochschul-Studiengangs, in dem Lehrinhalte im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen vermittelt wurden, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind. Seite 5 von 5

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