VSG - SSPES Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer 3000 Bern
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- Ulrike Schuler
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1 OFFERTE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG KOLLEKTIV- UND VERGÜNSTIGUNGSVERTRAG für VSG - SSPES Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer 3000 Bern nachfolgend VSG genannt als Beitritt zum bestehenden Kollektivvertrag zwischen dem Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH)
2 Kollektiv- und Vergünstigungsvertrag VSG - SSPES 2 Vorbemerkung Die Mitgliedsektionen des VSG haben die Möglichkeit, sich dem bestehenden Kollektiv- Vertrag zwischen dem LCH und der Protekta zu den folgenden Konditionen anzuschliessen: A) KOLLEKTIVVERTRAG A1) Grundsätzliches Der Kollektivvertrag wird zwischen LCH und der Protekta abgeschlossen. Sie gelten als Vertragsparteien. A2) Vertragsgrundlagen Soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Bedingungen (AB) für Privatpersonen (Ausgabe ) als Grundlage des Kollektivvertrages. A3) Leistungen der Protekta In den gedeckten Rechtsfällen werden folgende Leistungen bis zu einer Deckungssumme von CHF 250' gemäss Ziff. 2 AB erbracht: Beratung durch Juristen der JurLine Schadenbearbeitung durch Juristen der Protekta Bezahlung von Rechtsanwalt und Prozessbeistand; Bezahlung von Gutachten, die vom Anwalt des Versicherten, dem Gericht oder von der Protekta veranlasst worden sind; Bezahlung von Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten; Bezahlung der dem Versicherten auferlegte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei. Auf die dem Versicherten zugesprochenen Prozess- oder Parteientschädigungen hat die Protekta Anspruch; Bezahlung von vorschussweiser Strafkautionen bis CHF zur Vermeidung einer Untersuchungshaft; Das Honorar von maximal CHF pro Jahr in personen-, familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
3 Kollektiv- und Vergünstigungsvertrag VSG - SSPES 3 A4) Versicherte Personen In Abänderung von Ziff. 3 der AB gelten über den Kollektivvertrag sämtliche Mitglieder eines angeschlossenen Verbandes als versicherte Personen und sind als Einzelpersonen versichert. Während des Jahres neu eintretende Mitglieder gelten ab Aufnahmedatum als gedeckt. A5) Versicherte Eigenschaften In Abänderung von Ziff. 4 der AB sind die versicherten Personen in folgenden Eigenschaften gedeckt: Als Lehrerin oder Lehrer an einer öffentlichen oder privaten Schule in Ausübung ihrer Berufspflicht. Als Schulleiterin oder Schulleiter oder als Mitglied der Schulleitung in Ausübung ihrer Amtspflicht. A6) Deckungsumfang Die Versicherungsdeckung erstreckt sich auf: Privat-Rechtsschutz: In Abänderung von Ziff. 5 der AB ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen eines Mitgliedes in folgenden Bereichen versichert: 5b) Strafrecht 5e) Arbeitsrecht Die übrigen Bereiche gemäss Ziff. 5 der AB sind nicht Gegenstand des Kollektivvertrages.
4 Kollektiv- und Vergünstigungsvertrag VSG - SSPES 4 Verkehrs-Rechtsschutz: In Abänderung von Ziff. 9 der AB ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen eines Mitgliedes in folgenden Bereichen versichert: 9a) Schadenersatzrecht 9b) Strafrecht 9c) Versicherungsrecht 9d) Ausweisentzug und Besteuerung Die übrigen Bereiche gemäss Ziff. 9 der AB sind nicht Gegenstand des Kollektivvertrages. A7) Verschiedenen Bestimmungen Für den Kollektivvertrag gelten die Bestimmungen der Ziff. 12 bis 25 der AB. A8) Besondere Bedingungen In Abänderung von Ziff. 7 der AB ist die rechtliche Interessenwahrung auch bei Strafverfahren wegen tatsächlicher oder angeblicher eventualvorsätzlicher Verletzung straf- oder polizeirechtlicher Vorschriften versichert. A9) Prämienübersicht Die Prämien werden nach Anzahl Mitglieder der Mitgliedsverbände berechnet. Die Jahresprämien pro versichertem Mitglied ab einer Mindestanzahl von 20'000 Versicherten betragen: Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz CHF 7.80 Excl. 5% Stempelsteuer Die Prämien sind Nettoprämien (ohne Stempelsteuer, aber incl. 5% Verwaltungsprovision)
5 Kollektiv- und Vergünstigungsvertrag VSG - SSPES 5 B) VERGÜNSTIGUNGSVERTRAG B1) Grundsätzliches Der Vergünstigungsvertrag wird in Ergänzung zum Kollektivvertrag als Rahmenvertrag zwischen LCH und der Protekta abgeschlossen. Für den einzelnen Versicherungsvertrag gelten die Mitglieder und die Protekta als Vertragsparteien. Abschlüsse sind während des ganzen Jahres auf freiwilliger Basis möglich. B2) Vertragsgrundlagen Soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AB) zur Rechtsschutz-Versicherung für Privatpersonen (Ausgabe ) als Grundlage dieses Vertrages. B3) Leistungen der Protekta In den gedeckten Rechtsfällen werden folgende Leistungen bis zu einer Deckungssumme von CHF 250' gemäss Ziff. 2 AB erbracht: Beratung durch Juristen der JurLine Schadenbearbeitung durch Juristen der Protekta Bezahlung von Rechtsanwalt und Prozessbeistand Bezahlung von Gutachten, die vom Anwalt des Versicherten, dem Gericht oder von der Protekta veranlasst worden sind Bezahlung von Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten Bezahlung der dem Versicherten auferlegte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei. Auf die dem Versicherten zugesprochenen Prozess- oder Parteientschädigungen hat die Protekta Anspruch Bezahlung von vorschussweiser Strafkautionen bis CHF zur Vermeidung einer Untersuchungshaft Bezahlung von Anwaltskosten bis zu einem Honorar von maximal CHF pro Jahr für eine juristische Konsultation bei personen-, familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten B4) Leistungen des Verbandes Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei der Protekta und unterstützt diese bei ihrer Werbetätigkeit. Am Ende jedes Jahres meldet der Verband, nach Kontrolle der durch die Protekta zugestellten Versichertenliste, die Mutationen.
6 Kollektiv- und Vergünstigungsvertrag VSG - SSPES 6 B5) Versicherte Personen Je nach vereinbartem Vertragstyp gilt die Versicherung für Einzelpersonen oder für mehrere Personen. Detaillierte Angaben können unter Ziff. 3.1 / 3.2 sowie 8.1 / 8.2 der AB entnommen werden. B6) Versicherte Eigenschaften Die gedeckten Eigenschaften der versicherten Personen sind unter Ziff. 4 und 8 der AB aufgeführt. B7) Deckungsumfang Die versicherten Bereiche sind in den AB im Privatrechtsschutz unter Ziff. 5 aufgeführt und im Verkehrsrechtsschutz unter Ziff. 9 ersichtlich. B8) Verschiedene Bestimmungen Für diesen Vertrag gelten gelten die Bestimmungen der Ziff. 12 bis 25 der AB B9) Beginn und Dauer der Versicherung für die Mitgliederverträge Der Versicherungsschutz beginnt im Rahmen der vereinbarten Versicherungsdeckung nach Eingang des Antrages bei der Protekta. Die einzelnen Versicherungsverträge werden auf die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Sofern keine Kündigung gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AB) erfolgt, werden diese stillschweigend erneuert. Ein aus dem Verband austretendes Mitglied kann auf den nächsten Prämienverfall den Vertrag kündigen. Unterbleibt eine Kündigung, so läuft der Versicherungsvertrag unter Berechnung der Tarifprämie weiter. B10) Prämienübersicht Einzelperson Mehrere Personen Privat-Rechtsschutz CHF CHF Verkehrs-Rechtsschutz CHF CHF Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz CHF CHF Spezialrabatt CHF für Mitglieder, welche über den LCH- Kollektivvertrag versichert sind. Inkl. 5% Stempelsteuer
7 Kollektiv- und Vergünstigungsvertrag VSG - SSPES 7 C) GEMEINSAME BESTIMMUNGEN ZUM KOLLEKTIV- UND VERGÜNSTIGUNGSVERTRAG C1) Beginn und Dauer des Vertrages Der Vertrag beginnt am... Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre, endet jedoch in jedem Fall bei Aufhebung des Kollektivvertrages mit dem LCH. Die Prämienfälligkeit für den Kollektivvertrag ist der 1. Januar. Bei einem unterjährigen Beitritt stellt die Protekta eine pro rata Rechnung bis zum Hauptverfall aus. Unterbleibt eine Kündigung, mindestens drei Monate vor Vertragsablauf durch einen der Vertragspartner, so verlängert sich der Vergünstigungsvertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Mit der Kündigung der Vereinbarung werden die Mitgliederverträge per nächstem Prämienverfall an die Tarifprämie angepasst. Die Mitglieder können auf den nächsten Prämienverfall den Vertrag kündigen. Unterbleibt eine Kündigung, so läuft der Versicherungsvertrag unter Berechnung der Tarifprämie weiter. Die Konditionen sind nur in Verbindung mit dem Kollektiv- und Vergünstigungsvertrag gültig. Bern, den Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG Kurt Kempf Leiter Produkt-Management
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