Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 9. Mai 2016 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Außerdem anwesend: Tina Heller, Holger Schön Schriftführer: Tina Heller Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:20 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 19. Baugesuche Befreiungsantrag für die Anbringung einer Terrassenüberdachung, Flst. Nr. 577, Am Schillergarten Errichtung/Änderung eines Stellplatzes, Aufschüttung vorhandener Stellplätze zur Erweiterung der Garten-/Terrassenfläche, Einfriedung durch eine Mauer (Quadersteine), Flst. Nr. 2011, Amselweg Neubau einer Garage als Lagerraum für Vereinszubehör auf dem Grundstück Flst. Nr. 2940/1 an der Brunnenstraße Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung für die Baumbepflanzung entlang der Ernst-Ackermann-Straße, Flst. Nr. 683, 684, Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Waldweg III" der Gemeinde Neckarwestheim 21. Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: erneute Beratung der Bebauungspläne "Amann-Quartier" und "Sondergebiet Forschung, Hohenstein Institute - Erweiterung" der Stadt Bönnigheim 22. Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar 23. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1

2 TOP 19 Baugesuche TOP 19.1 Befreiungsantrag für die Anbringung einer Terrassenüberdachung, Flst. Nr. 577, Am Schillergarten 15 - Gemeinderat Bröllos ist befangen und verlässt den Sitzungstisch. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Zwischen Frieden-, Bahnhofund Schillerstraße. Geplant ist eine Überdachung der Terrasse. Die Terrasse soll um ca. 1,70 Meter verbreitert werden auf insgesamt 5,34 Meter. Das Baufenster wird hier um ca. 2 Meter mit der Terrasse und der geplanten Überdachung überschritten, auf einer Länge von 5,34 Meter. Hinweis: Die bestehende Terrasse überschreitet das Baufenster bereits um 1,50 Meter. Die Angrenzeranhörung wird durchgeführt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 i.v.m. 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung wird erteilt. - Gemeinderat Bröllos nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. - 2

3 TOP 19.2 Errichtung/Änderung eines Stellplatzes, Aufschüttung vorhandener Stellplätze zur Erweiterung der Garten-/Terrassenfläche, Einfriedung durch eine Mauer (Quadersteine), Flst. Nr. 2011, Amselweg 5 Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Unter den Lüssen. Über das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 14. März 2016 beraten. Hier erging folgender Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 i.v.m. 31 Abs. BauGB zur beantragten Befreiung wird erteilt. 2. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB zur beantragten Aufschüttung und Errichtung der Stützmauer wird nur unter der Maßgabe erteilt, dass die Quadersteine mind. 2 Meter vom Kreuzungsbereich zurückgesetzt werden. Bei dieser Ausführung kann die Stützmauer auch senkrecht errichtet werden. 3. Dem Bauherrn wird angeboten, die Fläche des freizuhaltenden Kreuzungsbereichs an die Gemeinde zu verkaufen. Die Gemeinde würde in diesem Fall die Fläche als Gehweg herstellen und nutzen. Zwischenzeitlich hat ein Vororttermin mit der Gemeinde Kirchheim a.n. und dem Bauherrn stattgefunden. Hier kam man zu dem Ergebnis, dass im Kreuzungsbereich 1,60 Meter freizuhalten sind, um beste Einsicht im Kurvenbereich zu erhalten. Der Bauherr hat nun geänderte Pläne vorgelegt. Die Nachbaranhörung wird erneut durchgeführt. 1. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 i.v.m. 31 Abs. BauGB zur beantragten Befreiung für den Stellplatz wird erteilt. 2. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB zur beantragten Aufschüttung und Errichtung der Stützmauer wird erteilt. 3

4 TOP 19.3 Neubau einer Garage als Lagerraum für Vereinszubehör auf dem Grundstück Flst. Nr. 2940/1 an der Brunnenstraße Bürgermeister Seibold und Frau Heller erläutern den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplan Sportpark Fronberg. Der Verein plant eine Fertiggarage (7,00 x 3.00 m) als Lagerfläche für den Vereinssport, direkt im Anschluss an die bereits bestehende Lagergarage eines anderen Vereins, zu errichten. Die Fläche ist im Bebauungsplan als Parkanlage und öffentliche Grünfläche ausgewiesen, deshalb wäre hier eine Befreiung notwendig. Die Nachbaranhörung wird durchgeführt. Gemeinderat Schneider erkundigt sich, ob eine Dachbegrünung vorgesehen sei. Bürgermeister Seibold verneint dies. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 i.v.m. 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung wird erteilt. Die Erlaubnis zur Aufstellung der Garage auf dem gemeindeeigenen Grundstück wird stets widerruflich erteilt. 4

5 TOP 19.4 Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung für die Baumbepflanzung entlang der Ernst-Ackermann-Straße, Flst. Nr. 683, 684, 685 Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Loch-Seele-Ehewiesen, 5. Änderung. Der Bauherr möchte die Bepflanzung abweichend vom Bebauungsplan ausführen, da fünf der geplanten Bäume sonst im Bereich der Einfahrt bzw. Stellplätze gepflanzt werden müssten. Die Bepflanzung soll nun auf den angrenzenden Flurstücken, Flst. Nr. 683 und 691 ausgeführt werden. Dies wurde mit dem Landratsamt Ludwigsburg, der Gemeinde Kirchheim am Neckar und dem Bauherrn so besprochen. Für das Flst. Nr. 691 muss noch eine Baulast eingetragen werden, da der Pflanzstandort dann nicht mehr auf dem Baugrundstück liegt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 i.v.m. 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung wird erteilt. 5

6 TOP 20 Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Waldweg III" der Gemeinde Neckarwestheim Bebauungsplanverfahren Waldweg III der Gemeinde Neckarwestheim Benachrichtigung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Das Bürgermeisteramt Neckarwestheim teilt mit Schreiben vom mit, dass der Gemeinderat der Gemeinde Neckarwestheim am 23. März 2016 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Waldweg III gebilligt und beschlossen hat, diesen gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ziel des Bebauungsplans ist die Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen vor allem für den örtlichen Bedarf. Die in den bereits bestehenden Teilen des Gewerbegebiets Waldweg III hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit (Art und Maß der baulichen Nutzung) angelegt Entwicklung soll im Plangebiet fortgeführt werden. Der Entwurf mit Begründung, der Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung liegen vom 18. April 2016 bis einschließlich 17. Mai 2016 beim Bürgermeisteramt Neckarwestheim öffentlich aus. Die Gemeinde Kirchheim am Neckar wird über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs informiert. Zum Planentwurf können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Planung der Gemeinde Neckarwestheim wird zur Kenntnis genommen. Anregungen oder Einwendungen werden nicht vorgebracht. 6

7 TOP 21 Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: erneute Beratung der Bebauungspläne "Amann-Quartier" und "Sondergebiet Forschung, Hohenstein Institute - Erweiterung" der Stadt Bönnigheim Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: In der Sitzung vom hat der VBA beschlossen, den beiden Bebauungsplanverfahren der Stadt Bönnigheim nicht zuzustimmen, solange kein tragfähiges Konzept zum Hochwasserschutz am Mühlbach erstellt bzw. umgesetzt wird. Nach der Mitteilung dieser Stellungnahme hat die Stadt Bönnigheim informiert, dass bereits ein entsprechendes Konzept erstellt werde. Dementsprechend sei die Kirchheimer Stellungnahme dort zunächst auf Unverständnis gestoßen. Allerdings ist die Beauftragung einer Konzeption vor der aktuellen Bauleitplanverfahren nicht nach Kirchheim kommuniziert worden. Ergänzend habe man die Stadt Bönnigheim auf die neuesten Hochwassergefahrenkarten hingewiesen, die eine Bebauung in der Hohensteiner Straße beispielsweise nahezu vollständig verhindern und die Situation in Kirchheim damit noch deutlicher zum Ausdruck bringen. Für Gemeinderat Högner ist klar, dass eine gemeinsame Lösung angestrebt werden muss, da die Erfahrungen gezeigt hätten, dass selbst bei Starkregen im Quellbereich des Mühlbachs in Kirchheim zu starken Belastungen führe. Gemeinderat Deisinger fragt, ob es neben den bereits ergriffenen Maßnahmen noch Möglichkeiten gebe, dass Kirchheim selbst handeln und den Hochwasserschutz alleine noch weiter verbessern könne. Bürgermeister Seibold betont, dass Kirchheim bereits nach der Erstellung des Gewässerentwicklungsplans, der eigentlich zu einem gemeinsamen Hochwasserschutzkonzept hätte weiterentwickelt werden sollen, viele Flächen aufgekauft habe. Konkrete Maßnahmen seien im Moment aber ohne ein gemeinsames Konzept nicht realisierbar. Für Gemeinderat Deisinger ist das ein eindeutiges Signal, dass die Kirchheimer Möglichkeiten ausgeschöpft seien und die Unterstützung von Bönnigheim dringend notwendig sei. Gemeinderat Schneider ist grundsätzlich erfreut, dass Bönnigheim ein Konzept erstellen wolle, allerdings sei dies nach über 20 Jahren seit den letzten Überlegungen nun auch an der Zeit. Aus Sicht von Gemeinderätin Riecker ist zu überlegen, ob nicht sogar eine globalere Lösung im Sinne eines Zweckverbands Mühlbach geschaffen werden müsse, um die Situation von der Quelle bis zur Einmündung in den Neckar umfassend zu untersuchen und zu lösen. Allerdings müsse auch klar sein, dass die Finanzierung gemeinsam gestemmt werden müsse und nicht nur den verursachenden Gemeinden aufgebürdet werden könne. Bürgermeister Seibold hält diese Vorgehensweise grundsätzlich für den richtigen Weg, im Idealfall könnten gemeinsame Planungen bereits bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans einfließen. Aber beide Vorhaben benötigten einen längeren Vorlauf. 7

8 Gegen die grundsätzlichen städtebaulichen Planungen der Stadt Bönnigheim zum Amann- Quartiert und zum Sondergebiet Forschung, Hohenstein Institute Erweiterung bestehen keine Einwendungen. Die städtebauliche Planung und Entwicklung der Stadt Bönnigheim soll nicht verhindert werden. Hinsichtlich des noch ausstehenden Hochwasserschutzkonzeptes hält die Gemeinde Kirchheim am Neckar jedoch weiterhin an der Ablehnung aus der Sitzung vom fest. Die Gemeinde Kirchheim am Neckar fordert in diesem Zusammenhang die Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Bönnigheim. 8

9 TOP 22 Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Die Gemeinde Kirchheim am Neckar erhielt vom bis folgende Spende: a) Bei einer Veranstaltung in der Bücherei ging folgende Spende ein: 90,00 - Büchercafé (Vortrag mit Dieter Buch) Die Spende wird für Neuerwerbungen der Bücherei verwendet. b) Bei dem Bücherflohmarkt in der Bücherei ging folgende Spende ein: 959,96 - Besucher des Bücherflohmarkts Die Spende wird für Neuerwerbungen der Bücherei verwendet. Der Annahme der Spenden a) und b) wird zugestimmt. 9

10 TOP 23 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss Fehlanzeige. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 10

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