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1 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans des Landes NRW seitens der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Gebiet der Stadt Duisburg 23. September 2014

2 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung Förderung der Abfallvermeidung Intensivierung der Bioabfall- und Grünabfallerfassung... 6 a. Abfalldefinition und Statistik... 6 b. Leit- und Zielwerte... 6 c. Vergärung als Mindeststandard Bildung von Entsorgungsregionen Entsorgungsinfrastruktur Grenzüberschreitende Abfallverbringung

3 1 Zusammenfassung Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (WBD-AöR) begrüßt das Ziel der Landesregierung, den bisherigen Abfallwirtschaftsplan NRW (AWP), Teilplan Siedlungsabfälle, durch einen neuen, ökologisch ausgerichteten AWP zu ersetzen. Die WBD-AöR fordert im Rahmen der Beteiligung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Gebiet der Stadt Duisburg: Wenn im Entwurf des AWP die Grünabfälle aus der Landschafts- und Grünflächenpflege mit erwähnt werden, müssen konsequenterweise auch die Mengen der Abfälle dargestellt werden, die derzeit nicht von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erfasst werden. Des Weiteren müssen neben den Kompostierungs- und Vergärungsanlagen auch die Anlagen mit erfasst werden, in denen sonst noch Grünabfälle verwertet werden, wie Aufbereitungsanlagen für Holzhackschnitzel und Biomasseheizkraftwerke. Die Stoffstromüberwachung muss sich auch auf die Grünabfälle aus der Landschafts- und Grünflächenpflege beziehen, wenn die Ziele des AWP erreicht werden sollen. Wenn die im Entwurf des AWP aufgezeigten Steigerungen in der Kompostierung seitens des Landes angestrebt werden, müssen seitens des Landes auch die Voraussetzungen für ausreichende Absatzmöglichkeiten für den erzeugten Kompost bzw. die Produkte der Vergärung geschaffen werden. Es ist seitens des Landes NRW darauf hinzuwirken, die Düngemittelverordnung dahingehend zu ändern, dass für Kompost im Vergleich zu Gülle und Klärschlamm ausreichend Einsatzflächen zur Verfügung stehen. Die Zielvorgaben für die Erfassung von Bio- und Grünabfällen sind unter Berücksichtigung der im Entwurf des AWP hinterlegten Prognosewerte noch einmal zu hinterfragen. Die Betrachtung der Verwertungsmöglichkeiten von Bio- und Grünabfällen muss um die Kompostierung, Biomassekraftwerke und die Produktion von Holzhackschnitzeln erweitert werden. 3

4 Kommunale Kooperationen müssen über jede Regionsgrenze möglich sein und stellen immer eine bevorzugte Lösung dar. Der Regionszuschnitt ist seitens des Landes zu überarbeiten. Die Regionszuordnung ist so zu gestalten, dass Duisburg weiterhin über die eigene Beteiligungsgesellschaft GMVA Niederrhein GmbH entsorgen kann und die GMVA Niederrhein GmbH gleichzeitig auch der Region Westfalen zugeordnet ist, da bisher schon erhebliche Mengenströme für die GMVA Niederrhein GmbH aus dieser Region stammen. Bei der Kapazitätsbetrachtung des Landes sind auch die MBA und MA in NRW einzubeziehen. Das Land NRW hat hinsichtlich der vom Land formulierten Zielvorstellung einer 75 %-igen Auslastung der Behandlungsanlagen eine deutlich aktivere Rolle einzunehmen, wenn das Land diese Zielvorstellung umsetzen möchte. Hierzu gehört die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Anlagenbetreibern zur Verfügung stehen. Dazu gehört auch eine Klärung, wie das Land NRW die wirtschaftlichen Konsequenzen für die GMVA Niederrhein GmbH und die kommunalen Gesellschafter Duisburg (WBD-AöR) und Oberhausen (Stadtwerke Oberhausen GmbH) ausgleichen will. Aus ökologischen sowie ökonomischen Gründen ist es sinnvoll, europäische Mengen auch in deutschen Anlagen übergangsweise so lange zu behandeln, bis in den verantwortlichen Herkunftsländern die Getrennterfassung soweit aus- bzw. aufgebaut ist, dass angemessene Behandlungsanlagen zuverlässig genutzt werden können. 4

5 2 Förderung der Abfallvermeidung Hinsichtlich der Umsetzung der Prioritätenfolge des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nimmt der Entwurf des AWP auch Stellung zur Abfallvermeidung. Die Beschreibung konkreter Beispiele ist als Anregung sicherlich hilfreich. Die konkrete Förderung der Abfallvermeidung seitens des Landes ist allerdings noch ausbaufähig. Im Entwurf des AWP wird in dem Zusammenhang die mögliche Gründung einer Stiftung oder Agentur für Abfallvermeidung und Wiederverwendung genannt. Es bleibt im Entwurf des AWP allerdings offen, welche Aufgaben die Stiftung oder Agentur konkret haben soll, wie die Finanzierung erfolgen kann und wie einzelnen Handlungsakteure eingebunden sein sollen. Hier bedarf es einer Konkretisierung. 5

6 3 Intensivierung der Bioabfall- und Grünabfallerfassung a. Abfalldefinition und Statistik Die Darstellung der Grünabfälle und ihrer Verwertung ist im AWP nicht konsequent umgesetzt. Große Mengen an Grünabfällen insbesondere die, die in eine gewerbliche, energetische Verwertung gehen sind nicht erfasst. Das betrifft insbesondere Grünabfälle aus der Landschafts- und Grünflächenpflege. Außerdem sind weitere Anlagen zur Behandlung von Grünabfällen, wie Aufbereitungsanlagen für Holzhackschnitzel und Biomasseheizkraftwerke nicht erfasst. Wenn im Entwurf des AWP die Grünabfälle aus der Landschafts- und Grünflächenpflege mit erwähnt werden, müssen konsequenterweise auch die Mengen dieser Abfälle dargestellt werden, die derzeit an der öffentlich-rechtlichen Erfassung vorbei gehen. Des Weiteren müssen neben den Kompostierungs- und Vergärungsanlagen auch die Anlagen mit erfasst werden, in denen sonst noch Grünabfälle verwertet werden, wie Aufbereitungsanlagen für Holzhackschnitzel und Biomasseheizkraftwerke. Die Stoffstromüberwachung muss sich auch auf die Grünabfälle aus der Landschafts- und Grünflächenpflege beziehen. b. Leit- und Zielwerte Die Leit- und Zielwerte für die Bio- und Grünabfälle auf Seite 42 des AWP sind unrealistisch. Sie sind nur erreichbar, wenn Grünabfälle aus der Landschafts- und Grünflächenpflege einbezogen werden. Eine Umsetzung der Leit- und Zielwerte würde zu einem erheblichen Kapazitätsmehrbedarf an Verwertungsanlagen für Bio- und Grünabfällen führen. Dieser Kapazitätsmehrbedarf kann nur dann wirtschaftlich realisiert werden, wenn die gewerblichen Verwertungsanlagen wie z.b. Aufbereitungsanlagen für Holzhackschnitzel und Biomasseheiz(kraft)werke in die Betrachtung mit einbezogen werden. Wenn die im Entwurf des AWP aufgezeigten Steigerungen in der Kompostierung seitens des Landes angestrebt werden, müssen seitens des Landes auch die Voraussetzungen für ausreichende Absatzmöglichkeiten für den erzeugten Kompost bzw. die Produkte der Vergärung geschaffen werden. 6

7 Vor dem Hintergrund, dass der Kompostabsatz bereits heute in Konkurrenz zu Gülle, Klärschlamm und zunehmend auch Gärresten vor allem aus landwirtschaftlichen Biogasanlagen steht, muss die Vermarktung von Kompost aktiv gefördert werden. Probleme bereiten bereits heute die Tatsachen, dass der Einsatz von Kompost in der Rekultivierung von Deponien zunehmend eingeschränkt wird und außerdem Kompost im Gegensatz zu Gülle und Klärschlamm nicht in Wasserschutzzonen III eingesetzt werden darf. Es ist seitens des Landes NRW darauf hinzuwirken, die Düngemittelverordnung dahingehend zu ändern, dass für Kompost im Vergleich zu Gülle und Klärschlamm ausreichend Einsatzflächen zur Verfügung stehen. Die Zielvorgaben für die Erfassung von Bio- und Grünabfällen sind unter Berücksichtigung der im Entwurf des AWP hinterlegten Prognosewerte noch einmal zu hinterfragen. Für Bio- und Grünabfälle müssen regions- und grenzüberschreitende kommunale Kooperationen möglich sein. c. Vergärung als Mindeststandard Anstelle einer einseitigen Bevorzugung der Vergärung sollte besser eine möglichst hochwertige Verwertung als Ziel angestrebt werden. Die Empfehlungen des Landes, im Rahmen von Ausschreibungen technische Vorgaben zum Behandlungsverfahren einzuführen und die Biogasnutzung bei der Bioabfallverwertung als Mindeststandard festzuschreiben, werden wegen ihrer negativen Auswirkungen auf die Gebührenkalkulationen als sehr kritisch eingestuft. 7

8 4 Bildung von Entsorgungsregionen Die in der Kreislaufwirtschaft eingebundenen bzw. einzubindenden Gebietskörperschaften, Institutionen und Unternehmen in NRW zeichnen sich durch sehr unterschiedliche Strukturen aus. Dies sind z.b.: - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger mit und ohne eigene Behandlungsanlage - Heterogene Gebührensituation - Anlagen in kommunaler, privater und gemischtwirtschaftlicher Hand - Anlagen eingebunden in Nah- und Fernwärmeversorgung - Effizienz- und Emissionskriterien - Betriebswirtschaftliche Situation (abgeschriebene Anlagen, Investitions- /Ertüchtigungsbedarfe) - Laufzeiten der vorhandenen Verträge Es bestehen für die Kommunen, die an Anlagen beteiligt sind, erhebliche Risiken für die kommunalen Haushalte. Dies betrifft nicht nur Duisburg und die Kommunen, die sich im Stärkungspakt NRW befinden, sondern alle Gebietskörperschaften, die in den Aufbau von Behandlungskapazitäten investiert haben. In diesem Punkt bedarf es einer ministeriumsübergreifenden Betrachtungsweise. Aus Sicht der WBD-AöR sind grundsätzlich auch andere Mechanismen als eine Regionszuordnung denkbar. Dazu zählen: Einzelzuweisung, wenn alle Anlagen ausgewogen berücksichtigt werden Zuordnung von Entsorgungsgebieten zu Anlagen nach Entfernung und ökologischen Maßstäben der Anlagen Da für das Land offensichtlich weder eine Einzelzuweisung, noch eine allgemein verbindliche Vorgabe nach Entfernung und ökologischen Maßstäben umsetzbar erscheint, ist eine Regionsaufteilung - trotz der vorhandenen Schwachstellen - ein gangbarer Weg. 8

9 Aus Sicht der WBD-AöR sind für die Regionsbildung verschiedene Parameter zu berücksichtigen: Beibehaltung und Vorrang kommunaler Kooperationen Vergleichmäßigung des behandlungsbedürftigen Abfallaufkommens und der Auslastung der Anlagen und Regionen Näheprinzip Regionsweite Reinvestitionsanreize Sicherung von Umweltstandards Der derzeit im Entwurf des AWP vom Land vorgeschlagene Regionszuschnitt weist verschiedene Schwachpunkte auf. Dies sind im Wesentlichen: Die Auslastung der Anlagen in den Regionen ist sehr unterschiedlich. Das Näheprinzip ist nicht durchgängig umgesetzt. Die Zuordnung der sogenannten Karnap-Städte zu Regionen ist noch nicht erfolgt. Der Regionszuschnitt ist seitens des Landes zu überarbeiten. Die Regionszuordnung ist so zu gestalten, dass Duisburg weiterhin über die eigene Beteiligungsgesellschaft GMVA Niederrhein GmbH entsorgen kann und die GMVA Niederrhein GmbH gleichzeitig auch der Region Westfalen zugeordnet ist, da bisher schon erhebliche Mengenströme aus dieser Region stammen. 9

10 5 Entsorgungsinfrastruktur Im AWP-Entwurf heißt es auf Seite 113: Ziel ist es, die nordrhein-westfälischen Hausmüllverbrennungsanlagen bis zum Jahr 2020 zu etwa 75 % mit Abfällen auszulasten, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Die Anlagenbetreiber sind aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans entsprechende Vorschläge für ihre Anlagen zu unterbreiten. Das Land bezieht sich bei dieser Aussage ausschließlich auf die Hausmüllverbrennungsanlagen. Bei der Kapazitätsbetrachtung des Landes sind aus Sicht der WBD-AöR auch die MBA und MA in NRW einzubeziehen. Da es offen bleibt, was das Land mit dem oben aufgeführten Abschnitt genau meint, obliegt es der Interpretation der WBD-AöR und ihrer Beteiligungsgesellschaft der GMVA Niederrhein GmbH, diesen Abschnitt zu deuten. Sollte das Land bei den Konzepten der Anlagenbetreiber eine Reduktion der Anlagenkapazitäten meinen, bedarf es einer aktiveren Rolle des Landes. Hierzu gehört u.a.: Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die der WBD-AöR und der GMVA Niederrhein GmbH hierfür zur Verfügung stehen. Klärung, wie das Land die wirtschaftlichen Konsequenzen für die GMVA Niederrhein GmbH und die kommunalen Gesellschafter Duisburg (WBD- AöR) und Oberhausen (Stadtwerke Oberhausen GmbH) ausgleichen will. Es ist weder der GMVA Niederrhein GmbH noch den kommunalen Anteilseignern Duisburg (WBD-AöR) und Oberhausen (Stadtwerke Oberhausen GmbH) zuzumuten, negative wirtschaftliche Folgen einer landespolitischen Zielsetzung zu tragen. Hier bedarf es einer Aussage des Landes, in welcher Form der wirtschaftliche Ausgleich getragen wird. Es kommt hinzu, dass die GMVA Niederrhein GmbH und ihre Kapazitäten in Abstimmung mit dem Land geplant und errichtet worden sind. 10

11 6 Grenzüberschreitende Abfallverbringung Im AWP-Entwurf heißt es auf Seite 19: Mit dem Abfallwirtschaftsplan wird ferner folgendes Ziel verfolgt: In den Hausmüllverbrennungsanlagen und mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen sollen in erster Priorität die im Land selber anfallenden Siedlungsabfälle entsorgt werden. Für die Siedlungsabfallentsorgung nicht benötigte Kapazitäten sollen möglichst für behandlungsbedürftige Gewerbeabfälle aus Nordrhein-Westfalen und für Siedlungsabfälle aus anderen Bundesländern genutzt werden. Dem Prinzip der Nähe entsprechende Importe von Siedlungsabfällen aus anderen europäischen Staaten oder zeitlich befristete Notentsorgungsmaßnahmen können nur dann erfolgen, wenn dadurch die Entsorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen nicht beeinträchtigt wird. Die Entsorgungssicherheit ist in Nordrhein-Westfalen gegeben (60 % Anlagenauslastung mit öre-mengen). Hinsichtlich der benötigten Kapazitäten für behandlungsbedürftige Gewerbeabfälle aus Nordrhein-Westfalen trifft das Land im AWP keine Aussagen. Es ist daher anzunehmen, dass das Land hier ebenfalls eine ausreichende Kapazität in NRW sieht. Dem Prinzip der Nähe entsprechende Importe von Siedlungsabfällen aus anderen europäischen Staaten sind daher möglich, ohne die Entsorgungssicherheit in Nordrhein- Westfalen zu beeinträchtigen. Da in NRW Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und auch unter Gesichtspunkten der Haushaltssicherung der Gemeinden noch eine bestimmte Zeit erhalten bleiben müssen, ist ein Import von Abfällen aus dem europäischen Ausland zwingend geboten. Dies gilt zumindest so lange, wie die Anlagenkapazitäten unter den oben genannten Bedingungen noch erhalten bleiben müssen. Das Land hat in dem Zusammenhang bei den Bezirksregierungen für eine entsprechende Genehmigungspraxis Sorge zu tragen. 11

12 Aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist es sinnvoll, europäische Mengen auch in deutschen Anlagen, z.b. der GMVA Niederrhein GmbH, übergangsweise so lange zu behandeln, bis in den verantwortlichen Herkunftsländern die Getrennterfassung soweit aus- bzw. aufgebaut ist, dass angemessene Behandlungsanlagen zuverlässig genutzt werden können. Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Thomas Patermann Schifferstraße Duisburg Tel / Fax.0203 / t.patermann@wb-duisburg.de 12

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mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

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