8. PUNKTUELLE ÄNDERUNG

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1 Anlage 1 Schwarzwald-Baar-Kreis 8. PUNKTUELLE ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER STADT BAD DÜRRHEIM Gemeinbedarfsfläche Kinderkrippe und Kindergarten - Standort Salinenstraße BEGRÜNDUNG Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 1 BauGB) und

2 BEGRÜNDUNG Seite 2 INHALT 1. Vorbemerkungen Planungsziel und Begründung Darstellung des Änderungsbereiches Übergeordnete Planungen Landschaftsplan/ Umweltbericht Verfahren zur 8. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans Rechtsgrundlagen... 7

3 BEGRÜNDUNG Seite 3 1. Vorbemerkungen Anlass der Planänderung Mit dem Flächennutzungsplan wird die spätere Bodennutzung vorbereitet (vorbereitender Bauleitplan). Die Darstellungen im Flächennutzungsplan stellen die sich aus der beabsichtigten städtebauliche Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar ( 5 Abs. 1 BauGB). Die Planungs- und Realisierungsvoraussetzungen für einzelne Flächen sind an Rahmenbedingungen, wie Verfügbarkeit, Eigentumsverhältnisse, demografische, ökonomische und ökologische Entwicklungen gebunden. Planungsgrundlagen sind einem ständigen Wandel unterworfen, so dass auch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes den aktuellen Entwicklungen und den damit verbundenen Planungserfordernissen der Gemeinde anzupassen sind. Die hat im Frühjahr 2016 eine Projektstudie Neubau Kindertagesstätte / Erweiterung Ostbaarhalle durchgeführt. Für die Kindertagesstätte wurden eine Standortanalyse unter Betrachtung städtebaulich-architektonischer und wirtschaftlicher Aspekte, ein Raumprogramm, erste städtebauliche Skizzen und eine Kostenschätzung ausgearbeitet. Dabei hat sich gezeigt, dass dieser Standort hervorragend geeignet ist. In absehbarer Zeit gibt es auf der Gemarkung Bad Dürrheims keinen besser geeigneten Standort. Die beabsichtigt, die seit Jahren steigende Nachfrage nach Kleinkinderbetreuungsplätzen zu decken. Die heutigen Räumlichkeiten für die Krabbelkäfer, die in der Luisenstraße 14/1 im Untergeschoss des Hotels Am Solegarten untergebracht sind, waren als Interimslösung gedacht. Sie sind nicht kindgerecht, nicht barrierefrei, haben wenig Tageslicht und entsprechen, was die Anforderungen einer Tageseinrichtung betrifft, nicht dem Standard. Lage im Raum Die mit rund Einwohnern liegt im Landkreis Schwarzwald-Baar- Kreis innerhalb des Regierungsbezirkes Freiburg. Der heilklimatische Kurort Bad Dürrheim befindet sich in der Schwarzwald-Baar-Hochebene, der europäischen Wasserscheide zwischen Rhein und Donau. Der Änderungsbereich 8. Punktuellen Änderung ist in Nord-Süd-Richtung ca. 127 m lang, in Ost-West-Richtung ca. 92 m und umfasst eine Fläche von etwa 0,75 ha. Der Änderungsbereich befindet sich am süd-westlichen Siedlungsrand von Bad Dürrheim und grenzt direkt an einer öffentlichen Sammelstraße (Salinenstraße) an. 2. Planungsziel und Begründung Die verzeichnet seit Jahren eine stabile positive Einwohnerentwicklung. Die Gründe für die Bevölkerungsentwicklung liegen in der Erschließung von modernen, differenzierten und bedarfsorientierten Wohnquartieren sowie der guten ökonomischen Entwicklung mit zukunftsfähigen Arbeitsstätten. In diesem Zusammenhang ist es Zielsetzung

4 BEGRÜNDUNG Seite 4 der die Soziale Infrastruktur durch ein erweitertes Angebot an Kinderbetreuung zu ergänzen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der ist der Änderungsbereich als öffentliche Grünfläche mit einer Sondersportanlage (Tennis), bei der eine Vereins- und private Betreibung möglich ist, dargestellt. Derzeit sind die Grundstücke im Änderungsbereich dem Außenbereich im Sinne des 35 BauGB zuzuordnen. Die Umgebung wird allerdings von drei Seiten baulich geprägt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Kindergarten Salinenstraße sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Kindergartens mit Kinderkrippe an der Salinenstraße geschaffen werden. Die Fläche soll als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe und Kindergarten) mit Mensa im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan soll deshalb im Parallelverfahren nach 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. 3. Darstellung des Änderungsbereiches Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Bad Dürrheim mit Auszug aus der Legende:

5 BEGRÜNDUNG Seite 5 Flächennutzungsplan Bad Dürrheim Standort Gemeinde: Gemarkung: Gebietsgröße: Bad Dürrheim Bad Dürrheim 0,75 ha Bisherige Nutzungsbestimmung: Öffentliche Grünfläche mit einer Sondersportanlage (Tennis) Vorgesehene Nutzungsbestimmung: Gemeinbedarfseinrichtung Kinderkrippe und Kindergarten 8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplan Bad Dürrheim FNP- Bearbeitung Verfahrensart: Regelverfahren Vereinfachtes Verfahren 2 BauGB 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren 13 a BauGB Entwicklung aus dem FNP Selbstständiger B-Plan 8 Abs.2 BauGB Vorgezogener B- Plan 8 Abs.3 BauGB Vorzeitiger B- Plan 8 Abs.4 BauGB Sonstige Satzungen: Art der Änderung: Änderung der Flächensignatur in karminrot mittel als Fläche für Gemeinbedarfseinrichtung Kinderkrippe und Kindergarten

6 BEGRÜNDUNG Seite 6 4. Übergeordnete Planungen Landesentwicklungsplan und Regionalplan Bad Dürrheim liegt in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Diese gehört zwar zum ländlichen Raum, ist aber in einigen Teilräumen vergleichs-weise dicht besiedelt. Im Landesentwicklungsplan von 2002 liegt Bad Dürrheim im Verdichtungsbereich im Ländlichen Raum (Verdichtungsbereich Villingen-Schwenningen/Tuttlingen/Rottweil) Daneben gehört es zum Mittelbereich Villingen-Schwenningen. Für die Siedlungsplanung ist vor allem wichtig, auf diesem historisch gewachsenen zentralörtlichen Netz aufzubauen. Eine besondere regionale Entwicklungsaufgabe für den Raum Villingen- Schwenningen ist es die Standortbedingungen für die Wirtschaft und die Voraussetzungen für den Tourismus zu verbessern. Dazu gehört eine gute Infrastrukturausstattung, die die Bereiche Bildung und Kinderbetreuung umfasst. Abb.: Auszug aus dem Regionalplan Schwarzwald- Baar Landschaftsplan/ Umweltbericht Die plant, auf dem Flurstück 3226, Zu Bohm, einen 6-gruppigen Kindergarten zu errichten. Hierfür sind die Erstellung eines Bebauungsplanes mit zugehörigem Umweltbericht sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Entwurf des Umweltberichts wird bis zum Entwurfsbeschluss mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Das Umweltbüro des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen wird den Umweltbericht erstellen und hat im Frühjahr / Sommer 2016 bereits faunistische Untersuchungen auf der betroffenen Fläche durchgeführt, um sicherzustellen, dass sich die Fläche bezüglich des Artenschutzes für eine Bebauung eignet. Die Naturschutzrechtliche Ersteinstufung befindet sich im Anhang zur Begründung für den Aufstellungsbeschluss. Der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Kindergarten Salinenstraße vom wird der Originaltext als Anlage 4 Naturschutzrechtliche Ersteinstufung beigelegt.

7 BEGRÜNDUNG Seite 7 6. Verfahren zur 8. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans Datum Änderungsbeschluss des FNP Billigung des FNP-Vorentwurfs Beschluss über frühzeitige Offenlage/ Unterrichtung der TöB Nov. /Anf. Dez Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage bis Zeitraum der frühzeitigen Offenlage bis Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung der Behörden Mitte Feb 2017 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Ende Feb 2017 März/ April 2017 Mai 2017 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Zeitraum der öffentlichen Auslegung Satzungsbeschluss (BBP) Feststellungsbeschluss (FNP) Genehmigung des FNP durch das Regierungspräsidium Bekanntmachung 7. Rechtsgrundlagen Regionalplan des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg ist für das Gemeindegebiet der verbindlich. Raumordnungsgesetz (ROG) vom (BGBL. I S. 2986), in Kraft getreten am , zuletzt geändert durch Verordnung vom m. W. v (BGBl. I S. 1474) Baugesetzbuch (BauGB) In der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl I S. 1722) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBI. I S. 1548) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanzV) vom (BGBl I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl I S. 1509) Gemeindeordnung für das Land Baden-Württemberg (GemO) in der aktuell gültigen Fassung.

8 BEGRÜNDUNG Seite 8 Auftragnehmer PURE PLANNING GMBH Dienstleistungen im Bau- und Vermessungswesen Bahnhofstraße 39 D Sulz a.n. Tel Fachbereich Bauleitplanung Vera Baumbusch-Ober, Dipl.-Ing., Stadtplanerin RBM Auftraggeber vertreten durch Herrn Bürgermeister Klumpp Luisenstraße Bad Dürrheim Änderungsbeschluss: Bad Dürrheim, den (Walter Klumpp) Bürgermeister P:\20000_Gemeinde\20512\FNP\10-Vorent Begr\ fmvb FNP Kiga Salinenstr_final.docx

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