Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse. Jürgen Sons Fachbereich 17.

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1 Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Jürgen Sons Fachbereich 17.3

2 Übersicht 1. Rechtliche Grundlagen 2. Fördergegenstände 2.1 bis Werbung für Anhang I Produkte 4. Ziele der Förderung 5. Förderabwicklung

3 1. Rechtliche Grundlagen Rahmenregelung der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor (ABl. EG Nr. C 319, Seite 1 vom 27. Dezember 2006 Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG Vertrag auf De-minimis -Beihilfen (ABl. EG Nr. L 379, Seite 5 vom 28. Dezember 2006) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II v ; MBl. NRW S. 755, geändert durch RdErl. v (MBl.NRW S. 598), (MBl. NRW S. 251).

4 LANUV im Internet Verordnung Antrag Anlagen Erklärungen

5 2. Fördergegenstände im Überblick 2.1 Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte hoher Qualität (Hinweis: definierte Produktqualität ist erforderlich) 2.2 Bereitstellung technischer Hilfen im Agrarsektor 2.3 Förderung von Absatzaktivitäten land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse aus NRW (Hinweis: Rahmenregelung )

6 2.1 Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hoher Qualität Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen Marktanalysen Entwicklungsstudien Duchführbarkeitsstudien Konzeptstudien Marktforschung Beantragung und Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen oder geograhischen Angaben Beratungsmaßnahmen Planungsmaßnahmen geschützte Ursprungsbezeichung (g.u.) geschützte geographische Angabe (g.g.a.) garantiert traditionelle Spezialität (g.t.s.) Bescheinigung besonderer Merkmale

7 2.1 Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hoher Qualität Zuwendungsempfänger (Vermarktungskonzepte, Geoschutz) Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte Unternehmen (KMU) der Be- und Verarbeitung von landw. Erzeugnissen Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft Vereine, die den Absatz landw. Erzeugnisse aus Nordrhein-Westfalen fördern Höhe der Zuwendung bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Bagatellgrenze: 2000

8 2.2 Bereitstellung technischer Hilfen im Agrarsektor Durchführung von und Teilnahme an Messen und Ausstellungen Beispiel NRW-Gemeinschaftstand Beispiel NRW-Initiativen auf dem Salone del Gusto Zuwendungsfähige Ausgaben sind: Kosten für Standbau, Standmiete, Nebenkosten, Standtechnik, Standservice, Bürokommunikation, im Ausland Kosten für Dolmetscher

9 2.2 Bereitstellung technischer Hilfen im Agrarsektor Zuwendungsempfänger (Messen und Ausstellungen) Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte (mind. 2) Unternehmen (KMU) der Be- und Verarbeitung nach VO (EG) Nr. 70/2001 (mind. 3) Für die Durchführung von Messen und Ausstellungen Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft, Vereine sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, die zur Verbesserung der Effizienz und Professionalität der Landwirtschaft beitragen Höhe der Zuwendung bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR in drei Jahren Bagatellgrenze: 2000

10 2.2 Bereitstellung technischer Hilfen im Agrarsektor Durchführung von und Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Hinblick auf innovative Strategien und Entwicklungsmaßnahmen zur Absatzförderung Zuwendungsfähige Ausgaben sind: Sachausgaben für Organisation, Referentenhonorare, Raummiete, Arbeits- u. Verbrauchsmaterial, bei mehrtägigen Veranstaltungen Unterbringung der Referenten

11 2.2 Bereitstellung technischer Hilfen im Agrarsektor Zuwendungsempfänger (Aus- und Fortbildung) Zusammenschlüsse von Erzeugern (mind. 2) Unternehmen des Handels sowie der Be- und Verarbeitung Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft Vereine und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die den Absatz landw. Erzeugnisse aus Nordrhein-Westfalen fördern Höhe der Zuwendung bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR in drei Jahren Bagatellgrenze : 2000 Höchstbetrag je Veranstaltung: 3000

12 2.3 Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse Gemeinschaftswerbung Zuwendungsfähige Ausgaben sind: Fremdleistungen, Agenturkosten, Beratungshonorare für Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung der einzelnen Maßnahmen

13 2.3 Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse Zuwendungsempfänger (Gemeinschaftswerbung) Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft, überregional tätige Vereine, die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus NRW fördern Höhe der Zuwendung bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Nicht-Anhang-I Produkte maximal EUR in drei Jahren Bagatellgrenze: 2500

14 2.3 Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit, Verbraucherinformation, Produktpräsentationen Zuwendungsfähige Ausgaben sind: Fremdleistungen, Agenturkosten, Beratungshonorare für Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung der einzelnen Maßnahmen

15 2.3 Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse Zuwendungsempfänger (Verbraucherinformartionen) Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft, überregional tätige Vereine, die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus NRW fördern Höhe der Zuwendung bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Nicht-Anhang-I Produkte maximal EUR in drei Jahren Bagatellgrenze: 2500

16 4. Ziele der Förderung Verbrauchern qualitätsrelevante Merkmale landw. Erzeugnisse und Produktionsweisen näher zu bringen (Verbraucherbewustsein) Mit Kommunikationsmaßnahmen zur Absatzstimulierung von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen beizutragen (Stärkung Agrarsektor und dessen Wertschöpfung) Entlastung der Überschussmärkte durch Diversifizierung des Angebotes Erhaltung der regionalen Wertschöpfung und Sicherung der sozialen Infrastruktur in den Regionen

17 5. Förderabwicklung Weitergehende Informationen über die Fördermöglichkeiten bzw. zum Antragsverfahren und zur Förderabwicklung bekommen Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen (LANUV) Hinweise: ein Anspruch auf Förderung besteht nicht Projektförderung Anteilsfinanzierung vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss Beratung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Fachbereich 17.3 Dienstgebäude: Wallneyer Straße 6, Essen Tel.: oder 1115 Fax: oder regionalvermarktung@lanuv.nrw.de Bewilligung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Fachbereich 17.2 Dienstgebäude: Auf dem Draap 25, Düsseldorf Tel.: Fax: ulrike.fries@lanuv.nrw.de

18 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

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