Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse. Jürgen Sons Fachbereich 17.
|
|
- Insa Beyer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Jürgen Sons Fachbereich 17.3
2 Übersicht 1. Rechtliche Grundlagen 2. Fördergegenstände 2.1 bis Werbung für Anhang I Produkte 4. Ziele der Förderung 5. Förderabwicklung
3 1. Rechtliche Grundlagen Rahmenregelung der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor (ABl. EG Nr. C 319, Seite 1 vom 27. Dezember 2006 Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG Vertrag auf De-minimis -Beihilfen (ABl. EG Nr. L 379, Seite 5 vom 28. Dezember 2006) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II v ; MBl. NRW S. 755, geändert durch RdErl. v (MBl.NRW S. 598), (MBl. NRW S. 251).
4 LANUV im Internet Verordnung Antrag Anlagen Erklärungen
5 2. Fördergegenstände im Überblick 2.1 Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte hoher Qualität (Hinweis: definierte Produktqualität ist erforderlich) 2.2 Bereitstellung technischer Hilfen im Agrarsektor 2.3 Förderung von Absatzaktivitäten land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse aus NRW (Hinweis: Rahmenregelung )
6 2.1 Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hoher Qualität Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen Marktanalysen Entwicklungsstudien Duchführbarkeitsstudien Konzeptstudien Marktforschung Beantragung und Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen oder geograhischen Angaben Beratungsmaßnahmen Planungsmaßnahmen geschützte Ursprungsbezeichung (g.u.) geschützte geographische Angabe (g.g.a.) garantiert traditionelle Spezialität (g.t.s.) Bescheinigung besonderer Merkmale
7 2.1 Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hoher Qualität Zuwendungsempfänger (Vermarktungskonzepte, Geoschutz) Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte Unternehmen (KMU) der Be- und Verarbeitung von landw. Erzeugnissen Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft Vereine, die den Absatz landw. Erzeugnisse aus Nordrhein-Westfalen fördern Höhe der Zuwendung bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Bagatellgrenze: 2000
8 2.2 Bereitstellung technischer Hilfen im Agrarsektor Durchführung von und Teilnahme an Messen und Ausstellungen Beispiel NRW-Gemeinschaftstand Beispiel NRW-Initiativen auf dem Salone del Gusto Zuwendungsfähige Ausgaben sind: Kosten für Standbau, Standmiete, Nebenkosten, Standtechnik, Standservice, Bürokommunikation, im Ausland Kosten für Dolmetscher
9 2.2 Bereitstellung technischer Hilfen im Agrarsektor Zuwendungsempfänger (Messen und Ausstellungen) Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte (mind. 2) Unternehmen (KMU) der Be- und Verarbeitung nach VO (EG) Nr. 70/2001 (mind. 3) Für die Durchführung von Messen und Ausstellungen Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft, Vereine sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, die zur Verbesserung der Effizienz und Professionalität der Landwirtschaft beitragen Höhe der Zuwendung bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR in drei Jahren Bagatellgrenze: 2000
10 2.2 Bereitstellung technischer Hilfen im Agrarsektor Durchführung von und Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Hinblick auf innovative Strategien und Entwicklungsmaßnahmen zur Absatzförderung Zuwendungsfähige Ausgaben sind: Sachausgaben für Organisation, Referentenhonorare, Raummiete, Arbeits- u. Verbrauchsmaterial, bei mehrtägigen Veranstaltungen Unterbringung der Referenten
11 2.2 Bereitstellung technischer Hilfen im Agrarsektor Zuwendungsempfänger (Aus- und Fortbildung) Zusammenschlüsse von Erzeugern (mind. 2) Unternehmen des Handels sowie der Be- und Verarbeitung Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft Vereine und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die den Absatz landw. Erzeugnisse aus Nordrhein-Westfalen fördern Höhe der Zuwendung bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR in drei Jahren Bagatellgrenze : 2000 Höchstbetrag je Veranstaltung: 3000
12 2.3 Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse Gemeinschaftswerbung Zuwendungsfähige Ausgaben sind: Fremdleistungen, Agenturkosten, Beratungshonorare für Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung der einzelnen Maßnahmen
13 2.3 Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse Zuwendungsempfänger (Gemeinschaftswerbung) Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft, überregional tätige Vereine, die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus NRW fördern Höhe der Zuwendung bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Nicht-Anhang-I Produkte maximal EUR in drei Jahren Bagatellgrenze: 2500
14 2.3 Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit, Verbraucherinformation, Produktpräsentationen Zuwendungsfähige Ausgaben sind: Fremdleistungen, Agenturkosten, Beratungshonorare für Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung der einzelnen Maßnahmen
15 2.3 Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse Zuwendungsempfänger (Verbraucherinformartionen) Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft, überregional tätige Vereine, die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus NRW fördern Höhe der Zuwendung bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Nicht-Anhang-I Produkte maximal EUR in drei Jahren Bagatellgrenze: 2500
16 4. Ziele der Förderung Verbrauchern qualitätsrelevante Merkmale landw. Erzeugnisse und Produktionsweisen näher zu bringen (Verbraucherbewustsein) Mit Kommunikationsmaßnahmen zur Absatzstimulierung von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen beizutragen (Stärkung Agrarsektor und dessen Wertschöpfung) Entlastung der Überschussmärkte durch Diversifizierung des Angebotes Erhaltung der regionalen Wertschöpfung und Sicherung der sozialen Infrastruktur in den Regionen
17 5. Förderabwicklung Weitergehende Informationen über die Fördermöglichkeiten bzw. zum Antragsverfahren und zur Förderabwicklung bekommen Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen (LANUV) Hinweise: ein Anspruch auf Förderung besteht nicht Projektförderung Anteilsfinanzierung vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss Beratung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Fachbereich 17.3 Dienstgebäude: Wallneyer Straße 6, Essen Tel.: oder 1115 Fax: oder regionalvermarktung@lanuv.nrw.de Bewilligung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Fachbereich 17.2 Dienstgebäude: Auf dem Draap 25, Düsseldorf Tel.: Fax: ulrike.fries@lanuv.nrw.de
18 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Informationen zur Landesförderrichtlinie von: Jürgen Sons Gliederung Fördergegenstände Beispiele Ziele der Landesförderrichtlinie
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
MehrGewährung von Zuwendungen zur Marktstrukturverbesserung für die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
Gewährung von Zuwendungen zur Marktstrukturverbesserung für die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten Jürgen Sons LANUV / Fachbereich Übersicht 1. Rechtliche Grundlage 2. Ziele
MehrSMUL-Richtlinie Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft 2014 Chancen und Herausforderungen
SMUL-Richtlinie Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft 2014 Chancen und Herausforderungen (RL AbsLE/2014) SMUL, Referat Markt und Absatz 1 21. 6. September November 2013 2014 Name SMUL, des Referat
MehrSMUL-Richtlinie Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft 2014
SMUL-Richtlinie Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft 2014 (RL AbsLE/2014) SMUL, Referat Markt und Absatz 1 6. September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster TEUR Anzahl
Mehr1. Rechtsgrundlagen. 1.1 Rechtsgrundlagen der Förderung sind:
7820 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Informations-, Qualitätsund Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz,
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Vom
MehrKünftige Fördermöglichkeiten für Projekte im Biosphärenreservat
Niedersächsisches Ministerium für Künftige Fördermöglichkeiten für Projekte im Biosphärenreservat Werkstattbericht zum Stand der Planungen ausgewählter Fördermaßnahmen für die neue EU-Förderperiode 2014
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom Seite 391 bis 410
Seite 1 von 5 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom 26.6.2015 Seite 391 bis 410 7861 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten
MehrChancen und Möglichkeiten eines Schutzes der Bezeichnung Bodenseefelchen
Chancen und Möglichkeiten eines Schutzes der Bezeichnung Bodenseefelchen MBW Marketing- und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar- und Forstprodukte aus Baden-Württemberg mbh Seite 1 MBW Marketinggesellschaft
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23-07-2003 C(2003)2530fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 442/2002 - Deutschland (Nordrhein- Westfalen) Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Mehr13 FÜR DIE BEWERTUNG DER STAATLICHEN BEIHILFE BENÖTIGTE ELEMENTE
13 FÜR DIE BEWERTUNG DER STAATLICHEN BEIHILFE BENÖTIGTE ELEMENTE Soweit die Zahlungen im Rahmen von Artikel 42 des AEUV erfolgen finden die Artikel 107, 108 und 109 des AEUV keine Anwendung. Zahlungen
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
MehrFörderung von Naturschutzmaßnahmen. Richtlinie / Runderlass des MKULNV vom
Förderung von Naturschutzmaßnahmen Richtlinie / Runderlass des MKULNV vom 29.07.2015 1 Zuwendungszweck / Rechtsgrundlage Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Erhaltung, Wiederherstellung und
MehrBAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDW IRTSCHAFT UND FORSTEN
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDW IRTSCHAFT UND FORSTEN E N T W U R F Stand: 03.03.2015 Grundsätze für die Förderung der Teilnahme am Bio-Qualitätsprogramm und des Absatzes von Bio-Produkten
MehrRdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen)
2430 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
MehrZukunftsprogramm ländlicher Raum Neue Herausforderungen Health-Check
Zukunftsprogramm ländlicher Raum 2007-2013 Neue Herausforderungen Health-Check Verena Boehnke (83) Koordinatorin für ländliche Regionalentwicklung Gliederung: 1. Rechtsgrundlagen 2. Maßnahmen 3. Anforderungen
MehrVerlautbarungsblatt. der. Agrar Markt Austria. Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien
Verlautbarungsblatt der Agrar Markt Austria Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376/1992 idgf) Jahrgang 2003 Ausgegeben am 29. Dezember 2003
MehrDas Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Studien und kleinen Maßnahmen nach Wettbewerbsverfahren des Netzwerkes (Richtlinie Netzwerk Stadt/Land) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
MehrNRW - Absatzförderung - Ein Beispiel aus der (Förder-)Praxis
NRW - Absatzförderung - Ein Beispiel aus der (Förder-)Praxis Jürgen Sons Stephan Kisters Die sechs Fördergegenstände Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen Durchführung/ Teilnahme an Aus-/ Fortbildungen
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2012 C(2012) 5227 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25.7.2012 zur Genehmigung der Revision des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Länder
MehrII Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen
791 Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen I Zielsetzung Runderlass des Ministeriums
MehrBitte ordnen Sie Ihre Bewerbung einem der nachfolgenden Bereiche zu und beantworten Sie den Fragenkatalog des Bewerbungsbereiches:
Informationen zur Vorgehensweise Bitte ordnen Sie Ihre Bewerbung einem der nachfolgenden Bereiche zu und beantworten Sie den Fragenkatalog des Bewerbungsbereiches: Pflanzenbau, Pflanzenzüchtung, Artgerechte
MehrNiedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
Stand: 24.11.2015 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Kriterien und Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung einer tiergerechten
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2019 Nr. 3 vom Seite 67 bis
1 von 5 15.02.2019, 10:08 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2019 Nr. 3 vom 15.2.2019 Seite 67 bis 79023 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
MehrMinisterium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Anlage zum Antrag vom : Mitteilung gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013
MehrRichtlinie zur Förderung der Niederschlagswasser- oder Fremdwasserbeseitigung im wasserwirtschaftlicheneinzugsgebiet der Emscher
772 Richtlinie zur Förderung der Niederschlagswasser- oder Fremdwasserbeseitigung im wasserwirtschaftlicheneinzugsgebiet der Emscher Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
MehrKriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,
MehrMERKBLATT BEIHILFEN. e Merkblatt Beihilfen 1 von 5
MERKBLATT BEIHILFEN Der "Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum" (BKLR) der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), bestehend aus sechs Bausteinen, basiert auf ausgewählten Förderprogrammen
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
MehrVerlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)
Verlautbarungsblatt der Agrar Markt Austria A-1200 Wien, Dresdner Straße 70 Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376) Jahrgang 2008 Ausgegeben am 28. März 2008 3. Stück INHALT Verlautbarungen,
MehrNÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten R i c h t l i n i e zur Förderung der Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung in Niederösterreich beschlossen
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Subventionen für Hagelschutznetze Deutscher Bundestag WD /19
Subventionen für Hagelschutznetze 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Subventionen für Hagelschutznetze Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 1. März 2019 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung,
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Marktstrukturverbesserung
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Marktstrukturverbesserung RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz -
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 24 vom Seite 513 bis 522
Seite 1 von 5 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 24 vom 9.9.2015 Seite 513 bis 522 787 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu berufsbezogenen Informations-und Weiterbildungsmaßnahmen
MehrKonzept zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen
II-4-2903.06 16.12.2003 Konzept zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen Eine ausgewogene Ernährung trägt wesentlich dazu bei, die Gesundheit zu erhalten und Krankheiten zu vermeiden. Häufig
MehrThema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen
Thema: Beihilferecht Von Markus Kunnen Thema Beihilfen 1. Beihilfebegriff (Art. 107 Abs.1 AEUV) 2. Rechtmäßigkeit der Beihilfe (Art. 107 Abs. 2 u. 3 AEUV) 3. De-minimis-Beihilfen 4. ELER und Beihilfen
MehrSie ist Grundlage für die Bausteine 3 und 4 des BKLR für die Agrar- und Ernährungswirtschaft.
MERKBLATT BEIHILFEN Der "Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum" (BKLR) der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), bestehend aus sechs Bausteinen, basiert auf ausgewählten Förderprogrammen
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1142 29.05.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Förderung des Imkereiwesens
MehrAntrag auf Gewährung einer Soforthilfe für Kleingewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe
An Kreis Borken Natur und Umwelt Burloer Straße 93 46325 Borken lfd. Nr. Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für Kleingewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe zur Milderung von Notständen infolge
MehrFörderung von Agrarmarketingmaßnahmen Beihilfe-Nr.: SA (2015/XA) nach Verordnung (EU) Nr. 702/ Antragsteller - Anlage 1 bitte ergänzen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß LHO, 44 Antrag bitte in einfacher Ausfertigung übersenden. Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Referat 413 Agrarmarketing Herrn
MehrBAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Grundsätze für die Absatzförderung von Milch und Milcherzeugnissen aus Mitteln des Sondervermögens der Milch- und Fettwirtschaft
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und
MehrInhalt. Veröffentlichungen, die in die Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.) aufgenommen werden.
749 G 4763 57. Jahrgang Ausgegeben zu Düsseldorf am 20. August 2004 Nummer 30 Inhalt I. Veröffentlichungen, die in die Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.) aufgenommen
MehrVerwaltungsvorschrift zur Bayerischen Weinabsatzförderung (VwV Weinabsatzförderung)
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Verwaltungsvorschrift zur Bayerischen Weinabsatzförderung (VwV Weinabsatzförderung) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten
MehrAusschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung
MehrMöglichkeiten der Unterstützung des Radwegebaus durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Regionaler Planungsverband Westmecklenburg 29.04.2010 Regionales Radwegeforum Westmecklenburg Möglichkeiten der Unterstützung des Radwegebaus durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
MehrKurzinformation Wirtschaft
Mit dem Förderprogramm unterstützt die ILB Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg. Ziel des Programms Das Ziel des
MehrFördermöglichkeiten zur Fachkräftesicherung
Fördermöglichkeiten zur Fachkräftesicherung Brandenburger Innovationsfachkräfte & Weiterbildungsrichtlinie Martin Brinckmann 31.01.2019 Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF) Martin Brinckmann 31.01.2019
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1992R2177 DE 01.07.1994 004.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B VERORDNUNG (EWG) Nr. 2177/92 DER
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung
Landesamt für Natur, Stand: 10/2017 Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Fachbereich 17 Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Betr.: Richtlinien über die
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
MehrStaatliche Beihilfen / Deutschland (Brandenburg) - Beihilfe Nr. 16/ Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.04.2009 K (2009)2985 Betrifft: Staatliche Beihilfen / Deutschland (Brandenburg) - Beihilfe Nr. 16/2009 - Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz Sehr geehrter
MehrDe-minimis-Regel. De-minimis-Beihilfen können auf der Grundlage von vier verschiedenen De-minimis- Verordnungen gewährt werden:
1 Informationsblatt De-minimis-Regel 1. De-minimis-Beihilfen Der Begriff De-minimis-Regel stammt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Um den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor wettbewerbsverfälschenden
MehrErgänzendes Merkblatt zur Landesverordnung über die Unterstützung von Maßnahmen zur Absatzförderung in Mitgliedstaaten im Weinsektor. Stand
- 107-61 22-06/2017-4#1 Ergänzendes Merkblatt zur Landesverordnung über die Unterstützung von Maßnahmen zur Absatzförderung in Mitgliedstaaten im Weinsektor 1 Rechtsgrundlagen Stand 16.01.2017 VO (EU)
MehrRdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom
751 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen - progres.nrw Programmbereich Klimaschutz und -anpassung in Kommunen
MehrKonzept zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen
II-4-2903.06 16.12.2003 Konzept zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen Eine ausgewogene Ernährung trägt wesentlich dazu bei, die Gesundheit zu erhalten und Krankheiten zu vermeiden. Häufig
MehrRichtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS)
Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS) vom 13. Mai 2009 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Maßnahmen zur Stärkung und Nutzung des Innovationspotentials
MehrFörderung von Energiemanagementsystemen
Förderung von Energiemanagementsystemen Allgemeine Fördervoraussetzungen, Fördertatbestände und Ablauf des Förderverfahrens Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Matthias Hoffmann Referatsleiter
MehrInformationsblatt De-minimis-Regel
Informationsblatt De-minimis-Regel 1. De-minimis-Beihilfen Der Begriff De-minimis-Regel kommt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Um den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor wettbewerbsverfälschenden
Mehr46,5 Millionen Euro Förderung sollen den Absatz von EU-Produkten beleben.
EU 30.04.2014 Redaktion agrarheute.com EU bewilligt deutsche Programme zur Absatzförderung Brüssel - Die EU-Kommission hat 20 Programme zur Förderung des Absatzes von Agrarerzeugnissen in der EU und in
MehrQuelle: Fundstelle: GBl. 2009, 759 Gliederungs-Nr:
Gesamtes Gesetz Quelle: juris-abkürzung: LwVOZustV BW Ausfertigungsdatum: 07.12.2009 Gültig ab: 23.12.2009 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: GBl. 2009, 759 Gliederungs-Nr: 7800 Verordnung der Landesregierung
MehrBAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN. Richtlinie
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Richtlinie des Bayer. Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten zur INVESTIVEN FÖRDERUNG IM RAHMEN DER DIVERSIFIZIERUNGSBEI- HILFE ZUCKER
MehrInterventionslogik Priorität 1
Interventionslogik 1 Intelligentes Wachstum Nachhaltiges Wachstum Integriertes Wachstum Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen Informations-
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 12 vom Seite 273 bis 298
1 von 7 29.05.2015 22:46 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 12 vom 15.5.2015 Seite 273 bis 298 702 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MI vom 12. 8. 2004-42.1H-12230 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
MehrELER- Jahrestagung Heimvolkshochschule am Seddiner See
1 w # ELER- Jahrestagung 12.02.2014 Heimvolkshochschule am Seddiner See EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Modernisierung landwirtschaftlicher
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.5.2017 C(2017) 3398 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 19.5.2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 hinsichtlich der Keltertraubensorten
MehrWirtschaftsförderung des Landes Burgenland
BURGENLAND.at Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland Aktionsrichtlinie 1 Maßnahmen des Landes Burgenland zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung von burgenländischen Betrieben 1. Allgemeines
MehrErläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger
Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger Einleitung Als Beihilfen werden Zuwendungen bezeichnet, die für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem
MehrL. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. vom.märz 2011 AZ A /3
Entwurf 7803.2 L Richtlinien für die Förderung der beruflichen Ausbildung und der Fortbildung zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung für Berufe der Land, Haus und Forstwirt schaft sowie für die Gewährung
MehrWorkshop Fit für den Antrag. Von der Projektidee zum LEADER-Antrag
Workshop Fit für den Antrag Von der Projektidee zum LEADER-Antrag Grundlage Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) Thüringer
MehrStädtebauliche Sanierungsmaßnahme Bergisch Gladbach - Stadtmitte
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Bergisch Gladbach - Stadtmitte Immobilien- und Standortgemeinschaft Hauptstraße e.v. Bergisch Gladbach Veranstaltung am 21.08.2008 Referent: Volker Bode DSK Deutsche Stadt-
MehrMitgliedsnummer Ihre OKZ Unsere Zeichen Unsere Nachricht Datum:
DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.v. Konrad-Zuse-Straße 2 18057 Rostock DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.v. Deutscher Hotel- und Gaststättenverband / Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Konrad-Zuse-Straße
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln der Jagdabgabe. Förderung einer anerkannten Schweißhundstation
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - Fachbereich 17 - Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Mitteln der Jagdabgabe (Projektförderung)
MehrHOLM Start-up Förderprogramm Hinweise zur Einhaltung relevanter EU-Beihilferegelungen (De-minimis- Verordnungen)
HOLM Start-up Förderprogramm Hinweise zur Einhaltung relevanter EU-Beihilferegelungen (De-minimis- Verordnungen) Im Rahmen des HOLM Start-up Förderprogramms werden teilnehmenden Unternehmen ein Büro und
MehrNiedrigschwellige Innovationsförderung
GRC Consulting Niedrigschwellige Innovationsförderung Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU s und Handwerksunternehmen Stand: 22.01.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendbarkeit 3 2 Leistungsbeschreibung
MehrNiedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Kriterien und Bedingungen über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von nicht investiven Projekten im Bereich
MehrFörderung der EIP AGRI in Sachsen Beihilferechtliche Aspekte für die Antragstellung. Innovation
Förderung der EIP AGRI in Sachsen Beihilferechtliche Aspekte für die Antragstellung Innovation Dr. Anke Sieber, SMUL - Referat 23 Dresden-Pillnitz, 16. Januar 2018 Grundsatz Beihilfenverbot nach Art. 107
MehrEinführung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen
Einführung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen Richtlinie Förderrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Stärkung der unternehmerischen Potenziale in kleinen und mittleren Unternehmen durch
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 301/01 Deutschland (Bayern) Maßnahmen zur Förderung der Qualität und des Absatzes
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.04.2002 C (2002) 823 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 301/01 Deutschland (Bayern) Maßnahmen zur Förderung der Qualität und des Absatzes Sehr geehrter Herr Minister,
MehrRiskiert die Landesregierung das Ende vieler kleiner Projektträger durch eine mangelhafte Projektabwicklung?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14963 25.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5779 vom 21. März 2017 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Matthias
MehrEntwurf. (Stand: endg.) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen
Entwurf (Stand: 11.09.2018 endg.) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen (Richtlinien landwirtschaftliche Beratungsförderung) Erl.
MehrFörderung nach dem Bundesprogramm Energieeffizienz
Förderung nach dem Bundesprogramm Energieeffizienz Dr. Thomas Karl Schlegel Landesanstalt für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau Zentrum für Gartenbau und Technik Feldmark rechts der Bode 6 06484 Quedlinburg
MehrEs wird eine Zuwendung des Landes im Rahmen der o.g. Richtlinien für folgende berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahme beantragt:
Anlage 1 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zur berufsbezogenen Weiterbildung in der Landwirtschaft Rd.Erl. des
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Kreiszuweisungen und Zuschüssen zur Ko- Finanzierung für Investitionsförderungen aus den Leader und ZILE.
Richtlinie zur Gewährung von Kreiszuweisungen und Zuschüssen zur Ko- Finanzierung für Investitionsförderungen aus den Leader und ZILE Programmen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Der Landkreis Aurich
MehrMINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Richtlinie Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi _ 1. Zweck der Richtlinie und Rechtsgrundlagen (1) Mit Hilfe des Förderprogramms
Mehrprogres.nrw Wärme- und Kältenetze
progres.nrw Programmbereich: Wärme- und Kältenetze Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) Programmbereich
MehrErklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 1
Anlage zum BUMAP-Antrag vom Unternehmen: (Anschrift): Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 1 Dieses Muster gilt nur für Förderanträge
MehrVerwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV- ÖPNVG NRW)
Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV- ÖPNVG NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr II B 3-49-40/1-
MehrEditorial Was gibt es Neues? Einführung Herkunftsangaben: Praktische Bedeutung und rechtliche Grundlagen
Vorwort Herausgeber und Autoren Editorial Was gibt es Neues? I Einführung Herkunftsangaben: Praktische Bedeutung und rechtliche Grundlagen 1 Herkunftsangaben in der Lebensmittelpraxis /M. Holle 1.1 Einleitung
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Tätigkeiten Operationeller Gruppen
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Tätigkeiten Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP
MehrGesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 36 vom Seite 945 bis 950
1 von 10 06.06.2018, 12:49 Volltextsuche Suchtipps Menü Schriftgröße Start > GV (2017) > Ausgabe (36) Druckversion Impressum Datenschutz Verkündungsblätter Gesetzblatt Ministerialblatt Bekanntmachungen
MehrKostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV)
Ein Service des Bundesamtes für Naturschutz Der Auszug aus der Kostenverordnung wird im Wesentlichen auf den Bereich der Einfuhr und Ausfuhr geschützter Arten beschränkt: Kostenverordnung für Amtshandlungen
MehrEinleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung:
Einleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung: Die von Ihnen beantragten Mittel werden von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (nachfolgend: IB.SH ) als Deminimis-Beihilfe
MehrThüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) Referat 640 Naumburger Straße Jena. Eingangsstempel
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) Referat 640 Naumburger Straße 98 07743 Jena Eingangsstempel Telefon: 036/57404-436 Telefax: 036/57404-498 Bearbeitungs-Nr. Antrag auf Gewährung von Zuwendungen
MehrFörderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015
Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,
Mehr