Antrag auf Anerkennung von Praxisnetzen

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1 Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Meldestelle Praxisnetze Masurenallee 6 A Berlin Praxisstempel Telefon (030) Fax (030) Praxisnetzen gemäß 87b SGB V in der derzeit gültigen Fassung Name des Praxisnetzes: Name des Antragstellers: (Leiter/Koordinator/Geschäftsführer/Vorsitzender) Lebenslange Arztnummer (LANR): Betriebsstättennummer (BSNR): Anschrift der Geschäftsstelle: Telefon (tagsüber): Adresse: Stand:

2 Hiermit beantrage ich die Anerkennung des o.g. Praxisnetzes gemäß 87b SGB V. 1. Strukturelle Voraussetzungen 1.1 An dem Praxisnetz sind mindestens 20 sowie maximal 100 vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen beteiligt. (Eine entsprechende Liste der Netzpraxen wurde der Meldestelle als Anlage zum Antrag in elektronischer Form (Excel- Datei) mit den folgenden Angaben als Nachweis übermittelt: Einzelmitglieder, Fachgruppe, Praxisanschrift, BSNR, LANR und Beginn der Teilnahme am o.g. Praxisnetz.) oder An dem Praxisnetz beteiligen sich weniger als 20 bzw. mehr als 100 vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen, aufgrund der Größe der Versorgungsregion des Praxisnetzes der Bevölkerungsdichte der Versorgungsregion des Praxisnetzes (Eine entsprechende Liste der Netzpraxen wurde der Meldestelle als Anlage zum Antrag in elektronischer Form (Excel- Datei) mit den folgenden Angaben als Nachweis übermittelt: Einzelmitglieder, Fachgruppe, Praxisanschrift, BSNR, LANR und Beginn der Teilnahme am o.g. Praxisnetz.) 1.2 Es sind mindestens drei Fachgruppen im Praxisnetz vertreten, darunter folgende Ärzte aus dem hausärztlichen Versorgungsbereich (Ein entsprechender Nachweis ist beigefügt.): Allgemeinarzt Internist ohne Schwerpunktbezeichnung Praktischer Arzt Ärzte, die am an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben, 1.3 Das Praxisnetz erfasst mit den Betriebsstätten der teilnehmenden vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen ein auf die wohnortnahe Versorgung bezogenes zusammenhängendes Gebiet. Stand:

3 1.4 Die teilnehmenden vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen haben sich zu einem Praxisnetz in einer der folgenden Rechtsformen zusammengeschlossen (Ein entsprechender Nachweis ist im beigefügten Gesellschaftervertrag bzw. in der beigefügten Satzung enthalten.): Personengesellschaft eingetragene Genossenschaft eingetragener Verein Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1.5 Das Praxisnetz besteht unter Berücksichtigung der Nrn. 1.1 bis 1.4 seit mindestens drei Jahren. (Ein entsprechender Nachweis über die Anzeige bei der Ärztekammer Berlin ist beigefügt.) 1.6 Im Rahmen des Netzwerkes bestehen unter Berücksichtigung der Versorgungsziele nach 4 verbindliche Kooperationsvereinbarungen mit mindestens einem der folgenden Leistungserbringer (Mindestens eine Kooperationsvereinbarung in Kopie ist als Nachweis beigefügt.): nichtärztliche Leistungserbringer (z.b. Krankenpflege) stationäre Leistungserbringer 1.7 In einer für die am Praxisnetz teilnehmenden Arztpraxen verbindlichen Vereinbarung sind gemeinsame Standards, insbesondere zu den folgenden Aspekten festgelegt (Ein entsprechender Nachweis ist im beigefügten Gesellschaftervertrag bzw. in der Satzung enthalten.): Unabhängigkeit gegenüber Dritten (z.b. Pharmaindustrie) Einhaltung von vereinbarten Qualitätsmanagementverfahren und Qualitätsmanagementzielprozessen Beteiligung an vereinbarten Maßnahmen zum Wissens- und Informationsmanagement. 1.8 Das Praxisnetz hält die folgende Organisationsstruktur vor (Entsprechende Protokolle von Gesellschafter- und Beiratssitzungen sind als Nachweise beigefügt.): eine als eigene Organisationseinheit ausgewiesene Geschäftsstelle einen Geschäftsführer einen ärztlichen Leiter bzw. Koordinator zur Umsetzung der Vorgaben nach Nr. 7 Stand:

4 2. Versorgungsziele und Kriterien Das Praxisnetz erfüllt die in 4 Abs. 1 geforderten Versorgungsziele und Kriterien entsprechend der jeweiligen Stufe sowie unter Berücksichtigung der Anlage 1 (Die Nachweise über die Erfüllung der einzelnen Kriterien sind beigefügt.): 2.1 Versorgungziel Patientenzentrierung Kriterien: Patientensicherheit, Therapiekoordination/Kontinuität der Versorgung, Befähigung/Information sowie Barrierefreiheit im Praxisnetz 2.2 Versorgungziel Kooperative Berufsausübung Kriterien: gemeinsame Fallbesprechungen, netzzentrierte Qualitätszirkel, sichere elektronische Kommunikation, gemeinsame Dokumentationsstandards, Wissens- und Informationsmanagement sowie Kooperationen mit anderen Leistungserbringern 2.3 Versorgungziel Verbesserte Effizienz und Prozessoptimierung Kriterien: Darlegungsfähigkeit auf Praxis- wie auf Praxisnetzebene, Nutzung (oder Einbeziehung) Patientenperspektive, Beschleunigung von Diagnose- und Therapieprozessen im Praxisnetz, Wirtschaftlichkeitsverbesserungen sowie Nutzung von Qualitätsmanagement Hinweis: Die Kriterien der Basis-Stufe müssen in jedem Fall erfüllt sein, damit das Praxisnetz von der KV Berlin anerkannt werden kann. Für die Erfüllung der Kriterien der Stufen I und II besteht derzeit keine Verpflichtung. Stand:

5 3. ERKLÄRUNG / VERPFLICHTUNG 3.1 Das Praxisnetz verpflichtet sich, die in der Richtlinie geforderten Strukturvorgaben und Versorgungsziele gemäß 3 und 4 zu erfüllen. Änderungen, die Auswirkung auf den Anerkennungsstatus des Praxisnetzes haben, sind der KV Berlin unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. Zur Aufrechterhaltung der Anerkennung sind die Anforderungen nach Ablauf von 5 Jahren nach der Anerkennung unaufgefordert erneut gegenüber der KV Berlin nachzuweisen. 3.2 Das Praxisnetz verpflichtet sich, jährlich Versorgungsberichte gemäß Anlage 1, II, Nr. 3a an die KV Berlin zu übermitteln. 3.3 Das anerkannte Praxisnetz ist mit seiner Veröffentlichung auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin einverstanden. 3.4 Das Praxisnetz verpflichtet sich, die Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz und über den Schutz der Sozialdaten nach dem Sozialgesetzbuch einzuhalten, insbesondere personenbezogene Daten nur zur Erfüllung der sich aus der Richtlinie ergebenden Aufgaben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ferner erklärt das Praxisnetz, die in der Richtlinie genannten Daten ausschließlich zu Evaluationszwecken zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Intern erfolgt die Nutzung der Daten zum Zwecke der Evaluation in pseudonymisierter Form, bei einer Übermittlung an ein wissenschaftliches Institut in anonymisierter Form. Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und verpflichte mich zur Einhaltung aller genannten Pflichten und Anforderungen. Darüberhinaus bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich gemäß 3 Abs. 1 Nr. 1 ausschließlich an dem o.g. Praxisnetz teilnehme. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Stand:

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