INTERREG V A Großregion. EVTZ-Verwaltungsbehörde des Programms INTERREG V A Großregion Gemeinsames Sekretariat (GS)
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1 INTERREG V A Großregion EVTZ-Verwaltungsbehörde des Programms INTERREG V A Großregion Gemeinsames Sekretariat (GS)
2 Inhalt 1. Zweistufiges Verfahren zur Einreichung eines Antrags 2. Auswahlkriterien 3. Verwaltungsverfahren
3 1. Zweistufiges Verfahren zur Einreichung eines Antrags
4 1.1 Zweistufiges Verfahren zur Einreichung eines Antrags Reduzierung des Aufwands für die Antragssteller: Einreichung der Projektkurzfassung (via ) Go / No Go Sitzung Einreichung des vollständigen Antrags (via )
5 .2 Erste Etappe: Einreichung der Projektkurzfassung Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kontaktstelle Projektaufruf ( ): Einreichung der Projektkurzfassung Zulässigkeitskriterien der Projektkurzfassungen o vollständig o fristgemäß eingereicht o zweisprachig o grenzüberschreitende Partnerschaft o Federführender Begünstigter o im Förderzeitraum ( )
6 .3 Erste Etappe: Einreichung der Projektkurzfassung Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kontaktstelle Information zur Zulässigkeit Unzulässigkeit Zulässige Kurzfassungen: Prüfung durch das GS und Analyse durch die Partnerbehörden des Programms
7 1.4 Go / No Go Sitzungen ( :03.) Gemeinsames Sekretariat: technische Analyse 11 Partnerbehörden: Informelle Stellungnahme zur Förderwürdigkeit des Projektes und Anmerkungen (Formelle Stellungnahme durch den Lenkungsausschuss) Ergebnis : o GO + Anmerkungen und Empfehlungen o NO GO + Erläuterungen (Projekt überarbeiten; Möglichkeit, das Projekt beim nächsten Projektaufruf einzureichen)
8 1.5 Nach einem GO 2. Etappe: Einreichung des vollständigen Antrags Falls Go: 6 Wochen Zeit, um den vollständigen Antrag einzureichen Anmerkungen und Empfehlungen werden von dem GS weitergeleitet mit den Kontaktstellen für weitere Informationen und zur Unterstützung Kontakt aufnehmen Einreichung des vollständigen Antrags beim GS: 29. April
9 1.6 Nach Einreichung des vollständigen Antrags o 6 Wochen Zeit: Prüfung durch das GS und die 11 Partnerbehörden o vorbereitende Sitzung (24. Juni) Tagesordnung des Lenkungsausschusses
10 1.7 Beschluss durch den Lenkungsausschuss (13. Juli) o Genehmigung o Genehmigung unter Vorbehalt (+ Frist) o Zurückstellung (ein einziges Mal) o Ablehnung (Begründung) einstimmige Beschlussfassung
11 1.8 Nach dem Lenkungsausschuss An alle Projekte: Schriftliche Mitteilung der Entscheidungen Genehmigte Projekte: EFRE-Vertrag + Partnerschaftsvereinbarung Auftaktseminar
12 1.9 Zeitplan des 1. Projektaufrufs Projekt- aufruf 1. Etappe: Einreichung Kurzfassung Sitzung GO / NO GO 2. Etappe: Einreichung Anträge Ende der Prüfphase Vorbereitende Sitzung Lenkungsausschuss 3 5 Wochen 6 Wochen 6 Wochen 6 Wochen 2 Wochen 3 Wochen
13 2. Auswahlkriterien
14 2.1 Förderfähigkeitskriterien Zwingende Kriterien, die für alle Projekte im Rahmen der Prüfung angewandt werden Vor der Einreichung nicht abgeschlossenes Projekt Beitrag zu den spezifischen Zielen des Programms: maßgeblich zu einem der spezifischen Ziele des Programms beitragen
15 2.2 Förderfähigkeitskriterien Regionaler Mehrwert: dem förderfähigen Gebiet hauptsächlich zugutekommen Grenzüberschreitender Mehrwert Beachtung der Regeln zu Wettbewerb und staatlicher Beihilfe
16 2.3 Auswahlkriterien Mittels dieser Kriterien kann gewissen Projekten Priorität eingeräumt werden. Auswahlkriterien der jeweiligen spezifischen Ziele (OP, Leitgrundsätze für die Auswahl der Vorhaben ) Innovativer bzw. nachhaltiger Charakter der Projekte
17 2.4 Auswahlkriterien Ergänzende Auswahlkriterien: Beitrag zu den bereichsübergreifenden Zielen des Programms (OP) o Können nicht auf alle Projekte angewandt werden o Nachhaltige Entwicklung o Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung o Gleichstellung von Männern und Frauen
18 3. Verwaltungsverfahren: Projektterminologie, Instanzen und -Prozeduren
19 3.1 Projektträger und -partner Federführender Begünstigter ist verantwortlich für die administrative und finanzielle Verwaltung des Projektes Projektpartner beteiligt sich aktiv an der Ausarbeitung und Umsetzung des Projektes und hat ein eigenes Budget Strategischer Projektpartner hat kein eigenes Budget, aber begleitet die Umsetzung des Projektes
20 3.2 Zwei Arten von Verträge Gemeinsames Sekretariat erstellt die EFRE-Vereinbarung Übermittlung an federführenden Begünstigten für Unterschrift Partnerschaftsvereinbarung von allen Projektpartnern unterzeichnet Unterzeichnete EFRE- & Partnerschaftsvereinbarung Übermittlung an Verwaltungsbehörde
21 3.3 Gemeinsames Sekretariat Identifizierung der Person, die im Gemeinsamen Sekretariat für das Projekt des Begünstigten verantwortlich ist Bereitstellung eines Kommunikationssets Organisation von Seminaren für die federführenden Begünstigten und Projektpartner (First-Level-Kontrolle, Datenbank)
22 3.4 Jahresbericht Mindestens 1 Projektbegleitausschuss pro Jahr (verpflichtend für: Projektkonsortium, GS, betroffene Kontaktstelle) Vorlage eines Entwurfs des Jahresberichtes Diskussion des Berichtes Sachstand der Umsetzung im Projektbegleitausschuss der verschiedenen Aktionen Eingabe des definitiven & Ergebnisse Jahresberichtes im elektronischen Datenaustauschsystem
23 3.5 Mittelabruf Einreichung des Mittelabrufs mit allen gescannten Belegen in dem Rhythmus, der in der EFRE-Vereinbarung festgelegt wurde. Vierteljährlicher oder halbjährlicher Rhythmus, nach Wahl des Projektes Eingabe des Mittelabrufs im elektronischen Datenaustauschsystem
24 3.6 First-Level-Kontrolle & EFRE-Auszahlung Gesetzliche Prüfdauer des Mittelabrufs: 3 Monate Jeder Projektpartner reicht seinen Mittelabruf beim First-Level- Prüfer seines Landes ein bekommt Ausgabenbestätigungen Der federführende Begünstigte reicht alle Ausgabenbestätigungen seiner Projektpartner im GS ein EFRE-Mittel werden ausgeschüttet Der federführende Begünstigte leitet die EFRE-Mittel an die Projektpartner weiter
25 3.7 Förderfähigkeitsregeln für die Ausgaben Ausgaben mit folgenden Dokumenten nachweisen: Bezahlte Rechnungen oder gleichwertige Buchführungsunterlagen Beleg, der die effektive Zahlung der Rechnung bescheinigt Jede Art von Dokument, das dazu geeignet ist, die Rechtmäßigkeit des abgerechneten Betrags zu prüfen (Angebote, Verträge, Auftragsvergabe )
26 3.8 Förderfähigkeitsregeln für die Ausgaben Kostenkategorien Personalkosten Büro- und Verwaltungsausgaben Reise- und Unterbringungskosten Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen Ausrüstungskosten Infrastrukturausgaben
27 3.9 Förderfähigkeitsregeln für die Ausgaben Allgemeine Grundsätze: Einnahmen: Vorheriger Abzug der förderfähigen Kosten (Art der Verordnung Nr. 1303/2013) Ausgaben unter 20 sind nicht förderfähig (außer in der Kategorie Reise- und Unterbringungskosten) Nur die nicht-erstattungsfähige Mehrwertsteuer ist förderfähig Wettbewerbs- und Vergaberechtspflicht Einhaltung der Kommunikationspflichten
28 3.10 Förderfähigkeitsregeln für die Ausgaben Allgemeine Grundsätze: Ausgaben: müssen Zahlungen entsprechen, die der Endbegünstigte ausgeführt hat Aufbewahrungszeitraum für die Dokumente und Belege: mindestens bis zum Buchhaltung: Der Projektpartner muss entweder ein separates Buchführungssystem führen oder einen geeigneten und spezifischen Buchungscode für das Projekt benutzen
29 4. Kontakte
30 Kontakte der Verwaltungsbehörde und Gemeinsames Sekretariat Haus der Großregion EVTZ-Verwaltungsbehörde Programm INTERREG V A Großregion Gemeinsames Sekretariat (GS) 11, boulevard J.F. Kennedy L-4170 Esch-sur-Alzette Christiane Fortuin, Direktorin des EVTZ (+352) christiane.fortuin@mat.etat.lu
31 Kontakte der Projektreferenten im GS Achse 1: Nora Jankowski (+352) Achse 3: Alice Giele (+352) Achse 2: Alexander Jacoby (+352) Achse 4: Louise Brénière (+352)
32 Dankeschön Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Eléonore Rauber, Programmreferentin im GS (+352)
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