KST Beteiligungs AG, Stuttgart WKN / ISIN DE Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 15. Mai 2013 um 10.

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1 KST Beteiligungs AG, Stuttgart WKN / ISIN DE Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 15. Mai 2013 um Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Silcher-Saal, Berliner Platz 1 3, Stuttgart, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

2 Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernjahresabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 nebst Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Neuwahlen zum Aufsichtsrat Satzungsgemäß endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder 1) Herrn Dr. Stephan Hess, Geschäftsführer der telemach communication solutions GmbH, London, Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist Herr Dr. Stephan Hess Mitglied folgender gesetzlicher Aufsichtsräte:» Fidecum AG, Bad Homburg» Tradebit AG, Frankfurt am Main 2) Herrn Prof. Dr. Peter Steinbrenner, Direktor des Campus of Finance Institut für Finanzmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Affalterbach, Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist Herr Prof. Dr. Peter Steinbrenner Mitglied folgender gesetzlicher Aufsichtsräte:» RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen» SEE Real Estate AG i.l., Stuttgart» SM Beteiligungs AG, Sindelfingen» SM Capital AG, Sindelfingen» SM Wirtschaftsberatungs AG, Sindelfingen 3) Herrn Dr. Eberhard Weiershäuser, Bankier i.r., Frankfurt am Main, Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist Herr Dr. Eberhard Weiershäuser Mitglied folgender gesetzlicher Aufsichtsräte:» Rothenberger AG, Kelkheim» Süddeutsche Aktienbank AG, Stuttgart für eine Amtszeit gemäß 5 Abs. 2 der Satzung, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das zweite Jahr nach dem Beginn der Amtszeit, also das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit 5 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 2 TAGESORDNUNG

3 5. Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, an Geschäftsführer von verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen (Aktienoptionsplan 2013), die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2013 sowie entsprechende Satzungsänderung a) Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, an Geschäftsführer von verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen (Aktienoptionsplan 2013) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 14. Mai 2018 im Rahmen des Aktienoptionsplans 2013 in einer oder in mehreren Tranchen bis zu Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf bis zu insgesamt Stück neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren auszugeben mit der Maßgabe, dass, vorbehaltlich der nachfolgend vorgesehenen Anpassungen, jede Aktienoption das Recht zum Bezug von einer neuen Aktie der Gesellschaft aus dem Bedingten Kapital 2013 gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe b) gewährt. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht kraft Gesetzes nicht. Die Gewährung der Aktienoptionen sowie die Ausgabe der Bezugsaktien aus der Ausübung der Bezugsrechte erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen: (1) Kreis der Bezugsberechtigten Aktienoptionen dürfen ausschließlich an Mitglieder des Vorstands, an Geschäftsführer von verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen ausgegeben werden. Die Auswahlkriterien, der genaue Kreis der bezugsberechtigten Personen sowie die Anzahl der ihnen jeweils zu gewährenden Aktienoptionen werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt. Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Aktienoptionen erhalten, obliegt die Festlegung und die Begebung der Aktienoptionen ausschließlich dem Aufsichtsrat. Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen verteilt sich auf die bezugsberechtigten Personengruppen wie folgt: Auf die Mitglieder des Vorstands und an Geschäftsführer von verbundenen Unternehmen entfallen bis zu Stück: Auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen entfallen bis zu Stück: Gesamt bis zu Stück: (2) Bezugsrecht Jede Aktienoption gewährt, vorbehaltlich der nachfolgend vorgesehenen Anpassungen, dem Inhaber das Recht, nach näherer Bestimmung der Optionsbedingungen eine neue auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft mit einem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie gegen Zahlung des Ausübungspreises gemäß Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe a) Ziffer (4) zu beziehen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft den bezugsberechtigten Personen in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2013 auch eigene Aktien oder einen Barausgleich gewähren kann. Soweit über die Gewährung eigener Aktien oder einen Barausgleich an Bezugsberechtigte entschieden werden soll, die Mitglied des Vorstands sind, obliegt die Entscheidung hierüber allein dem Aufsichtsrat. TAGESORDNUNG 3

4 (3) Erwerbszeiträume Die Aktienoptionen können in einer oder in mehreren Tranchen ausgegeben werden. Dabei können die Aktienoptionen auch in jährlichen Tranchen oder in mehreren Tranchen innerhalb eines laufenden Geschäftsjahrs ausgegeben werden. Die Ausgabe von Aktienoptionen erfolgt durch den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zur Übernahme von Optionen zwischen dem jeweiligen Berechtigten und der Gesellschaft. Die näheren Einzelheiten zum Zeitpunkt und zum Umfang der Ausgabe von Aktienoptionen bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen dieser Ermächtigung nach billigem Ermessen unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu den Insiderverboten und zum Marktmissbrauchsverbot. Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Aktienoptionen erhalten, obliegt die Bestimmung der näheren Einzelheiten ausschließlich dem Aufsichtsrat. (4) Ausübungspreis Der Ausübungspreis zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft entspricht dem ungewichteten arithmetischen Mittel der Schlusskurse (wie nachfolgend definiert) für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausgabe der jeweiligen Aktienoption ( Ausgabetag ). Schlusskurs ist der jeweils letzte im fortlaufenden Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelte Kurs für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung. Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während der Laufzeit der Aktienoptionen die Gesellschaft unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts an ihre Aktionäre ihr Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht oder eigene Aktien veräußert oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten auf Aktien der Gesellschaft begibt oder andere Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder -split, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung) durchführt, eine vermögensneutrale Anpassung des Ausübungspreises sowie des Optionsverhältnisses vorsehen. Die Anpassung entfällt, wenn den Inhabern der Aktienoptionen ein Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem Bezugsrecht der Aktionäre entspricht. Mindestausübungspreis ist jedoch in jedem Fall der geringste Ausgabebetrag im Sinne von 9 Absatz 1 AktG. (5) Erfolgsziel Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn sich der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse zwischen dem Ausgabetag der Aktienoption und dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts positiver entwickelt hat als der Entry Standard Kursindex (ISIN DE000A0G83N6) oder ein funktional an die Stelle dieses Index tretender anderer Index. Maßgeblich für den Wert der Aktie am jeweiligen Ausgabetag der Aktienoption ist der Ausübungspreis gemäß Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe a) Ziffer (4). Maßgeblich für den Wert der Aktie der Gesellschaft am Ausübungstag ist das ungewichtete arithmetische Mittel der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus der Aktienoption. Maßgeblich für den Wert des Entry Standard Kursindex oder eines funktional an die Stelle dieses Index tretenden anderen Index am jeweiligen Ausgabetag der Aktienoption ist der arithmetische Mittelwert der Schlussstände dieses Index an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Ausgabetag. Maßgeblich für den Wert des Entry Standard Kursindex oder eines funktional an die Stelle dieses Index tretenden anderen Index am Ausübungstag ist der arithmetische Mittelwert der Schlussstände dieses Index 4 TAGESORDNUNG

5 an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus der Aktienoption. (6) Wartezeit, Ausübungszeiträume und Laufzeit Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmalig nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren nach Ablauf des Ausgabetags ausgeübt werden. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen der Zuteilung darüber hinausgehende Wartefristen festlegen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Zeiträume durch Bekanntmachung gegenüber den bezugsberechtigten Personen festzulegen, während derer die Ausübung der Bezugsrechte ausgeschlossen ist ( Blackout Periods ), wobei die Blackout Periods für die jeweiligen bezugsberechtigten Personen jeweils in Summe nicht mehr als 60 Bankarbeitstage im Geschäftsjahr ausmachen dürfen. Die Form der Bekanntmachung der Blackout Periods gegenüber den bezugsberechtigten Personen bestimmt der Vorstand. Im Übrigen müssen die bezugsberechtigten Personen die Beschränkungen beachten, die aus allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes zum Insiderrecht und zum Marktmissbrauch folgen. Die Ausübung der Bezugsrechte aus den Aktienoptionen ist nur innerhalb der vom Vorstand festgelegten Laufzeit der Aktienoptionen, die nicht mehr als sieben Jahre betragen darf, möglich, danach verfallen sie entschädigungslos. (7) Nichtübertragbarkeit und Verfall von Optionen Die Aktienoptionen werden als nicht übertragbare Optionen gewährt, d.h. die Aktienoptionen sind mit Ausnahme des Erbfalls weder übertragbar noch veräußerbar, verpfändbar oder anderweitig belastbar. Das Recht zur Ausübung der Optionsrechte endet spätestens sieben Jahre nach deren jeweiligem Ausgabetag. Soweit die betreffenden Optionen bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt worden sind, verfallen sie ersatzlos. Für die Fälle, dass das Anstellungsverhältnis durch Todesfall, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Pensionierung, Kündigung oder anderweitig nicht kündigungsbedingt beendet wird, können Sonderregelungen für den Verfall der Optionsrechte vorgesehen werden. (8) Regelung weiterer Einzelheiten Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten über die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsplans 2013 festzulegen. Soweit die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, entscheidet ausschließlich der Aufsichtsrat. Zu den weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Optionsrechte innerhalb der berechtigten Personengruppen, den Ausgabetag innerhalb des vorgegebenen Zeitraums, Bestimmungen über die Steuern und Kosten, das Verfahren für die Zuteilung an die einzelnen berechtigten Personen und die Ausübung der Optionsrechte einschließlich Regelungen bzgl. des Vortrags von noch nicht erdienten Optionen, Regelungen bezüglich des Verfalls von Optionsrechten im Falle der Beendigung des Anstellungsverhältnisses sowie weitere Verfahrensregelungen. (9) Berichtspflicht Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden über die Ausnutzung des Aktienoptionsprogramms und die den bezugsberechtigten Personen eingeräumten Aktienoptionen sowie die ausgeübten Aktienoptionen für jedes Geschäftsjahr jeweils im Geschäftsbericht berichten. b) Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu Euro ,00 durch Ausgabe von bis zu neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem TAGESORDNUNG 5

6 auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013). Das Bedingte Kapital 2013 dient ausschließlich der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands, an Geschäftsführer von verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen (Aktienoptionsplan 2013), die aufgrund der Ermächtigung unter Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe a) der Hauptversammlung vom 15. Mai 2013 bis zum 14. Mai 2018 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie (i) Aktienoptionen ausgegeben werden, (ii) die Inhaber der ausgegebenen Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und (iii) die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Die neuen Aktien werden zu dem in dem nachfolgenden Ermächtigungsbeschluss unter Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe a) festgelegten Ausübungspreis und den dort festgelegten sonstigen Konditionen ausgegeben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung entsprechend zu ändern. c) Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, in 3 der Satzung folgenden neuen Absatz 4 b) einzufügen: Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu Euro ,00 durch Ausgabe von bis zu Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013). Das Bedingte Kapital 2013 dient ausschließlich der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands, an Geschäftsführer von verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen (Aktienoptionsplan 2013), die aufgrund der Ermächtigung unter Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe a) der Hauptversammlung vom 15. Mai 2013 in der Zeit bis zum 14. Mai 2018 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden, die Inhaber der ausgegebenen Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Die neuen Aktien werden zu dem in der Ermächtigung unter Tagesordnungspunkt 5 Buchstabe a) der Hauptversammlung vom 15. Mai 2013 festgelegten Ausübungspreis und den dort festgelegten sonstigen Konditionen ausgegeben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung entsprechend zu ändern. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW Revision GmbH, Kelterstr. 69, Dettingen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. Teilnahme an der Hauptversammlung Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. 6 TAGESORDNUNG

7 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also den 24. April 2013, ausreichend. Bei girosammelverwahrten Aktien reicht für den Nachweis der Berechtigung ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut aus. Effektive Stücke sind bis zum Ablauf des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also dem 23. April 2013, bei der Gesellschaft zu hinterlegen, darüber hinaus an Werktagen auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank. Die Hinterlegung ist bis zum einundzwanzigsten Tag vor der Versammlung, also dem 24. April 2013, aufrechtzuerhalten. Als Bestätigung für die erfolgte Hinterlegung wird ein in Textform gehaltener Nachweis über den Anteilsbesitz ausgestellt. In beiden Fällen müssen die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 8. Mai 2013, zugehen. KST Beteiligungs AG c/o Bankhaus Gebr. Martin AG Hauptversammlungen Kirchstr Göppingen Fax: Die effektiven Stücke können auch gebührenfrei beim Bankhaus Gebr. Martin, Kirchstr. 35, Göppingen (Ansprechpartnerin: Frau Nickisch) für den entsprechenden Zeitraum hinterlegt werden. In Zweifelsfällen betreffend die Hinterlegung effektiver Stücke bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Gesellschaft. Stimmrechtsvertretung Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachtserteilung das von der Gesellschaft mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Für Kreditinstitute und eine in 135 Absatz 8 AktG und 135 Absatz 10 AktG i.v.m. 125 Absatz 5 AktG genannte Person oder Personenvereinigung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung. Anträge von Aktionären Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind in Schriftform, per Telefax oder ausschließlich zu richten an: KST Beteiligungs AG Friedrichstr Stuttgart Fax: hauptversammlung@kst-ag.de Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Stuttgart, im März 2013 KST Beteiligungs AG Der Vorstand TAGESORDNUNG 7

8 Ihr Weg zur Hauptversammlung Vom Hauptbahnhof Stuttgart U9 Richtung Vogelsang und U14 Richtung Heslach, Fahrtzeit: 3 Minuten, im 5/10-Minuten-Takt, Haltestelle: Berliner Platz (Liederhalle). Vom Flughafen Stuttgart S-Bahnlinie S2 Schorndorf oder S3 Backnang in Richtung Stuttgarter Hauptbahnhof, Fahrtzeit: 25 Minuten, im 15-Minuten-Takt, Haltestelle: Stadtmitte (Rotebühlplatz) Ausgang Büchsenstraße/Haus der Wirtschaft, dann immer geradeaus hier sind es nur noch ca. 5 Gehminuten zum Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle. Anfahrt aus Richtung München/Salzburg A8 Autobahnausfahrt S-Degerloch Richtung S-Zentrum (B27). Innerhalb der Straßenunterführung (Schlossplatz) links einordnen in Richtung S-West. Anfahrt aus Richtung Basel/Karlsruhe/Zürich/Konstanz A8 Autobahnkreuz Stuttgart Richtung S-Zentrum Anschlussstelle S-Vaihingen Richtung S-Zentrum (B14). Ca. 700 m nach Heslacher Tunnel rechts einordnen, Österreichischer Platz links in die Paulinenstraße (B27a), rechts in die Rotebühlstraße, Rotebühlplatz links in die Fritz-Elsas-Straße. Anfahrt aus Richtung Hamburg/Frankfurt/Nürnberg/Würzburg A81 Autobahnausfahrt S-Zuffenhausen S-Zentrum (B10/B27). Hauptbahnhof rechts in die Kriegsbergstraße, Hegelplatz links in die Holzgartenstraße. KST Beteiligungs AG Friedrichstr Stuttgart Telefon: Telefax: info@kst-ag.de Sitz der Gesellschaft: Stuttgart Handelsregister Stuttgart HRB 19241

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