Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna
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- Gerrit Gärtner
- vor 8 Jahren
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1 Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte
2 Inhalt 1. Einführung Die Struktur der Kommanditgesellschaft Die GmbH & Co. KG Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG Familiengesellschaft Beteiligung der Kinder Einpersonen-GmbH & Co. KG Organisation einer Konzerngruppe Einheitsgesellschaft Finanzierung des Unternehmens über den Kapitalmarkt Motive für die GmbH & Co. KG Haftungsverhältnisse Organisationsgewalt Kapitalaufbringung Steuer- und Kostenbelastung Die GmbH & Co. KG von A - Z Beispiele eines Gesellschaftsvertrages für eine GmbH & Co. KG Beispiel für eine Familien-GmbH & Co. KG Sachverhalt Mustervertrag Die Anmeldungen zum Handelsregister Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag für den Erbfall Beispiel für eine GmbH & Co. KG mit einem größeren Gesellschafterkreis Sachverhalt Vertragsmuster Zeichnungsschein Handelsregistervollmacht Die GmbH & Co. KG als Mittel zur Organisation und Führung einer Firmengruppe Verkauf einer GmbH & Co. KG aus Altersgründen
3 2.2 Motive für die GmbH & Co. KG Mit der GmbH & Co. KG wird eine Haftungsbeschränkung erreicht. Die GmbH haftet zwar mit ihrem gesamten Vermögen, sie ist aber wiederum von den Gesellschaftern getrennt, die damit selbst nicht haften. Eine natürliche Person, die die volle persönliche Haftung übernimmt, ist nicht vorhanden. Steuerliche Motive stehen bei der GmbH & Co KG oftmals im Vordergrund, denn bei voller beschränkter Haftung liegt eine Mitunternehmerschaft vor, so dass Verluste der Kommanditisten unmittelbar nach Maßgabe der steuerrechtlichen Vorschriften mit anderweitigen positiven Einkünften verrechnet werden können. Es besteht die Möglichkeit der Drittorganschaft: Bei der klassischen KG mit einem Komplementär als natürlicher Person führt der Komplementär die Geschäfte. Ein Austausch der Geschäftsführung durch Austausch des Komplementärs ist hier nur schwerlich ohne Schaden für das Unternehmen möglich. Bei der GmbH & Co. KG führt ebenso die Komplementär-GmbH die Geschäfte. Die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind aber stets austauschbar und sie brauchen auch nicht Gesellschafter sein, so dass sie auf dem Arbeitsmarkt nach entsprechenden Qualitätsmerkmalen akquiriert werden können Haftungsverhältnisse Jede unternehmerische Tätigkeit ist mit Risiken verbunden, die sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte stets in mehr oder weniger großem Umfange realisieren. Häufig sind sie existenzbedrohend und führen zum Zusammenbruch des Unternehmens. Hat der Unternehmer sein Unternehmen z. B. in der Rechtsform des Einzelunternehmens organisiert, haftet er persönlich für die offenen Verbindlichkeiten der Gläubiger. 13
4 Das Gesellschaftsrecht bietet mit der Kommanditgesellschaft eine Rechtsform an, die es ermöglicht, dass die wirtschaftlichen Risiken lediglich die Gesellschaft treffen und nicht den hinter der Gesellschaft stehenden Unternehmer. Bei der klassischen Kommanditgesellschaft haftet der Komplementär in voller Weise, deshalb wird er auch persönlich haftender Gesellschafter genannt; die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage. Im Falle eines Zusammenbruchs der Gesellschaft haftet damit der Kommanditist, soweit nicht Sonderfaktoren für einen Haftungstatbestand vorliegen, lediglich mit seiner Einlage. Da aber die Geschäfte bei der Kommanditgesellschaft durch den Komplementär geführt werden, dieser aber in der Regel nicht zu der Übernahme einer persönlichen Haftung bereit ist, ist die GmbH & Co. KG entstanden. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die GmbH, die voll haftet und die Geschäfte der Kommanditgesellschaft führt. Der hinter der GmbH stehende Gesellschafter kann damit als Geschäftsführer der GmbH die Geschäfte der KG führen, ohne dass er persönlich haftet. Er haftet lediglich mit seiner Stammeinlage bei der GmbH, der sogenannten Komplementär-GmbH. Ist ein Unternehmer in mehreren Geschäftsbereichen tätig, bietet es sich an, dass er für jeden Geschäftsbereich eine eigene Kommanditgesellschaft gründet. Dabei kann die persönlich haftende Gesellschafterin jeweils identisch sein. Sie ist dann die Geschäftsführerin für verschiedene Kommanditgesellschaften. Hiermit kann der Unternehmer mit der richtigen Konzernorganisation sicherstellen, dass Risiken der einen Gesellschaft nicht auf die andere übergreifen (vgl. hierzu das Beispiel Ziffer 4.3) Organisationsgewalt Ein wichtiges Kriterium für den Unternehmer, Gesellschafter, Investor und Manager ist die Frage, wer die Organisationsgewalt hat, wer also im Ernstfall das Sagen hat. Der Gesellschafter möchte in der Regel die Möglichkeit der Letztentscheidung haben. Der geschäftsführende Gesellschafter, der lediglich als Minderheitsbeteiligter am Unternehmen 14
5 beteiligt ist, weil seine Finanzkraft zu einer Mehrheitsbeteiligung nicht ausreicht, möchte sich dagegen von der Gesellschafterseite nicht hereinreden lassen. Für diesen Fall bietet sich die GmbH & Co. KG an. Denn bei der KG erfolgt, wie bereits ausgeführt, die Geschäftsführung durch den Komplementär bzw. die Komplementäre. Die Kommanditisten können einer Handlung des Komplementärs nur widersprechen, wenn die Handlung über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgeht. Somit kann der Komplementär, der als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH die Geschäfte der GmbH & Co. KG führt, das Unternehmen eigenverantwortlich auch dann leiten, wenn es überwiegend von Kommanditisten als Kapitalgeber finanziert ist Kapitalaufbringung Die Finanzierung der Investitionen und des Geschäftsbetriebs erfolgt in der Regel sowohl durch Eigenkapital als auch durch Fremdkapital. Bestimmte Finanzierungsformen setzen bestimmte Rechtsformen voraus. So kann die Finanzierung über eine Börsennotierung nur in den Rechtsformen der AG und KGaA erfolgen. Außerbörsliche Finanzierungen durch den Kapitalmarkt sind aber auch in den Rechtsformen der KG und GmbH & Co. KG möglich (siehe hierzu das Vertragsmuster unten). Eine Fremdkapitalfinanzierung ist bei einer klassischen Kommanditgesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter leichter möglich, als bei einer GmbH & Co. KG. Die GmbH & Co. KG dagegen wird aus der Sicht der Banken kaum als eigenständiger Darlehensgeber gesehen. Eine Kreditvergabe an eine GmbH & Co. KG erfolgt deshalb in der Regel nur im Zusammenhang mit einer vollen persönlichen Haftung der Gesellschafter über Bürgschaften Steuer- und Kostenbelastung Einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Rechtsform für den Betrieb eines Unternehmens haben die rechtsformbezogenen Steu- 15
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