Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

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1 S t a d t D u i s burg Am t f ü r S oz i a les und Wohnen WTG-Behörde Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher en - als gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen en - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur beseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des s erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen n und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche en werden auch geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

2 Allgemeine Angaben Wohngemeinschaft Wohngemeinschaft IP Pflege Anschrift Telefonnummer -Adresse und Homepage Leistungsanbieterin/Leistungsanbieter Anschrift -Adresse und Homepage Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, ggf. fachliche Schwerpunkte) Von-der-Mark-Straße Duisburg Lebensraum IP Intensiv Pflege GmbH Von-der-Mark- Straße Duisburg Intensivpflege Beatmung und Demenz Kapazität 12 Plätze Die Prüfung der zuständigen Behörde zur Bewertung der Qualität erfolgte am

3 Wohnqualität 1. Privatbereich (Einzelzimmer/Bäder/Zimmergrößen) 2. Gemeinschaftsräume (Raumgrößen) 3. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) geprüft keine behoben am: Hauswirtschaftliche Versorgung 4. Speisen- und Getränkeversorgung (nur zu prüfen, wenn vereinbart) 5. Wäsche- und Hausreinigung geprüft keine 3

4 Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung 6. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 7. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 8. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre geprüft keine Information und Beratung 9. Information über das Leistungsangebot 10. Beschwerdemanagement geprüft keine Mitwirkung und Mitbestimmung 11. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte geprüft keine 4

5 Personelle Ausstattung 12. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten geprüft keine X Fort- und Weiterbildung Pflege und Betreuung 14. Pflege- und Betreuungsqualität 15. Pflegeplanung/ Förderplanung 16. Umgang mit Arzneimitteln geprüft keine 17. Dokumentation 18. Hygieneanforderungen 19. Organisation der ärztlichen Betreuung 5

6 Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) geprüft keine 20. Rechtmäßigkeit 21. Konzept zur Vermeidung 22. Dokumentation Gewaltschutz 23. Konzept zum Gewaltschutz geprüft keine 24. Dokumentation 6

7 Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Die Leistungsanbieterin/der Leistungsanbieter hat keine Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben. 7

8 Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Die en an die Wohnqualität werden erfüllt. Es stehen ausschließlich Einzelzimmer zur Verfügung. Eine individuelle Gestaltung der Zimmer ist möglich. Die Speisen- und Getränkeversorgung erfolgt vor Ort, es wird täglich in der Wohngemeinschaft frisch gekocht, so werden die Bedürfnisse und der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt. Der Umgang mit Wäsche entspricht den hygienischen Vorgaben. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nur in geringem Maß zu einem gemeinschaftlichen Leben fähig. Die Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohnern wird geachtet. Der Träger verfügt über eine Internetseite, auf der sich Interessierte über das Angebotsspektrum informieren können. Ein Beschwerdemanagement ist eingeführt und Beschwerden werden ernst genommen und, wenn möglich, abgestellt. Einmal jährlich findet eine Versammlung der Bewohnerinnen und Bewohner und der gesetzlichen Vertreter statt. Für die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner steht in der Einrichtung ausreichendes und qualifiziertes Personal zur Verfügung. In sechs Nächten war im Nachtdienst keine Fachkraft mit Fachweiterbildung Anästhesie oder Intensivpflege bzw. eine Fortbildung über die Pflege beatmungspflichtiger Patienten im Dienst. Die Stichproben im Bereich Pflegedokumentation und zum Umgang mit Medikamenten ergaben keine Beanstandungen. Hinweis: Die Ergebnisqualität der Pflege wird vorrangig durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft. Es werden keine freiheitsentziehenden Maßnahmen angewendet. Konzepte zur Gewaltprävention und zu freiheitsentziehenden Maßnahmen liegen vor. 8

9 Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter Um Ihnen eine genauere Vorstellung von dem geprüften Angebot zu geben, hat die Leistungsanbieterin/der Leistungsanbieter die besonderen Merkmale des Angebotes wie folgt beschrieben. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass Der Leistungsanbieter/ die Leistungsanbieterin hat von der Möglichkeit der Selbstdarstellung keinen Gebrauch gemacht. 9

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