Kinderrechtemonitoring
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- Berndt Schmidt
- vor 5 Jahren
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1 Kinderrechtemonitoring Was können wir von anderen Ländern lernen? DJI Jahrestagung, 13. November 2018
2 Input I. Klärung der Begrifflichkeiten Kinderrechte und Monitoring II. Kinderrechtmonitoring: Was ist das? III. Prozess: Entwicklung von Pilot-Kinderrechte-Indikatoren
3 I. Klärung der Begrifflichkeiten 1. Wortteil = Kinderrechte Dienstag, 18. Dezember 2018
4 UN-Kinderrechtskonvention (1989) Am von der Generalversammlung der UN verabschiedet Trat am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft. Seit Juli 2010 hat die UN-KRK in Deutschland uneingeschränkte Gültigkeit (nach der Rücknahme sog. Vorbehalte gemäß Art. 49 UN-KRK). Dienstag, 18. Dezember
5 Staatenpflicht zur Umsetzung der UN-KRK Achtung der Kinderrechte durch den Staat Schutz vor Eingriffen Dritter in die Kinderrechte Erfüllung / Gewährleistung der Kinderrechte durch staatliche Leistungen
6 Die 3 P der Konvention Protection = Schutzrechte Provision = Versorgungsrechte Participation = Kulturelle Rechte, Informations- und Beteiligungsrechte
7 I. Klärung der Begrifflichkeiten 2. Wortteil = Monitoring Dienstag, 18. Dezember 2018
8 Monitoring to monitor = überwachen bzw. kritische Bewertung und Beobachtung der Verwirklichung einer UN-Konvention.
9 Monitoring-System International: Staatenberichtsverfahren vor den Vereinten Nationen. National: 1) Regierung selbst, durch systematisches Monitoring des eigenen politischen Handelns. 2) Unabhängiges Monitoring durch die a) Nationale Menschenrechtsinstitution und b) die Zivilgesellschaft. Dienstag, 18. Dezember
10 Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) regelt im Sinne der Pariser Prinzipien der UN, den internationalen Maßstäben der Vereinten Nationen für Nationale Menschenrechtsinstitutionen, die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts.
11 II. Kinderrechtmonitoring Was ist das? Dienstag, 18. Dezember 2018
12 Monitoring-System International: Staatenberichtsverfahren vor den Vereinten Nationen. National: 1) Regierung selbst, durch systematisches Monitoring des eigenen politischen Handelns. 2) Unabhängiges Monitoring durch die a) Nationale Menschenrechtsinstitution und b) die Zivilgesellschaft. Dienstag, 18. Dezember
13 Internationales Monitoring Erklärfilm zum Berichtsverfahren:
14 Nationales Monitoring Selbstmonitoring der Vertragsstaaten: Staatenbericht nach Guidlines des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Anhang zum Staatenbericht mit gezielten Zahlenreihen zu kinderrechtlich relevanten Fragen. Dienstag, 18. Dezember
15 Nationales Monitoring a) Zivilgesellschaftliche Akteur_innen National Coalition Deutschland Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.v. gegründet 1995, mit über 120 Mitgliedsorganisationen macht sich für die Bekanntmachung der Kinderrechte stark, deckt Umsetzungsdefizite auf und weist so die Regierung auf Handlungsbedarfe hin erstellt den sogenannten Ergänzenden Bericht zum Staatenbericht im Rahmen des Berichtverfahrens im internationalen Monitoring. Dienstag, 18. Dezember
16 Nationales Monitoring b) Unabhängige Menschenrechtsinstitution Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Entsprechend der Forderung des UN-Ausschusses im Rahmen der letzten Berichterstattung Deutschlands aus 2015 wurde eine Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am DIMR eingerichtet (CRC/C/DEU/CO/3-4, Ziffern ). Mit insgesamt 450% Stellen, verteilt auf 5 Personen, davon 2 Personen in Teilzeit mit 50%.
17 Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Akteur_innen beraten bei der Auslegung und Umsetzung der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. In enger Vernetzung mit der Zivilgesellschaft und Kindern selbst auf Umsetzungsdefizite hinweisen und ggf. eigene punktuelle Forschungsvorhaben durchführen. Den Vereinten Nationen berichten. Dienstag, 18. Dezember
18 Input I. Klärung der Begrifflichkeiten Kinderrechte und Monitoring II. Kinderrechtmonitoring: Was ist das? III. Prozess: Entwicklung von Pilot-Kinderrechte-Indikatoren
19 III. Prozess Entwicklung von Pilot-Kinderrechte-Indikatoren
20 Entwicklung von Kinderrechte-Indikatoren Indikatoren = Hinweise, anhand derer sich feststellen lässt, ob ein bestimmter Sachverhalt eingetreten ist oder nicht. Adobe Stock
21 Definition Menschenrechts-Indkatoren Menschenrechtsindikatoren sind laut UN-Hochkommissariat spezifische Informationen über einen Zustand oder eine Lage, eine Absicht, ein Ereignis, eine Aktivität oder ein Ergebnis, das mit einer Menschenrechtsnorm oder einem Menschenrechtsstandard verbunden ist. Sie dienen dazu, die Umsetzung und Förderung von Menschenrechten zu überwachen und zu beurteilen. Dienstag, 18. Dezember
22 Entwicklung von Kinderrechte-Indikatoren Ziel = regelmäßige Messung, ob ein einzelner Artikel der UN- KRK umgesetzt ist oder nicht bzw. wie sich dessen Umsetzung über die Jahre entwickelt, für das staatliche Selbst-Monitoring. Die Monitoring-Stelle erarbeitet in Kooperation mit Deutschen Jugendinstitut derzeit Pilot-Kinderrechte-Indikatoren (Prozess seit September 2017 mit geplantem Abschluss bis April 2019).
23 Entwicklung von Kinderrechte-Indikatoren
24 SPO-Matrix des UN-Hochkommissariats Struktur Verpflichtungen Prozess Bemühungen Outcome intendierte Ergebnisse objektiv & subjektiv Dienstag, 18. Dezember
25 Beispiel: Kinder von Inhaftierten Kinder von Inhaftierten und ihre Kontaktmöglichkeiten zum inhaftierten Elternteil. Unser Beitrag im Menschenrechtsbericht des DIMR 2017 und eine vertiefende Online-Befragung aller Justizvollzugsanstalten, deren Ergebnisse noch in diesem Jahr erscheinen werden.
26 Beispiel: Kinder von Inhaftierten/Art. 9 UN-KRK Struktur Besuchszeiten- Regelungen für Inhaftierte im Gesetz Analyse der Straf- und Justizvollzugsgesetze der Länder Prozess Wie können Kinder einen inhaftierten Elternteil besuchen? Fragebogen an die Landesjustizministerien + Online Befragung aller JVAs in Deutschland Outcome Wie viele Kinder aller Betroffenen kommen tatsächlich einen Elternteil besuchen? Objektiv: Online Befragung aller JVAs in Deutschland Subjektiv: Deutsches Sample aus COPING Studie aus 2012 Dienstag, 18. Dezember
27 Literatur zum Input Aichele, Valentin (2010): Monitoring unverzichtbarer Beitrag zur staatlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Herausgegeben vom Deutschen Institut für Menschenrechte in der Publikationsreihe Positionen, Nr. 1, Berlin. Bär, Dominik (2018): Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention messbar machen. Anforderungen der Vereinten Nationen an Kinderrechte-Indikatoren. Herausgegeben vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Berlin, ISSN Cremer, Hendrik (2011): Die UN-Kinderrechtskonvention. Geltung und Anwendbarkeit in Deutschland nach Rücknahme der Vorbehalte. Herausgegeben vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Berlin, ISBN European Union Agency for Fundamental Rights (2010): Developing indicators for the protection, respect and promotion of the rights of the child in the European Union, Wien. Dienstag, 18. Dezember
28 Literatur zum Input Feige, Judith (2017): Kinderrechte in Deutschland unter der Lupe. Das Berichtsverfahren zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Herausgegeben vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Berlin, ISSN: (PDF). UNICEF (2012): Einsatz für Kinderrechte. Eine globale Studie unabhängiger Menschenrechtsinstitutionen für Kinder Zusammenfassender Bericht, herausgegeben vom UNICEF Forschungszentrum [deutsche Übersetzung] UNICEF / GANHRI (2018): Children s Rights in National Human Rights Institutions: A Mapping Exercise. Abrufbar unter: %20Children%E2%80%99s%20Rights%20in%20National%20Human%20Rights%20I nstitutions.pdf Dienstag, 18. Dezember
29 Literatur zum Input: United Nations, General Assembly (1989): Convention on the Rights of the Child. Resolution 44/25 of 20 November United Nations, General Assembly (1993): Principles relating to the Status of National Institutions (The Paris Principles). Resolution 48/134 of 20 December United Nations, Committee on the Rights of the Child (2002): General comment No. 2 The Role of Independent National Human Rights Institutions in the Protection and Promotion of the Rights of the Child, UN Doc. CRC/GC/2002/2 United Nations, Committee on the Rights of the Child (2005): Guidance note for States parties on the constructive dialogue with the human rights treaty bodies. UN Doc. A/69/285. United Nations, Office of the High Commissioner for Human Rights (2012): Human Rights Indicators. A Guide to Measurement and Implementation. New York. Dienstag, 18. Dezember
30 Weiterführende Links: Committee on the Rights of the Child: Global Alliance of National Human Rights Institutions GANHRI: Deutsches Institut für Menschenrechte: Europäische Grundrechteagentur (Fundamental Rights Agency, FRA): National Coalition Deutschland Netzwerk zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention e.v.: Dienstag, 18. Dezember
31 Ich freue mich nun auf die Diskussion mit Ihnen! Claudia Kittel Leiterin Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Zimmerstraße 26/ Berlin Telefon:
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