HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage
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- Gabriel Hochberg
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1 16. Wahlperiode Drucksache 16/475 HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom betreffend Rentenbeiträge für Pflegepersonen in der Jugendhilfe und Antwort der Sozialministerin Vorbemerkung der Fragestellerin: Familienpflege ist für Kinder und Jugendliche aus Problemfamilien eine sinnvolle Alternative zum Heimaufenthalt. Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendhilfeträger. Bislang erhalten Pflegeeltern keine Rentenzuschüsse im Gegensatz zu anderen Pflegepersonen für ihre Altersvorsorge. Vorbemerkung der Sozialministerin: Soziale Fachkräfte der Jugendämter sind rechtlich verpflichtet, bei einem Bedarf auf Hilfe zur Erziehung nach 27 ff SGB VIII die erforderliche und geeignete Hilfe zu organisieren. Dabei stehen unterschiedliche Hilfeformen wie Heime oder Pflegestellen gleichberechtigt nebeneinander. Art und Umfang der Hilfe sollen sich am individuellen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen orientieren. Erfahrungsgemäß führt das Hilfeplanverfahren nach 36 SGB VIII bei Kleinkindern häufiger zur Unterbringung in einer Pflegefamilie, bei älteren Kindern und Jugendliche kommt vorrangig Heimerziehung in Betracht. Unter "Familienpflege" werden Vollzeitpflegeverhältnisse nach 33 SGB VIII zusammengefasst. Darin enthalten sind Unterbringungen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung sowohl bei Pflegefamilien als auch bei Großeltern und Verwandten. Nicht enthalten sind von der Jugendhilfestatistik nicht erfasste Pflegeverhältnisse, die ohne Zutun des Jugendamtes und ohne Leistungen der öffentlichen Hand zustande kommen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Kinder und Jugendliche sind in Hessen in Familienpflege untergebracht? Am 31. Dezember 2002 waren im Rahmen von Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII junge Menschen in einer anderen Familie untergebracht, davon waren Kinder und Jugendliche. In Pflegefamilien lebten junge Menschen (86,1 v.h.), bei Großeltern/Verwandten 431 (13,9 v.h.). Frage 2. Wie viele Familien bieten Kindern aus Problemfamilien Vollzeitpflege? Aufnehmende Familien werden von der Landesstatistik nicht erfasst. Diese Zahl ließe sich nur bei den einzelnen Jugendämtern als Momentaufnahme erheben. Frage 3. Welches Alter haben die in Familienpflege lebenden Kinder im Durchschnitt? Da die Jugendhilfestatistik (Anlage 1) nicht nach Jahrgängen, sondern nach Altersgruppen geführt wird, lässt sich der rechnerische Altersdurchschnitt nicht präzise ermitteln. Betrachtet man die Daten der Jugendhilfestatistik für das Jahr 2002 unter dem Aspekt des Beginns der Hilfe (Anlage 2), zeigt sich eine Häufung bei Eingegangen am 11. November 2003 Ausgegeben am 20. November 2003 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/475 den unter 1- bis 6-jährigen Kindern mit 46,4 v.h. von allen in Pflegefamilien lebenden Kindern und Jugendlichen. Betrachtet man alle zum Stichtag (hier 31. Dezember 2003) in den Einrichtungen oder Familien untergebrachten jungen Menschen (Anlage 1), so ist diese Altersgruppe mit 19,6 v.h. vertreten. Die Zahlen widerspiegeln die Tatsache, dass jüngere Kinder häufiger in Pflegefamilien untergebracht werden als ältere. Die unterschiedliche Altersverteilung zwischen Anlage 1 und Anlage 2 erklärt sich auch aus der Verweildauer, die bei der Familienpflege länger ist als bei anderen Formen der Fremdunterbringung. Frage 4. Wie hoch ist der durchschnittliche Tagessatz für Familienpflege in Hessen? Das Pflegegeld beträgt derzeit monatlich für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 415, für Kinder vom Beginn des 8. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 475 und für Jugendliche vom Beginn des 15. Lebensjahres an 577. Der Erziehungsbeitrag für die Pflegeeltern beträgt monatlich 185. Diese Beträge werden derzeit jährlich entsprechend der Anpassung der Sozialhilfesätze erhöht. Der durchschnittliche Tagessatz (Pflegegeld zuzüglich Erziehungsgeld) beträgt demnach 23,50. Frage 5. Wie viele Kinder sind in Heimen untergebracht? Im Sinne des SGB VIII ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Das Hessische Statistische Landesamt (HSL) weist in dem statistischen Bericht "Die Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2002: Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses" die erhobenen Zahlen nach Altersgruppen aus, die nicht primär nach Kindern und Jugendlichen unterscheiden (Anlage 3). Insgesamt waren im Jahr 2002 in Heimerziehung und sonstiger betreuter Wohnform junge Menschen untergebracht, davon lebten in Heimen, 534 in einer Wohngemeinschaft und 372 in einer eigenen Wohnung. Insgesamt untergebrachte junge Menschen waren unter 18 Jahre, davon 261 in einer Wohngemeinschaft und 52 in einer eigener Wohnung. Frage 6. Wie hoch ist der durchschnittliche Tagessatz in der stationären Unterbringung? Eine statistische Erhebung dieser Art seitens des HSL erfolgt nicht. Gleichermaßen ist der Betrag nicht durch das Hessische Sozialministerium Landesjugendamt zu benennen, da hier keine fortlaufenden Informationen zu den Entgelten vorzulegen sind. Die Ermittlung eines exakten Euro-Betrages ist nur auf der kommunalen Ebene bzw. auf der Ebene der kommunalen Spitzenverbände möglich, sofern dort entsprechende Statistiken geführt werden. Frage 7. Welche Unterstützung erfahren die Pflegefamilien durch die Jugendämter? Im wesentlichen bezieht sich die Unterstützung der Jugendämter gegenüber Pflegefamilien auf Beratung im Einzelfall und Fortbildungsangebote. Soweit örtlich Zusammenschlüsse von Pflege- und Adoptiveltern existieren, wird von Zusammenarbeit zwischen diesen Gruppen und dem Jugendamt auf der örtlichen Ebene berichtet. Frage 8. Werden die Erziehungszeiten in der Familie im Rentenrecht als Kindererziehungszeiten anerkannt? Nach der gesetzlichen Vorschrift des 56 Sozialgesetzbuch (SGB) VI sind für jedes Kind längstens die ersten 36 Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt als Kindererziehungszeit einem Elternteil anzurechnen. Der Personenkreis "Elternteil" wird durch Hinweis in 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI auf 56 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I abgegrenzt. Danach werden leibliche Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern bei der Anrechnung berücksichtigt. Der zeitliche Umfang der Kindererziehungszeit orientiert sich an der Geburt des Kindes und nicht am Beginn der Erziehungszeit durch einen Elternteil. Frage 9. Wie viele Jugendhilfeträger zahlen nach Erkenntnissen der Landesregierung bereits Rentenbeiträge für Pflegeeltern? Nach einer Erhebung des Landesjugendamtes Hessen aus dem Jahr 2001 zahlten 9 Jugendämter Rentenbeiträge in unterschiedlicher Höhe an Pflegepersonen, die besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche
3 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/475 3 betreuen. 26 von 27 Jugendämtern votierten in dieser Erhebung für eine landeseinheitliche Regelung der Altersvorsorge. Frage 10. In welchen anderen Bundesländern erhalten die Pflegefamilien bzw. die Pflegepersonen Rentenzuschüsse und durch wen? Da die Zuständigkeit für Vollzeitpflege nach 33 SGB VII auf der örtlichen Ebene angesiedelt ist und die Praxis der Jugendämter außerhalb Hessens in der Ausgestaltung dieser Hilfeform noch differenzierter ist als in Hessen, lassen sich hierzu keine Aussagen machen. Frage 11. Wie sieht der Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände im Detail aus, der nach Aussagen der Sozialministerin einen monatlichen Zuschuss zur Rentenversicherung für Pflegepersonen vorsieht, und wie ist der Stand der Beratungen? Der Beschlussvorschlag zur Sitzung des Sozialausschusses des Hessischen Landkreistages am 2. Juli 2003 in Bad Hersfeld lautet: "1. Der Empfehlung des Arbeitskreises Soziale Dienste/Erziehungshilfen zur Zahlung von Leistungen zur Altersvorsorge im Rahmen der Vollzeitpflege wird analog der nordhessischen Verfahrensweise für sonderpädagogische Pflegestellen (gültiger Satz der Rentenversicherung, bezogen auf den Erziehungsbeitrag der sonderpädagogischen Pflegestellen, derzeit: 61,13 monatlich) zugestimmt. Ebenso wird den Kriterien für die Übernahme der entstehenden Kosten zugestimmt. 2. Die Geschäftsstelle bittet das Hessische Sozialministerium um Aufnahme der Regelung in den Hessischen Pflegegelderlass." Die Sozialausschüsse des Hessischen Städtetages und des Hessischen Landkreistages haben der Vorlage dem Grunde nach zugestimmt. Eine Differenz besteht noch hinsichtlich des Beginns der vorgesehenen Zuschüsse zu Leistungen zur Altersvorsorge. Es wird damit gerechnet, dass diese Frage bei der nächsten Sitzung des Hessischen Landkreistages erneut erörtert wird, um ein für Hessen einheitliches Votum zu erreichen. Wiesbaden, 28. Oktober 2003 Silke Lautenschläger Anlagen
4 Anlage 1 Junge Menschen am nach persönlichen Merkmalen, Art der Hilfe und Unterbringungsformen Vollzeitpflege in einer anderen Familie 1 Alter in Jahren von... bis... Anzahl in v.h. unter , , , , , , , ,1 21 und älter 57 1,8 insgesamt Auszug aus: Hessisches Statistisches Landesamt: Statistische Berichte. Die Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2002, Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses, Zugänge und Abgänge 2002 sowie fortgeschriebener Bestand am
5 Anlage 2 Junge Menschen mit begonnener Hilfe 2002 nach persönlichen Merkmalen, Art der Hilfe und Unterbringungsformen Vollzeitpflege in einer anderen Familie 1 Alter in Jahren Anzahl in v.h. von... bis... unter , , , , , , , und älter - - insgesamt Auszug aus: Hessisches Statistisches Landesamt: Statistische Berichte. Die Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2002, Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses, Zugänge und Abgänge 2002 sowie fortgeschriebener Bestand am
6 Anlage 3 Junge Menschen am nach persönlichen Merkmalen, Art der Hilfe und Unterbringungsformen Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 1 Alter in Jahren von... bis... Anzahl in v.h. unter , , , , , , , ,2 21 und älter 320 5,2 insgesamt Auszug aus: Hessisches Statistisches Landesamt: Statistische Berichte. Die Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2002, Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses, Zugänge und Abgänge 2002 sowie fortgeschriebener Bestand am
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