Aktuelle Fördermöglichkeiten im Themenfeld Elektromobilität

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1 Aktuelle Fördermöglichkeiten im Themenfeld Elektromobilität New Energy / FURGY-Kongress am 16. März 2017 in Husum

2 Das erste Tankstellenverzeichnis in Deutschland stammt aus dem Jahr Es handelt sich um eine Aufstellung von Drogerien, Kolonialwarenhändlern, Fahrradhandlungen und Gaststätten, die Benzin bereit hielten. (

3 Landeskoordination Elektromobilität Schleswig-Holstein Positionierung von Schleswig-Holstein im Zukunftsthema Elektromobilität Koordination und Erhöhung der Sichtbarkeit innovativer Aktivitäten aus SH Weiterentwicklung des themenbezogenen Ideen-, Informations-, Wissens- und Technologietransfers

4 Ladesäulenverordnung Umsetzung der EU RL bis Nov 2016 in nationales Recht Stufe 1: Inkrafttreten: Regelungsinhalt: o Definition von Mindeststandards für neue Ladeinfrastruktur (Beschreibung technischer Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität von Ladepunkten) o Definition des Geltungsbereiches ( öffentlich zugängliche Ladepunkte ) o Einführung von Anzeige-, Nachweis- und Überprüfungspflichten

5 Ladesäulenverordnung Stufe 2: Inkrafttreten (kurzfristig zu erwarten) Geplante Regelungen: o o Mindeststandards zum Ad-hoc- bzw. /punktuellen Laden (Ziel: Diskriminierungsfreier Zugang zu Ladepunkten für Kunden mit denen kein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis besteht. (D.h.: Regelungen zu Authentifizierung, Mindestanforderungen für Bezahlvorgang) Geplant sind vier Optionen: 1. Strom wird verschenkt oder 2. der Nutzer kann mit Bargeld (direkt an der Ladesäule oder an einer Kasse in unmittelbarer Nähe) den Ladevorgang bezahlen oder 3. der Nutzer kann mittels eines gängigen kartenbasierten Bezahlsystems (EC-/Kreditkarte) bezahlen oder 4. Nutzer können mittels eines webbasierten Systems webbasiert bezahlen, z.b. über eine Webseite oder eine App Erleichterungen für Ladepunkte mit geringerer Leistung (max. 3,7 Kilowatt)

6 Maßnahmenpaket der Bundesregierung (Übersicht): 1 Milliarde Euro öffentliche Fördergelder aus dem Energie-und Klimafonds, Kaufprämie/Umweltbonus (600 Mio bis 2019) Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur (300 Mio bis 2020) (Schnellladeinfrastruktur rund 200 Millionen Euro, Normalladeinfrastruktur rund 100 Mio. ) Öffentliches Beschaffungsprogramm (100 Mio. ) (Ab 2017 sollen mindestens 20 Prozent der neu angeschafften Pkw im Fuhrpark des Bundes Elektrofahrzeuge sein) Abbau von Hemmnissen: Der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Strom für Elektrofahrzeuge wird künftig nicht als geldwerter Vorteil bewertet.

7 Maßnahmenpaket der Bundesregierung (Umweltbonus): Verfügbar Kaufprämie/ Umweltbonus (längstens bis 2019): - wird über eine Förderrichtlinie realisiert Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge Euro für Plug-In Hybride - Finanzierung: 50% Industrie, 50% Bund - Netto-Listenpreis des Fahrzeugs < Euro - Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird - NICHT antragsberechtigt: Bund, Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen Hinweise: - Antragsunterlagen und weitergehende Informationen werden auf der Homepage des BAFA zur Verfügung gestellt. -

8 Maßnahmenpaket der Bundesregierung (LI) (1/3): Ab , 12h Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur (2017 bis 2020): Gesamtbudget: 300 Mio., ca. 200 Mio. für Schnellladung, ca. 100 Mio. für Normalladung Mindestens 15,000 Ladestationen sollen aufgebaut werden, ca normal, ca schnell Geregelt in der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland vom sowie in einem darauf aufbauenden Förderaufruf, der Detailbestimmungen enthält (z.b. bezgl. Technischer Details, Förderhöhe, Standortanforderungen): Antragsstellung möglich vom (12:00Uhr) bis zum (12:00Uhr) Hinweise: - Details zum Antragsverfahren sowie zu konkreten Mindestanforderungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie und dem ersten Förderaufruf. Entscheidend für die Vergabe ist die Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Die Antragsstellung erfolgt online über easyonline. - Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist der zuständige Projektträger und übernimmt die Bearbeitung der Anträge. Die Koordination liegt bei der Nationalen Organisation für Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH)

9 Maßnahmenpaket der Bundesregierung (LI) (2/3): Ab , 12h - Zuwendungsfähige Ausgaben für Normal- und Schnellladepunkte sind zum Beispiel: - Ladesäule, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, abgesetzte Leistungseinheiten, Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz, Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme, WLAN - Ausgaben für Aufrüstung und Ersatzbeschaffung bei zusätzlichem Mehrwert hinsichtlich der Steckerstandards, der Authentifizierung und der Ladeleistung - Zuwendungsfähige Ausgaben für den Netzanschluss sind zum Beispiel (nur als Bestandteil eines Antrags auf die Förderung von Ladepunkten): - Netzanschluss, Ertüchtigung eines bestehenden Hausanschlusses, Umspannstation, Baukostenzuschuss, Pufferspeicher (gemäß den Anforderungen aus der Förderrichtlinie

10 Maßnahmenpaket der Bundesregierung (LI) (3/3): Ab , 12h Ladepunkte Förderquote Fördersumme Normalladung bis 22 kw Schnelladung bis 100 kw Schnelladung >100kW Max. 40% Max Max. 40% Max Max. 40% Max Netzanschluss Förderquote Fördersumme Netzanschluss Niederspannung Netzanschluss Mittelspannung Pufferspeicher Max. 40% Max Max. 40% Max Bei positiver Vergleichsrechnung statt Netzanschluss förderfähig

11 Förderrichtlinie Elektromobilität Verfügbar* Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI (seit 06/2015) Ziel: Erhöhung der Fahrzeugzahlen, insbesondere in kommunalen Flotten und der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur inklusive der Verknüpfung der Fahrzeuge mit dem Stromnetz in Kombination mit dem Ausbau erneuerbarer Energien für den Verkehrssektor auf der kommunalen Ebene. Zwei Förderbereiche: Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur Kommunale Mobilitätskonzepte Hinweise: *Bei der Abwicklung dieses Förderprogramms wird mit Aufrufen gearbeitet, denen dann weitergehende Informationen entnommen werden können. Inwiefern eine Antragsstellung zwischen den Aufrufen möglich ist, muss beim Projektträger erfragt werden: Projektträger NOW. Unterlagen für die Einreichung der Projektanträge befinden sich im easyonline-portal des Bundes:

12 Weitere Fördermöglichkeiten im Bereich Elektromobilität, Fokus Metropolregion: Fahrzeugoffensive 2017 E-Ko Einsatz von E-Fahrzeugen (esmart, eup, egolf und weitere) in kommunalen Flotten in der Modellregion Hamburg Förderung von bis zu 200 Fahrzeugen, Projektstart, d.h. frühestmöglicher Vertragsbeginn: 1. Januar 2017 Leasingmodell über VW Leasing: Mindestlaufzeit 24 Monate Kontakt: Patrick Wichern Projektleitung hysolutions GmbH Steinstraße Hamburg Telefon: Fax: Bildquelle:

13 Ergebnisse aus den Regionen Schaufenster- und Modellregionen nutzen Begleit- und Wirkungsforschung: Batterie Energie und Ladeinfrastruktur Fahrzeug IKT Markt Mobilitätskonzepte Nutzerinnen und Nutzer Rechtlicher Rahmen Stadtentwicklung Systemischer Ansatz Verkehrsmanagement Wirtschaftsverkehr

14 Hilfestellung bei der kommunalen Umsetzung Hilfestellung durch aktuelle Veröffentlichungen: Elektromobilität in der Stadt- und Verkehrsplanung Elektromobilität in Kommunen Handlungsleitfaden Genehmigungsprozess der E- Ladeinfrastruktur in Kommunen Öffentliche Ladeinfrastruktur für Städte, Kommunen und Versorger

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt : Jens Sandmeier Landeskoordination Elektromobilität Schleswig-Holstein Tel.: (0431) sandmeier@wtsh.de Internet:

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