Einkommensteuerrecht. Universität Trier WS 2014/15 2. Stunde. Prof. Dr. Henning Tappe
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1 Einkommensteuerrecht Universität Trier 2. Stunde
2 Einkommensteuerrecht 2 A: Das zu versteuernde Einkommen 26» Der Einkommensteuertatbestand Auf den ersten Blick einfach: Staat $ $ Einkommen Besteuerung natürlicher Personen ( 1) Besteuerung des Einkommens ( 2) Progressiver Steuersatz ( 32a) - Ausnahme: 32d EStG für KapitaleinkünSe (AbgSt [noch?]) Aber leider treten weitere Fragen auf:
3 Einkommensteuerrecht 2 A: Das zu versteuernde Einkommen 27» Der Einkommensteuertatbestand Welche natürlichen Personen? (alle? Deutsche? Ansässige?) Deutschland Eink. Eink. Eink. Eink. Ausland Können auch Nichtansässige besteuert werden? Wie werden GesellschaSen besteuert? GmbH $ 100 $ OHG
4 Einkommensteuerrecht 2 A: Das zu versteuernde Einkommen 28» Der Einkommensteuertatbestand Was ist Einkommen? - jeder Vermögenszufluss oder nur besbmmte Vermögenszugänge? - Reinvermögenszugangstheorie (G. v. Schanz) - Quellentheorie (B. Fuis0ng) - Markteinkommenstheorie (heute wohl h.m.): ESt erfasst nur EinkünSe aus Leistungsaustausch, nicht freigebige Zuwendungen, nicht Wertschöpfungen für den privaten Bedarf, nicht den Nutzwert von Gebrauchsgütern, nicht Spielgewinne Welche Ausgaben mindern das Einkommen? (Nejogrößen) Können Verluste verrechnet werden? Tarif? proporbonal / linear- progressiv / Stufen? Erhebungsform? Veranlagung / Quellensteuer?
5 Einkommensteuerrecht 2 A: Das zu versteuernde Einkommen 29» Sieben Elemente der Einkommensteuer 1. Subjekbve Steuerpflicht: Wer? 2. EinkünSebegriff und EinkunSsarten: Was? 3. Ermijlung der EinkünSe: Abzug von Aufwendungen? 4. Verlustausgleich: Werden Ergebnisse verrechnet? 5. Private Abzüge: Welche existenzsichernden Aufwendungen? 6. Tarif: Welcher Steuersatz wird auf BMG angewandt? 7. Veranlagung und Erhebung: Wie ist Steuer zu entrichten? vgl. die Systemabk des EStG (Abschnije)
6 Einkommensteuerrecht 2 A 1: Das Einkommensermijlungsschema 30» Einkommensermijlungsschema ( 2 EStG) Jede Steuer ist Produkt aus BMG x Tarif Ermijlung der Bemessungsgrundlage = Zwei Stufen 1. Ermijlung der obj. LFK - Einnahmen./. Berufsbedingter Aufwand = GdE 2. Ermijlung der subj. LFK - GdE./. existenznotw. Aufwand = zve grds. synthebscher Einkommensbegriff (aber Abgelt.- Steuer)
7 Einkommensteuerrecht 2 A 1: Das Einkommensermijlungsschema 31» Ermijlung des zu versteuernden Einkommens Synthe0scher Einkommensbegriff - keine Boxen oder Schedulen - aber: Abgeltungsteuer für Kap.- Erträge (seit 2009) Summe der Einkün;e, 2 I EStG./. Altersentlastungsbetrag, 24a EStG./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 24b EStG./. Freibetrag für Land- und Forstwirte, 13 III EStG = Gesamtbetrag der Einkün;e, 2 III EStG (= obj. LFK)./. Verlustabzug, 10d EStG./. Sonderausgaben, 10-10c EStG./. Außergewöhnliche Belastungen, 33-33b EStG./. Steuerbegünsbgungen = Einkommen, 2 IV EStG./. Freibeträge für Kinder, 31, 32 VI EStG./. Härteausgleich nach 46 III EStG, 70 EStDV = zu versteuerndes Einkommen, 2 V EStG (= subj. LFK)
8 Einkommensteuerrecht 2 A 2: Objekbve Einkommensteuerpflicht 32» Bemessungsgrundlage ( 2 EStG) i.w. obj. LFK Sub- ven- bon i.w. subj. LFK 1. Ermijlung der steuerbaren und steuerpflichbgen EinkünSe innerhalb jeder EinkunSsart, 2 I u. II 2. Bildung der Summe der EinkünSe, 2 III 3. Ermijlung des Gesamtbetrags der EinkünSe, 2 III 4. Ermijlung des Einkommens, 2 IV u. 10d 5. Ermijlung des zu versteuernden Einkommens, 2 V Einzelheiten: R 2(1) der EStR 2005
9 Einkommensteuerrecht 2 A 2: Objekbve Einkommensteuerpflicht 33» Obj. Einkommensteuerpflicht Der ESt unterliegen nur die in 2 Abs. 1 EStG genannten EinkünSe - Handelt es sich um steuerbare EinkünSe, 2 Abs. 1 EStG Unterscheide: steuerbare EinkünSe steuerpflichbge EinkünSe - Wie sind die EinkünSe zu ermijeln, 2 Abs. 2 EStG Unterscheide: Gewinnermijlung Überschussermijlung Nicht steuerbare EinkünSe sind z.b.: Lojogewinne, Preise, private Veräußerungsgewinne (z.t.), ErbschaSen usw.
10 Einkommensteuerrecht 2 A 2: Objekbve Einkommensteuerpflicht 34» Obj. Einkommensteuerpflicht (Rn. 604 ff.) Fall 3: A studiert Jura, gibt nebenbei Nachhilfeunterricht und verdient dabei im Jahr Außerdem erhält er von seinem Onkel monatlich einen Zuschuss zum Studium ihv 300. Wofür muss A Einkommensteuer bezahlen? (LB, Rn. 604) Steuerbar sind nur die in 2 I, 13 ff. genannten 7 EK- Arten 1. LuF, 13 f. 2. Gewerbebetrieb, 15 ff. 3. Selbstständige Arbeit, Nichtselbstständige Arbeit, KapV, VuV, Sonsbge EinkünSe, 22
11 Einkommensteuerrecht 2 A 2: Objekbve Einkommensteuerpflicht 35» Summe der EinkünSe (Konzepte) Theorebsche Konzepte - Quellentheorie (v. Miquel) - Reinvermögenszugangstheorie (Erzberger) - Markteinkommenstheorie (Leistungsaustausch) Pragmabsche Legaldefinibon in 2 I EStG - 7 abschließend aufgezählte EinkunSsarten - EinkünSedualismus (verliert an Bedeutung für die Frage der Steuerbarkeit von Veränderungen im Vermögensbestand; aber nicht für EinkünSeermijlung) - sonsbge Bedeutung korrekter EinkünSequalifikabon: Freibeträge, Befreiungen, Verlustverrechnung, Erhebungsart, seit 2009 Herausnahme der privaten KapitaleinkünSe gleichheitsrechtliche Implikabonen
12 Einkommensteuerrecht 2 A 2: Objekbve Einkommensteuerpflicht 36» Bedeutung und Dualismus der Eink.- Arten Fall 4: Der vierzigjährige Arzt A erwirbt 1980 mit Mijeln, die ihm von seiner vermögenden Ehefrau E zur Verfügung gestellt werden, eine Eigentumswohnung in München, in der er sich mit seiner gutgehenden Arztpraxis niederlässt. Der Kaufpreis beläus sich einschließlich der Nebenkosten auf umgerechnet Euro. Im Jahr 2005 gibt A seine Berufstäbgkeit auf und veräußert die Praxisräume samt Inventar an einen anderen Arzt. Ein gesondert ausgewiesener und angemessener Kaufpreisanteil von Euro en~ällt auf die als Praxis genutzte Eigentumswohnung. Muss A den Veräußerungsgewinn versteuern? Wie häjen die Eheleute ihre Verhältnisse steuerlich günsbger gestalten können?
13 Einkommensteuerrecht 2 A 2: Objekbve Einkommensteuerpflicht 37» Lösung I Fall 4: A: 1980 ETW (Mijel, Ehefrau E) Arztpraxis Kaufpreis = Euro 2005 Aufgabe A Veräußerung, Euro Arzt = selbstständiger Arbeit ( 18 I Nr. 1 EStG) = GewinneinkünSe ( 2 I 1 Nr. 3 EStG) In der Eigentumswohnung: Praxis von A = notwendiges Betriebsvermögen Verkaufsgewinn in Höhe von ( /. AK ) = EinkünSe aus selbstständiger Arbeit ( 18 III 1 EStG, Reinvermögenszugangstheorie) Begünsbgung gem. 18 III 2 i.v.m. 16 EStG, da A > 55 Jahre aber Freibetragsgrenze: (= )
14 Einkommensteuerrecht 2 A 2: Objekbve Einkommensteuerpflicht 38» Lösung II Gestaltung Fall 4: A: 1980 ETW (Mijel, Ehefrau E) Arztpraxis Kaufpreis = Euro 2005 Aufgabe A Veräußerung, Euro Häje die Frau E Eigentum an ETWhg. erworben und diese dann an A vermietet: EinkünSe aus Vermietung und Verpachtung ÜberschusseinkünSe ( 2 I 1 Nr. 6 EStG) Gewinn nicht im Rahmen der EinkünSe aus VuV zu versteuern (Quellentheorie) Besteuerung nach 23 I 1 Nr. 1 EStG als privates VeräußerungsgeschäS? [- ], da Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung > als zehn Jahre.
15 Einkommensteuerrecht 2 A 2: Objekbve Einkommensteuerpflicht 39» Dualismus der EinkunSsarten Grundlegende Unterscheidung: - GewinneinkunSsarten, 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG - ÜberschusseinkunSsarten, 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG - Ausnahme: Abgeltungssteuer (KapV), 2 Abs. 2 S. 2, 20 Abs. 9 EStG nicht nur begrifflich: - GewinneinkünSe Reinvermögenszugangstheorie (v. Schanz) - ÜberschusseinkünSe Quellentheorie (Fuis0ng) relevant bei Wertänderungen und der Veräußerung der Quelle - Verkauf des zuvor vermieteten Hauses (VuV) grds. nicht steuerbar - aber wg. hoher Relevanz: private VeräußerungsgeschäSe ( 23) - Verkauf des zuvor betrieblich genutzten Lagerhauses EK aus GewB
16 Einkommensteuerrecht Schema der EinkünSeerfassung 40 I. EinkünSe aus Leistungstäbgkeit (= stets steuerbar) 1. Unselbständig: 2 I Nr. 4, Selbständig: a) im Rahmen eines Betriebs : aa) Land- und ForstwirtschaS: 2 I Nr. 1, 13 bb) Gewerbe: 2 I Nr. 2, 15 cc) Freier Beruf: 2 I Nr. 3, 18 I Nr.1 b) wenn kein Betrieb vorliegt: aa) vorübergehende selbständige Täbgkeit: 2 I Nr. 3, 18 I Nr. 1, II bb) Leistungen, d. durch Gegenl. veranlasst sind 2 I Nr. 7, 22 Nr. 3 II. EinkünSe aus Verwertung von Vermögen (= nicht stets steuerpflichbg) 1. Veräußerung des Betriebsvermögens: 2 I Nr. 1, 14; 2 I Nr. 2, 16; 2 I Nr. 3, 18 III 2. Verwertung des Privatvermögens: a) ohne Veräußerung des Vermögensgutes aa) Kapitalvermögen: 2 I Nr. 5, 20 bb) Vermietung und Verpachtung: 2 I Nr. 6, 21 cc) Vermietung von beweglichen Gegenständen: 2 I Nr. 7, 22 Nr. 3 b) Veräußerung des Vermögensgutes aa) Anteile an einer KapitalgesellschaS: 17 bb) Kapitalvermögen: 2 I Nr. 5, 20 II Nr. 2, 3 cc) Private VeräußerungsgeschäSe: 22 Nr. 2, 23 III. EinkünSe aus wiederkehrenden Bezügen (= besbmmte Fälle steuerpflichbg, vgl. 22 Nr. 1)
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