Präventionskonzept der Flexiblen Jugendhilfe e.v.

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1 Präventionskonzept der Flexiblen Jugendhilfe e.v. (Stand ) Träger: Flexible Jugendhilfe e.v. Julius-Reiber-Straße Darmstadt 1

2 Inhalte 1 Ausgangslage und Grundhaltung 3 2 Missbrauchsformen Grenzverletzungen Übergriffe Sexueller Missbrauch 4 3 Risikoanalyse 4 4 Prävention Vorstellungsgespräch Personalunterlagen Verhaltenskodex und Verhaltensampel Informations- und Beschwerdewege 5 5 Interventions- und Handlungsplan Trennung Opfer Täter Schutzkonzept und Meldepflichten Dienst- und strafrechtliche Konsequenzen Rehabilitationsverfahren 6 6 Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen Ursachen Vorgehen 7 Anlage 1: Verhaltenskodex 8 Anlage 2: Verhaltensampel 9 2

3 1 Ausgangslage und Grundhaltung In Arbeitsfeldern, in denen professionelle Beziehungen im Zentrum der Hilfeleistung stehen, besteht das Risiko, dass die bestehende Machtdifferenz sowie das bestehende Vertrauensverhältnis für Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe ausgenutzt werden können. Wie die Forschungsergebnisse des Deutschen Jugendinstituts 2011 zeigten, sind Gewalt- und Missbrauchsfälle, insbesondere sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt in sehr vielen Heimeinrichtungen vorgekommen und kommen weiterhin vor. Es ist daher davon auszugehen, dass in jeder Einrichtung zu jeder Zeit Kinder und Jugendliche von Gewalt betroffen sein können. Es ist dabei zu unterscheiden in Kindeswohlgefährdung durch eigene Mitarbeiter_innen und Kindeswohlgefährdung durch andere betreute Kinder und Jugendliche. Die Flexible Jugendhilfe e.v. verpflichtet sich mit Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen, um diese zu verhindern. Wir betreiben im stationären Bereich eine Wohngruppe für Mädchen ab 12 Jahren mit 24 Stunden Betreuung, 2 Außenwohngruppen und Betreutes Wohnen für junge Menschen ab 16 Jahren. Zudem bieten wir ein umfangreiches Angebot an ambulanten Hilfen zur Erziehung. Das vorliegende Präventionskonzept über alle Ebenen und alle Bereiche des Trägers hinweg ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Flexiblen Jugendhilfe e.v.. 2 Formen von Gewalt Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat vielfältige Erscheinungsformen. Zu diesen gehören nicht nur die sexualisierte und körperliche Gewalt, sondern auch die seelische Grausamkeit, Zwang, unangemessene Sprache und Stigmatisierungen. 2.1 Grenzverletzungen Unter Grenzverletzungen ist ein unangemessenes Verhalten gegenüber Kinder und Jugendlichen zu verstehen, das die persönliche Grenze im Betreuungsverhältnis überschreitet. Sie bedürfen der Überprüfung der Fachlichkeit, der pädagogischen Haltung und der Belastungssituationen der Mitarbeiter_innen durch entsprechende Maßnahmen wie Supervision, Beratung bis hin zu arbeitsrechtlicher Konsequenzen. 2.2 Übergriffe Übergriffe sind Ausdruck eines grundlegend unzureichenden Respektes gegenüber Kindern und Jugendlichen. Ein Übergriff gilt als gezielte und bewusste Form des Machtmissbrauchs. Übergriffe können die Körperlichkeit und Sexualität verletzen wie auch Schamgrenzen. Auch psychische Übergriffe wie massives unter 3

4 Druck setzen, Diffamierungen, Nichtbeachtung sind in diesem Zusammenhang zu nennen. 2.3 Sexueller Missbrauch Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung, die am, mit oder vor einem Kind oder Jugendlichen vorgenommen wird. Sexueller Missbrauch bedeutet, dass der oder die Täter_in seine/ihre Machtposition und das Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt um die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. 3 Risikoanalyse Bei der einrichtungsspezifischen Risikoanalyse 1 finden die Bereiche Personal, konzeptionelle Aspekte, Struktur und Organisationskultur, Partizipation und Beschwerdemanagement Berücksichtigung. Insbesondere geht es um die Feststellung, welche Bedingungen, Strukturen und Arbeitsabläufe Täter_innen nutzen könnten, Gewalt jedweder Art gegen die jungen Menschen zu richten. Im Rahmen der Analyse wird in den Blick genommen, welche Maßnahmen zur Prävention bereits umgesetzt werden und welche weiteren Maßnahmen noch notwendig sind. Mit der Durchführung einer extern begleiteten Risikoanalyse wird eine intensive interne Auseinandersetzung mit gewaltfördernden Bedingungen wie Abhängigkeitsverhältnisse, Machtgefälle und Fremdbestimmung umgesetzt. 4 Prävention 4.1 Vorstellungsgespräch Bereits im Vorstellungsgespräch wird signalisiert, dass die Flexible Jugendhilfe e.v. bewusst mit dem Thema Grenzverletzungen umgeht. In jedem Einstellungsgespräch wird das Thema des Schutzes junger Menschen vor Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt zur Sprache gebracht und wie sich der/die Bewerber_in den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in der jeweiligen Einrichtung vorstellt. Diese Strategie der Abschreckung ist als Baustein zur Erhöhung der Hürden für Täter_innen zu verstehen. 4.2 Personalunterlagen Vor jeder Einstellung neuer Mitarbeiter_innen, auch ehrenamtlich und nichtpädagogisch tätige Mitarbeiter_innen, müssen diese zur Prüfung der Eignung ein erweitertes Führungszeugnis nach 30a Bundeszentralregister vorlegen. Das erwei- 1 Eine umfassende Risikoanalyse wird unter externer fachlicher Begleitung und auf Grundlage unseres Präventionskonzeptes noch durchgeführt. 4

5 terte Führungszeugnis muss alle 5 Jahre erneut vorgelegt werden und wird vom Träger rechtzeitig eingefordert. Zudem wird schriftlich die Unterzeichnung des Formulars Mitteilungspflicht bei Eröffnung eines Strafverfahrens nach den in 72a SGBVIII aufgeführten Straftaten eingefordert. 4.3 Verhaltenskodex und Verhaltensampel Jede/r Mitarbeiter_in verpflichtet sich schriftlich zur Einhaltung des Verhaltenskodexes (siehe Anlage 1). Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex kann die Geschäftsführung der Flexiblen Jugendhilfe e.v. zum Schutz der Kinder und Jugendlichen mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen reagieren. Die Verhaltensampel (siehe Anlage 2) wird gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen aus dem stationären Bereich erarbeitet und regelmäßig überarbeitet. Sie dient der gemeinsamen Auseinandersetzung über notwendiges, kritisches und grundsätzlich falsches Verhalten von Betreuer_innen gegenüber Kindern und Jugendlichen. 4.4 Informations- und Beschwerdewege Anhand der Verhaltensampel werden die von uns betreuten Kinder und Jugendlichen bereits bei Massnahmebeginn über zulässiges und unzulässiges Verhalten von Mitarbeiter_innen informiert. Die Beschwerdemöglichkeiten innerhalb der Einrichtung, sowie innerhalb und außerhalb der Flexiblen Jugendhilfe e.v. werden mit den aufgenommenen Kindern und Jugendlichen besprochen und transparent gemacht. Die verschiedenen Beschwerdestellen hängen zudem zentral in den Einrichtungen aus. (siehe Konzept Partizipation und Beschwerdemanagement ) 5 Interventions- und Handlungsplan Bereits in Verdachtsfällen ist die Geschäftsführung der Flexiblen Jugendhilfe e.v. zu informieren. Sie entscheidet über das weitere Vorgehen nach dem Präventionskonzept. Bei dieser Entscheidung geht es darum, die betroffenen Kinder und Jugendlichen, aber ggf. auch die verdächtigten Mitarbeiter_innen, zu schützen. Zunächst ist zu entscheiden, ob es sich um eine Grenzverletzung oder bereits um übergriffiges Verhalten handelt. Bei Grenzverletzungen werden die Gründe hierfür eruiert und entsprechende Handlungs- und Unterstützungsschritte eingeleitet. Handelt es sich um einen Übergriff oder um eine Form sexuellen Missbrauchs, auch im Verdachtsfall, sind die im Folgenden beschriebenen Schritte anzuwenden und eine externe Fachberatungsstelle (Wildwasser Darmstadt) einzubeziehen. 5

6 5.1 Trennung Opfer - Täter Umgehend nach Bekanntwerden des an die Geschäftsführung gemeldeten tatsächlichen oder vermuteten Vorfalls werden zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen und der beschuldigten Mitarbeiter_in folgende Maßnahme ergriffen bzw. geprüft: die sofortige Freistellung der/des beschuldigten Mitarbeiters/Mitarbeiterin, die Notwendigkeit einer anderweitigen Unterbringung eines betroffenen Kindes oder Jugendlichen, ob noch weitere Kinder oder Jugendliche betroffen sind, zeitnahes Einleiten von Hilfen für das potentielle Opfer und /oder Anbindung an Fachstellen (z.b. Wildwasser). 5.2 Schutzkonzept und Meldepflichten Übergriffe und sexuelle Gewalt (siehe Punkte 2.2 und 2.3) stellen immer eine Kindeswohlgefährdung dar. Dementsprechend wird gemäß den Bestimmungen des 8a SGBVIII und den Meldepflichten gemäß 47 SGBVIII eine Gefährdungseinschätzung anhand des Schutzkonzeptes der Flexiblen Jugendhilfe e.v. vorgenommen, bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen, eine externe Fachberatungsstelle (Wildwasser Darmstadt) hinzugezogen, die Meldung als besonderes Vorkommnis an die zuständige Heimaufsicht getätigt, die Eltern und die zuständige Fachkraft des Jugendamtes informiert und einbezogen. 5.3 Dienst- und strafrechtliche Konsequenzen Ist nach der Gefährdungseinschätzung anzunehmen, dass es sich um einen Vorfall von sexueller Gewalt handelt, bringt die Geschäftsführung auch in Verdachtsfällen den Vorfall zur Anzeige. Im Zuge der Gefährdungseinschätzung und Strafanzeige werden dienstrechtliche Konsequenzen geprüft und angewandt, insofern sich der Verdacht erhärtet. 5.4 Rehabilitationsverfahren im Falle einer falschen Verdächtigung Das Verfahren zur Bearbeitung eines ausgeräumten Verdachts dient der vollständigen Rehabilitierung der zu Unrecht verdächtigten Mitarbeiter_innen. Das Rehabilitationsverfahren liegt im Aufgabenbereich der Geschäftsführung und wird mit der gleichen Intensität durchgeführt wie die Verfolgung des Verdachts. Die betroffenen Mitarbeiter_innen werden begleitet bis das Thema abgeschlossen ist. 6

7 Schwerpunkt liegt dabei in der eindeutigen Beseitigung des Verdachts. Im Rahmen der Aufklärung wird eine Dokumentation über die informierten Personen und Dienststellen durchgeführt und diese nach der Aufklärung erneut informiert. Im Rahmen des Rehabilitationsverfahrens werden die betreffenden Mitarbeiter_innen (Beschuldigende, Verdächtige, Team) zu einem supervisionsbegleiteten Aufarbeitungsgespräch verpflichtet. Ziel dieses Aufarbeitungsgespräches ist die Wiederherstellung der Vertrauensbasis und der Arbeitsfähigkeit unter den betroffenen Beteiligten. Gegebenenfalls muss dieser Aufarbeitungsprozess in weiteren Gesprächen von einer im Thema qualifizierten externen Fachkraft begleitet werden. 6 Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen 6.1 Ursachen Übergriffiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen kann verschiedene Ursachen haben und ist sowohl unter pädagogischen, ggf. psychiatrischen, als auch bei ab 14jährigen unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu sehen. Eigene Gewalterfahrungen, unangemessene Erfahrungen mit Sexualität, Konfrontation mit pornografischem Material, Dominanzstreben, Kompensation eigener Ohnmacht oder Hilflosigkeit können eine Rolle spielen. Dementsprechend kann übergriffiges Verhalten auch ein Hinweis auf Kindeswohlgefährdung des übergriffigen Kindes oder Jugendlichen sein. 6.2 Vorgehen Bei Übergriffen unter Kindern und Jugendlichen wird gemäß den Bestimmungen des 8a SGBVIII und den Meldepflichten gemäß 47 SGBVIII eine Gefährdungseinschätzung anhand des Schutzkonzeptes der Flexiblen Jugendhilfe e.v. sowohl für das betroffene als auch für das übergriffige Kind bzw. den Jugendlichen vorgenommen, bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen, eine externe Fachberatungsstelle (Wildwasser Darmstadt) hinzugezogen, die Meldung als besonderes Vorkommnis an die zuständige Heimaufsicht getätigt, die Eltern und die zuständige Fachkraft des Jugendamtes informiert und einbezogen. die Notwendigkeit einer anderweitigen Unterbringung eines übergriffigen Kindes oder Jugendlichen geprüft. 7

8 Anlage 1: Verhaltenskodex Der 8-Punkte-Plan Verhaltenskodex der Flexiblen Jugendhilfe e.v. 1. Wir verpflichten uns Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch zu schützen. Wir achten dabei auf Zeichen von Vernachlässigung. 2. Wir nehmen die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen der uns anvertrauten Kinder und Jugendliche wahr und ernst. 3. Wir respektieren den Willen und die Entscheidungsfreiheit aller Gruppenmitglieder und treten ihnen mit Wertschätzung und Respekt gegenüber. 4. Wir unterstützen junge Menschen in ihrer Entwicklung und bieten ihnen Möglichkeiten, Selbstbewusstsein und Selbstbestimmung zu entfalten. Dazu gehören der Umgang mit Sexualität und das Recht, klare Grenzen zu setzen. 5. Wir verzichten auf verbales und nonverbales abwertendes und ausgrenzendes Verhalten und beziehen gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten aktiv Stellung. 6. Wir ermutigen Kinder und Jugendliche dazu, sich an Menschen zu wenden, denen sie vertrauen und ihnen erzählen, was sie erleben, vor allem auch von Situationen, in denen sie sich bedrängt fühlen. 7. Wir nehmen Hinweise und Beschwerden von Mitarbeiter_innen, Eltern, Praktikant_innen und anderer Personen ernst. 8. Wir werden uns gegenseitig und im Team auf Situationen ansprechen, die mit diesem Verhaltenskodex nicht im Einklang stehen, um ein offenes Klima in der Gruppe und im Team zu schaffen und zu erhalten. Diesem 8-Punkte-Plan fühle ich mich verpflichtet Datum / Unterschrift des Beschäftigten 8

9 Anlage 2: Verhaltensampel Rote Ampel = Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Sicherheit! dieses Verhalten ist immer falsch und dafür können Betreuer_innen angezeigt und bestraft werden. Schlagen Einsperren Sexuell missbrauchen oder belästigen Intimbereich berühren Angst einjagen und bedrohen Mit Jugendlichen sexuellen Kontakt haben Fotos von Jugendlichen ins Netz stellen Vergewaltigen Misshandeln Klauen Quälen aus Spaß Gelbe Ampel = Jugendliche haben ein Recht, sich zu wehren und Klärung zu fordern! dieses Verhalten ist pädagogisch kritisch und für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht förderlich Keine Regeln festlegen Befehlen, rumkommandieren Durchdrehen Nicht ausreden lassen Ausdrücke sagen Jugendliche beleidigen Unsicheres Handeln Unzuverlässig sein Was Böses wünschen Wut an Jugendlichen auslassen Unverschämt sein Verantwortungslos sein Bedürfnisse von Jugendlichen ignorieren Sich immer für etwas besseres halten Grüne Ampel = Jugendliche haben ein Recht, Erklärungen zu bekommen und ihre Meinung zu äußern! dieses Verhalten ist pädagogisch richtig, gefällt aber Kindern und Jugendlichen nicht immer Bestimmen, sich an die Regeln zu halten Verbieten, anderen zu schaden Jugendlichen das Rauchen verbieten Jugendliche auffordern aufzuräumen Jugendliche zum Schulbesuch drängen Schulranzen ausleeren, um gemeinsam Ordnung zu schaffen Bei der Lernzeit Musikhören verbieten Etwas mit den Eltern vereinbaren und die Jugendlichen darüber informieren Schimpfen 9

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