Alarmanlagen für Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen WOHNBAUFÖRDERUNG. Wohnbau Landesregierung Oberösterreich.
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1 WOHNBAUFÖRDERUNG Alarmanlagen für Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen Stand: November Wohnbau Landesregierung Oberösterreich
2 IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Land Oberösterreich Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Tel wo.post@ooe.gv.at Redaktion: Mag. Irene Simader, Andrea Enzenhofer Grafik und Text: Walter Fellermayr Fotos: Adobe Stock, eigene Druck: Fa. Haider Manuel 2. Auflage November 2018 Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https: //
3 Wohnbau Landesregierung Oberösterreich Willkommen bei der Oö. Wohnbauförderung Alarmanlagen schaffen Sicherheit Die eigenen vier Wände sollen Sicherheit und Geborgenheit bieten. Um dies auch beständig zu gewährleisten, ist der Einbau einer Alarmanlage eine wirksame Möglichkeit mit hohem Abschreckungspotential und somit einer hohen präventiven Wirkung. Das Land Oberösterreich trägt mit der Förderung von Alarmanlagen dazu bei, mehr Schutz vor Einbruch für Wohnungen und Eigenheime zu schaffen. Machen Sie Ihr Eigenheim sicherer mit dem Land OÖ Mag. Thomas Stelzer Landeshauptmann Dr. Manfred Haimbuchner Landeshauptmann-Stv. 3
4 Einbau einer Alarmanlage Allgemeines zur Förderung: Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch die Eigentümer bzw. die Mieter genützt werden. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen. Es werden nur Alarmanlagen gefördert, die durch ein Unternehmen eingebaut wurden, welches die hierfür erforderliche gewerberechtliche Befugnis hat. Wo wird die Förderung beantragt? Die Förderung können Sie bei der Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, beantragen. Das dazu erforderliche Formular SGD-Wo/E-23 finden Sie auf unserer Homepage: > Themen > Bauen und Wohnen > Förderungen > Formulare. 4 Für Auskünfte stehen Ihnen unsere Beratungsstelle (Tel. 0732/ ) und die für den Bereich zuständigen Bearbeiter während der Kundendienstzeit von 8 bis 12 Uhr gerne zur Verfügung. Wie ist der Förderungsablauf? Ansuchen um Förderung: Sie müssen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der Abteilung Wohnbauförderung einreichen. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf die Rechnung maximal 2 Jahre alt sein. Prüfung Ihres Förderungsansuchens: Die förderrechtliche Prüfung erfolgt durch die Abteilung Wohnbauförderung. Bewilligung Ihres Förderungsansuchens: Der entscheidungsreife Antrag wird der Oö. Landesregierung zur Bewilligung vorgelegt. Der Wohnbaureferent, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, übermittelt Ihnen nach Bewilligung die Zusage über die Höhe des Zuschusses, der Ihnen für den Einbau der Anlage gewährt wird.
5 Wer wird gefördert? Wohnbau Landesregierung Oberösterreich Gefördert werden Eigentümer/Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Was wird gefördert? Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN (alle Teile) und ÖNORM EN (alle Teile) und ÖNORM EN (alle Teile) entsprechen. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations-Attestes, das von der Homepage der Wirtschaftskammer unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden kann, zu bestätigen. Alarmanlagenfoerderung.html Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert. 5
6 Einbau einer Alarmanlage Wie und in welcher Höhe wird gefördert? Es werden 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal Euro in Form eines Direktzuschusses gefördert. Wie hoch darf Ihr Einkommen sein und wie wird dieses berechnet? Ihr Jahreseinkommen (dazu gezählt wird auch das Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners) darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen: Euro 1 Person Euro 2 Personen Euro pro weitere Person im Haushalt ohne Einkommen Euro bei Alimentationsverpflichtung pro Kind Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.b. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß 16 Einkommensteuergesetz 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer. Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, gesetzlich geregelte Waisenrenten, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen; Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld zählen zum Einkommen. Grundsätzlich reicht der Einkommensnachweis des vorangegangenen Kalenderjahres aus. Bei Bedarf kann das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre zum Erreichen der Einkommensgrenzen herangezogen werden. 6
7 Falls Sie noch Fragen zur Förderung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an: Schreiben Sie uns eine Besuchen Sie uns im Internet: Ihr Manfred Haimbuchner 7
8 Detaillierte Informationen zu den Förderungen der Oö. Wohnbauförderung sowie die Richtlinien und Formulare finden Sie auch unter: Land Oberösterreich Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Tel wo.post@ooe.gv.at Wohnbau Landesregierung Oberösterreich
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