Bebauungsplan Nr west.side Siemensstraße 21, Bonn-Endenich Rückbauphase 2 ab Juni 2015 /Beachtung der Artenschutzauflagen
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- Silvia Ursler
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1 Bebauungsplan Nr west.side Siemensstraße 21, Bonn-Endenich Rückbauphase 2 ab Juni 2015 /Beachtung der Artenschutzauflagen Aufgabenstellung Die west.side gmbh plant die Rückbauphase 2 im ersten Bauabschnitt ab Juni Folgende Gebäude sollen kurzfristig abgebrochen werden: A03/A04 und B13, B30, B09, anschließend A08, A09, A10, A11, A12, A15 und abschließend V22, B21 und B16. Des Weiteren werden die unmittelbar an den Gebäuden stehenden Bäume 437, 439, 465, 456, 454, und 800 gerodet. Die erforderliche Fällerlaubnis der Stadt Bonn liegt vor. Die Pappel 669 ist bereits aufgrund des hohen Gefährdungsrisikos im April gerodet worden. Die in der Darstellung grün markierten Bäume sind während der Abbrucharbeiten zu schützen. Abb. 1: Darstellung der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude (gelb hervorgehoben) Nach den Auflagen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung1 sind die Gebäude in Hinblick auf Fledermäuse und Vögel zu untersuchen. Im Artenschutzbericht wurden die Gebäude A12 und B09, sowie die Pappel Nr. 800 mit einem mittleren Quartierpotenzial für Fledermäuse eingestuft. Die übrigen Gebäude und Bäume weisen ein geringes Potenzial auf. 1 RMP Landschaftsarchitekten (2015): Bebauungsplan Nr west.side Siemensstraße 21, Bonn-Endenich Artenschutzbericht Stufe I (Vorprüfung). I.A. west.side gmbh
2 Ergebnis der Untersuchung Am 28. Mai wurden die Fassaden und Innenräume der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude durch den Diplom Biologen Stefan Möhler auf Vorkommen von Vögeln und Fledermäuse untersucht. Gebäude A03/A05 In dem Gebäudekomplex A03/A04 neben dem Pförtnerhäuschen an der Siemensstraße 21 wurden keine Vogelbruten festgestellt. Ein Vorkommen von Fledermäusen in den niedrigen Gebäuden wird ausgeschlossen, da an der Fassade keine Nischen und Spalten vorhanden sind. Hinweise (Tierspuren) liegen nicht vor. Der Abbruch der beiden Gebäude ist artenschutzrechtlich unbedenklich. Gebäude B13/B30 Der langgestreckte Gebäudekomplex B13, B30, B09 weist keine aktuellen Hinweise auf eine Besiedlung durch Vögel und Fledermäuse auf. Die in den vorigen Jahren von einem Hausrotschwanz genutzte Nische unter dem Dach am Gebäude B13 ist in diesem Jahr nicht besetzt. Ein kurzfristiger Abbruch ist aus artenschutzrechtlichen Gründen unbedenklich. Gebäude B09 Die Räume und die Fassade des Mehrfamilienhauses B09 an der Siemensstraße 23 wurden eingehend auf Vorkommen beider Tiergruppen untersucht. Der ungedämmte Dachstuhl besteht aus einer Holzbalkenkonstruktion. An den Giebelseiten sind Lüftungslöcher an den Fassaden eingelassen, so dass theoretisch Vögel in das Dach gelangen können. Der Dachboden weist keine Besiedlungsspuren auf. Niststätten gebäudebrütender Vogelarten, wie Haussperling und Hausrotschwanz sind nicht vorhanden. Versteckmöglichkeiten für Fledermäuse sind nicht erkennbar. Die Fassade und der Dachüberstand weist keine Nester oder Spalten auf, die von Vögel oder Fledermäuse genutzt werden können. Eine derzeitige Besiedlung des Hauses durch artenschutzrechtlich relevante Arten wird nach fachlicher Einschätzung ausgeschlossen. Gebäude B21/V22 Die große Halle B21 mit dem vorgelagerten Schuppen V22 ist als Quartier für Fledermäuse nicht geeignet. Eine Vogelbrut wurde nicht festgestellt. Gebäude A08/A09/A10/A11/A12/A15 Der Gebäudekomplex A08, A09, A10, A11, A12 und A15 weist bis auf einen nicht zu verortenden Nistplatz eines Hausrotschwanzes keine Hinweise auf eine Besiedlung durch Vögel auf. Die intensive Gesangsaktivität des Hausrotschwanzes lässt darauf schließen, dass die Erstbrut bereits abgeschlossen ist. Futtertragende Tiere wurden nicht beobachtet. Bei dieser ungefährdeten und im Stadtgebiet verbreiteten Vogelart ist eine Zweitbrut bis Ende Juli möglich. Der Verlust eines Brutrevieres führt zu keiner Verletzung der Vorschriften des Artenschutzrechtes (BNatSchG 44 Abs.1), da die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungsstätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Eine Besiedlung durch Fledermäuse wird nach fachlicher Einschätzung ausgeschlossen. Die Gebäude weisen keine für Fledermäuse nutzbaren Spalten oder Nischen auf. Die Rollladenkästen des Gebäudes A12 von der Innenseite offen, so dass eine Kontrolle ohne Befund möglich war. Rodungsbäume 437/439/465/456/454/800 Die Bäume 437, 439, 465, 456, 454, und 800 weisen keine Höhlen oder Spalten auf. Nester oder andere Hinweise auf eine Vogelbrut liegen nicht vor. Da Höhlen oder Spalten nicht vorhanden sind wird ein Vorkommen von Fledermäusen ausgeschlossen. Die Hybridpappel Nr. 800 weist an der Stammbasis typische Fraßlöcher des artenschutzrechtlich nicht relevanten Großen Pappelbockes (Saperda carcharias) auf. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit liegt nicht vor. Aufgestellt: Bonn, i.a. Stefan Möhler Diplom Biologe RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten
3 Anhang Fotodokumentation Foto 1: Pappel Nr. 800 mit Gebäudeteile A15 und A12 Foto 2: Fassadenansicht Gebäude A12
4 Foto 3: Gebäudeansicht A08 und A09 Foto 4: Dachansicht Gebäude A8 bis A11
5 Foto 5: Dachansicht Gebäude A15 Foto 6: Gebäudeansicht B13 und B30
6 Foto 7: Innenräume des Gebäudes B21 Foto 8: Schuppen V22
7 Foto 9: Giebelansicht Gebäude B09, Siemensstraße 21 Foto 10: Dachstuhl Gebäude B09
8 Foto 11: Längsseite Gebäude B09 und Birke Nr. 437 Foto 12: Gebäudefassade B16
9 Foto 13: Ahorn Nr. 456 Foto 14: Ahorn Nr. 465 vor dem Gebäude A03/A04
10 Foto 15: zu rodende Säulenpappel Nr. 454 neben dem Gebäude A15
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