Seniorenbericht für den Neckar-Odenwald-Kreis. Fortschreibung Stand Juni Fachbereich Jugend und Soziales

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1 Seniorenbericht für den Neckar-Odenwald-Kreis Fortschreibung Stand Juni 2018 Fachbereich Jugend und Soziales

2 Herausgeber Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Neckarelzer Straße 7, Mosbach Bearbeitung Dr. Alexandra Klein Bettina Ghiorghita Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Referat Sozialplanung, investive Förderung Renate Körber Melanie Bauer Dezernentin für Jugend und Soziales Sozialplanung Neckar-Odenwald-Kreis Ansprechpartnerin bei Fragen und Anregungen zum Seniorenbericht Fachbereich 3 Jugend und Soziales Melanie Bauer Sozialplanung Melanie.Bauer@neckar-odenwald-kreis.de Tel.: Haftung Alle Angaben in dieser Veröffentlichung erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der jeweiligen Erhebung. Angaben in dieser Veröffentlichung begründen keinen Rechtsanspruch irgendeiner Art. Hinweis Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Bericht nur die männliche Form verwendet. Gemeint ist stets sowohl die weibliche als auch die männliche Form. Juni 2018

3 Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch im Neckar-Odenwald-Kreis wird es künftig immer mehr ältere Menschen geben. Das ist zunächst einmal eine rundum positive Botschaft. Wer älter wird, hat mehr Zeit zum Leben. Im wahrsten Sinne des Wortes. Mit fortschreitendem Alter steigt allerdings unweigerlich auch das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Hinzu kommen zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben und entsprechende Veränderungen in der Angebotslandschaft. Alles das zusammen genommen hat in uns deshalb die Idee reifen lassen, unseren Altenhilfebericht nicht nur einfach auf den neusten Stand zu bringen, sondern ihn jetzt ganz konsequent auch zu einem umfassenden Seniorenbericht weiterzuentwickeln. Das fertige Werk liegt vor Ihnen. Unser Seniorenbericht nimmt dabei die Lebenswelt der Menschen ab 65 Jahren umfassend in den Blick und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen für die Zukunft. Ganz bewusst haben wir uns wirklich alle Bereiche genau angeschaut. Eine gut funktionierende Infrastruktur mit wohnortnahen, aufeinander abgestimmten Angeboten im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich ist dabei sicher eine Grundvoraussetzung für die solide pflegerische Versorgung. Mit der Grundversorgung allein ist es aber noch nicht getan. Unser Ziel ist es deshalb, darüber hinaus auch eine nachhaltig gesicherte Lebensqualität für sämtliche Bürgerinnen und Bürger unseres Kreises erreichen. Im Mittelpunkt steht dabei alles, was den Menschen ein möglichst langes, selbständiges und selbstbestimmtes Leben in der häuslichen Umgebung

4 ermöglicht. Das ist immer noch der mit Abstand am meisten verbreitete Wunsch vieler Menschen. Die wichtigsten Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Handlungsbedarfe haben wir für Sie am Ende des Berichts noch einmal übersichtlich zusammengefasst. Jetzt wird es mit Blick auf die Zukunft ganz konkret um die Umsetzung gehen. Unser Seniorenbericht soll nämlich gerade auch dafür ein wegweisender Leitfaden sein. Bei der Erstellung des Seniorenberichts haben uns sowohl der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg als auch lokale Experten aus dem Neckar- Odenwald-Kreis maßgeblich unterstützt. Dafür danke ich allen Beteiligten, insbesondere auch dem eigens dafür gegründeten Fachbeirat für Senioren und Pflege, sowie allen externen wie internen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich. Ihnen wünsche ich bei der Lektüre unseres Seniorenberichts viele gute Erkenntnisse. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass wir damit für die nächsten Jahre bestens aufgestellt sind. Dr. Achim Brötel Landrat

5 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen des Seniorenberichts Auftrag und Rahmenbedingungen Informationssammlung und Beteiligung Aufbau des Seniorenberichts Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen Bevölkerungsentwicklung im Neckar-Odenwald-Kreis zwischen 1990 und Die Entwicklung der Bevölkerung in den Gemeinden des Neckar-Odenwald- Kreises Altersstruktur Die Entwicklung der Altersstruktur in den einzelnen Gemeinden des Neckar- Odenwald-Kreises Lebenslagen von Senioren Familien- und Haushaltsformen Einkommenssituation Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Wohnsituation älterer Menschen Wohnen in der bisherigen Wohnung Besondere Wohnformen für ältere Menschen Bauliche Gestaltung und Ausstattung der Wohnung Bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Wohnumfeld Barrierefreie- oder barrierearme öffentliche Räume Nahversorgung Fördermöglichkeiten zur Umgestaltung des baulichen und sozialen Umfelds Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Einschätzung durch Gemeinden und Städte Fazit und Handlungsempfehlungen... 53

6 2 Inhaltsverzeichnis 3.3 Mobilität Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege Pflegebedürftige Menschen im Neckar-Odenwald-Kreis Pflegebedürftige ab 65 Jahren Arbeitskräfte in der Pflege Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Unterstützung für das Wohnen zu Hause Informations- und Beratungsangebote Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Unterstützungsangebote im Alltag Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Häusliche Pflege durch Angehörige oder privat organisierte Hilfen Informationen zur häuslichen Pflege Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Pflege durch ambulante Dienste Ambulante Dienste Bestand im Neckar-Odenwald-Kreis Kundenstruktur der ambulanten Dienste Fazit und Handlungsempfehlungen Tages- und Nachtpflege Tagespflegeplätze Bestand im Neckar-Odenwald-Kreis Struktur der Tagespflegegäste Fazit und Handlungsempfehlungen Kurzzeitpflege Kurzzeitpflegeplätze Bestand im Neckar-Odenwald-Kreis Struktur der Klienten in der Kurzzeitpflege Fazit und Handlungsempfehlungen Unterstützung durch ausländische Haushaltshilfen Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen

7 Inhaltsverzeichnis Ambulant betreute Wohngemeinschaften Bestand und Planungen im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Angebote für Senioren mit demenziellen Erkrankungen Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Angebote im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Dauerpflege im Pflegeheim Dauerpflege im Pflegeheim Bestand im Neckar-Odenwald-Kreis Strukturdaten der Pflegeheime Bewohnerstruktur der Pflegeheime Fachpflegeheime im Neckar-Odenwald-Kreis Einschätzung durch lokale Experten Fazit und Handlungsempfehlungen Vorausrechnung von Orientierungswerten für Pflegeleistungen im Jahr Methodik Pflegebedürftige und benötigte Angebote im Überblick Pflege im Pflegeheim einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflege Kurzzeit- und Übergangspflege Tagespflege Fazit und Handlungsempfehlungen Gesundheitsversorgung Vernetzung und Kooperation Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Gesundheitsförderung und Prävention Angebote im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Ambulante medizinische Versorgung Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Krankenhausversorgung Angebote im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Geriatrische Rehabilitation

8 4 Inhaltsverzeichnis Angebote im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Gerontopsychiatrische Versorgung Angebote im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Palliativ- und Hospizversorgung Angebote im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Steuerung, Kooperation, Koordination und Vernetzung Koordination und Vernetzung im Landkreis Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Seniorenplanung in Gemeinden und Städten Älter werden im Quartier Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Fazit und Handlungsempfehlungen Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen des Seniorenberichts

9 1 Grundlagen des Seniorenberichts 5 1 Grundlagen des Seniorenberichts Zukunftsorientierte Seniorenpolitik ist ein zentraler Baustein kommunaler Daseinsvorsorge. Sie gewinnt durch die derzeitige demografische Entwicklung an Bedeutung. Der vorliegende Seniorenbericht greift dies auf und schafft die Grundlage für eine demografiesensible Kommunalpolitik, die zukünftige Herausforderungen berücksichtigt. Zielgruppe der Planung sind Menschen nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters. Das Ende der regulären Erwerbsbiografie markiert fast immer den Beginn einer neuen Lebensphase. Bei quantitativen Beschreibungen wird die Altersgrenze bei 65 Jahren gezogen auch wenn das tatsächliche Renteneintrittsalter individuell unterschiedlich ist und nach aktueller Rechtslage stufenweise angehoben wird. Senioren sind keine homogene Gruppe. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf Einkommen, Bildung, Gesundheitszustand, Wohn- und Familienverhältnisse, aber auch in ihren persönlichen Interessen und Werten. Unterschiede gibt es zwischen jüngeren und hochbetagten Senioren: Durch die gestiegene Lebenserwartung umfasst die Lebensphase nach dem Renteneintritt immer häufiger eine Spanne von mehr als 30 Jahren. Entsprechend vielfältig sind die Bedürfnisse und die daraus resultierenden Anforderungen an die Seniorenplanung. 1.1 Auftrag und Rahmenbedingungen Der Neckar-Odenwald-Kreis erstellte im Jahr 2011 einen Altenhilfebericht. Seither ist die demografische Entwicklung weiter vorangeschritten; es gab im Landkreis neue und veränderte Angebote und es lagen neue Erhebungen der Pflegestatistik vor. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Kreistages beschloss deshalb, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales den bestehenden Altenhilfebericht fortschreibt und zu einem umfassenden Seniorenbericht weiterentwickelt. Die Federführung für den Seniorenbericht liegt beim Landkreis. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales fasst die Ergebnisse im vorliegenden Bericht zusammen. Den Mitwirkenden am Seniorenbericht ist es ein Anliegen gewesen, dass alle Lebensbereiche von Senioren beleuchtet werden: neben dem Wohnen zu Hause sind Pflege und Unterstützung, Beratungsangebote, die örtliche Infrastruktur, die Mobilität und die Gesundheitsversorgung in den Blick genommen worden. 1.2 Informationssammlung und Beteiligung Für den Bericht wurden auf unterschiedlichem Weg Informationen gesammelt und verschiedene Akteure im Neckar-Odenwald-Kreis einbezogen.

10 6 1 Grundlagen des Seniorenberichts Schriftliche Erhebungen Im Jahr 2017 wurden drei schriftliche Erhebungen durchgeführt: jeweils eine Erhebung bei den Pflegeheimen und Tagespflegen, den Ambulanten Pflegediensten sowie den Gemeinden und Städten. Auswertung statistischer Informationen Die Darstellung der demografischen Entwicklung, die Beschreibung der Lebenslagen älterer Menschen im Neckar-Odenwald-Kreis, die Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen und die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung sind wichtige Voraussetzungen für eine zukunftsweisende Planung. Grundlage dafür sind die Daten aus der amtlichen Statistik, vor allem die Bevölkerungs- und Pflegestatistik und die aktuelle Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Auf der Grundlage der Daten der Bevölkerungsvorausrechnung und der Pflegestatistik wurde der voraussichtliche Bedarf an Pflegeleistungen im Landkreis und für die Gemeinden vorausberechnet. Außerdem wurde auf Informationen über die Grundsicherung im Alter und Hilfe zur Pflege des Neckar-Odenwald-Kreises zurückgegriffen. Für die Darstellung des Bestandes der stationären Pflegeeinrichtungen und Tagespflegen wurde eine Zusammenstellung der Heimaufsicht verwendet. Informationssammlung über die Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Außer den Ergebnissen der Erhebung wurden Informationen im Internet recherchiert und die Informationen aus dem Seniorenwegweiser und anderen Broschüren des Landkreises verwendet. Außerdem fand ein Gespräch mit der Leiterin der Akutgeriatrie und geriatrischen Reha der Neckar-Odenwald-Kliniken und dem Sozialdienst statt. Vertreter der Pflegeheime waren außerdem im November 2017 vom Kreis zu einem Austausch eingeladen. Die Altenhilfeplanerin nahm außerdem Kontakt zu weiteren Einrichtungen, Anbietern und anderen Stellen im Landratsamt, wie beispielsweise dem Gesundheitsamt, der Heimaufsicht und der Altenhilfefachberaterin auf, und lieferte weitere wertvolle Informationen. Erarbeitung eines Fazits und von Handlungsempfehlungen Der KVJS bereitete die Informationen aus den schriftlichen Erhebungen, der Bedarfsvorausrechnung und den Fachgesprächen auf und erarbeitete gemeinsam mit dem Neckar- Odenwald-Kreis Handlungsempfehlungen. Diese wurden im Fachbeirat diskutiert und anschließend angepasst. Adressaten der Handlungsempfehlungen sind neben dem Neckar-Odenwald-Kreis weitere Akteure beispielsweise die Träger von Angeboten für Senioren, Vereine, Verbände und Interessenvertretungen, Kranken- und Pflegekassen, Städte und Gemeinden sowie Akteure aus dem Gesundheitsbereich. Der Neckar-Odenwald-Kreis ist daher bei der Umset-

11 1 Grundlagen des Seniorenberichts 7 zung des Seniorenberichts auf die Kooperationsbereitschaft der anderen Beteiligten angewiesen. Fachbeirat Ein Fachbeirat begleitete den Prozess der Berichtserstellung. Er setzte sich aus Vertretern der unterschiedlichen Bereiche der Altenhilfe im Neckar-Odenwald-Kreis zusammen und gab wichtige Hinweise und Rückmeldungen zu den einzelnen Kapiteln. Die Mitglieder diskutierten in sechs Sitzungen in den Jahren 2017 und 2018 engagiert die nachfolgenden Themen und entwickelten Handlungsempfehlungen dazu: Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen, Wohnen, Infrastruktur und Mobilität, Unterstützung für das Wohnen zu Hause, Stationäre Pflege und Vorausrechnung von Pflegeleistungen, Gesundheitsversorgung, Steuerung, Kooperation, Koordination und Vernetzung. In der sechsten Sitzung wurden außerdem alle Handlungsempfehlungen im Gesamtüberblick besprochen. Der Fachbeirat setzte sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Renate Körber, Leiterin des Fachbereiches Jugend und Soziales des Neckar-Odenwald- Kreises, Melanie Bauer, Sozialplanerin des Neckar-Odenwald-Kreises, Jutta Baumgartner-Kniel, Altenhilfefachberaterin des Neckar-Odenwald-Kreises, Bernd Ebert, Vorsitzender des Kreisseniorenrates des Neckar-Odenwald-Kreises e.v., Meinrad Edinger, Geschäftsführer des Caritasverbandes für den Neckar-Odenwald-Kreis, Dipl. Med. Petra Flohr, Leitende Ärztin an den Neckar-Odenwald-Kliniken im Bereich Akutgeriatrie und Geriatrische Rehabilitation, Cornelia Friedrich, Geschäftsführerin des Pflege- und Gesundheitsservice, Cornelia Friedrich GmbH, Helga Körner, Vertreterin pflegender Angehöriger, Peter Maurus, Geschäftsführer der AWO Neckar-Odenwald ggmbh, Stefanie Schaffer-Bigiel, Seniorenzentrum Residenz Sonneneck, Alten- und Pflegeheim GmbH, Sabine Schweiger, Bürgermeisterin der Gemeinde Aglasterhausen, Dr. Martina Teinert, Leiterin des Fachdienst Gesundheitswesen Neckar-Odenwald-Kreis, Gerhard Weidner, DRK Kreisverband Mosbach e.v., Senta Walter, AOK Rhein-Neckar-Odenwald, Pflegekasse.

12 8 1 Grundlagen des Seniorenberichts Die Sitzungen wurden von der Sozialdezernentin des Neckar-Odenwald-Kreises Frau Körber geleitet. 1.3 Aufbau des Seniorenberichts Der Seniorenbericht für den Neckar-Odenwald-Kreis ist in neun Kapitel unterteilt. Nach der Beschreibung der Planungsgrundlagen im ersten Kapitel, folgen in Kapitel 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen im Neckar-Odenwald- Kreis und in Baden-Württemberg. In den nachfolgenden Kapiteln werden die unterschiedlichen Handlungsfelder des Seniorenberichts beschrieben. Kapitel 3: Wohnen, Infrastruktur und Mobilität Kapitel 4: Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege Kapitel 5: Unterstützung für das Wohnen zu Hause Kapitel 6: Dauerpflege im Pflegeheim Kapitel 7: Vorausrechnung von Orientierungswerten für Pflegeleistungen im Jahr 2030 Kapitel 8: Gesundheitsversorgung Der Bericht wird mit Kapitel 9 "Steuerung, Kooperation, Koordination und Vernetzung abgeschlossen. Danach folgt eine Gesamtschau der Handlungsempfehlungen, die sich aus den einzelnen Kapiteln ergeben. Die Kapitel sind folgendermaßen aufgebaut: Die Thematik wird allgemein beschrieben. Danach wird die Situation im Neckar-Odenwald-Kreis wiedergegeben. Am Ende stehen ein Fazit und die Handlungsempfehlungen.

13 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen 9 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen Aus den demografischen Daten und aus den Erkenntnissen über die Entwicklung der Lebensumstände ergeben sich grundlegende Informationen für die Sozialplanung für Senioren. Die demografische Entwicklung in den letzten Jahren ist durch eine Zunahme der älteren und einen gleichzeitigen Rückgang der jüngeren Bevölkerung gekennzeichnet. Es gibt unterschiedliche Ursachen für diese Entwicklung: Die durchschnittliche Lebenserwartung ist pro Jahr um rund zwei Monate gestiegen, das heißt, jeder Geburtsjahrgang kann damit rechnen, zwei Monate älter als der vorangegangene zu werden. Auf der anderen Seite ging die Zahl der Geburten bis 2011 zurück. Seither ist zwar wieder eine Zunahme zu verzeichnen. Allerdings gibt es immer noch mehr ältere Menschen als jüngere, sodass die Alterung der Gesellschaft weiter voranschreiten wird. 1 Inzwischen sind auch die ersten geburtenstarken Jahrgänge aus den 50iger und 60iger Jahren 60 Jahre alt geworden. Zusätzlich zur Alterung ging die Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2013 zurück. Seither ist aufgrund der hohen Zuwanderung von Arbeitsmigranten aus der EU sowie von nichteuropäischen Flüchtlingen eine Bevölkerungszunahme zu konstatieren. Auf lange Sicht gesehen wird die Bevölkerung jedoch wieder abnehmen. Nach der Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Bundesamtes auf der Basis der Bevölkerungsfortschreibung zum wird die Bevölkerung in Deutschland in den kommenden fünf Jahren weiter zunehmen und bis zum Jahr 2035 wieder auf das derzeitige Niveau sinken. Danach wird sie weiter abnehmen. 2 Während die Alterung alle Städte und Gemeinden gleichermaßen trifft, verläuft der Rückgang der Bevölkerung regional sehr unterschiedlich. Aus den Folgen des demografischen Wandels resultieren umfassende gesamtgesellschaftliche Herausforderungen. Die konkreten Auswirkungen sind insbesondere auf kommunaler Ebene spürbar und führen dort zu einem Handlungsbedarf. Eine praxisorientierte Sozialplanung für ältere Menschen berücksichtigt die vielfältigen Erscheinungsformen und Folgen des demografischen Wandels, gleichzeitig identifiziert sie die Steuerungsmöglichkeiten, mit denen die Entwicklung gestaltet werden kann. Im Folgenden werden die aktuellen Bevölkerungsdaten und die aus heutiger Sicht wahrscheinlichen künftigen demografischen Veränderungen bis zum Jahr 2030 in Baden- Württemberg, im Neckar-Odenwald-Kreis und in den Gemeinden des Landkreises auf der Basis der aktuellen Daten des Statistischen Landesamtes dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Vorausrechnungen in die Zukunft um eine wahrscheinliche Entwicklung handelt. Die Berechnungen werden mit jedem zusätzlichen Jahr, das vom Basisjahr entfernt ist, unsicherer zuletzt aufgerufen am ausberechnung/aktualisierungbevoelkerungsvorausberechnung.html; zuletzt aufgerufen am

14 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen 2.1 Bevölkerungsentwicklung im Neckar-Odenwald-Kreis zwischen 1990 und 2030 Nach den Angaben der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes lebten am im Neckar-Odenwald-Kreis Menschen. Die Bevölkerung des Neckar-Odenwald-Kreises hat zwischen 1990 und 2016 um Einwohner beziehungsweise um 3,4 Prozent zugenommen. Ausgehend vom Jahr 1990 ist die Bevölkerung im Neckar-Odenwald-Kreis bis 2003 auf mehr als Einwohner gestiegen, danach nahm sie bis zum Jahr 2013 kontinuierlich ab. Seitdem hat sie wieder geringfügig zugenommen. Abbildung 1 verdeutlicht, dass der Bevölkerungszuwachs im Neckar-Odenwald-Kreis in den letzten Jahren vor allem darauf beruhte, dass mehr Menschen in den Kreis zu- als wegzogen. Bereits seit 2001 gibt es im Landkreis ein Geburtendefizit, das heißt, dass mehr Menschen sterben als Kinder geboren werden. Von 2005 bis 2012 überstieg außerdem die Zahl der Menschen, die weggezogen sind, die Zahl der Menschen, die zugezogen sind, so dass die Bevölkerungszahl zurückging. Abbildung 1: Natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderungssaldo im Neckar- Odenwald-Kreis von 2001 bis 2016 Geburtendefizit Wanderungssaldo Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bevölkerungsfortschreibung jeweils zum Eigene Berechnungen KVJS. Im Vergleich zum Land Baden-Württemberg entwickelte sich die Gesamtbevölkerung im Neckar-Odenwald-Kreis in den letzten 25 Jahren eher moderat: Auf Landesebene war der prozentuale Zuwachs zwischen 1990 und 2016 mit 11,5 Prozent mehr als dreimal so hoch wie im Neckar-Odenwald-Kreis. Auf Landesebene gab es zwischen den Jahren 2006 und 2015 ebenfalls ein Geburtendefizit. Dieses wurde aber mit Ausnahme der Jahre 2008 und

15 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen jeweils durch einen positiven Wanderungssaldo 3 ausgeglichen, so dass die Bevölkerung insgesamt zunahm. Einen Blick in die Zukunft ermöglicht die aktuelle Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes. 4 Sie berücksichtigt die stärkere Zuwanderung in den letzten Jahren und geht auch in den kommenden Jahren von einer relativ hohen Zuwanderung aus. Da das Geburtendefizit in Zukunft größer wird, kann die höhere Zuwanderung das Defizit auf Dauer nicht ausgleichen. Für das Land Baden-Württemberg wird vorausberechnet, dass die Bevölkerung ab dem Jahr 2024 zurückgeht. 5 Im Neckar-Odenwald-Kreis wird der Bevölkerungsrückgang früher einsetzen. Die Bevölkerungsvorausrechnung ergibt für den Neckar-Odenwald-Kreis einen moderaten Bevölkerungsrückgang zwischen 2016 und 2030 um 3,8 Prozent beziehungsweise Menschen. 2.2 Die Entwicklung der Bevölkerung in den Gemeinden des Neckar-Odenwald- Kreises Die Einwohner des Landkreises verteilen sich auf 27 Gemeinden und Städte. Die kleinste Gemeinde ist Zwingenberg mit 699 Einwohnern, die größte Stadt ist die Große Kreisstadt Mosbach mit Einwohnern. Wie aus Abbildung 2 ersichtlich, wird die Einwohnerzahl bis zum Jahr 2030 in fünf Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises voraussichtlich zunehmen. Dabei handelt es sich vor allem um Gemeinden an der Kreisgrenze zum Rhein-Neckar-Kreis und zum Landkreis Heilbronn, während sie in den anderen 22 Gemeinden abnehmen wird. Den größten Zuwachs verzeichnet die Gemeinde Billigheim. Hier wird die Bevölkerung um mehr als 5 Prozent zunehmen. In neun Kommunen, darunter Buchen und Mosbach wird sie hingegen um mehr als 5 Prozent abnehmen Der Wanderungssaldo beschreibt die Differenz zwischen der Zahl der Menschen, die zuziehen und denen, die wegziehen. Basis für die Vorausrechnung ist die Bevölkerungsfortschreibung zum Brachat-Schwarz, Werner, 2017: Stoppt die hohe Zuwanderung den demografischen Wandel?, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 2/2017, S. 7.

16 12 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen Abbildung 2: Veränderung der Gesamtbevölkerung von 2016 bis 2030 im Neckar-Odenwald- Kreis absolut und in Prozent absolute Veränderung der Einwohner im Neckar-Odenwald-Kreis von 2016 bis 2030: Walldürn -387 Hardheim Höpfingen Mudau -414 Waldbrunn -297 Limbach -154 Buchen Rosenberg Osterburken 24 Fahrenbach -6 Seckach Zwingenberg Ravenstein Neunkirchen Schefflenz Neckargerach Elztal Adelsheim Schwarzach -133 Mosbach Aglasterhausen Binau -14 Obrigheim Billigheim Bevölkerungsentwicklung zwischen 2016 und 2030 Neckarzimmern Zunahme größer als 5 Prozent Haßmersheim Zunahme zwischen 0 bis zu 5 Prozent Hüffenhardt -29 Abnahme zwischen 0 bis zu 5 Prozent Abnahme zwischen 5 bis zu 10 Prozent 47 Abnahme mehr als 10 Prozent Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bevölkerungsfortschreibung zum sowie Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsfortschreibung zum Altersstruktur Innerhalb der letzten 20 Jahre hat sich die Altersstruktur der Bevölkerung im Neckar- Odenwald-Kreis deutlich verändert. Abbildung 3 zeigt auf, dass sich der Anteil der Menschen im Alter über 65 Jahren von 15 Prozent im Jahr 1995 auf 21 Prozent im Jahr 2016 erhöht hat. Heute ist damit mindestens jeder 5. Einwohner im Neckar-Odenwald-Kreis älter als 65 Jahre. Der Anteil der jüngeren Menschen im Alter unter 40 Jahren hat im gleichen Zeitraum um 13 Prozentpunkte abgenommen und beträgt heute 42 Prozent. Damit vollzieht sich auch im Neckar-Odenwald-Kreis die allgemeine demografische Entwicklung hin zu einer älter werdenden Gesellschaft. Wesentliche Gründe dafür wurden bereits genannt: eine gestiegene Lebenserwartung der Bevölkerung, die Alterung der geburtenstarken Jahrgänge und eine bis zum Jahr 2011 sinkende Geburtenzahl. Die demografische Alterung betrifft alle Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Sie war in den letzten 20 Jahren im Neckar-Odenwald-Kreis etwas stärker ausgeprägt als im

17 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen 13 Landesdurchschnitt. In Baden-Württemberg nahm der Anteil der Bevölkerung über 65 Jahren zwischen 1995 und 2016 von 14,9 auf 19,9 Prozent zu. Gleichzeitig ist der Anteil der jüngeren Bevölkerung unter 40 Jahren von 54 auf 44,8 Prozent gesunken. Die Zunahme der älteren Bevölkerung und die Abnahme der jüngeren Bevölkerung fallen somit in Baden-Württemberg im selben Zeitraum geringer aus als im Neckar-Odenwald-Kreis. Dies zeigt auch ein Blick auf die Entwicklung des Durchschnittsalters zwischen 1995 und 2016: Das Durchschnittsalter der Bevölkerung im Neckar-Odenwald-Kreis hat seit dem Jahr 1995 von 39,5 auf 44,6 im Jahr 2016 zugenommen. Es liegt damit heute geringfügig über der durchschnittlichen Entwicklung in Baden-Württemberg mit einer Zunahme von 39,3 auf 43,3. Abbildung 3: Anteil der Bevölkerung in unterschiedlichen Altersgruppen von 1995 bis 2030 im Neckar-Odenwald-Kreis 100% älter als 80 90% % bis unter 80 70% 15 60% bis unter 65 50% % bis unter 55 30% bis unter 40 20% 10% unter 20 0% Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg sowie Bevölkerungsvorausrechnung auf der Basis der Bevölkerungsfortschreibung zum Eigene Berechnungen KVJS. Die Vorausberechnung der Altersgruppen bis zum Jahr 2030 zeigt, dass zukünftig fast jeder 3. Einwohner im Neckar-Odenwald-Kreis über 65 Jahre alt sein wird. Im Vergleich zum Jahr 2016 nimmt der Anteil dieser Altersgruppe um 8 Prozentpunkte zu. Der Anteil der jüngeren Menschen an der Gesamtbevölkerung wird hingegen weiter zurückgehen.

18 14 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen 2.4 Die Entwicklung der Altersstruktur in den einzelnen Gemeinden des Neckar- Odenwald-Kreises Die Verteilung der Altersgruppen weicht wie aus Abbildung 4 ersichtlich in einzelnen Gemeinden vom Durchschnitt des Landkreises ab. Die Gemeinden Haßmersheim und Seckach weisen beispielsweise höhere Anteile an jüngeren Menschen unter 40 Jahren und gleichzeitig geringere Anteile an älteren Menschen im Alter über 65 Jahren im Vergleich zum Durchschnitt des Landkreises auf. In den Gemeinden Fahrenbach, Hüffenhardt und Waldbrunn sowie in der Stadt Mosbach ist bereits heute fast jeder 4. Einwohner älter als 65 Jahre. Die unterschiedliche Verteilung der Altersgruppen hängt meistens mit der Siedlungsstruktur der Gemeinden in der Vergangenheit und der Möglichkeit, Baugebiete zu einer bestimmten Zeit auszuweisen, zusammen. Gemeinden, die im Zeitraum bis vor 30 Jahren große Baugebiete erschließen konnten, weisen heute häufig einen höheren Anteil älterer Menschen auf, da die Bewohner gemeinsam älter wurden. Gleiches gilt für Gemeinden, die keine Baugebiete ausweisen konnten und deshalb nur wenige Familien mit Kindern zugezogen sind. Abbildung 4: Anteil der Bevölkerung in unterschiedlichen Altersgruppen in den Städten und Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises im Jahr % über 80 90% % 65 bis unter 80 70% % 50% bis unter bis unter 55 40% 30% bis unter % 10% unter 20 0% Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bevölkerungsfortschreibung zum sowie Bevölkerungsvorausrechnung auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung zum Eigene Berechnungen KVJS.

19 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen 15 Abbildung 5: Anteil der Bevölkerung in unterschiedlichen Altersgruppen in den Städten und Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises im Jahr % 90% über 80 80% bis unter 80 70% 60% bis unter 65 50% 40% bis unter 55 30% bis unter 40 20% 10% unter 20 0% Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bevölkerungsvorausrechnung auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung zum Eigene Berechnungen KVJS. Zwei Gemeinden werden bis zum Jahr 2030 einen deutlichen Zuwachs an älteren Menschen um über 50 Prozent im Vergleich zu 2016 verzeichnen (siehe Abbildung 6). Eine Zunahme von rund 67 Prozent lässt sich für Schwarzach konstatieren. Auch in der Gemeinde Neunkirchen wird die Zahl der Menschen über 65 Jahre um mehr als 50 Prozent zunehmen. In weiteren sechs Gemeinden wird es im Vergleich zu 2016 zwischen 35 und knapp 45 Prozent mehr ältere Menschen geben. Insgesamt wird die Zahl der über 65- jährigen Bevölkerung im Neckar-Odenwald-Kreis von 2016 bis 2030 um Menschen beziehungsweise 29,3 Prozent zunehmen.

20 16 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen Abbildung 6: Veränderung der Bevölkerung über 65 Jahren im Neckar-Odenwald-Kreis von 2016 bis 2030 absolut und in Prozent Zunahme der Bevölkerung über 65 Jahre im Neckar-Odenwald-Kreis von 2016 bis 2030: Walldürn 656 Hardheim Höpfingen Mudau 417 Waldbrunn 278 Limbach 340 Buchen Rosenberg Osterburken 133 Fahrenbach 422 Seckach Zwingenberg Ravenstein Neunkirchen Schefflenz 187 Neckargerach Elztal Adelsheim Schwarzach 105 Mosbach Aglasterhausen Binau 417 Obrigheim Billigheim Zunahme der Bevölkerung über 65 Jahre Neckarzimmern Zunahme bis zu 25 Prozent Haßmersheim Zunahme zwischen 25 bis zu 35 Prozent Zunahme zwischen 35 bis zu 45 Prozent Hüffenhardt 353 Zunahme zwischen 45 bis zu 55 Prozent 135 Zunahme über 55 Prozent 105 Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bevölkerungsfortschreibung zum sowie Bevölkerungsvorausrechnung auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung zum Eigene Berechnungen KVJS. Für die Seniorenplanung ist die zukünftige Entwicklung der Altersstruktur bis zum Jahr 2030 von besonderem Interesse insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Zahl der über 80-jährigen Menschen, da in dieser Altersgruppe der Unterstützungsbedarf mit zunehmendem Alter überproportional anwächst. Nach der Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes wird es im Jahr 2030 im Neckar-Odenwald-Kreis Menschen im Alter über 80 Jahre mehr geben als im Jahr Dies entspricht einer Zunahme um 27,6 Prozent. Wie aus Abbildung 7 ersichtlich, betrifft die Zunahme mit Ausnahme der Gemeinde Hüffenhardt alle Städte und Gemeinden, jedoch in unterschiedlichem Ausmaß. In Neckarzimmern wird sich die Zahl der Menschen im Alter über 80 Jahren fast verdoppeln. Auch in Binau wird sie um rund 86 Prozent zunehmen. Einen deutlichen Anstieg der über 80-jährigen Bevölkerung von 70 Prozent ergibt sich in auch in der Gemeinde Schwarzach.

21 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen 17 Abbildung 7: Veränderung der Bevölkerung über 80 Jahren im Neckar-Odenwald-Kreis von 2016 bis 2030 absolut und in Prozent Zunahme der Bevölkerung über 80 Jahre im Neckar-Odenwald-Kreis von 2016 bis 2030: Walldürn 236 Hardheim Höpfingen Mudau 28 Waldbrunn 56 Limbach 52 Buchen 255 Rosenberg Osterburken 30 Fahrenbach 67 Seckach Zwingenberg 66 6 Ravenstein Neunkirchen Schefflenz 8 Neckargerach Elztal Adelsheim Schwarzach 46 Mosbach Aglasterhausen Binau 102 Obrigheim Billigheim Zunahme der Bevölkerung über 80 Jahre 51 Neckarzimmern keine Veränderung Zunahme bis zu 20 Prozent Haßmersheim Zunahme zwischen 20 bis zu 40 Prozent Hüffenhardt 76 Zunahme zwischen 40 bis zu 50 Prozent 0 Zunahme zwischen 50 bis zu 70 Prozent Zunahme über 75 Prozent 26 Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bevölkerungsfortschreibung zum sowie Bevölkerungsvorausrechnung auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung zum Eigene Berechnungen KVJS. 2.5 Lebenslagen von Senioren Neben den demografisch bedingten gesellschaftlichen Veränderungen und der Ausdehnung der Lebensphase Alter haben sich auch die Lebenslagen von älteren Menschen verändert und ausdifferenziert. Unter dem Begriff Lebenslage wird in der Sozialwissenschaft ein multidimensionales Konzept zur Beschreibung, Beurteilung und Prognose der materiellen und immateriellen Lebensverhältnisse von Personen oder Gruppen verstanden. Als zentrale Dimensionen der Lebenslage gelten zum Beispiel Einkommen, Bildung, Wohnsituation, Gesundheit und soziale Einbindung. Im Folgenden werden ausgewählte Dimensionen der Lebenslage älterer Menschen beschrieben.

22 18 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen Familien- und Haushaltsformen Für ältere Menschen ist die Ehe nach wie vor die übliche Form der Partnerschaft. Der gesellschaftliche Wandel zeigt sich allerdings auch bei Ihnen. Es wird künftig mehr Partnerschaften ohne Trauschein bis hin zu gemeinschaftlichen Wohnformen und Wohngemeinschaften geben. Derzeit sind knapp zwei Drittel der Jährigen verheiratet, fast jeder Vierte (deutlich mehr Frauen als Männer) ist verwitwet, 8 Prozent sind geschieden und 5 Prozent sind ledig. 6 Wenn die Altersgruppen differenziert betrachtet werden, zeigt sich, dass in den letzten 20 Jahren der Anteil der verwitweten Menschen im Alter zwischen 70 und 85 Jahren durch die steigende Lebenserwartung zurückgegangen ist. Gleichzeitig hat der Anteil der verheirateten Menschen zugenommen. Den Menschen ist es inzwischen also länger möglich, mit einem Ehepartner zusammen alt zu werden. Bei den Menschen im Alter zwischen 55 und 69 Jahren schlägt sich bereits der Wandel der Lebens- und Familienformen nieder. Der Anteil der verwitweten Menschen hat hier zwar ebenfalls abgenommen, gleichzeitig aber auch der Anteil der verheirateten Menschen. Im Gegenzug ist der Anteil der ledigen und geschiedenen Menschen gestiegen. 7 Dass die Menschen als Familienstand ledig angeben, bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie keinen Partner haben. Der Anteil der älteren Menschen, die ohne Partner leben, hat sich in den vergangen 20 Jahren kaum verändert, bei den hochaltrigen Menschen ist er sogar gesunken. Zugenommen hat dagegen der Anteil von Menschen, die in einer sogenannten Folgeehe leben sowie der Anteil der Menschen, die in nichtehelicher Partnerschaft zusammenleben. Senioren leben häufiger alleine als jüngere Menschen. So waren 35 Prozent aller Personen, die in einem Einpersonenhaushalt lebten, bereits älter als 65 Jahre. 28 Prozent der Senioren (also mehr als jeder vierte) lebten alleine, während es bei den 18- bis 64- Jährigen nur 16 Prozent (also weniger als jeder sechste) waren. Mit dieser Zunahme an Einpersonenhaushalten mit Senioren steigt auch proportional die Gefahr des Verlustes sozialer Beziehungen und von Einsamkeit. Gegenwärtig leben in Baden-Württemberg rund 97 Prozent der Menschen über 65 Jahren im eigenen Zuhause, davon leben ein Drittel in Einpersonen- und zwei Drittel in Mehrpersonenhaushalten. Lediglich 3 Prozent wohnen in einem Pflegeheim oder einer anderen speziellen Einrichtung für ältere Menschen. Allerdings steigt mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit des Umzugs in eine gemeinschaftliche Versorgungsform an: So lebten von den 65- bis unter 80-jährigen lediglich rund ein Prozent in einem Heim oder einer an- 6 7 Generali Deutschland AG, 2017: Generali Altersstudie Wie ältere Menschen in Deutschland denken und leben. Springer-Verlag GmbH Deutschland, S Engstler, Heribert/Klaus, Daniela, 2016: Auslaufmodell traditionelle Ehe? Wandel der Lebensformen und der Arbeitsteilung von Paaren in der zweiten Lebenshälfte, in: Tesch-Römer, Clemens: Altern im Wandel. Zwei Jahrzehnte Alterssurvey, S. 213ff.

23 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen 19 deren speziellen Einrichtung für Ältere, von den 80- bis unter 90-jährigen sechs Prozent und von den 90-jährigen und Älteren etwa 22 Prozent. 8 Die Formen des menschlichen Zusammenlebens sind in den vergangenen Jahren in Deutschland vielfältiger geworden. Es gibt mehr Paare ohne Kinder oder Alleinlebende. Darüber hinaus wandeln sich die Familienformen. Neben verheirateten Paaren mit Kindern nehmen andere Lebensformen wie nicht eheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern oder allein erziehende Mütter und Väter zu. 9 Aufgrund dieser Entwicklungen ist zukünftig mit einem höheren Anteil von alleinlebenden älteren Menschen zu rechnen. Der jetzt schon große und künftig weiter steigende Anteil an Einpersonenhaushalten vor allem im höheren Alter wird stärker zu spezifischen Anforderungen im Hinblick auf Unterstützungs- und Dienstleistungen im Alltag sowie in Bezug auf häusliche Pflege führen Einkommenssituation Die materielle Lage im Alter ergibt sich aus den im Laufe des Lebens gesammelten Alterssicherungsansprüchen, dem privaten Vermögen und sonstigem Einkommen. Die wichtigsten Einkommensquellen der Bevölkerung über 65 Jahren sind die gesetzlichen Renten, andere Alterssicherungssysteme (zum Beispiel Beamtenversorgung, Betriebsrenten), private Vorsorge (zum Beispiel private Renten- oder Lebensversicherung), Erwerbstätigkeit und Vermögenseinkünfte (beispielsweise aus Zinsen, Vermietungen) sowie staatliche Transferleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung im Alter. 10 Rund 88 Prozent der Menschen über 65 Jahren verfügten über Rente oder Pension als Haupteinkommensquelle im Alter. 94 Prozent der älteren Männer und 82 Prozent der älteren Frauen erhielten eine Rente oder Pension. Bei den Männern, die eine Rente beziehen, handelt es sich dabei in aller Regel um eine Rente aus eigener Versicherung. Von den Frauen, die eine Rente erhalten, trifft dies auf knapp 60 Prozent zu. Bei 12 Prozent der Frauen, die eine Rente beziehen, handelt es sich um eine Hinterbliebenenrente, weitere 29 Prozent erhalten eine Kombination aus beiden Versicherungsarten. Frauen erhalten durchschnittlich monatliche Renten, die halb so hoch sind wie die von Männern. 11 Die Einkommenslage älterer Menschen hängt von den Verteilungsmechanismen der staatlichen Alterssicherungssysteme und dem Niveau der Renten und Pensionen ab. Bei den Frauen stehen an zweiter Stelle Einkünfte von nahen Familienangehörigen oder Partnern. Rund 14 Prozent der Frauen geben sie als Haupteinnahmequelle an Krentz, Ariane, 2016: Lebenssituation älterer Menschen in Baden-Württemberg, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 10/2016, S. 11. Krentz, Ariane, 2011: Lebensformen in Baden-Württemberg, in: Statistisches Monatsheft 09/2011, S. 3. Familienforschung Baden-Württemberg 2014: Einkommenslage älterer Menschen. Sozioökonomische Lebenslagen in Baden-Württemberg, S. 11. Familienforschung Baden-Württemberg, 2014: Einkommenslage älterer Menschen. Sozioökonomische Lebenslagen in Baden-Württemberg, S. 14. Familienforschung Baden-Württemberg, 2014: Einkommenslage älterer Menschen. Sozioökonomische Lebenslagen in Baden-Württemberg, S. 11.

24 20 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen Dabei dürfte es sich vor allem um Renten oder Pensionen von Partnern handeln. Bei den Männern spielt diese Einkommensart keine Rolle. Von den Haushalten mit einem Haupteinkommensbezieher über 65 Jahren 13 hatten 26 Prozent in Baden-Württemberg ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als Euro, 19 Prozent verfügten über ein monatliches Nettoeinkommen zwischen und Euro und knapp 29 Prozent von bis Euro. 26 Prozent verfügten über ein monatliches Nettoeinkommen von mehr als Euro. Das im Vergleich mit jüngeren Menschen niedrigere monatliche Nettoeinkommen resultiert vor allem aus dem Wegfall des beruflich bedingten Einkommens nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und korreliert nicht unbedingt mit einem niedrigeren Lebensstandard. Ältere Menschen verfügen oft über zusätzliches, für den Ruhestand gespartes oder ererbtes Vermögen und besitzen häufiger als Jüngere schuldenfreies Wohneigentum. Etwas mehr als zwei Drittel der über 65-Jährigen leben in Baden-Württemberg in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus. 14 Außerdem fallen Kosten, die mit der Berufstätigkeit verbunden waren, mit dem Eintritt in den Ruhestand weg. Abhängig vom Bildungsstand, Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit gibt es erhebliche Einkommensunterschiede. So verfügte beispielsweise etwa die Hälfte der alleinlebenden Seniorinnen lediglich über ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als Euro, bei den alleinstehenden Senioren waren es 34 Prozent. Demgegenüber hatten 15 Prozent der alleinlebenden Senioren ein Nettoeinkommen von über Euro, bei den Seniorinnen liegt der Anteil mit 6 Prozent deutlich niedriger. 15 Die Armutsgefährdungsquote 16 der Frauen im Alter über 65 Jahren lag im Jahr 2015 bei 20 Prozent, die der Männer bei 14,5 Prozent. Für die gesamte Bevölkerung des Landes betrug die Quote 15,3 Prozent. 17 Das geringere Einkommen der Frauen im Alter hängt mit spezifischen Erwerbsbiographien (kürzere Erwerbszeiten infolge von Kindererziehung und/oder Pflegezeiten für Angehörige) sowie geringeren beruflichen Einkommen beispielsweise aufgrund von Teilzeittätigkeit zusammen. 18 Des Weiteren zeigt sich bei alleinlebenden Älteren zum überwiegenden Teil sind dies Frauen ein überdurchschnittlich hohes Armutsrisiko, während das Risiko für ältere Paarhaushalte gering ist Als Haupteinkommensbezieher bezeichnet man die Person eines Haushalts, die den höchsten Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet. 14 Michel, Nicole/Eckelt, Jan-Peter, 2014: Zensus 2011: Was uns der Zensus über die Seniorinnen und Senioren in Baden-Württemberg verrät, in: Statistisches Monatsheft Nr. 11, S Krentz, Ariane, 2016: Lebenssituation älterer Menschen in Baden-Württemberg, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 10/2016, S Anteil an Personen mit einem bedarfsgewichteten pro-kopf Haushaltseinkommen (Äquivalenzeinkommen) von weniger als 60% des mittleren Einkommens der Bevölkerung in Baden- Württemberg. 17 Krentz, Ariane, 2016: Lebenssituation älterer Menschen in Baden-Württemberg, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 10/2016, S Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Lebenssituation von älteren Menschen in Baden- Württemberg, in: Statistisches Monatsheft 10/2011, S Jan Goebel, J./Grabka, M., 2011: Zur Entwicklung der Altersarmut in Deutschland, in: DIW Wochenbericht Nr , S. 11.

25 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen 21 Unabhängig vom Alter ist das Armutsrisiko eng an Bildungsstatus und Qualifikationsniveau gekoppelt. Ein hohes Bildungs- und Qualifikationsniveau schützt eher vor einer prekären Einkommenssituation, ein geringes Niveau hat eine hohe Armutsgefährdung zur Folge. Im Jahr 2015 galten 4,8 Prozent der Personen mit einem hohen Qualifikationsniveau, jedoch 23,3 Prozent der Personen mit geringem Qualifikationsniveau als armutsgefährdet. Eine deutlich höhere Armutsgefährdung ist auch bei Baden-Württembergern mit Migrationshintergrund erkennbar, die zu 19,5 Prozent von Armut bedroht waren, während es bei denjenigen ohne Migrationshintergrund nur 8,8 Prozent waren. 20 Die materielle Lage hängt unmittelbar mit der Lebenszufriedenheit der Senioren zusammen. Laut der Generali Altersstudie 2017 sind Personen mit einem niedrigen Haushaltseinkommen deutlich unzufriedener mit ihrem Leben als solche, die über ein hohes Haushaltseinkommen verfügen. Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede zwischen den sozialen Schichten: Ältere aus oberen sozialen Schichten sind mit den unterschiedlichen Facetten ihres Lebens deutlich zufriedener als Ältere aus unteren sozialen Schichten Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Wie viele Senioren tatsächlich von Armut betroffen sind, lässt sich aus den Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen nicht eindeutig erkennen, da vorhandenes Wohneigentum oder sonstiges Vermögen nicht berücksichtigt wird. Die Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger von Grundsicherung kann jedoch als ein Indikator dafür herangezogen werden, wie viele ältere Menschen an der Armutsgrenze leben. Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII haben Menschen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben sowie Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft erwerbsgemindert sind, wenn ihr Einkommen so gering ist, dass sie damit ihren Lebensunterhalt nicht decken können und wenn sie kein über bestimmten Freigrenzen liegendes Vermögen haben. Vorrangige Unterhaltsansprüche gegenüber Angehörigen bestehen nur, wenn diese ein sehr hohes Einkommen haben. Im Jahr 2016 erhielten in Baden-Württemberg Menschen Grundsicherung im Alter. Der Anteil der Leistungsempfänger von Grundsicherung im Alter an der Bevölkerung über 65 Jahren in Baden-Württemberg insgesamt betrug 2,4 Prozent. Im Neckar-Odenwald- Kreis erhielten im Jahr 2016 rund 2 Prozent der Bevölkerung im Alter über 65 Jahren Grundsicherung im Alter. Die absolute Zahl der Leistungsempfänger ist im Vergleich zum Jahr 2015 geringfügig von 603 Leistungsempfängern auf 593 im Jahr 2016 gesunken (siehe Abbildung 8). Von 2003 bis 2016 hat die Zahl der Leistungsempfänger von Grundsicherung im Alter um 232 Personen zugenommen. Dies entspricht einer Steigerung um 64 Prozent. Im Vergleich dazu betrug die Zunahme im gleichen Zeitraum in Baden- Württemberg rund 89 Prozent. 19,6 Personen je Einwohner über 65 Jahren haben 20 Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Amtliche Sozialberichterstattung. Tabelle A Baden-Württemberg Generali Deutschland AG, 2017: Generali Altersstudie Wie ältere Menschen in Deutschland denken und leben. Springer-Verlag GmbH Deutschland, S. 10ff.

26 22 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen im Neckar-Odenwald-Kreis im Jahr 2016 Grundsicherung im Alter bezogen, im Jahr 2003 waren es noch 13,8 (Ba-Wü 2016: 23,5, 2003: 14,9). Abbildung 8: Zunahme der Leistungsempfänger von Grundsicherung im Alter absolut und je Einwohner im Neckar-Odenwald-Kreis von 2003 bis , , , , , , ,3 20,3 19,6 24,0 22,0 20,0 18,0 16,0 14, , ,0 Anzahl Leistungsempfänger pro Einwohner über 65 Jahren Grafik: KVJS. Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Eigene Berechnungen KVJS. Ein weiteres Indiz für die Entwicklung der Einkommenssituation von Senioren kann aus der Ausgabeentwicklung bei der Hilfe zur Pflege gewonnen werden. Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erhalten pflegebedürftige Personen, die zur Bestreitung ihrer Pflegekosten Sozialhilfeleistungen benötigen, da die Leistungen aus der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen zur Finanzierung der Pflegekosten nicht ausreichen. Die Leistungen der Pflegeversicherung decken nur einen Teil der bei Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten ab. Die verbleibenden Kosten müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen. Für pflegebedürftige Personen, deren eigenes Einkommen und Vermögen zusammen mit dem Leistungsbetrag der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Kosten für die Pflege zu bezahlen, übernimmt der Sozialhilfeträger den nicht gedeckten Differenzbetrag. Darüber hinaus werden viele ältere Pflegebedürftige im Rahmen der Grundsicherung unterstützt. Abbildung 9 zeigt, dass zum Stichtag Menschen im Alter über 65 Jahren Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen erhielten. Die Zahl der Pflegeheimbewohner, die auf Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege angewiesen sind, entwickelte sich im Neckar-Odenwald-Kreis innerhalb der letzten 15 Jahre schwankend. Seit 2009 blieb sie jedoch auf einem annähernd konstanten Niveau. Ausgehend von 244 Leistungsempfängern am Stichtag ist die Zahl um 24,2 Prozent gestiegen. Bezogen auf die Zahl der Einwohner im Alter über 65 Jahren, verläuft die Entwicklung der Zahl an Leistungsempfängern, die Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen erhalten, mit Ausnahme des Jahres 2008 recht konstant. Sie bewegte sich dabei in einem Korridor zwischen 9,8 und 10,8 Leistungsempfänger je Einwohner über 65 Jahre.

27 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen 23 Abbildung 9: Leistungsempfänger der vollstationären Hilfe zur Pflege über 65 Jahren absolut und bezogen auf Einwohner über 65 Jahren von 2001 bis 2016 im Neckar- Odenwald-Kreis ,1 10,8 10,5 10,6 10,7 9,9 9,8 9,3 10,4 9,8 10,5 10,0 10,7 10,3 10,1 10, Leistungsempfänger über 65 Jahren Leistungsempfänger über 65 Jahren pro Einwohner über 65 Jahren Grafik: KVJS. Datenbasis: Hilfe zur Pflege jährliche Erhebung des KVJS bei den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs. Die Zahl der Leistungsempfänger in der vollstationären Hilfe zur Pflege kann auf die Gesamtzahl der Pflegeheimbewohner der aktuellen Pflegestatistik 2015 bezogen werden. Dadurch lassen sich Aussagen über den Anteil der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen treffen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Die Pflegestatistik berücksichtigt Pflegeheimbewohner in Pflegestufe 0 nicht. Aussagen sind deshalb nur für Pflegebedürftige möglich, die in eine Pflegestufe eingruppiert sind. Von den in eine Pflegestufe eingestuften Pflegeheimbewohnern im Neckar-Odenwald-Kreis im Alter über 65 Jahren erhielten im Jahr 2015 rund 20 Prozent Hilfe zur Pflege. Fast jeder 5. Heimbewohner erhält zumindest teilweise Leistungen der Hilfe zur Pflege. Der Anteil lag damit deutlich unter dem landesweiten Anteil von 27 Prozent. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es in Zukunft mehr ältere Menschen über 80 Jahren geben. Damit wird die Zahl der pflegebedürftigen Personen zunehmen. Dementsprechend ist mit einem weiteren Anstieg der Zahl der Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege zu rechnen. Diese Entwicklung zeigte sich bereits in den vergangenen Jahren. 22 Die genannten Zahlen legen im Zusammenhang mit den Angaben zu den Nettohaushaltseinkommen die Annahme nahe, dass ein nennenswerter Anteil älterer Menschen zumindest als einkommensarm, wenngleich nicht zwingend als armutsgefährdet zu be- 22 KVJS, Hilfe zur Pflege 2015.

28 24 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen trachten ist. Dennoch ist davon auszugehen, dass ein Teil der älteren Menschen und insbesondere der älteren Frauen von Altersarmut betroffen ist, und es gibt Anzeichen dafür, dass sich dieses Problem in Zukunft verschärfen wird. Die Einkommenssituation von Personen in der zweiten Lebenshälfte ist insgesamt zwar derzeit nicht problematisch. Allerdings sind die Unterschiede im Einkommen und Vermögen in den vergangenen Jahren in allen Alterskohorten gewachsen. Es ist davon auszugehen, dass die gegenwärtig noch moderaten Armuts- und Reichtumsquoten in der Gesamtbevölkerung steigen. Dies würde für die Zukunft bedeuten, dass sich die materiellen Lebenslagen älterer Menschen unterschiedlich gestalten. 23 Bestimmte Bevölkerungsgruppen müssen mit einem erhöhten Armutsrisiko im Alter rechnen. 24 Dabei gilt: Je niedriger das Rentenniveau insgesamt künftig sein wird, desto größer wird dieses Risiko. Betroffen sein werden in erster Linie heutige Langzeitarbeitslose, Beschäftigte in prekären, häufig nicht versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen sowie Beschäftigte in Niedriglohnbranchen und Menschen mit kurzen und unterbrochenen Versicherungsverläufen. Dies sind vor allem Frauen. 25 Durch die steigende Zahl an alleinlebenden Menschen steigt in den kommenden Jahren das Risiko der Altersarmut. 2.7 Fazit und Handlungsempfehlungen Im Neckar-Odenwald-Kreis lässt sich die allgemeine demografische Entwicklung hin zu einer älter werdenden Gesellschaft ebenso erkennen wie im übrigen Baden-Württemberg. Einige Entwicklungen, wie beispielsweise der Bevölkerungsrückgang, werden hier früher einsetzen. Der Fachbeirat sieht die Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung der demografischen Entwicklung als gering an. Es wäre jedoch notwendig, sie im Auge zu behalten und die demografischen Daten regelmäßig auszuwerten. In Bezug auf die Einkommen älterer Menschen und den Hilfebedarf im Alter insbesondere von Frauen wurde angemerkt, dass es notwendig sei, diese frühzeitig dafür zu sensibilisieren, entsprechende Vorsorgeleistungen für das Alter zu treffen. Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnten sie frühzeitig darin unterstützen, sich eine ausreichende Lebensgrundlage zu schaffen. Bei Angeboten für Senioren wäre es zudem wünschenswert, wenn die unterschiedlichen finanziellen und materiellen Möglichkeiten der Senioren berücksichtigt würden Familienforschung Baden-Württemberg 2014: Einkommenslage älterer Menschen. Sozioökonomische Lebenslagen in Baden-Württemberg, S. 11. Faik, Jürgen/Köhler-Rama, Tim, 2013: Anstieg der Altersarmut? In: Wirtschaftsdienst, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Nr. 3, S Bäcker, G., 2011: Altersarmut- ein Zukunftsproblem, in: Informationsdienst Altersfragen, 38. Jahrgang, Heft 02, März / April 2011, S. 9.

29 2 Demografische Entwicklung und Lebenslagen älterer Menschen 25 Handlungsempfehlungen: 1. Der Neckar-Odenwald-Kreis beobachtet die demografische Entwicklung: Er untersucht die wesentlichen demografischen Daten auf Landkreis- und Gemeindeebene und steht mit den Städten und Gemeinden hierüber im Austausch. 2. Alle relevanten Akteure im Neckar-Odenwald-Kreis fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um den Eltern heute ein kontinuierliches Erwerbsleben zu ermöglichen und damit die Armutsgefährdung im Alter zu reduzieren. 3. Die Kommunen setzen sich für familienfreundliche Strukturen ein. 4. Die Anbieter berücksichtigen soweit möglich die unterschiedlichen materiellen Möglichkeiten von Senioren bei allen Angeboten und Planungen für ältere Menschen.

30 26 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Menschen verbringen nach Erreichen des Rentenalters mehr Zeit in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld. Die Zeitverwendungserhebung zeigt, dass sie für Tätigkeiten, die sich innerhalb der Wohnung und darum herum abspielen mehr Zeit verwenden als Menschen, die erwerbstätig sind. 26 Wenn mit zunehmendem Alter die Mobilität abnimmt und gesundheitliche Einschränkungen dazukommen, gewinnen Themen wie die medizinische Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten vor Ort und der öffentliche Nahverkehr, sichere und barrierefreie Wege, die barrierefreie Nutzung öffentlicher Gebäude sowie wohnortnahe Unterstützungs- und Pflegeangebote an Bedeutung. In diesem Kapitel werden Rahmenbedingungen für ein möglichst selbstständiges Wohnen im Alter beschrieben. Dabei werden die Kriterien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugrunde gelegt: Eine altersgerechte Wohnung umfasst nicht nur eine weitgehend barrierefreie/-reduzierte Wohnung, sondern auch ein barrierefreies/-reduziertes Wohnumfeld, die ortsnahe Verfügbarkeit wesentlicher Infrastruktureinrichtungen sowie soziale und pflegerische Unterstützungsangebote. Von einer barrierefreien/-reduzierten Wohnung wird ausgegangen, wenn bestimmte Mindeststandards des barrierefreien/-reduzierten Wohnens eingehalten werden. 27 Bei der Bestimmung der Mindeststandards folgt das Bundesministerium dem Vorschlag des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Von einer barrierereduzierten oder barrierefreien Wohnung wird ausgegangen, wenn folgende vier Kriterien eingehalten werden: maximal drei Stufen zum Wohnungseingang, keine Stufen im Wohnbereich, ausreichende Bewegungsflächen und Türbreiten, eine bodengleiche Dusche. Im nachfolgenden Kapitel wird zunächst die Wohnsituation älterer Menschen beschrieben (Kapitel 3.1). Dabei steht das Wohnen in der bisherigen Wohnung im Fokus. Es werden auch besondere Wohnformen betrachtet, für die ein Umzug notwendig ist. Außerdem werden Beratungs- und Fördermöglichkeiten aufgezeigt, um bestehende Wohnungen altersgerecht anzupassen. In Kapitel 3.2 wird das Wohnumfeld beschrieben, das ein wichtiger Bestandteil von altersgerechtem Wohnen ist. Dazu zählen barrierearme öffentliche Räume, die Nahversorgung und Fördermöglichkeiten zur Umgestaltung des Wohnumfeldes. Zum Schluss werden unterschiedliche Aspekte der Mobilität älterer Menschen (Kapitel 3.3) betrachtet. Die einzelnen Kapitel sind so aufgebaut, dass nach einer allgemeinen Beschreibung jeweils über die Situation im Neckar-Odenwald-Kreis berichtet wird. Dabei sind Ergebnisse einer schriftlichen Erhebung bei den Städten und Gemeinden im Neckar- 26 Statistisches Bundesamt 2015: Zeitverwendungserhebung. Wiesbaden, S. 119ff. 27 Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, 2011: Wohnen im Alter. Forschungen, Heft 147. Bonn, S. 25.

31 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 27 Odenwald-Kreis eingeflossen. Gefragt wurde nach seniorengerechten Angeboten und Strukturen in den Städten und Gemeinden sowie nach zukünftigen Herausforderungen und geplanten Vorhaben. Befragt wurden dabei die Bürgermeister der Kommunen; in Einzelfällen gaben auch Hauptamtsleiter eine Rückmeldung. Von den 27 Städten und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis haben sich 25 an der Erhebung beteiligt. Aus den Beschreibungen wird jeweils am Ende der drei Unterkapitel (Wohnsituation, Wohnumfeld und Mobilität) ein Fazit abgeleitet. 3.1 Wohnsituation älterer Menschen Die eigene Wohnung ist für die Lebensqualität von Senioren besonders wichtig. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung leben wollen. Für die Beschreibung und Bewertung der Lebensumstände von Senioren, sind die Wohnverhältnisse und das Wohnumfeld daher von zentraler Bedeutung. Mit zunehmendem Alter verbringen Menschen mehr Zeit in ihrer Wohnung. Wohnen im Alter kann als Austauschprozess zwischen dem Individuum und seiner sozialräumlichen Umwelt verstanden werden. Dabei können Prozesse der subjektiven Bewertung, Bedeutungszuschreibung und Verbundenheit mit der Wohnung und dem Wohnumfeld identifiziert werden. Im Alter scheint dies zuzunehmen und sich die Bindung an die Wohnung und Wohnumgebung zu verstärken. Das Wohlbefinden im Alter hängt nachweislich auch von dem Gefühl der Zugehörigkeit und der Bindung an eine Wohnumgebung ab. 28 Selbständiges privates Wohnen in der eigenen Wohnung ist bei älteren Menschen die bevorzugte Wohnform. Rund 97 Prozent aller Menschen im Alter über 65 Jahren in Deutschland leben in einem privaten Haushalt. Nur 3 Prozent wohnen in einem Pflegeheim oder einer anderen speziellen Wohnform für ältere Menschen. 29 Barrierearme Wohnungen erleichtern nicht nur Menschen mit bereits vorhandenen Einschränkungen das Leben. Es hat auch präventive Effekte, wenn in Seniorenhaushalten Barrieren und Unfallgefahren beseitigt und Handhabungen vereinfacht werden. Auf diese Weise können Krankenhaus- und Pflegeheimeinweisungen hinausgezögert und somit Kosten eingespart werden. 30 Weniger Schwellen und der Einsatz technischer Hilfsmittel erhöhen zudem den Wohnkomfort. 28 Claßen, Katrin/ Oswald, Frank/ Doh, Michael/ Kleinemas, Uwe/ Wahl, Hans-Werner, 2014: Umwelten des Alterns. Wohnen, Mobilität, Technik und Medien. Stuttgart, S Krentz, Ariane, 2016: Lebenssituation älterer Menschen in Baden-Württemberg, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 10/2016, S Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 2014: Potentialanalyse altersgerechte Wohnungsanpassung. Bonn.

32 28 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Der Wunsch nach einem Verbleib in den eigenen vier Wänden ist nicht immer umsetzbar. Manchmal sind Anpassungsmaßnahmen nur in geringem Umfang oder aber mit sehr hohem Aufwand möglich. Vereinzelt werden altersbedingte Beeinträchtigungen so groß, dass ältere Menschen nur noch selten aus der Wohnung kommen oder das eigene Haus zu einer Belastung wird, zum Beispiel aufgrund der Größe, Lage oder aus finanziellen Gründen. Dies kann zu Überforderung führen. In diesem Spannungsfeld kann ein Umzug eine Lösung sein. Es gibt auch ältere Menschen, die gezielt nach einer Wohnform für das Alter suchen, die Selbständigkeit, Komfort und Sicherheit verbindet und zu ihrer persönlichen Lebenssituation passt. Städte und Gemeinden sowie Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften interessieren sich ebenfalls für neue Wohn- und Betreuungsformen, um ihren Einwohnern entsprechend vielfältige Angebote machen zu können Wohnen in der bisherigen Wohnung Trotz vorhandener gesundheitlicher Einschränkungen und eventuell einsetzender Pflegebedürftigkeit wollen ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer Wohnung wohnen bleiben. Die Verbundenheit mit dem Quartier und der Nachbarschaft sowie die Möglichkeit der sozialen Teilhabe, zum Beispiel der Austausch mit den Nachbarn, der Empfang von Besuch oder auch nur der Blick aus dem Fenster, spielen für das Wohlbefinden von Senioren eine bedeutendere Rolle als das Nichtvorhandensein von Barrieren im Wohnbereich. 31 Die Wohnzufriedenheit älterer Menschen nimmt mit zunehmendem Alter zu. 92 Prozent der Menschen im Alter zwischen 70 bis 85 Jahren bewerten ihre Wohnsituation als mindestens gut. 32 Trotzdem können die weitgehende Barrierefreiheit von Wohnung und Umfeld und eine seniorengerechte Ausstattung der Wohnung Menschen im Alter in ihrer Selbständigkeit unterstützen. Um langfristig mehr barrierefreien Wohnraum für alle Generationen zu schaffen, erhöhte die aktuelle Landesbauordnung die Anforderungen für Wohngebäude: In Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen muss eine Geschossebene barrierefrei gestaltet werden. Die Kriterien für Barrierefreiheit werden durch die DIN festgelegt. Für bestehende Wohnungen sind im Jahr 2014 unter dem Titel Barrierearm Wohnen Empfehlungen herausgegeben worden. 33 Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) befragte im Jahr 2011 bundesweit Seniorenhaushalte in Deutschland. 34 Es stellte fest, dass nur etwa 5 Prozent der Seniorenhaushal- 31 Claßen, Katrin/ Oswald, Frank/ Doh, Michael/ Kleinemas, Uwe/ Wahl, Hans-Werner, 2014: Umwelten des Alterns. Wohnen, Mobilität, Technik und Medien. Stuttgart. S. 44ff. 32 Nowossadeck, Sonja/Engstler, Heribert, 2017: Wohnung und Wohnkosten im Alter, in: Mahne Katharina et al.: Altern im Wandel. Berlin, S Gemeindetag Baden-Württemberg/ Städtetag Baden-Württemberg/ Landkreistag Baden- Württemberg/ KVJS (Hrsg.), 2014: Barrierearm Wohnen. Empfehlungen für die Anpassung des Wohnungsbestands, Stuttgart. 34 Kuratorium Deutsche Altershilfe und Wüstenrot Stiftung, 2014: Wohnatlas-Rahmenbedingungen der Bundesländer beim Wohnen im Alter.

33 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 29 te weitgehend barrierefrei sind. 35 Für Baden-Württemberg ergibt sich somit ein Bestand von weitgehend barrierefreien Wohnungen. Der Bedarf an barrierefreien Wohnungen liegt jedoch deutlich höher. Bundesweit sind laut KDA 22,6 Prozent der Bewohner von Seniorenhaushalten in ihrer Mobilität eingeschränkt. Der Bedarf an barrierearmen Wohnraum für Baden-Württemberg liegt danach bei Wohnungen und somit deutlich über dem Bestand. Eine Studie des Prognosinstituts bestätigt diesen Bedarf für das Jahr Es geht infolge der demografischen Entwicklung bis zum Jahr 2030 von einem Bedarf von rund altersgerechten Wohnungen aus. 36 Die subjektive Einschätzung der eigenen Wohnung weicht von den objektiven Kriterien der Barrierereduzierung ab. Insgesamt schätzt nach einer Studie fast jeder vierte Befragte seine Wohnung als altersgerecht ein. Der Anteil der Befragten, die ihre Wohnung als altersgerecht bewerten, steigt, wenn ältere Menschen im Haushalt leben. Sie ist besonders hoch, wenn es mindestens eine pflegebedürftige Person im Haushalt gibt. Fast die Hälfte der befragten Menschen, die mit mindestens einer pflegebedürftigen Person im Haushalt leben, bewertet die Wohnung als altersgerecht. 37 Viele ältere Menschen scheinen sich mit den vorhandenen baulichen Gegebenheiten zu arrangieren oder sie nicht als Kriterien für altersgerechtes Wohnen anzusehen. Dies könnte jedoch zur Folge haben, dass ältere Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit in Wohnbedingungen verbleiben, die pflegerischen Ansprüchen nur eingeschränkt genügen. 38 Häufig wird argumentiert, dass es teuer sei, barrierefreie Neubauten zu errichten. In einer Studie im Auftrag des Deutschen Städte- und Gemeindebunds wurden die Kosten für barrierefreies Bauen im Vergleich zum konventionellen Bauen anhand eines exemplarischen Wohnungsneubauprojekts untersucht. Insgesamt wurden 140 Kriterien für barrierefreies Bauen nach der DIN analysiert. Das Ergebnis war, dass Barrierefreiheit nur gut 1 Prozent der Gesamtkosten ausmacht. Barrierefreies Bauen kann laut dieser Studie bei einer guten Planung und Konzeption annähernd kostenneutral realisiert werden. 39 Mit zunehmendem Unterstützungsbedarf werden Angebote wichtiger, die das selbstständige Wohnen in der eigenen Häuslichkeit so lange wie möglich gewährleisten. Dazu zählt beispielsweise das Angebot eines Hausnotrufes, andere individuell abgestimmte Unterstützungsangebote oder der Abschluss eines Betreuungsvertrages, in dem beispielsweise regelmäßige Hausbesuche enthalten sind. Diese Leistungen sind im Kapitel 5 Unterstüt- 35 Dabei werden die Mindestanforderungen des KDA, die in der Einleitung dieses Kapitels beschrieben sind, zugrunde gelegt. 36 Prognos AG 2017: Wohnraumbedarf in Baden-Württemberg. Studie im Rahmen der Wohnraum-Allianz. Stuttgart, S Rothgang,Heinz/Kalwitzki, Thomas/Müller, Rolf/Runte, Rebecca/Unger, Rainer, 2015: Barmer GEK Pflegereport 2015, Berlin, S Nowossadeck, Sonja/Engstler, Heribert, 2017: Wohnung und Wohnkosten im Alter, in: Mahne Katharina et al.: Altern im Wandel. Berlin, S TERRAGON Investment GmbH/ Deutscher Städte- und Gemeindebund, 2017: Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich. Eine Analyse notwendiger Mehrausgaben gegenüber konventionellen Bauweisen von TERRAGON WOHNBAU, Berlin, S. 6.

34 30 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität zung für das Wohnen zu Hause beschrieben. Häufig entschließen sich Angehörige von älteren Menschen auch dazu insbesondere wenn diese eine dauerhafte Begleitung und Unterstützung im Haushalt benötigen eine Haushaltshilfe zu beschäftigen, die meistens gemeinsam mit der älteren Person in deren Wohnung lebt. Diese Form der Unterstützung ist in Kapitel 5.7 Unterstützung durch ausländische Haushaltshilfen beschrieben. Unterstützung bei Betreuung und Pflege in Tagespflegeeinrichtungen und durch ambulante Dienste tragen ebenfalls dazu bei, dass ältere Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in der eigenen Wohnung leben können. Diese sind ebenfalls im Kapitel 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause beschrieben Besondere Wohnformen für ältere Menschen Neben dem privaten Wohnen in der bisherigen Wohnung sowie dem Wohnen in einer stationären Pflegeeinrichtung, auf das im Kapitel 6 eingegangen wird, gibt es eine Bandbreite an unterschiedlichen Wohnformen im Alter. Die nachfolgend beschriebenen Wohnformen für ältere Menschen setzen eine bewusste Entscheidung für einen Umzug aus der bisherigen eigenen Wohnung voraus. Häufig steht der Wunsch nach einer barrierefreien Wohnung im Zentrum der Entscheidung. Barrierefreie Seniorenwohnungen Barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen bieten häufig einen Hausmeisterservice und liegen meist in Zentrumsnähe. Darüber hinaus können häufig zusätzliche Dienstleistungsangebote gewählt werden: Zum Beispiel Mahlzeitendienst, Einkaufs-, Reinigungsund Wäscheservice. Anders als beim klassischen Betreuten Seniorenwohnen, gibt es keinen für alle Bewohner verbindlichen Grundservice, in dem bestimmte Leistungen bereits enthalten sind. Das hat für die Bewohner den Vorteil, dass sie die Leistungen bestimmen, die sie benötigen und nur für diese bezahlen. Viele Gemeinden und Städte sehen es als ihre Aufgabe an, im Rahmen der Daseinsvorsorge barrierefreien Wohnraum für ihre älteren Einwohner anzubieten. Barrierefreie Wohnungen werden auch von Wohnbaugenossenschaften angeboten. Sie bieten ihren älteren Mietern die Möglichkeit eines Umzuges in eine solche Wohnung an, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen zunehmen. Das hat häufig den Vorteil, dass die Mieter in ihrer bisherigen Wohnumgebung bleiben können. Betreutes Wohnen Die Idee des Betreuten Wohnens ist es, das Angebot einer Wohnung mit einem Betreuungsangebot zu kombinieren. Die Wohnanlagen bieten in der Regel barrierefreie Wohnungen mit Serviceangeboten in Form von Grund- und Wahlleistungen. Betreute Wohnanlagen unterscheiden sich in Größe, Qualität und Konzeption voneinander. Das Ziel des betreuten Wohnens ist die möglichst selbstständige Haushalts- und Lebensführung bei

35 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 31 gleichzeitiger Betreuung. Die Serviceleistungen der Wohnanlagen unterscheiden sich im Umfang. Neben der Miete und den Nebenkosten zahlt der Mieter für Grundleistungen, wie beispielsweise für eine Ansprechperson in der Anlage, gesellige Angebote oder die Vermittlung von Hilfen, eine Pauschale. Fast alle Anlagen bieten zusätzlich kostenpflichtige Wahlleistungen an. Die Betreuung organisiert und koordiniert die notwendigen Unterstützungsleistungen. Als Hilfestellung für die Nutzer bei der Auswahl einer Anlage wurde in Baden-Württemberg das Qualitätssiegel für Betreute Seniorenwohnanlagen entwickelt. 40 Die darin enthaltenen Kriterien zu Bauwerk, Umfeld, Grund- und Wahlservice sowie Vertragsgestaltung, erleichtern die Vergleichbarkeit von Angeboten. Betreute Seniorenwohnanlagen müssen sich an geänderte Nutzerbedürfnisse anpassen. Anscheinend steigt das durchschnittliche Alter der Bewohner in den Betreuten Wohnanlagen. In Zukunft wird deshalb voraussichtlich der Bedarf an Unterstützungs- und Pflegeleistungen zunehmen. Betreiber von Wohnanlagen reagieren mit einem erweiterten Angebotsspektrum auf diese Anforderungen. So gibt es Wohnanlagen mit zusätzlichen Betreuungs- und Begleitangeboten für Menschen mit Demenz. Inzwischen entstehen auch häufiger Betreute Wohnanlagen mit Tagespflegen. Teilweise ist auch ein Standort eines ambulanten Pflegedienstes integriert. Dabei ist darauf zu achten, dass die Bewohner des Betreuten Wohnens dazu verpflichtet werden können, allgemeine Unterstützungsleistungen, wie einen Hausnotruf, vom Betreiber einer Wohnanlage zu beziehen. Darüber hinausgehende Pflege- und Unterstützungsleistungen und der entsprechende Anbieter müssen dagegen frei wählbar sein. Wenn die freie Wählbarkeit eingeschränkt ist, könnte es möglich sein, dass es sich um eine andere Wohnform handelt. Aufgabe der Heimaufsichten ist es, zu prüfen, ob der Grad der Selbstbestimmtheit im Einzelfall erfüllt ist. Der Umfang der Abhängigkeitsverhältnisse, in die sich die Bewohner begeben, und der Grad der Versorgungssicherheit ist in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. 41 Einige Anlagen arbeiten mit Pflegeeinrichtungen zusammen, deren Dienstleistungen die Bewohner teilweise mitnutzen können. Andere Betreute Wohnanlagen öffnen ihre Angebote für das umliegende Wohnquartier, zum Beispiel mit einem offenen Mittagstisch, einer Caféteria, Vorträgen zu seniorenbezogenen Themen oder kulturellen und präventiven Angeboten Landtag von Baden-Württemberg: Bericht der Landesregierung nach 34 Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege und zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes. Drucksache 16/3221 vom , S. 5.

36 32 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Hausgemeinschaften Mehrgenerationenwohnen Hausgemeinschaften zeichnen sich dadurch aus, dass jeder Mieter oder Eigentümer über eine eigene Wohnung verfügt, allerdings eine Gemeinschaft in einem Gebäude vorhanden ist, die gegenseitig Unterstützung leistet. Meistens stehen Flächen oder Räume zur Verfügung, die gemeinschaftlich genutzt werden. Hausgemeinschaften können selbstinitiiert oder durch einen Träger oder Bauträger initiiert werden. Die Wohnungen können sowohl gemietet als auch gekauft sein. Im Hinblick auf das Alter soll gemeinschaftliches Wohnen auf der einen Seite Unabhängigkeit gewährleisten, gleichzeitig aber auch Kontakte ermöglichen und so vor Vereinsamung schützen. Darüber hinaus ist gegenseitige Hilfe und vor allem auch Unterstützung in Notfällen möglich. Die Bewohner organisieren ihr Gemeinschaftsleben dabei in Eigenregie. Bei Bedarf werden externe Dienstleister in Anspruch genommen. Bei selbstinitiierten Projekten finden sich Menschen für ein Bauprojekt zusammen und gründen in aller Regel eine Bauherrengemeinschaft, einen Verein oder eine Genossenschaft, um ihr Bauprojekt zu verwirklichen. Die Grundstücksuche, Planung, Abstimmung und Bauphase nimmt dann meistens einen längeren Zeitraum in Anspruch. Häufig steigen Interessenten in dieser Phase aus dem Projekt aus. Hausgemeinschaften können auch durch einen Träger oder Bauträger oder eine andere Einrichtung initiiert werden. Dies kann zum Beispiel eine Gemeinde sein. In diesen Fällen ist das Grundstück oftmals bereits vorhanden, während die Interessenten für das Bauprojekt noch gesucht werden. Häufig werden die Planungs- und Gemeinschaftsprozesse von Moderatoren begleitet. Bei Hausgemeinschaften, die sich aus mehreren Generationen zusammensetzen sollen, wird häufig von Mehrgenerationenwohnen gesprochen. Hier besteht die Herausforderung, die Mischung der Generationen, die bei Beginn eines Projektes besteht, über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten. Auf Bundesebene bietet das Forum Gemeinschaftliches Wohnen e. V. in Hannover, das bundesweite Netzwerk für selbst organisierte Wohnprojekte, Beratung und Unterstützung an. Für Baden-Württemberg gibt es darüber hinaus Ansprechpartner in drei Regionalstellen, bei denen sich Interessierte informieren können. 42 Sowohl das Forum als auch eine zunehmende Zahl anderer Initiativen, wie beispielsweise die Internet-Plattform unterhalten im Internet bundesweite Projektbörsen zuletzt aufgerufen am

37 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Bauliche Gestaltung und Ausstattung der Wohnung Obwohl nicht jede Wohnung altersgerecht angepasst werden kann, steckt im Wohnungsbestand ein großes Potenzial. Um die Mindestanforderungen an altersgerechten Wohnraum 43 zu erreichen, ist meistens ein Umbau des Hauses oder der Wohnung erforderlich. Das Ziel ist, dem Wunsch älterer Menschen entgegenzukommen, auch mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen, möglichst lange in ihrer privaten Wohnung wohnen zu können. Dem Umbau und den Anpassungen vorausgehen, kann eine Wohnberatung. Dabei sollte auch der Einsatz sinnvoller alltagsunterstützender Technik mitberücksichtigt werden, die dazu beitragen kann, den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu unterstützen. Nachfolgend werden beide Themenbereiche betrachtet. Wohnberatung und Reduzierung der Barrieren im Wohnungsbestand Wohnberatung richtet sich an Senioren, Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, aber auch an Pflegefachkräfte, Handwerker, Architekten und die Wohnungswirtschaft. Sie informiert und berät neutral und unabhängig zu den Themen Barrierefreiheit und Wohnungsanpassung. Ihr Aufgabenspektrum ist breit und umfasst bei Bedarf auch Hausbesuche. Dabei werden zunächst konkrete Mängel einer Wohnung analysiert und über Möglichkeiten zu deren Behebung informiert. Bei Bedarf unterstützt und begleitet die Wohnberatung die Interessenten bei der praktischen Umsetzung notwendiger Umbaumaßnahmen und hilft bei der Beantragung von Fördermitteln. Während es bei Neubauten um die Einhaltung von DIN-Normen geht, um Barrierefreiheit zu erreichen, geht es bei der Wohnanpassung darum, Barrieren zu reduzieren und die Wohnung möglichst altersgerecht zu gestalten. Es sollen auf den Einzelfall abgestimmte, möglichst einfache Lösungen mit möglichst großem Nutzen umgesetzt werden. 44 Durch die Beseitigung von Stolperfallen, wie zum Beispiel Türschwellen, und durch das Umstellen von Möbeln werden vorhandene Barrieren mit einfachen Mitteln reduziert. Das Anbringen eines Handlaufs in der Wohnung oder im Treppenhaus, erhöht die Sicherheit und erweitert den Bewegungsradius. In vielen Fällen können erst durch einen Bad- oder Küchenumbau spürbare Verbesserungen erzielt werden. Zuvor muss bei älteren Menschen jedoch die Erkenntnis reifen, dass die Beseitigung von Barrieren mehr Sicherheit und einen Gewinn an Lebensqualität bringt. Bevor die eigentliche Wohnberatung beginnen kann, sind häufig zunächst Widerstände und Bedenken zu beseitigen. In den vergangenen Jahren wurden in zahlreichen Stadt- und Landkreisen Baden- Württembergs Wohnberatungsstellen eingerichtet. Teilweise sind auch barrierefreie Mus- 43 Siehe Kriterien in Einleitung dieses Kapitels. 44 siehe dazu: Gemeindetag Baden-Württemberg/ Städtetag Baden-Württemberg/ Landkreistag Baden-Württemberg/ KVJS (Hrsg.), 2014: Barrierearm Wohnen. Empfehlungen für die Anpassung des Wohnungsbestands, Stuttgart.

38 34 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität terwohnungen entstanden, in denen ein breites Spektrum an praktischen Lösungsmöglichkeiten besichtigt und ausprobiert werden kann. Eine solche Musterwohnung wurde auch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales in Stuttgart eingerichtet. Die Aufgaben der Wohnberatung werden in Baden-Württemberg sowohl von hauptamtlichen Fachleuten als auch von freiwillig engagierten Bürgern geleistet. Die Qualifikation der Beratenden wird durch Schulungen, Informationen zu aktuellen Entwicklungen und die Integration in örtliche Netzwerke unterstützt. Viele ehrenamtlich Tätige verfügen aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung, zum Beispiel als Architekten, über zusätzliche Qualifikationen für die Aufgabe. 45 Obwohl in den letzten Jahren die Wohnberatung weiter ausgebaut wurde, kennen nur rund 26 Prozent der Menschen im Alter zwischen 70 und 85 Jahren diese Dienstleistung. Davon nutzen es nur 6,6 Prozent. 46 Die Bedeutung von Wohnberatung wurde inzwischen auch von Handel und Gewerbe erkannt. Immer mehr Handwerksbetriebe, Sanitätshäuser und Wohnbauunternehmen werben mit diesem Angebot um die älter werdende Kundschaft. In einigen Landkreisen kooperieren Kreishandwerkerschaften mit Kreisseniorenräten. Die teilnehmenden geschulten Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bieten zusätzlich zu ihrer Fachkompetenz Beratung zu Hilfsmitteln sowie Wohnanpassungs- und Umbaumaßnahmen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen von älteren Menschen und Menschen mit Einschränkungen an. 47 Da ambulante Dienste regelmäßig in die Wohnungen älterer Menschen kommen, können sie ebenfalls wertvolle Hinweise zur Wohnungsanpassung geben. Außerdem beraten auch Pflegestützpunkte, wie eine Wohnung an Bedürfnisse älterer Menschen angepasst werden kann. Ein ausreichendes Angebot an barrierearmen Wohnungen kann auch dann geschaffen werden, wenn größere Wohnungsbestände im Besitz von Wohnungsbaugenossenschaften und kommunalen Wohnbauunternehmen umgebaut werden. Bei einer Umfrage im Auftrag der L-Bank schätzten kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnbaugenossenschaften, dass in ungefähr jedem dritten Haushalt ein Mensch im Alter über 65 Jahren lebt und dass in zirka 8 Prozent der Wohnungen ein Mensch im Alter über 80 Jahren lebt. 48 Zukunftsorientierte Wohnbauunternehmen und Wohnbaugenossenschaften passen ihren Wohnungsbestand durch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zunehmend an 45 Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnraumanpassung hat Qualitätsstandards für Wohnberatung veröffentlicht ( 46 Nowossadeck, Sonja, 2014: Seniorenspezifische Dienstleistungen Befunde des DEAS DZA-FactSheets. Berlin, S L-Bank (Hrsg.), 2013: Wohnungsmarktbeobachtung. Karlsruhe, S. 35f.

39 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 35 die Anforderungen ihrer älter werdenden Mieter an. Einige Wohnbaugesellschaften modernisieren bei einem Mieterwechsel und bauen die Bäder barrierefrei um. Bei Befragungen stellte sich das Bad als der wichtigste Punkt für einen altersgerechten Umbau aus. Die meisten Mieter sehen hier die größten Barrieren. 49 Viele Wohnbaugesellschaften bieten Dienstleistungen für ältere Menschen an. Etwa ein Drittel der Anbieter engagiert sich in der Quartiersentwicklung. 50 Einzelne Wohnungsunternehmen haben zum Beispiel Treffpunkte mit persönlichen Ansprechpartnern für die Mieter eingerichtet. Finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Wohnungsanpassung Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt unter bestimmten Voraussetzungen wie beispielsweise bei festgestellter Pflegebedürftigkeit und einer angemessenen Eigenbeteiligung Zuschüsse zu Wohnungsanpassungsmaßnahmen sowie zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds in Höhe von maximal 4.000,- Euro pro Maßnahme. 51 Aus dem Landeswohnungsbauprogramm Baden-Württemberg sind ebenfalls Zuschüsse von einigen tausend Euro für Umbaumaßnahmen möglich. Auch diese Zuschüsse sind an spezifische Voraussetzungen gebunden. 52 Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt für den Umbau von bestehenden Wohnungen, mit dem Ziel Barrieren zu reduzieren, Kredite aus dem Programm Altersgerecht Umbauen. Im Programm wurden außerdem Mindeststandards festgelegt, die eine Reduzierung von Barrieren mit sich bringen. Sie sind bewusst nicht so strikt gefasst, wie DIN- Vorschriften zur Barrierefreiheit. Im Gegensatz zu vielen anderen Programmen muss für das Programm Altersgerecht Umbauen kein aktueller Bedarf nachgewiesen werden. Der Umbau kann auch präventiv erfolgen. Das Programm fördert Eigentümer, Investoren und Mieter. Technikunterstützung Der Einsatz intelligenter Technik im Wohnbereich kann die Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter unterstützen. Sowohl beim Neubau als auch bei Sanierungs- und Wohnungsanpassungsmaßnahmen kann der Einsatz technischer Hilfsmittel sinnvoll sein. Bei der Wohnanpassung im Bestand wird meist empfohlen, einzelne technische Hilfsmittel, wie beispielsweise einen Hausnotruf, zur ausgewählten Unterstützung einzusetzen. Diese werden von den Nutzern eher akzeptiert und sind leichter umsetzbar als umfassende technische Lösungen. Bisher ist der Einsatz spezieller Technik noch nicht die Regel. Dies liegt zum einen an fehlenden Informationen über die Möglichkeiten und Wirkungen, zum anderen an der mangelnden Akzeptanz auf Seiten der Verbraucher. 49 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 2013: Altersgerecht umbauen. Mehr Lebensqualität durch weniger Barrieren, Berlin, S L-Bank (Hrsg.), 2013: Wohnungsmarktbeobachtung. Karlsruhe, S. 55f. 51 siehe SGB XI, 40 Abs siehe dazu die Bestimmungen des jeweils gültigen jährlichen Landeswohnungsbauprogramms.

40 36 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Eine wachsende Zahl an Forschungsvorhaben und Fachtagungen befasst sich mit dem Einsatz von Technik im Haushalt von älteren Menschen. 53 Übereinstimmend wird festgestellt, dass der flächendeckende Ausbau des technikunterstützten Wohnens für Senioren an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist: Die Bedienung muss verbraucherfreundlich gestaltet, die Kosten überschaubar bleiben und die Technik mit einem passenden Dienstleistungskonzept verbunden sein. Die Entwicklung des technikunterstützten Wohnens birgt für die Zukunft große Chancen. Daher finden sich auch im Abschlussbericht der Enquete-Kommission Pflege Empfehlungen zur Berücksichtigung und Weiterentwicklung von alltagsunterstützenden Technologien als Ergänzung zur häuslichen Pflege, um älteren Menschen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. 54 Es gilt allerdings viele offene Fragen zu klären. Dies betrifft zum einen die Technik selbst, zum anderen die Organisation und Finanzierung der damit verknüpften Dienstleistungen Bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen Die Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys zeigen, dass der Anteil der Wohnkosten am Einkommen zwischen 1996 und 2014 von 27,9 auf 35,1 Prozent für alle Mieter ab 40 Jahren zugenommen hat. Da die Einkommen älterer Menschen in diesem Zeitraum nicht im selben Maß gestiegen sind, ist davon auszugehen, dass ihre Mietbelastung zugenommen hat. 55 Bei älteren Mietern steigt mit zunehmendem Alter der Anteil der Wohnkosten am Einkommen. Das Haushaltseinkommen älterer Menschen ist nach dem Eintritt in den Ruhestand geringer als zu Erwerbszeiten. Außerdem steht ein geringeres Einkommen häufig in Zusammenhang mit dem Verlust eines Partners. Nach den Ergebnissen des Alterssurveys wenden ältere Mieter im Alter zwischen 70 und 85 Jahren 37 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen auf. Da Frauen im Durchschnitt geringere Einkommen haben als Männer, ist ihr Aufwand im Alter besonders hoch, wenn sie alleine leben. Frauen im Alter über 70 Jahre wenden 45,2 Prozent ihres Einkommens für Miete auf Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat seit 2008 mehrere Forschungsprojekte im Bereich AAL gefördert: Das Forschungszentrum Informatik in Karlsruhe hat ein Forschungsfeld Smart home und Ambient assistent living mit mehreren Forschungsprojekten. 54 Landtag von Baden-Württemberg: Drucksache 15/7980. Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten. Kurzfassung zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission mit den Handlungsempfehlungen, S Nowossadeck, Sonja/Engstler, Heribert, 2017: Wohnung und Wohnkosten im Alter, in: Mahne, Katharina et. Al: Altern im Wandel. Wiesbaden, S Nowossadeck, Sonja/Engstler, Heribert, 2017: Wohnung und Wohnkosten im Alter, in: Mahne, Katharina et. Al: Altern im Wandel. Wiesbaden, S. 295.

41 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 37 Dagegen wenden Wohnungseigentümer mit zunehmendem Alter einen geringer werdenden Anteil am Einkommen für das Wohnen auf. Hier kommt zum Tragen, dass mit zunehmendem Alter Wohnungsdarlehen eher abgezahlt sind. Eigentümer von Wohnungen im Alter über 70 Jahren verwenden rund 21 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen. 57 Der Altenbericht der Bundesregierung hält die Frage, ob ältere Menschen eine für ihre Bedürfnisse angemessene Wohnung bezahlen können als eine der wichtigsten der Wohnpolitik in der Zukunft. 58 Dafür ist sowohl die Entwicklung der Einkommen der älteren Bevölkerung als auch die Entwicklung der Wohnkosten von Bedeutung. Die Ziele der Anpassung des Wohnungsbestandes stehen häufig dem Ziel des Vorhaltens bezahlbaren Wohnraums entgegen. Eine Modernisierung von Wohnungen durch Vermieter bringt meistens höhere Mietkosten mit sich. Deshalb arrangieren sich ältere Menschen lieber mit Barrieren in ihrer Wohnung, in der Hoffnung, dass die Mietkosten für sie überschaubar bleiben. Vor allem die Modernisierung von ganzen Wohnbauten und beispielsweise der Einbau eines Aufzugs bringen meistens erhebliche Kostensteigerungen mit sich. Mieter sind häufig nicht bereit, die Kosten dafür zu übernehmen, vor allem nicht zu einem Zeitpunkt, an dem sie noch mobil sind und die Maßnahme in ihren Augen eher präventiven Charakter hat. 59 Wohnbaugesellschaften setzen häufig gerade mit Rücksicht auf ihre älteren Mieter, die Barrierefreiheit im Wohnungsbestand nicht um, da sie zu einer enormen Mietsteigerung führen würde. Viele ältere Mieter können diese nicht tragen. Wohnraumförderung Als Umsetzung eines Vorschlages der Wohnraum-Allianz wurden im Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 mehrere bisherige Förderprogramme zusammengefasst. Es soll ein einheitliches landesweites Angebot zur sozialen Mietwohnraumförderung für alle Haushalte mit Wohnberechtigungsschein sein. Das bisherige Landeswohnraumförderprogramm wurde beispielsweise integriert. Es gewährt für Wohnungen, die barrierefrei hergestellt werden, einen Zuschuss. Seit April 2016 können Investoren zum Beispiel Wohnbauunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften im KfW-Eigenmittelprogramm "Altersgerecht Umbauen" zinsgünstige Kredite beantragen, um Barrieren in ihren Vermietungsobjekten abzubauen. Auch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum greift für das Jahr 2018 den Schwerpunkt der Wohnraumförderung auf. Dabei steht die Erhaltung von Wohnraum im Innenbereich der Gemeinden im Fokus. Gefördert werden Investitionen von privaten Haus- und Wohnungsbesitzern. 57 Nowossadeck, Sonja/Engstler, Heribert, 2017: Wohnung und Wohnkosten im Alter, in: Mahne, Katharina et. Al: Altern im Wandel. Wiesbaden, S Deutscher Bundestag, 2015: Siebter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Sorge und Mitverantwortung in der Kommune Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften (Drucksache 18./102010) Berlin, S L-Bank (Hrsg.), 2013: Wohnungsmarktbeobachtung. Karlsruhe, S. 53.

42 38 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Wohngeld für ältere Menschen Im Januar 2016 trat eine Wohngeldreform in Kraft. Wohngeld stellt einen Zuschuss zu den Wohnkosten dar. Es zielt auf Haushalte ab, die ihren Lebensunterhalt und zumindest einen Teil ihrer Wohnkosten aus eigenen Mitteln decken können. 60 Durch die Reform gibt es mehr leistungsberechtigte Menschen, da höhere Einkommensgrenzen festgelegt wurden. Die Wohngeldreform hat zur Folge, dass mehr ältere Menschen, die zusätzlich zu ihrer Rente Grundsicherungsleistungen beziehen, in den Wohngeldbezug wechseln Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Nachfolgend werden die Angebote an barrierefreien Wohnungen, Wohnformen für ältere Menschen sowie die Wohnberatung und Technikunterstützung für ältere Menschen im Neckar-Odenwald-Kreis beschrieben. Barrierefreie Wohnungen Die Anzahl der barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen im Neckar-Odenwald-Kreis ist nicht bekannt. Die Feststellung des KDA für Baden-Württemberg, dass der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum deutlich über dem Bestand liegt, dürfte auf den Neckar- Odenwald-Kreis übertragbar sein. Die Prognos AG bestimmte für den Neckar-Odenwald- Kreis für das Jahr 2015 den Bedarf von altersgerechten Wohnungen. 61 Der Zusatzbedarf kann entweder durch Neubaumaßnahmen oder durch Anpassungsmaßnahmen im Bestand gedeckt werden. Da die meisten Senioren in der bisherigen Wohnung bleiben wollen, ist von einem hohen Anpassungsbedarf im Bestand auszugehen. Ob Wohnungen tatsächlich an die Bedürfnisse im Alter angepasst werden, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von den Kosten eines Umbaus. Dabei ist entscheidend, ob es sich um Eigentum oder um eine Mietwohnung handelt. Nach den Ergebnissen der Zensuserhebung im Jahr 2011 war die Wohnungseigentümerquote im Neckar-Odenwald-Kreis über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Während in Baden-Württemberg knapp 50 Prozent der Haushalte im Wohneigentum leben, sind es im Neckar-Odenwald-Kreis 66 Prozent. Auch der hohe Anteil an Einfamilienhäusern von 67,7 Prozent am Wohnungsbestand ist überdurchschnittlich für Baden-Württemberg (61,1 Prozent). Dies kann eine Wohnungsanpassung erleichtern, da Eigentümer, die in ihre Wohnung investieren, selbst von den Maßnahmen profitieren. Dazu bedarf es aber entsprechender Informationen und der Bereitschaft zu Umbaumaßnahmen. 60 Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, 2015: Wohnsituation und Wohnkosten von Haushalten im Niedrigeinkommensbereich, BBSR-Online-Publikation, Nr. 08/2015, S Prognos AG 2017: Wohnraumbedarf in Baden-Württemberg. Studie im Rahmen der Wohnraum-Allianz. Stuttgart, S. 56.

43 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 39 Besondere Wohnformen Eine Übersicht über barrierefreie Seniorenwohnungen, Wohnanlagen sowie Hausgemeinschaften für ältere Menschen oder Mehrgenerationenprojekte im Neckar-Odenwald-Kreis ist nicht vorhanden und wäre auch schwierig zu erstellen. Dies hängt damit zusammen, dass die Begrifflichkeiten nicht einheitlich verwendet werden und das Angebot sehr unterschiedlich ist. Der Seniorenwegweiser des Landkreises führt die Wohnanlagen nach dem Konzept des Betreuten Wohnens auf. Diese sind vom Angebot sehr unterschiedlich gestaltet. Bei der Erhebung bei den Städten und Gemeinden des Landkreises gaben 20 von 25 Gemeinden und Städten an, dass sie es als schwierig ansehen für die Zukunft altersgerechte Wohnangebote zu schaffen. Vier Gemeinden möchten dieses Thema in absehbarer Zeit angehen. Abbildung 10: Wie schätzen Sie aktuell das altersgerechte Wohnangebot in ihrer Gemeinde ein? sehr gut gut weniger gut in Planung gibt es nicht weiß ich nicht Barrierefreie Seniorenwohnungen Betreutes Wohnen Mehrgenerationenwohnen Anzahl Kommunen Grafik: KVJS Datenquelle: Erhebung bei den Städten und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis im Rahmen des Seniorenberichts im Jahr Barrierefreie Seniorenwohnungen In den meisten Städten und Gemeinden des Landkreises scheint es nur ein eingeschränktes Angebot an barrierefreien Seniorenwohnungen zu geben. In 11 von 25 Städten und Gemeinden, die sich an der Erhebung beteiligt haben, gibt es kein Angebot an barrierefreien Seniorenwohnungen oder es ist nicht bekannt.

44 40 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Im nördlichen Landkreis bietet die Familienheim Buchen-Tauberbischofsheim Baugenossenschaft eg barrierefreie Wohnungen. Bei Modernisierung ihrer Mehrfamilienhäuser setzt sie häufig barrierefreie Zugänge und Bäder um. Die Baugenossenschaft Familienheim Mosbach eg vermietet ebenfalls barrierefreie Wohnungen. Auch Wohnungen im Baugebiet Bleiche in Mosbach sind barrierefrei. Die Bertl-Bormann-Stiftung hat sie auf dem ehemaligen Firmengelände der Stiftungsgeberin in zentraler Lage für ältere Menschen erbaut. Im Neckar-Odenwald-Kreis standen lediglich 0,6 Prozent der Wohnungen im Besitz von Kommunen oder kommunalen Wohnungsträgern. 62 Die Einflüsse auf die Gestaltung von Wohnungen sind damit gering. Betreutes Wohnen Im Herbst 2017 gab es in der Hälfte der Gemeinden und Städte, die sich an der Erhebung beteiligten, keine betreuten Seniorenwohnungen. Von den übrigen Gemeinden und Städten bewerteten sechs das Angebot vor Ort als sehr gut oder gut, zwei Gemeinden und Städte fanden es nicht so gut. In vier weiteren Gemeinden und Städten gab es Planungen, um betreute Wohnungen zu schaffen. Das vorhandene Angebot ist sehr unterschiedlich gestaltet. Der Seniorenwegweiser des Landkreises unterscheidet fünf Typen von betreuten Wohnanlagen anhand der nachfolgenden Kriterien: Typ 1: Anlage mit Serviceleistungen, in der Regel gesamte Anlage barrierefrei Mietvertrag mit haustechnischem Service (zum Beispiel Kehr- und Räumdienste) Beratungsangebot zu festen Sprechzeiten mehrmals wöchentlich Typ 2: Kriterien wie bei Typ 1, zusätzlich ambulante Dienste in der Wohnanlage Hauswirtschaft, meist auch Pflege und Betreuung Typ 3: Kriterien wie bei Typ 2, zusätzlich Verbund mit einem Pflegeheim, keine eigenen ambulanten Dienste, aber Tagesangebot, Gruppenaktivitäten 62 Gebäude und Wohnungen. Ergebnisse des Zensus Eigene Berechnungen KVJS.

45 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 41 Typ 4: Kriterien wie bei Typ 3 zusätzlich eigener ambulanter Pflegedienst Typ 5: Kriterien wie bei Typ 4 zusätzlich weitere Angebote wie Tagesbetreuung, Tagespflege, Kurzzeitpflege, offene Gruppenangebote, organisierte Nachbarschaftshilfe, Angebote für Menschen mit Demenz Oftmals entstehen betreute Wohnanlagen nicht allein, sondern in Zusammenhang mit anderen Angeboten. In Hardheim soll in einer betreuten Wohnanlage die bestehende Platzzahl verdoppelt werden. Die bereits in einem anderen Gebäude eingerichtete Tagespflege soll in den Neubau mit umziehen und wird ebenfalls ihre Platzzahl erhöhen. 63 In Obrigheim ist geplant, ein Seniorenzentrum zu errichten und dort sowohl betreutes Wohnen als auch barrierefreie Seniorenwohnungen und weitere Angebote anzubieten. Zum Ende des Jahres 2015 wandelte ein Pflegeheim in Adelsheim seine Einrichtung in Betreutes Wohnen um, zum Ende des Jahres 2016 in Osterburken eine weitere. Dadurch stieg die Zahl der Betreuten Wohnungen im Neckar-Odenwald-Kreis. Beide Wohnanlagen bieten den Bewohnern zusätzlich die Möglichkeit, ein Tagespflegeangebot im Gebäude zu nutzen. Ergänzend können sie sich durch einen ambulanten Pflegedienst versorgen lassen. 64 Ein Teil der Wohnanlagen wird in Verbindung mit einem Pflegeheim oder einer Tagespflege betrieben. Die Angebote der Betreuten Wohnanlagen stehen häufig für alle Einwohner einer Gemeinde zur Verfügung. Sie können zum Beispiel an Veranstaltungen der Wohnanlage teilnehmen oder gemeinsam mit den Bewohnern der Wohnanlage zu Mittag essen. Im Neckar-Odenwald-Kreis engagiert sich die Baugenossenschaft Familienheim Mosbach e.g. seit dem Jahr 2000 beim Bau von betreuten Seniorenwohnungen. Die Bertl- Bormann-Stiftung unterstützt ebenfalls den Bau von betreuten Seniorenwohnungen. Im Neckar-Odenwald-Kreis gibt es insgesamt 13 Betreute Wohnanlagen an acht Standorten. 63 Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung vom : Betreutes Wohnen in Hardheim. Die Kapazität soll verdoppelt werden. 64 Das WTPG findet für die Wohnform des Betreuten Wohnens keine Anwendung, wenn die Bewohner die Pflegeleistungen und ihren Anbieter frei wählen können.

46 42 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Abbildung 11: Anzahl der Betreuten Wohnanlagen im Neckar-Odenwald-Kreis im Jahr 2017 Walldürn 1 Hardheim 1 Höpfingen Mudau 4 Buchen Schwarzach Aglasterhausen Zwingenberg Neunkirchen 1 Waldbrunn Neckargerach Mosbach Binau Obrigheim Hüffenhardt 1 Fahrenbach 2 Limbach Neckarzimmern Haßmersheim Elztal Billigheim Schefflenz Seckach 2 Osterburken 1 Adelsheim Rosenberg Ravenstein Einwohner über 65 Jahre zum bis zu bis zu bis zu bis zu mehr als Datenbasis: Seniorenwegweiser des Neckar-Odenwald-Kreises sowie Bevölkerungsfortschreibung zum des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Berechnungen: KVJS. Mehrgenerationenwohnen 20 Gemeinden und Städte gaben in der Erhebung an, dass es bei Ihnen kein Mehrgenerationenwohnen gibt oder sie es nicht kennen. Lediglich zwei Gemeinden fanden das Angebot bei sich gut. Darunter auch die Stadt Walldürn. Hier engagiert sich die Familienheim Buchen-Tauberbischofsheim Baugenossenschaft und bietet in acht Mehrgenerationenwohnhäusern über 60 Wohnungen an. Ein Haus wurde bei der Modernisierung barrierefrei gestaltet. Einige der Wohnungen bieten vier Zimmer und sind damit attraktiv für Familien. 12 Wohnungen wurden mit barrierefreien Bädern umgestaltet, die auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden können. 65 Baugemeinschaft älterer Menschen In Mosbach gibt es eine Baugemeinschaft, die ein Gebäude mit barrierefreien Wohnungen auf einem Gelände errichtet, das die Gemeinschaft erworben hat. Die älteren Bewoh html?L=0, zuletzt aufgerufen am

47 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 43 ner werden selbstständig in ihren Wohnungen leben. Neben den Wohnungen gibt es gemeinschaftlich genutzte Fläche und Räume, wie beispielsweise einen Gemeinschaftsraum. Außerdem ist ein Appartement geplant, das als Gästeappartement genutzt werden kann. Dies könnte bei Bedarf von einer Pflegekraft bewohnt werden. Die Baugemeinschaft hat sich komplett selbst organisiert und über einen längeren Zeitraum die Bedingungen des Zusammenlebens ausgehandelt. 66 Wohnberatung und Technikunterstützung Wohnberatung zur Anpassung der Wohnung leistet im Neckar-Odenwald-Kreis überwiegend die Altenhilfefachberaterin. Sie bietet die entsprechende Beratung meistens in der Wohnung der Betroffenen an. Die Beratung erfolgt hauptsächlich dazu, wie die eigene Wohnung barrierefrei oder barrierearm umgebaut werden kann. Das Badezimmer ist dabei ein Hauptschwerpunkt. Auch Zugänge zum Haus oder der Wohnung und die Finanzierung eines Umbaus spielen eine Rolle. Häufig erfolgt nur eine punktuelle Anpassung zum Beispiel im Bad oder beim Zugang zur Wohnung. Zu alltagsunterstützenden technischen Assistenzsystemen im privaten Wohnen werden eher die Angehörigen beraten. Die häufigsten Nachfragen kommen zu elektrischen Rolladensystemen, Videoüberwachung an der Haustür, Überwachungsgeräte, Bewegungsmelder oder Bewegungslichtquellen. Die Bürger im Neckar-Odenwald-Kreis werden auf das Angebot der Wohnberatung in der Tageszeitung sowie in den Mitteilungsblättern der Gemeinden und Städten aufmerksam gemacht. Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald hat gemeinsam mit Handwerksunternehmen, Architekten und Wohnberatern mobile Wohnberatungen angeboten und durchgeführt. Dabei wurden ehrenamtliche Berater von der DRK Wohnberatungsstelle Stuttgart geschult, die zu Hause über die Anpassung der Wohnung und Fördermöglichkeiten berieten. Durch einen Wechsel des zuständigen Ansprechpartners findet derzeit jedoch keine mobile Wohnberatung mehr statt. Darüber hinaus gibt es einzelne Handwerksbetriebe und Einzelpersonen, die sich im Bereich barrierefreier/-armer Umbau weitergebildet haben und teilweise Beratungen anbieten. Die Erhebung bei den Städten und Gemeinden im Rahmen der Seniorenplanung im Neckar-Odenwald-Kreis ergab, dass das Angebot der Wohnberatungsstelle teilweise nicht bekannt sei. Lediglich eine der 24 Gemeinden und Städte, die sich an der Erhebung beteiligten, bewertete das Angebot der Wohnberatung als gut. 15 der befragten Städte und Gemeinden gaben an, dass es in ihrer Kommune kein Angebot an Wohnberatung gäbe und 5 waren sich bezüglich des vorhandenen Angebots nicht sicher. Hier zeigt sich möglicherweise ein Informationsdefizit bei den Städten und Gemeinden über die Angebote der 66 zuletzt aufgerufen am

48 44 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Wohnberatung im Landkreis. Eventuell wurde die Frage so verstanden, ob es ein Angebot der Gemeinde gibt Fazit und Handlungsempfehlungen Für ältere Menschen im Neckar-Odenwald-Kreis gibt es barrierefreie Seniorenwohnungen und betreute Wohnanlagen. Allerdings scheint die Nachfrage das Angebot zu übersteigen. Deshalb gibt es derzeit einige Planungen weitere barrierefreie Wohnungen zu schaffen. Der Fachbeirat würde das Angebot an zusätzlichem barrierefreien Wohnraum begrüßen. Bei steigendem Bedarf könnten die entsprechenden Unterstützungsmodule wie hauswirtschaftliche Unterstützung, Mahlzeitenservice und eventuell ambulante Pflege in Anspruch genommen werden. Hier wäre gut, eine Beratung oder Koordination zu haben, die die unterschiedlichen Angebote, die unterschiedliche Menschen benötigen, aufeinander abstimmt. Wünschenswert wäre, dass auch Senioren mit geringem Einkommen eine ausreichende Zahl an barrierefreien Wohnungen zur Verfügung steht. Sonderwohnformen wie Betreutes Wohnen oder Mehrgenerationenwohnen wurden als zu kostspielig eingeschätzt. Hier wurde kein Bedarf gesehen, die Ansiedlung dieser Wohnformen zu unterstützen, da sie häufig von Menschen mit einem gehobenen Lebensstandard in Anspruch genommen würden. Beim Betreuten Wohnen wurde Bedarf nach einer besseren Beratung über die Möglichkeiten und Grenzen dieser Wohnform gesehen. Es gibt wohl unterschiedliche Vorstellungen davon, was das Betreute Wohnen leisten kann. Der Neckar-Odenwald-Kreis ist an keiner Wohnbaugesellschaft beteiligt. Er hat deshalb wenige Einflussmöglichkeiten, um auf die Schaffung von Wohnraum einzuwirken. Auch die Gemeinden besitzen wenige Einflussmöglichkeiten, da es keinen kommunalen seniorengerechten Wohnraum gibt. Im Fachbeirat wurde der Bedarf gesehen, zusätzlich zu barrierefreien Neubauten, auch Bestandsimmobilien so zu modernisieren, dass barrierefreie Seniorenwohnungen daraus entstehen könnten. Das Angebot, Eigentümer und Mieter zur Reduzierung von Barrieren in ihren Wohnungen zu beraten, ist landkreisweit vorhanden. Allerdings ist das Angebot teilweise nicht bekannt. Einer der größten Wünsche älterer Menschen ist es, in ihrer bisherigen Wohnung alt zu werden. Die Nachfrage nach Wohnberatung und Wohnungsanpassung sowie nach barrierefreien Wohnformen wird in Zukunft steigen.

49 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 45 Handlungsempfehlungen: 5. Der Neckar-Odenwald-Kreis informiert die Bürger über barrierefreies Bauen und Umbauen (zum Beispiel auf der Internetseite des Landkreises) und weist auf entsprechende Fördermöglichkeiten hin Das Landratsamt weist verstärkt auf Angebote der Wohnberatung hin. Die geplanten Pflegestützpunkte weisen ebenfalls auf das Angebot der Wohnberatung hin und geben Informationen über die Anpassung der Wohnung und über Fördermöglichkeiten weiter. Die Wohnberatung und die Pflegestützpunkte versuchen weitere ehrenamtliche Wohnberater zu gewinnen und zu schulen, um die Beratung zu intensivieren. 7. Die Gemeinden und Städte unterstützen Interessenten, die barrierefreie Wohnungen im Innenbereich erstellen möchten, durch die Vermittlung von Kontakten. 3.2 Wohnumfeld Nach der Festlegung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) umfasst eine altersgerechte Wohnung nicht nur eine weitgehend barrierefreie/-reduzierte Wohnung, sondern auch ein barrierefreies/-reduziertes Wohnumfeld, die ortsnahe Verfügbarkeit wesentlicher Infrastruktureinrichtungen sowie soziale und pflegerische Unterstützungsangebote. 68 Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung konkretisierte altersgerechte Quartiere durch: Barrierefreie Mobilität auf Straßen und Wegen schwellenloser Zugang zu Gebäuden Angebote zur Nahversorgung Treffpunkte in fußläufiger Entfernung oder deren Erreichbarkeit mit barrierefrei zugänglichen öffentlichen Verkehrsmitteln 69 Die Gegebenheiten und Infrastruktur am Wohnort wirken sich direkt auf die Lebensqualität älterer Menschen aus. Städte und Gemeinden sind daher im Rahmen der Daseinsvorsor Landentwicklung+und+Ordnungswesen/Bauen+und+Umwelt/Wohnraumf%C3%B6rderung+_+ Energieeffizient+Bauen-highlight-barrierefreies+Bauen-p-170.html; zuletzt aufgerufen am Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, 2011: Wohnen im Alter. Forschungen, Heft 147. Bonn, S Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 2013: Altersgerecht umbauen. Mehr Lebensqualität durch weniger Barrieren, Berlin, S. 13.

50 46 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität ge gefordert, gute Lebensbedingungen für ihre älter werdenden Bürger und ein altersgerechtes Wohnumfeld zu schaffen. In der Generali Hochaltrigenstudie gaben 52 Prozent der Befragten an, dass eine alten- und generationenfreundliche Gestaltung des Wohnquartiers die Teilhabe älterer Menschen fördert Barrierefreie- oder barrierearme öffentliche Räume Barrierefreie oder -arme öffentliche Räume und Gebäude fördern Teilhabe und Selbstbestimmung nicht nur von Senioren. Auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert den Abbau von Barrieren. Zudem profitieren Eltern mit Kinderwagen und Menschen, die durch Krankheit oder Unfall in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, von einem barrierefreien Umfeld. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg legt in 39 Abs. 2 fest, dass viele öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen barrierefrei zu gestalten sind. Dazu zählen zum Beispiel Gebäude der öffentlichen Verwaltung und der Gerichte, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Verkaufs- und Gaststätten sowie öffentliche Toilettenanlagen. Die genannten Einrichtungen sollen nicht nur barrierefrei zugänglich, sondern auch im Innern barrierefrei gestaltet sein, beispielsweise durch ausreichende Bewegungsflächen vor der Toilette und den Waschbecken in Sanitärräumen. Grundlage für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist insbesondere die DIN-Norm Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum. Sie nennt Grundanforderungen für Fußgängerbereiche, Überquerungsstellen, Rampen, Aufzüge, Treppen und Parkplätze. Auch Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs, wie Bushaltestellen, Bahnhöfe und sonstige öffentliche Freiräume wie Parkanlagen oder Friedhöfe, sollen barrierefrei gestaltet werden. Neben der Abwesenheit räumlicher Barrieren beispielsweise durch den Einbau eines Aufzugs oder abgesenkte Bordsteine an Übergängen für Personen mit Rollatoren gehören zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum auch Leitsysteme und Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen, geeignete Bodenbeläge, genügend Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer und Maßnahmen zur Erleichterung der Orientierung. Wie bei den Wohngebäuden, so ist auch das Wohnumfeld in aller Regel bereits gestaltet. Neue Gebäude, Flächen und Wohnquartiere werden barrierefrei geplant und angelegt. Es erfordert eine Abwägung unterschiedlicher Interessen, um das bestehende Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten. Häufig werden öffentliche Gebäude und Räume dann umgestaltet, wenn sie Modernisierungsbedarf aufweisen. Eine Umgestaltung von Quartieren ist häufig nur mit aufwändigen Abstimmungsprozessen unterschiedlicher Eigentümer möglich. Die Kosten der Umgestaltung von öffentlichen Gebäuden und Räumen lassen sich nicht refinanzieren, wie beispielsweise die Kosten für Wohnraum. Deshalb werden größe- 70 Generali Zukunftsfonds, 2014: Monitor 5, Generali Hochaltrigenstudie, Köln, S. 8.

51 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 47 re Maßnahmen vor allem dann wahrscheinlich, wenn sie gefördert werden. 71 Viele Förderprogramme greifen die Schaffung von Barrierefreiheit deshalb auf (siehe auch Abschnitt 3.2.3) Nahversorgung Ein wesentliches Kriterium für Selbstständigkeit und Lebensqualität ist es, sich selbst mit Nahrungsmitteln und anderen Produkten des täglichen Bedarfs zu versorgen und Dienstleistungen nutzen zu können. Menschen, deren Mobilität eingeschränkt ist, sind auf wohnungsnahe Geschäfte und Dienstleistungen mit einem breiten Waren- und Serviceangebot angewiesen. Ähnlich ist es mit Dienstleistungen wie Bank- oder Postfilialen oder anderen Dienstleistern. Gaststätten erfüllen häufig wichtige soziale Funktionen als Treffpunkte, ebenso Läden. In Gemeinden im ländlichen Raum und in einigen Wohngebieten in Städten gibt es in den letzten Jahren häufiger Geschäfte, die wegen Umsatzmangels oder des eingeschränkten Flächenangebots schließen. Manchmal gibt es bei Familienbetrieben zum Beispiel Metzgereien oder Bäckereien auch keine Nachfolger, wenn die Inhaber sich zur Ruhe setzen. Teilweise verschwinden kleine, inhabergeführte Läden aus Stadtund Ortsteilen zugunsten großer zentraler Einkaufszentren am Ortsrand. In der Regel ist dies mit einer Reduzierung der örtlichen Angebotsvielfalt und des persönlichen Services verbunden. Gefragt sind in dieser Situation kreative, von kommunaler Seite unterstützte Lösungen. Einzelnen Städten ist es mit Mitteln der städtischen Wirtschaftsförderung gelungen, Angebote der Nahversorgung im Stadtzentrum zu halten oder neu zu schaffen. In Gemeinden oder Stadtteilen, in denen sich aufgrund der Einwohnerzahl kein Angebot eines kommerziellen Anbieters rechnet, können eventuell mobile Verkaufswagen, Bauernmärkte oder Ladenprojekte in Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden oder auch ein Kiosk oder Backshop im örtlichen Pflegeheim eine Alternative sein. Für den Erfolg solcher Projekte ist es unerlässlich, die Bürger mitzunehmen und ihnen die Bedeutung des eigenen Einkaufsverhaltens für den Erhalt der wohnortnahen Nahversorgung deutlich zu machen. Sonst sind auch alternative Ansätze zum Scheitern verurteilt. Zusätzlich können Lieferservices von Supermärkten oder Bürgerbusse/ Mitfahrgelegenheiten zum Einkaufszentrum die Nahversorgung von Senioren ohne eigenes Auto sicherstellen. Wichtig ist außerdem, bestehende Einkaufsangebote unter die Lupe zu nehmen und bei den Betreibern eventuelle Verbesserungen im Hinblick auf den Service für Senioren anzuregen. Trotz der eher ungünstigen Entwicklung für ältere Menschen bewerten vor allem diese die Einkaufmöglichkeiten in ihrem Wohnumfeld als ausreichend. Drei Viertel der Menschen im 71 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 2013: Altersgerecht umbauen. Mehr Lebensqualität durch weniger Barrieren, Berlin, S. 19.

52 48 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Alter über 70 Jahren sind mit ihren Einkaufmöglichkeiten zufrieden. Die Zufriedenheit ist besonders hoch in Verdichtungsräumen. Dies könnte damit zusammenhängen, dass mit zunehmendem Alter die wohnortnahe Grundversorgung wichtiger wird und dieses Angebot in aller Regel im Wohnumfeld vorhanden ist Fördermöglichkeiten zur Umgestaltung des baulichen und sozialen Umfelds Allgemeine Struktur- und Entwicklungsprogramme des Landes Baden-Württemberg 73 und Bund-Länder-Programme unterstützen kommunale Planungen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel zum Beispiel durch Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren im öffentlichen Raum. Das Programm für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung, das für 2018 ausgeschrieben wurde, umfasst das Landessanierungsprogramm sowie verschiedene Bund-Länder-Programme 74. Es hat unter anderem die folgenden Förderschwerpunkte: Sicherung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Integration als wichtiger Teil der Daseinsvorsorge durch Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes, Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel, Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit beziehungsweise -armut im öffentlichen Raum und zum generationengerechten Umbau von Wohnungen. Bauliche Maßnahmen sind häufig dann nachhaltig, wenn sie von Strategien zur Stärkung von Beteiligung und bürgerschaftlichem Engagement begleitet werden. Daher gibt es eine gezielte Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung. Diese münden oft in kommunale oder von Bürgervereinen getragene Infrastruktur-Projekte für ältere Menschen mit Unterstützungsbedarfen. Das Programm für nichtinvestive Städtebauförderung verknüpft soziale und investive Ansätze. Es ermöglicht in bestehenden städtebaulichen Erneuerungsgebieten der Programme Soziale Stadt und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren die parallele Förderung von Projekten zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts. Einer der Förderschwerpunkte sind Projekte zur Verbesserung der Teilhabe älterer Menschen am Leben im Quartier. Verschiedene Förderprogramme unterstützen die Innenentwicklung von Gemeinden und Städte und die Nahversorgung der Bevölkerung. Durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wird beispielsweise die Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen ländlich geprägter Gemeinden gefördert. Dorfgasthäuser, Dorfläden, 72 Nowossadeck, Sonja/Mahne, Katharina, 2017: Bewertung des Wohnumfeldes in der zweiten Lebenshälfte, in: Mahne, Katharina et. Al: Altern im Wandel. Wiesbaden, S. 306f. 73 Zum Beispiel: Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Baden-Württemberg. 74 Zum Beispiel Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden und Soziale Integration im Quartier.

53 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 49 Metzgereien und Bäckereien sind explizit als wichtige Einrichtungen der Grundversorgung und Treffpunkt im Programm 2018 genannt. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative im Jahr 2015 haben Kommunen die Möglichkeit, private Einzelhandels- und Dienstleistungszentren zur Steigerung der Attraktivität von Innenstädten und Stadtteilzentren zu fördern. 75 Im Landessanierungsprogramm und bei Bund-Länder-Programmen müssen die Gemeinden und Städte belegen, dass keine innenstadtrelevanten Aktivitäten am Ortsrand erfolgen und durch weitere Aktivitäten die Zentren gestärkt werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt im Programm Barrierearme Stadt außerdem Kredite an Kommunen für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum, in öffentlichen Gebäuden oder im öffentlichen Nahverkehr. Als Voraussetzung für die Förderung sind bei allen Förderprogrammen gemeindliche oder städtebauliche Entwicklungskonzepte vorzulegen. Diese müssen regelmäßig fortgeschrieben werden. Die Beteiligung der Bürger ist dabei vorgesehen Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Gebäuden Viele Städte und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis haben in den letzten Jahren städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt, setzen derzeit entsprechende Maßnahmen um oder planen sie. Trotz vielfältiger Bemühungen ist Barrierefreiheit in Bestandsgebäuden bisher nur teilweise gewährleistet, da Umbaumaßnahmen oft kostspielig sind. Im öffentlichen Straßenraum gibt es ebenfalls noch viele Barrieren für Senioren mit Mobilitätseinschränkungen. Der Landkreis hat im Februar 2016 eine kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung bestellt. Sie ist bei Baumaßnahmen und der Aufstellung von Bebauungsplänen von Gemeinden und Städten einzubeziehen. 14 von 25 Gemeinden und Städte gaben bei der Erhebung an, dass sie die Schaffung eines barrierefreien Wohnumfeldes als schwierig ansehen. Die Gemeinde Schwarzach mit einem großen Anteil an Einwohnern mit Behinderungen wurde bereits mehrfach für ihre Bemühungen um Barrierefreiheit ausgezeichnet. Seit 1994 gibt es das Projekt Barrieren abbauen. Die Gemeinde achtet auf die barrierefreie 75 Private Quartiersgemeinschaften, die 15 Prozent der Grundstückseigentümer mit 15 Prozent der Fläche ausmachen, können einen Antrag auf Bildung eines eigentümergetragenen Aufwertungsbereichs stellen. Entspricht dieser den Entwicklungszielen der Gemeinde, kann diese eine maximal fünf Jahre befristete Satzung über die Bildung eines eigentümergetragenen Aufwertungsbereichs erlassen, der Abgaben aller Nutznießer für Umfeldverbesserungen vorsieht. Zwischen Gemeinde und Quartiersgemeinschaft wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen.

54 50 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Gestaltung des öffentlichen Raums. Viele Bushaltestellen sind barrierefrei und teilweise werden Niederflurbusse eingesetzt. Seit 1999 gibt es mit dem Komm-In ein barrierefreies Dienstleistungs- und Einkaufszentrum in der Ortsmitte. Hier bietet auch das Rathaus Dienstleistungen aus den Bereichen Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Passwesen, Führerscheine, Entgegennahme von Bestellungen und Anzeigen für die Gemeinde- Nachrichten an. Nahversorgung Im Hinblick auf wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsangebote besteht im Neckar-Odenwald-Kreis wie andernorts auch ein Stadt-Land-Gefälle. Die Versorgung ist bisher insgesamt gesehen gut. In einigen Gemeinden, Stadt- und Ortsteilen wurden jedoch in den vergangenen Jahren Läden, Bank- und Postfilialen, Gaststätten oder Apotheken aufgegeben. Auch in Waldstadt, einem Stadtteil von Mosbach, sollte der einzige Lebensmittelladen schließen. Der Erhalt des Ladens ist auf die Initiative einer Bürgerin zurückzuführen, die den Laden mit einem neuen Konzept als Markt, Treffpunkt und Begegnungsstätte wieder eröffnet hat. Im Eingangsbereich befindet sich ein kleines Café und auch die Post kann im Laden aufgegeben werden. Das Vorhaben wurde aus dem Leader-Programm gefördert. Die Gemeinde Neunkirchen verfügt über einen Lebensmittelladen auf Genossenschaftsbasis. Der sogenannte Bürgermarkt versteht sich neben seiner Funktion als Nahversorger auch als Treffpunkt für die Einwohner der Gemeinde. In der Gemeinde Rosenberg- Hirschlanden gibt es zudem einen Einkaufsservice, der Lebensmittel und sogenannte Abo-Kisten nach Hause liefert. In der Erhebung bei den Kommunen des Neckar-Odenwald-Kreises schätzten 13 von 25 Gemeinden, die sich an der Erhebung beteiligt haben, das Angebot der Nahversorgung in der eigenen Gemeinde oder Stadt als sehr gut oder gut ein. Nur eine Gemeinde gab an, dass es kein Angebot gibt. 9 Gemeinden und Städte schätzen das Angebot als weniger gut ein. Immerhin 18 von 25 Gemeinden finden das Angebot an Dienstleistungen wie Banken und Post mindestens gut. Einige Gemeinden und Städte haben sich mit der Entwicklung der Nah- und Grundversorgung auseinandergesetzt und Einzelhandelskonzepte vorgelegt. Hardheim, Höpfingen und Walldürn haben gemeinsam ein interkommunales Einzelhandelskonzept vorgestellt. Auch für Mosbach und Buchen liegen Einzelhandelskonzeptionen vor. Begegnungsstätten, Seniorenclubs und -treffs Begegnungsstätten, Seniorenclubs und -treffs sind in mehreren Gemeinden des Neckar- Odenwald-Kreises vorhanden. Beispielshaft kann hier die Gemeinde Rosenberg- Hirschlanden angeführt werden. Die Gemeinde wurde im Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft Landessieger mit dem Projekt Mehrgenerationendorf Hirschlanden gemein-

55 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 51 sam statt einsam. In der Dorfmitte entsteht ein Generationentreff, der ältere und jüngere Einwohner zusammenführen soll. Neben geplanten Kaffeenachmittagen oder ähnlichen Veranstaltungen für die ältere Generation dient das Mehrgenerationendorf auch als Buswartehäuschen für die Schüler des Dorfes und als Rastplatz oder Unterstellmöglichkeit für Radfahrer. Eine Stromtankstelle für Elektrofahrräder soll ebenfalls eingerichtet werden. Die Gemeinde erhält für die Realisierung des Vorhabens einen Zuschuss aus dem Förderprogramm Ländlicher Raum. Leader-Entwicklungskonzepte 76 Die Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises sind in den beiden Leader- Aktionsgebieten Neckar-Odenwald aktiv e.v. und Badisch-Franken e.v.. Für beide Aktionsgebiete wurden regionale Entwicklungskonzepte entwickelt. Die Ergebnisse beruhen unter anderem auf Umfragen in den Gemeinden und Städten zur Nah- und Grundversorgung. Außerdem wurden Workshops mit Verwaltung und Bürgermeistern durchgeführt. Eine Steuerungsgruppe begleitete den jeweiligen Prozess. Das regionale Entwicklungskonzept für die Region Neckar-Odenwald aktiv e.v. 77 sieht die Nahversorgung als größte Herausforderung in den Gemeinden. Zu dieser Region zählen die Gemeinden Aglasterhausen, Binau, Elztal, Fahrenbach, Haßmersheim, Hüffenhardt, Mosbach, Neckargerach, Neckarzimmern, Neunkirchen, Obrigheim, Schefflenz, Schwarzach, Waldbrunn und Zwingenberg. Auch die Herstellung von Barrierefreiheit und die Sicherstellung der Mobilität wurden als Ziele in das Entwicklungskonzept aufgenommen. Die Gemeinden und Städte Adelsheim, Buchen, Hardheim, Höpfingen, Limbach, Mudau, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg, Seckach und Walldürn des Neckar-Odenwald- Kreises gehören zum Leader-Aktionsgebiet Badisch-Franken e.v.. Um die Grund- und Nahversorgung sicherzustellen, wurde als Maßnahme vorgeschlagen, mehr mobile Angebote zu schaffen und bei den mobilen Angeboten einen besseren Überblick und Zugang zu den Bestellungen zu gewährleisten. 76 LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Die Förderung ist nur in sogenannten LEADER-Aktionsgebieten möglich. Dies sind kleinere, abgegrenzte Gebiete des ländlichen Raums, die unter geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden und landkreisübergreifend angelegt sind. In der laufenden LEADER-Förderperiode gibt es in Baden-Württemberg 18 solcher Aktionsgebiete. 77 Der Region Neckar-Odenwald aktiv e.v. gehören 15 Gemeinden des Landkreises Neckar- Odenwald an. Entwicklungskonzept; zuletzt aufgerufen am

56 52 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Einschätzung durch Gemeinden und Städte Abbildung 12: Wie schätzen Sie aktuell das altersgerechte Wohnumfeld in Ihrer Kommune ein? sehr gut gut weniger gut in Planung gibt es nicht Einkaufsmöglichkeiten Dienstleistungen (z.b. Post, Bank Sicherheit (z.b. Beleuchtung, Einsehbarkeit Wege) ÖPNV/Mobilität Barrierefreiheit Wege und Plätze Barrierefreiheit öffentliche Gebäude Anzahl Kommunen Grafik: KVJS Datenquelle: Erhebung bei den Städten und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis im Rahmen des Seniorenberichts im Jahr Abbildung 13: Bei welchen Angeboten ist es in Ihrer Kommune besonders schwierig, den Bedürfnissen der älteren Bürger gerecht zu werden? schwierig nicht so schwierig weiß nicht Sicherung ortsnahe medizinische Versorgung Sicherung 24- Stunden-Pflege Sicherung ambulantes Pflegeangebot Gewährleistung ortsnaher Info-/ Beratungsangebote Erhaltung soziale Infrastruktur Sicherung altersgerechter Mobilität Sicherung örtlicher Nahversorgung Schaffung barrierefreies Wohnumfeld Schaffung altersgerechter Wohnangebote Anzahl Kommunen Grafik: KVJS Datenquelle: Erhebung bei den Städten und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis im Rahmen des Seniorenberichts im Jahr 2017.

57 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Fazit und Handlungsempfehlungen Die Barrierefreiheit von öffentlichen Räumen und Gebäuden fördert die Teilhabe älterer Menschen. Einige Gemeinden haben bereits Ortsbegehungen durchgeführt, um Barrieren im öffentlichen Bereich zu erkennen. Die Beauftragte des Neckar-Odenwald-Kreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen bietet an, bei den Begehungen zu unterstützen. Die Gemeinden und Städte im Neckar-Odenwald-Kreis haben sich durch den Leader- Prozess schon intensiv mit der Gemeindeentwicklung auseinandergesetzt. Auch städtebauliche Entwicklungskonzepte, die als Voraussetzung für viele Förderprogramme vorgelegt werden müssen, unterstützen dies. Gemeinden und Städte sollen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Erhalt von gut erreichbaren örtlichen Nahversorgungsangeboten einsetzen. Alternativ können auch Angebote gefördert werden, mit denen Nahversorgungsangebote erreicht werden können, wie zum Beispiel Bürgerbusse oder organisierte Fahrdienste. Die Fördermöglichkeiten, die dazu beitragen, dass Nahversorgungsangebote erhalten bleiben oder die dazu beitragen, Barrieren im öffentlichen Raum zu reduzieren, sollten ausgeschöpft werden (siehe hierzu Abschnitt 3.2.3, in dem unterschiedliche Fördermöglichkeiten dargestellt werden). Im Fachbeirat wurde angemerkt, dass die Vielzahl an Fördermöglichkeiten den Überblick über die verschiedenen Programme erschwere und durch die meist aufwendigen Antragsverfahren eine Unterstützung bei der Antragstellung hilfreich sei. Handlungsempfehlungen: 8. Die Städte und Gemeinden können auf die Beauftragte des Landkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen zugehen und mit ihr unter Beteiligung von Bürgern mit Mobilitätseinschränkungen Ortsbegehungen durchführen. Nach der Begehung werden Maßnahmen zur Beseitigung von gefundenen Barrieren erarbeitet. Es wird empfohlen, eine barrierefreie Infrastruktur bei allen Beteiligten einzufordern. 9. Die Städte und Gemeinden sollen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Erhalt von gut erreichbaren örtlichen Nahversorgungsangeboten einsetzen. Solche Angebote stellen nicht nur die wohnortnahe Versorgung sicher, sondern bieten auch wichtige Kommunikationsmöglichkeiten. Dort, wo sich aufgrund der Einwohnerzahl kein Angebot eines kommerziellen Anbieters rechnet, können eventuell mobile Verkaufswagen oder Wochenmärkte eine Alternative sein. 10. Die vorhandenen Fördermöglichkeiten zum Beispiel das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg und das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zur Sicherstellung der Nahversorgung und zur Schaffung von barrierefreien öffentlichen Räumen sollen ausgeschöpft werden.

58 54 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 3.3 Mobilität Die individuelle Mobilität, ein gut ausgebauter barrierearmer öffentlicher Personennahverkehr sowie ergänzende Mobilitätsangebote, zum Beispiel in Form von Bürgerbussen und Ruftaxis, können die Mobilität älterer Menschen erhöhen. Die individuelle und die sozialräumliche Mobilität beeinflussen auch die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe einer Person sowie ihre Fähigkeit, ein selbstständiges Leben zu führen. Mobilität ist demnach ein wesentlicher Faktor für Lebenszufriedenheit sowie Wohlbefinden und stellt die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben dar. 78 Infolgedessen finden auch im Abschlussbericht der Enquete-Kommission Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten Empfehlungen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sowie zu einer barrierearmen Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs ihren Niederschlag. 79 Mit zunehmendem Alter verändert sich das Mobilitätsverhalten einer Person. Im Gegensatz zur jüngeren Bevölkerung sind ältere Menschen seltener unterwegs und legen häufig auch geringere Distanzen zurück. Dies hängt nicht zuletzt mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zusammen. Der Eintritt in den Ruhestand wirkt sich zu Beginn nur wenig auf die zurückgelegten Wege älterer Menschen aus. Der Weg zur Arbeit spielt für ältere Menschen kaum noch eine Rolle, dafür unternehmen sie umso häufiger Wege zu Freizeitaktivitäten, für Einkäufe und private Erledigungen als Jüngere. Erst bei hochaltrigen Menschen werden die zurückgelegten Wege deutlich weniger und kürzer. Die Wahl des Transportmittels verändert sich mit zunehmendem Alter. Je älter eine Person ist, desto seltener fährt sie mit dem Auto und desto eher nutzt sie den öffentlichen Personennahverkehr, fährt mit dem Fahrrad oder bewegt sich zu Fuß fort. 80 Allerdings gibt es ausgeprägte regionale Unterschiede. In ländlichen Regionen ist es häufig schwieriger, die Mobilität älterer Menschen sicherzustellen. Hier nutzen Menschen häufiger das Auto, um die zum Teil recht langen Wegstrecken zu Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs zurückzulegen. Der öffentliche Personennahverkehr ist meist weniger gut ausgebaut als in städtischen Regionen und es sind weniger Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsangebote vorhanden. Wenn aufgrund von körperlichen Einschränkungen die Fahrt mit dem Auto nicht mehr möglich ist, bedeutet dies 78 Deutscher Bundestag, 2015: Siebter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Sorge und Mitverantwortung in der Kommune Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften (Drucksache 18./102010) Berlin, S Landtag von Baden-Württemberg: Drucksache 15/7980. Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten. Kurzfassung zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission mit den Handlungsempfehlungen, S.103f.. 80 Deutscher Bundestag, 2015: Siebter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Sorge und Mitverantwortung in der Kommune Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften (Drucksache 18./102010) Berlin, S. 234f.

59 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 55 häufig auch einen deutlichen Einschnitt in der Fähigkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. 81 Für ältere Menschen bringt die Ansiedelung von Einkaufs- und Dienstleistungsangeboten in Mittelzentren erhebliche Schwierigkeiten mit sich, wenn gleichzeitig Nahversorgungsangebote in den Gemeinden oder Stadtteilen abnehmen. Die Entfernungen, die Menschen zurücklegen müssen, um sich mit Lebensmitteln oder Dingen des täglichen Bedarfs zu versorgen, werden immer größer. 82 Mobilität hat unterschiedliche Facetten, auf die im Folgenden kurz eingegangen werden soll. Mobilität zu Fuß Ältere Menschen sind häufig zu Fuß unterwegs. Hierbei spielt die Sicherstellung der Fußgänger-Mobilität eine bedeutende Rolle. Dies kann beispielsweise durch barrierefreie, sichere und bei Dunkelheit gut beleuchtete Fußwege, Bänke und Ruhebänke, Querungshilfen an vielbefahrenen Straßen und ausreichend langen Grün-Phasen an Fußgängerampeln erreicht werden. Die Feststellung und Beseitigung von Mängeln in diesem Bereich hilft auch Eltern mit Kinderwagen und Kindern, die als Fußgänger oft besonders gefährdet sind. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt Kommunen seit 2015 modellhaft bei der Durchführung von Fußverkehrs-Checks. Dabei bewerten Bürger, Politik und Verwaltung gemeinsam nach einem standardisierten Verfahren die Situation vor Ort und erarbeiten Vorschläge zur Verbesserung. Die Vorbereitung, Moderation und Auswertung erfolgt durch ein Fachbüro, das vom Land finanziert wird. Aus den Ergebnissen bisheriger Projekte wurde 2016 ein Leitfaden mit Tipps für die eigenständige Durchführung von Fußgänger-Checks durch die Kommunen erstellt. 83 Mobilität mit dem Fahrrad Attraktive und sichere Fahrradwege können die Mobilität von Senioren ebenfalls erhöhen. Besonders E-Bikes vergrößern den Bewegungsradius von Radfahrern deutlich und sind bei Senioren sehr beliebt. Das Ministerium für Verkehr unterstützt Landkreise, Städte und Gemeinden seit 2012 in einem fünfjährigen Förderprogramm zur kommunalen Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur 81 Deutscher Bundestag, 2015: Siebter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Sorge und Mitverantwortung in der Kommune Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften (Drucksache 18./102010) Berlin, S Deutscher Bundestag, 2015: Siebter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Sorge und Mitverantwortung in der Kommune Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften (Drucksache 18./102010) Berlin, S zuletzt aufgerufen am

60 56 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität dabei, bestehende Radverkehrsnetze sowohl attraktiver und sicherer zu gestalten als auch flächendeckend auszubauen. Kommunen können sich mit ihren Vorhaben beim zuständigen Regierungspräsidium bewerben. Im aktuellen Förderprogramm 2016 sind rund 350 Maßnahmen enthalten, die zum Ziel haben, die kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur zu optimieren. 84 Mobilität mit dem Auto In ländlichen Regionen sind Senioren häufig auf ein Auto angewiesen, um zum Arzt, zum Supermarkt oder zu Verabredungen zu kommen. Das Auto bedeutet ein Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit zugleich. Im Alter nehmen viele Fähigkeiten ab, die zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen, wie beispielsweise die Beweglichkeit der Halswirbelsäule, das Seh- oder Reaktionsvermögen. Die Unfallforscher der Versicherer konnten in einer Studie nachweisen, dass sich gerade in nicht vorhersehbaren Situationen altersbedingte Schwächen beim Autofahren zeigen. 85 Ältere Menschen sind sich der Einschränkungen häufig bewusst und vermeiden deshalb bestimmte Verkehrssituationen, wie Fahrten bei Nacht, bei schlechtem Wetter oder dichtem Verkehr. Häufig nutzen sie ihr Auto ab einem bestimmten Alter nur noch, um bekannte Kurzstrecken zurückzulegen, beispielsweise für Einkäufe. Entgegen vieler Meldungen in Medien, die häufig stark ins Bewusstsein rücken, weisen ältere PKW-Fahrer eine geringere Unfallneigung auf als jüngere Fahrer. Unfälle, die durch ältere PKW-Fahrer verursacht werden, sind weniger schwer und weisen mehrheitlich geringe Schäden auf. Häufig handelt es sich um Schäden am Fahrzeug selbst. Elektronische Assistenzsysteme wie Spur- und Abstandshalter oder automatische Einparksysteme können die Sicherheit erhöhen. Sie setzen sich jedoch nur langsam durch. Entsprechend ausgestattete Fahrzeuge lassen sich auch mit Bewegungseinschränkungen noch im hohen Alter fahren. Es bedarf allerdings einer guten Einführung in die teilweise komplizierte Bedienung. 86 In den nächsten Jahren wird sich die Zahl älterer Menschen, die einen Führerschein besitzen, verdoppeln. Dies liegt zum einen an der demografischen Entwicklung, aber auch daran, dass der Anteil der Führerscheinbesitzer unter den älteren Menschen zunimmt. Da das Unfallrisiko im Alter über 75 Jahren zunimmt, empfehlen einige Verbände, dass ältere Menschen mit ihrem eigenen Auto freiwillig mit einem Begleiter fahren sollen, um eine Rückmeldung über ihre Fahrfähigkeit zu erhalten. Wichtiger als das Alter scheint jedoch der individuelle Gesundheitszustand unabhängig vom Alter der Fahrer zu sein. 87 Für Senioren, die mit dem Auto unterwegs sind, spielen ausreichend große Parkplätze, zum Beispiel vor Arztpraxen oder Geschäften, ebenso eine Rolle, wie Maßnahmen zum 84 zuletzt aufgerufen am GdV (Hrsg.) 2015: Fahrneigung älterer PKW-Fahrer. Berlin. 86 ADAC, 2017: Senioren im Straßenverkehr. München. 87 Oswald, Wolf D., 2010: Leistungsfähigkeit älterer Personen im Straßenverkehr. Zeitschrift für Verkehrsrecht Nr. 5/2010.

61 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 57 Erhalt und zur Einschätzung der eigenen Fahrsicherheit. Unterschiedliche Automobilvereine bieten Fahrsicherheitstrainings und die Überprüfung der Fahrfähigkeiten an. 88 Mobilität mit dem öffentlichen Personennahverkehr Für größere Distanzen und für Senioren, die nicht (mehr) Auto fahren können, stellt ein gut ausgebauter, komfortabler und barrierearmer öffentlicher Nahverkehr eine Schlüsselrolle für die Lebensqualität dar. Von zentraler Bedeutung sind dabei folgende Faktoren: eine ausreichende Frequenz der Verbindungen, auch an Wochenenden und abends sowie in Ferienzeiten, günstige Fahrpreisangebote, zum Beispiel Seniorentickets oder verbilligte Innenstadtfahrten sowie ein hoher Vernetzungsgrad des Systems in Form eines Verkehrsverbundes. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr wird von den meisten älteren Menschen positiv bewertet. Menschen im Alter über 70 Jahren sind mit dem Angebot zufriedener als jüngere Menschen. Dies könnte damit zusammenhängen, dass ältere Menschen im Gegensatz zu Schülern oder Erwerbstätigen nicht täglich darauf angewiesen sind, zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zu sein. 89 Aussagen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr enthält das badenwürttembergische Nahverkehrsgesetz. 90 Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für mobilitätseingeschränkte Personen der barrierefreie Zugang und in geeigneten Fällen die Beförderung in behindertengerecht ausgerüsteten Fahrzeugen vorgesehen werden soll. Zeitliche Vorgaben und Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sollen im Nahverkehrsplan, den alle Stadt- und Landkreise für ihr Gebiet erstellen müssen, festgelegt werden. Hierbei sollen die Belange von Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung besonders berücksichtigt werden. Eine Einschränkung erfahren ältere Menschen häufig durch die teilweise komplizierte Bedienung von Fahrausweisautomaten. Mobilität durch Bürgerbusse Eine Verbesserung der Mobilität, insbesondere in Randzeiten und -regionen, können Bürgerbusse bieten. Ein Bürgerbus ist fester Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs und ergänzt das reguläre Bus- und Bahnangebot. Er verkehrt nach festgelegten Fahrplänen und bedient festgelegte Haltestellen. In aller Regel finden die Fahrten an Werktagen statt. Die Fahrer sind ehrenamtlich tätig. Personenbeförderungs-, Haftungs Nowossadeck, Sonja/Mahne, Katharina, 2017: Bewertung des Wohnumfeldes in der zweiten Lebenshälfte, in: Mahne, Katharina et. Al: Altern im Wandel. Wiesbaden, S. 306f. 90 vergleiche 4 Absatz 8 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNV-Gesetz).

62 58 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität und versicherungsrechtliche Fragen sollten dabei von der Gemeinde geklärt und abgedeckt werden. Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuschüsse für Bürgerbusse. Im Rahmen der Förderung von Elektromobilität im ländlichen Raum werden Elektrofahrzeuge und Ladestationen für Bürgerbusse gefördert. Zusätzlich bietet die Nahverkehrsgesellschaft Baden- Württemberg mbh (NBVW) und das Kompetenzzentrum Innovative Angebotsformen im ÖPNV interessierten Bürgern, Kommunen und Verkehrsunternehmen eine Informationsplattform und Beratung an. Bestehende Bürgerbusvereine haben sich auf Landesebene zum ProBürgerBus Baden-Württemberg e. V. zusammengeschlossen. Auch dieser Dachverband bietet Beratung, regelmäßige Informationen und eine Online-Infobörse an. Er hat zudem das Ziel, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Bürgerbussen zu optimieren. Mobilität durch organisierte Fahrdienste/Rufautos/Bürgermobile Ergänzend zu den sogenannten Bürgerbussen können auch von Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden, privaten Anbietern oder bürgerschaftlichen Initiativen selbst organisierte Fahrdienste die Mobilität älterer Menschen unterstützen. Sie unterscheiden sich von Bürgerbussen dadurch, dass sie auf Bestellung oder Abruf eingesetzt werden und der Transport von Haustür bis zur Haustür erfolgt. Häufig sind die Fahrer behilflich, wenn es darum geht, Treppen zu überwinden oder Einkäufe zur Wohnungstür zu transportieren. Sie sind für ältere Menschen besonders geeignet, da kein festgelegter Fahrplan eingehalten werden muss. Dieses Angebot ermöglicht Senioren oder mobilitätseingeschränkten Personen beispielsweise die Wahrnehmung von Arztterminen, die Erledigung von Einkaufsfahrten oder den Besuch von Veranstaltungen. Bei diesem Angebot sollten versicherungsrechtliche Aspekte von der Gemeinde beachtet und umgesetzt werden. Für die Fahrdienste können entweder Privatautos oder ein speziell zu diesem Zweck angeschafftes Fahrzeug eingesetzt werden. Das Angebot besteht in aller Regel an Werktagen und begrenzt auf bestimmte Uhrzeiten. Zunehmend werden auch Mitfahrgelegenheiten wichtiger, die über elektronische Medien, wie zum Beispiel über Apps, flexibel angeboten werden. Sie werden derzeit noch wenig von älteren Menschen genutzt. Mobilität durch Ruftaxis/Linientaxis In Ergänzung oder als Ersatz zum regulären Linienverkehr werden vor allem in Randzeiten oder in ländlichen Gegenden Ruftaxis eingesetzt. Sie sind Teil des öffentlichen Nahverkehrs. Sie schließen eine wichtige Lücke, wenn die Taktfrequenz anderer Verkehrsmittel zu gering ist oder ein Einsatz an bestimmten Tageszeiten oder an Wochenenden nicht angeboten wird, weil er nicht wirtschaftlich wäre. Meist orientieren sich die Zeiten nach einem Fahrplan. Der Bedarf für eine Fahrt muss jedoch telefonisch oder über eine Verkehrsapp angemeldet werden. Die Fahrgäste werden von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs zu einer vereinbarten Uhrzeit abgeholt und zu einer anderen Haltestelle ge-

63 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 59 bracht. Der Preis orientiert sich an den Fahrtickets für den öffentlichen Nahverkehr. Finanziell wird die Einrichtung eines Ruftaxis von der Gemeinde oder vom Landkreis getragen Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Der Neckar-Odenwald-Kreis fördert bereits durch unterschiedliche Maßnahmen (nicht nur) die Mobilität älterer Menschen im Landkreis. Zusätzlich hat die Beauftragte des Landkreises für die Belange von Menschen mit Behinderung bei ihren Aktivitäten ältere Menschen insbesondere mit Mobilitätseinschränkungen im Blick. Mobilität zu Fuß und mit dem Fahrrad Aufgrund der geographischen Situation gibt es im Neckar-Odenwald-Kreis viele Steigungen, die für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, bestimmte Wege zusätzlich beschwerlich machen. Der Stadtseniorenrat der Stadt Mosbach hat das Projekt "Zu Fuß, aber sicher?" durchgeführt. Im Rahmen dieses Projekts hat er in Mosbach die Innenstadt begangen. An dieser Begehung haben Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren teilgenommen und geprüft, inwieweit es Einschränkungen für die Mobilität von Fußgängern gibt. Ziel der Begehung war es, Vorschläge zu erarbeiten, um Verbesserungen zu erreichen. Der Kreisseniorenrat bietet seit 2016 ein Fahrsicherheitstraining für Pedelecs (Elektrofahrräder) an. Mobilität mit dem Auto Um die Fahrsicherheit von Senioren zu erhöhen, bietet die Verkehrswacht Neckar- Odenwald-Kreis auf Anregung des Kreisseniorenrats Fahrsicherheitstrainings an. Der Kreisseniorenrat organisiert diese Trainings regelmäßig ein- bis zweimal pro Jahr. Die Verkehrswachten bieten zusätzlich ein Mobilitätstraining 60+ an. Der Verein Sicherer Neckar-Odenwald-Kreis fördert Projekte der Verkehrsprävention. Gemeinsam mit den Verkehrswachten Buchen und Mosbach werden Veranstaltungen zur Fahrsicherheit auch für Senioren durchgeführt. Die Polizeidirektion Mosbach, das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis und die Verkehrswachten Buchen und Mosbach veranstalteten gemeinsam einen Aktionstag "Generation 60+ mobil und sicher. Hier konnten unter anderem Fahr- und Bremsassistenten und Einparkhilfen in Fahrzeugen ausprobiert werden. Außerdem standen Pedelecs zum Ausprobieren zur Verfügung.

64 60 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität Mobilität mit dem öffentlichen Personennahverkehr Im Fokus der Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Neckar-Odenwald-Kreis steht die Barrierefreiheit. Ein Ziel des Plans stellt dabei der barrierefreie Ausbau bis zum Jahr 2022 für das gesamte ÖPNV-Angebot dar. Es soll wenigstens eine Haltestelle pro Gemeinde barrierefrei sein. Der Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger kann die Kommunen nicht verpflichten. Die 491 Haltestellen wurden für die Planfortschreibung in einem Kataster vom Landratsamt erfasst. Berücksichtigt werden zudem im ganzen Netz ergänzende Mobilitätskonzepte vom ehrenamtlichen Fahrdienst über Bürgerbusse und Car-Sharing bis zu Fahrradvermietsystemen. 91 Der Neckar-Odenwald-Kreis ist in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar integriert. Wichtige S-Bahnverbindungen verlaufen von Mosbach nach Heilbronn und von Osterburken nach Heidelberg. Außerdem gibt es eine Bahnlinie von Mosbach über Buchen nach Walldürn. Die S-Bahn-Haltestellen sind häufig Endpunkte für Buszubringer. Die Haltestellen der Deutschen Bahn müssen nur dann barrierefrei umgerüstet werden, wenn sie täglich von Personen frequentiert werden. Deshalb sind derzeit viele Bahnhaltestellen im NOK nicht barrierefrei. Ergänzend zu Bahnen und Bussen, stehen fast in allen Gemeinden und Städten abends und am Wochenende Ruftaxis zur Verfügung. Ruftaxis werden im Linienverkehr nach einem festgelegten Fahrplan eingesetzt. Allerdings fährt es nur, wenn der Fahrgast die Fahrt mindestens eine Stunde vorher telefonisch anmeldet. Der Kreisseniorenrat bietet regelmäßig Schulungen für den Ticketkauf an Fahrkartenautomaten und am Computer an. Diese sollen Senioren dabei unterstützen die elektronischen Angebote zu nutzen und mobil zu bleiben. Er bietet außerdem ein Sicherheitstraining für das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. Mobilität durch Bürgerbusse Als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr gibt es in einzelnen Kommunen inzwischen Bürgerbusse als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Gemeinden Haßmersheim und Hüffenhardt betreiben gemeinsam einen Bürgerbus. Ein zentraler Haltepunkt ist eine S-Bahn-Station. Mobilität durch organisierte Fahrdienste/Bürgerrufautos In mehreren Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis gibt es ehrenamtliche Fahrdienste oder Bürgerrufautos. Sie haben den Vorteil, dass sie die Menschen zu Hause abholen und bis zum Ort der Erledigung begleiten. Teilweise begleiten die Fahrer die Menschen sogar bei ihren Erledigungen. In Seckach gibt es seit 2009 einen ehrenamtlichen Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Einwohner vom Arbeitskreis Soziales Netzwerk. Der Fahrdienst wird zunehmend in 91 Vgl. Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis, 2017

65 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität 61 Anspruch genommen. Allerdings sinkt die Zahl der ehrenamtlichen Fahrer. Neben den Fahrern sind auch Begleitpersonen, zum Beispiel bei Arztbesuchen, behilflich. Auch in der Gemeinde Limbach gibt es einen ehrenamtlichen Fahrdienst. Er bietet Fahrten für Einwohner an, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und die keine andere Fahrmöglichkeit haben. Die Fahrer nutzen ihre privaten Fahrzeuge. Der Hauptteil der Fahrten führt zu Ärzten oder Therapeuten. Die übrigen Fahrten würden für Erledigungen wie Einkaufen, Bankoder Postbesuch, genutzt. Die Zahl der Nutzungen nimmt seit dem Bestehen 2014 zu. In der Gemeinde Waldbrunn fährt der Waldbrunn-Express an zwei Tagen in der Woche jeweils zu festgelegten Zeiten. Er holt die Menschen an der Haustür ab, bringt sie an ihr Ziel und zu festgelegten Zeiten wieder zurück. Die Fahrten übernimmt ein Taxiunternehmen. Die Nutzer zahlen einen geringen Pauschalbetrag am Tag. Die im Jahr 2017 neu gegründete Nachbarschaftshilfe Hardheim-Höpfingen, die das Ziel hat, älteren Menschen zu ermöglichen zu Hause alt zu werden, bietet ebenfalls begleitete Fahrdienste an. In Ravenstein gab es schon längere Zeit Fahrdienste der Bürgerhilfe Ravenstein. Diese wurden mit den Privatautos der Fahrer durchgeführt. Ende 2016 fasste der Gemeinderat den Beschluss, ein Bürgerauto zu beschaffen und das Versicherungsrisiko zu übernehmen. Dieses Vorhaben wird noch umgesetzt. Auch in Rosenberg gibt es einen Arbeitskreis Bürger-Mobil mit dem Ziel, Menschen mit körperlichen Einschränkungen Fahrmöglichkeiten zum Arzt, zum Einkaufen, für Besuche bei Therapeuten, in Pflegeheimen, zum Kirchenbesuch oder anderen ortsnahen Zielen zu bieten. Auch in der Stadt Osterburken sind Fahrdienste vorhanden. Das Ehrenamtszentrum Neckar-Odenwald veranstaltete im Jahr 2016 gemeinsam mit Leader Neckar-Odenwald aktiv e. V. einen Informationsabend zum Thema Ehrenamtliche Fahrdienste und Bürgerbusse Fazit und Handlungsempfehlungen Im Neckar-Odenwald-Kreis gibt es bereits vielfältige Angebote und Initiativen, um die Mobilität älterer Menschen zu fördern. Der Landkreis prüft bei der Fortschreibung seiner Nahverkehrsplanung Bedarfe und Handlungsmöglichkeiten im öffentlichen Personennahverkehr, die sich aus demografischen Veränderungen ergeben. Die Beauftragte des Landkreises für die Belange für Menschen mit Behinderungen weist auf die besondere Situation mobilitätseingeschränkter Personen hin. Gemeinden und Städte können durch Ruhebänke und öffentlich zugängliche und ausgeschilderte Toiletten die Fußgängermobilität älterer Menschen unterstützen. Sie können häufig keine längeren Wege ohne Ruhepausen zurücklegen. Ortspläne, in denen barrierefrei zugängliche Gebäude, wie Arztpraxen, Gaststätten und behindertengerechte Toiletten und Wege eingezeichnet sind, können für Einheimische wie auch für Touristen eine Hilfe sein. Die Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen hat die Gemein-

66 62 3 Leben und Wohnen im Alter, Infrastruktur und Mobilität den und Städte auf ein Förderprogramm für die Umsetzung von Toiletten für alle aufmerksam gemacht. Das Angebot der ehrenamtlichen Fahrdienste scheint besonders geschätzt zu werden, da diese häufig zusätzlich zum Fahren eine Unterstützung und Begleitung anbieten und von Haustür zu Haustür ausgeführt werden. Die Gewinnung ehrenamtlicher Fahrer scheint dabei eine Herausforderung zu sein. Beim Kreisseniorenrat gibt es Überlegungen, mit welchen Angeboten die körperliche Fitness älterer Menschen und somit ihre Mobilität erhalten werden kann. Handlungsempfehlungen: Mobilität zu Fuß 11. Städte und Gemeinden werden gebeten, in ihren Gemeindeplänen barrierefrei zugängliche Angebote einzuzeichnen und auf Behindertentoiletten hinzuweisen. Mobilität mit dem Fahrrad 12. Gemeinden und Städte sollten die Fahrradmobilität fördern, zum Beispiel durch spezielle Einstiegkurse zum E-Bike-Fahren. Mobilität mit dem Auto 13. Fahrsicherheits-Trainings für Senioren werden weiter angeboten und bei Bedarf ausgebaut. Mobilität mit dem öffentlichen Personennahverkehr 14. Der Landkreis setzt die Nahverkehrsplanung schrittweise um und trägt so zur besseren Mobilität älterer Menschen bei. Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung sensibilisiert für die besondere Situation mobilitätseingeschränkter Personen.

67 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege 63 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege Regelungen 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) Die pflegerische Versorgung von älteren Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eine große Herausforderung. Land, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen haben nach dem SGB XI den gemeinsamen Auftrag, eine leistungsfähige, regional gegliederte, wohnortnahe und aufeinander abgestimmte, ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. 92 Die Pflege in speziellen Pflegeeinrichtungen soll dabei nachrangig sein: Vorrangig soll die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützt werden, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können. Die Stärkung der ambulanten Pflege ist ein wichtiges Ziel der zwischen Januar 2015 und Januar 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetze. Das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) 93 führte zu Leistungsausweitungen im ambulanten Bereich. Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) 94, das zum in Kraft getreten ist, führt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 95 und ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein. Zusätzlich hatte der Gesetzgeber seit 2012 Pflegeleistungen für Menschen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz eingeführt. Das PSG II führte im Januar 2017 fünf Pflegegrade ein, die die Pflegestufen ablösten. Körperliche, geistige und psychische Fähigkeiten werden bei der Einstufung gleichermaßen berücksichtigt. Der Grad der Selbstständigkeit ist entscheidend dafür, ob ein Mensch als pflegebedürftig eingestuft wird. Dadurch sollen Personen, bei denen der Pflegebedarf auf eine demenzielle oder psychische Erkrankung oder eine geistige Behinderung zurückgeht, einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen haben. Personen, die bereits vor dem pflegebedürftig waren, wurden in Pflegegrade übergeleitet und erhalten mindestens die Leistungen, die sie vorher erhalten haben. Pflegebedürftige erhalten aufgrund des PSG II künftig für die ambulante Pflege ein deutlich größeres Leistungsbudget. Gesetzliche Regelungen des Landes Baden-Württemberg Die Aufgaben und Rahmenbedingungen für die Planung und Förderung der Pflegeinfrastruktur sind in Baden-Württemberg im Landespflegegesetz konkretisiert. Bauliche Standards für stationäre Pflegeeinrichtungen gibt in Baden-Württemberg die Landesheimbau- 92 Unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. 93 Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I) vom 17. Dezember Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 21. Dezember Als pflegebedürftig im Sinne von 14 SGB XI gelten Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in 15 festgelegten Schwere bestehen.

68 64 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege verordnung vor. 96 Regelungen zur Qualität der Pflege sowie zur Mitwirkung und Mitbestimmung in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) 97 für Baden-Württemberg formuliert. Die personellen Anforderungen für stationäre Einrichtungen sind in der Landespersonalverordnung neu geregelt. 98 Unterschiedliche Gestaltungsspielräume der beteiligten Akteure In der Praxis sind die Gestaltungsspielräume der Akteure, die Mitverantwortung für die Ausgestaltung der Pflegelandschaft haben, sehr unterschiedlich. Den Pflegekassen kommt seit Einführung der Pflegeversicherung eine zentrale Rolle zu. Sie schließen Versorgungsverträge sowie Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern von ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen ab, um eine bedarfsgerechte Versorgung ihrer Versicherten sicherzustellen. Dabei müssen sie Einvernehmen mit den Trägern der Sozialhilfe herstellen. Grundlage für den Abschluss von Versorgungsverträgen sind Rahmenverträge auf Landesebene. Jeder Träger, der die darin vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages. Von den Pflegekassen wird der örtliche Bedarf nicht geprüft. Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege Die Kommunen leisten schon heute einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen Versorgung der Bevölkerung. Städte und Gemeinden sind als Wohn- und Lebensorte wesentliche Garanten für die Lebensqualität und einen möglichst langen Verbleib hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in ihrem vertrauten, häuslichen Umfeld. Allerdings verfügen die Kommunen derzeit nur über begrenzte Einflussmöglichkeiten und häufig unzureichende finanzielle Spielräume. 99 Politik und Fachwelt haben erkannt, dass es wichtig ist, die Kommunen künftig stärker in die Weiterentwicklung der Pflege vor Ort einzubinden und ihre Planungs- und Steuerungskompetenzen zu stärken. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege hat im Jahr 2015 unter Beteiligung kommunaler Vertreter, Handlungsbedarfe und Empfehlungen für notwendige Veränderungen auf Bundes- und Landesebene formuliert. Diese Eckpunkte werden im Abschlussbericht der Enquete-Kommission Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten 100 aufgegriffen. Auch das Dritte Pflegestärkungsgesetz 101 (PSG III), das zum in Kraft getreten ist, soll die Rolle der 96 Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs (LHeimBauVO) vom 18. April Das WTPG vom 20. Mai 2014 löste das frühere Landesheimgesetz ab. 98 Verordnung des Sozialministeriums über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) vom 7. Dezember Das Landespflegegesetz Baden-Württemberg räumte den Kommunen durch die eine investive Förderung von bedarfsgerechten Tagespflegen und Pflegeheimen bis Ende 2010 eine Möglichkeit ein, den bedarfsgerechten Ausbau der Pflegeinfrastruktur mitzugestalten. 100 Landtag von Baden-Württemberg: Drucksache 15/7980. Kurzfassung zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission mit den Handlungsempfehlungen, S Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) vom 16. Dezember 2016.

69 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege 65 Kommunen im Bereich Pflege stärken. Unter anderem sollen in insgesamt 60 Modellkommunen in Deutschland neue Konzepte für eine Beratung aus einer Hand erprobt werden. Die ausgewählten Kommunen übernehmen dabei modellhaft für fünf Jahre Aufgaben im Bereich Pflegeberatung. Auf der Praxisebene hat das Projekt Pflegemix in Lokalen Verantwortungsgemeinschaften, das in vier Modelkommunen in Baden-Württemberg umgesetzt wurde, neue lokale Netzwerke bei der Bewältigung zukünftiger Herausforderungen in der Pflege erprobt. Als Ergebnis des Projekts entstand ein Handbuch mit Empfehlungen, das sich an politisch Verantwortliche, Gestalter und Akteure in den baden-württembergischen Kommunen wendet. 102 Kommunales Handeln im Bereich Pflege sollte am Sozialraum orientiert sein und die Bürger mit einbeziehen. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe aller Gemeindemitglieder am Wohnort zu ermöglichen und zwar unabhängig vom Grad ihres Unterstützungsbedarfs. Dazu bedarf es kleinräumiger, flexibler Pflegearrangements, der Stärkung primärer Hilfenetze und des bürgerschaftlichen Engagements. Vor allem kleinere Kommunen können nicht alle Aufgaben alleine bewältigen. Interkommunale Kooperationen und eine koordinierende Unterstützung auf Kreis- und Landesebene können helfen. Auch eine Förderung kann die strukturelle und soziale Weiterentwicklung von Wohnquartieren unterstützen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts förderten das Land Baden- Württemberg und der Städtetag Kommunen bei der Entwicklung quartiersbezogener Ansätze, die das Handlungsfeld Alter und Pflege mit einbeziehen: Das Land mit seiner Strategie Quartier 2020 Gemeinsam gestalten mit dem Schwerpunktthema altersgerechte Quartiersentwicklung 103, der Städtetag mit seinem Projekt Inklusive Quartiere Umgang mit Anderen im Lebensraum Stadt mit Erfahrungen und Bausteinen aus der Praxis für die Praxis Pflegebedürftige Menschen im Neckar-Odenwald-Kreis Als pflegebedürftig im Sinne der Pflegestatistik gelten Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Voraussetzung hierfür war bisher, dass die Personen durch die Pflegekassen oder private Versicherungen als pflegebedürftig eingestuft wurden. Die Pflegestatistik wird alle zwei Jahre erhoben, zuletzt zum Stichtag 15. Dezember Die 2017 eingeführten Pflegegrade werden erstmals in der Pflegestatistik 2017 zu sehen sein Online.pdf; zuletzt aufgerufen am Quartiersentwicklung: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. 104 Das Projekt Inklusive Quartiere.

70 66 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege Die Zahl der Pflegebedürftigen im Neckar-Odenwald-Kreis betrug im Jahr Personen. 105 Sie ist zwischen 2001 und 2015 ausgehend von Personen um 78 Prozent gestiegen. Für das Land Baden-Württemberg liegt die Wachstumsrate mit rund 56 Prozent deutlich niedriger. Die Zunahme hängt mit der im Kapitel 2 beschriebenen, demografischen Veränderung zusammen: Zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen sind älter als 80 Jahre. Da die Zahl älterer Menschen in den letzten Jahren gestiegen ist, hat auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen zugenommen. Mit zunehmendem Alter nimmt das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu. Jeder zweite Mensch über 90 Jahren ist pflegebedürftig. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Insgesamt sind fast zwei Drittel der Pflegebedürftigen Frauen. Bis zum Alter von 75 Jahren liegt der Anteil der pflegebedürftigen Frauen unter dem der pflegebedürftigen Männer. Danach nimmt das Risiko der Pflegebedürftigkeit von Frauen stärker zu als das der Männer. Frauen weisen eine höhere Lebenserwartung auf als Männer. Mit zunehmendem Alter leben sie deshalb häufiger alleine im Haushalt. Als Folge könnten sie im Fall der Pflegebedürftigkeit zunehmend auf professionelle Hilfe angewiesen sein. Laut Pflege-Report 2016 der AOK Rheinland/Hamburg gibt es zudem einen nennenswerten Zusammenhang zwischen dem Beginn einer Pflegebedürftigkeit und dem Einkommen: Männer, die über ein geringes Renteneinkommen verfügen, werden im Schnitt sieben Jahre früher pflegebedürftig als Männer mit einer vergleichsweise hohen Rente. Dies zeigt sich auch im Blick auf eine demenzielle Erkrankung. Weniger gut situierte Männer erkranken im Durchschnitt sechs Jahre früher an Demenz als besser situierte. Dieser Zusammenhang könnte Experten zufolge damit begründet werden, dass sich Menschen mit höheren Einkommen grundsätzlich gesünder ernähren und häufiger Sport treiben. 106 Baden-Württemberg hat im Bundesländervergleich eine relativ geringe Pflegequote. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung betrug im Jahr 2015 im Bundesdurchschnitt 3,5 Prozent, in Baden-Württemberg lag er bei 3,0 Prozent. Die Pflegequote im Neckar-Odenwald-Kreis ist mit 4,7 Prozent überdurchschnittlich hoch. Im Vergleich mit den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs weist der Neckar- Odenwald-Kreis die höchste Pflegequote auf In der Pflegestatistik werden seit der Erhebung 2009 bei der Bestimmung der insgesamt Pflegebedürftigen die teilstationär versorgten Pflegebedürftigen nicht mehr zusätzlich berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass sie seit der Reform der Pflegeversicherung 2008 parallel entweder Pflegegeld oder ambulante Leistungen beziehen. Dadurch kann es zu leichten Verschiebungen in der Zahl der Pflegebedürftigen im Vergleich zu den Vorjahren kommen. In den Vorjahren wurden die teilstationär versorgten Personen bei den stationär versorgten Personen berücksichtigt. Die Summe aus den stationär, ambulant und von Angehörigen zu Hause (Bezieher von Pflegegeld) versorgten Personen ergibt die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt. 106 Hommel, Thomas: Armut als Pflegerisiko, in: Gesundheit und Gesellschaft. Heft 2/ Die Gründe für die hohe Pflegequote scheinen vielfältig zu sein. Sie sind in Kapitel 7 Vorausrechnung von Orientierungswerten für Pflegeleistungen im Jahr 2030 unter 7.1. Methodik erläutert.

71 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege 67 Pflegebedürftige werden nach der Pflegestatistik danach unterschieden, ob sie in einem Pflegeheim, ambulant zu Hause durch einen professionellen Pflegedienst oder von Angehörigen zu Hause betreut und versorgt werden. Im Neckar-Odenwald-Kreis zeigt sich bei allen Leistungsarten zwischen den Jahren 2001 und 2015 ein Zuwachs: Die Zahl der Leistungsempfänger in der ambulanten Pflege nahm um 79 Prozent zu (von knapp 840 auf rund 1.500). 108 Die größte Steigerung ist im Tagespflegebereich zu verzeichnen; hier war der Ausgangswert im Jahr 2001 mit 2 Leistungen sehr niedrig (2015: 320 Leistungen). Es gab 2015 über 54 Prozent mehr Leistungsempfänger in Pflegeheimen. Die Zahl stieg von rund auf Die Zahl der Pflegegeldempfänger nahm um knapp 91 Prozent zu (von auf mehr als 3.500). Die hohe Steigerungsrate ist insbesondere auf die deutliche Zunahme an Pflegegeldempfängern seit 2009 zurückzuführen. Aus Abbildung 15 ist ersichtlich, dass im Neckar-Odenwald-Kreis rund 75 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause leben. Davon werden 52,6 Prozent zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt und erhalten dafür Pflegegeld. Weitere 22,3 Prozent der Pflegebedürftigen leben ebenfalls zu Hause und werden dort zusätzlich oder ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. 25,1 Prozent der Pflegebedürftigen werden in einem Pflegeheim versorgt. Der Anteil der pflegebedürftigen Menschen in Pflegeheimen im Neckar-Odenwald-Kreis liegt unter dem baden-württembergischen Durchschnitt von 28 Prozent. In den Landkreisen in Baden-Württemberg leben durchschnittlich 27 Prozent der Pflegebedürftigen in Heimen. Der Anteil reicht von 22 Prozent im Landkreis Rastatt bis zu 34 Prozent im Landkreis Freudenstadt. Seit der Erhebung der Pflegestatistik 2009 geht der Anteil der stationär versorgten Pflegebedürftigen an allen Pflegebedürftigen im Neckar-Odenwald-Kreis kontinuierlich zurück. Dieser Rückgang könnte mit der geänderten Zuordnung der teilstationär versorgten Pflegebedürftigen zusammenhängen (vgl. Fußnote 12). Der Anteil der von ambulanten Diensten versorgten Pflegebedürftigen hat sich mit Ausnahme der Jahre 2005 und 2007 nur geringfügig verändert; er betrug im Jahr ,3 Prozent und lag damit über dem landesweiten Durchschnitt von 20,1 Prozent. Der Anteil der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, ist zwischen 2001 und 2015 von 48,9 auf 52,6 Prozent gestiegen (Ba-Wü: 51,8 Prozent). Dazu könnten Entlastungsmöglichkeiten wie die Inanspruchnahme von Tagespflegeangeboten beigetragen haben. Aber auch die Unterstützung durch häufig aus Osteuropa stammende Haushaltshilfen 108 Die Daten zu den ambulanten und vollstationären Leistungen werden standortbezogen bei den Pflegeeinrichtungen erhoben. Organisatorische Änderungen bei den Diensten (zum Beispiel eine Verlagerung des Standortes in einen anderen Kreis) können also die Ergebnisse beeinflussen, obwohl faktisch gleich viele Menschen aus einem Kreis eine ambulante Leistung erhalten.

72 68 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege scheint zuzunehmen. Seit 2011 benötigen Haushaltshilfen aus bestimmten Ländern keine Arbeitserlaubnis mehr. Abbildung 14: Entwicklung der ambulant, stationär und von Angehörigen versorgten Pflegebedürftigen aller Altersgruppen von 2001 bis 2015 im Neckar-Odenwald-Kreis vollstationäre Pflege ambulante Pflege Pflegegeld Grafik: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Abbildung 15: Entwicklung der Anteile der ambulant, stationär und von Angehörigen versorgten Pflegebedürftigen aller Altersgruppen von 2001 bis 2015 im Neckar-Odenwald-Kreis 100% 90% 80% 29,0% 31,9% 29,8% 29,6% 31,7% 30,0% 27,6% 25,1% vollstationäre Pflege 70% 60% 50% 22,1% 22,9% 27,8% 26,5% 21,4% 20,4% 22,1% 22,3% ambulante Pflege 40% 30% 20% 48,9% 45,1% 42,4% 43,9% 46,8% 49,6% 50,3% 52,6% Pflegegeld 10% 0% Grafik: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Insgesamt ist der Anteil der Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, seit 2001 von 71 auf 74,9 Prozent gestiegen.

73 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege Pflegebedürftige ab 65 Jahren Im Folgenden werden nur Pflegebedürftige ab 65 Jahren berücksichtigt, da diese Altersgruppe im Fokus der Seniorenplanung steht. Es werden auch Pflegebedürftige mit Pflegestufe 0 und erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz berücksichtigt. Dieser Personenkreis bezieht Leistungen nach dem SGB XI und wird ab dem zukünftig bei den Pflegegraden berücksichtigt. Am erhielten im Neckar-Odenwald-Kreis pflegebedürftige Menschen im Alter ab 65 Jahren Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Davon lebten in Privathaushalten und wurden dort zumeist von Angehörigen gepflegt (Pflegegeldempfänger). Weitere Pflegebedürftige ab 65 Jahren wurden ausschließlich oder zusätzlich von ambulanten Diensten betreut Personen nahmen zum Stichtag vollstationäre Dauerpflege in Anspruch, 88 Kurzzeitpflege und 297 Personen nutzten meistens zusätzlich zur häuslichen Pflege ein Tagespflegeangebot. 109 Mit 199 Pflegebedürftigen ab 65 Jahren pro Einwohner in dieser Altersgruppe gibt es im Neckar-Odenwald-Kreis überdurchschnittlich mehr Pflegebedürftige unter der älteren Bevölkerung als im Landesdurchschnitt (127). Sowohl der Anteil der Pflegebedürftigen ab 65 Jahre, die ausschließlich Pflegegeld in der eigenen Häuslichkeit beziehen, als auch der Anteil derjenigen, die ausschließlich oder zusätzlich durch ambulante Pflegedienste versorgt werden 110, liegt im Neckar-Odenwald- Kreis mit 50 beziehungsweise 23,9 Prozent über dem landesweiten Durchschnitt von 47 beziehungsweise 21 Prozent. Der Anteil der Pflegebedürftigen ab 65 Jahren mit Pflegeleistungen im Pflegeheim liegt hingegen im Neckar-Odenwald-Kreis mit 24,6 Prozent deutlich unter dem landesweiten Durchschnitt von 30 Prozent. 111 Bei der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Versorgungsleistungen zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Während knapp 55 Prozent der Männer zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, liegt der Anteil bei den Frauen bei 48 Prozent. Mit zunehmendem Alter nimmt wie Abbildung 16 und Abbildung 17 zeigen sowohl bei Frauen als auch bei Männern der Anteil der ausschließlich zu Hause durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen ab, während der Anteil der im Pflegeheim Versorgten zunimmt. Während rund 41 Prozent der Frauen im Alter ab 90 Jahren vollstationär versorgt werden, liegt der Anteil der Männer im Alter ab 90 Jahren, die in einem Pflegeheim ver- 109 Vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Pflegestatistik Die Nutzer von Tagespflegeangeboten sind in der Gesamtzahl der Leistungsempfänger nicht berücksichtigt. Seit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz vom ist eine kombinierte Nutzung von Tagespflege und anderen Leistungen der häuslichen Pflege möglich, so dass es hier sonst zu Doppelzählungen kommen könnte. 110 Darunter fallen Personen, die ausschließlich Pflegesachleistung (Versorgung durch einen Pflegedienst) oder aber eine Kombileistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung erhalten. 111 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Pflegestatistik 2015.

74 70 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege sorgt werden, bei rund einem Drittel. Dies könnte damit zusammenhängen, dass Frauen, möglicherweise vorbelastet durch die vorherige Pflege des Partners oder eines Angehörigen, ein erhöhtes Pflegerisiko entwickeln und mangels häuslichem Pflegepotenzial die Versorgung in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen müssen. Tabelle 1: Anzahl und Anteil der Pflegebedürftigen ab 65 Jahren im Neckar-Odenwald-Kreis nach Geschlecht und Art der Pflegeleistung am Anzahl insgesamt insgesamt in % davon Frauen Frauen in % davon Männer Männer ausschließlich Pflegegeld Ambulante Pflege Pflege insgesamt* (ohne Vollstationäre Kurzzeitpflege teilstationär) Tagespflege 50,0% 23,9% 24,6% 1,5% 100% 5,0% ,7% 24,3% 26,3% 1,6% 100% 4,9% ,6% 22,9% 21,1% 1,4% 100% 5,9% in % * Abweichungen sind auf die Zuordnung der Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 0 und erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zurückzuführen. Diese werden in der Pflegestatistik nachrichtlich und auch nicht nach Alter ausgewiesen. Sie wurden daher anhand der Verteilung der Pflegebedürftigen der jeweiligen Leistungsform (Pflegegeld, ambulant, stationär) auf die jeweiligen Altersgruppen verteilt. Die Verteilung der Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 0 und erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der Kurzzeit- und Tagespflege wurde anhand der Verteilung der ambulant versorgten Pflegebedürftigen auf die jeweiligen Altersgruppen vorgenommen. Tabelle: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Abbildung 16: Anteile der ambulant, vollstationär und von Angehörigen versorgten pflegebedürftigen Frauen im Jahr 2015 im Neckar-Odenwald-Kreis 100% 90% 80% 17,0% 19,9% 21,9% 22,2% 29,6% 41,2% 28,0% stationär versorgte Pflegebedürftige (DP + KZP) 70% 60% 50% 23,9% 25,4% 26,2% 25,1% 24,4% 21,7% 24,3% ambulant versorgte Pflegebedürftige 40% 30% 20% 59,1% 54,7% 51,9% 52,6% 46,1% 37,1% 47,7% Pflegegeldempfänger 10% 0% Insgesamt Grafik: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.

75 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege 71 Abbildung 17: Anteile der ambulant, vollstationär und von Angehörigen versorgten pflegebedürftigen Männer im Jahr 2015 im Neckar-Odenwald-Kreis 100% 90% 80% 23,8% 20,2% 20,4% 22,7% 21,8% 30,0% 22,5% stationär versorgte Pflegebedürftige (DP + KZP) 70% 60% 50% 18,2% 21,5% 20,6% 22,1% 26,7% 26,8% 22,9% ambulant versorgte Pflegebedürftige 40% 30% 20% 58,0% 58,3% 59,0% 55,3% 51,5% 43,2% 54,6% Pflegegeldempfänger 10% 0% Insgesamt Grafik: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 5 Prozent der Pflegebedürftigen ab 65 Jahren im Neckar-Odenwald-Kreis nutzten zum Stichtag in der Regel zusätzlich zum Pflegegeld oder der ambulanten Pflege ein Tagespflegeangebot. Die Inanspruchnahme liegt im Neckar-Odenwald-Kreis deutlich über dem Landesdurchschnitt (3,2 Prozent). 4.3 Arbeitskräfte in der Pflege Deutschlandweit wird im Bereich der Pflege ein Fachkräftemangel an examinierten Altenpflegern konstatiert. 112 Nach einer Modellrechnung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wird sich der Pflegekräftebedarf von 2011 bis zum Jahr 2030 in Baden- Württemberg voraussichtlich um Personen erhöhen. 113 Auf Bundesebene gibt es bereits unterschiedliche Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, wie zum Beispiel Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensiven, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland, um den zunehmenden Pflegekräftebedarf zu decken. Das Pflegeberufereformgesetz, das zum Januar 2020 in Kraft tritt, soll das Ziel erreichen, mehr Personal zu gewinnen und die Pflegeberufe wieder attraktiver zu machen. Dies soll durch die Ablösung der bisher getrennten Ausbildungsgänge für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege durch eine generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann erfolgen. Vor- und Nachteile der Reform wurden in Politik und Fachwelt teilweise kontrovers diskutiert. 112 Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), 2017: Fachkräfteengpassanalyse. Nürnberg, S Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2014: Statistik aktuell. Pflegebedürftige in Baden-Württemberg. Stuttgart.

76 72 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege In den Pflegeschulen beginnt die Ausbildung zukünftig mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Im dritten Jahr können die Auszubildenden sich für unterschiedliche Wege entscheiden. Entweder setzen sie die generalistische Ausbildung mit fachlicher Schwerpunktsetzung fort oder sie entscheiden sich für einen klassischen Abschluss im Bereich Kinderkranken- oder Altenpflege. Einen Abschluss im Bereich Krankenpflege soll es zukünftig nicht mehr geben. Entscheiden sich die Schüler für den neuen generalistischen Abschluss, sollen sie zukünftig in allen drei Berufsfeldern arbeiten können. Außerdem sollen die akademischen Ausbildungswege in der Pflege optimiert und die Qualifikations- und Aufstiegschancen von Pflegefachkräften damit erhöht werden Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Im Neckar-Odenwald-Kreis standen im Jahr 2015 für rund Pflegebedürftige knapp Beschäftigte zur Verfügung. Wie aus Abbildung 18 ersichtlich hat die Zahl der Beschäftigten gegenüber dem Jahr 2013 um 70 Beschäftigte beziehungsweise um 3,2 Prozent zugenommen, gegenüber dem Jahr 2005 betrug die Zunahme 700 Personen und damit 44 Prozent. Im Vergleich zur durchschnittlichen Entwicklung in Baden- Württemberg fiel der prozentuale Anstieg der Beschäftigten in der Pflege im Neckar- Odenwald-Kreis geringer aus. Verantwortlich hierfür war vor allem die Stagnation beziehungsweise der geringfügige Rückgang der Beschäftigten in den Pflegeheimen. Hier gab es im Jahr ,2 Prozent weniger Beschäftigte als im Jahr 2013 (Ba-Wü: Zunahme um 4,3 Prozent). Im ambulanten Bereich nahm dagegen das Personal um 13,5 Prozent zu.

77 45 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege 73 Abbildung 18: Zunahme des Personals in der Pflege zwischen 2013 und 2015 in Baden- Württemberg und im Neckar-Odenwald-Kreis 13% 13,5% 11% 9% 7% 6,0% 5% 4,8% 4,3% 3% 3,2% 1% -1% stationär und ambulant gesamt stationär ambulant -0,2% Baden-Württemberg Neckar-Odenwald-Kreis Grafik: KVJS. Datenbasis: Pflegestatistik 2015 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Im Rahmen des Seniorenberichts wurde eine Erhebung bei den Pflegeheimen und Tagespflegen sowie den ambulanten Diensten im Neckar-Odenwald-Kreis durchgeführt. Neben Fragen zu vorhandenen Angeboten und zur Bewohner-/ Klientenstruktur wurden auch Angaben zur Personalgewinnung und -rekrutierung einbezogen. Ein Großteil der befragten ambulanten Pflegedienste gab bei der schriftlichen Erhebung an, Schwierigkeiten zu haben, den Personalbedarf zu decken. Von den 11 ambulanten Diensten, die sich an der Erhebung beteiligt haben, gelang es lediglich drei Diensten problemlos Personal zu finden. Sechs ambulante Dienste benannten Probleme bei der Gewinnung von Pflegefachkräften. Zwei davon benannten zusätzlich Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Leitungskräften. Vier Dienste hatten zudem Schwierigkeiten, Pflegehilfskräfte zu finden. Davon gaben zwei Dienste an, ebenfalls Probleme bei der Suche nach Betreuungskräften zu haben. Ein Dienst teilte zum Stichtag der Erhebung mit, kaum Hauswirtschaftskräfte zu finden. Für die Zukunft erwarten die befragten Dienste eine Verschlechterung der Personalsituation sowie weitere Personalengpässe. Die Situation bei den Pflegeheimen ergibt ein ähnliches Bild: Die Mehrheit der Pflegeheime, die sich an der Erhebung beteiligt haben, gaben an, Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Personal zu haben (12 Einrichtungen). Es bestanden hauptsächlich Probleme bei der Gewinnung von Pflegefachkräften (12 Nennungen) und von Pflegehilfskräften (10 Nennungen), in geringerem Ausmaß bei der Suche nach Leitungskräften (2 Angaben) und nach Betreuungskräften (eine Angabe). Vier Einrichtungen hatten zudem Schwierigkeiten Hauswirtschaftskräfte zu finden, eine bei der Suche nach Küchenpersonal und zwei Einrichtungen nannten Probleme bei der Gewinnung von Auszubildenden für die Altenpflege.

78 74 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege Für die Zukunft gehen die befragten Experten im stationären Bereich ebenfalls von einer Personalverschlechterung und weiteren Engpässen aus Fazit und Handlungsempfehlungen Die Personalgewinnung und -sicherung vor allem von Pflegefachkräften, aber auch von Betreuungs- und Hilfskräften gestaltet sich teilweise schwierig und wird zukünftig eine besondere Herausforderung darstellen. Um dem zunehmenden Pflegebedarf in der ambulanten und stationären Pflege gerecht zu werden, sollte im Neckar-Odenwald-Kreis auch künftig eine ausreichende Zahl qualifizierter und motivierter Fachkräfte zur Verfügung stehen. Von den Trägern werden bereits Maßnahmen zur Personalsicherung durchgeführt, zum Beispiel durch flexible und individuell abgestimmte Arbeitszeiten. Nach Einschätzung der Fachbeiratsmitglieder wandern viele Pflegekräfte aufgrund attraktiverer Arbeitszeitmodelle in die Verwaltung, zu Sanitätshäusern oder in die Pflegeberatung ab. Die Einrichtung von flexiblen, mitarbeiterfreundlichen Arbeitszeitmodellen in den Pflegeeinrichtungen und Diensten wird daher vom Fachbeirat in Zeiten knapper Personalressourcen zur Sicherung des Personalbestandes und zur Personalgewinnung als notwendig erachtet. Hierfür sind jedoch kreative und innovative Lösungen gefragt, zum Beispiel durch sektorenübergreifende Personaleinsätze zwischen Tagespflegen und ambulanten Diensten. Auf diese Weise könnten auch vermehrt Vollzeitstellen im ambulanten Bereich geschaffen werden. Eine weitere Möglichkeit zur Personalgewinnung wird in der Qualifizierung von Flüchtlingen gesehen. Hierbei ist es jedoch nach Einschätzung einiger stationärer Einrichtungen im Landkreis wichtig, dass potentielle Bewerber aus anderen Kulturkreisen vorab ein Praktikum in der Pflege absolvieren, um hiesige kulturelle Gepflogenheiten und das Tätigkeitsspektrum in der Altenpflege kennenzulernen. Die generalistische Ausbildung sieht der Fachbeirat eher skeptisch. Die meisten Pflegeheime und auch viele ambulanten Dienste bilden ihre Mitarbeiter bisher selbst aus. Durch den überwiegend schulischen Teil der Ausbildung innerhalb der ersten beiden Jahre könne es bei der generalistischen Ausbildung zu einem Verlust der Bindung an den Arbeitgeber kommen. Insbesondere die ambulanten Dienste befürchten, dass die Auszubildenden der generalistischen Ausbildung die spezifischen Bedürfnisse in der ambulanten Pflege nicht mehr kennenlernen. Die Mitglieder des Fachbeirats haben außerdem Bedenken, dass die Akademisierung des Pflegeberufs dazu führe, dass weniger Fachkräfte am Pflegebedürftigen arbeiten. Für späte Einsteiger in den Beruf bringe die Reform der Pflegeausbildung zudem Nachteile mit sich, da sich die Anforderungen erhöhen. Der Fachbeirat wünscht sich vor allem, dass die Attraktivität des Pflegeberufs gesteigert wird und die Rahmenbedingungen optimiert werden. Dies könnte durch ein besseres Image und eine höhere Wertschätzung der Pflegeberufe in der Öffentlichkeit erreicht wer-

79 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen für Unterstützung und Pflege 75 den. Hierzu könnten sich Image- und Ausbildungskampagnen eignen, die von den Trägern in Kooperation mit den Berufsfachschulen durchgeführt werden. In Zeiten zunehmender Mediennutzung könnten insbesondere digitale Medien verstärkt als Werbekanäle genutzt werden. Der Landkreis könnte hierbei als Fürsprecher für die Arbeitskräfte und die Imagekampagne fungieren. Einige Pflegeheime können sich vorstellen, dass durch eine Absenkung der vorgeschriebenen Fachkraftquote es leichter würde, eine ausreichende Zahl von Arbeitskräften für eine Tätigkeit im Pflegeheim zu gewinnen. Sie wünschen sich außerdem, dass die Dokumentationspflichten reduziert werden, damit sich die Pflegefachkräfte wieder mehr um die Pflegebedürftigen kümmern können und weniger mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt sind. Es wurde außerdem vorgeschlagen einen Runden Tisch zum Thema Arbeitskräfte in der Pflege zu initiieren, um gemeinsam mit den betroffenen Diensten und Einrichtungen Maßnahmen und Lösungsansätze vor Ort zu entwickeln. Handlungsempfehlungen: 15. Der Neckar-Odenwald-Kreis geht auf die Agentur für Arbeit und das Jobcenter zu und koordiniert mit den Berufsfachschulen sowie den ambulanten und stationären Leistungsanbietern eine Imagekampagne (zum Beispiel eine Ausbildungsmesse oder einen Tag der Pflege). Insbesondere digitale Medien sollten verstärkt als Werbekanäle genutzt werden. 16. Das Landratsamt organisiert eine Expertenrunde zum Thema Arbeitskräfte in der Pflege mit allen beteiligten Akteuren.

80 76 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Die Mehrheit der älteren Menschen wünscht sich, selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden alt zu werden. Einen eigenen Haushalt zu führen wird als entscheidende Voraussetzung dafür gesehen, ein selbstbestimmtes Leben nach individuellen Vorstellungen zu führen. Mit zunehmendem Alter steigt allerdings meist auch der Unterstützungsbedarf von Senioren an. Selbstständiges, privates Wohnen wird auch dann bevorzugt, wenn gesundheitliche oder sonstige altersbedingte Beeinträchtigungen bis hin zu umfassender Hilfe- und Pflegebedürftigkeit gegeben sind. Daher gewinnen Angebote an Bedeutung, die ein selbstbestimmtes Altern im gewohnten Umfeld ermöglichen und unterstützen. Der Gesetzgeber hat mit den Pflegestärkungsgesetzen Leistungen der häuslichen und ambulanten Pflege ausgeweitet und bessere Kombinationsmöglichkeiten der unterschiedlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung ermöglicht. Häufig beschränkt sich ein Bedarf zunächst auf punktuelle Unterstützung im Alltag. Diese wird meist von der Familie, anderen Verwandten oder Freunden erbracht. Allerdings können nicht alle Senioren auf die Unterstützung durch Angehörige zurückgreifen. Als Reaktion auf den wachsenden Bedarf an Dienstleistungen rund um den Haushalt haben Kommunen und Kirchen Nachbarschaftshilfen gegründet sowie Wohlfahrtsverbände und private gewerbliche Anbieter sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in ihr Angebotsspektrum aufgenommen. Mit Eintritt einer Pflegebedürftigkeit ändert sich die Lebenssituation der Betroffenen oftmals grundlegend, da regelmäßige Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags benötigt werden. Zu Beginn findet die Pflege meist zu Hause statt. Häusliche Pflege, die von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn ohne professionelle Hilfe erbracht wird, ist die häufigste Unterstützungsform für pflegebedürftige Menschen. Allerdings nehmen die familiären Hilfe- und Unterstützungsnetze aufgrund unterschiedlicher Ausprägungen des gesellschaftlichen Wandels ab. Dazu zählt, dass Menschen häufiger alleine leben, dass Kinder und Eltern häufig nicht an einem Ort leben, dass weniger Menschen Eltern werden und dass mehr Ehen geschieden werden. Gleichzeitig nimmt jedoch der Bedarf an Pflegeund Unterstützungsleistungen zu. Der Ausbau außerfamiliärer Pflege- und Unterstützungsleistungen scheint deshalb geboten. Das folgende Kapitel beschreibt die vielfältigen Leistungen in unterschiedlichen Stadien des Unterstützungs- und Hilfebedarfs. Damit ältere Menschen die für sie passenden Hilfeleistungen finden, braucht es Informationen über die Angebote und Beratung. Diese dienen älteren Menschen und deren Angehörigen als Orientierungshilfen und Wegweiser. Zu Beginn dieses Kapitels werden die unterschiedlichen Angebote in diesem Bereich beschrieben (Kapitel 5.1 Informations- und Beratungsangebote). Anschließend wird der Fokus auf Angebote gerichtet, die Senioren punktuell nutzen können und die ihren Angehörigen Entlastung bieten. Dazu zählen beispielsweise verschiedene Angebote im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen oder der Begleitung und Betreuung (Kapitel 5.2 Angebote zur Unterstützung im Alltag).

81 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause 77 Tritt Pflegebedürftigkeit ein, übernehmen Angehörige oftmals die Pflege und Betreuung (Kapitel 5.3 Häusliche Pflege durch Angehörige oder privat organisierte Hilfen). Im Neckar-Odenwald-Kreis wird mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen gepflegt und betreut. Nicht selten kommt es in diesem Kontext zu Überlastungs- und Überforderungserscheinungen in der häuslichen Pflege, die es erforderlich machen, dass pflegenden Angehörigen vielfältige Unterstützungs- und Entlastungsangebote zur Seite stehen. Unterstützung bei Betreuung und Pflege in Tagespflegeeinrichtungen, durch ambulante Dienste und Kurzzeitpflege tragen dazu bei, häusliche Pflegesituationen zu stabilisieren und pflegende Angehörige zu entlasten. Sie schaffen außerdem die Voraussetzungen dafür, dass ältere pflegebedürftige Menschen solange wie möglich im eigenen zu Hause bleiben können. Auf diese Form der Unterstützung wird in den Kapiteln 5.4 Pflege durch ambulante Dienste, 5.5 Tages- und Nachtpflege und 5.6 Kurzzeitpflege eingegangen. Teilweise entschließen sich Angehörige von älteren Menschen auch dazu insbesondere wenn diese eine dauerhafte Begleitung und Unterstützung im Haushalt benötigen eine Haushaltshilfe zu beschäftigen, die meistens gemeinsam mit der älteren Person in deren Wohnung lebt. Diese Form der Unterstützung ist in Kapitel 5.7 Unterstützung durch ausländische Haushaltshilfen beschrieben. In Kapitel 5.8 sind ambulant betreute Wohngemeinschaften beschrieben. Sie orientieren sich an der privaten Häuslichkeit. Zum Abschluss des Kapitels wird auf Senioren mit demenziellen Erkrankungen als besondere Zielgruppe der Altenhilfe eingegangen. 5.1 Informations- und Beratungsangebote Die Bereitstellung von gebündelten Informationen ermöglicht es Betroffenen, sich zu informieren und einen Überblick über das Angebot zu erlangen. Bei komplexen Bedarfslagen ist darüber hinaus qualifizierte Beratung gefragt. Häufig fungieren Bürger- oder Seniorenbüros als Anlaufpunkte und Informationsdrehscheiben. Die Informationsvermittlung über das Internet wird zunehmend wichtiger. Sie hat den Vorteil, dass sie aktuell gehalten werden kann. Auch die Anbieter bemühen sich um die Verbreitung von Informationen. Viele Kommunen legen Informationsbroschüren aus. Um auch Bürger mit Migrationshintergrund zu erreichen, sind Informationen in unterschiedlichen Sprachen erforderlich. Ein Beratungsbedarf kann sich bereits beim Übergang in den Ruhestand ergeben. Der Wunsch nach Informationen über Wohnformen im Alter oder Anpassungen der eigenen Wohnung an veränderte Bedürfnisse, Vorsorgevollmachten, Angebote für Senioren in der Kommune oder zu möglichen Tätigkeitsfeldern für ein ehrenamtliches Engagement können Gründe für die Inanspruchnahme einer Beratung in dieser Lebensphase sein. Während Informationen über gedruckte Wegweiser und Broschüren, das Internet oder telefonisch weitergegeben werden können, setzt Beratung meist einen direkten, persönlichen Kontakt voraus. Pflegeberatung kann durch Pflegekassen, durch ambulante Dienste oder Pflegeheime sowie von privaten Beratungsunternehmen erfolgen.

82 78 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Eine weitere Möglichkeit der Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bieten Pflegestützpunkte 114. Pflegestützpunkte sollen Pflegebedürftige und deren Angehörige neutral informieren und beraten. Finanziert werden sie zu je einem Drittel von Pflegekassen, Krankenkassen und Kreisen. Sie sollen außerdem Hilfen vermitteln und die Anbieter vernetzen. Sie bündeln die notwendigen Informations- und Beratungsangebote im Landkreis und stellen eine fachlich umfassende Beratung sicher. Die Fragen, mit denen sich die Ratsuchenden an den Pflegestützpunkt wenden, sind vielfältig und reichen von Fragen zu ambulanten Betreuungs- und Pflegeleistungen und stationären Hilfsangeboten über Leistungen der Pflegeversicherung, Finanzierung, Demenz, Wohnen und Betreuungsrecht bis hin zu Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige. Ein zusätzliches Angebot können ehrenamtliche Pflegelotsen sein, die entsprechend ausgebildet wurden und wohnortbezogene Auskünfte rund um das Thema Pflege geben. Um Informationen über die Angebote und Anbieter aktuell zu halten, setzt gute Beratung grundsätzlich eine enge Vernetzung der Beratungsangebote untereinander und mit anderen Akteuren des Versorgungssystems voraus. Das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) 115 soll unter anderem dazu beitragen, die Pflegeberatung in den Kommunen auszubauen und zu verbessern. Kommunen erhalten mit dem PSG III für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Dadurch soll ein flächendeckender Ausbau der Pflegestützpunkte vorangetrieben werden. Außerdem sind bundesweit Modellvorhaben zur Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren vorgesehen. Über die eingegangenen Anträge entscheiden die Länder. Damit sollen neue Beratungsstrukturen erprobt und Betroffenen eine Beratung aus einer Hand ermöglicht werden. Diese Modellkommunen Pflege sollen umfassende Information und Beratung zu allen relevanten Leistungen wie beispielsweise der Hilfe zur Pflege, der Grundsicherung im Alter oder der Eingliederungs- und Altenhilfe geben. 114 Der im Gesetz verankerte Rechtsanspruch der Pflegebedürftigen auf individuelle Pflegeberatung ab dem hat das bis dahin bestehende Beratungsangebot deutlich erweitert. Ein Ergebnis dieses Prozesses war die Einführung der Pflegestützpunkte (PSP) im Jahr Die Kooperationsvereinbarung zur Errichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden- Württemberg gemäß 92 c SGB XI vom sieht in der Regel einen Pflegestützpunkt pro Landkreis vor. In Baden-Württemberg wurden insgesamt 48 Pflegestützpunkte errichtet, davon 37 in einem Landkreis und 11 in einem Stadtkreis. Der weitere Ausbau der Pflegestützpunkte wird durch das PSG III unterstützt (siehe Kapitel 5.1 Informations- und Beratungsangebote). 115 Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) vom 16. Dezember Das Gesetz trat im Januar 2017 in Kraft.

83 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen erfolgt im Neckar-Odenwald- Kreis durch die Altenhilfefachberatung des Landkreises. Sie ist mit einem Stellenanteil von 70 Prozent einer Vollzeitkraft dem Fachbereich 3 Jugend und Soziales zugeordnet. Ihre Aufgaben umfassen, zusätzlich zur Beratung der Betroffenen über die unterschiedlichen Angebote der Pflegeversicherung sowie deren Finanzierung, auch die Wohnberatung und Prüffälle zur Bedarfsfeststellung bei der Hilfe zur Pflege. Der Erstkontakt bei einer Beratung erfolgt meist telefonisch und wird bei Bedarf durch einen Hausbesuch ergänzt. Dabei werden häufig auch Informationen und Möglichkeiten der Wohnanpassung thematisiert (siehe Abschnitt Bauliche Gestaltung und Ausstattung der Wohnung). Kooperationen und Vernetzungen bestehen in erster Linie mit den Pflegeüberleitungen beziehungsweise den Sozialdiensten der Kliniken und den Selbsthilfegruppen im Landkreis, aber auch mit dem Kreisseniorenrat. Häufig findet die Zusammenarbeit im konkreten Einzelfall statt, wenn es darum geht einen pflegebedürftigen Menschen angemessen zu versorgen. Im Neckar-Odenwald-Kreis gab es zum Stand Herbst 2017 noch keinen Pflegestützpunkt. Der Kreis plant aktuell einen Pflegestützpunkt in Buchen einzurichten, der voraussichtlich im Herbst 2018 seine Arbeit aufnehmen soll. Der Pflegestützpunkt soll im Mehrgenerationenhaus der Stadt Buchen angesiedelt werden. Im Jahr 2019 wird der Pflegestützpunkt um einen zweiten Standort in Mosbach erweitert. Der Bedarf an einer abgestimmten Beratung im Einzelfall wird aufgrund der demografischen Entwicklung sowie durch ein ausdifferenzierteres Hilfesystem weiter ansteigen. Es ist von Vorteil, verschiedene Beratungsangebote vorzuhalten, wie zum Beispiel telefonische Beratungen und Hausbesuche sowie Informationen in unterschiedlichen Sprachen anzubieten. Damit können auch Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden. Um der Komplexität der Beratungsanforderung gerecht zu werden, bedarf es zudem einer guten Vernetzung des Pflegestützpunktes zu den Leistungsanbietern. Ergänzend dazu bieten auch ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen sowie die Pflegekassen ihren Versicherten Pflegeberatungen an. Weitere Beratungsangebote werden außerdem von Wohlfahrtsverbänden, Bürgerbüros der Gemeinden, Selbsthilfegruppen sowie vom Betreuungsverein Neckar-Odenwald-Kreis e.v. angeboten. Der Kreisseniorenrat unterhält zudem ein Seniorenbüro im Ehrenamtszentrum Neckar- Odenwald in Mosbach, in dem telefonische Beratungen durchgeführt werden und zweimal wöchentlich auch Sprechstunden angeboten werden. Eine Übersicht über alle im Neckar- Odenwald-Kreis vorhandenen Informations- und Beratungsangebote bietet der Seniorenwegweiser des Neckar-Odenwald-Kreises. Dieser bündelt alle im Landkreis vorhandenen Angebote und Hilfen für ältere Menschen sowie wichtige Informationen rund um das Thema Alter und Pflege. Der Seniorenwegweiser wurde im Januar 2016 aktualisiert und

84 80 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause als Druckexemplar herausgegeben. Er ist zudem auf der Homepage des Neckar- Odenwald-Kreises abrufbar Fazit und Handlungsempfehlungen Umfassende Informationen und eine neutrale Beratung unterstützen Senioren und ihre Angehörigen dabei, die für sie passenden Angebote auszuwählen und Finanzierungsmöglichkeiten zu klären. Zahlreiche gesetzliche Änderungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung und neue Angebote haben den Bedarf an Orientierung und Beratung erhöht. Im Neckar-Odenwald-Kreis bestehen bereits unterschiedliche Beratungsangebote für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Die Beratungslandschaft wird im Jahr 2018 um einen Pflegestützpunkt in Buchen und im Jahr 2019 um einen in Mosbach erweitert. Um die Bekanntheit der Pflegestützpunkte zu fördern, sollten öffentlichkeitswirksame Maßnahmen nach Einrichtung der Pflegestützpunkte durchgeführt und die Pflegestützpunkte mit bestehenden Beratungsangeboten vernetzt werden. Darüber hinaus sollte der Seniorenwegweiser regelmäßig auf der Internetseite des Landkreises aktualisiert werden. Der Fachbeirat stimmt darin überein, dass im Neckar-Odenwald-Kreis ein gut erreichbares, finanziell gesichertes und bedarfsgerechtes Beratungsangebot zur Verfügung stehen sollte. Handlungsempfehlungen: 17. Der Neckar-Odenwald-Kreis richtet jeweils einen Pflegestützpunkt in Buchen und in Mosbach ein. 18. Die Bekanntheit der Pflegestützpunkte sollte durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen gefördert werden. Eine Vernetzung der Pflegestützpunkte mit bestehenden Beratungsangeboten wird angestrebt. 5.2 Unterstützungsangebote im Alltag Mit zunehmendem Alter benötigen viele Menschen für einzelne Aktivitäten Unterstützung im Alltag. Dazu gehören beispielsweise Begleitung zum Arzt oder Einkaufen, aber auch Hilfen bei bestimmten Tätigkeiten im Haushalt wie dem Wechseln einer Glühbirne, der Kehrwoche oder dem Auf- und Abhängen von Vorhängen. Mit der Zeit können sich daraus regelmäßige Unterstützungsbedarfe entwickeln, zum Beispiel beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder in der Gartenpflege. Neben den praktischen Alltagshilfen brauchen vor allem Senioren, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Unterstützung, um soziale Kontakte und Teilhabe aufrecht zu erhalten: Zum Beispiel Menschen, die ins Haus kommen

85 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause 81 und Zeit für Gespräche oder Spaziergänge haben, Begleiter zu Veranstaltungen oder einen Fahrdienst. Gut erreichbare und finanzierbare Alltagshilfen sollen zu Hause lebende, ältere Menschen frühzeitig in ihrer Selbständigkeit stärken und entlasten. Sie sind zudem häufig Türöffner für die Nutzung weiterer Unterstützungsangebote, wenn sich bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit der Hilfebedarf erhöht. Vor allem Pflegebedürftige mit einer Demenzerkrankung benötigen zusätzlich stabilisierende und aktivierende Begleitung und Betreuung, um die noch vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu stärken. Pflegende Angehörige und andere nahestehende Personen sind eine wichtige Zielgruppe von Unterstützungsangeboten, da auch sie Entlastung, Beratung und Begleitung im Pflegealltag benötigen. In Baden-Württemberg haben ehrenamtliche Angebote zur Unterstützung im Alltag einen hohen Stellenwert. Anbieter sind häufig Kirchengemeinden, gemeinnützige Träger, aber auch bürgerschaftliche Initiativen oder Kommunen. Die Bandbreite der Angebote ist groß. Eine lange Tradition haben ehrenamtliche Besuchs- und Begleitdienste von Kirchengemeinden oder Wohlfahrtsverbänden. Diese Angebote tragen zum Erhalt von sozialen Kontakten und Teilhabe insbesondere alleinlebender älterer Menschen bei. Weiter gibt es die organisierten Nachbarschaftshilfen. Sie bieten vor allem Unterstützung im Haushalt an zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Waschen, häufig auch Hilfe bei Behördenangelegenheiten oder Arztbesuchen. Mobile Soziale Dienste, in denen Personen in Freiwilligendiensten mitarbeiten, sind ebenfalls weit verbreitet: Bekannt und häufig genutzt wird das "Essen auf Rädern" oder hauswirtschaftliche Hilfen. Ergänzt werden diese Angebote durch offene Mittagstische in sozialen Einrichtungen und Bürgertreffs oder durch bürgerschaftlich organisierte Fahrdienste. Speziell für Menschen mit einer Demenzerkrankung und deren Angehörigen ist in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren ein Netz von Betreuungsangeboten wie beispielsweise Betreuungsgruppen oder häusliche Betreuungsdienste für Menschen mit Demenz entstanden. Angebote zur Unterstützung im Alltag nach 45 a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag nach 45 a SGB XI sind eine besondere Form von Unterstützungsangeboten im Alltag, die bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Sie sollen kostengünstig und qualitätsgesichert sein und können unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegeversicherung finanziert werden. Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) fasst die Betreuungs- und Entlastungsangebote seit 2016 in dem neuen Begriff Angebote zur Unterstützung im Alltag zusammen. Die Angebote sollen sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige in ihrer Funktion als Pflegende, zum Beispiel durch Pflegebegleiter oder Angehörigengruppen, unterstützen. Mit Einführung der Pflegegrade zum Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro

86 82 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause monatlich zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach 45 a SGB XI. Voraussetzung für die Finanzierung über die Pflegeversicherung ist, dass die Angebote bestimmten Qualitätsstandards genügen und von den Stadt- und Landkreisen, in denen sie erbracht werden, formell anerkannt sind. Die Anerkennung durch den Standortkreis ist auch Voraussetzung für eine eventuelle Förderung der Träger durch das Land, die Kommunen und die Pflegekassen. Anbieter, die bereits eine Anerkennung haben, haben einen sogenannten Bestandsschutz bis zum Diese Regelung soll es den Trägern erleichtern, ihre Angebote bei Bedarf an die neuen Voraussetzungen anzupassen. Die Unterstützungsangebote-Verordnung 116 des Landes Baden-Württemberg regelt die Anerkennung von Angeboten nach 45 a SGB XI. Sie unterteilt die Angebote zur Unterstützung im Alltag in Betreuungs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige sowie in Angebote zur Entlastung Pflegender. In der Unterstützungsangebote-Verordnung werden folgende Angebote nach 45 a SGB XI aufgeführt: Betreuungs- und Entlastungsangebote in Gruppen oder im häuslichen Bereich, zum Beispiel Betreuungsgruppen für Demenzkranke Tagesbetreuung in Kleingruppen Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten Familienentlastende Dienste Angebote zur Alltagsbegleitung Angebote zur Pflegebegleitung sowie Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen. Zentrale Qualitätsstandards nach der Unterstützungsangebote-Verordnung sind: Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit des Angebots 117, Schulungs- und Fortbildungsangebote sowie fachliche Begleitung und versicherungsrechtliche Absicherung der ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierten Helfer. Als Anerkennungsbehörde haben die Standortkreise nach der Unterstützungsangebote- Verordnung auch bestimmte Informationspflichten und sind für die Angebotstransparenz verantwortlich: Zum einen müssen sie Informationen zu den anerkannten Diensten zeitnah an die zuständigen Kostenträger weiterleiten. Zum anderen müssen sie eine Über- 116 Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach 45 a Absatz 3 SGB XI, zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte nach 45 c Absatz 7 SGB XI sowie über die Förderung der Selbsthilfe nach 45 d SGB XI (Unterstützungsangebote- Verordnung), Inkrafttreten am 17. Januar Möglich sind aber auch bestimmte Angebote, die nur einmal jährlich stattfinden, wie Urlaub ohne Koffer.

87 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause 83 sicht der anerkannten Unterstützungsangebote mit Angaben zu Kontaktdaten, Zielgruppe, Art, Inhalt, Umfang und Preis des Angebots veröffentlichen und diese regelmäßig aktualisieren. Die Träger haben ihrerseits eine Berichtspflicht gegenüber den Kreisen Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Im Neckar-Odenwald-Kreis stehen unterschiedliche Betreuungs-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige zur Verfügung. Ziel dieser Angebote ist es, älteren Bürgern ein möglichst selbstständiges Leben in ihrem vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten. Angebote zur Unterstützung im Alltag nach 45 a SGB XI Die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach 45 a SGB XI im Neckar-Odenwald-Kreis werden in einer Übersicht gelistet. Die meisten Angebote werden von Sozialstationen, Diakoniestationen, Wohlfahrtsverbänden und ambulanten Pflegediensten angeboten. Sie umfassen beispielsweise die Betreuung von Menschen mit Demenz in Betreuungsgruppen, Selbsthilfegruppen für Betroffene und Angehörige oder Angebote in Form von Aktivierung und Betreuung Pflegebedürftiger. Die im Landkreis vorhandenen, bereits anerkannten Angebote haben bis zum Bestandschutz. Anträge auf Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach 45 a SGB XI sind nach Inkrafttreten der Unterstützungsangebote-Verordnung bislang in geringem Umfang beim Landkreis eingegangen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ihre Zahl zukünftig steigen wird. Angesichts der wachsenden Zahl an älteren und insbesondere auch alleinlebenden älteren Menschen scheint der Ausbau an Betreuungs-, Unterstützungs- und Entlastungsangeboten geboten. Das Pflegestärkungsgesetz III ermöglicht Kommunen, sich an Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zu beteiligen Fazit und Handlungsempfehlungen Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, alleinlebende Senioren zu unterstützen, häusliche Pflege zu stabilisieren und pflegende Angehörige zu entlasten. Senioren und ihre Angehörigen sollten in allen Städten und Gemeinden des Neckar-Odenwald- Kreises auch vor Eintritt eines Pflegebedarfs und begleitend zu pflegerischen Hilfen Zugang zu finanzierbaren, bedarfsgerechten und qualitätsgesicherten, wohnortnahen Angeboten zur Unterstützung im Alltag haben. Bei der Umsetzung der Unterstützungsangebote-Verordnung bestehen bei den Stadt- und Landkreisen noch offene Fragen. Daher führte der Landkreis im November 2017 eine Informationsveranstaltung für Anbieter und ambulante Dienste zu diesem Thema durch, zu der Vertreter des Ministeriums für Soziales und Integration Auskunft zur Umsetzung der Verordnung gaben und Fragen beantworteten.

88 84 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Der Ehrenamtskoordinator im Ehrenamtszentrum des Neckar-Odenwald-Kreises koordiniert, unterstützt und vernetzt Projekte, in denen sich Ehrenamtliche engagieren können. Er vermittelt zudem ehrenamtliche Helfer in entsprechende Projekte. Nach Ansicht des Fachbeirats sollte der Ehrenamtskoordinator darüber hinaus eine digitale Plattform bieten, auf der sich die ehrenamtlichen Helfer beispielsweise zu versicherungsrechtlichen Fragen austauschen können und auf der Informationen zu Fortbildungen aufgeführt werden. Denkbar wäre auch ein Modell, in dem ehrenamtliche Helfer zu aktivierenden Hausbesuchen qualifiziert werden, um die soziale Teilhabe und Bewegungsfähigkeit isoliert lebender älterer Menschen zu fördern. 118 Handlungsempfehlungen: 19. Der Neckar-Odenwald-Kreis unterstützt die Anbieter bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach 45 a SGB XI im Sinne der Unterstützungsangebote-Verordnung und sichert die Qualität der Angebote. 20. Der Neckar-Odenwald-Kreis wirkt darauf hin, dass das Ehrenamtszentrum eine digitale Plattform zur Information Ehrenamtlicher einrichtet. Durch angemessene Rahmenbedingungen sowie durch Fort- und Ausbildung der ehrenamtlichen Helfer werden bürgerschaftliche Unterstützungspotenziale gestärkt. 5.3 Häusliche Pflege durch Angehörige oder privat organisierte Hilfen In Kapitel 4.1 Pflegebedürftige Menschen im Neckar-Odenwald-Kreis wurde deutlich, dass ein beträchtlicher Teil der Pflegebedürftigen mit Hilfe des Pflegegelds die häusliche Pflege ausschließlich privat organisiert. Darüber hinaus leisten Angehörige auch bei Pflegebedürftigen, die von ambulanten Pflegediensten gepflegt werden, ergänzend private Hilfen. Häusliche Pflege wird überwiegend durch Angehörige übernommen, teilweise auch durch Freunde oder Nachbarn. Daneben hat in den vergangenen Jahren die Beschäftigung ausländischer Hilfskräfte (häufig aus Osteuropa), die gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen in dessen Haushalt leben, an Bedeutung zugenommen (siehe Kapitel 5.7 Unterstützung durch ausländische Haushaltshilfen). 118 Von 2011 bis 2014 führte der Landkreis Ludwigsburg mit verschiedenen Kooperationspartnern und unter wissenschaftlicher Begleitung das Projekt Aktivierender Hausbesuch durch. Hierbei wurden Senioren ab 70 Jahren, die im Landkreis wohnen und nicht ohne fremde Hilfe das Haus verlassen können, einmal in der Woche von Ehrenamtlichen besucht. Die Besuche umfassten Bewegungsübungen und soziale Aktivitäten. Im Rahmen des Projekts wurden 15 ehrenamtliche Helfer für diese Aufgabe geschult. Die Stadt Ludwigsburg wird das Projekt für in der Stadt lebende Senioren fortführen.

89 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Informationen zur häuslichen Pflege Der im Jahr 2015 auf der Basis eigener Leistungsdaten und repräsentativer Erhebungen erstellte DAK-Pflegereport 119 liefert Informationen über häusliche Pflegearrangements und die Situation pflegender Angehöriger: Private Pflege wird danach überwiegend von Frauen im Alter zwischen 45 und 70 Jahren geleistet, die zusätzlich überwiegend in Teilzeit erwerbstätig sind. Bei der bundesweiten, repräsentativen Umfrage unter Pflegenden gab fast jeder zweite Befragte an (46 Prozent), die eigenen Eltern zu pflegen, 11 Prozent pflegten Schwiegereltern, rund 4 Prozent Nachbarn oder Freunde und der Rest den Ehepartner. Der zeitliche Umfang der Pflege lag in etwa der Hälfte der Fälle zwischen ein und drei Stunden täglich; in 25 Prozent zwischen drei und sechs Stunden und in 14 Prozent sogar höher als sechs Stunden. In 12 Prozent der Fälle betrug der Zeitaufwand weniger als eine Stunde. Befragt nach den Gründen für die Übernahme der Pflege nannten 70 Prozent die persönliche Verbundenheit mit dem Pflegebedürftigen, 43 Prozent gaben Pflichtgefühl als Hauptgrund an, jeweils 13 Prozent finanzielle Gründe sowie das fehlende Vertrauen in Pflegeheime. 6 Prozent erklärten, die Pflege auf Wunsch anderer Personen übernommen zu haben. Bei den anfallenden Tätigkeiten gaben 90 Prozent hauswirtschaftliche Verrichtungen an, 75 Prozent Körperpflege und jeder zweite Befragte Unterstützung bei Toilettengang und Essen. Die Pflegenden gaben an, dass sie teilweise körperlich und psychisch sehr belastet seien. Fast ein Fünftel klagte über depressive Phasen mit Niedergeschlagenheit und das Gefühl des Alleingelassen-Werdens. Auch körperliche Erkrankungen, wie beispielsweise Rückenbeschwerden, kamen bei Pflegenden häufiger vor als in der Vergleichsgruppe, die keine Pflege leistete. In vielen Fällen gaben die Pflegenden an, eigene soziale Kontakte zu vernachlässigen. Die Daten des DAK Pflegereports werden auch durch eine Befragung häuslich Pflegender im AOK Pflegereport 2016 bestätigt: Nach dieser gelten 18 Prozent der befragten Hauptpflegepersonen als hoch belastet. 120 Im AOK Pflege-Report 2016 bewerteten pflegende Angehörige die bestehenden Entlastungsangebote, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert werden, insgesamt als gut. Allerdings nahm nur ein kleiner Teil von ihnen die Angebote in Anspruch. Als Gründe für die geringe Inanspruchnahme wurde von den Pflegenden unter anderem ge- 119 DAK (Hrsg.) (2015): Pflegereport Hamburg. 120 Vgl.: AOK Bundesverband: Presseinformation des AOK-Bundesverbandes vom : Pflege-Report Statement von Antje Schwinger, S. 2: aufgerufen am _komplett.pdf.

90 86 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause nannt, dass die Pflegebedürftigen nicht von einer fremden Person gepflegt werden möchten, dass die Kosten zu hoch oder die Erreichbarkeit der Angebote schlecht sei. Zugleich gab jedoch ein Viertel der Haushalte mit Pflegebedürftigen an, zusätzliche Hilfe bei der Pflege zu benötigen. 121 Die Ergebnisse der Befragungen zeigen das hohe Engagement der pflegenden Angehörigen, aber auch die beträchtlichen Herausforderungen in der häuslichen Pflege auf. Sie verdeutlichen, wie wichtig es ist, pflegende Angehörige zu entlasten. Von zentraler Bedeutung ist nicht nur, dass geeignete Entlastungsangebote zur Verfügung stehen, sondern auch, dass diese bekannt sind und der Zugang möglichst einfach ist. Die Inanspruchnahme von Entlastungs- oder Beratungsangeboten, die Möglichkeit, sich in Gesprächskreisen mit Menschen auszutauschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, Hilfen beim Umgang mit problematischen Situationen in der Pflege sowie weitere Hilfsangebote können Gefühle der Überforderung, Hilflosigkeit und Einsamkeit auf Seiten pflegender Angehöriger verringern. Überlastungserscheinungen in der häuslichen Pflege können unter bestimmten Rahmenbedingungen, familiären Konstellationen und persönlichen Charakteristiken auch zu Gewalthandlungen in der häuslichen Pflege gegenüber dem Gepflegten führen. Gewalt in der häuslichen Pflege beruht auf verschiedenen Ursachen und besitzt unterschiedliche Ausprägungen: Sie geht nicht immer mit einer gezielten körperlichen oder psychischen Handlung, wie zum Beispiel Gewalt auf emotionaler und verbaler Ebene einher, sondern umfasst auch die Vernachlässigung des Pflegebedürftigen. 122 Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, widmeten sich im September 2016 diesem Thema in einem interdisziplinäres Werkstattgespräch Schutz älterer Menschen vor Gewalt in der häuslichen Pflege. Bei der Veranstaltung wurde der hohe Forschungsbedarf hinsichtlich der Gewaltprävention in der häuslichen Pflege, die Wirksamkeit bisheriger Interventionen festgestellt und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese sollen im Anschluss an das Werkstattgespräch geprüft und soweit realisierbar umgesetzt werden pflege_rep_2016_ komplett.pdf; zuletzt aufgerufen am Ein Schwerpunkt im Innovationsprogramm Pflege des Ministeriums für Soziales und Integration stellte im Jahr 2016 die Stärkung und Entlastung pflegender Angehöriger dar. Mit den Mitteln des Förderprogramms wurde unter anderem auch ein Modellprojekt aus dem Landkreis Tuttlingen zum Schutz älterer Menschen vor Gewalt und Missbrauch in der häuslichen Pflege gefördert, das eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen, Interventionen und Hilfsangebote für Angehörige umfasst GewaltHaueslichePflege_node.html

91 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Situation im Neckar-Odenwald-Kreis Die Pflegestatistik 2015 verdeutlicht die hohe Bereitschaft die eigenen Angehörigen zu pflegen: Im Jahr 2015 wurden rund Personen 124 über 65 Jahren und damit 50 Prozent der Pflegebedürftigen ab 65 Jahren im Neckar-Odenwald-Kreis ausschließlich privat gepflegt und erhielten dafür Pflegegeld von der Pflegeversicherung (Vergleichswert Ba-Wü: 48 Prozent). Berücksichtigt man auch jüngere Pflegebedürftige ist die Anzahl häuslicher Pflegeleistungen noch höher. Bemerkenswert ist die dynamische Entwicklung der häuslichen Pflege im Zeitverlauf. Die Zahl der Pflegegeldempfänger erhöhte sich zwischen 2001 und 2015 um knapp 91 Prozent. Ein Teil der Personen mit Pflegegeld erhält Unterstützung von Angehörigen, ein Teil durch im Haushalt lebende Betreuungskräfte aus dem Ausland (siehe Kapitel 5.7 Unterstützung durch ausländische Haushaltshilfen). Zu den rund Pflegebedürftigen im Alter über 65 Jahren, die zu Hause durch Angehörige gepflegt werden, kommen etwa 900 weitere Personen über 65 Jahren hinzu, die sowohl eine ambulante Sachleistung als auch Hilfe durch Angehörige erhalten. 125 Insgesamt wurden somit zum fast Pflegebedürftige ab 65 Jahren im Neckar- Odenwald-Kreis zu Hause gepflegt. Angehörige übernehmen häufig auch aufwändige Pflege: Rund 33 Prozent der Gepflegten ab 65 Jahren, die ausschließlich Pflegegeld erhielten, waren in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft. Auch für den Neckar-Odenwald-Kreis dürfte zutreffen, dass überwiegend Frauen pflegebedürftige Frauen pflegen. Aus der Statistik der Pflegeversicherung ist bekannt, dass im Jahr 2015 etwas mehr als 60 Prozent der ausschließlich häuslich-privat gepflegten älteren Menschen weiblich waren. Die Pflege eines nahen Angehörigen stellt sowohl in körperlicher als auch in psychischer Hinsicht eine außerordentliche Belastung dar. Häufig kommen dadurch die Bedürfnisse der Pflegenden zu kurz und es treten Überlastungserscheinungen auf. Damit pflegende Angehörige Kontakte zu Menschen in ähnlichen Lebens- und Pflegesituationen knüpfen können, bieten die Mitglieder des Arbeitskreises Gerontopsychiatrie und SAPV NOK e.v. Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige von an Demenz erkrankten Menschen in Mosbach und Buchen an. Im Mehrgenerationenhaus Mosbach gibt es im Rahmen des Projektes Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz zweimal monatlich einen Offenen 124 Einschließlich Pflegebedürftige mit Pflegestufe 0 und erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. 125 Nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung Pflege vor Ort gestalten und verantworten. Gütersloh 2014, S. 27 erhalten rund 60 Prozent der Nutzer ambulanter Pflegedienste zusätzlich Pflegegeld. Zum Stichtag nutzen im Neckar-Odenwald-Kreis insgesamt Personen über 65 Jahren ambulante Dienste oder Kurzzeitpflege. Darin enthalten sind auch Personen mit Pflegestufe 0 und erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.

92 88 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Treff für Angehörige und Pflegende. Auch das Mehrgenerationenhaus Buchen bietet einmal im Monat einen Treff für pflegende Angehörige an. Darüber hinaus gibt es Selbsthilfegruppen für Pflegende, die von Wohlfahrtsverbänden angeboten werden. Die Angebote sind kostenfrei und bieten Angehörigen und Pflegenden einen Raum zum Erfahrungsaustausch und zur emotionalen Entlastung (siehe auch Kapitel 5.9 Angebote für Senioren mit demenziellen Erkrankungen). Der Caritasverband Neckar-Odenwald-Kreis bietet Angehörigen von an Demenz erkrankten Menschen eine Demenzberatung an. Zusätzlich zu den Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige werden im Neckar- Odenwald-Kreis weitere Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Entlastung pflegender Angehöriger angeboten (siehe Kapitel 5.2 Unterstützungsangebote im Alltag) Fazit und Handlungsempfehlungen Angebote zur Stärkung der Pflegenden, zu ihrer Unterstützung und Entlastung sowie zur Stabilisierung häuslicher Pflege sind unverzichtbar. Pflegende Angehörige sollten Zugang zu Beratung und möglichst flexiblen und bezahlbaren Entlastungsangeboten haben. Die Angebote sollten transparent und bekannt sein und die Inanspruchnahme externer Unterstützung sollte vom sozialen Umfeld unterstützt werden. Hierfür könnten öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die für die Inanspruchnahme von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten werben, nützlich sein. Ein wichtiges Anliegen ist dem Fachbeirat auch die Prävention von Vernachlässigung und Gewalt in der häuslichen Pflege. Der Fachbeirat schlägt hierzu die Einrichtung eines Arbeitskreises in Kooperation mit der kommunalen Gesundheitskonferenz vor, um sich landkreisweit mit der Problematik zu befassen. Er gibt darüber hinaus zu bedenken, dass die häusliche Pflege überwiegend zulasten von Frauen geht. Diese geben häufig ihre Erwerbsarbeit auf und widmen sich ausschließlich der Pflege des Angehörigen. Dies zieht häufig eine geringere Rente und eine erhöhte Gefahr von Altersarmut nach sich. Der Fachbeirat ist sich daher einig, dass die Pflegezeit analog den Erziehungszeiten sozialversicherungsrechtlich stärker berücksichtigt werden sollte, zumal pflegende Angehörige aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung heutzutage länger pflegen als früher. Handlungsempfehlungen: 21. Der Landkreis gewährleistet einen niedrigschwelligen Zugang zu den Angeboten und wirbt durch öffentlichkeitswirksame Aktionen für die Inanspruchnahme der Angebote, zum Beispiel durch die Pflegestützpunkte, die Altenhilfefachberatung, den Seniorenwegweiser und Informationsveranstaltungen. 22. Entlastungsangebote für pflegende Angehörige gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die vorhandenen Angebote sollten daher weiterentwickelt werden.

93 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Pflege durch ambulante Dienste Nicht alle Angehörigen können die Pflege ihrer Angehörigen übernehmen. Manchmal sind auch sehr umfangreiche und vielfältige Unterstützungsleistungen gefragt. Die Pflege zu Hause zu organisieren beziehungsweise familiäre Pflege zu ergänzen, ist das Arbeitsfeld ambulanter Pflegedienste. Sie werden nach ihrer Trägerschaft in private, freigemeinnützige und öffentliche Träger unterschieden. Träger von Pflegediensten schließen bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse ab. Sie erbringen hauptsächlich Leistungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilisierung) und der medizinischen Behandlungspflege (ärztlich verordnete Pflege aufgrund einer Erkrankung). Zu den Aufgaben der ambulanten Dienste gehören auch die Information und Beratung der Kunden und die Durchführung von Beratungsbesuchen. 126 Ambulante Dienste haben sich seit Einführung der Pflegeversicherung zu Dienstleistern für ältere, kranke und pflegebedürftige Menschen entwickelt. Neben der ambulanten Pflege werden hauswirtschaftliche Hilfen, Kurse und Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige sowie häusliche Betreuungsdienste und Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz angeboten. In einigen Fällen gehören auch weitere Dienstleistungen wie 24-Stunden-Betreuung zu Hause, Hausnotruf oder Sturzpräventionstraining zum Angebot. Wesentlich für eine erfolgreiche Arbeit ambulanter Dienste ist deren Vernetzung mit den Kommunen und Einrichtungen im Einzugsgebiet. Eine enge Kooperation ist insbesondere mit Ärzten und Krankenhäusern erforderlich. Eine konsequente und individuelle Kundenorientierung zeigt sich unter anderem in der Flexibilität und Verlässlichkeit bei der zeitlichen Organisation der Einsätze und in einem breit gefächerten Dienstleistungsangebot. Eine Öffnung des Angebots für die spezifischen Wünsche von hilfsbedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund wird voraussichtlich an Bedeutung gewinnen Ambulante Dienste Bestand im Neckar-Odenwald-Kreis Für den Seniorenbericht wurde im Frühjahr 2017 eine Erhebung bei den ambulanten Diensten mit Sitz im Neckar-Odenwald-Kreis durchgeführt, die mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag nach SGB XI abgeschlossen haben. Die 21 ambulanten Pflegedienste im Neckar-Odenwald-Kreis haben ihre Standorte in 9 der 27 Städte und Gemeinden. 127 Die Einzugsgebiete der Dienste umfassen häufig mehrere Gemeinden. Deshalb lassen sich aus der Verteilung der Standorte keine Aussagen 126 Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch eine von der Pflegekasse zugelassene Einrichtung in Anspruch zu nehmen. In Pflegegrad 2 und 3 soll dieser einmal pro Halbjahr, in Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteiljahr durchgeführt werden. 127 Aufstellung Sozialplanung des Neckar-Odenwald-Kreises, Stand August 2017.

94 90 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause über den jeweiligen Versorgungsgrad der Bevölkerung mit ambulanten Pflegeangeboten ableiten. Von den 21 ambulanten Diensten, die es zum Stichtag der Erhebung am gab, haben sich 11 an der schriftlichen Befragung des KVJS beteiligt. Allerdings konnten nicht alle Dienste die gesamten Fragen beantworten. Bei der folgenden Darstellung der Erhebungsergebnisse wird daher immer die Grundgesamtheit N angegeben. Diese gibt die Zahl der Dienste an, auf die sich die jeweiligen Ergebnisse beziehen. Einzugsgebiete der ambulanten Dienste Die Einsatzgebiete der an der Erhebung beteiligten Dienste waren im Jahr 2016 unterschiedlich groß. Die Bandbreite reicht von drei bis zu 19 Landkreiskommunen. Tabelle 2: Einzugsgebiete der ambulanten Dienste im Neckar-Odenwald-Kreis zum Einzugsgebiet Anzahl der Dienste Prozentualer Anteil in bis zu 5 Städten und Gemeinden tätig 2 20 in 6 bis 10 Städten und Gemeinden tätig 4 40 in mehr als 10 Städten und Gemeinden tätig 4 40 Datenbasis: Erhebung bei den Ambulanten Diensten im Neckar-Odenwald-Kreis zum Stichtag (N=10). Tabelle: KVJS. Angebote der ambulanten Dienste Alle befragten Dienste boten neben den im Versorgungsvertrag definierten verpflichtenden Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 36 SGB XI sowie der Pflegeberatung gemäß 37 SGB XI noch weitere Unterstützungs- und Dienstleistungen an. Tabelle 3: Zusätzliche Dienstleistungen der ambulanten Dienste im Neckar-Odenwald-Kreis am Weitere Dienstleistungen Anzahl der Dienste Prozentualer Anteil häusliche Krankenpflege Hilfen im Haushalt 8 80 stundenweise Betreuung 9 90 Mahlzeitendienst 4 40 Betreuungsgruppen 2 20 Hausnotruf 3 30 Nachbarschaftshilfe h-Betreuung 1 10 Datenbasis: Erhebung bei den ambulanten Diensten im Neckar-Odenwald-Kreis zum Stichtag (N=10). Tabelle: KVJS.

95 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause 91 Von den Leistungsanbietern boten fünf ambulante Dienste über die bereits genannten Angebote hinaus noch weitere Dienstleistungen wie zum Beispiel Tagespflege, Fußpflege oder Senioren-Nachmittage an. Drei Pflegedienste planen ihr Angebotsspektrum weiter auszubauen und eine Tagespflege einzurichten. Ein ambulanter Pflegedienst plante seine Arbeitsverteilung weiter zu optimieren. Ein weiterer ambulanter Dienst möchte seine Kooperationen mit ehrenamtlichen Helfern intensivieren, um zusätzliche ehrenamtliche und kostenlose Besuchsdienste anzubieten Kundenstruktur der ambulanten Dienste 11 Dienste machten Angaben zur Zahl ihrer Kunden zum Stichtag Insgesamt betreuten sie Kunden. Die Zahl der Kunden im Jahresverlauf ist mit Personen deutlich höher. Hierzu liegen Informationen von 10 Diensten vor. Die Angaben aus der Erhebung für den Seniorenbericht lassen sich nicht mit den Daten aus der amtlichen Pflegestatistik vergleichen. In der Pflegestatistik sind nur Klienten erfasst, die ambulante Pflegeleistungen nach dem SGB XI in Anspruch nehmen. Bei der Erhebung für den Seniorenbericht wurden auch Kunden aufgenommen, die andere Leistungen der Dienste nutzen. Deshalb ist die Zahl der Klienten hier erheblich größer. 128 Altersstruktur Die Altersstruktur der Klienten der ambulanten Dienste stellte sich zum Stichtag wie folgt dar: 74 Prozent der versorgten Klienten waren älter als 75 Jahre, davon waren 35 Prozent sogar älter als 85 Jahre (Ba-Wü: 81 beziehungsweise 45 Prozent) Prozent waren zwischen 65 und 75 Jahre alt (Ba-Wü: 10 Prozent) und 9 Prozent der Klienten waren jünger als 65 Jahre (Ba-Wü: 9 Prozent). Im Neckar-Odenwald-Kreis werden etwas weniger ältere Klienten versorgt als im Landesdurchschnitt und etwas mehr jüngere Klienten zwischen 65 und 75 Jahre. 128 Eine weitere Differenz ergibt sich daraus, dass ambulante Pflegedienste, die bei Pflegeheimen verortet sind, in der Pflegestatistik teilweise aus methodischen Gründen bei der stationären Pflege erfasst werden. 129 Die Angaben zur landesweiten Verteilung beziehen sich auf die Ergebnisse der Pflegestatistik 2015.

96 92 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Abbildung 19: Alter der Klienten der ambulanten Pflegedienste im Neckar-Odenwald-Kreis zum Jahre und älter 5,1% unter 65 Jahre 9,2% 85 bis unter 95 Jahre 29,6% 65 bis unter 75 Jahre 17,3% 75 bis unter 85 Jahre 38,8% Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den ambulanten Diensten im Neckar-Odenwald-Kreis zum (N=11 Dienste). Pflegestufen Etwas mehr als die Hälfte der Klienten war in der Pflegestufe 1 eingruppiert, 28 Prozent in der Stufe 2. Dies entspricht annähernd der landesweiten Verteilung. Zum Stichtag hatten 720 der Klienten (52 Prozent) eine eingeschränkte Alltagskompetenz gemäß 45a SGB XI, meist in Folge einer Demenzerkrankung.

97 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause 93 Abbildung 20: Pflegestufen der Klienten der ambulanten Pflegedienste im Neckar- Odenwald-Kreis zum Pflegestufe 3 (inkl. Härtefall) 9,4% keine Pflegestufe 4,5% Pflegestufe "0" 6,5% Pflegestufe 2 28,2% Pflegestufe 1 51,4% Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den ambulanten Diensten im Neckar-Odenwald-Kreis zum (N=11 Dienste). Wohnort der Klienten der ambulanten Dienste 82,6 Prozent der Klienten der ambulanten Dienste stammen aus der Nachbar- oder Standortkommune des ambulanten Dienstes. Weitere 14,7 Prozent der Klienten wohnen im Landkreis. Die ambulanten Dienste versorgen wenn auch in geringerem Umfang Personen aus den angrenzenden Landkreisen oder dem Bundesland Hessen.

98 94 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Abbildung 21: Wohnort der Klienten der ambulanten Dienste im Neckar-Odenwald-Kreis zum Nachbarlandkreis 2,4 BRD 0,1 unbekannt 0,2 sonstige Landkreiskommune 14,7 Standortkommune 44,0 Nachbarkommune 38,6 Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den ambulanten Diensten im Neckar-Odenwald-Kreis zum (N=11 Dienste) Fazit und Handlungsempfehlungen Die ambulanten Pflegedienste im Neckar-Odenwald-Kreis leisten einen wichtigen Beitrag, damit ältere Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf möglichst lange selbstständig in ihrem häuslichen Umfeld leben können. Die professionelle Pflege im häuslichen Bereich ist auf eine gute Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, den Akteuren im medizinischen Bereich, den Anbietern von niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten, mit Tagespflegen und Pflegeheimen sowie auf eine gute Einbindung in die jeweilige Kommune sowie in bestehende und zukünftige Netzwerke angewiesen. Eine umfassende ambulante Versorgung pflegebedürftiger Personen in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kooperationspartnern kann durch die Initiierung und Umsetzung eines Modellprojekts in einer Kommune oder in einem Ortsteil erprobt werden. Zur Finanzierung solcher Projekte sollte auf bestehende Fördermöglichkeiten zurückgegriffen werden. Durch die demografische Entwicklung und gleichzeitig verbesserte Leistungen durch die Pflegestärkungsgesetze ist bis zum Jahr 2030 ein weiterer deutlicher Nachfragezuwachs zu erwarten. Wenn es gelingen soll, dass Menschen in den unteren Pflegegraden überwiegend ambulant versorgt werden (Variante II der Bedarfsvorausrechnung), müssen ambulante Dienste im Jahr Prozent mehr Klienten versorgen als derzeit. Zusätzlich zu den klassischen grundpflegerischen Angeboten und der Behandlungspflege, sind weitere Leistungen der ambulanten Dienste gefragt, beispielsweise bezahlbare längerfris-

99 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause 95 tige Betreuung, Betreutes Wohnen zu Hause, Pflege in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, präventive Hausbesuche oder Nachtpflege. Angebote zur Entlastung und Unterstützung im Alltag werden voraussichtlich verstärkt nachgefragt. Die Anpassung an veränderte quantitative und qualitative Anforderungen setzt eine stärkere Kooperation und Vernetzung innerhalb der ambulanten Pflege und mit weiteren Partnern und die Intensivierung von Maßnahmen zur Personalgewinnung und -entwicklung voraus. Im Fachbeirat wiesen die ambulanten Dienste darauf hin, dass sie bereits durch die Ausweitung von Leistungen der Pflegeversicherung stärker ausgelastet sind ohne dass sie neue Kunden übernehmen. Häufig würden die Leistungen nicht ausreichend finanziert wie beispielsweise die Pflegeberatung bei Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld erhalten. Handlungsempfehlungen: 23. Die ambulanten Dienste werden in bestehende und zukünftige Netzwerke, zum Beispiel den Fachbeirat Senioren und Pflege, eingebunden. 5.5 Tages- und Nachtpflege Tages- oder Nachtpflege sind teilstationäre Angebote für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben und überwiegend dort versorgt werden. In Tagespflegeeinrichtungen erhalten Pflegebedürftige tagsüber Versorgung und Betreuung, in Nachtpflegeeinrichtungen entsprechend nachts. Dazu gehören Mahlzeiten, die Grund- und Behandlungspflege sowie Beschäftigungs- und Aktivierungsangebote, die die Alltagsfähigkeiten und die Selbstständigkeit erhalten und fördern. Die Tagespflege kann wahlweise an mehreren Tagen oder nur an einzelnen Wochentagen besucht werden. Flexible Öffnungszeiten sind für Angehörige sehr wichtig. Tages- oder Nachtpflege ergänzen die häusliche Pflege. Gleichzeitig entlasten sie pflegende Angehörige. Tagespflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen erwerbstätig zu sein. Nachtpflege hat vor allem zum Ziel, Angehörige von Pflegebedürftigen mit umgekehrtem Tag-/Nacht-Rhythmus zu entlasten und so tagsüber die häusliche Pflege zu gewährleisten. Das Angebot der Tages- und Nachtpflege fördert die Teilhabe pflegebedürftiger Menschen am gesellschaftlichen Leben. Tages- oder Nachtpflege ermöglicht in vielen Fällen einen längeren Verbleib von Menschen mit Pflegebedarf in der eigenen Häuslichkeit. Träger von Tagespflegeinrichtungen sind häufig ambulante Pflegedienste, Sozialstationen oder privat-gewerbliche Anbieter, die die Tagespflege in solitären Einrichtungen anbieten. Einige Pflegeheime betreiben in Anbindung an ihre stationäre Einrichtung eine Tagespflegeeinrichtung. Manche Pflegeheime bieten sogenannte eingestreute beziehungsweise

100 96 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause integrierte Tagespflegeplätze an. Hier werden die Tagespflegegäste im Wohnbereich des Pflegeheims zusammen mit anderen Bewohnern betreut. Nachtpflege wird derzeit vor allem in eingestreuten Plätzen in Pflegeheimen angeboten. Das Angebot einer solitären Nachtpflege mit einem Angebot, das dauerhaft genutzt werden kann, ist in Baden-Württemberg noch die Ausnahme. Sie wird in den Räumen von Tagespflegeinrichtungen angeboten. Träger sind bisher ambulante Dienste. Sie erbringen die pflegerische Leistung zu Hause und organisieren den Transport zur Tages- oder Nachtpflege und zurück. Der Leistungsumfang von Tages- oder Nachtpflegen, die Vorgaben für die räumliche und personelle Ausstattung sowie die Qualitätsprüfung sind auf Landesebene in zwei Rahmenvereinbarungen 130 festgelegt. Danach ist die Pflege und Versorgung an mindestens fünf Tagen pro Woche für jeweils mindestens sechs Stunden zu gewährleisten. Die Öffnungszeiten in der Tagespflege sind in der Regel werktags zwischen 8 und 17 Uhr. In vielen Einrichtungen werden auch weitergehende Öffnungszeiten zum Beispiel am Abend oder am Wochenende angeboten. Nachtpflegen sind von 20 bis 8 Uhr geöffnet. Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen müssen laut Rahmenvertrag die notwendige und angemessene Beförderung der Besucher von der Wohnung zur Tages- oder Nachtpflege sicherstellen. Die Personalkosten für den Fahrdienst und die Kosten für die Anschaffung eines Fahrzeugs sind im Tagessatz der Einrichtungen in der Vergütungsvereinbarung bereits enthalten. Zusätzliche, personalkosten-unabhängige Fahrtkosten werden gestaffelt nach Entfernungen in Rechnung gestellt, wenn der Fahrdienst tatsächlich in Anspruch genommen wird. Auf Wunsch können Angehörige den Fahrdienst auch selbst übernehmen. Die Fahrzeit für die einfache Strecke sollte möglichst für keinen Tagespflegegast länger als 30 Minuten dauern. Die Enquete-Kommission Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten stellte fest, dass die Finanzierung der Hol- und Bringdienste bisher unzureichend ist. Sie berücksichtige lediglich die Beförderungskosten mit einer pauschalen Vergütung. Die Anforderungen, einen Transport überhaupt erst möglich zu machen, seien teilweise immens. Dieser Aufwand sei aber nicht berücksichtigt. 131 Im Einzelfall können Investitionen für innovative Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflegepflegeeinrichtungen durch das Innovationsprogramm Pflege des Landes gefördert werden. Seit der Reform der Pflegeversicherung von 2008 können Pflegebedürftige die Leistungen für Tages- oder Nachtpflege mit anderen Leistungen der häuslichen Pflege kombinieren. 132 Mit dem Pflegestärkungsgesetzes I, das zum in Kraft trat, 130 Rahmenvertrag für teilstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SBG XI für das Land Baden- Württemberg vom zuletzt geändert am Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg vom , die am in Kraft trat. 131 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15/7980, S siehe Pflegeleistungsergänzungsgesetz vom

101 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause 97 wurde ein spezifisches Sachkostenbudget für Tagespflege geschaffen. Dadurch können im Einzelfall durch eine Kombination von Leistungen der Tagespflege und der ambulanten Pflege höhere Leistungen in Anspruch genommen werden als bei einer Versorgung im Pflegeheim Tagespflegeplätze Bestand im Neckar-Odenwald-Kreis Für den Seniorenbericht wurden die Tagespflegeeinrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis zum vorhandenen Angebot und zur Struktur der Tagespflegegäste befragt. Alle Einrichtungen beteiligten sich an der Erhebung. Zum Stichtag gab es im Neckar-Odenwald-Kreis neun Tagespflegeangebote mit insgesamt 171 Tagespflegeplätzen. Davon standen 161 Plätze in acht solitären Tagespflegeeinrichtungen zur Verfügung, weitere zehn Plätze waren an ein Pflegeheim angebunden. Zwei ehemalige Pflegeheime widmeten ihr Angebot um und bieten in den früheren Räumen jetzt Betreutes Wohnen und bevorzugt für die Bewohner des Betreuten Wohnens tagsüber ein Tagespflegeangebot an. Es werden auch andere Tagespflegegäste aufgenommen. Daher wurden diese 40 Tagespflegeplätze in der Erhebung berücksichtigt. Sie sind in der Gesamtplatzzahl von 171 Tagespflegeplätzen enthalten. Derzeit gibt es in acht von insgesamt 27 Gemeinden und Städten im Neckar-Odenwald- Kreis Tagespflegeplätze. Mit Ausnahme von Haßmersheim sind die Tagespflegeplätze in Gemeinden und Städten mit mehr als Einwohnern. In den Gemeinden in der Kreismitte und an der westlichen Kreisgrenze vor allem angrenzend an den Rhein- Neckar-Kreis gibt es fast kein Angebot. Aussagekräftiger als die absolute Platzzahl ist ihr Verhältnis zur Einwohnerzahl der über 65-jährigen Bevölkerung. Innerhalb des Landkreises zeigt sich hierbei eine große Varianz: In 18 der 27 Städte und Gemeinden des Landkreises gibt es kein Tagespflegeangebot. In der Stadt Mosbach und in der Stadt Buchen ist der Versorgungsgrad mit 4,2 beziehungsweise 5,2 Tagespflegeplätzen je Einwohner im Alter über 65 Jahren vergleichsweise gering, während in der Gemeinde Billigheim für Einwohner im Alter über 65 Jahren 26,4 Tagespflegeplätze zur Verfügung stehen. In der Stadt Adelsheim und den Gemeinden Hardheim und Haßmersheim ist der Versorgungsgrad mit über 18 Plätzen je Einwohner ebenfalls hoch. Bezogen auf alle Einwohner im Alter über 65 Jahren im Landkreis liegt die Kennzahl bei 5,7. Ein Nachtpflegeangebot ist im Neckar-Odenwald-Kreis derzeit nicht vorhanden.

102 98 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Abbildung 22: Tagespflegeplätze in den Städten und Gemeinden des Neckar-Odenwald- Kreises zum Tagespflegeplätze im Neckar-Odenwald-Kreis zum : 171 Walldürn 25 Hardheim 18 Höpfingen Mudau 20 Buchen Schwarzach Aglasterhausen Zwingenberg Neunkirchen Waldbrunn Neckargerach Mosbach Binau Obrigheim Hüffenhardt 17 Fahrenbach 22 Limbach Neckarzimmern Haßmersheim Elztal Schefflenz 29 Billigheim Seckach 20 Osterburken 20 Adelsheim Rosenberg Ravenstein Einwohner über 65 Jahre zum bis zu bis zu bis zu bis zu mehr als Datenbasis: Erhebung bei den Tagespflegen des Neckar-Odenwald-Kreises, Informationen der Sozialplanung und Altenhilfefachberatung des Neckar-Odenwald-Kreises zum sowie Bevölkerungsfortschreibung zum des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Berechnungen: KVJS.

103 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause 99 Tabelle 4: Bestand an Tagespflegeangeboten zum in den Städten und Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises Gemeinde Anzahl Einrichtungen Einwohner ab 65 Jahren ( ) Tagespflegeplätze Tagespflegeplätze pro Einwohner über 65 Jahren Adelsheim ,6 Billigheim ,4 Buchen ,2 Hardheim ,7 Haßmersheim ,9 Mosbach ,2 Osterburken ,7 Walldürn ,2 Gesamt * ** * Die Zahl der Einwohner in allen Gemeinden im Alter ab 65 Jahren im Neckar-Odenwald-Kreis betrug zum ** Insgesamt gab es 5,7 Tagespflegeplätze je Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter. Datenbasis: Erhebung bei den Tagespflegen des Neckar-Odenwald-Kreises und Informationen der Sozialplanung und Altenhilfefachberatung des Neckar-Odenwald-Kreises zum sowie Bevölkerungsfortschreibung zum des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Berechnungen: KVJS. Seit der Erhebung zum Stichtag sind 20 Tagespflegeplätze in Osterburken hinzugekommen. Diese Plätze hängen mit der oben beschriebenen Umwandlung eines Pflegeheims in Betreutes Wohnen mit Tagespflege zusammen. Die bereits vorhandenen 20 Tagespflegeplätze der Einrichtung wurden um zusätzliche Plätze erweitert. Sie werden in der Regel von den Bewohnern des betreuten Wohnens genutzt. Darüber hinaus sind weitere 55 Plätze davon sieben in Walldürn und rund 48 Plätze in Buchen in Planung Struktur der Tagespflegegäste Bei der Bestandserhebung wurde die Auslastung der Tagespflegen sowie das Alter, die Pflegestufe, der Wohnort und die Wohnform der Tagespflegegäste erhoben. Es gibt mehr Gäste von Tagespflegen als es Plätze in Tagespflegen gibt. Die zum Stichtag vorhandenen 171 Plätze wurden von 367 Tagespflegegästen genutzt. Dies hängt damit zusammen, dass viele Gäste die Einrichtungen nur einige Tage in der Woche besuchen. Deshalb teilen sich einige Gäste einen Platz. Die durchschnittliche Auslastung der Tagespflegeangebote wird auf das gesamte Jahr 2016 bezogen. Sie ist je nach Einrichtung sehr unterschiedlich und reichte im Neckar-Odenwald-Kreis von 74 bis zu 100 Prozent.

104 100 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Altersstruktur Die Altersstruktur der Tagespflegegäste zum stellt sich wie folgt dar: 36 Prozent der Tagespflegegäste waren über 85 Jahre alt (Ba-Wü: 42 Prozent) Prozent zwischen 75 und 85 Jahre (Ba-Wü: 43 Prozent) und 19 Prozent jünger als 75 Jahre (Ba-Wü: 15 Prozent). Die Altersstruktur der Tagespflegegäste im Neckar-Odenwald-Kreis unterscheidet sich von der Altersverteilung der Klienten aller Tagespflegeeinrichtungen in Baden- Württemberg auf Basis der Pflegestatistik 2015: Im Neckar-Odenwald-Kreis besuchen deutlich weniger ältere und mehr jüngere Gäste die Tagespflegeangebote. Abbildung 23: Tagespflegegäste in den Tagespflegeeinrichtungen im Neckar-Odenwald- Kreis nach Altersgruppen zum und älter 5% unter 65 Jahre 5% 65 bis unter 75 14% 85 bis unter 95 31% 75 bis unter 85 45% Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den Tagespflegeeinrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis zum (N=300). 133 Die Angaben zur landesweiten Verteilung beziehen sich auf die Ergebnisse der Pflegestatistik 2015.

105 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause 101 Pflegestufen Die Pflegestufen der Tagespflegegäste verteilen sich zum wie folgt: Pflegestufe 1: 32 Prozent (Ba-Wü: 45 Prozent) Pflegestufe 2: 40 Prozent (Ba-Wü: 42 Prozent) Pflegestufe 3 (einschließlich Härtefälle): rund 18 Prozent (Ba-Wü: 11 Prozent) Pflegestufe 0 : 4 Prozent (Ba-Wü: 6 Prozent 134 ) keine Pflegestufe 135 : 6 Prozent (Ba-Wü: 2 Prozent) Die meisten Tagespflegegäste hatten die Pflegestufen 1 oder 2. Im Unterschied zur landesweiten Verteilung nutzen Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 im Neckar-Odenwald- Kreis jedoch etwas seltener die vorhandenen Tagespflegeangebote. Dafür sind mehr Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 (einschließlich Härtefälle) in den Tagespflegen im Neckar-Odenwald-Kreis vertreten. Auch der Anteil an Personen, die (noch) nicht eingestuft sind, lag im Neckar-Odenwald-Kreis deutlich über dem landesweiten Anteil. Abbildung 24: Tagespflegegäste in den Tagespflegeeinrichtungen im Neckar-Odenwald- Kreis nach Pflegestufen zum keine Pflegestufe 6% Pflegestufe "0" 4% Pflegestufe 3 (inkl. Härtefälle) 18% Pflegestufe 1 32% Pflegestufe 2 40% Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den Tagespflegeeinrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis zum (N=300). 134 Pflegebedürftige in Pflegestufe 0 mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz werden in der Pflegestatistik gesondert ausgewiesen und nicht in der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen berücksichtigt. In der prozentualen Verteilung der Pflegestufen für Baden-Württemberg sind Pflegebedürftige mit Pflegestufe 0 daher ebenfalls nicht enthalten. Aus diesem Grund kommt es zu einer Abweichung von 100 Prozent. 135 Hierunter fallen die Personen, die eine Pflegestufe beantragt haben, über die noch nicht entschieden wurde sowie die Personen, die entweder keine Pflegestufe beantragt haben oder die eine Ablehnung erhalten haben.

106 102 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Landkreisweit hatten fast zwei Drittel (61,3 Prozent) der Tagespflegegäste (184 Personen) eine eingeschränkte Alltagskompetenz gemäß 45a SGB XI, meist in Folge einer demenziellen Erkrankung. Wohnort und Wohnform der Tagespflegegäste Die Angaben zum Wohnort der Tagespflegegäste ergaben, dass 78 Prozent aus der jeweiligen Standort- oder der Nachbarkommune der Einrichtung stammen. Dies ist vor dem Hintergrund einer wünschenswerten, wohnortnahen Versorgung positiv zu bewerten. Rund 13 Prozent der Gäste kommen aus einer anderen Kommune des Neckar- Odenwald-Kreises. 7 Prozent der Tagespflegegäste wohnen nicht im Neckar-Odenwald- Kreis. Insbesondere Tagespflegeeinrichtungen in Gemeinden, die an andere Landkreise grenzen, betreuen eine beachtliche Anzahl an Tagespflegegästen aus Gemeinden der Nachbarlandkreise. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch ein Teil der pflegebedürftigen Menschen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis in Tagespflegeeinrichtungen angrenzender Landkreise pendelt. 85 Prozent der Tagespflegegäste lebten in der eigenen Häuslichkeit, 15 Prozent im Betreuten Wohnen. Abbildung 25: Tagespflegegäste in den Tagespflegeeinrichtungen im Neckar-Odenwald- Kreis nach Wohnort zum Nachbarlandkreis 7% unbekannt 2% sonstige Landkreiskommune 13% Standortkommune 51% Nachbarkommune 27% Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den Tagespflegeeinrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis zum (N=300).

107 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Fazit und Handlungsempfehlungen Tagespflege ist ein wichtiger Baustein im Unterstützungssystem der häuslichen Pflege. Sie trägt wesentlich zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bei. Die Standorte der Tagespflegeeinrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis konzentrieren sich auf wenige Gemeinden im Landkreis. Die Erhebung im Rahmen der Seniorenplanung liefert Hinweise darauf, dass eine flächendeckende Weiterentwicklung und ausgewogene Verteilung der Tagespflegeangebote in den Städten und Gemeinden des Neckar- Odenwald-Kreises notwendig ist. Die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen wird voraussichtlich aufgrund der Leistungsausweitungen in der Pflegeversicherung weiter ansteigen. Kommunen können auf eine bedarfsgerechtere Verteilung der Tagespflegeangebote hinwirken, indem sie beispielsweise Grundstücke oder Bestandsgebäude bereitstellen. Um zeitnah auf Veränderungen von Angebot und Nachfrage reagieren zu können, sollte eine regelmäßige Erhebung der Anzahl und Auslastung der Tagespflegangebote im Landkreis durchgeführt werden. Zudem sollte geprüft werden, ob eine weitere Flexibilisierung, zum Beispiel eine zusätzliche Öffnung am Wochenende oder in den Abendstunden, wirtschaftlich umsetzbar ist gegebenenfalls auch als Kooperationsprojekt mehrerer Anbieter. Eine vertiefende Bestandsbewertung und Bedarfseinschätzung der Tagespflegeangebote beispielweise durch eine einrichtungs- und sozialraumbezogene Analyse könnte dabei helfen, bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln und die Wünsche der Betroffenen zu eruieren. Darüber hinaus wird im Fachbeirat auch ein Bedarf an Nachtpflegeangeboten gesehen. Handlungsempfehlungen: 24. Der Neckar-Odenwald-Kreis wirkt in enger Abstimmung mit den Trägern und Kommunen auf eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Tagespflegeangebote hin. 25. Der Kreis erhebt regelmäßig die Anzahl und Auslastung der Tagespflegeangebote. 26. Die Einrichtungen prüfen, ob sie bei Bedarf am Wochenende und abends öffnen. 27. Die Einrichtung eines Nachtpflegeangebots im Kreis wird angestrebt. 5.6 Kurzzeitpflege Als Kurzzeitpflege wird die vorübergehende Inanspruchnahme des Angebots in einer stationären Pflegeeinrichtung bezeichnet. Pflegebedürftige, die in einem privaten Haushalt wohnen, nehmen für eine Überganszeit, beispielsweise in Krisensituationen bei der häus-

108 104 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause lichen Pflege oder während des Urlaubs pflegender Angehöriger, Leistungen in einem Pflegeheim in Anspruch. Kurzzeitpflege ist damit häufig eine Ergänzung der häuslichen Pflege durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst. Sie kann den Verbleib älterer Menschen in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen stabilisieren. Kurzzeitpflege wird außerdem als sogenannte Übergangspflege angeboten, wenn nach einem Aufenthalt im Krankenhaus, vor oder nach einer Rehabilitationsmaßnahme oder nach ambulanten Operationen das Wohnen im eigenen Haushalt noch nicht möglich ist. Der Leistungsumfang der Kurzzeitpflege sowie die Vorgaben für die räumliche und personelle Ausstattung und die Qualitätsprüfung sind auf Landesebene in einer Rahmenvereinbarung 136 festgelegt. Aus wirtschaftlichen Gründen werden Kurzzeitpflegeplätze meist in flexibler Form als sogenannte integrierte oder eingestreute Plätze vorgehalten. Die Einrichtungen schließen eine Vereinbarung mit der Pflegekasse ab, nach der sie solche Plätze flexibel, das heißt entweder mit Kurzzeit- oder mit Dauerpflegenutzern, belegen dürfen. Bei entsprechender Nachfrage wird einer Dauerbelegung üblicherweise der Vorzug gegeben. Das bedeutet in der Praxis, dass diese Plätze nicht verlässlich für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen, sondern nur dann, wenn sie nicht durch Dauerpflegegäste belegt sind. Es gibt auch sogenannte solitäre Kurzzeitpflegeplätze, die verlässlich während des ganzen Jahres ausschließlich für Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen. 137 Solche Platzkontingente mit eigenem Versorgungsvertrag werden jedoch eher selten angeboten, da das wirtschaftliche Risiko für die Träger höher ist als bei Angeboten mit flexibler Belegung. Kurzzeitpflege wirkt in vielen Fällen als Türöffner in die Dauerpflege. In vielen Fällen kommt es zu einem direkten Übergang von der Kurzzeit- in die Dauerpflege, sodass es schon aus diesem Grund für Pflegeeinrichtungen naheliegt, stets auch einige Kurzzeitpflegeplätze vorzuhalten. Wenn Kurzzeitpflege erreichen soll, dass ältere Menschen in ihre eigene Wohnung zurückkehren, sind Konzeptionen empfehlenswert, die Übergänge zwischen Krankenhausaufenthalt, Rehabilitation und eigener Wohnung sicherstellen und eine entsprechende Beratung bieten. Für die Nachfrage nach Kurzzeitpflege sind die Kosten, die zusätzlich zu den sonstigen Lebenshaltungskosten entstehen, ein weiterer bestimmender Faktor. Finanzielle Verbesserungen für Nutzer von Kurzzeitpflegeangeboten ergaben sich zuletzt mit dem Pflegestärkungsgesetz I 138, das zum in Kraft getreten ist. So wurde durch das Gesetz der jährliche Leistungsumfang für die Kurzzeitpflege angehoben. Seitdem können nicht in Anspruch genommene Leistungen der häuslichen Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Die Ausweitung der Leistungen in der gesetzlichen 136 Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SBG XI für das Land Baden-Württemberg vom Beispielhaft wäre hier die Stadt Heidelberg zu nennen. Diese hat 17 Kurzzeitpflegeplätze in einem Pflegeheim angemietet und ist für das zentrale Belegungsmanagement zuständig. 138 Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (PSG I) vom

109 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause 105 Pflegeversicherung wird zukünftig voraussichtlich zu einer steigenden Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen führen. Gleichzeitig zeigt sich ein Bedarf an Kurzzeitpflege auch bei Menschen, die noch nicht in einen Pflegegrad eingruppiert sind, aber dennoch Unterstützungsbedarf haben. Dieser tritt offensichtlich häufig unmittelbar nach Krankenhausaufenthalten auf. Bis Ende 2015 hatten Versicherte, die beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend pflegebedürftig waren, keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege und einen eingeschränkten Anspruch auf Übergangs-/ Verhinderungspflege. Voraussetzung für einen Leistungsanspruch auf Kurzzeitpflege war damals, dass der Pflegebedarf auf Dauer beziehungsweise für mindestens sechs Monate bestand. Dies führte teilweise dazu, dass Versicherte ohne eine angemessene pflegerische Unterstützung in die häusliche Umgebung entlassen wurden oder Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch nahmen, diese allerdings selbst finanzieren mussten. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurden ab dem in der gesetzlichen Krankenversicherung neue Leistungen für die Kurzzeitpflege eingeführt. Versicherte können nun einen größeren Teil der Kosten der Kurzzeitpflege erstattet bekommen. Dies könnte dazu führen, dass es zukünftig eine höhere Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen geben wird. Darüber hinaus können auch Pflegeheime einen erhöhten Pflegeaufwand abrechnen. 139 Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen die Nutzer der Kurzzeitpflege selbst übernehmen. Nicht jeder Pflegebedürftige ist in der Lage, diese Kosten zu tragen Kurzzeitpflegeplätze Bestand im Neckar-Odenwald-Kreis Die Kurzzeitpflege wird im Neckar-Odenwald-Kreis über eingestreute Kurzzeitpflegeplätze erbracht. Nach einer Erhebung der Heimaufsicht mit Stand vom März 2017 standen in den 26 Pflegeeinrichtungen 149 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung gab es im Neckar-Odenwald-Kreis keine ganzjährigen Kurzzeitpflegeplätze, die ausschließlich für die Kurzzeitpflege vorgehalten werden Struktur der Klienten in der Kurzzeitpflege Die Pflegeheime wurden gebeten, detaillierte Angaben zu den Kurzzeitpflegegästen zu machen, die von ihnen im Jahr 2016 betreut und gepflegt wurden. Hierbei wurden verschiedene Merkmale, wie beispielsweise das Alter, die Pflegestufen sowie der vorherige Aufenthalt vor der Kurzzeitpflege erhoben. Nicht alle Einrichtungen konnten die gesamten Fragen beantworten, so dass sich bei der Ergebnisdarstellung unterschiedliche Grundgesamtheiten ergeben. 139 Rommel, Ulrich, 2016: Kurzzeitpflege: Heime können Leistungen nun abrechnen, in: Altenheim Heft 5/2016.

110 106 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause Die folgenden Ergebnisse beruhen auf den Angaben von 14 Einrichtungen, die zum Stichtag der Erhebung Kurzzeitpflegegäste betreut und versorgt haben. Altersstruktur 43 Prozent der Kurzzeitpflegegäste waren zum Stichtag der Erhebung über 85 Jahre alt (Ba-Wü: 48 Prozent). 42 Prozent waren zwischen 75 und 85 Jahre alt (Ba-Wü: 36 Prozent) und 15 Prozent der Gäste waren jünger als 75 Jahre (Ba-Wü: 16 Prozent). Kurzzeitpflege wird im Neckar-Odenwald-Kreis seltener von hochbetagten Menschen genutzt als im Landesdurchschnitt. Dafür ist der Anteil der 75 bis 85-Jährigen höher als in Baden-Württemberg. Abbildung 26: Alter der Kurzzeitpflegegäste in den Pflegeheimen im Neckar-Odenwald-Kreis zum und älter 4% unter 65 Jahre 2% 65 bis unter 75 13% 85 bis unter 95 39% 75 bis unter 85 42% Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den Pflegeheimen im Neckar-Odenwald-Kreis zum (N=52 Gäste).

111 5 Unterstützung für das Wohnen zu Hause 107 Pflegestufen Die Kurzzeitpflegegäste im Neckar-Odenwald-Kreis verteilten sich zum Stichtag folgendermaßen auf die jeweiligen Pflegestufen: 40 Prozent der Gäste waren in Pflegestufe 1 eingruppiert (Ba-Wü: 53 Prozent). Am stärksten war die Pflegestufe 2 mit 44 Prozent vertreten (Ba-Wü: 33 Prozent), bei 12 Prozent der Gäste war die Pflegestufe 3 (einschließlich Härtefälle) gegeben (Ba-Wü: 9 Prozent) und jeweils 2 Prozent waren in keiner Pflegestufe beziehungsweise in Pflegestufe 0 eingestuft. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt nutzen im Neckar-Odenwald-Kreis deutlich mehr Personen mit den Pflegestufen 2 und 3 die Kurzzeitpflege. Abbildung 27: Pflegestufen der Kurzzeitpflegegäste in den Pflegeheimen im Neckar- Odenwald-Kreis zum keine Pflegestufe 2% Pflegestufe "0" 2% Pflegestufe 3 (inkl. Härtefälle) 12% Pflegestufe 1 40% Pflegestufe 2 44% Grafik: KVJS. Datenbasis: Erhebung bei den Pflegeheimen im Neckar-Odenwald-Kreis zum (N=52 Gäste).

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