Sachstandsbericht und Ausblick Jobcenter Landkreis Esslingen (Jobcenter)

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1 Sachstandsbericht 2011 und Ausblick 2012 Jobcenter Landkreis Esslingen (Jobcenter) Stand: Februar 2012 Seite 1 von 13

2 Inhaltsverzeichnis 1. Arbeitsmarkt Markt & Integration Gesamtwirtschaftlicher Rahmen Bedarfsgemeinschaften Entwicklung der Arbeitslosigkeit Arbeitsmarktprogramm Leistungsangelegenheiten Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften nach Personen Kosten je Bedarfsgemeinschaft Widersprüche, Klagen und Bescheide Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs Bildungs- und Teilhabepaket Umsetzung geschäftspolitischer Ziele 2011/Kennzahlen 48 a SGB ll Verwaltung/Ausgaben/Personal Ausblick Arbeitsmarktprogramm Auswirkungen der Instrumentenreform Landesprogramm Seite 2 von 13

3 1. Arbeitsmarkt Markt & Integration 1.1. Gesamtwirtschaftlicher Rahmen Die gute wirtschaftliche Entwicklung führte im Jahr 2011 zu einer Stabilisierung am Arbeitsmarkt. Die wirtschaftliche Dynamik, die auch wieder mit einem Aufbau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einherging, konnte genutzt werden, um die Arbeitslosenquote auf 4,0 Prozent im Landkreis abzusenken. Im Bereich der Grundsicherung setzte die positive Entwicklung zeitlich verzögert ein. Ebenfalls war der Abbau der Arbeitslosigkeit weniger stark ausgeprägt als im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Maßgeblich dafür sind Nachlaufeffekte, z.b. die Übergänge von Arbeitslosen aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung und die unterschiedliche Struktur der Arbeitslosen. Zum Ende des vergangenen Jahres lag die Zahl der beim Jobcenter registrierten Arbeitslosen mit um 13,8 Prozent unter dem Vorjahreswert Bedarfsgemeinschaften Bei den Bedarfsgemeinschaften, als wichtige Kennziffer im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), war 2011 ebenfalls die positive Entwicklung festzustellen, indem die Zahl der hilfebedürftigen Familien und Einzelpersonen in allen Monaten den Vorjahreswert unterschritt Statistik der Bundesagentur für Arbeit endgültige Werte (bis Sep 2011), ab Okt vorläufige hochgerechnete Werte Mit Bedarfsgemeinschaften war im März 2011 der Jahreshöchststand erreicht. Die wirtschaftliche Erholung und Besserung der Lage am Arbeitsmarkt haben im weiteren Jahresverlauf maßgeblich zur stetigen und spürbaren Abnahme der Bedarfsgemeinschaften beigetragen. Im Dezember 2011 erhielten Bedarfsgemeinschaften Leistungen vom Jobcenter. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank binnen Jahresfrist um auf (-12,8 Prozent). Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten fiel um 9 Prozent auf Seite 3 von 13

4 1.3. Entwicklung der Arbeitslosigkeit Nachdem die Arbeitslosigkeit bei den im SGB II zu betreuenden Arbeitslosen bis April 2011 weiter leicht anstieg, setzte im Verlauf des Jahres, Monat für Monat, eine Entspannung ein Arbeitslose im Landkreis Esslingen Insgesamt SGB III SGB II Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Kreisreport - Zeitreihe, Im Jahresdurchschnitt lag die Zahl der Arbeitslosen (6.717), aufgrund der beschriebenen Effekte, im Rechtskreis SGB II lediglich um 3,4 Prozent niedriger als Die Arbeitslosigkeit nahm im Landkreis Esslingen insgesamt im Jahresschnitt um 15 Prozent ab. Ein wichtiger Faktor für die Reduzierung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II war die gute Aufnahmefähigkeit des ersten Arbeitsmarktes, die es Arbeitslosen ermöglichte, eine Beschäftigung aufzunehmen. Hinzu kam, dass 2011 mit Meldungen um 5 Prozent weniger Zugänge in Arbeitslosigkeit erfasst wurden. Für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren setzte sich im Landkreis Esslingen die bereits 2010 erkennbare günstige Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt fort. Allein im Jobcenter lag die Zahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahre im Dezember mit 334 um 21,6 Prozent unter der des Vorjahresmonats. Seite 4 von 13

5 1800 Jugendarbeitslosigkeit im Landkreis Esslingen Insgesamt SGB III SGB II Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe Bei den Jugendlichen ist die positive Entwicklung, neben der Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt (495 Vermittlungen), auf die erhöhte Zahl von jungen Frauen und Männern zurückzuführen, die eine Ausbildung begonnen haben (307 / +14,6 Prozent). Eine weitere Personengruppe hat wenn auch mit größerem zeitlichen Versatz 2011 von der Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren können. Die Zahl der älteren Arbeitslosen ab 50 Jahren konnte im Vergleich der Monate Dezember 2010/2011 um 4,7 Prozent auf abgesenkt werden. In dieser Altersgruppe ist es gelungen, die Zahl der Vermittlungen auf dem ersten Arbeitsmarkt um 46,9 Prozent auf 586 zu steigern. Das vom Bundesarbeitsministerium geförderte Projekt 50+ hat sich insoweit als äußerst erfolgreich erwiesen. Das Jobcenter beteiligt sich bis zum Projektende 2015 daran und beschäftigt dafür zusätzliche Arbeitsvermittler. Mit 45 Prozent aller Arbeitslosen bilden die Langzeitarbeitslosen eine Personengruppe, der die besondere Aufmerksamkeit galt. Der Umstand, dass die Zahl der Betroffenen 2011 nur leicht abgenommen hat (-4 Prozent), ist Beleg dafür, dass das Heranführen an den 1. Arbeitsmarkt und die Stärkung der Vermittlungsfähigkeit häufig schwieriger ist und sich vermittlerische Erfolge vielfach erst nach längerem Bemühen einstellen. Anzumerken ist hier, dass von den Abgängen aus Langzeitarbeitslosigkeit 22,5 Prozent eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen haben. Bundesweit lag der Wert für die Gruppe der Langzeitarbeitslosen insgesamt bei 14,9 Prozent. Knapp 16 Prozent aller vom Jobcenter nicht mehr arbeitslos registrierten Langzeitbezieher haben eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme angetreten (Bundeswert: 23 Prozent). Einen sehr hohen Anteil umfassten die Abgänge von Langzeitarbeitslosen des Jobcenters in Arbeitsunfähigkeit mit 39,5 Prozent (Bundesweit: 35 Prozent). Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit werden die Personen nicht als arbeitslos registriert. Weitere 8,1 Prozent (Bundesweit: 11,1 Prozent) der abgemeldeten Langzeitarbeitslosen wurden wegen fehlender Mitwirkung nicht mehr erfasst. Seite 5 von 13

6 Neben bewährten Instrumenten der Arbeitsförderung setzen die Fallmanager zusätzlich Hilfs- und Leistungsangebote des Beratungsnetzwerkes ein, um bei Personen mit multiplen Problemlagen Vermittlungshemmnisse abzubauen. Über eine Intensivierung der einzelfallbezogenen Beratung konnten im Einzelfall Erfolge beim Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit erzielt werden. Diese Strategie soll nach ersten positiven Erfahrungen im ganzen Landkreis weiterentwickelt und ausgebaut werden. Die Gruppe der Arbeitslosen ohne Berufsabschluss (3.917) ist ebenfalls eine große Herausforderung für die Arbeitsvermittler des Jobcenters. Selbst bei tendenziell zunehmender Bereitschaft von Arbeitgebern, Arbeitslose einzustellen, die nicht in allen Punkten das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle erfüllen, muss insbesondere die fachliche Qualifikation vieler gering qualifizierter Arbeitsloser mit Maßnahmen der Arbeitsförderung verbessert werden. Arbeitslose Personen im Sozialgesetzbuch II Dez 10 Dez 11 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Kreisreport, Ausgaben Dezember 2011, Dezember Arbeitsmarktprogramm 2011 Vorrangiges Ziel beim Einsatz der Arbeitsförderung 2011 war, die Chancen von Arbeitslosen zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt zu verbessern. Mit individueller Förderung der beruflichen Weiterbildung und Gewährung von Leistungen zur Begleitung der Beschäftigungsaufnahme wurden individuelle Integrationsstrategien gemeinsam mit den Arbeitslosen entwickelt und umgesetzt. Bei Vorliegen schwerwiegender Vermittlungshemmnisse wurden für erwerbsfähige Leistungsberechtigte unterstützende und stabilisierende Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung angeboten. Für den Einsatz von Eingliederungsleistungen standen dem Jobcenter 2011 Ausgabemittel in Höhe von 12,8 Mio. Euro zur Verfügung. Unter Beachtung einer wirksamen und wirtschaftlichen Verwendung der Mittel wurden 11,4 Mio. Euro für Eingliederungsleistungen ausgegeben. Eine höhere Wirksamkeit konnte bei Maßnahmen, die auf eine Eingliederung am 1. Arbeitsmarkt abzielten, erreicht werden (z. B. berufliche Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse). Seite 6 von 13

7 Bei der guten Aufnahmebereitschaft des Arbeitsmarktes gelang es, mehr Personen ohne eine vorherige berufliche Qualifizierung in Arbeit zu vermitteln. Mit 492 Teilnehmern an Weiterbildungsmaßnahmen wurden deutlich weniger als im Vorjahr (-22,2 Prozent) gefördert. Der günstigen Lage am Arbeitsmarkt war zudem geschuldet, dass nur 415 Vermittlungen mit Eingliederungszuschüssen unterstützt wurden. Im Finanzplan war mit 470 Förderungen gerechnet worden. Stärker genutzt wurde der Eingliederungszuschuss für Schwerbehinderte Menschen (46 Fälle). Bei der deutlich geringeren Zahl an Eintritten (-31,2 Prozent) in Arbeitsgelegenheiten (Ein- Euro-Jobs) haben mit Langzeitarbeitslosen mehr Personen einen Ein-Euro-Job angetreten, als im Arbeitsmarktprogramm vorgesehen waren. Zur Verfügung stehende Maßnahmeangebote wurden von Arbeitslosen nicht immer angenommen oder vorzeitig beendet, so dass Kapazitäten ungenutzt blieben und zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende Hilfsangebote der Träger nicht wie gewünscht umgesetzt werden konnten. Das 2012 wegfallende Instrument Beschäftigungszuschuss kam bei stringenter Anwendung der Förderbestimmungen nur in wenigen Einzelfällen zur Anwendung. Ist-Ausgaben für Leistungen der Arbeitsmarktpolitik (ausgewählte Leistungen): Leistungsart Stand: Dez. 10 (in Tsd. Euro²) Stand: Dez. 11 (in Tsd. Euro²) Veränderung (in %) Eingliederungsbudget insgesamt ,5 Eingliederungszuschüsse ,8 Förderung der beruflichen Weiterbildung ,3 Spezielle Maßnahmen für Jüngere ,6 Beschäftigungszuschuss ,9 Arbeitsgelegenheiten ,7 ²gerundet auf volle Tsd. Euro Finanzauswertungen der Bundesagentur für Arbeit, Auswertungen Stand Dezember 2010 und Dezember 2011, Eintritte in Leistungen der Arbeitsmarktpolitik (ausgewählte Leistungen): Leistungsart Eintritte 2011 Veränderung zum Vorjahr (in %) Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ,2 darunter: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber ,6 Förderung der beruflichen Weiterbildung ,2 Eingliederungszuschüsse ,4 Eingliederungszuschüsse für Schwerbehinderte Menschen ,0 Arbeitsgelegenheiten ,2 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Kreisreport, Ausgabe Dezember 2011, Seite 7 von 13

8 2. Leistungsangelegenheiten 2.1 Bedarfsgemeinschaften Die Fallzahlenentwicklung ist unter Punkt 1.2 auf Seite 3 dargestellt. 2.2 Bedarfsgemeinschaften nach Personen In den Bedarfsgemeinschaften im September 2011 waren hilfebedürftige Personen erfasst. 53 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften bestanden aus Ein-Personen-Haushalten, weitere 20 Prozent der Bedarfsgemeinschaften umfassten zwei Personen. Bedarfsgemeinschaften nach Personen mit 4 Personen; 905; 9% mit 5 und mehr Personen; 575; 5% mit 3 Personen; 1402; 13% mit 2 Personen; 2170; 20% mit 1 Person; 5741; 53% mit 1 Person mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen mit 5 und mehr Personen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Kreisreport In den Bedarfsgemeinschaften lebten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II zum Lebensunterhalt erhalten Personen waren nichterwerbsfähige Hilfebedürftige mit Anspruch auf Sozialgeld. Bis auf Wenige handelt es sich dabei um Kinder unter 15 Jahren. 2.3 Kosten je Bedarfsgemeinschaft Im Vergleich zum Dezemberwert 2010 haben sich die durchschnittlichen Ausgaben je Bedarfsgemeinschaft, trotz Erhöhung des Regelsatzes, um 24,56 Euro auf 843,77 Euro verringert. Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind im Gegensatz dazu wiederum gestiegen. Die Erhöhung der Unterkunfts- und Nebenkosten auf 374,73 Euro (+5,3 Prozent) ist überwiegend auf die zusätzliche Übernahme der Kosten der Warmwasseraufbereitung zurückzuführen. Die Zahl der abhängig Erwerbstätigen, die aufstockend Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatten, war im Vorjahresvergleich rückläufig (Stand September: -3,5 Prozent). Von den insgesamt Personen mit zu berücksichtigendem Einkommen hatten (-5,8 Seite 8 von 13

9 Prozent) ein Bruttoeinkommen von weniger als 400 Euro Leistungsberechtigte (+ 0,8 Prozent) erzielten ein Einkommen von mehr als 800 Euro, das den Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht deckte. Aufstockend zu Arbeitslosengeld I erhielten 268 Leistungsberechtigte SGB-II-Leistungen (-20,9 Prozent). 2.4 Widersprüche, Klagen und Bescheide Im Jahr 2011 wurden (+ 2,9 Prozent) Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenters eingelegt. Die Verfahrenszahlen bei Klagen gingen um 10,2 Prozent auf 272 zurück. Ebenso lag die Zahl der Eilverfahren beim Sozialgericht mit 76 Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz unter dem Vorjahreswert (2010: 87). Die eingelegten Widersprüche und Klageerhebungen der Leistungsberechtigten richteten sich schwerpunktmäßig gegen die Rückforderung von Leistungen, Anrechnung von Einkommen und Anerkennung von Kosten der Unterkunft. Das Jobcenter entschied 2011 abschließend über Widersprüche bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von sechs Wochen. (Einhaltung der Maßgabe nach 88 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz von längstens drei Monaten). Die Quote von 37,3 Prozent der durch ganze und teilweise Stattgaben erledigten Widersprüche soll durch Maßnahmen der Qualitätssicherung des Jobcenters im laufenden gesenkt werden. Von 283 abgeschlossenen Klageverfahren hatten sich 159 durch Rücknahme der Kläger (Klageabweisung aus sonstigen Gründen) erledigt. Vielen der 94 durch Anerkenntnis des Jobcenters abgeschlossenen Fälle lagen Streitigkeiten über die Angemessenheit der Höchstmiete zugrunde. Mit Neuregelung der Mietobergrenze ist ein Rückgang der Verfahren wegen streitigen Mietkosten zu erwarten. 2.5 Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs Der Außen- und Ermittlungsdienst hat im vergangenen Jahr 595 (2010: 401) Aufträge erledigt. Nahezu die Hälfte der Aufträge (237) bezog sich auf die Überprüfung von Anträgen auf Erstausstattung von Mobiliar. An zweiter Stelle lag die Überprüfung, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt (149 Aufträge). Durch den Einsatz des Außen- und Ermittlungsdienstes konnten im Jahr 2011 finanzielle Einsparungen von insgesamt Euro erzielt werden. Von dieser Summe entfallen 29,7 Prozent auf Leistungen des Bundes und 70,3 Prozent auf Leistungen des Landkreises. Über den Datenabgleich nach 52 SGB II konnte 2011 (1.-3. Quartal) zu Unrecht erbrachte Leistungen i. H. v Euro festgestellt und als Forderungen gegenüber Leistungsempfängern verbucht werden. Für die gleichen Zeiträume des Vorjahres wurden Euro geltend gemacht. Bei den Ergebnissen zum Datenabgleich liegen 2011 Einmaleffekte durch den Abbau von Bearbeitungsrückständen vor. 2.6 Bildungs- und Teilhabepaket Die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets stellte den Leistungsbereich vor neue Herausforderungen. Um die Fragen und Anliegen der Antragsteller und der Leistungserbringer einheitlich bearbeiten bzw. beantworten zu können, wurde beim Jobcenter, am Standort in Esslingen, eine Teamleiterin mit der Koordinierung beauftragt. Die kontinuierlich neu aufkommenden Fragen und Aspekte werden in enger Zusammenarbeit mit dem Kreissozialamt geklärt. Seite 9 von 13

10 3. Umsetzung geschäftspolitischer Ziele 2011/Kennzahlen nach 48 a SGB ll Für das Jahr 2011 hatte das Jobcenter insbesondere folgende Ziele zu verfolgen: Minderung der Ausgaben der passiven Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Begrenzung der Anzahl der Langzeitbezieher. Das Kostensenkungsziel wurde mit Ausgaben von 45,4 Mio. Euro erreicht. Gegenüber 2010 fielen 5,4 Mio. Euro bzw. 10,6 Prozent weniger Aufwendungen an. Das Ziel, einen höheren Anteil an Integrationen in Arbeit bei den Abgängen zu erzielen, konnte mit Abgängen in Erwerbstätigkeit und 307 Vermittlungen in Ausbildung erreicht werden. Lediglich die angestrebte Eindämmung der Zahl der Langzeitbezieher von SGB II-Leistungen gelang nicht im geplanten Umfang. Die bei Arbeitslosen des Jobcenters verzögert angekommene Erholung des Arbeitsmarktes verhinderte die Zielerreichung. Ab 2011 ist im SGB ll geregelt, dass das Bundesarbeitsministerium zu Zwecken eines Leistungsvergleichs aller Grundsicherungsstellen Kennzahlen veröffentlicht. In einer Bund- Länder-Arbeitsgruppe sind die Ziele mit Kennzahlen für - Verringerung der Hilfebedürftigkeit - Steigerung der Integrationsquote - Vermeidung des Langzeitleistungsbezug festgelegt worden. Nach den vorliegenden Daten (Stand: September 2011) zeigt das Jobcenter im Vergleich mit den anderen Grundsicherungsstellen der Region trotz erzielter Fortschritte Ergebnisse aus, die als durchschnittlich bezeichnet sind. Bei den Zielen Verringerung der Hilfebedürftigkeit und Steigerung der Integrationsquote lassen vorstehende Angaben zur Zielerreichung 2011 zu recht erwarten, dass sich das Jobcenter im regionalen Vergleich in den kommenden Monaten besser positionieren wird. Erhöhter Handlungsbedarf besteht für 2012 vor allem beim Ziel Vermeidung von Langzeitbezug. Kennzahlen nach 48a SGB II K1 - Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) Baden-Württemberg, Jobcenter LK Esslingen und vergleichbare Jobcenter Berichtsmonat September 2011 JC Rems-Murr-Kreis -5,9 JC Ludwigsburg -6,6 JC Stuttgart -6,9 JC Esslingen -8,6 Baden-Württemberg -9,1 JC Böblingen -12,2 JC Göppingen -14,7 Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 10 von 13

11 Kennzahlen nach 48a SGB II K2 - Integrationsquote Baden-Württemberg, Jobcenter LK Esslingen und vergleichbare Jobcenter Berichtsmonat September 2011 JC Göppingen 44,5 JC Böblingen 39,0 JC Ludwigsburg 34,1 Baden-Württemberg 34,1 JC Esslingen 33,8 JC Rems-Murr-Kreis 33,5 JC Stuttgart 29,2 Statistik der Bundesagentur für Arbeit Kennzahlen nach 48a SGB II K3 - Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern Baden-Württemberg, Jobcenter LK Esslingen und vergleichbare Jobcenter Berichtsmonat September 2011 JC Rems-Murr-Kreis 2,6 JC Esslingen 2,5 JC Ludwigsburg 2,1 JC Göppingen 1,2 JC Stuttgart 0,3 Baden-Württemberg -0,6 JC Böblingen -1,3 Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4. Verwaltung/Ausgaben/Personal Nach einer langen Verhandlungs- und Planungsphase konnten am 30./31. August die neuen Diensträume in der Uhlandstaße 1 in Esslingen von den 130 Mitarbeiter/-innen des Standortes Esslingen und der bisher in Kirchheim untergebrachten zehn Mitarbeiter/-innen der Stabsstelle Widerspruch/Klage/Ermittlungsdienst bezogen werden. Die Planungen für eine Unterbringung unter einem Dach für die Standorte Kirchheim und Nürtingen sind aufgenommen. Für die Durchführung seiner Aufgaben hat das Jobcenter Landkreis Esslingen ,354 Mio. Euro an Verwaltungsmittel ausgegeben. Durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets wurde der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) von 12,6% auf 15,2% zum Seite 11 von 13

12 erhöht. Im Jahresdurchschnitt hatte der Landkreis einen KFA von 14,55 % aus den KFA-pflichtigen Ausgaben zu tragen. In Summe betrug dieser 2,227 Mio. Euro waren im Jobcenter Landkreis Esslingen 229,5 Stellen besetzt. Davon waren über das vom BMAS finanzierte Projekt 50+ 5,5 Stellen finanziert. Der Landkreis hat für die Durchführung des Bildungs- und Teilhabepaket 4,0 Stellen geschaffen. Die Zahl der befristet Beschäftigten der AA im Jobcenter konnte zum Jahresende auf 16 Mitarbeiter/-innen einschließlich der Mitarbeiter/-innen im Projekt 50+ reduziert werden. Trotz der stabilisierenden Maßnahmen, zu denen auch die Einstellungen von Dauerkräften - meist bisher im Beamtenverhältnis - seitens des Landratsamtes gehören, ist der ständige Personalwechsel ein die Arbeitsqualität wesentlich beeinflussendes Kriterium. 5. Ausblick Arbeitsmarktprogramm Der Geschäftsführer hat mit der Trägerversammlung am das vorläufige Arbeitsmarktprogramm 2012 abgestimmt. Grundlage dafür war die Höhe der voraussichtlichen Zuteilung des Budgets in Höhe von 10,8 Mio. Euro und die geplanten Aktivitäten des Jobcenters zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser. Im Rahmen der bestehenden Handlungsspielräume sollen bei knapperer finanzieller Ausstattung 2012 die Chancen für Arbeitslose am ersten Arbeitsmarkt unterzukommen, durch Einsatz von Instrumenten, die dieses Ziel unterstützen, gefördert werden. So sind für 450 Arbeitslose berufliche Weiterbildungsmaßnahmen eingeplant, um deren Wettbewerbsfähigkeit wieder herzustellen. Bei Weiterbildungszielen hat das Jobcenter erstmals gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Bereiche identifiziert, in denen gute Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen (insb. Metall-, Elektro- und Pflegeberufe). In diesen Branchen sind Bildungsanbieter gefordert, bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen. Das Jobcenter wird sich an Aktivitäten in der Region zur Fachkräftesicherung beteiligen (z. B.: Pflegemesse in Fellbach, Runder Tisch). Mit Eingliederungszuschüssen sollen in hohem Umfang Anreize gegeben werden, um Arbeitgeber dafür zu gewinnen, Arbeitslose mit Minderleistungen einzustellen. Geplant sind 470 Einstellungen mit diesem Instrument zu fördern, das ab gesetzlich neu geordnet wird. Die Zahl der durchschnittlich zu belegenden Plätze für Ein-Euro-Jobs wird auf 350 begrenzt. Im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung sollen weitere 30 Arbeitsverhältnisse mit dem neuen Förderinstrument für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose geschaffen werden und den Wegfall des Beschäftigungszuschusses kompensieren. Bestehen bleiben sollen die Angebote für psychisch belastete Frauen und Männer. Fortgeführt wird das 2011 neu geschaffene spezielle Förderangebot für schwerbehinderte Menschen. Qualifizierungsangebote für Alleinerziehende werden ab 2012 flächendeckend im Landkreis aufgestellt. Unumgängliche Bedarfsanpassungen bei Maßnahmen mit geringer Aussicht auf Eingliederung der Teilnehmer sind nach Abstimmung mit den Trägern im Einzelfall allerdings nicht ausgeschlossen. Soweit aus Gründen des wirtschaftlichen und wirksamen Mitteleinsatzes Änderungen von Konzeptionen anstehen, werden diese in Absprache mit den Projektträgern vorzunehmen sein. 5.2 Auswirkungen der Instrumentenreform Mit der Reform werden die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik neu geordnet, ähnliche Leistungen zusammengefasst, bewährte Leistungen weiterentwickelt, andere Leistungen entfallen. Seite 12 von 13

13 Die meisten Änderungen beziehen sich auf das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Verschiedene Regelungen gelten durch den Verweis auf SGB III auch für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. So gibt es statt bisher sechs Arten von Eingliederungszuschüssen an Arbeitgeber noch eine allgemeine Grundform mit erweiterten Förderungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen. Im Bereich der Grundsicherung (SGB II) werden die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung zu zwei Instrumenten zusammengefasst. Gefördert werden Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) und Arbeitsverhältnisse durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Eine Förderung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante ist durch die Neuregelung nicht mehr möglich und wird durch die neue Eingliederungsleistung Förderung von Arbeitsverhältnissen ersetzt. Der überwiegend von freien Trägern in Anspruch genommene bisherige Beschäftigungszuschuss geht ebenfalls in der neuen Leistung auf. Die Begrenzung der Förderdauer der Teilnehmer innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren auf 24 Monate und der Wegfall zusätzlicher Fördermöglichkeiten für begleitende Qualifizierung sind die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem Beschäftigungszuschuss. Die konsequent nachrangige Ausrichtung der Arbeitsgelegenheiten hat der Gesetzgeber präzisiert, so wird am die Zuweisung von Arbeitslosen auf 24 Monate innerhalb von 5 Jahren begrenzt. Die Übernahme von Kosten für sonstige Maßnahmen (z. B. Qualifizierungen) wird künftig ausgeschlossen, auch müssen die Träger sich künftig zur Qualitätssicherung zertifizieren lassen. Nach Abstimmung des Arbeitsmarktprogramms in der Trägerversammlung, am und Beratung im Beirat des Jobcenters am sind alle Arbeitsgelegenheiten, unter den bis geltenden Bedingungen, weiterbewilligt worden. Die Änderungen der Instrumentenreform greifen bei Neubewilligungen ab Landesprogramm Das von der Landesregierung beschlossene Konzept Gute und sichere Arbeit, das insbesondere auf Förderung von Langzeitarbeitslosen mit multiplen Vermittlungshemmnissen ausgerichtet ist und für das landesweit mindestens 10 Mio. Euro eingesetzt werden soll, kann das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters gut ergänzen. Das Jobcenter hat vor, sich insbesondere bei der Entwicklung von Modellen eines sozialen Arbeitsmarktes bei einem Projektaufruf des Landes, zu beteiligen. Mit lokalen Trägern der Arbeitshilfe, die sich interessieren, soll das weitere Vorgehen unter Federführung des Landkreises abgestimmt werden, sobald das Land seine Umsetzungsüberlegungen dargelegt hat. Zur Instrumentenreform wird der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Göppingen in der Sitzung des Sozialausschusses anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen. Seite 13 von 13

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