Neue Geschäftsmodelle für PV?
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- Christina Frei
- vor 8 Jahren
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1 Neue Geschäftsmodelle für PV? Rechtsanwältin Margarete v. Oppen Rechtsanwälte Partnerschaft 30. Juni 2008 Seite 1
2 Übersicht Warum neue Geschäftsmodelle? Anforderungen an neue Geschäftsmodelle? Welche neuen Geschäftsmodelle? Modell I: Individuelle Stromversorgung des Letztverbrauchers (Eigenverbrauch, solares Grünstromprivileg) 30. Juni 2008 Seite 2
3 Warum neue Geschäftsmodelle? Der Markt droht! Stetes Absinken der Vergütungssätze Teilweises Streichen der Vergütung ( Marktintegrationsmodell =10%-Regelung) Mangelnde Verlässlichkeit des Fördersystems bis hin zur drohenden Abschaffung. 30. Juni 2008 Seite 3
4 Anforderungen an neue Geschäftsmodelle? Was will der Markt? Was kann PV-Strom? 30. Juni 2008 Seite 4
5 Anforderungen an neue Geschäftsmodelle? Was will der Markt? Preisgünstige Stromversorgung - bloß kein Idealismus Verlässliche Stromversorgung - bloß keine Originalitäten Mühelose Stromversorgung bloß keine Umstände Die bequeme zentrale Stromversorgung bestimmt die Gewohnheit der Kunden. Die gemütliche Einspeisevergütung bestimmt das Bild der künftigen Anbieter vom maximal zumutbaren Vermarktungsaufwand. 30. Juni 2008 Seite 5
6 Anforderungen an neue Geschäftsmodelle? Was kann PV-Strom? Preisgünstige Stromversorgung Nur unter Ausschöpfen aller Fördermöglichkeiten außerhalb des EEG (bei allen strukturellen Vorbehalten) Verlässliche Stromversorgung Nur zusammen mit einer grundlastfähigen Stromquelle Mühelose Stromversorgung Vertrag statt gesetzlicher Vergütungsanspruch 30. Juni 2008 Seite 6
7 Welche neuen Geschäftsmodelle gibt es? Eigene Stromversorgung des Letztverbrauchers Eigenverbrauch Direktverkauf/Solares Grünstromprivileg Strom aus der eigenen Anlage an einen Stromlieferanten vermarkten Klassisches EVU Grünstromanbieter Neuer Energiedienstleister 30. Juni 2008 Seite 7
8 Welche Geschäftsmodelle gibt es? Selbst Energiedienstleister werden Kooperation mit einem EVU/Grünstromanbieter für beizustellenden Strom Strom in ein Kombikraftwerk einbringen (unausgereift) 30. Juni 2008 Seite 8
9 Individuelle Stromversorgung des Letztverbrauchers Strompreiskomponenten im Überblick Eigenverbrauch Solares Grünstromprivileg 30. Juni 2008 Seite 9
10 Individuelle Stromversorgung des Letztverbrauchers - Strompreiskomponenten im Überblick - EEG-Umlage Netzbezogene Komponenten Netzentgelte 19 StromNEV-Umlage Offshore-Haftungsumlage KWK-Zuschlag Konzessionsabgabe Stromsteuer Umsatzsteuer 30. Juni 2008 Seite 10
11 Individuelle Stromversorgung des Letztverbrauchers Eigenverbrauch Vorteile/Nachteile Voraussetzungen 30. Juni 2008 Seite 11
12 Individuelle Stromversorgung des Letzverbrauchers Eigenverbrauch Vorteile (wenn Voraussetzungen vorliegen!) Derzeit keine Strompreiskomponenten Keine Anwendung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (z.b. Anzeige der Strombelieferung) Nachteile Keine, wenn Anlage im Eigentum des Verbrauchers Etwas anspruchsvollerer Vertrag bei Anlagenpacht ( Betreibermodell ) + Keine BGH-Enscheidung (=Rechtsunsicherheit) 30. Juni 2008 Seite 12
13 Individuelle Stromversorgung des Letztverbrauchers Eigenverbrauch EEG-Umlage Eigenverbrauch bei Eigentum an der Anlage einfach Anforderungen Betreibermodell (Anlagenpacht) Persönliche Anforderungen: Anlagenbetreiber und Stromverbraucher müssen personenidentisch sein Anforderungen an den Stromtransport: Keine Netznutzung (Direktleitung) oder Stromverbrauch im räumlichen Zusammenhang Sinn der Abgrenzung: Nicht strompreiskomponentenfreie Lieferung 30. Juni 2008 Seite 13
14 Individuelle Stromversorgung des Letztverbrauchers Eigenverbrauch Wann ist der Pächter Anlagenbetreiber? Anlagenbetreiber ist, wer die Risiken und Chancen des Anlagenbetriebes trägt hier ist sehr genau anhand juristischer Wertungen abzugrenzen k ein BGH wenig aussagekräftige Darstellung in Salans-Gutachten, aber wichtige Signale ( 30. Juni 2008 Seite 14
15 Individuelle Stromversorgung des Letztverbrauchers Eigenverbrauch Eigentümerrisiken Errichtung, Gewährleistung, zufälliger Untergang, Rückbau der Anlage Betreiberrisiken Anmeldung beim Netzbetreiber, Bestimmen über die Fahrweise der Anlage (Eigenverbrauch, Überschusseinspeisung, Einspeisevergütung oder Direktvermarktung) Erzeugungsschwankungen wegen aller erdenklichen Ursachen, Ausfall d. Anlage, ordnungsgemäßer Betrieb (Wartungsvertrag) etc. 30. Juni 2008 Seite 15
16 Individuelle Stromversorgung des Letztverbrauchers Eigenverbrauch Wann besteht Personenidentität? Streng formale Betrachtungsweise (z.b. Versorgung der Genossen durch die Genossenschaft ist Lieferung) Anforderungen den Stromtransport: Keine Nutzung d. öffentlichen Netzes 30. Juni 2008 Seite 16
17 Individuelle Stromversorgung des Letztverbrauchers Eigenverbrauch Andere Strompreiskomponenten Netzbezogene entfallen bei direkter Leitung Stromsteuer wird erstattet, da Ausnahmetatbestände gelten ( 9 StromStG: Leitung mit Erneuerbarem Strom; 2 MW und Verbrauch im räumlichen Zusammenhang) USt. fällt an, kann aber mit Vorsteuer verrechnet werden. 30. Juni 2008 Seite 17
18 Individuelle Stromversorgung des Letztverbrauchers Direktverkauf/Solares Grünstrompriv. Vorteile Mehr Rechtssicherheit Vertrag muss aber auch durchdacht werden Nachteile Die Reduzierte EEG-Umlage fällt an Anwendbarkeit von Pflichten eines EVU nach dem EnWG müssen bedacht werden 30. Juni 2008 Seite 18
19 Individuelle Stromversorgung des Letztverbrauchers Direktverkauf/Solares Grünstrompriv. EEG-Umlage (solares Grünstrompriv.) Stromlieferung außerhalb des öffentlichen Netzes Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage (Clearingstelle: Anschlusspunkt und Verbrauch in einem Netzbereich) Meldung der Inanspruchnahme beim ÜNB Sonstige Strompreiskomponenten Netzbezogene Entfallen bei direkter Leitung Stromsteuer wird erstattet, da Ausnahmetatbestand gilt USt fällt an 30. Juni 2008 Seite 19
20 Individuelle Stromversorgung des Letzverbrauchers Direktverkauf/Solares Grünstrompriv. Sonstige mögliche Pflichten (ggfs), z.b. Anzeige der Aufnahme der Strombelieferung ( 5 EnWG) Informationspflicht über gelieferte Strommengen an ÜNB, BNetzA ( 49 EnWG) 30. Juni 2008 Seite 20
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Neue Geschätsmodelle für Solarstrom nach der PV-Novelle 2012? Rechtsanwältin Margarete von Oppen Rechtsanwälte Leibnizstraße Berlin Juni 2008 Seite 21
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