Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle (ohne Teilbetrag für die Rentenversicherung bei der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale)
|
|
- Ulrich Grosser
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hinzuverdienst Dipl.-Kffr. Carola Hausen, Mario Scharf TK Lexikon Sozialversicherung 1. Januar 2016 Hinzuverdienst HI Zusammenfassung LI Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Einkünfte erzielen, müssen ggf. Kürzungen ihrer Rente hinnehmen. Der zulässige Hinzuverdienst ist u. a. von der Rentenart abhängig. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Einzelheiten zum steuerlichen Arbeitslohnbegriff regeln 19 Abs. 1 EStG, 2 LStDV, R LStR sowie H LStH. Der Altersentlastungsbetrag ist geregelt in 24a EStG; ergänzende Bestimmungen für das Lohnsteuerabzugsverfahren enthält R 39b.4 LStR. Sozialversicherung: Die 34, 96a, 97, 313, 314 SGB VI sowie die 18a ff. SGB IV enthalten die Regelungen zum Hinzuverdienst; die Spezialvorschrift für das Beitrittsgebiet ist 228a Abs. 2 SGB VI. Lohnsteuer 1 Pensionsbezug HI HI Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Pensionärs ist - wie bei einem Arbeitnehmer mit 2 Arbeitsverhältnissen - grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug regelmäßig nach den für den Arbeitnehmer gültigen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vorzunehmen. Berücksichtigung von Frei- und Hinzurechnungsbeträgen Hat der Arbeitnehmer für das Arbeitsverhältnis neben der Pension (Nebenarbeitgeber) als ELStAM die Steuerklasse VI [ 1 ], kann durch die Eintragung eines Freibetrags in der Steuerklasse VI und eines Hinzurechnungsbetrags für das Arbeitsverhältnis beim Hauptarbeitgeber (Pension) in den Steuerklassen I-V der Lohnsteuerabzug [ 2 ] dann verringert oder vermieden werden, wenn für den Arbeitslohn im ersten Dienstverhältnis keine Lohnsteuer anfällt. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis unter dem Eingangsbetrag der entsprechenden Jahreslohnsteuertabelle liegt. Minijob-Regelung und Lohnsteuerpauschalierung Eine Beschäftigung im Rahmen eines 450-EUR-Minijobs mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle (ohne Teilbetrag für die Rentenversicherung bei der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale) Für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer muss der Arbeitgeber stets prüfen, ob die allgemeine oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Die besondere Lohnsteuertabelle ist grundsätzlich bei nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und auch bei weiterarbeitenden Altersrentnern (nach Vollendung der Regelaltersgrenze) anzuwenden. 2 Weiterbeschäftigte Rentner HI
2 Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug regelmäßig nach den für den Arbeitnehmer gültigen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vorzunehmen. Minijob-Regelung und Lohnsteuerpauschalierung Eine Beschäftigung im Rahmen eines 450-EUR-Minijobs mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Die bei bestimmten Rentenarten zu beachtenden Hinzuverdienstgrenzen sind lohnsteuerlich ohne Bedeutung. Erhält der Rentner zusätzlich zu seiner Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente von seinem Arbeitgeber, ist diese nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern. Wenn der Rentner - und gleichzeitige Betriebsrentner - weiterarbeitet und Arbeitslohn vom selben Arbeitgeber für eine aktive Beschäftigung erhält, liegt ein einheitliches Arbeitsverhältnis vor. [ 3 ] Die Lohnsteuer für die zusammengerechneten Bezüge (Betriebsrente und Arbeitsverdienst) ist aufgrund der fehlenden Arbeitnehmer-Rentenversicherungspflicht nach der besonderen Lohnsteuertabelle und den gültigen ELStAM vorzunehmen. [ 4 ] Steuerklasse VI für weitere Nebenbeschäftigungen Erhält ein Altersrentner eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung sowie eine Betriebsrente von einem früheren Arbeitgeber und nimmt dann bei einem neuen Arbeitgeber eine Beschäftigung auf, gilt diese ebenso als Nebenbeschäftigung und ist mit Steuerklasse VI [ 5 ] abzurechnen. 3 Berücksichtigung Altersentlastungsbetrag HI Der Altersentlastungsbetrag wird älteren Steuerpflichtigen gewährt, die vor Beginn des Kalenderjahres, in dem sie Einkommen beziehen, das 64. Lebensjahr vollendet hatten (2015: vor dem geborene Personen). Die Höhe des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. [ 6 ] Bemessungsgrundlage ist der Bruttoarbeitslohn zuzüglich der positiven Summe anderer Einkünfte. Nicht anzusetzen sind Einkünfte aus Leibrenten sowie Versorgungsbezüge (Pensionen und betriebliche Altersversorgung). Der Altersentlastungsbetrag ist der Höhe nach begrenzt. Der maßgebende Prozentsatz und der Höchstbetrag können der Tabelle zu 24a EStG entnommen werden. Prozentsatz und Höchstbetrag werden stufenweise bis 2040 abgebaut. [ 7 ] Beispielhaft für 2015 Bei Steuerpflichtigen, die das 64. Lebensjahr vor dem , aber nach dem vollendet haben (Geburtsdatum vom bis ), beträgt der Altersentlastungsbetrag 24,0 % der Bemessungsgrundlage und der Höchstbetrag EUR. Sozialversicherung 1 Hinzuverdienstgrenze HI HI Bei vorzeitigen Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.
3 Werden diese überschritten, wird die Rente nur als Teilrente bzw. in anteiliger Höhe gezahlt. Zu einer Altersrente kann erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbeschränkt hinzuverdient werden. Achtung Zulässiges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze Die maßgebende Hinzuverdienstgrenze darf im Laufe eines jeden Kalenderjahres in 2 Monaten bis zum Doppelten des für einen Monat geltenden Wertes überschritten werden, z. B. wenn Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt oder Überstunden vergütet werden. Es wird empfohlen, sich beim Rentenversicherungsträger im Vorfeld zu erkundigen, ob bei einem Überschreiten der aktuell eingehaltenen Hinzuverdienstgrenzen (z. B. infolge eines höheren Arbeitsentgelts), dieses Überschreiten auch tatsächlich zweimal im Kalenderjahr unschädlich für die aktuelle Rentenzahlung ist. Ermittlung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen und Mindest-Hinzuverdienstgrenzen Für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen für den Rechtskreis werden miteinander multipliziert: die monatliche Bezugsgröße, ein für die jeweilige Hinzuverdienstgrenze feststehender Faktor und die Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn bzw. der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Wer in den letzten maßgebenden 3 Kalenderjahren ein hohes Entgelt versichert und somit höhere Entgeltpunkte erworben hat, darf mehr hinzuverdienen als derjenige, der nur ein geringes Entgelt versichert hat. Wurde zuletzt kein oder nur ein geringes Entgelt erzielt, gelten Mindest-Hinzuverdienstgrenzen auf einer Berechnungsbasis des halben Durchschnittsentgelts jährlich (ergibt für 3 Kalenderjahre: 1,5 Entgeltpunkte). Bei Hinzuverdienst im Rechtskreis werden bei Teilrenten die Grenzwerte in das Verhältnis gesetzt, in dem der aktuelle Rentenwert () zu dem aktuellen Rentenwert () steht. Derzeit ergibt sich demzufolge ein Verhältnis von 27,05 EUR/ zu 29,21 EUR/. Einkommensanrechnung statt Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Todes Bei Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten wirkt sich ein Hinzuverdienst ggf. im Rahmen der Einkommensanrechnung aus. Hier gelten bestimmte Freibeträge. Wird der Freibetrag überschritten, so werden 40 % des den Freibetrag überschreitenden Einkommens auf die Rente wegen Todes angerechnet. Waisenrentner können unbeschränkt hinzuverdienen. 1.1 Vorzeitige Altersrenten HI Überschreitet der Hinzuverdienst 450 EUR monatlich nicht, wird eine Vollrente gezahlt. Liegt der Hinzuverdienst über diesem Grenzwert, wird je nach der Höhe des Hinzuverdienstes eine ⅔-Teilrente, ½-Teilrente oder ⅓-Teilrente gezahlt. Je höher die Hinzuverdienstgrenze und somit der mögliche Hinzuverdienst ist, desto niedriger ist die mögliche Teilrente. Mindest-Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ab (Mindestfaktor 1,5) Vollrente 450,00 EUR 450,00 EUR ⅔-Teilrente 566,48 EUR 524,59 EUR
4 ½-Teilrente 827,93 EUR 766,70 EUR ⅓-Teilrente 1.089,38 EUR 1.008,62 EUR Überschreitet der Hinzuverdienst die höchste Hinzuverdienstgrenze für 1/3-Teilrente, entfällt der Anspruch auf die Altersrente. Die Altersrente muss dann neu beantragt werden, wenn wieder eine Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Ändert sich der Hinzuverdienst und besteht dadurch Anspruch auf eine höhere Teilrente oder eine Altersvollrente, muss diese ebenfalls beantragt werden. [ 8 ] 1.2 Erwerbsminderungsrenten HI Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe oder anteilig in Höhe der Hälfte, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe oder anteilig in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels gezahlt. Mindest-Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten ab Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Mindestfaktor 1,5) in voller Höhe 1.002,23 EUR 928,11 EUR in ½ Höhe 1.220,10 EUR 1.129,88 EUR Rente wegen voller Erwerbsminderung (Mindestfaktor 1,5) in voller Höhe 450,00 EUR 450,00 EUR in ¾-Höhe 740,78 EUR 686,00 EUR in ½-Höhe 1.002,23 EUR 928,11 EUR in ¼-Höhe 1.220,10 EUR 1.129,88 EUR Überschreitet der Hinzuverdienst die höchste Hinzuverdienstgrenze und liegt weiterhin Erwerbsminderung vor, ruht der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente so lange, bis sich der Hinzuverdienst wieder innerhalb einer Hinzuverdienstgrenze bewegt. 1.3 Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente HI Erwerbsunfähigkeitsrentnern ist es in der Regel nicht möglich, einen größeren Arbeitsverdienst aus einer Berufstätigkeit zu erzielen. Erlaubt sind aber geringfügige Nebeneinkünfte bis zu 450 EUR monatlich. Bei einem höheren Hinzuverdienst wird die Erwerbsunfähigkeitsrente nur in Höhe einer Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt. In Abhängigkeit vom erzielten Hinzuverdienst wird eine Rente wegen Berufsunfähigkeit in voller Höhe, in Höhe von zwei Drittel oder in Höhe von einem Drittel geleistet.
5 Anders als bei den Alters- und Erwerbsminderungsrenten sind für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen hier nicht die Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre, sondern die Entgeltpunkte im letzten Kalenderjahr vor Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit heranzuziehen. Für die Berechnung der Mindest-Hinzuverdienstgrenzen sind 0,5 Entgeltpunkte maßgebend. Mindest-Hinzuverdienstgrenzen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten ab Erwerbsunfähigkeitsrente 450,00 EUR 450,00 EUR Berufsunfähigkeitsrente (Mindestfaktor 0,5) in voller Höhe 827,93 EUR 450,00 EUR in ⅔-Teilrente 1.103,90 EUR 1.022,27 EUR in ⅓-Teilrente 1.365,35 EUR 1.264,38 EUR 2 Kenntnis der individuellen Hinzuverdienstgrenze HI Abgesehen von den Mindest-Hinzuverdienstgrenzen, sind die Hinzuverdienstgrenzen für jeden Rentner individuell und unterschiedlich hoch. Ursache dafür ist, dass sie sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Entgeltpunkte vor Beginn der Altersrente bzw. vor Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit errechnen. Praxis-Tipp Rentenbescheid und jährliche Änderung Im Rentenbescheid (in der Anlage 19 zum Rentenbescheid) sind die für den jeweiligen Rentner zu beachtenden Hinzuverdienstgrenzen ersichtlich. Da sich die Hinzuverdienstgrenzen, einschließlich der Mindest- Hinzuverdienstgrenzen, jährlich verändern, die Hinzuverdienstgrenzen () in der Regel zusätzlich zum 1.7. eines Jahres, empfiehlt es sich, sich beim Rentenversicherungsträger nach den aktuellen Hinzuverdienstgrenzen zu erkundigen. [ 1 ] S. Steuerklassen. [ 2 ] 39b Abs. 4 EStG. [ 3 ] S. Mehrfachbeschäftigung: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung. [ 4 ] S. Abschn. 1. [ 5 ] S. Steuerklassen. [ 6 ] 24a Satz 5 EStG. [ 7 ] S. Bewertung lohn- und einkommensteuerlicher Freibeträge. [ 8 ] 100 Abs. 2 SGB VI.
Hinzuverdienst. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Lohnsteuer. 1 Pensionsbezug HI LI
TK Lexikon Steuern Hinzuverdienst Hinzuverdienst HI521386 Zusammenfassung LI1924489 Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Einkünfte erzielen, müssen ggf. Kürzungen ihrer Rente hinnehmen.
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrMindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben
Januar 2008 Rente und Hinzuverdienst Mindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben Im Januar 2008 hat der Bundestag eine wichtige Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen für Rentner verabschiedet:
MehrHinzuverdienstgrenzen für Rentner
grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrBerufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko
Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Düsseldorf, Juli 2003 Berufsunfähigkeit heute 1 Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch
MehrInhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27
2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten
MehrNr. 1/2001 18. Januar 2001. Inhalt. Vorwort Blatt 2. - alte Bundesländer Blatt 3-4. - neue Bundesländer Blatt 5-6. - alte Bundesländer Blatt 7-11
Nr. 1/ 18. Januar Inhalt Vorwort Blatt 2 Neue Werte in der Rentenversicherung - alte Bundesländer Blatt 3-4 - neue Bundesländer Blatt 5-6 Rente und Hinzuverdienst - alte Bundesländer Blatt 7-11 - neue
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrDass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.
Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,
MehrRente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten
MehrZweites Ergänzungsblatt zu Band 178 der Schriftenreihe. Stand 1. 1. 2010. Marburger. Aushilfskräfte
Das Recht der Wirtschaft Ergänzungsdienst Zweites Ergänzungsblatt zu Band 178 der Schriftenreihe Stand 1. 1. 2010 Marburger Aushilfskräfte 11. Auflage Das erste Ergänzungsblatt ist überholt und kann entfernt
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrPhotovoltaik und Rente
Photovoltaik und Rente Kathrin Stanglmair Mitarbeiterin der Auskunfts- und Beratungsstelle Landshut der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd Die Errichtung von Photovoltaikanlagen hat in den letzten
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
Mehrseit 1974 eine gute Sache
Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.
MehrAnke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte
Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrDas Rentensplitting Theorie und Beratung
Das Rentensplitting Theorie und Beratung 4.91- Stand: 3/2011 1 Anspruch auf Witwenrente Tod eines Ehegatten gültige Ehe zum Zeitpunkt des Todes Wartezeit von 60 Monaten erfüllt (insbesondere Beitragszeiten)
MehrInhalt. Kapitel 1 Einführung. Kapitel 2 Gesetzliche Rente. Kapitel 3 Gesetzliche Altersrente. Vorwort... 5
Vorwort... 5 Kapitel 1 Einführung Wie hat sich das Rentensystem in Deutschland entwickelt?. 14 Welche Renten gibt es?... 16 Was unterscheidet die verschiedenen Rentenarten?... 18 Kapitel 2 Gesetzliche
MehrPresse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v.
Pressemitteilung Nr. 3 vom August 2010 Auswirkung des Bürgerentlastungsgesetzes auf Betriebsrentner - Warum Arbeitgeber ihre Betriebsrentner aufklären sollten - In der Beratung des Industrie-Pensions-Vereins
MehrSozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV
Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrInformationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
MehrMindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015
Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer
MehrRV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente
MehrVersorgungsbezugsempfänger
Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger
MehrLebensleistungsanerkennungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Lebensleistungsanerkennungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Kombirente verbesserte Erwerbsminderungsrente Zuschussrente 1 Rentendialog der
MehrLohnsteuernachforderung
Lohnsteuernachforderung Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Dipl.-Vw., Dipl. Fw. Marcus Spahn, Christoph Fleige TK Lexikon Steuern 14. Dezember 2015 Lohnsteuernachforderung HI521694 Zusammenfassung LI1928107 Begriff
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
MehrDie Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?
Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de
MehrDie Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice
Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrMinijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013)
Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher ohne Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher mit Erhöhung Verdienstgrenze auf mehr
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
MehrService. Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? ISV03t
Service Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? 0 ISV03t Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte
MehrRentenzugang nach Rentenarten (RV*)
Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 * gesetzliche Rentenversicherung
MehrFragen und Antworten zur Mütterrente
1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die
MehrANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrWissenswertes zur Classic Line
Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 20205 Thema: Rückmeldung in der Gleitzone Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung... 3 1.1 Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen...
MehrSteuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz
Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Stand: April 2010 2 Das Gesetz sieht eine vollständige, nachhaltige Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus in- und ausländischen
MehrErwerbsminderungsrentner:
Rente Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen > Kann ich trotz meiner Rente noch arbeiten gehen? > Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen? > Welche Teilrenten gibt es? Größe: 100 %
MehrWer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen
10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie
MehrViele Wege führen zur Rente vor 67
27 Viele Wege führen zur Rente vor 67 Es gibt verschiedene Altersrenten. e nachdem, für welche Rentenart Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie irgendwann zwischen 60 und 67 ahren in Rente gehen.
MehrDrittes Ergänzungsblatt zu Band 178 der Schriftenreihe. Stand 1. 3. 2011. Marburger. Aushilfskräfte
Das Recht der Wirtschaft Ergänzungsdienst Drittes Ergänzungsblatt zu Band 178 der Schriftenreihe Stand 1. 3. 2011 Marburger Aushilfskräfte 11. Auflage Das zweite Ergänzungsblatt ist überholt und kann entfernt
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrHeute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer
MehrKINDERERZIEHUNGSZEITEN
KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit
MehrTarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)
Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Rainer Stosberg Leiter des Referats Rentenberechnung und Rentenverfahren im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen Pressefachseminar am 3. und 4. Juli 2013 in Berlin 0 0 Rente
MehrKurzfristige Beschäftigung
Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über
MehrAlter bei Rentenbeginn (RV*)
Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Versichertenrenten, Anteile Anteile der der Zugangsalter Zugangsalter im jeweiligen im jeweiligen Berichtsjahr Berichtsjahr in Prozent, in 1994
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrInformationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme
MehrVersichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)?
Service Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Andrea Handke Beraterin der Auskunfts- und Beratungsstelle Zeil 53 60313 Frankfurt am Main 0 Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung Rente wegen
MehrSOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung
SOZIALVERSICHERUNG Aktuelle Zahlen 04 zur Sozialversicherung (Stand: 07/04) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung Aktueller Rentenwert 8,6 6,39 jährl. 7.400,00 mtl. 5.950,00 jährl.
MehrVI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
39b EStG Einkommensteuergesetz (EStG) Bundesrecht VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) Titel: Einkommensteuergesetz (EStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EStG Gliederungs-Nr.:
Mehr10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)
Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz
MehrDie Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK
Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Stand Januar 2013 Dieses Merkblatt informiert lediglich in Grundzügen über die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Besonderheiten
MehrWesentliche Änderungen 19
Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund
MehrSteuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info
MehrErwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen
Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen Euro-Institut Kehl, 14. November 2013 Christof Gutzler Tel. 06232-17 2993 Mail: christof.gutzler@drv-rlp.de 1. Allgemeines Deutsche Rentenversicherung
MehrElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrNordrheinischer Praxisbörsentag 9. November 2013. Ihr Ansprechpartner fürs Alter
Nordrheinischer Praxisbörsentag 9. November 2013 Nordrheinische Ärzteversorgung Ihr Ansprechpartner fürs Alter berufsständische Versorgung seit 1959 Aktuelles zur Alters, Berufsunfähigkeits und Hinterbliebenenversorgung
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
MehrSozialversicherung. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung
Sozialversicherung Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung aktueller Rentenwert 28,14 25,74 jährl. 71.400,00 mtl. 5.950,00
MehrService. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Wartezeiten Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung 1 M01i_91 Rentenanspruch Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Rentenanspruch
MehrWird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken.
Personen, die aus einem Unternehmen ausscheiden und mit einer Abfindungszahlung verabschiedet werden, stellen schnell fest, dass die steuerliche Belastung enorm ist. Da sämtliche Freibeträge abgeschafft
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's Bearbeitet von Andreas Koehler 2. Auflage 2009 2009. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 448 09686 6 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrBeck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrGemeinsam erfolgreich mit der Generation Rente!
Gemeinsam erfolgreich mit der Das Altersgrenzenanpassungsgesetz Der Hintergrund Gilt seit dem 01.01.2012. Bedeutet, dass alle Personen, die nach 1964 geboren sind, erst ab 67 Jahren die gesetzliche Rente
MehrRechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Geringfügig Entlohnte Beschäftigung = Minijob Jahresbetrachtung: Laufende Bezüge (Monatslohn) 400,00 + sichere Zusatzzahlungen
Mehr3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN
3. BESTEUERUNG 3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge
MehrDie KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente
Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrWerkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht
Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001
MehrMitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:
Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus
MehrOFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600
OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrGesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Änderungen bei Mini- und Midijobs Alt-Regelung 1. Mini-Jobs ( 8, 8a SGB IV) Arbeitsentgelt (AE) bis 400 EUR Arbeitgeber-(ArbGeb)Pauschalbeiträge in Prozent [15/13/2 ( 8) bzw. 5/5/2 ( 8a)] Versicherungsfrei:
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende
MehrGA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen
GA Seite 1 (04/2012) 154 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
Mehrüber steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr.
Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) (Bekanntgabeadressat) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag
MehrDA Seite 1 28. Gesetzestext
DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches
Mehr