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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8865 Politische Betätigungsverbote nach dem Aufenthaltsgesetz Vorbemerkung der Fragesteller DiepolitischeBetätigungeinesAusländersodereinerAusländerinkannnach 47desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)beschränktoderuntersagtwerden, soweitsiediepolitischewillensbildunginderbundesrepublikdeutschland,die öffentlichesicherheitundordnung,dasfriedlichezusammenlebenvondeutschenundausländernodervonverschiedenenausländergruppenimbundesgebietodersonstigeerheblicheinteressenderbundesrepublikdeutschlandbeeinträchtigtodergefährdetwerden.weiterhinkanndiepolitischebetätigung untersagtwerden,wennsieaußenpolitischeninteressenodervölkerrechtliche VerpflichtungenderBundesrepublikDeutschlandzuwiderläuftodergegendie RechtsordnungderBundesrepublikDeutschlandverstößtoderbestimmtist, Parteien,Vereinigungen,EinrichtungenoderBestrebungenaußerhalbdesBundesgebieteszufördern,derenZieleundMittelmitdenGrundwerteneinerdie Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind. AufderGrundlangedes 47Absatz1Satz2AufenthGhatdasAmtfüröffentlicheOrdnungderLandeshauptstadtStuttgartimFebruar2012einpolitisches BetätigungsverbotgegendenkurdischenExilpolitikerMuzafferAyataverhängt. VerbotensindhiernachinsbesonderedieTeilnahmeanöffentlichenpolitischen VersammlungenundAufzügen,dieÜbernahmeundAusübungvonÄmternsowiedieUntersagung [sic]politischerreden,pressekonferenzenundschriftliche Veröffentlichungen,heißtesinderVerfügungdesOrdnungsamtesvom10.Februar2012.VerbotenwirdMuzafferAyataauchjedesEngagementfürlegale, abervomverfassungsschutzalsvonderarbeiterparteikurdistans (PKK)-dominierteingeschätzteOrganisationen.NamentlichgenanntwirddieFöderation kurdischervereineindeutschland YekKome.V.,demgrößtenVerbandunter den rund in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden. InderVerbotsverfügungwerdenMuzafferAyataspolitischeAktivitätenseit 2009genannt,soVorträgezurGeschichtedeskurdischenBefreiungskampfes, einaufrufandas kurdischevolkzureinheit aufeinerzehnjahresfeierdes KurdischenKulturvereinse.V.Ludwigshafen,dieTeilnahmeaneinemSymposiuminKölnzumThema WaswollendieunterdrücktenVölkerundMinderheiten unddieteilnahmeaneinerpodiumsdiskussioninnürnbergüber Frie- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom20.März2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode densvorschlägefürdiekurdischefrage.erwähntwirdweiterhineininterview mitderüberschrift DeutschlandsKurdenpolitik indertageszeitungyeni ÖzgürPolitikavom2./3.September2011. Sie [gemeintistayata]werfen Deutschlandvor,KurdenalsTerroristenundStraffälligezubetrachtenundfordernDeutschlandauf,InitiativefüreineLösungderKurdenfragezuergreifen, heißtesinderverfügung (allezitateausderdenfragestellendenvorliegenden VerfügungdesAmtesfüröffentlicheOrdnungderLandeshauptstadtStuttgart vom 10. Februar 2012, Zeichen 32-41,11/ ). MuzafferAyatagehörtebiszuseinerVerhaftunginderTürkeiimJahr1980der PKKan.Nach20JahrenHafteinschließlichschwererFolterengagierteersich alsberaterfürdielegaleprokurdischeparteihadep (HADEP =Parteider DemokratiedesVolkes).DaihmeineerneuteVerhaftungdrohte,floher2002 nachdeutschland,woseinasylantragals offensichtlichunbegründet abgelehntwurdeundereineduldungerhielt.2006wurdemuzafferayata,dernach demverbotderhadepalseuropavertreterihrernachfolgeparteidehap sowiealsjournalistfürverschiedeneprokurdischemedientätigwar,inmannheimverhaftetundzueinerdreieinhalbjährigenhaftstrafewegenangeblicher RädelsführerschaftinderPKKverurteilt.SeitseinerHaftentlassungimOktober 2009 unterliegt Muzaffer Ayata täglichen Meldeauflagen bei der Polizei. Vorbemerkung der Bundesregierung DenFragestellernliegtnacheigenenAngabendieVerfügungderStadtStuttgart vom10.februar2012gegenmuzafferayatavor.erwurdewegenmitgliedschaftlicherbetätigungineinerkriminellenvereinigungalsrädelsführerrechtskräftigzueinerfreiheitsstrafevondreijahrenundzweimonatenverurteilt.bei MuzafferAyatahandeltessichdanachumeinenhochrangigenFunktionärder indeutschlandverbotenenvereinigung ArbeiterparteiKurdistans (PKK).Der Bundesgerichtshofhältesüberdiesfürnaheliegend,dassdiePKKinsgesamtdie VoraussetzungeneinerkriminellenoderterroristischenVereinigungimAusland erfüllt (BGH, NJW 2011, S. 542 ff.). NachderKompetenzordnungdesGrundgesetzesliegendasVerbotunddieBeschränkungderpolitischenBetätigungeinesAusländersinderZuständigkeitder Länder.UnbeschadetdessenbegrüßtdieBundesregierung,dassLänderimRahmeneinerganzheitlichenBekämpfungdenAktivitätenderausländischenterroristischenVereinigungPKKauchmitdemInstrumentdespolitischenBetätigungsverbotesgemäß 47desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)entgegentreten. 1.InwievielenFällenwurdenpolitischeBetätigungsverbotenach 47 AufenthG ( 37desAusländergesetzes)seitInkrafttretenderRegelung verfügt (bittenachjahrenundbundesländernderverfügendenbehördeund soweit möglich nach Absatz 1 und 2 aufgliedern)? ZumStichtag29.Februar2012warenimAusländerzentralregister (AZR)14 Personengespeichert,derenpolitischeBetätigungeingeschränktoderuntersagt wurde,vondenen12zumstichtagnochaufhältigwaren.dieanzahlderverfügungengegendiesepersonengehtausdemazrnichthervorundistderbundesregierung nicht bekannt. SechsPersonenkamenausBaden-Württemberg,darunterjezweiPersonenmit demerteilungsjahr1998und1999,sowiejeeinepersonmitdemerteilungsjahr 2006 und DreiPersonenkamenausBayern,daruntereinePersonmitdemErteilungsjahr 1999,sowiezweiPersonenmitdemErteilungsjahr2000.DreiPersonenkamen ausnordrhein-westfalen,darunterjeeinepersonmitdemerteilungsjahr1979, 2000und2009.ZweiPersonenkamenausSachsen,darunterjeeinePersonen mit dem Erteilungsjahr 1999 und 2009.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9076 DieverfügendeBehördegehtausdemAZRnichthervorundistderBundesregierung nicht bekannt. DieAngabendesAZRdifferenzierennichtnachdenAbsätzendes 47 AufenthG. a)welchenpolitischenorganisationenbzw.phänomenbereichensinddie Betroffenen zuzuordnen? DieAngabendesAZRdifferenzierennichtnachpolitischenOrganisationen oderphänomenbereichen,weswegenderbundesregierunghierzukeinekenntnisse vorliegen. b)inwievielenundwelchenfällenwurdewiderspruchgegendieverfügungeinespolitischenbetätigungsverboteseingelegtundmitwelchem Ergebnis (bitte Verfahrensstand angeben)? DazuliegenderBundesregierungkeineKenntnissevor.Zuständigsinddie Länder. 2.WelcheBehördensindimEinzelnenfürdieUmsetzung,Kontrolleund DurchsetzungpolitischerBetätigungsverbotenachdemAufenthGzuständig? Zuständig sind die Ausländerbehörden der Länder. 3.InwieweitistdieBundesregierungderAuffassung,dasseineAuflistungeiner OrganisationaufderEU-ListeterroristischerOrganisationeneinezwingende völkerrechtlicheverpflichtungfürdiebundesregierungenthält,mutmaßlicheunterstützerdieserorganisationinderbundesrepublikdeutschland miteinempolitischenbetätigungsverbotzubelegen (bitterechtsgrundlage benennen)? DieResolution1373desSicherheitsratesderVereintenNationen (VN)verpflichtetdieVN-Mitgliedstaaten,zurTerrorismuspräventioneigeneSanktionsmaßnahmenzuergreifen.InderenAusgestaltung undvorallemindererstellung derentsprechendenlisten sindsiefrei.dieeu-mitgliedstaatensetzendiese VerpflichtungaufderBasisdesGemeinsamenStandpunktesüberdieAnwendungbesondererMaßnahmenzurBekämpfungdesTerrorismus2001/931/ GASPbzw.Verordnung (EG)Nr.2580/2001überspezifische,gegenbestimmte PersonenundOrganisationengerichteterestriktiveMaßnahmenzurBekämpfungdesTerrorismus,zuletztgeändertdurchBeschluss2012/150/GASPvom 13.März2012undEU-Verordnung213/2012vom13.März2012inEU-Recht um.nachdemgemeinsamenstandpunkt2001/931/gaspwerdenausschließlich Finanzsanktionen verhängt. 4.SindderBundesregierungmündlicheoderschriftlicheAufrufevonMuzaffer AyataseitseinerHaftentlassung2009bekannt,diegeeignetsind,denöffentlichenFriedenoderdasfriedlicheZusammenlebenderVölkerodersonstige erheblicheinteressenderbundesrepublikdeutschlandzustören,undwenn ja, welche? LautVerbotsverfügungderStadtStuttgartvom10.Februar2012,diedenFragestellernvorliegt,hatMuzafferAyataineinerReihevonFällenRedengehalten, indenenerfürdie gegendengedankendervölkerverständigunggerichtete PKKwarbunddieseunterstützte.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungder Bundesregierung verwiesen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.InwieweitgabesdasAnsinnenandieBundesregierung,MuzafferAyatamit einem politischen Betätigungsverbot zu belegen a) von Seiten der türkischen Regierung, b) von Seiten der EU, c) von sonstigen internationalen Stellen (welche)? Die in der Frage genannten Ansinnen gab es nicht. 6.Inwieweit,wann,inwelchemUmfangundmitwelchemErgebnisund welchenauswirkungenwarenwelchebundes-oderauchlandesbehörden, BundesämteroderBundesministerienodergemeinsameBund-Länder-Zentren (z.b.gemeinsameanalyse-undstrategiezentrumillegalemigration GASIM)imVorfelddesvondemStuttgarterOrdnungsamtverhängtenpolitischen Betätigungsverbots gegen Muzaffer Ayata beteiligt? DasBundesministeriumdesInnern (BMI)wurdeinAusführungderBestimmungenderAllgemeinenVerwaltungsvorschriftenzu 47Absatz1Satz2 Nummer2AufenthGvomInnenministeriumBaden-Württembergbeteiligt.Das BMIteiltedemInnenministeriumBaden-Württembergam3.Februar2012mit, dassseitensbmikeinebedenkengegendiebegründungdervoraussetzungen von 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AufenthG bestehen. 7.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdurchdiebisherigepolitische BetätigungvonMuzafferAyatainderBundesrepublikDeutschlandvölkerrechtlicheVerpflichtungenderBundesrepublikDeutschlandbehindert,vereitelt oder zumindest unterlaufen wurden, und wenn ja, welche? DasBMIhatdiePKKmitVerfügungvom22.November1993unteranderem deshalbverboten,weilsiesichgegendengedankendervölkerverständigung richtet.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierungsowieauf die Verfügung der Stadt Stuttgart vom 10. Februar 2012 verwiesen. 8.InwieweitteiltdieBundesregierungdieEinschätzungderFragesteller,dass einpolitischesbetätigungsverboteinschließlichdesverbotsschriftlicher Veröffentlichungennach 47AufenthGimFalleeinesJournalistenund Schriftstellers einem Berufsverbot gleichkommt? DieUntersagungpolitischerBetätigungnach 47Absatz2AufenthGistschon begrifflichkeinberufsverbot.imübrigenistdiebundesregierungderauffassung,dass 47Absatz2AufenthGdieBerufsfreiheitdesArtikels12desGrundgesetzesinverfassungskonformerWeisebeschränkt,sofernsichderBetroffene (alseu-ausländer)aufdiesesgrundrechtberufenkannunddiepolitischebetätigung einen Bezug zu seinem Beruf hat. 9.WelcheMöglichkeitenbestehennachAnsichtderBundesregierungfürPersonen,dienach 47AufenthGeinempolitischenBetätigungsverbotunterliegen,sichdennochinderBundesrepublikDeutschlandpolitischoderpublizistisch zu betätigen? a)welchemöglichkeitenbestehennachkenntnisderbundesregierungfür MuzafferAyata,zumThemaKurdenpolitikzupublizieren,ohnegegen das gegen ihn verfügte politische Betätigungsverbot zu verstoßen?

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9076 b)welchemöglichkeitenbestehennachkenntnisderbundesregierungfür MuzafferAyata,sichweiterhininderBundesrepublikDeutschlandfür einelösungderkurdischenfragezuengagieren,ohnegegendasgegen ihn verfügte politische Betätigungsverbot zu verstoßen? c)vonwelchenmittelnundzielenderpkkmusssichmuzafferayatanach MeinungderBundesregierungdistanzieren,umeineAufhebungdespolitischen Betätigungsverbots zu erreichen? DerUmfangdespolitischenBetätigungsverbotsgehtjeweilsausderkonkreten Verbotsverfügung hervor. DasvereinsrechtlicheVerbotderPKKvom22.November1993verbietet jegliche Aktivität zu Gunsten dieser Organisation. InwieweitVerstößegegendiesesVerbotstrafbewehrtsind,ergibtsichaus 20 des Vereinsgesetzes. ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungsowieaufdieAntwort zu Frage 8 verwiesen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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