DLRG Kongress 2016 Packst du mich an Pack ich aus!
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- Edwina Brandt
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1 DLRG Kongress 2016 Packst du mich an Pack ich aus! Steffi Antje Nagel, Bundesvorsitzende Dr. Christoph Freudenhammer, stv. Bundesvorsitzender Sabine Lillmanntöns, stv. Leiterin Ausbildung
2 (Jugend-) Verbände als Tatorte Stark hierarchisch oder auch laissez-faire organisierte Verbände weisen ein erhöhtes Risiko auf, zum Tatort für sexualisierte Gewalt zu werden Verbandliche Rahmenbedingungen, die sowohl Chancen als auch Schwierigkeiten bergen, von Täter/innen ausgenutzt zu werden: Schwimmverband mit viel Körperkontakt, leichter Bekleidung usw. Freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten: Jede/r kann mitmachen, hohe Fluktuation Offenheit für alle Interessierte: selten gibt es bestimmte Voraussetzungen, die geprüft werden Nähe zur Lebenswelt- und Alltagsorientierung von Kindern und Jugendlichen: Leichtes Anknüpfen an den Interessen und Bedürfnissen der Heranwachsenden Demokratische Prinzipien: Beteiligung und Selbstorganisation, vertrauensvolles Miteinander Hierarchien in Ämtern und Befugnissen können zu blinden Flecken gegenüber Machtstrukturen und sexualisierter Gewalt beitragen
3 Zahlen, Daten, Fakten Jede/r kann in der DLRG-Jugend und der DLRG von sexualisierter Gewalt betroffen sein. Wir sprechen daher nicht von Opfern, sondern von Betroffenen.
4 Zahlen, Daten, Fakten Polizeiliche Kriminalstatistik 2014 Anzahl der Straftaten gesamt = Fälle Fast jede/s dritte Mädchen/Frau und jede/r siebte Junge/Mann sind mindestens einmal im Leben damit konfrontiert. Laut polizeilicher Kriminalstatistik beziehen sich diese Zahlen ausschließlich auf das Hellfeld, d.h. der Polizei bekanntgewordenen und endbearbeiteten Straftaten. Das Dunkelfeld, was als besonders hoch geschätzt wird, wird nicht betrachtet.
5 Zahlen, Daten, Fakten 2014 wurden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert, davon waren lediglich 25,7% der Tatverdächtigen unter 21 Jahren. Menschen mit Behinderung sind noch weitaus öfter betroffen. Besonders häufig sind Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 14 Jahren von sexualisierter Gewalt betroffen.
6 Zahlen, Daten, Fakten Täter/innen können Männer, Frauen und auch Jugendliche sein, die zumeist sehr gut in ihrem sozialen Umfeld integriert sind. Weibliche Betroffene berichten häufiger über sexualisierte Gewalt im familiären Umfeld, während männliche Betroffene sexualisierte Gewalt häufiger in Institutionen erfahren. Daher gehen wir davon aus, dass auch in unserem Umfeld und Verband Täter/innen aktiv sind!
7 Zahlen, Daten, Fakten Gesetzlich ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen seit dem durch das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verankert. Das BKiSchG hat bestehende Gesetze (v.a. das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) oder das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)) angepasst und das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) geschaffen. Relevante Paragraphen für die (Jugend-)Verbandsarbeit sind: 8a SGB VIII: Legt die Vorgehensweise bei Kindeswohlgefährdung fest und definiert Zuständigkeiten. 72a SGB VIII: Regelt den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. 79a SGB VIII: Schreibt den gesetzlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe zu Qualitätsentwicklung fest.
8 Begriffsdefinition Eigene Interessen zu Lasten anderer Menschen zu verfolgen ist eine Form von Gewalt. In der DLRG-Jugend haben wir uns auf eine besondere Form der Gewalt gegen Menschen fokussiert, der sexualisierten Gewalt. Diese ist eine Form von Kindeswohlgefährdung. Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn körperliche, geistige oder seelische Grundbedürfnisse, die Kinder und Jugendliche haben, durch Verantwortliche missachtet werden.
9 Begriffsdefinition Kindewohlgefährdung kann verursacht werden durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen der Sorgeberechtigten oder durch das Verhalten Dritter. Sie kann geschehen durch einen Sorgerechtsmissbrauch, durch bewusstes und gezieltes Handeln oder durch unverschuldetes Versagen. Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung sind: Vernachlässigung Erziehungsgewalt und Misshandlung Sexualisierte Gewalt Häusliche Gewalt/Partnerschaftsgewalt
10 Begriffsdefinition Sexualisierte Gewalt ist jede Handlung, die an oder vor einem Kind, einer/einem Jugendlichen oder einer/eines Erwachsenen vollzogen wird und beeinflussend, verändernd und/oder schädigend wirkt. Aufgrund des Entwicklungsstandes kann ein Kind/Jugendliche/r nicht frei und überlegt zustimmen bzw. diesen Machtmissbrauch ablehnen. Die Handlung geschieht immer gegen den Willen des Kindes/Jugendlichen. Der/die Täter/in nutzt die Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes oder Jugendlichen zu befriedigen. Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich nicht um eine gewalttätige Form der Sexualität, sondern um Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität.
11 Begriffsdefinition Sexualisierte Übergriffe umfassen sowohl Handlungen mit Körperkontakt und körperlicher Gewaltanwendung, z.b. Unerwünschte Berührungen an Brust, Po, Genitalbereich etc., Nötigung, Vergewaltigung, als auch sexualisierte Handlungen ohne oder mit indirektem Körperkontakt, z.b. Exhibitionismus, Voyeurismus, Sexualisierte Schimpfwörter, Gesten, verbale Belästigung, Obszöne Anrufe, Zeigen pornografischer Filme oder Bilder, Aufnehmen und Verbreiten intimer Fotos und Videos, Sexualisiertes Mobbing.
12 Begriffsdefinition Für die Bewertung einer Tat sind nicht nur objektive Faktoren ausschlaggebend, sondern auch das subjektive Empfinden der/des Betroffenen. Als Orientierung kann folgende Differenzierung dienen: Sexuelle Grenzverletzungen Sexueller Übergriff Sexueller Missbrauch
13 Begriffsdefinition Sexuelle Grenzverletzungen z.b. unbeabsichtigte Berührung oder Kränkung durch eine als verletzend empfundene Bemerkung Ohne Absicht Aus Unwissenheit Keine Wahrnehmung von Schamgrenzen Nicht erotisch gemeint Sexueller Übergriff Absichtlich, meist planvolles Handeln Missachtung von inneren Schamgrenzen und/oder äußerer Abwehr Erotisch gemeint Sexueller Missbrauch Absichtlich, meist planvolles Handeln Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach StGB
14 Meinungsbarometer zur Sensibilisierung für verschiedene Formen von Kindeswohlgefährdung, Grenzüberschreitungen und sexualisierter Grenzüberschreitung. Dauer ca. 30 Minuten
15 Strategien von Täter/innen Schwerwiegende Handlungen sexualisierter Gewalt geschehen nie aus Versehen, sie sind immer zielgerichtet und planvoll. Sexuelle Übergriffe dauern oftmals über einen langen Zeitraum an. Täter/innen entwickeln Strategien, die ihnen die Vorbereitung, den Übergriff und die Vermeidung der Entdeckung ermöglichen sollen. Wenn sie einen Übergriff planen bzw. begehen, ist ihnen i.d.r. bewusst, dass sie etwas Verbotenes tun.
16 Strategien von Täter/innen Wenn sie mit Taten in Verbindung gebracht werden, entwickeln sie häufig eine mehrstufige Strategie der Verantwortungsabwehr. Täter/innen suchen Strategisch Kontaktorte zu Kindern und Jugendlichen, neben der Familie und Nachbarschaft ist dies häufig der Beruf oder die ehrenamtliche Tätigkeit. Ein immer stärker genutztes Kontaktmedium ist das Internet, was vermehrt zur Anbahnung von Kontakten dient.
17 Handlungsfelder im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt Gemeint sind alle Maßnahmen, die dazu beitragen, sexualisierte Gewalt zu verhindern. Generell müssen Präventionsmaßnahmen alle Bereiche, Personen und Altersgruppen im Blick haben. Allgemeine Präventionsmaßnahmen: Angebote zur Sensibilisierung und Aufklärung Festhalten von verbindlichen Verhaltensregeln Spezifische Präventionsmaßnahmen: Basierend auf der Durchführung einer individuellen Risikoanalyse einer Gliederung
18 Handlungsfelder im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt Langfristig bedeutet das für die Bundesebene, dass sie sich mit Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt beschäftigen, das Thema in die Untergliederungen getragen und dafür sensibilisiert wird regelmäßig Aus-, Fort- und Weiterbildungen für ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter/innen durchgeführt werden.
19 World Café zur kollektiven Diskussion, Ideenfindung und Vernetzung Dauer ca. 60 Minuten
20 2. World Café Fragestellungen: In welchen Bereichen der Ausbildung sollte das Thema PsG integriert werden? Welche Form und was für einen Umfang schlägst du dafür vor? In welchen Bereichen des Einsatzdienstes sollte das Thema PsG integriert werden? Welche Form und was für einen Umfang schlägst du dafür vor? Welche Unterstützung/Materialien wünscht ihr euch vom Bundesverband, um das Thema in die Untergliederungen zu tragen?
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