Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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1 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vermerk des Referats II 9B vom zur Anfrage Ingo Hoppe vom betreffend Einleitungen in den Rhein Vorlage bei HMUKLV durch vom von Herrn Goetz, Geschäftsstelle Informationsforum AKW Biblis, Kreis Bergstraße m.d.b. um Beantwortung An das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Straße Wiesbaden betr.: Fragen zur nächsten (?) Sitzung des Infoforums zum AKW Biblis Biblis, den Vorbemerkung: Beim Betrieb und noch mehr beim Rückbau des AKW Biblis entstehen große Mengen von radioaktiv verseuchten Abwässern. Es gibt immer mal wieder Informationen in der Presse, dass diese per Rohrleitung in den Rhein eingeleitet werden, wo sie dann zu unbedenklichen Konzentrationen verdünnt werden. Die Regelung dieser Einleitungen obliegt offenbar dem Betreiber; von Messungen oder Kontrollen der Atomaufsicht ist uns nichts bekannt. Das Thema wurde kürzlich in der Schweiz erneut diskutiert: AKW/story/ Der hier wesentliche Satz lautet: Die größte Lücke war, dass keine aktuellen Messungen im Wasser der Flüsse bei den AKW möglich waren. Daraus ergeben für die vom Rückbau betroffenen Menschen in der Region folgende Fragen. Nur durch deren Beantwortung können wir uns ein Bild über Charakter, Rechtmäßigkeit und Gefährdungspotenzial dieser Einleitungen von radioaktiven Abfallstoffen machen. 1. Welche Messeinrichtungen sind an den Einleitungsstellen im Fluss installiert? - 2 -

2 Sind diese Messeinrichtungen geeignet nicht nur Kühlwasser im Leistungsbetrieb sondern auch Abwässer z.b. aus der Primärkreislaufkontamination und später beim Rückbau zu erfassen; d.h. können sie auch kurzzeitige Entsorgungen hoher Konzentrationen erfassen? 3. Welcher Art sind die hier angesprochenen Abwässer? Sind es gelöste radioaktive Nuklide oder werden auch Feststoffe als Schwebstoffe auf diese Weise freigesetzt? 4. Werden die entsprechenden Messsonden von RWE oder der Atomaufsicht betrieben? 5. Werden die Messwerte veröffentlicht und wenn wie, wann und wo? 6. Welche Grenzwerte gelten für die Einleitung von radioaktiven Flüssigkeiten? 7. Wo genau wird die Messung vorgenommen vor der Einleitung des Ausgangsmaterials; noch im Rohr (verdünnt oder unverdünnt) oder erst im verwirbelten Flusswasser? 8. Ist es richtig, dass erst vor kurzer Zeit eine Rohrleitung zur Einleitung kontaminierter Wässer bis zur Mitte des Flusses von RWE verlängert wurde? 9. Welche Begründung hatte diese Maßnahme? 10. Mit welchen Auflagen wurde dies von der Atomaufsicht genehmigt? Ich bitte Sie um schnelle, schriftliche Beantwortung im Vorfeld des nächsten Forums (und nicht nur als Tischvorlage). Wir erwarten Ihre Antwort auch dann, wenn in absehbarer Zeit keine weiteren Sitzungen des InfoForums vorgesehen sind. Auch ohne Veranstaltungen dieses Gremium für Transparenz & Bürgerbeteiligung haben die Menschen in der Region ein Recht, informiert zu werden. Mit freundlichen Grüßen Ingo Hoppe (aktiv bei AK.W.ENDE) Zu den Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: Vorbemerkung: Nach 48 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind Ableitungen radioaktiver Stoffe mit dem Wasser zu überwachen und nach Art und Aktivität spezifiziert der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Für die Abgabe radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser aus den Blöcken A und B gelten die genehmigten Aktivitätsabgaben und die Vorgaben des wasserrechtlichen Bescheids

3 - 3 - Die Einleitung in den Rhein erfolgt erst, wenn die genehmigten Abgabewerte für die Ableitung sicher eingehalten sind ( 47 Strahlenschutzverordnung). In der Praxis werden die genehmigten Abgabewerte weit unterschritten, so dass die für die Bevölkerung resultierende Strahlenbelastung deutlich unterhalb der Dosisgrenzwerte nach der StrlSchV liegt. Über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt und die Strahlenexposition der Bevölkerung berichtet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Bau jährlich dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat (Parlamentsbericht der Bundesregierung). Danach war die Strahlenexposition durch die Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser in der Umgebung des KKW Biblis (Block A und B) während des Leistungsbetriebs im Jahr 2010 kleiner als 0,1% des zulässigen Dosisgrenzwerts bezogen auf die empfindlichste Referenzperson (Kleinkind). Für das Jahr 2012 (Nichtleistungsbetrieb) war dieser Wert kleiner als 0,03%. Zu Frage 1: Die Abwässer aus den Kontrollbereichen Block A und B werden zunächst gesammelt, gereinigt und gelagert. Die Ableitung dieser Abwässer erfolgt aus den sog. Abgabekontrollbehältern. Der Inhalt dieser Kontrollbehälter wird vor Abgabe auf radioaktive Verunreinigungen und andere Überwachungsparameter aus dem Wasserrecht analysiert. Nur wenn die Genehmigungswerte eingehalten sind, wird das Abwasser gezielt zur Ableitung freigegeben. Zusätzlich detektieren Messstellen die Radioaktivität im Wasser, das über den Auslaufkanal in den Rhein fließt. Diese Messstellen sind an das Kernreaktorfernüberwachungssystem (KFÜ) angeschlossen. Zu Frage 2: Ja, die Messstellen sind hierfür geeignet. Eine Einleitung in den Rhein erfolgt in jedem Fall erst, wenn die genehmigten Werte für die Abgabe sicher eingehalten werden (siehe Antwort zu Frage 1). Die Bedingungen und Genehmigungswerte zur Einleitung von Abwasser aus dem Kontrollbereich gelten auch in der Nichtleistungsbetriebsphase (z.b. auch für Ableitungen aufbereiteten Abwassers aus der Primärkreisdekontamination). Durch das festgelegte Verfahren zur Überwachung und Abgabe von Abwasser werden unzulässige Aktivitätskonzentrationen vor der Abgabe erkannt. Während des Abbaus (z.b. für die Ableitung von Abwasser aus der Dekontamination abgebauter Anlagenteile oder aus Systementleerungen) wird die Abgabe von radioaktiven Stoffen mit dem Abwasser in gleicher Weise wie während des Leistungsbetriebs überwacht. Die für den Abbau beantragten Werte der - 4 -

4 - 4 - Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser sind gegenüber dem Leistungsbetrieb um ca. 50% geringer. Zu Frage 3: Bei den abgeleiteten Abwässern handelt es sich um Wasser aus dem Kontrollbereich, z.b. Reinigungs- und Putzwasser, Wasser aus der Systementleerung, etc. Die mit der Ableitung der Abwässer transportierten Verunreinigungen liegen überwiegend in gelöster Form vor. Gelöste Stoffe und Feststoffe werden in den vorgelagerten Abwasserreinigungssystemen weitgehend zurückgehalten (siehe auch Vorbemerkungen). Die bei der Aufbereitung der radioaktiven Abwässer entstehenden Feststoffe werden gesondert entsorgt. Zu Frage 4: Die fest installierten Messeinrichtungen zur Prüfung der Einhaltung der genehmigten Werte für die Abgabe von radioaktiven Abwässern werden von der Betreiberin der Anlage betrieben. Diese Messungen sind an das Kernreaktorfernüberwachungssystem (KFÜ) angeschlossen. Zu Frage 5: Die Ergebnisse werden jährlich für alle Standorte in einem gemeinsamen Bericht der Bundesregierung veröffentlicht. Erstellt wird der Bericht durch das BfS /3/Parlamentsbericht_2011.pdf Die Ergebnisse der Umgebungsüberwachung (Quartals- und Jahresberichte) und Daten der Kernkraftwerksfernüberwachung werden auf der Homepage des HLNUG veröffentlicht. Parlamentsbericht des Jahres Zu Frage 6: - 5 -

5 - 5 - Die aktuell gültigen Genehmigungswerte pro Block betragen für Tritium: 2,96 E+13 Bq/a, für sonstige Radionuklide: 1,11 E+11 Bq/a (Spalt- und Aktivierungsprodukte). Die beantragten Ableitwerte pro Block für den Abbau betragen für Tritium: 1,5 E+13 Bq/a, für sonstige Radionuklide: 5,0 E+10 Bq/a (Spalt- und Aktivierungsprodukte). Zu Frage 7: siehe Antwort zu 1 Zu Frage 8: Es wurde eine neue Rohrleitung zur Einleitung der radioaktiven Betriebsabwässer in den Rhein beantragt. Dieser neuen Leitung wurde sowohl durch die zuständige Wasserbehörde als auch durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde genehmigt bzw. zugestimmt. Sie endet mit einem ca. 12 m langen Auslassbauwerk im Rhein, ca. 23 m vor der Fahrwasserrinne. Zu Frage 9: Die Abgabeleitung soll bis in den Rhein verlängert werden, um weiterhin eine Durchmischung des Betriebsabwassers II mit dem Flusswasser zu gewährleisten. Diese Durchmischung erfolgt derzeit durch die Ableitung mit dem Nebenkühlwasser für die Nachwärmeabfuhr der Brennelementbecken. Wenn die Brennelemente aus den Anlagen entfernt und in das Standortzwischenlager verbracht worden sind, fällt kein Nebenkühlwasser mehr an. Die Durchmischung des Betriebsabwassers II mit dem Flusswasser wird dann durch die Direkteinleitung in den Rhein in Nähe des Fahrwassers erreicht. Zu Frage 10: Wie in Frage 8 beantwortet, wurde der neuen Leitung durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde zugestimmt. Die Zustimmung wurde ohne Auflagen erteilt.

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