Wahlbekanntmachung für die Wahl des Oberbürgermeisters am Sonntag,
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2 INHALTSVERZEICHNIS Seite: Wahlbekanntmachung für die Wahl des Oberbürgermeisters am Sonntag, Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters am Sonntag, Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Errichtung einer beleuchteten Werbetafel auf Monofuß für wechselnde Produktwerbung in Deggendorf, Quellenweg 4, auf dem Grundstück Fl.Nr. 12 der Gemarkung Deggenau durch die SCHWARZ-Außenwerbung GmbH, Max-Stromeyer-Straße 150, Konstanz (Bauplan-Nr. B ) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom SG 40/km-kn (Bauplan-Nr. B ) Bekanntmachung Wassergesetze; Gewässer I/Donau Neubau Schöpfwerk Saubach mit Deichlückenschluss durch den Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, Deggendorf... 71
3 Gemeinde/Markt/Stadt/Verwaltungsgemeinschaft Stadt Deggendorf Wahlbekanntmachung für die Wahl des ersten Bürgermeisters Oberbürgermeisters Tag der Wahl am Sonntag, Ende der Abstimmungszeit 1. Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18:00 Uhr. 2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: Zutreffendes ankreuzen! x Nachdruck, Nachahmung und kopieren verboten! 2.1 Im Abstimmungsraum: Zahl Die Gemeinde/ Stadt ist in 41 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. Zahl 21. Tag vor dem Wahltag In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 03. Juni 2012 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist Die Gemeinde/ Stadt ist in ---- Sonderstimmbezirke eingeteilt, und zwar: Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde/Stadt Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen Der Stimmzettel wird den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Er muss von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist Die Wahlbenachrichtigung ist aufzuheben, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. 2.2 Durch Briefwahl: Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der Gemeinde/ Stadt (Verwaltungsgemeinschaft) auf Antrag folgende Unterlagen: - einen Stimmzettel für die oben bezeichnete Wahl, - einen Wahlumschlag für den Stimmzettel, - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Wahlumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Wer bereits einen Wahlschein besitzt, kann Stimmzettel und Briefwahlunterlagen auch nachträglich erhalten. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. Fachverlag Jüngling-gbb Bestell-Nr Tel. 0 89/ Fax 0 89/ service@juenglingverlag.de 1110
4 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr Uhr in Bezeichnung und genaue Anschrift der Auszählräume Uhrzeit Volkshochschule Deggendorf, Amanstraße 11: - 1. Stock, Altbau, Lehrsaal Stock, Altbau, Lehrsaal Stock, Altbau, Lehrsaal 17 Stadt Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Straße 3: - Sitzungsgebäude, Erdgeschoss, Mehrzweckraum II - Erdgeschoss, Trauzimmer Stadt Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Straße 5: - Stadtarchiv, Erdgeschoss, Leseraum Zutreffendes ankreuzen! x Nachdruck, Nachahmung und kopieren verboten! zusammen. 4. Grundsätze für die Kennzeichnung des Stimmzettels: Gewählt wird mit einem amtlich hergestellten Stimmzettel. Er ist als Muster anschließend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf dem anschließend abgedruckten Stimmzetteln ist erläutert, wie der Stimmzettel zu kennzeichnen ist. Der gekennzeichnete Stimmzettel ist mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist. 5. Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Sind sie des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage, ihr Stimmrecht auszuüben, können sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. 6. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs). Datum gez. Anna Eder, Oberbürgermeisterin (Wahlleiterin) Unterschrift Anlage: Stimmzettel Angeschlagen am: Veröffentlicht am: abgenommen am: im/ in der (Amtsblatt, Zeitung) Wahlvordruck G 5 Fachverlag Jüngling-gbb Bestell-Nr Tel. 0 89/ Fax 0 89/ service@juenglingverlag.de 1110
5 Auf dem Stimmzettel darf nur ein Bewerber oder eine Bewerberin angekreuzt werden. zurwa h, o :J'äffi;lfJ ",me isre rs in Deggendorf am 24, Juna 2012 Wahlvorschlag Nr. 01 Kennwort CSU / Junge Liste Wahlvorschlag Nr.02 Kennwort SPD Dr. Moser Ghristian, Dipl.-Kaufmann (Univ.), Prokurist, 3. Bürgermeister, Stadtrat, Kreisrat Hamburg Jakob, Student Wahlvorschlag Nr. 04 Kennwort GRÜNE Franzel Renate, Feinmechanikerin, Stadträtin, Kreisrätin Wahlvorschlag Nr. 05 Kennwort FDP Hauser Karl, Fachwirt für Finanzberatung (lhk), Stadtrat Wahlvorschlag Nr.06 Kennwort FW Dr. Meiski Georg, Richter am Landgericht, Stadtrat
6 Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter der Gemeinde/des Marktes/der Stadt Stadt Deggendorf Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters Oberbürgermeisters am Sonntag, Der Wahlausschuss hat für die oben bezeichnete Wahl die folgenden Wahlvorschläge zugelassen: Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Bewerber oder Bewerberin (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil) Jahr der Geburt 01 CSU / Junge Liste Dr. Moser Christian, Dipl.-Kaufmann (Univ.), Prokurist, 3. Bürgermeister, Stadtrat, Kreisrat, Unteres Feld 6 A, Deggendorf SPD Hamburg Jakob, Student, Hengersberger Straße 85, Deggendorf 1990 Zutreffendes ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen! Nachdruck, Nachahmung und kopieren verboten! 04 GRÜNE 05 FDP 06 FW Franzel Renate, Feinmechanikerin, Stadträtin, Kreisrätin, Rörerstr. 24, Deggendorf Hauser Karl, Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Stadtrat, Detterstraße 6, Deggendorf Dr. Meiski Georg, Richter am Landgericht, Stadtrat, Großfilling 10, Deggendorf x Für die oben bezeichnete Wahl liegt kein gültiger Wahlvorschlag vor. Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen. Datum gez. Anna Eder, Oberbürgermeisterin (Wahlleiterin) Unterschrift Angeschlagen am: Veröffentlicht am: Abgenommen am: im/ in der (Amtsblatt, Zeitung) nach Anlage 15 GLKrWO Fachverlag Jüngling-gbb Tel. 0 89/ Fax 0 89/ service@juenglingverlag.de 0706 WL-G-052
7 1a Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) /17 8/ / I I Deggenau 355/3 II II II II 8/ / Quellenweg 8/5 25 8/12 8/6 12/ / /7 4 12/ /13 354/3 12/14 7 zu /8 1 12/ /2 353/212 Bahnlinie Deggendorf - Kalteneck 354/4 Hengersberger Str. 354/9 12/15 18/2 353/ / /15 353/ / /16 zu 353/70 TS 16 21/4 125 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Errichtung einer beleuchteten Werbetafel auf Monofuß für wechselnde Produktwerbung in Deggendorf, Quellenweg 4, auf dem Grundstück Fl.Nr. 12 der Gemarkung Deggenau durch die SCHWARZ-Außenwerbung GmbH, Max-Stromeyer-Straße 150, Konstanz (Bauplan-Nr. B ) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom SG 40/km-kn (Bauplan-Nr. B ) 1. Mit Bescheid der Stadt Deggendorf vom , SG 40/km-kn (Bauplan-Nr. B ) wurde der SCHWARZ-Außenwerbung GmbH die bauaufsichtliche Genehmigung für die Errichtung einer beleuchteten Werbetafel auf Monofuß für wechselnde Produktwerbung im Quellenweg 4, auf dem Grundstück Fl.Nr. 12 der Gemarkung Deggenau erteilt. 2. Die Baugenehmigung enthält als Nebenbestimmungen Auflagen und Bedingungen, die unter Ziffer II. des genannten Bescheides festgesetzt sind. 3. Es sind mehr als 20 Nachbarn im gleichen Interesse beteiligt, weshalb gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Deggendorf ersetzt wurde.
8 Alle Beteiligten gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BayBO können bei der Stadt Deggendorf Sachgebiet 40 Bauverwaltung, Bauordnung Neues Rathaus Franz-Josef-Strauß-Straße Deggendorf Zimmer 225 Telefon 0991/ bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, das ist der , während der allgemeinen Öffnungszeiten den Baugenehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen einsehen. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch, Freitag sowie Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach , Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Deggendorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 22. Juni 2007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. - Gegen eine eventuelle Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag gem. 80 Abs. 5 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg gestellt werden. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, STADT DEGGENDORF gez. Anna Eder Oberbürgermeisterin
9 B E K A N N T M A C H U N G Wassergesetze; Gewässer I/Donau Neubau Schöpfwerk Saubach mit Deichlückenschluss durch den Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, Deggendorf hier: Planfeststellungsbeschluss Mit Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom , AZ: /2 Ba/re, wurde der Plan zur Neuerrichtung des Schöpfwerkes Saubach sowie der Deichlückenschluss zwischen dem bestehenden Schöpfwerk und der Bundesautobahn A 3 durch eine Aufhöhung und Anpassung des bestehenden Deiches bzw. einen Deichneubau mit Anschluss an den BAB- Damm zu schließen, festgestellt. Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen Plänen liegt in der Zeit vom bis in der Stadt Deggendorf, Neues Rathaus Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Straße 3, Zimmer-Nr. 201 auf und kann dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Der Bescheid und die Planunterlagen können auch beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstr. 18, Deggendorf, Zimmer-Nr. 209/II. OG, eingesehen werden. Der Bescheid wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen ggf. entschieden worden ist, zugestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bescheid den übrigen Betroffenen mit dem Ende dieser Auslegungsfrist als zugestellt gilt.
10 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach , Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl Nr. 13/2007) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Umweltrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, Landratsamt Deggendorf gez. B i s c h o f f Oberregierungsrätin
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