Konferenz Frühe Förderung
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- Hella Franke
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1 , Universität Irchel Bildungsdirektion Kanton Zürich Projekt Frühe Förderung Dörflistrasse 120, Postfach 8090 Zürich
2 Workshop Frühe Förderung aus der Perspektive der Kinderrechte Regula Gerber Jenni, Bern 2
3 Übersicht Die 4 Grundprinzipien der UN-KRK Frühe Förderung in der UN-KRK Der General Comment zur Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit Leitsätze der Bildungsdirektion Diskussion 3
4 Die vier Grundprinzipien der KRK Art. 2: Diskriminierungsverbot Art. 3: Übergeordnetes Wohl des Kindes Art. 6: Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung Art.12: Recht, gehört zu werden 4
5 Kindeswohl Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige Handeln, welches die an den Grundbedürfnissen und Grundrechten von Kindern orientierte für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland 5
6 Bedürfnisse des Kindes und frühe Förderung in der UN-KRK Bedürfnis nach Liebe, Akzeptanz, Zuwendung: Präambel, Art. 2, 3, 6, 12 Bedürfnis nach stabilen Bindungen: Art. 6, 8, 9, 11, 18, 20, 21, 22 6
7 Bedürfnisse des Kindes und frühe Förderung in der UN-KRK Bedürfnis nach Ernährung und nach materieller Sicherheit: Art. 6, 26, 27 Bedürfnis nach Gesundheit: Art. 24, 25, 32, 33, 39 Bedürfnis nach Schutz vor Gefahren materieller und sexueller Ausbeutung: Art. 16, 17, 19, 34, 35, 36, 37, 38, 40 7
8 Bedürfnisse des Kindes und frühe Förderung in der UN-KRK Bedürfnis nach Beteiligung: Art. 12, 13, 15, 18, 29, 30, 31 Bedürfnis nach Wissen, Bildung und Vermittlung hinreichender Erfahrung: Art. 13, 14, 28, 29, 30, 31 8
9 Der General Comment zur Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit Förderprogramme, auch für besonders verletzliche Kinder, Einbezug der Eltern Bereitstellung von Ressourcen Unterstützung von Familien, Institutionen und Gemeinwesen Qualitätskriterien für Institutionen und Betreuungspersonen 9
10 Der General Comment zur Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit Betreuung heisst auch Bildung Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel vermehrt umsetzen Partizipationsrechte realisieren Menschenrechtserziehung auch in der vorschulischen und Grundschulbildung 10
11 Frühe Förderung im Kanton Zürich Leitsätze der Bildungsdirektion Die Familie ist der erste und wichtigste Ort der frühen Förderung Es ist die Aufgabe der Gesellschaft, gute Rahmenbedingungen für Familien und für kleine Kinder zu gestalten. Können Eltern nicht umfassend für die gesunde Entwicklung ihrer Kinder sorgen, hat sich die Gesellschaft im Interesse und zum Wohle der Kinder einzusetzen. 11
12 Diskussion Was bedeuten und beinhalten gute Rahmenbedingungen? 12
13 Frühe Förderung im Kanton Zürich Leitsätze der Bildungsdirektion Es gibt eine gemeinsame Verantwortung von Gesellschaft und Familie Familien spielen eine zentrale Rolle in der Entwicklung von Kindern. Indem Eltern ihre Kinder betreuen, erziehen und bilden, fördern sie diese. Familien bringen damit unschätzbare Leistungen für die Gesellschaft. 13
14 Diskussion Wie kann die gemeinsame Verantwortung wahrgenommen und umgesetzt werden? 14
15 Frühe Förderung im Kanton Zürich Leitsätze der Bildungsdirektion Angebote verfügen über eine hohe Qualität Angebote der frühen Förderung sollen eine hohe Qualität aufweisen. Deshalb wird in der familienergänzenden Betreuung der Eignung und Ausbildung des Personals sowie der Qualitätsentwicklung bei den Angeboten besondere Beachtung geschenkt. 15
16 Diskussion Wer definiert Qualitätsstandards? 16
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