Gemeinde Feldafing. Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des. Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses
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- Matilde Kopp
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1 Gemeinde Feldafing Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom im Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:30 Uhr Anwesend waren: 1. Bgm. Sontheim 2. Bgm. Metzner 3. Bgmin Gerber Gemeinderäte: Berger Bergfeld Dr. Eiling-Hütig Friedl-Lausenmeyer v. Gleichenstein Hansel Dr. Hauser Jauernek Klug Kreißl Maier Noé-Roever Schultheiß Ortsteilbeauftragter: John anwesend entschuldigt unentschuldigt in Vertretung Bemerkung Die Ausschussmitglieder waren ordnungsgemäß geladen. Beschlussfähigkeit liegt vor.
2 2 Lfd.Nr.: Genehmigung der Niederschrift der 5. öffentlichen Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom Gegen die Niederschrift der 5. öffentlichen Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom wurden keine Einwendungen vorgebracht. Lfd.Nr.: Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Ahornweg/Trendelstraße/St 2063 im Bereich Fl.Nr. 219 Teil hier: Beratung und Billigungsbeschluss Der Gemeinderat hat am die 1. Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Die Erbengemeinschaft beabsichtigt, die Fl.Nr. 219 so zu teilen, dass auf der Gesamtfläche von derzeit m² ein Teil von ca m² für ein Doppelhaus abgeteilt werden kann. Dazu müsste entgegen dem Bebauungsplan die Teilungsgrenze neben das bestehende Wohngebäude verschoben werden. Auf dem Gesamtgrundstück sind laut Bebauungsplan 6 Wohneinheiten vorgesehen. Die weiteren Vorgaben des Bebauungsplans für das Teilgrundstück mit Grundfläche 130 m² und Grundfläche für Garagen mit N 40 bleiben bestehen. In der vorliegenden Änderung wurden die Vorgaben der Erbengemeinschaft berücksichtigt. Die bisher festgesetzte Grundfläche von 260 m² wurde auf das Bestandsgebäude 150 m² und den Neubau 110 m² aufgeteilt. Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 13 Abs. 2 Satz 1 und 3 BauGB durchzuführen. Ein Umweltbericht und Umweltprüfung sind nicht durchzuführen
3 3 Lfd.Nr.: Einbeziehungssatzung Nr. 58 zwischen Traubinger Straße / Straße Am Starzenbach hier: Erneute Abwägung In seiner Sitzung am hat der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss über die Einbeziehungssatzung beraten. Dabei wurde im Rahmen der Abwägung der Vorschlag von Herrn Reiser die Einbeziehungssatzung zu erweitern begrüßt. Für die weitere Vorgehensweise und Umsetzung sollte mit dem TSV ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden. Mittlerweile liegt der Vertrag vor. In der nun vorliegenden Abwägung soll erneut über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und einer möglichen Erweiterung der Einbeziehungssatzung um das TSV Grundstück beraten werden. Lfd.Nr.: Bauvoranfrage für eine energetische Optimierung des bestehenden Einfamilienhauses mit Erweiterung, Fl.Nr. 475/6, Zugspitzstraße 4 Antragsteller: Michael Bögl und Martina Chmelir Die Antragsteller planen im Rahmen einer Bauvoranfrage die Möglichkeiten zur Erteilung der erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan 32 westlich der Zugspitzstraße für die energetische Optimierung des bestehenden Einfamilienhauses mit Erweiterung. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans: Festsetzungen Bebauungsplan Ausführungsplanung Bauraum Die Anbauten liegen innerhalb des im Bebauungsplan ausgewiesenen Baufensters für Neubauten. Satteldach, Dachneigung Bestehendes Satteldach bleibt erhalten, Neigung 21. Die Anbauten erhalten Flachdächer. Durch die Anbauten, die das neue Baufenster berücksichtigen, entsteht ein leicht L- förmiger Baukörper. Eine ähnliche Form ist im Bebauungsplangebiet Nr. 32 realisiert. GRZ und GFZ 0,18 wird laut vorliegenden Berechnung eingehalten Kniestock 60 cm Wandhöhe: Talseitig von OK Gelände bis OK Dachhaut 3,60 m Zahl der Vollgeschosse: 1 Im Ausbaubereich kein Kniestock, da Flachdach Bestand bleibt unverändert, im Anbaubereich Überschreitung der Wandhöhe um 2,35 m auf 5,95 m. Wird durch Anbau nicht überschritten: 1
4 4 Fassadengestaltung: Verputztes Mauerwerk und Holz Bei Kniestock: Oberkante Fusspfette max. 60 cm über Fußboden DG Garagen wird lt. vorliegender Vorplanung eingehalten Kniestock wird nicht gebaut, da auf anzubauenden Teilen kein Satteldach ausgeführt wird. bleiben unverändert (1 Garage + 3 Stellplätze) Über die Ausbaumaßnahme hinaus sieht das energetische Konzept u.a. eine Wärmedämmverbundfassade und neue hochisolierende Fenster vor. Der verbleibende Energiebedarf soll mittels einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung gedeckt werden. Durch den Einbau eines Warmwasserspeichers kann überschüssige Wärme zeitverzögert genutzt werden. Abweichend zu den Vorgaben aus dem Bebauungsplan möchten die Antragsteller einen modernen zweigeschossigen Flachdachanbau an das bestehende Gebäude errichten. Dabei wird die Wohnfläche geringfügig und im Rahmen der Festsetzungen erweitert. Allerdings kommt es bei der Gestaltung mit einem Flachdach und der Wandhöhe zu erheblichen Überschreitungen der Vorgaben, so dass hier die Grundzüge der Bauleitplanung, eine maßvolle Bebauung des Ortsrandes zu ermöglichen, berührt werden und eine Änderung erforderlich wäre. Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stellt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht in Aussicht. Abst.Ergebn.: 5 für 2 gegen den Beschluss Lfd.Nr.: Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Würmseestadion an der Bernrieder Straße der Gemeinde Tutzing und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 für das Sondergebiet Würmseestadion hier: Stellungnahme der Gemeinde Feldafing gem. 4 Abs.1 BauGB Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger stellt die Gemeinde Tutzing den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 68 für das Sondergebiet Würmseestadion und die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Würmseestadion an der Bernrieder Straße vor. Die Gemeinde Feldafing wird als Nachbargemeinde beteiligt. Die Belange der Gemeinde Feldafing werden bei dem Vorhaben nicht berührt. Aus Sicht der Gemeinde Feldafing werden gegen o.g. Planungen keine Einwendungen vorgebracht.
5 5 Lfd.Nr.: Änderung der Tutzinger Ortsbausatzung der Gemeinde Tutzing hier: Stellungnahme der Gemeinde Feldafing gem. 4 Abs.1 BauGB Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger stellt die Gemeinde Tutzing den Entwurf der 2. Änderung der Tutzinger Ortsbausatzung vor. Die Gemeinde Feldafing wird als Nachbargemeinde beteiligt. Die Belange der Gemeinde Feldafing werden bei dem Vorhaben nicht berührt. Aus Sicht der Gemeinde Feldafing werden gegen die o.g. Planung keine Einwendungen vorgebracht. Lfd.Nr.: Bekanntgaben / Sonstiges GR Maier regt an, auch eine Ortsbausatzung aufzustellen, um z.b. die Errichtung von Einfriedungen zu regeln. GRin. Friedl-Lausenmeyer sieht keinen Anlass für eine Ortsbausatzung mit dem Hinweis auf die oft naturnah und parkähnlich gestalteten Gärten, die in Feldafing gleich in mehreren Bereichen angelegt wurden. Bürgermeister Sontheim sieht hier ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Die Gemeinde sollte hin und wieder städtebauliche Belange regeln, allerdings ist hier ein Bebauungsplan für einzelne Ortsgebiete wesentlich zielführender. GRin. Bergfeld stellt nochmals klar, dass im Einzelfall immer differenziert wird. Oft werden Thujahecken einfach negativ wahrgenommen. Aus Sicht von GRin. Schultheiß sind Thujahecken Bestandteil des Villencharakters in Feldafing. Ortsteilbeauftragter Hr. John unterstützt dies und sieht die Hecken als Bestandteil der Parklandschaft.
6 6 Des weiteren berichtet Hr. John vom Tourismusbeirat und dass bei der letzten Sitzung am die Mitarbeit der Gemeinde Feldafing bei der Errichtung des Nordic Walking Parks besonders hervorgehoben wurde. Bürgermeister Sontheim informiert über die Inbetriebnahme des Infoterminals. Reisende können sich jetzt direkt am Bahnhof über Übernachtungsmöglichkeiten, Gaststätten, Sehenswürdigkeiten usw. informieren. GRin. Friedl-Lausenmeyer frägt, ob der Antrag die Pfahlbauten vor der Roseninsel als Weltkulturerbe mit aufzunehmen bereits gestellt wurde. Der Antrag wird gestellt. Bürgermeister Sontheim ist aber grundsätzlich dagegen, weil dadurch neben den bestehenden noch mehr Schutzzonen eingerichtet werden. GRin. Bergfeld wurde in letzter Zeit von einigen Bürgern wegen der Geothermie angesprochen und schlägt vor, eine Exkursion zum Bohrturm, wie von der Gemeinde Bernried vor kurzem durchgeführt, um die Bedenken der Bürger auszuräumen. Bürgermeister Sontheim weist auf die Kausalitäten hin, dass unbegründet Angst geschürt wird. Daher ist zur Zeit so eine Exkursion noch nicht erforderlich. Demnächst wird ein Treffen mit den Stadtwerken München und anderen Anbietern stattfinden, um die weitere Vorgehensweise und Parameter abzustimmen. Bahnhof Der Einbau der Fenster im Bahnhofsgebäude läuft nach Plan, am Montag, den wird ein Pressetermin vor Ort stattfinden. Ende der Sitzung: Uhr Gefertigt: Genehmigt: Petra Spreen /wh Bernhard Sontheim 1. Bürgermeister
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