Individualrechtsschutz durch die chinesische Verfassung 1. Chinesische Menschenrechtauffassung
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- Hedwig Stein
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1 Individualrechtsschutz durch die chinesische Verfassung 1. Chinesische Menschenrechtauffassung Bezüglich chinesischer Menschenrechtauffassung, wie einige Gelehrte richtig bemerken, kann keine Rede von einem konfuzianischen Verständnis der VR China sein, natürlich scheidet auch eine Rezeption moderner westlicher bürgerlicher Menschenrechtauffassung für die offiziell marxistische VR China aus. Die These von vorstaatlichen, über zeitlichen, naturrechtlich fundierten oder gar auf Gott bezogenen Menschenrechten wird von Chinesen abgelehnt. Aus meiner Sicht erscheint der Marxistismus als die Grundlage der chinesischen Menschenrechtsauffassung, aber die massgeblichen Stellungnahmen entstammen nicht den marxistische Klassikern des 19. Jahrhunderts. Sie beruht auch nicht auf sog. asiatische Werte oder sog. ostasiatische Werte, die mit dem traditionellen Komfuzianismus verbinden, weil es überhaupt keine einheitliche asiatische Werte gibt. In der Tat war die UNO-Konzeption der Menschenrechte die wichtigste Grundlage für die Begündung der chinesischen offiziellen Menschenrechtsposition, das liegt daran, dass seit den 60er des 20. Jahrhunderts die UNO-Konzeption der Menschenrechte zunehmend unter dem Einfluss der Entwicklungsländer Asiens, Afrikas und Lateiamerikas entwickelt worden war. Die VR China gehört zu diesen Entwicklungsländern. Meiner Meinung nach sind die folgenden 4 Elemente bei der UNO-Konzeption der Menschenrechte bedeutsam: -Die grundsätzliche Gleichrangigkeit aller Menschenrechte; -Der Grundsatz der Souveränität und Gleichheit der Staaten; -Der Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegnheiten; -Ausnahmen vom Grundsatz der Nichteinmischung in Bezug auf 1
2 Menschenrechtsfragen. Was die einzelheiten der von UNO verabschiedeten menschenrechtsrelevanten Dokumente angeht, kann ich darauf nicht weiter eingehen. China hat bereits 21 internationalen Menschenrechtskonventionen ratifiziert. Wichtigsten sind folgt aufgeführt: Konventionen ( in der Reihenfolge der Ratifizierung) Das Übereinkommen vom zur Beseitigung jeder Ratifikationszeit Form der Diskriminierung der Frau Das internationale Übereinkommen vom betreffend die Ausmerzung aller Formen der Rassendiskriminierung Das Abkommen vom über die Rechtsstellung der Flüchtlinge Das Zusatzprotokoll vom über die Rechtsstellung der Flüchtlinge Das internationale Übereinkommen vom betreffend die Ausmerzung und Bestafung des Verbrechens der Apartheid Das Übereinkommen vom gegen Folter und andere grausame, unmenschenliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Das Übereinkommen vom über die Rechte des Kindes Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Recht vom Übrigens hat China am den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. 2
3 Die Summe der Ratifizierungen ist mehr als die der USA. 2. Generalklauseln des Menschenrechtes in der Verfassung Der Begriff der Menschenrechte tauchte bis 2003 in der chinesischen Verfassung nicht auf. Nach der beherrschenden traditionellen Konzeption von Politik und Kultur in China stehen Ordnung und Harmonie der Gesellschaft, des Staates, des Kollektivs und der Sippe über den Rechten, Interessen und sogar dem Leben des Individuums. Die absoluten Menschenrechte im westlichen Sinne wurden von den Chinesen nicht akzeptiert, was auf den Unterschied der kulturellen Traditionen zwischen Ost und West zurückzuführen ist. Nun wurde innerhalb der jüngsten Verfassungsrevision vom 11. März 2004 ein neuer Absatz über die Menschenrechte hinzugefügt, Schutz der Menschenrechte ist zum ersten Mal in der Verfassung verankert, und zwar aus zwei Gründen: A. Für die inländische Politik hat die chinesische Regierung in diesen Jahren das Konzept zur Förderung der allseitigen Entwicklung des Menschen aufgestellt und wiederholt betont, dass das Prinzip Der Mensch ist der Maßstab geltend gemacht werden soll. B. Damit wird gezeigt, dass der Staat den Menschenrechten immer größere Beachtung schenkt; in der internationalen Politik hat China seit den 90er Jahren verschiedene Dialoge mit westlichen Ländern über Menschenrechte aufgenommen und veröffentlicht regelmäßig Berichte über den Zustand der Menschenrechte in China. Dass die Ergänzung Der Staat respektiert und schützt die Menschenrechte in die Verfassung (Art.33) aufgenommen wurde, zeigt, dass sich die Haltung der chinesischen Regierung den international anerkannten Wertschätzungen und Konzepten von Menschenrechten annähert. Einige chinesische Gelehrte weisen darauf hin, dass die Menschenrechte in 3
4 China für viele Chinesen, insbesondere für Beamte, ein sensibler und negativer Begriff geworden ist, weil die westlichen Länder - vor allem die USA - seit langem China in diesem Punkt kritisieren. Dieser Begriff wird durch die diesmalige Verfassungsrevision positiv belegt. Die Verfassungsrevision trägt zur Steigerung des rechtlichen und demokratischen Bewusstseins der Chinesen einerseits und zur Beschleunigung der politischen Reform in China andererseits bei. Dazu meine ich auch, dass durch die Verfassungsrevision dem Rechtsschutz der Bürger eine bisher nicht gekannte Bedeutung beigemessen wird. Die Aufnahme des Absatzes über die Menschenrechte in die Verfassung wird dazu führen, dass in Zukunft in China nicht nur in der Gesetzgebung, sondern auch in der Administration dem Schutz von Menschenrechten mehr Beachtung eingeräumt wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden die Rechte der Bürger, insbesondere die von sozial schwachen Gruppen, behutsam behandeln werden und Ehrfurcht vor den durch die Verfassung geschützten Menschenrechten haben werden. 3. Vergleich mit der UNO-Konzeption(die 2 Pakte) Die Menschenrechte in China befinden sich in einem Prozess der Entwicklung und Verbesserung. Obwohl noch zahlreiche Unzulänglichkeiten im Schutz der Menschenrechte bestehen, stellt die Verfassungsrevision nach allgemeiner Einschätzung einen guten Anfang dar. Die Ergänzung des die Menschenrechte betreffenden Absatzes in der Verfassung reicht noch nicht aus. Meiner Ansicht nach sollten die Menschenrechte auch in konkreten Gesetzen verankert werden. Lassen Sie mich einen Vergleich vor allem mit den zwei wichtigsten UNO-Pakte über Menschenrechte anstellen. Vergleich zwischen chinesicher Verfassung und UNO-2 Pakte 4
5 Pakt über bürgerliche und politische Rechte Chinesische Verfassung Chinesische Verfassung Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Recht Art.1 Recht auf Art.1 Recht auf Selbstbestimmung Selbstbestimmung Art.3 die Art.48 Ver Art.42 Ver. Art.6 Recht auf Gleichberechtigung Arbeit Von Mann und Frau Art.6 Recht auf Leben Art.7 Folterverbot Art.8 Verbot der Art.42 Ver. Art.43Ver. Recht auf Erholung Art.45Ver. Recht Art.7 Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbebingungen Art. 8 Recht auf Teilnahmen und Bildung der Werkschaften Art.9 Recht auf Skalaverei auf materielle Soziasicherheit Und Skalavenhandel Unterstützung Art.9 Recht auf Art.3Ver. Art.49 Ver. Art.10 besonder Persönliche Freiheit Recht auf Schutz der Ehe, und Sicherheit Art.10 Recht auf Freiheit der Person bei Freiheitsentzug Persönliche Freiheit der Familie, der Mutter und des Kindes Art.11 Recht auf einen angemessenen Lebensstandard Art.11 Verbot der Schulhaft Art.21 Ver. Art.12 Recht auf Gesundheit 5
6 Art.12 Freizügigkeit Art.46 Ver. Art.13,14 Recht auf Bildung Art.13 Schutz der Ausländer Art.14 Recht auf Art.32 Ver Art.47 Ver. Art.15 Recht auf Art.33 Ver kulturelles Leben Gleichheit vor Gericht Art.15 Verbot der Rückwirkung Art.16 Anerkennung Art.38 Ver der Rechtsfähigkeit Art.17 Rechte zum Schutz des Privatslebens, der Familie, der Wohnung und des Schriftverkehres Art.49 Rechte Schutz Familie Art.39 Wohnung Art.40Ver. Ver. zum der Ver. Schriftverkehr Art.18 Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheiten Art.19 Recht auf Art 36 Ver. Religion- und Glaubenfreiheiten Art 35 Ver. Meinungsfreiheit und Rede- und -äusserung Publikations- freiheit Art Art.35 Ver. Versammlungs- und 6
7 Vereinigungsfreiheit Art. 23 Recht auf Bildung der Ehe und Familie Art. 24 Recht des Kindes Art.49 Ver. Schutz Ehe Art.49 Ver. von Art.25 Art.2, 34 Ver. Teilhaberechte Art.26 Art.33 Ver. Gleichheitsrechte Art.27 Minderheitenschutz Art.9 Recht auf Art.4, 45-49, 50,52 Ver. Art.41 Ver. Entschädigung Art.11,13 Ver. Schutz des Eigentums Art.32 Ver. Asylrecht Art.41Ver. Anklagerecht Die Tabelle lässt erkennen, dass Unterschiede Zwischen der chinesischen Verfassung und den 2 Pakte existieren. A. Hinsichtlich der Politischen Menschenrechte mangelt es in der Verfassung an 12 Rechte, und zwar Recht auf Selbstbestimmung, Recht auf Leben, Folterverbot, Verbot der Skalaverei und Skalavenhandel, Recht auf Freiheit der Person bei Freiheitsentzug, Verbot der Schulhaft, Freizügigkeit, Verbot der Rückwirkung des Gesetzes, Schutz des Privatslebens, Recht auf Bildung der Familie, Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheiten, Schutz der religiösen 7
8 Minderheiten. Im Politischen Pakt fehlet es an Schutz des Eigentums, Asylrecht und Anklagerecht. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Menschenrechte regelt die Verfassung keine Recht auf Selbstbestimmung, Recht auf Teilnahme und Bildung der Gewerkschaften und Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. B. Der Geltungsbereich für Rechte der Minderheiten ist zwischen der chinesischen Verfassung und den politischen Pakt wesentlich unterschiedlich, es beinhält in der Verfassung 12 Arten von Rechten. Deren 12 Subjekte sind Alter, Jugend, Kranke, Behinderte, Familie eines Armeeangehörigen, Mutter, Kinder, Frau, Auslandschinese(Überseechinese, chinesische Staatsbürger), zurückgekehrte Auslandschinese, die im Inland lebenden Familienangehörigen der Auslandschinese, und Angehörigen der 55 nationalen Minderheiten. Ethnische, religiösen oder sprachliche Minderheiten ausserhalb, die lediglich in dem politische Pakt unfasst wurden. C. Die meisten in der Verfassung festgelegten Rechte gehören zu den Bürgerrechten, hingegen sind die meisten im den politische Pakt geregelten Rechte Menschenrechte, die Jedermann geniessen kann. Als Gründe für die Unterschiede wurden Folgende Faktoren abgegeben: -In der Tat sind die in der Verfassung fehlenden Rechte in Gesetzen, wie im StGB, in der StPO, festgesetzt worden. Die offentsichtlichen Ursachen darfür sind, dass die chinesische Regierung lange den Menschenrechten keine Bedeutung beigemessen hat. -In der ganzen Bevölkerung ist das Menschenrechtsbewusstsein auch wegen der pflichtorientierten Tradition schwächer. China hat bis 1998 nur die zwei Menschenrechtspakte unterzeichnet, deshalb hat der Gesetzgeber bei den Verfassungsrevisionen selten mit internationalem Standard der Menschenrechte gerechnet. Ich hoffe und meine, dass diese Lage, durch die Einführung das Artikels in der Verfassung Der Staat respektiert und schützt die Menschenrechte, ändern wird. 8
9 Allerdings sollte man auch nicht verschweigen, dass die Gewährleistung der grundlegenden Menschenrechte der Bürger durch die chinesische Verfassung und Gesetze im Zug der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung noch einer ständigen vervollkommtnet und Intensivierung bedarf. In: Theorie und Prakxis des Menschenrechtsschutzes Collected Papers on the Seventh Sina-German Symposium of Human Rights, Foreign Language Press, Anschrift: Prof. Dr. ZHENG Yongliu Institute for Legal Philosophy China University of Politics and Law 25 Xitucheng Road, Beijing, China. 9
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