Forum 8: Thema: "frühe Hilfe, neue Horizonte Jugendhilfe trifft Soziotherapie

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1 Kompetenz in Sucht und Psychosomatik Forum 8: Thema: "frühe Hilfe, neue Horizonte Jugendhilfe trifft Soziotherapie AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft Ein Familienunternehmen seit Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e.v. "Sucht bewegt - Zugangswege erweitern!" Referentin: Sabrina Sauren Dipl. Sozialarbeiterin/ M.A. Sozialmanagerin 1 Heidelberg, den 15. Juni 2016

2 Inhaltliche Gliederung Ausganglage Jugendhilfe was bedeutet dies? Vorstellung der aktuellen Umsetzung der Jugendhilfe am AHG Therapiezentrum Loherhof Bedarfsanalyse nach aktuellen Befragungen Visionen 2

3 Ausgangslage circa 1/3 unserer betreuten Klienten sind junge Erwachsene, unter 27 Jahre aktuell sind circa 10% der Klienten unter 18 Jahre, wobei bislang die Zielgruppe U18 nicht bewusst forciert wurde 3

4 Ausgangslage 4/5 der jungen Klienten weisen Cannabisabhängigkeit i.v.m. psychischen Störung (Psychose, Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen, schweren Depressionen) auf Bei circa der Hälfte der jungen Klienten liegt zudem eine Alkoholabhängigkeit bzw. -abusus und/oder spielsüchtiges Verhalten (Computerspielsucht aber auch Wetten oder Automatenspielen) vor 4

5 Jugendhilfe was bedeutet dies? 1 SGB VIII (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieses Rechtes insbesondere. 5

6 Jugendhilfe was bedeutet dies? 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligung zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 6

7 Anspruchsgrundlagen nach SGB VIII Wenn eine dem Wohl des Kindes entspr. Erziehung nicht gewährleistet ist, haben Eltern Anspruch auf Hilfe zur Erziehung gem. 27 SGB VIII Wenn Kinder und Jugendliche länger als 6 Monate seelisch behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, haben sie Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. 35a SGB VIII 7

8 Anspruchsgrundlagen nach SGB VIII Wenn die indiv. Situation oder Persönlichkeitsentwicklung es erforderlich machen, haben junge Volljährige Anspruch auf Hilfe für junge Volljährige gem. 41 SGB VIII Wenn Sie um Obhut bitten, haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Inobhutnahme 42 SGB VIII 8

9 Formen der Jugendhilfe gem SGB VIII Familienunterstützende Hilfen Familienergänzende Hilfen Familienersetzende Hilfen Erziehungsberatung ( 28) Soziale Gruppenarbeit ( 29) Erziehungsbeiständ e ( 30) Sozialpädagogische Familienhilfe ( 31) Tagesgruppen ( 32) Gemeinsame Wohnformen für Väter/Mütter und Kinder Sozialpädag. Tagespflege Vollzeitpflege ( 33) Heimerziehung / sonstige Wohnformen ( 34) Intensive sozialpädagogisch e Einzelbetreuung ( 35) 9

10 Formen der aktuellen Umsetzung der Jugendhilfe am TRZ Loherhof Außenstelle DN Familienersetzende Hilfen gem. 34 und 35 Gruppenorientierte Hilfen, hier: ambulante Betreuung in Wohngruppe ( 34) Einzelfallorientierte Hilfen, hier: intensive sozialpädag. Einzelbetreuung in eigener Wohnung ( 35) 10

11 Aktuelle Zielgruppe der Außenstelle Düren Suchtkranke Jugendliche (zwischen 17 und 18 Jahren) und Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren), die im Rahmen der Jugendhilfe betreut werden. 11

12 Gruppenorientierte Hilfe Intensivwohngruppe für junge Erwachsene 34 bei der Außenstelle Düren eine ambulante Betreuung, die über das übliche Betreuungsangebot hinausgeht, mind. 6,5-9 Fls pro Woche tägliche Betreuungsangebote, dabei Kombination von Einzelbetreuung gem. indiv. Hilfeplan und Tagesstruktur wöchentl. themenzentrierte Gesprächsgruppe zum Thema Sucht Personelle Besetzung täglich von 8:00 Uhr bis mind. 15:00 Uhr 12

13 Einzelfallorientierte Hilfe Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 bei der Außenstelle Düren angelehnt an Eingliederungshilfe gemäß SGB XII, d.h. Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach 53 Abs.3 und 4 Satz 1, den SGB VIII Betreuung in eigener Wohnung mit mind. 4,0 FLS pro Woche gem. indiv. Hilfeplan teils nehmen Klienten an Tagesstruktur in Intensivwohngruppe teil Anbindung an Gruppenangebote für junge Erwachsene 13

14 Konzept der Jugendhilfe am TRZ Loherhof Soziotherapeutischen Ansatz Soziotherapie fördert nach Dörner und Plog (1978):... die normalen, regelhaften, allgemeinen, alltäglichen, gesunden, nicht an Krankheit gebundenen, d.h. freien Anteile eines Individuums." 14

15 Konzept der Jugendhilfe am TRZ Loherhof Soziotherapeutischen Ansatz In dem Maße, in dem ein Patient in unbestimmten, in allgemeinen, d.h. auch in informellen Situationen seine Reaktionen auf Anforderungen aus dem Alltag, auf Regeln, auf Normales, Banales kennen und überprüfen lernen kann, in dem Maße findet Soziotherapie statt. (vgl. Steingass et. al. 2000:14). 15

16 Übertragung auf Praxisarbeit der Jugendhilfe Soziotherapie in Intensivwohngruppen = Auseinandersetzung mit dem Normalen, mit Bedürfnissen wie Essen, Trinken, Schlafen, Wohnen, Tätigsein, sowie mit Grundregeln, Notwendigkeiten und Pflichten. = Im alltäglichen Zusammenleben werden verlorengegangene Fähigkeiten und Fertigkeiten trainiert, die den Bewohnern eine soziale Integration und größere Selbstständigkeit erlauben. 16

17 Übertragung auf Praxisarbeit der Jugendhilfe Fazit: Soziotherapie hilft den Betroffenen, Teil der Gemeinschaft zu bleiben und nicht in soziale Isolation zu geraten 17

18 Finanzierung der Jugendhilfe Kostenträger sind örtliche Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte Die Entgeltvereinbarung gem. 77 SGB VIII für die Arbeit im Bereich der Jugendhilfe wurde von der AHG bereits im April 2010 erworben. Allerdings müssen die Entgeltsätze mit jeden Jugendamt individuell verhandelt werden. 18

19 Mitwirkung und Hilfeplan 36 SGB VIII Gemäß 36 SGB VIII ist eine Kooperation zwischen den Fachkräften der Behörde und den beteiligten Hilfesuchenden Voraussetzung. Eltern und/oder Hilfesuchender muss den Erstantrag persönlich stellen Es finden mehrmals jährlich persönliche Hilfeplangespräche mit dem Jugendlichen ggf. mit dem Personensorgeberechtigten und dem Leistungserbringer statt 19

20 Bedarfsanalyse nach aktuellen Befragungen der Jugendämter Für die Betreuung jugendlicher Suchtkranker (14 bis 17 Jahre) fehlen suchtspezifische Angebote Es besteht ein Bedarf hins. stationärer und teilstationärer Jugendhilfeangebote insbesondere für minderjährige Suchtkranke Es fehlen Wohngruppenplätze für Jugendliche aber auch junge Volljährige mit einer Suchterkrankung (14 bis 21 Jahre) 20

21 Visionen Erweiterung der Zielgruppe -> unterschiedliche Betreuungsformen für Jugendliche (zwischen 14 und 18 Jahren) Sukzessiver Ausbau der Eingliederungshilfen, wie die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. 35 aber auch Schaffung von mehr Wohngruppen gem. 34 insbesondere auch für Minderjährige Suchtkranke Aufnahme des Angebots der Sozialpädagogischen Familienhilfe bei suchtbelasteten Familien 21

22 Quellenangaben Sozialgesetzbuch (2012): Bücher I-XII. Allg. Teil, Grundsicherung, Arbeitsförderung, Gem. Vorschriften, Kranken-, Renten-, Unfallvers., Kinder-/Jugendhilfe, PflegeVers., Sozialhilfe [Broschiert], 41. Auflage. München. Steingass, H.P., Dreckmann, I., Evertz, P., Huf, A., Knorr,D., Kreuels, A., Linder, H.T., Tichelbäcker, H., Verstege, R. (2000): Soziotherapie chronisch Abhängiger - ein Gesamtkonzept -. Geesthacht, Neuland-Verlagsgesellschaft mbh.in: df (Stand: )

23

24 Kompetenz in Sucht und Psychosomatik Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Sabrina Sauren AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft Ein Familienunternehmen seit 1973 Mögliche Kontaktwege: Telefonisch unter unter der Adresse 24

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