Praktikumsvereinbarung

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1 Praktikumsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg, diese vertreten durch den Kanzler, Durchführende Einrichtung: Institut für Organische Chemie der Universität Würzburg und - nachstehend Ausbildungsbetrieb genannt - wird zum Zwecke der Ausbildung von Chemielaboranten und Chemielaborantinnen im Rahmen eines Praktikums folgendes vereinbart: 1. Gegenstand der Vereinbarung 1.1 Gegenstand der Vereinbarung ist die Regelung der überbetrieblichen Ausbildung von Chemielaboranten und Chemielaborantinnen des Ausbildungsbetriebes im Rahmen eines Praktikums, das vom Institut für Organische Chemie angeboten und durchgeführt wird. 1.2 Das Praktikum wird an vier Tagen im Zeitraum vom März 2019 jeweils in der Zeit von Uhr im Praktikumslabor 001 im Zentralgebäude Chemie der Universität Würzburg abgehalten. 2. Durchführung des Praktikums 2.1 Das Praktikum dient der Vermittlung prüfungsrelevanter experimenteller Fertigkeiten aus dem Bereich Analytik und Spektroskopie. 2.2 Den Teilnehmern und Teilnehmerinnen des Praktikums werden vollständig ausgestattete Laborplätze zur Verfügung gestellt. Sie erhalten alle zur Durchführung der Praktikumsversuche benötigten Chemikalien und Verbrauchsmaterialien gestellt.

2 2 von Die Betreuung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfolgt durch Ausbilder und Ausbilderinnen des Instituts für Organische Chemie und der am Praktikum teilnehmenden Ausbildungsbetriebe. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Instituts für Organische Chemie für die Durchführung des Praktikums übt/üben der/die jeweils in den Praktikumsstunden anwesende(n) Betreuer oder Betreuerinnen auch die fachliche Aufsicht aus. 2.4 Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen wie auch die Betreuer und Betreuerinnen der teilnehmenden Ausbildungsbetriebe erhalten eine Einweisung vor Ort durch Herrn Dr. Ledermann bzw. Herrn Ingo Ehrensberger. 3. Ausbildungsteilnehmer und Ausbildungsteilnehmerinnen 3.1 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren das Praktikum als Teil ihrer Ausbildung zum Chemielaboranten oder zur Chemielaborantin im Rahmen ihres Ausbildungsverhältnisses mit dem Ausbildungsbetrieb. 3.2 Das Institut für Organische Chemie behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer abzulehnen. 3.3 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die für das Praktikumslabor und das Zentralgebäude Chemie geltende(n) Ordnung(en) zu beachten, die Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihnen übertragenen Arbeiten zu verwenden. 3.4 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben während der Praktikumszeiten anwesend zu sein. 3.5 Der Ausbildungsbetrieb meldet... (Anzahl) Teilnehmer oder Teilnehmerinnen (siehe Anlage) für das Praktikum an. 4. Betreuer/Ausbilder und Betreuerin/Ausbilderin 4.1 Zur Betreuung und zur Ausübung der Aufsicht stellt der Ausbildungsbetrieb... (Anzahl) Betreuer/Ausbilder oder Betreuerin/Ausbilderin (siehe Anlage) für das Praktikum zur Verfügung. Der Betreuer oder die Betreuerin muss aufgrund seiner oder ihrer Ausbildung und seiner oder ihrer Berufstätigkeit und -erfahrung in der Lage sein, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Praktikums zu betreuen und zu beaufsichtigen. 4.2 Der Betreuer oder die Betreuerin nimmt seine oder ihre Aufgaben nach Absprache mit dem Institut für Organische Chemie wahr. Im Übrigen finden die Ziffern 3.2 bis 3.4 entsprechende Anwendung.

3 3 von 5 5. Institut für Organische Chemie Das Institut für Organische Chemie führt das Praktikum durch. Sowohl die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Praktikums als auch die Ausbilder und Ausbilderinnen der teilnehmenden Ausbildungsbetriebe haben die Anweisungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die einschlägigen sicherheitstechnischen Vorschriften zu befolgen. 6. Kosten Pro Teilnehmer oder Teilnehmerin werden dem Ausbildungsbetrieb pauschal in Rechnung gestellt. 7. Haftung 7.1 Der Ausbildungsbetrieb haftet für die Schäden, die die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Praktikums sowie die Betreuer und Betreuerinnen im Rahmen der Durchführung des Praktikums schuldhaft verursachen. 7.2 Der Ausbildungsbetrieb trägt dafür Sorge, dass sowohl die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Praktikums als auch die Betreuer und Betreuerinnen über einen entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, der ihre Teilnahme bzw. die Betreuungs- und Aufsichtstätigkeit während des Praktikums ausreichend absichert. 7.3 Die Haftung der Universität Würzburg wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 8. Vertragsdauer 8.1 Die Vereinbarung wird abgeschlossen für den in Ziff. 1.2 benannten Zeitraum. 8.2 Unberührt bleibt das Recht der Parteien, die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen zu können. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn Vertragspflichten nachhaltig schuldhaft verletzt werden. 9. Schlussbestimmungen 9.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei ein Schriftwechsel genügt. Die Rechtswirksamkeit irgendwelcher mündlichen Vereinbarungen ist ausdrücklich abbedungen.

4 4 von Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden jedoch unwirksame Bestimmungen unverzüglich durch solche Vereinbarungen ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am Nächsten kommen. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in der Vereinbarung. 9.3 Diese Vereinbarung unterliegt hinsichtlich ihres Zustandekommens und in all ihren Wirkungen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9.4 Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist soweit gesetzlich zulässig Würzburg. 10. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien mit dem Datum der zuletzt geleisteten Unterschrift in Kraft. 11. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung des Vertrages...., den... Würzburg, den... Für den Ausbildungsbetrieb Für die Universität Würzburg i.a. Dr. Christian Stadler

5 5 von 5 Anlage zur Praktikumsvereinbarung Namen der teilnehmenden Auszubildenden 1) Name: Vorname: 2) Name: Vorname: 3) Name: Vorname: 4) Name: Vorname: 5) Name: Vorname: Namen der zur Verfügung gestellten Betreuer/Ausbilder 1) Name: Vorname: 2) Name: Vorname: Rechnungsanschrift des Ausbildungsbetriebs und Ansprechpartner

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