Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung
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- Kristina Kolbe
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1 Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung
2 Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner der letzten Schulstufe Bei 1 Nicht genügend im Jahreszeugnis WH vor den Klausurarbeiten positiv Antritt Haupttermin negativ Wiederholung der WH im Herbst positiv RP im 1. NT negativ WH der 8. Klasse KEIN RP-Antritt bei EINEM oder mehreren Nicht genügend im Jahreszeugnis der 8. Klasse
3 Zeitplan zur skrp 7. Klasse bzw. vorletzte Schulstufe: VWA 1. Semester 2. Semester Sept. Okt. Nov. Dez. Jän. Feb. März April Mai Juni Juli VWA: Themenfindung Themenfestlegung Erstellung des Erwartungshorizonts Einreichung der Themenstellung (Thema und Erwartungshorizont, Ausfüllen des Online-Formulars) Ende März: Übermittlung der Themenstellung durch die Schulleitung an die Schulbehörde 1. Instanz ( 8 Abs. 2 und 3 RPVO) Ende April: Zustimmung oder Setzung einer Nachfrist durch die Schulbehörde 1. Instanz ( 8 Abs. 2 und 3 RPVO)
4 1. Säule: Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)
5 Prüfungsgebiet: VWA + Präsentation und Diskussion für alle Schüler/innen verpflichtend Thema: Themenfindung Einvernehmen zwischen Betreuer/in und Schüler/in im 1. Semester der vorletzten Schulstufe Thema, nicht Gegenstand jede Lehrperson der Schule als Betreuer/in wählbar grundsätzlich bis zu 3, höchstens jedoch 5 Arbeiten pro Betreuer/in pro Jahrgang
6 Am Gym.Lienz: Einreichung des Themas mit Erwartungshorizont an Direktor bis Ende November (Zeit für Vorbegutachtung) mit eigenem Formular! Im Formular auszufüllen: (von Schüler zu verfassen): persönlicher Impuls und erste Basisliteratur (obligat) geeignete Leitfragen (obligat) angestrebte Methoden (obligat) ungefähre Gliederung der Arbeit (obligat)
7 Einreichung des Themas mit im Zuge der Themenfindung vereinbartem Erwartungshorizont bis Ende Jänner der vorletzten Schulstufe unter Genehmigung des Themas zuerst durch Betreuungslehrer, dann durch Direktorin und schließlich durch Landesschulinspektor/in bis Ende April bzw. Neuvorlage innerhalb einer gesetzten Nachfrist
8 Durchführung: Ziele der VWA beachten (eigenständiges Arbeiten ) Betreuung: kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe; aber Selbstständigkeit muss gewahrt bleiben Erstellung eines Begleitprotokolls durch Schüler/in (jedenfalls Arbeitsablauf, verwendete Hilfsmittel und Hilfestellungen) Beilage zur VWA
9 Umfang der Arbeit: (ca ) bis max Zeichen (inklusive Leerzeichen, exklusive Vorwort, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie sonstige Verzeichnisse, inklusive Abstract mit ca bis Zeichen) gilt bei Teamarbeit pro Schüler/in Abstract auf D oder E (ca bis Zeichen inklusive Leerzeichen): schlüssige Darlegung des Themas, der Fragestellung, der Problemformulierung und der wesentlichen Ergebnisse VWA kann auch in besuchter FS verfasst werden Präsentation und Diskussion in dieser FS möglich auf Wunsch des Schülers/der Schülerin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder Abgabe der VWA + Begleitprotokoll: bis Ende der 1. Woche des 2. Semesters der letzten Schulstufe (in digitaler (Plagiats-Scan) und in zweifach ausgedruckter und gebundener Form)
10 Präsentation und Diskussion, Beurteilung: Präsentation und Diskussion der VWA: - Termin von LSR festzulegen direkt nach den Osterferien - Dauer pro Schüler/in: 10 bis 15 Minuten (überwiegender Teil der Zeit für Diskussion) - Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in Beurteilung nach 8 relevanten (Teil)Kompetenzen: Selbstkompetenz, inhaltl. Kompetenz, Informationskompetenz, sprachl. Kompetenz, Gestaltungskompetenz (formale Kriterien) bei der schriftl. Arbeit strukturelle und inhaltl. Kompetenz, Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz bei der Präsentation Diskursfähigkeit bei der Diskussion alle zumindest mit überwiegend bewertet
11 Bei negativer Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA durch die Prüfungskommission: Festlegung und Einreichung einer neuen/modifizierten Themenstellung (auch neue/r Prüfer/in möglich) innerhalb von 4 Wochen Genehmigung durch LSR innerhalb von 2 Wochen (oder Nachfrist für Neuvorlage) keine Betreuung mehr vorgesehen Zeiträume für Abgabe der VWA: 1. Unterrichtswoche, erste 5 Unterrichtstage im Dezember, 1. Woche des 2. Semesters) trotzdem Antreten zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung möglich
12 Bei positiver Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA, aber fehlender Zulassung zur (schriftlichen und mündlichen) Reifeprüfung): Gesamte Säule VWA inklusive schriftliche Arbeit sowie auch die Präsentation und Diskussion sowie deren abschließende Note im Reifeprüfungszeugnis bleiben erhalten
13 VWA-Datenbank: Benutzernamen = -Adresse
14 VWA-Datenbank:
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17 Wichtig für die VWA-Datenbank: KEINE Rechtschreibfehler! Alle Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden! Nach dem Klick auf Themenstellung speichern und einreichen bekommt der Betreuungslehrer ein Mail mit der Bitte um Genehmigung danach Herr Direktor danach die Frau Landesschulinspektorin
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20 Wichtig für SchülerInnen der 7. Klassen: VWA-Antrag zur Durchführung auf unserer Homepage im Schülerbereich unter es geht vor allem um Thema Betreuer MIT Untschrift weiters um Sprache, inhaltliche Zuordnung persönlicher Impuls und erste Basisliteratur geeignete Leitfragen angestrebte Methoden ungefähre Gliederung
21 2. Säule: Schriftliche Reifeprüfung (Klausuren und Kompensationsprüfungen)
22 Klausuren 3 Klausuren Deutsch Mathematik lebende Fremdsprache (mit mindestens 10 WSt der OS) obligat 4. Klausur weitere Fremdsprache oder anderes Prüfungsgebiet (DG, BiU, PH) fakultativ
23 Prüfungsgebiete mit standardisierten (zentralen) Aufgabenstellungen: Deutsch Fremdsprachen (E, F, ITA, L6, L4) Mathematik Nicht standardisiert: DG Physik Biologie
24 (mündliche) Kompensationsprüfung: = Möglichkeit eine negative schriftliche Klausur mit einer mündlichen Prüfung zu kompensieren. gehört zur 2. Säule (Klausurprüfung), ist daher nicht öffentlich (im Gegensatz zur mündlichen Reifeprüfung) Bekanntgabe einer negativen Klausurnote: 11 Tage vor Beginn der mündlichen Kompensationsprüfung Beantragung durch Prüfungskandidat/in schriftlich an der Schule spätestens drei Kalendertage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung einer Klausurarbeit (standardisiert oder nicht standardisiert) mittels Anmeldeformular (Homepage Gym)
25 Mündliche Kompensationsprüfung: Alternative: Wiederholung der Klausurprüfung ab dem nächsten Termin Termin - wird bei standardisierten Prüfungsgebieten durch Verordnung vom bmb festgelegt aktuelle Termine auf - an die unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt
26 3. Säule: Mündliche Reifeprüfung
27 3. Säule: Mündliche Reifeprüfung 2 Teilprüfungen (bei 4 Klausuren) oder 3 Teilprüfungen (bei 3 Klausuren) aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten Prüfungsgebiete frei wählbar
28 Wählbare Prüfungsgebiete: grundsätzlich: alle bis zumindest zur vorletzten Schulstufe besuchten (schulautonomen) Gegenstände mit mindestens 4 JWST in der OS (also auch vertiefende WPG mit 4 JWSt) Ausnahmen: - zusätzlicher WPG lebende FS erst ab 6 JWSt - zusätzlicher WPG Informatik erst ab 6 JWSt - ME, BE: 4-jährig in OS - (2 Jahre Pflichtgegenstand + 2 Jahre alternativer Pflichtgegenstand; - aber vertiefender oder zusätzlicher WPG ME oder BE auch 2-jährig wählbar) Gesamtsumme an JWSt der gewählten Prüfungsgebiete: - bei 2 Prüfungsgebieten: 10 JWST in OS - bei 3 Prüfungsgebieten: 15 JWST in OS - Aufstockung mit vertiefendem WPG möglich
29 Themenbereiche: Anzahl: - grundsätzlich: Jahreswochenstunden in der OS mal 2 bis mal 3, aber maximal 18 (z.b. D, E, M: 18; GWK mit 7 JWST: 14-18; WPG mit 4 JWST: 8-12) - Ausnahmen: 4-jährige Fremdsprache (auch Latein): 14 3-jährige leb. Fremdsprache (zb wia oder wfa): 8-12 Religion (je nach Lehrplan): bei PG+WPG: Anzahl aliquot zu Stunden beider Gegenstände Umfang: mind. 2 Aufgabenstellungen müssen möglich sein Kundmachung bis spätestens Ende November auf Homepage im Schülerbereich im Abschnitt Aktuelle Reifeprüfungstermine
30 Arbeitsgemeinschaften zw. Schriftlicher und mündlicher Reifeprüfung: In der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Prüfung können Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung eingerichtet werden. Die Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat bis zu vier Unterrichtseinheiten pro ein Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstand zu umfassen. In den Arbeitsgruppen sind die prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen im jeweiligen Prüfungsgebiet zu behandeln, Prüfungssituationen zu analysieren und lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte zu geben. Ausmaß: 4 UE pro Schulstufe pro Fach
31 Vorbereitungs- und Prüfungszeiten: angemessene Vorbereitungszeit von mindestens 20 Minuten (wie bisher), in leb. FS mindestens 15 Minuten längere Vorbereitungszeit z.b. in DG, Informatik, Naturwissenschaftlichen Fächern wie PH, CH, BIU mit Versuchen Prüfungszeit: 10 bis 20 Minuten (in der Regel 15 Minuten); nicht länger als für Gewinnung einer sicheren Beurteilung erforderlich
32 RPVO 30, Abs. 5: Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Prüfer/in und Kandidat/in Prüfung zur Gänze oder in wesentlichen Teilen in einer leb. Fremdsprache abzulegen mangelnde Kenntnisse in leb. Fremdsprache ohne Relevanz für Beurteilung; Vermerk im RP-Zeugnis
33 Prüfungskultur: Prüfer/in je nach Aufgabenstellung bei geteilten Fächern (z.b. modulare WPG) auch 2 Prüfer/innen mögl. Beginn: Bekanntgabe der Beantwortungsstruktur durch Kandidat/in 1. Teil (ca. 5 Minuten): grundsätzlich monologisch (ohne frühe Unterbrechungen), Darlegen der eigenen Aufgabenbehandlung, Präsentation 2. Teil (ca. 10 Minuten): Prüfungsgespräch (dialogisch) - deutlich mehr Redeanteil für Kandidat/in - keine Fülltexte - Eingehen auf verschiedene Kompetenzstufen - Beteiligung des Beisitzers/der Beisitzerin möglich
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