Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) Diagnosen und Prozeduren der Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern

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1 Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) Diagnosen und Prozeduren der Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern Oktober 2007 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe VIII A Gesundheit, Telefon: +49 (0) ; Fax: +49 (0) oder gesundheitsstatistiken@destatis.de Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2007 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 1 Angaben 1.1 Bezeichnung der Statistik Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) 1.2 Berichtszeitraum Der Berichtszeitraum umfasst den 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember (Kalenderjahr) 1.3 Erhebungs- und Liefertermin Die Daten werden kontinuierlich über das Berichtsjahr von den Krankenhäusern erfasst. Die Krankenhäuser übermitteln jeweils zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr ihre Daten an eine von den Selbstverwaltungspartnern (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Spitzenverbände der Krankenkassen, Verband der privaten Krankenversicherung) nach 17b Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) benannte DRG-Datenstelle auf Bundesebene. Die DRG-Datenstelle bzw. das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelt jeweils bis zum 1. Juli die Daten aus der Datensammlung nach 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) an das Statistische Bundesamt. 1.4 Periodizität Die Daten werden jährlich erhoben, eine Veröffentlichung erfolgte erstmalig durch das Statistische Bundesamt für das Berichtsjahr Regionale Gliederung Erhebungsbereich ist das gesamte Bundesgebiet. Erhoben werden die Daten bis auf Gemeindeebene. Maßgeblich für die regionale Zuordnung ist die Postleitzahl. 1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungsgesamtheiten Die Erhebung erstreckt sich auf alle Krankenhäuser, die nach dem DRG-Vergütungssystem abrechnen und dem Anwendungsbereich des 1 KHEntgG unterliegen. Einbezogen sind darin auch Krankenhäuser der Bundeswehr, soweit diese Zivilpatienten behandeln und Kliniken der Berufsgenossenschaften, soweit die Behandlungskosten nicht von der Unfall- sondern der Krankenversicherung vergütet werden. Ausgenommen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug und Polizeikrankenhäuser. Einrichtungen der Psychiatrie sowie Einrichtungen für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin ( 17b Abs. 1 Satz 1 KHG) übermitteln Daten spezieller Merkmale insbesondere zu ihren Ausbildungsstätten nach 21 KHEntgG nur, soweit sie ausbilden ( 17a Abs. 11 KHG). Weiterhin können gemäß 17b Abs. 1 Satz 15 KHG besondere Einrichtungen zeitlich befristet aus dem pauschalierenden Entgeltsystem ausgenommen werden. 1.7 Erhebungseinheiten Erhebungseinheiten sind Krankenhäuser nach 1 KHEntgG. 1.8 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der dem Statistischen Bundesamt von der DRG-Datenstelle nach 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG übermittelten Daten ist 28 Abs. 4 des KHG, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378, 456) i.v.m. dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I S. 1534).

3 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. 2 Zweck und Ziele der Statistik 2.1 Erhebungsinhalte Neben soziodemographischen Merkmalen der Patientinnen und Patienten (z.b. Alter, Geschlecht, Postleitzahl) werden insbesondere die Erkrankungsart, Operationen und Prozeduren sowie die Verweildauer und Fachabteilung erhoben. 2.2 Zweck der Statistik Die DRG-Statistik liefert über die Merkmale der bestehenden amtlichen Krankenhausstatistik hinaus weitere wichtige Informationen über das Morbiditätsgeschehen und die Morbiditätsentwicklung in der stationären Versorgung sowie über das Volumen und die Struktur der Leistungsnachfrage. Der Informationszugewinn bezieht sich vor allem auf Nebendiagnosen sowie die Art der Operationen und Prozeduren. Er dient der epidemiologischen Forschung und trägt zur weiteren Information der Bevölkerung bei. 2.3 Hauptnutzer der Statistik Neben verschiedenen internationalen Institutionen sind es vor allem Datennutzer aus den Bereichen Politik, Wissenschaft und Forschung, Wirtschaftsunternehmen, epidemiologische und gesundheitsökonomische Institute sowie Medien. 2.4 Einbeziehung der Nutzer Anregungen werden durch verschiedene übergeordnete nationale Gremien und durch Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen des Auskunftsdienstes gegeben. 3 Erhebungsmethodik 3.1 Art der Datengewinnung Nach 21 KHEntgG sind alle Krankenhäuser, die dem Anwendungsbereich des KHEntgG unterliegen, verpflichtet, ihre krankenhausbezogenen Struktur- und fallbezogenen Leistungsdaten bereitzustellen. Die Krankenhäuser übermitteln auf einem maschinenlesbaren Datenträger jeweils zum 31. März für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr ihre Daten an eine von den Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen benannte DRG-Datenstelle auf Bundesebene. Gemäß 21 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 KHEntgG erhalten die Vertragsparteien auf Bundes- und Landesebene, die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und das Statistische Bundesamt Daten aus dem Datenpool nach 21 KHEntgG. 3.2 Stichprobenverfahren Keine. 3.3 Saisonbereinigungsverfahren Keine. 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Die Zuordnung von Krankenhausfällen zu Fallpauschalen (DRGs) wird anhand von Datensätzen mittels eines lizenzierten Computerprogramms (sog. Grouper ) aus den Diagnose- und Prozedurenkatalogen (ICD-10-GM und OPS) sowie zusätzlichen fallbezogenen Merkmalen (z.b. Alter und Geschlecht der Patientinnen und Patienten, Verweildauer, Dauer der maschinellen Beatmung

4 usw.) generiert. Die Krankenhäuser übermitteln nach dem Datenexport die maschinenlesbaren und verschlüsselten Dateien mit den DRG-Daten nach 21 KHEntgG per an die DRG-Datenstelle. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen Es entsteht keine zusätzliche Belastung für die Auskunftspflichtigen, da das Statistische Bundesamt auf bereits vorhandene Routinedaten des Datenpools nach 21 KHEntgG zurückgreift. 3.6 Dokumentation der Erhebungsunterlagen bzw. der Kodierrichtlinien Die Deutschen Kodierrichtlinien (allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren) sowie die Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von DRG-Daten können im Internet unter abgerufen werden. 4 Genauigkeit 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Da es sich um eine Vollerhebung handelt, können nur nicht-stichprobenbedingte Fehler auftreten. Fehler in der Erfassungsgrundlage können beispielsweise dadurch entstehen, dass Datenlieferungen einzelner Krankenhäuser nicht fristgerecht oder nur unvollständig an die DRG-Datenstelle bzw. das InEK übermittelt werden. In diesen Fällen käme es zu einer Untererfassung sowohl der Krankenhäuser als auch der Patientinnen und Patienten. Detaillierte Informationen, in wie weit grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass sämtliche Elemente der Grundgesamtheit in der Erhebung enthalten sind, liegen dem Statistischen Bundesamt für das Berichtsjahr 2006 nicht vor. Aufgrund der Art der Daten als Abrechnungsdaten der Krankenhäuser ist aber davon auszugehen, dass weitestgehend eine vollständige Erfassung vorliegt. Der Statistik liegt zur Verschlüsselung der Diagnosen der Patientinnen und Patienten die Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) zu Grunde. Eine Erfassung der Operationen und Prozeduren erfolgt auf Basis des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS). Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gibt jeweils eine deutsche Version dieser Klassifikationen heraus. Daneben stellt das DIMDI Metadaten für Diagnosen bereit, in denen eine entsprechende Beschreibung der Plausibilitäten erfolgt, so z.b. welcher Diagnoseschlüssel bei welcher Geschlechts- und/oder Altersgruppe vorkommen kann bzw. darf. An diesen Vorgaben orientiert sich u.a. die statistische Aufbereitung der Daten. Dabei ist zu bedenken, dass die Vergabe der Schlüssel im Krankenhaus erfolgt und bereits dort Fehler auftreten können. Da die Diagnose- und Prozedurenangaben für die Krankenhäuser entgeltrelevant sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Qualität der Angaben hoch ist. Sollten dennoch Unstimmigkeiten auftreten, werden diese falls möglich in der Datenaufbereitungsphase bei der Plausibilisierung der Angaben berichtigt, z.b. wenn Diagnose- und Geschlechtsangabe der Patientin/des Patienten nicht übereinstimmen. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Hinweise auf Veränderungen des Kodierverhaltens bei einigen Kodes mit entgeltbestimmender DRG-Relevanz. In wie weit dies auf eine Überkodierung (sog. upcoding ) zur Erhöhung des Entgelts oder nur auf eine präzisere Kodierung als bisher zurückzuführen ist, ist allein auf Basis der Daten nicht eindeutig feststellbar. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler (für Eckwerte) Nicht relevant.

5 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler Fehler durch die Erfassungsgrundlage Hierzu liegen dem Statistischen Bundesamt keine Informationen vor Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response) Im Hinblick auf Antwortausfälle sowohl auf Ebene der Krankenhäuser als auch auf Ebene der Patientinnen und Patienten liegen dem Statistischen Bundesamt keine Informationen vor Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale (Item-Non-Response) Antwortausfälle kommen zum einen durch fehlende Angaben, zum anderen durch unplausible Daten zustande. Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale vor allem bei Diagnosen sowie Operationen und Prozeduren fallen durchweg gering aus und stellen keine Beeinträchtigung für die Nutzung der Daten dar. 4.4 Revisionen Es werden keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Dadurch entsteht kein Revisionsbedarf. 4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen Außergewöhnliche Fehlerquellen sind nicht bekannt. 5 Aktualität und Pünktlichkeit 5.1 Zeitspanne zwischen Berichtszeitpunkt und dem Veröffentlichungstermin vorläufiger Ergebnisse Es werden keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. 5.2 Zeitspanne zwischen Berichtszeitpunkt und dem Veröffentlichungstermin endgültiger Ergebnisse Die auskunftspflichtigen Krankenhäuser berichten bis zum 31. März des dem Berichtsjahr folgenden Jahres an die DRG-Datenstelle. Das InEK übermittelt die Daten jeweils bis zum 1. Juli an das Statistische Bundesamt. Endgültige Ergebnisse stehen generell bis Ende Oktober im Rahmen der Fachserie zur Verfügung. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit 6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit Maßgeblich für die statistische Erfassung der Haupt- und Nebendiagnosen der Patientinnen und Patienten ist die Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) sowie für Operationen und Prozeduren der amtliche Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS). Indem die Diagnosen nach ICD und die Operationen und Prozeduren nach OPS verschlüsselt und erfasst werden, ist die Vergleichbarkeit grundsätzlich gewährleistet und unterliegt ausschließlich den Veränderungen der Klassifikationen. 6.2 Änderungen bei Stichprobendesign, Klassifikationen Die ICD wird permanent weiterentwickelt, so dass auch die zehnte Revision der ICD unterschiedliche Versionen mit meist nur geringfügigen Änderungen aufweist. Mit der verpflichtenden Einführung des fallpauschalierten Entgeltsystems (DRG-System) für alle Krankenhäuser im Jahr 2004 wurde die angepasste Version ICD-10-GM 2004 eingeführt (GM = German Modification). Für 2006 gilt die Version ICD-10-GM Einer kontinuierlichen Weiterentwicklung ist ebenfalls der OPS unterworfen. Für 2006 ist der OPS Version 2006 gültig.

6 6.3 Vollständigkeit der Daten Sofern es zu Antwortausfällen auf Ebene der Krankenhäuser kommt und diese ein spezifisches Behandlungsspektrum aufweisen, können bestimmte Diagnosen und Prozeduren unterrepräsentiert sein. In diesem Fall wäre durch die Unvollständigkeit der Daten die Vergleichbarkeit beeinträchtigt. Exakte Informationen liegen dem Statistischen Bundesamt hierzu nicht vor. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen 7.1 Als Input Keine. 7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken Verschiedene Merkmale der Krankenhäuser und der Krankenhauspatienten werden sowohl in den Grunddaten der Krankenhäuser als auch in den Diagnosedaten erfasst (vgl. Fachserie 12 / Reihen und 6.2.1). Zum Teil weisen diese erhebliche Abweichungen zur DRG-Statistik (z.b. bei der Fallzahl und Verweildauer) auf. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei der DRG-Statistik im Unterschied zu den Grund- und Diagnosedaten der amtlichen Krankenhausstatistik keine Einrichtungen und Patienten enthalten sind, die außerhalb des Geltungsbereichs des neuen Entgeltsystems liegen. Dies sind vor allem psychiatrische und psychotherapeutische Einrichtungen bzw. psychiatrisch und psychotherapeutisch behandelte Patientinnen und Patienten. Insofern sind diese Statistiken nur bedingt vergleichbar und vielmehr als gegenseitige Ergänzung zu betrachten. 8 Weitere Informationsquellen 8.1 Publikationswege, Bezugsadressen Die wichtigsten Ergebnisse der Erhebung werden jährlich in der Fachserie 12 Reihe 6.4 im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Die Publikation kann kostenlos im Internet herunter geladen werden unter Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG- Statistik). Weiterhin ist ein kostenpflichtiger Download der Ergebnisse zu den Operationen und Prozeduren bis auf Ebene der kodierbaren Endpunkte (6-Steller) möglich. Auch sind Sonderauswertungen auf Anfrage (je nach Umfang und Aufwand u. U. kostenpflichtig) erhältlich. Darüber hinaus werden jährliche Abschlussberichte zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems mit weiteren Informationen zur Methodik der Erhebung vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht. Diese sind erhältlich im Internet unter Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Gruppe VIII A Gesundheit Graurheindorfer Straße Bonn Fon +49 (0) Fax +49 (0) gesundheitsstatistiken@destatis.de

7 8.3 Weiterführende Veröffentlichungen Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus ggmbh (InEK): Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2006, Klassifikation, Katalog und Bewertungsrelationen, Siegburg Spindler, Jutta: Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik: Diagnosen und Prozeduren der Patienten auf Basis der Daten nach 21 Krankenhausentgeltgesetz, in Klauber, Jürgen/Robra, Bernt-Peter/Schellschmidt, Henner (Hrsg.): Krankenhaus-Report 2007, Stuttgart 2007, S Merkmale, Indizes und Klassifikationen Eine Dokumentation der deutschsprachigen Version der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) sowie des Operationen- und Prozedurenschlüssels nach 301 SGB V (OPS) wird durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Internet veröffentlicht unter Klassifikationen im Gesundheitswesen.

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