Fußverkehrs-Checks 2019: Gehen sitzen - spielen. Hinweise zur Bewerbung
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- Kevin Hartmann
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1 1 Fußverkehrs-Checks 2019: Gehen sitzen - spielen Hinweise zur Bewerbung Mehr als ein Fünftel aller Wege in Baden-Württemberg wird ausschließlich zu Fuß zurückgelegt. Der Fußverkehr nimmt damit eine zentrale Rolle im Mobilitätsgeschehen ein. Als erstes Flächenland engagiert sich daher das Land Baden-Württemberg systematisch in der Fußverkehrsförderung. Das Land möchte die Kommunen dabei unterstützen, eine sichere und attraktive Mobilität zu Fuß für alle BürgerInnen in den Städten und Gemeinden zu ermöglichen wurden die Fußverkehrs-Checks als landesweite Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs erstmalig in 15 Kommunen durchgeführt. Wegen des großen Erfolges und der in jedem Jahr wiederholt hohen Nachfrage wird die Maßnahme auch 2019 weitergeführt. Zu den bisher 39 vom Land geförderten Kommunen aus den vergangenen Jahren werden 2019 acht weitere Kommunen hinzukommen. Bei den Fußverkehrs-Checks handelt es sich um ein partizipatives Verfahren, bei dem BürgerInnen, Verwaltung und Politik die Situation des Fußverkehrs vor Ort bewerten. In Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten Maßnahmenvorschläge, um die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer zu machen. Die Fußverkehr-Checks tragen dazu bei, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein zu rücken und eine neue Geh-Kultur in den beteiligten Städten und Gemeinden zu entwickeln. WAS SIND DIE VORTEILE UND CHANCEN FÜR DIE KOMMUNEN? Die Maßnahme bietet den ausgewählten Kommunen die Chance, in die Förderung des Fußverkehrs einzusteigen bzw. diese weiter zu vertiefen. Sie haben zudem die Möglichkeit, ihr Engagement in der Fußverkehrsförderung öffentlichkeitswirksam zu thematisieren. Bei der Durchführung der Maßnahme werden die ausgewählten Kommunen kontinuierlich und professionell vom ExpertInnenteam der Planersocietät unterstützt. Das vom Ministerium für Verkehr beauftragte Fachbüro hilft sowohl bei der Konzeption, Umsetzung und Auswertung der Checks als auch bei der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort.
2 2 Neben der organisatorischen und fachlichen Betreuung erhalten die Kommunen aufbauend auf den Begehungen und Workshops - einen Status-quo-Bericht zum Fußverkehr, - eine Stärken-Schwächen-Analyse, - einen Maßnahmenplan mit Prioritäten sowie - Anregungen und Hinweise für eine Verstetigung der Fußverkehrsförderung in ihren Kommunen. Finanziert wird die Maßnahme vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. ABLAUF DER MASSNAHME UND ZEITPLANUNG Im Rahmen eines partizipativen Verfahrens wird die Situation des Fußverkehrs in den teilnehmenden Kommunen in mehreren Rundgängen und Workshops gemeinsam mit AkteurInnen vor Ort diskutiert. Im Anschluss werden auf dieser Basis Maßnahmenvorschläge zur Fußverkehrsförderung entwickelt. Die Kommunen werden durch das Fachbüro Planersocietät unterstützt, das die Fußverkehrs-Checks im Auftrag des Landes betreut sowie inhaltliche Inputs gibt und die Moderation übernimmt. Der Fußverkehrs-Check folgt einem standardisierten Ablauf, den die ausgewählten Kommunen thematisch und zielgruppenspezifisch individuell ausgestalten können: Nach der Bewerbungsphase (Stichtag 15. März 2019) und der Auswahl der Kommunen ist folgende Zeitplanung vorgesehen: 30. April 2019 Auftaktveranstaltung im Ministerium, auf der die acht ausgewählten Kommunen öffentlich bekannt gegeben werden; im nachfolgenden fachlichen Teil stellt die Planersocietät die Maßnahme vor Mai 2019 Juni-Juli 2019 Vorbereitung der Fußverkehrs-Checks 2019 auf kommunaler Ebene: Vorgespräch mit dem Fachbüro, inhaltliche Vorbereitung, Teilnehmerakquise und Öffentlichkeitsarbeit Auftaktworkshop in der Kommune
3 3 Juli-Oktober 2019 Oktober-November 2019 Winter 2019/2020 Frühjahr 2020 Begehungen (zwei pro Kommune) in ausgewählten Quartieren Abschlussworkshop in der Kommune zur Reflexion und zur Diskussion der Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge Erstellung eines Abschlussberichts für die Kommune, der die Ergebnisse des Checks zusammenfasst und Hinweise für die weitere Fußverkehrsförderung gibt Abschlussveranstaltung auf Landesebene zur Präsentation und Diskussion der Ergebnisse der Fußverkehrs-Checks WAS SIND DIE AUFGABEN DER KOMMUNEN? Mit der Bewerbung erklärt sich die Kommune bereit, im Falle einer Auswahl den Fußverkehrs-Check gemeinsam mit dem Fachbüro Planersocietät inhaltlich und organisatorisch vorzubereiten. Sie macht konkrete Vorschläge für einen möglichen Teilnehmerkreis und die thematische und räumliche Schwerpunktsetzung. Darüber hinaus liegen folgenden Aufgaben bei der Kommune: - Benennen einer festen Ansprechperson in der Kommune und die Teilnahme weiterer kommunaler VertreterInnen an den Veranstaltungen - Gewinnen von möglichen AkteurInnen, MultiplikatorInnen und TeilnehmerInnen durch Öffentlichkeitsarbeit und direkte Ansprache zur Teilnahme - Durchführung einer begleitenden lokalen Presse- und Medienarbeit (Vorlagen für Pressemitteilungen werden zur Verfügung gestellt) - Bereitstellung der Räumlichkeiten für die Workshops sowie ggf. Catering - Zusammenstellung von Daten und Hintergrundmaterialien Die landesweite Auftaktveranstaltung findet am Dienstag, 30. April 2019 ab Uhr in Stuttgart statt. Hier werden die ausgewählten Kommunen des Fußverkehrs-Checks 2019 offiziell bekanntgegeben. In einem sich unmittelbar anschließenden Arbeitstreffen der Fachebene werden die ersten Vorbereitungen für die Fußverkehrs-Checks getroffen. Bitte merken Sie sich diesen Termin schon heute vor möglichst sowohl auf Leitungs- als auch auf Fachebene. Die Teilnahme der ausgewählten Kommunen an der Veranstaltung wird erwartet. INHALTE, UNTERSUCHUNGSGEBIETE UND ZIELGRUPPEN DES FUSSVERKEHRS- CHECKS Die Qualität von Wegen und Plätzen wirkt sich positiv auf die Sicherheit und den Komfort beim Gehen und Verweilen im Straßenraum aus. Die Fußverkehrs-Checks 2019 greifen diesen Zusammenhang
4 4 auf und setzen sich unter dem Motto Gehen sitzen spielen gezielt mit der Gestaltung des öffentlichen Raums auseinander. Unter Berücksichtigung dieses Leitgedankens können die Kommunen die verschiedenen Themenbereiche der Fußverkehrsförderung, die Zielgruppen und den räumlichen Rahmen für die Begehungen selbst bestimmen. Im Vorgespräch werden die Vorschläge der Kommunen zu Themen, Zielgruppen und Routen dann mit der Vertreterin oder dem Vertreter des Fachbüros diskutiert und die Vorgehensweise festgelegt. WAS SIND MÖGLICHE THEMEN DES FUSSVERKEHRS-CHECKS? Im Vordergrund der diesjährigen Fußverkehrs-Checks steht die Gestaltung attraktiver und fußgängerfreundlicher Infrastruktur. Entsprechend den kommunalen Erfordernissen können bei den Fußverkehrs-Checks unterschiedliche Themen im Vordergrund stehen: - Aufenthalts- und Gestaltungsqualität des öffentlichen Straßenraums - Möglichkeiten zum Verweilen und Spielen - Pflege und Unterhaltung der Fußverkehrsflächen - Sichere Wege (Trennung vom Radverkehr, soziale Sicherheit, Verkehrsberuhigung etc.) und Barrierefreiheit/Design für alle etc. - Ausreichend dimensionierte und durchgängig nutzbare Flächen für den Fußverkehr, Schutz der Flächen vor Hindernissen etc. - Sichere Gestaltung von Querungsanlagen (z.b. Ampeln, Zebrastreifen), Verbesserung der Querungsmöglichkeiten auf den täglichen Wegebeziehungen, Lückenschließung im Fußwegenetz, etc Diese Themenliste vermittelt beispielhaft die mögliche Ausgestaltung und lässt sich weiterführen. Themenbereiche und Ideen sollten mit dem Motto verknüpft und bereits in der Bewerbung benannt werden. WAS SIND MÖGLICHE RÄUMLICHE SCHWERPUNKTE FÜR DIE BEGEHUNGEN? Die vorgesehenen Begehungen können immer nur auf Quartiersebene in einem begrenzten Untersuchungsgebiet erfolgen (jeweils ca. 2-3 km Wegstrecke; Dauer max. 2 Stunden; bis zu 10 Stationen). Es ist denkbar, die Begehungen in verschiedenen Quartieren durchzuführen. Dabei soll nicht nur die Innenstadt behandelt werden. So sind z. B. auch die Bedingungen des Fußverkehrs in den Wohnquartieren mit unterschiedlichen Planungsphilosophien und deren weitere Anbindung von besonderem Interesse. Aber auch die Nahversorgungszentren, Gewerbegebiete oder das Umfeld von Schulen, Kitas oder Heimen, eine die Ortschaft durchschneidende Hauptverkehrsstraße oder das Bahnhofsumfeld sind Bereiche, die fokussiert betrachtet werden können. Von Interesse können auch Unterschiede zwischen verschiedenen Stadtteilen bzw. städtischen Strukturen und Nutzergruppen sein (Gründerzeitquartiere, Vororte, Soziale-Stadt-Gebiete, Ortsteile und Dörfer). Gesucht werden konkrete Gebiete und Themen, die für eine Fußverkehrsförderung in der Kommune besonders wichtig sind oder zukünftig
5 5 entwickelt werden sollen. Die zwei Begehungen können in einem Gebiet (z.b. mit unterschiedlichen AkteurInnen wie Kindern, SeniorInnen etc.) oder in unterschiedlichen Quartieren zu zwei Themenfeldern durchgeführt werden. WAS SIND MÖGLICHE ZIELGRUPPEN FÜR DIE BEGEHUNGEN? Beteiligt werden können je nach Ausrichtung ein breiter Querschnitt der Bürgerschaft und Stadtgesellschaft insgesamt oder auch bestimmte ausgewählte Zielgruppen wie z.b., SeniorInnen, Mobilitätsbeeinträchtigte, VertreterInnen des Einzelhandels oder Bürgervereine. Ebenso kann auch die Kombination unterschiedlicher Gruppen sinnvoll sein (z.b. Jugendliche und SeniorInnen), um die jeweiligen Ansprüche und Anforderungen gemeinsam reflektieren zu können. Erste Vorschläge sollen die Kommunen dazu bereits in der Bewerbung machen. Die Kommunen werden gebeten, im Rahmen ihrer Bewerbung darauf einzugehen, auf welche Art und Weise sie die entsprechenden Zielgruppen ansprechen wollen. Neben den ausgewählten Zielgruppen aus der Bürgerschaft sollen an allen Begehungen auch Vertreter- Innen von Politik und Verwaltung (möglichst auch aus unterschiedlichen Ämtern) teilnehmen. Auch VertreterInnen der Medien sollen eingebunden werden. Erste Angaben hierzu sollen bereits in der Bewerbung gemacht werden. WIE LAUFEN DAS BEWERBUNGSVERFAHREN UND DIE AUSWAHL DER KOMMUNEN AB? Teilnahmeberechtigt im Sinne einer Bewerbung sind Städte und Gemeinden des Landes Baden-Württemberg. Es werden auf der Grundlage der Bewerbungen acht Kommunen für die Fußverkehrs-Checks ausgewählt. Kriterien für die Auswahl sind: - Ein möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen, Quartieren und ihren Rahmenbedingungen (z.b. stadt-, raum- oder verkehrsstrukturelle Gegebenheiten, topografische Rahmenbedingungen, touristische Bedeutung) - Ein möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs in der Kommune - Mögliche Schwerpunktthemen unter Berücksichtigung des diesjährigen Mottos - Eine besondere Motivation für die Teilnahme Die Auswahl der Kommunen wird durch eine Jury begleitet. Sie setzt sich zusammen aus ExpertInnen aus der Wissenschaft, VertreterInnen der kommunalen Landesverbände und des Verbands FUSS e.v., dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sowie der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh (NVBW). Die Auswahl erfolgt in einer Jurysitzung am 01. April Unmittelbar im
6 6 Anschluss daran werden die Kommunen über die Entscheidung informiert. Nicht ausgewählte Kommunen haben die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten an den Fußverkehrs-Checks 2019 zu beteiligen und so vom landesweiten Erfahrungsaustausch zu profitieren. BEWERBUNGSSTICHTAG IST FREITAG, 15. MÄRZ 2019! Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung grundsätzlich das vorgesehene Bewerbungsblatt. Füllen Sie das Bewerbungsblatt direkt an Ihrem Computer aus und senden Sie es bis Freitag, 15. März 2019 in digitaler Form als PDF an die untenstehende -Adresse. Fußverkehrs-Checks Baden-Württemberg c/o Planersocietät Moltkestraße 43, Karlsruhe Bei Fragen: Dr. Michael Frehn/Raphael Domin (Planersocietät) Tel.: 0721/ Weitere Informationen im Internet: Die Maßnahme wird begleitet von der Koordinierungsstelle des Landes zur Fußverkehrsförderung bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh (NVBW): Dr. Juliane Korn Tel.: 0711/
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