Informationen zur Beratungsförderung 01/2016
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- Hilko Bergmann
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1 ZDH Postfach Berlin Leitstelle für freiberufliche Beratung beim ZDH Informationen zur Beratungsförderung 01/2016 Förderung unternehmerischen Know-hows" Haus des Deutschen Handwerks Mohrenstraße 20/ Berlin Abteilung: Leitstelle beim ZDH Ansprechpartner: Andreas Werner Tel.: Fax: Berlin, Per Zusammenfassung I. Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows veröffentlicht II. Was wird wie gefördert? III. Antragsverfahren ab 2016 IV. Registrierung der Berater und Beratungsunternehmen Sehr geehrte Damen und Herren, mit den "Informationen zur Beratungsförderung" möchten wir, die Leitstelle für freiberufliche Beratung beim ZDH, Sie über wichtige Informationen zur Beratungsförderung ab 2016 informieren. I. Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows veröffentlicht Die "Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows", mit der die bisherigen Beratungsprogramme "Gründercoaching Deutschland", "Runder Tisch" und "Turn- Around-Beratung" sowie das BAFA-Beratungsprogramm zu einem einheitlichen Beratungsprogramm des Bundes zusammengefasst werden, wurde am im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum in Kraft getreten. Die Rahmenrichtlinie gilt bis zum Sie erhalten die Rahmenrichtlinie "Förderung unternehmerischen Know-hows" zusammen mit dieser Information. Das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows" wird durch das Bundes- ministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.. Vereinsregisternummer: VR Nz, Amtsgericht Berlin Charlottenburg Steuernummer: 27/622/50987 Bankverbindungen: Landesbank Berlin Girozentrale (BLZ ) IBAN DE BIC/SWIFT BELADEBEXXX Berliner Volksbank (BLZ ) IBAN DE BIC/SWIFT BEVODEBB
2 2 II. Wer wird wie gefördert? Unter dem Namen "Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich das Förderprogramm an bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie an Angehörige der Freien Berufe. Antragsberechtigt sind Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung), Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung) sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Der Beratungskostenzuschuss richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens: Fördersätze: 80% neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60% Region Lüneburg, 50% alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig, 90% Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz max. Zuschuss Jungunternehmen 80 % Euro (bis 2 Jahre nach Gründung) Euro 60 % Euro 50 % Euro Bestandsunternehmen 80 % Euro (ab 3. Jahr nach Gründung) Euro 60 % Euro 50 % Euro Unternehmen in Schwierigkeiten Euro 90 % Euro Gefördert werden "Allgemeine Beratungen" (für Jung- und Bestandsunternehmen) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können darüber hinaus "Spezielle Beratungen" (für Jung- und Bestandsunternehmen) gefördert werden. Spezielle Beratungen von Unternehmen sind Beratungen - die von Unternehmerinnen geführt werden, - die von Migranten/innen geführt werden, - die von Unternehmer/innen mit Behinderung geführt werden, - zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund, - zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter/innen mit Behinderung, - zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, - zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, - zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit, - zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
3 3 Für Unternehmen in Schwierigkeiten sind Unternehmenssicherungsberatungen förderfähig, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und um Entlassungen vorzubeugen. Diese Förderung ist unabhängig vom Alter des Unternehmens und vom Standort. Folgeberatungen (für Unternehmen in Schwierigkeiten) sind zusätzliche Beratungen zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Beratungen von Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsart eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Die Tage müssen nicht aufeinander folgen. Für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten gilt diese Regelung nicht. Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrund-lage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen. III. Antragsverfahren ab 2016 Die Antragstellung erfolgt online über eine Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner über die Zuschussvoraussetzungen führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen. Bestandsunternehmen ist die Inanspruchnahme eines Vorgespräches bei einem Regionalpartner freigestellt. Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten können nur mit einer Bestätigung des Regionalpartners einen Antrag stellen. Die Übersicht der Regionalpartner der Leitstelle beim ZDH finden Sie auf den Internetseiten der Leitstelle. Vor Beratungsbeginn muss ein Förderantrag online bei einer Leitstelle gestellt werden. Die Leitstelle prüft die Antragsunterlagen und informiert das Unternehmen kurzfristig über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderung sowie die Vorlagefristen für die Einreichung der Unterlagen. Erst nach Erhalt der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden. Andernfalls kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
4 4 Die Antragstellung über die Online-Plattform ist bereits seit Anfang 2016 möglich. Jedoch können gestellte Anträge erst ab dem durch die Leitstelle bearbeitet werden. Der Link zur Online-Plattform ist auf der Internetseite der Leitstelle unter dem Titel "Antragsverfahren ab 2016" hinterlegt. Spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle online folgende Unterlagen vollständig vorgelegt werden: - ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular (über Online-Plattform bereitgestellt), - vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung (Formulare werden über Online-Plattform bereitgestellt), - Bestätigungsschreiben des Regionalpartners (bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten), - Beratungsbericht, - Rechnung des Beratungsunternehmens, - Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils (Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten abzüglich des zu erwartenden Zuschusses). Das Verwendungsnachweisformular sowie das Formular zur "De-minimis"- und EU-KMU- Erklärung müssen zusammen mit den genannten Unterlagen und Dokumenten über das Online-Portal hochgeladen werden. Die Leitstelle prüft die vorgelegten Unterlagen, führt die notwendigen Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet die Unterlagen nach Abschluss der Prüfung an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch die Bewilligungsbehörde. IV. Registrierung der Berater und Beratungsunternehmen Entsprechend der Rahmenrichtlinie können nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen Beraterinnen und Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50% des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bewilligungsbehörde hierzu eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Des Weiteren müssen Berater/innen die erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit besitzen sowie über ein geeignetes Qualitätssicherungssytem verfügen.
5 5 Zum Nachweis sind der Bewilligungsbehörde eine Aufschlüsselung des Umsatzes nebst Darlegung der Beteiligungsverhältnisse am eigenen und an anderen Unternehmen, ein Lebenslauf sowie die Anmeldung beim Finanzamt dier die Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregister-Auszug und der Gesellschaftervertrag vorzulegen. Der Nachweis, dass im Rahmen der Beratungstätigkeit ein geeignetes Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung angewandt wird, erfolgt durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder eines von der Berater/in dokumentierten Qualitätssicherungssytems (Handbuch), welches Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Alle Berater/innen und Beratungsunternehmen, die bereits im bisherigen BAFA-Beratungsprogramm gelistet und freigeschalten waren, werden derzeit in das neue System überführt und erhalten automatisiert vom BAFA entsprechende Registrierungslinks. Danach können die bisher hinterlegten Daten und Unterlagen gesichtet und insbesondere die Beratererklärung aktualisiert werden. Berater/innen und Beratungsunternehmen, die erst ab 2016 im Rahmen der Beratungsförderung tätig werden, können ab ca. Ende der 2. Kalenderwoche bzw. der 3. Kalenderwoche auf der Plattform des BAFA, die bis dahin eingerichtet wird, ihre Registrierung vornehmen. Dort können die entsprechenden Nachweise und Dokumente hochgeladen werden. Die vollständigen Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem die Bewilligungsbehörde (BAFA) über die Bewilligung eines Antrages entscheidet. Bei Fragen zur Erstellung und Vervollständigung der Nachweis steht Ihnen die Leitstelle beim ZDH zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Andreas Werner
6 Leitstelle für freiberufliche Beratung beim ZDH Förderung unternehmerischen Know-hows Ansprechpartner/in der Leitstelle Andreas Werner Susanne Wenke Marko Voigt Tel.: Tel.: Tel.: Fax: Fax: Fax: Anschrift Zentralverband des Deutschen Handwerks Mohrenstraße Berlin Internet Startseite: "Beraten und Fördern" Themen: "Gewerbeförderung" Das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows" wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
II. Auslaufen der Richtlinien zur Schulungsförderung zum III. Neuordnung der Beratungsförderung ab 2016 IV. "Berater-Forum 2016"
ZDH Postfach 110472 10834 Berlin Leitstelle für freiberufliche Beratung beim ZDH Informationen zur Beratungs- und Schulungsförderung 03/2015 Haus des Deutschen Handwerks Mohrenstraße 20/21 10117 Berlin
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