Die Einzel-Unfallversicherung der Basler

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1 Die Einzel-Unfallversicherung der Basler

2 Aktion Einzel-Unfallversicherung für Ihre Kinder 1 Jahr gratis Bei Abschluss eines Einzelleben-Vertrages schenken wir jedem Ihrer Kinder unter 16 Jahren für 1 Jahr eine Einzel-Unfallversicherung im Wert von CHF pro Kind. Mit dem Aktions-Paket profitieren Ihre Kinder von folgenden Leistungen für ein Jahr gratis: Leistungen Besonderheiten Kapital Invalidität infolge Unfall Progression 350 % CHF Invalidität infolge Krankheit Progression 100 % CHF Heilungskosten In Ergänzung zur Sozialversicherung 1. Spitalklasse Voraussetzungen für die Aktion: Dauer der Aktion: Abschluss eines Einzelleben-Vertrages mit Jahresprämie Die Vertragsdauer der Einzel-Unfallversicherung beträgt 1 Jahr (Die Prämie ist einmal jährlich fällig) Positive Gesundheitsprüfung im Einzelleben für den Versicherungsnehmer und für die Kinder in der Einzel-Unfallversicherung Maximales Alter des Kindes bei Abschluss ist 16 Jahre (Jahrgang 2000 und später) Gleicher Versicherungsnehmer für die Einzelleben- und Einzel-Unfallversicherung Kundenbeispiel: «Da unsere Familie Zuwachs erhalten hat, möchten wir sicherstellen, dass unser Kind so gut abgesichert ist wie wir. Ein Unfall bei Kindern kann sehr schnell eintreten und wir möchten, dass eventuelle zusätzliche Kosten von einem Spitalaufenthalt von der Versicherung übernommen werden. In der Ausgabe des K-Tipp (11/2014) haben wir jedoch auch gelesen, dass eine reine Unfallversicherung nicht reicht und wir möchten unser Kind daher auch gegen Invalidität infolge Krankheit absichern.» Die Lösung der Basler Versicherungen: Wir schützen Sie und Ihr Kind vor anfallenden Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden Dank unseres Sicherheitsbausteins bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, ein Kapital für Invalidität infolge einer Krankheit für Ihr Kind zu versichern

3 Die Ergänzung zur gesetzlichen Unfalldeckung Ein Unfall ist schnell passiert. Niemand, der einen Unfall erleidet, rechnet damit und doch kann es jeden treffen, überall und jederzeit. Mit der obligatorischen Versicherungspflicht für jede in der Schweiz wohnhafte Person hat der Gesetzgeber diesem Umstand Rechnung getragen, doch können die Versicherungsleistungen nur den Mindestbedarf abdecken. Oft bleibt die krankheitsbedingte Invalidität unberücksichtigt, obwohl genau diese der häufigste Fall ist. Hinzu kommt, dass Geldresp. Kapital-Leistungen nur für Personen mit Erwerbstätigkeit vorgesehen sind. Die Leistungen der Einzel- Unfallversicherung: Taggeld (Lohnersatz) Invaliditätskapital Todesfallkapital Spitaltaggeld Heilungskosten Die Einzel-Unfallversicherung der Basler schliesst diese Lücken. Mit ihr sind Sie in allen Lebenslagen vor den finanziellen Konsequenzen eines Unfalls geschützt. Mit unserem neuen Sicherheitsbaustein für Invalidität infolge einer Krankheit können Sie auch für Ihre Kinder das finanzielle Risiko zuverlässig abdecken. Auf diese Weise kommen zu den Sorgen um die Gesundheit nicht zusätzliche finanzielle Probleme hinzu. Sicherheitsbaustein «Invaliditätskapital infolge Krankheit» Frei verfügbares Invaliditätskapital Einmalige Auszahlung des Kapitals Deckung für Kinder und Jugendliche bis zum 27. Geburtstag

4 Antrag Hiermit beantrage ich den Abschluss einer Einzel-Unfallversicherung: Versicherungsnehmer (analog dem Einzelleben-Vertrag): Vorname: Adresse: Name: PLZ/Ort: Geburtsdatum: Vertragsbeginn: Beginndatum = Unterschriftsdatum Vertragsdauer / Zahlungsart: 1 Jahr / jährlich 1 Versicherungsschutz: Prämie je Kind: Aktions-Paket CHF bei Weiterführung nach dem Gratis-Jahr 1 Nach Ablauf des Gratis-Jahres verlängert sich der Versicherungsvertrag jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens 3 Monate vorher eine schriftliche Kündigung erhalten hat. Zu versichernde Person (Kind): Vorname: Adresse analog Versicherungsnehmer Adresse: Name: abweichende Adresse: PLZ/Ort: Geburtsdatum: Geschlecht: männlich weiblich Antragsfragen: Andere Versicherungen: Ist jemals ein Antrag für eine Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen oder ist ein solcher Vertrag schon gekündigt worden? Ja Nein Wenn ja, Name der Gesellschaft/Krankenkasse: Besteht bereits eine private Unfallversicherung bei einer anderen Gesellschaft? Ja Nein Begünstigung im Todesfall: gemäss Vertragsbedingungen Ja Nein Wenn nein, andere: 1 falten und in das vorfrankierte Couvert stecken.

5 Gesundheitserklärung: Bestehen bei Ihnen Beschwerden, Gesundheitsstörungen, Anomalien, Gebrechen, Geburtsgebrechen oder Folgen eines Unfalls und/oder einer Krankheit? Ja Nein Wenn ja Grund, Ergebnis, Befund, Diagnose Wann? (Mt./Jahr) Ohne Folgen geheilt? Name und Adresse des Arztes, Zahn arztes oder Spitals Der Antragssteller* erklärt mit seiner Unterschrift alle Fragen vollständig und wahrheitsgetreu beantwortet zu haben. *Bei Minderjährigen oder handlungsunfähigen Personen wird die Unterzeichnung des gesetzlichen Vertreters benötigt. Wichtig: Es muss pro Kind jeweils ein Antrag inkl. Gesundheitserklärung vollständig ausgefüllt und vom gesetzlichen Vertreter inkl. Unterschriftsdatum unterzeichnet werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Allgemeines Die Versicherung beginnt an dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Tag, frühestens jedoch mit der Unterzeichnung des Antrages. Die Basler Versicherung AG (nachstehend «Basler» genannt) hat das Recht, den Antrag bis zur Aushändigung des Versicherungsvertrages abzulehnen. Die Basler räumt Ihnen nach Erhalt des Vertrages ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ein. Der Rücktritt muss der Basler schriftlich mitgeteilt werden. Mit der Aufgabe der Rücktrittserklärung an die Post erlischt der bereits gewährte Versicherungsschutz rückwirkend. Eine Prämie wird in diesem Fall nicht erhoben. Ersetzt dieser Versicherungsvertrag bestehende Verträge, so gelten bei Ausübung des Rücktrittsrechts die bisherigen Vertragsinhalte unverändert weiter. Der Unterzeichnete hat von der Produktinformation und von den Vertragsbedingungen (VB) Kenntnis genommen. Der Unterzeichnete ermächtigt die Basler die zur Antragsprüfung, Vertragsabwicklung (inkl. Leistungsfall) und zur laufenden Optimierung der Marktleistung erforderlichen Daten zu bearbeiten. Die Basler kann insbesondere: Daten an Rück- und Mitversicherer, andere Involvierte sowie an die Gesellschaften der Basler-Gruppe zur Datenbearbeitung übermitteln. Bei medizinischen Leistungserbringern (Ärzten, Chiropraktoren, Psychologen, Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen, Laboratorien, Spitälern, Einrichtungen zur teilstationären oder ambulanten Krankenpflege, Pflegeheimen), bei Sozial- (AHV, IV, UVG- und KKG-Versicherung) sowie Privatversicherern, Vorsorgeeinrichtungen, Amtsstellen, Arbeitgebern und Dritten sachdienliche Informationen einholen sowie in deren Akten Einsicht nehmen. Der Unterzeichneten ermächtigt die betreffenden Personen und Institutionen, der Basler bzw. deren medizinischem Dienst auf Anfrage die zur Prüfung und Bearbeitung des Antrages sowie des Vertrages erforderlichen Daten bekannt zu geben und entbindet sie zu diesem Zweck von Ihrer Geheimhaltungspflicht. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages. Die Basler gewährt den anderen zur Basler-Gruppe gehörenden Gesellschaften Zugriff auf die Vertragsgrunddaten. Diese Daten dürfen auch zu Marketingzwecken innerhalb der Basler-Gruppe verwendet werden. Wünscht der Unterzeichnete nicht beworben zu werden, hat er dies der Basler Versicherung AG, Kundenservice, Aeschengraben 21, Postfach, 4002 Basel, schriftlich zu melden. Der Unterzeichnete hat das Recht, von der Basler die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte über die Bearbeitung der ihn betreffenden Daten zu verlangen. Ort und Datum: Unterschrift*: *Bei Minderjährigen oder handlungsunfähigen Personen wird die Unterzeichnung des gesetzlichen Vertreters benötigt. Betreuernummer:

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