Traktandum 3a: Voranschlag Laufende Rechnung

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1 Traktandum 3a: Voranschlag Laufende Rechnung Voranschlag 2011 Voranschlag 2010 Rechnung 2009 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Einwohnergemeinde 2'095'132 2'244'046 2'014'938 1'932'097 2'209'379 1'942'321 Ergebnis 148' ' '058 Allgemeine Verwaltung 366'400 96' ' ' '716 95'951 Öffentliche Sicherheit 58'050 22'681 57'790 23'310 81'962 54'724 Bildung 813' ' ' '114 Kultur und Freizeit 45' ' '154 0 Gesundheit 74'520 23'500 75'120 23'500 68'092 32'732 Soziale Wohlfahrt 204'922 24' '171 10' '164 18'753 Verkehr 106'850 1' '700 3' '610 5'442 Umwelt und Raumordnung 272' ' ' ' ' '413 Volkswirtschaft 19'020 4'100 20'850 3'780 21'463 3'815 Finanzen und Steuern 133'816 1'815' '930 1'554' '158 1'275'376 Vergleich Aufwand des Voranschlags 2011 mit der Rechnung 2009 (angeglichen für die Veränderungen des neuen Finanzausgleichs):

2 Bemerkungen: Der Voranschlag sieht einen Ertragsüberschuss von knapp Fr vor. Allgemeine Verwaltung: Keine signifikante Veränderung; gegenüber R2009 reflektiert der Ausgabenanstieg erwartete Lohnanpassungen und den höheren Abschreibungsbedarf für das gekaufte ÖWe-Land. Öffentliche Sicherheit: Vergleichbar mit Voranschlag 2010 und die Reduktion zu R2009 erfolgt Dank niedrigeren Ausgaben bei der Feuerwehr (weniger Anschaffungen, Entlastung Wasser) und beim Schiesswesen (2009: künstliche Kugelfänge) Bildung: Für die bei der Gemeinde verbleibenden Ausgaben ist mit einem Anstieg der Kosten von ca. 2% (ohne Liegenschaften: ca. 5%) gegenüber R2009 zu rechnen. Betrieb Kindergarten: Anstieg bei den Lohnkosten durch die Anstellung einer zusätzlichen Lehrperson (VHP) zur Entlastung der Kindergärtnerin. Betrieb Primarschule: Der erwartete Anstieg bei den Lohnkosten kann teilweise durch den Wegfall des Beitrags an die Kleinklasse kompensiert werden. Der Aufwand für Büro- und Schulmaterial ist von Fr auf fast das Doppelte gestiegen. Schulliegenschaften: Um gut Fr höhere Abschreibungen beim Kindergarten. Verminderter Abschreibungsbedarf beim Primarschulhaus (- Fr im Vergleich zu R2009). Zur Abgeltung der Real/Sekundarschulbauten verlangt der Kanton für 2001 noch Fr , eine Reduktion von Fr im Vergleich zu Jugendmusikschule: Auf Grund des Abschlusses 2009 muss mit Kosten von etwa Fr gerechnet werden, d.h. ca. Fr mehr als für 2010 budgetiert war. Sonderschulen: Unter dem neuen Finanzausgleich fallen die Zahlungen an den Kanton weg und das Konto Bildung wird darum um gute Fr entlastet. Kultur und Freizeit: Der Anstieg im Vergleich zur R2009 erfolgt primär durch die Belastung von Fr für das Wasser der Dorfbrunnen auf diesem Konto; das Konto der Feuerwehr wird entsprechend entlastet.

3 Gesundheit: Vergleichbar mit Vorjahren Soziale Wohlfahrt: Die signifikante Erhöhung reflektiert hauptsächlich erwartete höhere Kosten unter Unterstützung gemäss Fürsorge (+Fr ) im Vergleich zum letzten Jahr und zu einem kleineren Teil durch die Professionalisierung der Administration (Fr ). Die Gemeinden zahlen mit dem neuen Finanzausgleich wesentlich weniger als früher an die Ergänzungsleistungen AHV/IV (R2009: Fr ; VA2011: Fr ). Verkehr: Leichter Rückgang beim baulichen Unterhalt durch Dritte. Mit dem neuen Finanzausgleich fallend die Zahlungen für den öffentlichen Verkehr weg (ca. Fr ). Umwelt und Raumordnung: Wasserversorgung: Weniger Aufwendungen beim baulichen Unterhalt durch Dritte. Abwasserbeseitigung: Im Vergleich zu R2009 wurde mehr budgetiert für baulichen Unterhalt durch Dritte (+Fr ) und gleichzeitig wurden keine weiteren Einlagen für die Vorfinanzierung gemacht (R2009: Fr ). Die Einnahmen durch Gebühren sind erwartungsgemäss ca. Fr geringer als in den Vorjahren (Änderung Reglement). Abfallbeseitigung: Vergleichbar mit Vorjahr. Andere Kategorien: Vergleichbar mit Vorjahr. Volkswirtschaft: Vergleichbar mit Vorjahr. Finanzen und Steuern: Steuern: Es wird mit etwas höheren Einnahmen als im extrem schlechten Jahr 2009 gerechnet. Es werden keine Steuern aus den Vorjahren budgetiert. Die Abschreibungen nicht bezahlte Steuern - werden mit hohen Fr gleich belassen. Finanzausgleich: Es wurden die gleichen Beträge budgetiert wie 2010 ausbezahlt wurden. Falls die Steuereinnahmen in der Zwischenzeit wieder ansteigen, könnten die ausgerichteten Beträge kleiner ausfallen. Vermögens- und Schuldenverwaltung: Im Rahmen der Vorjahre

4 Traktandum 3b: Investitionen 2011 Investitionen Ausgaben Einnahmen Allgemeine Verwaltung Mehrzweckhalle Hallenboden 40'000 0 Öffentliche Sicherheit Schiesswesen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 3'580 0 Zivilschutz 2'002 Umbau / Einrichtung KP Thürnen 13'984 0 Bund Rückerstattung 0 2'002 Verkehr Gemeindestrassen Tiefbauten 50'000 0 Tiefbauten Landweg Handlauf 12'000 0 Umwelt und Raumordnung Wasserversorgung Leitungsnetz Klostergasse 85'000 Reservoir 5'000 0 Steuerungsanlage 5'000 Anschlussgebühren 0 25'000 Abwasserbeseitigung Leitungsnetz 50'000 0 Abwasserbeseitigung 0 0 Anschlussbeiträge 0 25'000 Raumplanung Planwerke 0 Bau u. Strassenlinienplan Sied 15'000 Finanzen und Steuern Grundstücke 10'000 0 Total 289'564 79'004 Netto 210'560 Bemerkungen: Mit fast Fr (Netto Fr ) sind die vorgesehenen Investitionen auch 2011 relativ hoch. Der grösste Teil betrifft Wasser und Abwasser, d.h. gebührenfinanzierte Bereiche, wo die Leitungen im Bereich Klostergasse erneuert werden sollen. Kleinere Beträge sind vorgesehen, um Konzepte für die Erneuerung des Steuerungssystems bei der Wasserversorgung und für das Reservoir Silberhübel erstellen zu lassen. Beim Postwegli (Fussweg Landweg-Leimweg) soll ein Handlauf angebracht werden und Fr sind für die Erneuerung des Bau- und Strassenlinienplanes vorgesehen. Fr sind reserviert, um allenfalls 2 kleine Grundstücke beim Kindergarten zu erwerben und so das Areal arrondieren zu können.

5 Traktandum 5 Nachtragskredit CHF 9' für Erneuerung Wasserleitung Erliackerweg-Süd Der Kreditrahmen von CHF 75' konnte für das Bauvorhaben nicht eingehalten werden. Das ausgeführte Projekt entsprach nicht ganz dem Projekt, für welches die Kostenberechnung erstellt wurde. Um Synergien zwischen Sauberwasserleitung und Strassensanierung besser nutzen zu können, wurde anstatt bis hinunter zur Hauptstrasse ein Teil der Wasserleitung Silberhübelweg saniert. Diese Leitung ist besonders störanfällig und eine Teilsanierung schien deshalb gerechtfertigt. Die grosse Tiefe, in welcher diese Leitung verlegt war und der komplizierte Verlauf der sonstigen Werkleitungen in diesem Bereich führten zu mehr Grabarbeiten und mehr Arbeiten für den Leitungsbau. Ausserdem führte ein Hausanschluss, der auf keinen Plänen verzeichnet war, zu Mehraufwand, der nur teilweise an die Grundeigentümer weiterverrechnet werden konnte. Diese Summe von Faktoren führte schliesslich zu einer Kreditüberschreitung von ca. 12 %. Antrag des Gemeinderates: Der Gemeinderat beantragt, den Nachtragskredit von CHF 9' für die Erneuerung der Wasserleitung Erliackerweg-Süd zu genehmigen. Traktandum 5 / Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2010

6 Traktandum 6 Kreditantrag CHF 85' für die Erneuerung der Wasserleitung Klostergasse Die Wasserleitung Klostergasse ist 125 Jahre alt und mit einem Durchmesser von 80 mm zu gering dimensioniert. Angesichts dessen, und dass es auch dort in den letzten Jahren Leitungsschäden gegeben hat, hat sich der Gemeinderat entschlossen, eine Sanierung ins Auge zu fassen. Im Zuge der Sanierung soll auch ein zusätzlicher Hydrant im Kloster erstellt werden, wodurch die Versorgung mit Löschwasser in diesem Gebiet mit äusserst dichter Bebauung merklich verbessert wird. Antrag des Gemeinderates: Der Gemeinderat beantragt, den Kredit von CHF 85' für die Erneuerung der Wasserleitung in der Klostergasse zu bewilligen. Traktandum 6 / Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2010

7 Traktandum 7 Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Rickenbach Änderung von Art. 7.1 Grabschmuck Die im geltenden Friedhof- und Bestattungsreglement aufgestellten Bestimmungen über die Frist zum Aufstellen des Grabschmucks sehen vor, dass der Grabschmuck (Grabmal und Grabeinfassungen) bei Erd- und Urnenbestattungen frühestens ein Jahr nach der Bestattung versetzt werden kann. Diese lange Frist hat schon mehrmals Anlass zu Klagen von Seiten der Bevölkerung gegeben. Bei Erd- und Kinderbestattungen ist eine lange Frist gerechtfertigt und sogar im Sinne der Angehörigen, da sich der Boden eine gewisse Zeit setzen muss, damit der Grabschmuck später nicht nachgerichtet werden muss. Bei Urnenbestattungen ist eine kürzere Frist denkbar. Dies wird in vielen anderen Gemeinden so gehandhabt. Um dem Wunsch der Einwohnerschaft gerecht zu werden, wird der Gemeindeversammlung folgende Änderung vorgeschlagen: bisheriger Passus: Die Grabmäler dürfen frühestens ein Jahr nach der Bestattung versetzt werden. beantragte Änderung: Die Grabmäler für Erd- und Kinderbestattungen dürfen frühestens ein Jahr, diejenigen für Urnenbestattungen frühestens drei Monate nach der Bestattung versetzt werden. Antrag des Gemeinderates: Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Änderung von Art. 7.1 des Friedhof- und Bestattungsreglement vom 12. Juni 2001: "Die Grabmäler für Erd- und Kinderbestattungen dürfen frühestens ein Jahr, diejenigen für Urnenbestattungen frühestens drei Monate nach der Bestattung versetzt werden." Die Änderung tritt am in Kraft. Traktandum 7 / Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2010

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