UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) halten viele Fallstricke für Werbetreibende bereit Zu Unrecht
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- Helge Geisler
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3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) halten viele Fallstricke für Werbetreibende bereit Zu Unrecht Verteufelung der Rechtslage, da Ursache maßlose Übertreibung der Datennutzung durch Unternehmen Gesetzliche Reaktion: Pendel schlägt erst mal komplett in andere Richtung aus 3
4 2 Aspekte: Bedrohung allein durch das Angebot, Bedrohung durch die Durchführung Angebot: 2012 Prüfung durch bayerische Landesdatenschutzbehörde -> Google Analytics Webseiten, davon mit GA davon nicht rechtskonform Bußgeldrisiko bis Ebenfalls in NRW durchgeführt, weitere werden folgen 2012 Web-Check a.s.k. Datenschutz Zufällig ausgewählt 84 überprüfte Webseiten erzeugen 5,35 Mio Bußgeldrisiko Big points: Impressum, Webtracking, Datenschutz-Erklärung Aber auch: fehlerhafte Umsetzung Newsletter oder Social Media Anbindung Durchführung: LG Lübeck Streitwerte: Einmalige Zusendung bei privatem Empfänger: 3.000,00 EUR 4
5 Einmalige Zusendung bei gewerblichem Empfänger: 4.000,00 EUR Mehrfache Zusendung bei privatem Empfänger: 5.000,00 EUR Mehrfache Zusendung bei gewerblichem Empfänger: bis 7.000,00 EUR Ab fünf Zusendungen: zwischen 8.000,00 und ,00 EUR Obergrenze: ,00 EUR Eine Abmahnung wegen unerlaubter -Werbung kann danach bereits Anwaltskosten zwischen 308,21 und 816,41 nach sich ziehen. Bei wettbewerbswidrigem Verhalten noch höher. 4
6 Die Vorgaben für elektronisches -Marketing existieren im UWG und BDSG nicht erst seit gestern. Dennoch: 1. Mehr als -Adresse Pflichtfeld (Verstoß gegen 3a BDSG) 2. Fehlender Hinweis, wie oft der NL versandt wird 3. Fehlender Hinweis, mit welchen Inhalten der Empfänger zu rechnen hat 4. Fehlende Erklärung über die Möglichkeit und Art und Weise des Widerrufs 5. Keine Aufnahme in Datenschutzerklärung 6. Fehlendes douple opt in Verfahren 7. Werbung in Aktivierungs 8. Fehlendes Impressum im Newsletter 9. Fehlender Abmelde-Link oder Widerrufshinweis im Newsletter selbst (wieso, da steht doch meine Kontaktadresse) 10. Unzulässige Hürden bei Abmeldung (Login, Auswahl des abzumeldenden Newsletters etc.) 5
7 Verbotsgesetz!!! Jedoch Erlaubnisvorbehalte: 1.Gesetzliche Vorschrift (z.b. Mitarbeiterdaten zur Gehaltsabrechnung) 2.Notwendig zur Vertragsanbahnung, Durchführung und Abwicklung (Achtung: Akquise ist keine Anbahnung im juristischen Sinne) 3.Einwilligung (das mächtigste Werkzeug für Unternehmen!!) 6
8 Geregelt in 7 UWG Absätze 1 und 2 Nicht diskutierbar Altkunden sind keine Bestandskunden (=es besteht ein aktiver Vertrag)!!! Quellen: Zulässigkeitsampel Dr. Martin Schirmbacher, Direktmarketingampel Dr. Holger Lutz 7
9 Rundfrage: Wer kennt die Anforderungen an eine rechtskonforme Einwilligung? Die Einwilligung 4 a BDSG 1. Freiwillig und aktiv erteilt (keine Kopplung, keine vorausgefüllten Checkboxen oder Häkchen) 2. Sehr konkrete Formulierung des Verwendungszwecks (Zweckbindung des BDSG, andere Nutzung unzulässig) 3. Wenn notwendig, Hinweis auf Folgen der Nichteinwilligung 4. Nur schriftlich (alles andere sind maximal geduldete Workarounds) 5. Bei mehreren Vorgängen gesonderte Hervorhebung 6. Nicht zu allgemein Ein Punkt nicht erfüllt -> vollständige Unwirksamkeit der Einwilligung -> unrechtmäßige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung -> Bußgeldrisiko nach 43 Abs. 2 BDSG bis Euro 8
10 Wird gerne vernachlässigt, aber Datenschutz ist Qualitätsmerkmal Unterscheidung zum Wettbewerb (in noch sehr vielen Fällen) Instrument zur Kundenakquise und Kundenbindung Studie Client Vela und TU München Frage: Wie beeinflussen die folgenden Faktoren (10) Ihre Absicht, bei einem Unternehmen erneut zu kaufen und/oder dieses weiterzuempfehlen? 89 Prozent Preis stark oder sehr stark beeinflussen Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiter ist für 81 Prozent wichtig Gut drei Viertel achten stark oder sehr stark (43%) auf den Datenschutz Platz 3!! 9
11 Es kommt in der Praxis auf die Ausgestaltung der Werbemaßnahme an. Daher sollten Sie frühzeitig Ihren Datenschutzbeauftragten oder Berater für Datenschutz hinzuziehen. Achtung: klären Sie die Haftungsfrage, wenn Sie sich lediglich auf die Aussage Ihrer Werbeagentur verlassen! 10
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