Campusbahn: Vorstellung des Projektstandes unter besonderer Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen

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1 Campusbahn: Vorstellung des Projektstandes unter besonderer Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 6. September 2012 berichtete die Verwaltung über den aktuellen Projektstand der Campusbahn. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Frage, wie in der Planung und bei der späteren Umsetzung die Belange behinderter Menschen berücksichtig werden. Die folgende Darstellung entstand auf Basis der Verwaltungsvorlage. In der Diskussion über die Planung der Campusbahn wird immer wieder die Frage gestellt, ob und in welcher Weise dieses neue Verkehrsmittel die Belange behinderter Menschen berücksichtigt. Die Campusbahn soll ein Verkehrsmittel sein, welches von Menschen mit Behinderung ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Das Thema Barrierefreiheit ist deshalb ein zentrales Thema der Planung. Im Folgenden soll dargestellt werden, wie die die Anforderungen der barrierefreien Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an die Komponenten Haltestellen, Fahrzeuge und Information umgesetzt wird. Das Thema Verknüpfung zwischen Campusbahn und Busnetz wird bereits an anderer Stelle dargestellt. Zum aktuellen Stand der Vorbereitungen (September 2012) können manche Aspekte allerdings nur grundsätzlich erläutert werden, da Details im weiteren Verfahren noch zu planen und zu diskutieren sind. Klar ist aber, dass die Barrierefreiheit ein wesentliches Element der behördlichen Prüfung sein wird und auch im Zuge des weiteren Zuwendungsverfahrens gegenüber Land und Bund bestätigt werden muss. Die Beteiligung der Vertreter der Behindertenverbände ist in den folgenden Konkretisierungsstufen vorgesehen. Derzeit ist bereits sicher, dass die Campusbahn mit einem 30m langen Zweirichtungsfahrzeug in Niederflurtechnik betrieben wird. Aus der Kombination der Fahrzeugbodenhöhe von 30cm und der Bahnsteighöhe von 25cm ergibt sich der barrierefreie Einstieg. Der Haltestellenabstand wird mit m angesetzt, der Einzugsbereich mit 400m.

2 Haltestellen Die Haltestellen können als Seiten-, Mittelbahnsteige oder als überfahrbares Haltestellenkap ausgebildet werden. Welche Ausbauform zur Anwendung kommt, ergibt sich aus der weiteren Planung. Seitenbahnsteig Mittelbahnsteig überfahrbares Haltestellenkap Alle Haltestellen werden wie folgt ausgestattet: behindertengerechte Rampen taktile Elementen, wie sie derzeit schon an allen neuen Bushaltestellen eingesetzt werden, Wetterschutz dynamische Fahrgastinformationsanlage. Taktile Elemente an der Haltestelle Aachen Hauptbahnhof

3 Die beiden Fotomontagen zeigen, wie die Haltestellen aussehen könnten. Haltestelle Scheibenstraße Haltestelle Rothe Erde

4 Spaltmaß Übergang zwischen Bahn-/Bussteig und Fahrzeug Ein wichtiges Kriterium für die Barrierefreiheit von Haltestellen ist das sog. Spaltmaß am Übergang zwischen Bahn-/Bussteig und Fahrzeug. Um hier Barrierefreiheit zu erreichen, müssen verschiedene Vorschriften und Regularien beachtet werden. Gemäß DIN (Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze) dürfen Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Bahnsteige einen Höhenunterschied von 3 cm zu den entsprechenden Fahrgasträumen nicht überschreiten (mindestens an einem Zugang). Andere Regelwerke empfehlen einen maximalen Abstand zwischen Bahnsteigkante und Wagenbodenkante sowohl in der Lage als auch in der Höhe von 5cm. Die BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen) sagt aus, dass der Wagenboden nicht tiefer als der Bahnsteig liegen soll, da die Gefahr des Aufsetzens der Wagentüren auf den Bahnsteig besteht. Die Einhaltung der Richtwerte ist grundsätzlich anzustreben. In der Praxis können sich allerdings durch abgefahrene Schienen und Radreifen, sowie unterschiedliche Beladungszustände der Fahrzeuge und Bautoleranzen (Fahrzeugseite/Bahnsteig) Abweichungen ergeben. Je kleiner die Maße festgelegt werden, desto höher wird der Aufwand beim Bau der Anlagen sowie bei der Wartung und Instandhaltung. In der Stadt Köln werden im Niederflurbereich der Bahnen theoretische Abstandsmaße in der Lage von 75mm und in der Höhe von 60-75mm (je nach Fahrzeugtyp) angestrebt. Im Aachener Busverkehr beträgt derzeit die Reststufenhöhe zwischen dem 16cm Bushaltestellenbordstein und der Einstiegshöhe der Niederflurbusse an beiden Buszugängen ca. 10 cm. Der barrierefreie Einstieg an Bushaltestellen wird jedoch oft eingeschränkt durch nicht optimale Anfahrt der Haltestelle z.b. aufgrund parkender Fahrzeuge. Das Spaltmaß und damit die Barrierefreiheit ist also bei der Campusbahn besser als im derzeitigen Bussystem. Signalisierter Haltestellenzugang Grundsätzlich ist es aus Gründen des Geräuschpegels für Anwohner nicht vorgesehen alle Lichtsignalanlagen flächendeckend nachzurüsten. In anderen Städten wird die LSA-Nachrüstung mit akustischen Signalen unterschiedlich praktiziert. Während in einigen Städten akustische Signalgeber grundsätzlich flächendeckend eingeführt werden, werden diese in anderen Städten nur nach Bedarf oder gar nicht eingesetzt. Es ist vorgesehen bei der Planung der Campusbahn wie bei allen Straßenbauprojekten die Ausstattung von Lichtsignalanlagen an Haltestellenzugängen im jeweiligen Fall zu prüfen, mit der Kommission Barrierefreies Bauen abzustimmen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

5 Fahrzeuge An die Fahrzeuge werden folgende Anforderungen gestellt: barrierefreier Einstieg gut zu bedienende Türen Laufruhe bequeme Sitze ein angemessenes Angebot an Aufstellflächen für Rollstühle und Rollatoren. Die genannten Kriterien werden Bestandteil der Fahrzeugauswahl und der Fahrzeugausschreibung sein. Dazu gibt es bereits viele Beispiele im praktischen Einsatz in anderen Städten. Niveaugleicher Einstieg Zuverlässig, gut wahrnehmbare an Haltestellen und in den Fahrzeugen sind für alle Fahrgäste wichtig. Derzeit sind neue Haltestelleninfosäulen in Planung, die optisch und akustisch den Ansprüchen an eine moderne Fahrgastinformation genügen. Dabei werden auch die Anforderungen der Barrierefreiheit berücksichtigt. Die neuen Infostelen sind mit akustischen Ansagen ausgestattet. Abhängig von der Anzahl der Überkopfanzeigen existieren grundsätzlich zwei verschiedenen Bauformen (Mast oder durchgehende Stele), welche die Anforderungstaster (analog LSA) integrieren. In einem Pilotprojekt sollen die neuen Informationsstelen an vier verschiedenen Haltestellen (ASEAG; Kaiserplatz H1; Bushof H11/12) getestet werden. Die Erfahrungen mit diesen neuen Fahrgastinformationsstelen können bei der Entscheidung über die dynamische Fahrgastinformation an zukünftigen Campusbahn Haltestellen genutzt werden.

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