Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE), eingegangen am

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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5571 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE), eingegangen am Bratwurst und Emotionen statt Pyro und Gewalt - Nachfragen Seit Jahren geht es in Diskussionen über Fußballkultur auch um Pyrotechnik und Gewalt in den Stadien. Die Debatte hat sich jedoch seit vielen Monaten verschärft. Schlagzeilen und Meldungen über neue und ausufernde Gewalt und Randale in den Fußballstadien beherrschen die öffentliche Diskussion. Insbesondere das Relegationsspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin hat Aufmerksamkeit in den Medien hervorgerufen und wurde als Spirale der Gewalt stilisiert. Ob jedoch die Forderungen nach härteren Strafen, härterem Durchgreifen und mehr Sicherheitstechnik auch sachlich gerechtfertigt sind oder es sich um sicherheitspolitische Reflexe handelt, ist unklar. Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) gibt seit der Saison 1991/1992 jährlich einen Jahresbericht Fußball heraus. Aus dem Bericht über die Saison 2010/2011 geht hervor, dass es insgesamt einen Rückgang der im Zusammenhang mit Fußballspielen eingeleiteten Strafverfahren gibt. Dazu ist eine Verringerung im Bereich der Körperverletzungen im Vergleich der Saison 2008/2009 zu 2010/2011 zu verzeichnen. Wir fragen die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen und mit welchen konkreten Materialstoffen wurde in der Zeit von 08/2008 bis 07/2012 in welchen niedersächsischen Fußballstadien (1. bis 3. Liga sowie DFB-Pokal und europäische Wettbewerbe) widerrechtlich Pyrotechnik eingesetzt? 2. Bei wie vielen der in Frage 1 abgefragten Vorfälle wurden Menschen in welchem Umfang verletzt, bzw. in welchem Umfang wurde Sachbeschädigung begangen? 3. In wie vielen Fällen ist es in den oben genannten Vorfällen zu strafrechtlichen Verfahren oder OWI-Verfahren mit welchen Ergebnissen (Einstellung, Einstellung unter Auflagen, Strafbefehl, Anklageerhebung) gekommen? 4. Wie viele und welche Waffen und als Pyrotechnik verwendbare Materialstoffe wurden in der Zeit von 08/2008 bis 07/2012 in welchen niedersächsischen Fußballstadien (1. bis 3. Liga sowie DFB-Pokal und europäische Wettbewerbe) bei Fußballfans sichergestellt? 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen in den unteren Ligen und die Verwendung von Pyrotechnik? 6. Wie viele Fälle von Körperverletzung, Widerstand, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung sowie Straftaten gemäß 86 a StGB wurden im Zeitraum von 08/2008 bis 07/2012 in welchen niedersächsischen Fußballstadien (1. bis 3. Liga sowie DFB-Pokal und europäische Wettbewerbe) bzw. im Zusammenhang mit Fußballspielen in den jeweiligen Stadien registriert? 7. Mit welchem jeweiligen Ergebnis sind gegen die vermeintlichen Täter Strafverfahren durchgeführt worden? 8. Wie viele Polizeibeamte waren im Zeitraum von 08/2008 bis 07/2012 in den niedersächsischen Fußballstadien (getrennt nach 1. bis 3. Liga sowie DFB-Pokal und europäische Wettbewerbe) an den jeweiligen Spieltagen eingesetzt? 9. Wie hoch sind die Polizeieinsatzkosten, und wie viele Überstunden sind seit 08/2008 jährlich für die polizeiliche Überwachung und Begleitung bei niedersächsischen Fußballspielen angefallen? 1

2 10. Wie viele Polizeibeamte wurden im Zeitraum von 08/2008 bis 07/2012 im Zusammenhang mit Einsätzen bei Fußballspielen der 1. bis 3. Liga sowie bei DFB-Pokal und europäischen Wettbewerben in Niedersachsen verletzt? 11. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die niedersächsische Polizei den Vereinen lokale bzw. bundesweite Stadionverbote für Fußballfans vorschlägt, und welche Vorschriften und Richtlinien liegen dem zugrunde? 12. Wie viele Stadionverbote wurden im Zeitraum von 08/2008 bis 07/2012 in Zusammenhang mit Spielen in Niedersachsen ausgesprochen, und wie viele davon stehen in einem Zusammenhang mit einem durchgeführten Strafverfahren? 13. Wie häufig kam es zu Verstößen gegen die unter Frage 12 genannten Stadionverbote? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Inneres und Sport - P /2/8802/12 - Der Besuch eines Fußballspieles ist ein Familienereignis und von wesentlicher Bedeutung für viele friedliche Fußballfans. Zur Erhaltung derartiger Familienereignisse und zur Erhaltung einer friedlichen Fankultur führt die Niedersächsische Landesregierung ihre Anstrengungen zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen mit unverminderter Intensität fort. Vorrangig gilt es, die friedlichen Fans durch Präventionsmaßnahmen in ihrem Verhalten zu stärken. Dazu leisten Fanprojekte einen wesentlichen Beitrag. Dem gegenüber stehen die Verbesserung und Verstärkung von Maßnahmen gegen Personen, die als vermeintliche Fußballanhänger die Fußballspiele und damit verbundene Reisewege zu Gewalttaten und insbesondere dem illegalen Einsatz von Pyrotechnik missbrauchen. Mit diesem Ziel wurden auch am 23. Juli 2012 im Rahmen eines länderoffenen Gespräches der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) mit den Präsidenten des Deutschen Fußballbundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) Vereinbarungen zur Verbesserung der Sicherheit in den Fußballstadien und einer Verstärkung der Prävention getroffen. Grundlage der Vereinbarungen war der von Niedersachsen initiierte Beschluss der IMK im Frühjahr Die aktuellen Ereignisse anlässlich der Bundesligabegegnung zwischen Borussia Dortmund und dem FC Schalke 04 oder dem Spiel im DFB-Pokal zwischen Hannover 96 und Dynamo Dresden sowie der am 19. November 2012 veröffentlichte Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) für die Saison 2011/2012 bestärken die Haltung der Niedersächsischen Landesregierung. Allein anlässlich der Begegnungen in den Bundesligen wurden in der vergangenen Saison mit verletzten Personen und eingeleiteten Strafverfahren bundesweit neue Höchststände erreicht. Die IMK hat am 7. Dezember 2012 in ihrem Beschluss gefordert, dass die Maßnahmen, wie sie anlässlich des Gespräches mit DFB und DFL am 23. Juli 2012 besprochen worden sind, zügig und vollständig umgesetzt werden müssen. Folgende Punkte müssen dabei von den Vereinen zur Verbesserung der Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen umgesetzt werden: Verbesserung der Videotechnik auf den neuesten Stand, Qualifizierung der Ordnungskräfte, Intensivierung von Einlasskontrollen, 2

3 die konsequente Durchsetzung von Stadionverboten mit der Rücknahme der Senkung der Höchstdauer von Stadionverboten von fünf auf drei Jahre sowie der Einführung der Höchstdauer von 10 Jahren in Fällen extremer Gewaltanwendung, die Ächtung sowie zeitnahe und konsequente Sanktionierung der illegalen Verwendung von Pyrotechnik auf der Grundlage verbindlicher Vereinbarungen zwischen den Verbänden, Vereinen und ihren Fans, die Festlegung von Standards für Fanprojekte, der Ausbau der Fanarbeit und die Ausweitung und Stärkung der Sportgerichtsbarkeit. In ihrem Beschluss bekräftigt die IMK ausdrücklich die Forderung der substanziellen Erhöhung der Finanzierung der Fanarbeit durch die Verbände. Über die Erhöhung ihres Anteils für die gemeinsam finanzierten sozialpädagogischen Fanprojekte hinaus stellen die Verbände einen festen Beitrag in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro zuzüglich möglicher Strafgelder zweckgebunden zur Verfügung. Über die Verwendung dieser Mittel werden die Länder und die Verbände insbesondere nach Qualitätsgesichtspunkten gemeinsam beraten. Ferner hat die IMK ihren Vorsitzenden darum gebeten, den DFB und die DFL darauf hinzuweisen, dass bei nicht zufriedenstellendem Verlauf der Umsetzung und nicht ausreichender finanzieller Unterstützung der Gewaltprävention eine Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen in den Stadien angestrebt wird. Am 12. Dezember 2012 haben sich die Fußballvereine für das Sicherheitskonzept der Deutschen Fußball Liga, das zur Saison 2013/2014 in Kraft treten soll, entschieden. Diese Entscheidung erfüllt im Wesentlichen die vorstehend aufgeführten Forderungen der IMK und wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Das beschlossene Konzept bildet eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit den Vereinen, der DFL und dem DFB und muss konsequent umgesetzt werden. Darüber hinaus zeigt gerade der Jahresbericht der ZIS deutlich, dass Entwicklungen wie ein einmaliger Rückgang von eingeleiteten Strafverfahren, z. B. von Körperverletzungsdelikten, nicht sofort auf einen Trend schließen lassen. Vielmehr lassen sich belastbare Entwicklungen erst aus mittelbis langfristigen Betrachtungen ableiten, auf die bei negativem Verlauf mit nachhaltigen und kontinuierlichen Maßnahmen reagiert werden muss. Auf der Ebene der Oberliga Niedersachsen haben die Maßnahmen der Niedersächsischen Landesregierung, die durch die Kommission Sport und Sicherheit sowie den ihr nachgeordneten Ausschuss seit dem Jahr 2006 initiiert wurden, zu einem spürbaren Rückgang der Gewalt im Zusammenhang mit den Fußballspielen in dieser Spielklasse geführt. Insbesondere die am 4. November 2007 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Fußballverband (NFV) eingeführte Rahmenkonzeption Sicherheit bei Fußballspielen niedersächsischer Vereine im Amateurbereich hat einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet. Die Fortschreibung dieser Rahmenkonzeption sowie die daraus entwickelte Handlungskonzeption Umgang mit Rädelsführern gewaltbereiter Gruppen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Niedersachsen vom 16. Januar 2012 unterstützen nachhaltig die bislang erzielten Ergebnisse. Darüber hinaus hat sich die Implementierung eines Beauftragten für Sicherheit im Fußball im Dezember 2011 deutlich bemerkbar gemacht. Die im Sachzusammenhang erforderliche enge Vernetzung aller Beteiligten führt dazu, dass schnell und unmittelbar auf aktuelle Entwicklungen einvernehmlich reagiert werden kann. Der Beauftragte nimmt an Sitzungen der Kommission Prävention und Sicherheit des NFV und der Örtlichen Ausschüsse Sport und Sicherheit sowie an Sicherheitsbesprechungen vor bestimmten Begegnungen der Bundesligen, 3. Liga und Regionalliga Nord teil. Weiterhin hat er regelmäßigen Kontakt zu den Verantwortlichen der niedersächsischen Vereine und berät diese in der Umsetzung der zwischen IMK und DFB bzw. DFL vereinbarten Maßnahmen, z. B. den Verbesserungen der Videotechnik. 3

4 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Im Zeitraum von 08/2008 bis 07/2012 fanden Begegnungen der Bundesligen, der 3. Liga sowie im DFB-Pokal und in europäischen Wettbewerben in niedersächsischen Spielstätten in Braunschweig, Emden, Hannover, Heeslingen, Lüneburg, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven und Wolfsburg statt. Die Fallzahlen zum widerrechtlichen Einsatz von Pyrotechnik sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die bei der Polizei bekannt gewordene Anzahl der dabei verletzten Personen ist den Klammern zu entnehmen: Spielort Saison Saison Saison Saison 2008/ / / /2012 Gesamt Braunschweig 5 (2) 2 (-) 5 (-) 8 (2) 20 (4) Emden 3 (-) (-) Hannover 1 (-) 1 (-) 5 (-) 11 (-) 18 (-) Heeslingen (-) - 2 (-) Osnabrück - 5 (1) 2 (-) 3 (33) 10 (34) Wilhelmshaven (-) - 1 (-) Wolfsburg 7 (-) 5 (-) 10 (-) 18 (-) 40 (-) Die genannten Fallzahlen beschränken sich auf die illegale Verwendung von Pyrotechnik in den jeweiligen Spielstätten. Darüber hinaus ist vor und nach den Spielen auch im Umfeld der Spielstätten der Einsatz von Pyrotechnik regelmäßig zu beobachten. Die genaue Anzahl der durch die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen verletzten Personen lässt sich nicht exakt ermitteln, da diese überwiegend in vollbesetzten Zuschauerblöcken, den sogenannten Fankurven, entzündet wurden. Es ist anzunehmen, dass durch das Einatmen der entstehenden toxischen Gase zumindest die im Nahbereich befindlichen Personen geschädigt werden. Diese Taten gelangen jedoch regelmäßig nicht zur Anzeige, wenn es sich um Gruppenmitglieder handelt. Der Umfang der bekannt gewordenen Verletzungen reicht von kurzzeitigen Knalltraumata über Verbrennungen bis hin zum Eindringen von Teilen der pyrotechnischen Gegenstände oder von Teilen der Bekleidung der Opfer in den Körper. Das Auftreten von Langzeitfolgen ist derzeit nicht hinreichend bekannt. Nach Erkenntnissen der niedersächsischen Polizeidirektionen handelte es sich bei den verwendeten pyrotechnischen Gegenständen überwiegend um sogenannte Böller, Bengalfeuer, Leucht- oder Bengalfackeln und Rauchpulver. Diese stammen sowohl aus inländischer als auch aus ausländischer Produktion, wobei insbesondere bei letztgenannten Produkten aufgrund des hohen Wirkungsgrades von fehlenden Zulassungen für eine Verwendung in Deutschland auszugehen ist. Alle Gegenstände sind trotz bestehender Verwendungs- und Einfuhrverbote über das Internet erhältlich. Die Nutzung von Selbstlaboraten scheint eher die Ausnahme zu sein. Eine genaue Herkunftsbestimmung, Klassifizierung und damit auch Analyse der verwendeten Stoffe anhand vorhandener Rückstände nach dem Abbrennen der Gegenstände war in den bekannt gewordenen Fällen überwiegend nicht möglich. Im Fall der 33 zum Teil schwer verletzten Personen in Osnabrück anlässlich der Begegnung der 3. Liga gegen Preußen Münster am 10. September 2011 ergaben die Untersuchungen, dass von dem zwischenzeitlich verurteilten Täter ein sogenannter Polen-Böller vom Typ Delova Rana 3-75 mm mit dem Materialstoff Perchlorat-Aluminium verwendet worden war. Sachbeschädigungen durch die illegale Verwendung von Pyrotechnik sind im Berichtszeitraum nicht bekannt geworden. 4

5 Zu 3: Im Zusammenhang mit den vorstehend dargestellten Fallzahlen wurden in Niedersachsen Ermittlungsverfahren wie folgt eingeleitet: Spielort Gesamt Straftaten Ordnungswidrigkeiten Braunschweig Hannover Heeslingen 2-2 Osnabrück Wolfsburg Im Rahmen der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen einen Betroffenen in Braunschweig ein Bußgeld von 100 Euro verhängt, in zwei Fällen wurde das Verfahren gemäß 46 OWiG eingestellt. In Wolfsburg wurden gegen die drei Betroffenen ebenfalls Bußgelder in Höhe von je 100 Euro verhängt. Die Verfahren in Heeslingen wurden ebenfalls gemäß 46 OWiG eingestellt. Die Verfahrensausgänge der von den Staatsanwaltschaften an die Ordnungsämter abgegebenen Ermittlungsverfahren konnten nicht in Erfahrung gebracht werden, da seitens der Ordnungsämter Meldeverpflichtungen weder gegenüber den Staatsanwaltschaften noch gegenüber der Polizei bestehen. Eine Ermittlung entsprechender Daten müsste vor Ort durch die Kommunen manuell erfolgen. Die Verfahrensausgänge zu den Ermittlungsverfahren sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Mögliche Abweichungen zwischen der Anzahl der aufgeführten Ermittlungsverfahren und der Anzahl der Verfahrensausgänge ergeben sich aus der Gesamtzahl der Tatverdächtigen. Spielort Braunschweig Anzahl eingeleiteter Verfahren 25 Anzahl Tatverdächtige/Betroffene 29 OWi-Verfahren/Abgabe OWi-Behörde 4 Einstellung gemäß 170 II StPO/ 153 StPO/ 154 StPO/ 45 JGG 19 Einstellung gemäß 153 a StPO 0 Strafbefehl 0 Anklage 2 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens 2 Laufende Verfahren 2 Spielort Hannover Anzahl eingeleiteter Verfahren 21 Anzahl Tatverdächtige/Betroffene 21 OWi-Verfahren/Abgabe OWi-Behörde 0 Einstellung gemäß 170 II StPO/ 153 StPO/ 154 StPO/ 45 JGG 14 Einstellung gemäß 153 a StPO 3 Strafbefehl 1 Anklage 0 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens 2 Laufende Verfahren 1 Spielort Heeslingen Anzahl eingeleiteter Verfahren 2 Anzahl Tatverdächtige/Betroffene 2 OWi-Verfahren/Abgabe OWi-Behörde 2 Einstellung gemäß 170 II StPO/ 153 StPO/ 154 StPO/ 45 JGG 0 Einstellung gemäß 153 a StPO 0 Strafbefehl 0 Anklage 0 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens 0 Laufende Verfahren 0 5

6 Spielort Osnabrück Anzahl eingeleiteter Verfahren 32 Anzahl Tatverdächtige/Betroffene 40 OWi-Verfahren/Abgabe OWi-Behörde 0 Einstellung gemäß 170 II StPO/ 153 StPO/ 154 StPO/ 45 JGG 26 Einstellung gemäß 153 a StPO 2 Strafbefehl 4 Anklage 0 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens 8 Laufende Verfahren 0 Spielort Wolfsburg Anzahl eingeleiteter Verfahren 36 Anzahl Tatverdächtige/Betroffene 48 Einleitung OWi-Verfahren/Abgabe an OWi-Behörde durch StA 9 Einstellung gemäß 170 II StPO/ 153 StPO/ 154 StPO/ 45 JGG 12 Einstellung gemäß 153 a StPO 2 Strafbefehl 1 Anklage 12 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens 12 Laufende Verfahren 0 Zu 4: Im Zeitraum von 08/2008 bis 07/2012 wurden im Zusammenhang mit Einsätzen anlässlich von Fußballspielen der Bundesligen, der 3. Liga, im DFB-Pokal und in den europäischen Wettbewerben die nachfolgend aufgeführten Gegenstände durch die Einsatz führenden niedersächsischen Polizeidirektionen sichergestellt bzw. beschlagnahmt: Spielort Pyrotechnik Verbotene Gegenstände Braunschweig 8 10 Emden 3 1 Hannover 18 5 Osnabrück 1 1 Wolfsburg In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsdienste des Veranstalters im Rahmen der Einlasskontrollen deutlich mehr der besagten Gegenstände vorfinden und mindestens vorübergehend in Obhut nehmen. Die überwiegende Zahl der Gegenstände wird an die Besitzer wieder ausgehändigt ( 29 Nds. SOG). Meldungen an die Einsatz führenden Polizeibehörden erfolgen in der Regel lediglich bei dem Verdacht von strafbaren Handlungen. Allein in Hannover werden durch den Sicherheitsdienst des Veranstalters im Rahmen der Fußballspiele regelmäßig Waffen im nahezu dreistelligen Bereich in Verwahrung genommen. Die dargestellten Erkenntnisse zur Sicherstellung der in Rede stehenden Gegenstände ergeben sich aus einem regelmäßigen Austausch der Sicherheitsdienste mit den Polizeibehörden bzw. den einsatzführenden Polizeidienststellen. Zu 5: Die in den Vorbemerkungen aufgeführten Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Fußballspiele in der Oberliga Niedersachsen und den darunter befindlichen Spielklassen grundsätzlich einen friedlichen Verlauf nehmen. Lediglich eine geringe Zahl dieser Spiele erfordert noch einen polizeilichen Einsatz, in der letzten Saison 15 von insgesamt 306 Spielen. 6

7 Anlässlich dieser Begegnungen wurden in der Spielzeit 2011/2012 insgesamt drei Straftaten festgestellt. Dabei handelte es sich um eine Beleidigung, einen Diebstahl und einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. In einem geringen Umfang ist auch im Rahmen von Oberligaspielen die widerrechtliche Verwendung von Pyrotechnik in den Spielstätten als auch deren Umfeld zu beobachten. Die positiven Entwicklungen haben sich in der aktuellen Saison weiter fortgesetzt; bisher sind weder verletzte Personen noch Straftaten bekannt geworden. Zu 6: In den niedersächsischen Fußballstadien bzw. im Zusammenhang mit Fußballspielen in den jeweiligen Stadien wurde im Zeitraum von 08/2008 bis 07/2012 die nachfolgend aufgeführte Gesamtzahl der Fälle von Körperverletzungen, Widerständen gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbrüchen, Sachbeschädigungen und Straftaten gemäß 86 a StGB registriert: Spielort Fälle Spielort Fälle Braunschweig 108 Nordhorn 2 Emden 18 Oldenburg 2 Hannover 234 Osnabrück 129 Heeslingen 3 Wilhelmshaven 1 Lüneburg - Wolfsburg 156 Zu 7: Mögliche Abweichungen zwischen der Anzahl der in Frage 6 aufgeführten Ermittlungsverfahren und der Anzahl der nachfolgend dargestellten Verfahrensausgänge ergeben sich aus der Gesamtzahl der Tatverdächtigen. Spielort Braunschweig Anzahl Tatverdächtige 178 Einstellung gemäß 170 II StPO/ 153 StPO/ 154 StPO/ 45 JGG 124 Maßnahmen nach JGG 6 Einstellung gemäß 153 a StPO 9 Geldstrafe 13 Freiheitsstrafe 10 Freispruch 1 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens 3 Laufende Verfahren 12 Spielort Emden Anzahl Tatverdächtige 35 Einstellung gemäß 170 II StPO/ 153 StPO/ 154 StPO/ 45 JGG 22 Maßnahmen nach JGG 3 Einstellung gemäß 153 a StPO 0 Geldstrafe 5 Freiheitsstrafe 3 Freispruch 2 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens 0 Laufende Verfahren 0 7

8 Spielort Hannover Anzahl Tatverdächtige 311 Einstellung gemäß 170 II StPO/ 153 StPO/ 154 StPO/ 45 JGG 238 Maßnahmen nach JGG 3 Einstellung gemäß 153 a StPO 34 Geldstrafe 19 Freiheitsstrafe 1 Freispruch 5 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens 10 Laufende Verfahren 1 Spielort Heeslingen Anzahl Tatverdächtige 5 Einstellung gemäß 170 II StPO/ 153 StPO/ 154 StPO/ 45 JGG 5 Maßnahmen nach JGG 0 Einstellung gemäß 153 a StPO 0 Geldstrafe 0 Freiheitsstrafe 0 Freispruch 0 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens 0 Laufende Verfahren 0 Spielort Nordhorn Anzahl Tatverdächtige 2 Einstellung gemäß 170 II StPO/ 153 StPO/ 154 StPO/ 45 JGG 1 Maßnahmen nach JGG 1 Einstellung gemäß 153 a StPO 0 Geldstrafe 0 Freiheitsstrafe 0 Freispruch 0 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens 0 Laufende Verfahren 0 Spielort Osnabrück Anzahl Tatverdächtige 255 Einstellung gemäß 170 II StPO/ 153 StPO/ 154 StPO/ 45 JGG 159 Maßnahmen nach JGG 5 Einstellung gemäß 153 a StPO 20 Geldstrafe 35 Freiheitsstrafe 0 Freispruch 3 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens 33 Laufende Verfahren 0 Spielort Wolfsburg Anzahl Tatverdächtige 198 Einstellung gemäß 170 II StPO/ 153 StPO/ 154 StPO/ 45 JGG 96 Maßnahmen nach JGG 7 Einstellung gemäß 153 a StPO 17 Geldstrafe 39 Freiheitsstrafe 3 Freispruch 6 Abgabe an andere Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens 22 Laufende Verfahren 8 8

9 Zu 8: Die Personalstärken bei den polizeilichen Einsätzen anlässlich von Fußballspielen der Bundesligen, der 3. Liga, im DFB-Pokal und in den europäischen Wettbewerben in niedersächsischen Spielstätten sind den in der Anlage ) beigefügten Tabellen zu entnehmen. Zu 9: Die jährlich geleisteten Personalstunden der Polizeieinsätze anlässlich von Fußballspielen in Niedersachsen und die entsprechenden betriebswirtschaftlichen Personalkosten sind auf Grundlage der Stundensätze gemäß Verwaltungskostenrecht, RdErl. des MF vom bzw. vom , berechnet und in der folgenden Tabelle aufgeführt: Personal- Kosten stunden Saison 2008/ Euro Saison 2009/ Euro Saison 2010/ Euro Saison 2011/ Euro Die aus den geleisteten Personalstunden entstandenen Über- bzw. Mehrdienststunden werden in den niedersächsischen Polizeidirektionen nicht gesondert erfasst. Zu 10: Im Zeitraum von 08/2008 bis 07/2012 wurden im Zusammenhang mit Einsätzen anlässlich von Fußballspielen der Bundesligen, der 3. Liga, im DFB-Pokal und in den europäischen Wettbewerben insgesamt 74 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verletzt. Zu 11, 12 und 13: Stadionverbote sind Präventivmaßnahmen auf zivilrechtlicher Grundlage mit dem Zweck, zukünftiges sicherheitsbeeinträchtigendes Verhalten zu vermeiden und Betroffene zur Friedfertigkeit anzuhalten, um die Sicherheit anlässlich von Fußballveranstaltungen zu gewährleisten. Die Niedersächsische Landesregierung hält bundes- sowie landesweite bzw. örtliche Stadionverbote für ein geeignetes Mittel, der Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen wirksam zu begegnen. Mit der beabsichtigten Wiedereinführung der möglichen Höchstdauer der Stadionverbote von fünf Jahren wird dem generalpräventiven Effekt dieser Maßnahme deutlicher entsprochen, als es mit der 2008 durchgeführten Reduzierung auf drei Jahre der Fall war. Darüber hinaus wurde im Rahmen des in den Vorbemerkungen erwähnten länderoffenen Spitzengespräches die Möglichkeit vereinbart, in besonders extremen Fällen von Gewaltanwendung Stadionverbote mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren festzusetzen. Die Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen, 3. Liga und der 4. Spielklassenebene, der DFB und die DFL haben sich auf gemeinsame Regelungen zu örtlichen und bundesweiten Stadionverboten verständigt und Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten beschlossen. Darüber hinaus werden landesweite Stadionverbote in den Richtlinien des Niedersächsischen Fußballverbandes als Anhang zur Spielordnung geregelt. Die Festsetzung, Reduzierung, Aufhebung oder Aussetzung von Stadionverboten stehen grundsätzlich nur dem Eigentümer bzw. Besitzer der Platz- bzw. Hallenanlage als originärem Hausrechtsinhaber zu. Dies sind in der Regel die Vereine, der DFB oder die DFL. Darüber hinaus bevollmächtigen sich die Vereine und DFB gegenseitig, auch überörtliche Stadionverbote aussprechen zu können. In der Praxis werden vornehmlich bei sicherheitsbeeinträchtigenden Ereignissen, die dem Veranstalter selbst bekannt geworden sind, Stadionverbote ausgesprochen. Zudem werden regelmäßig ) Aus technischen Gründen (Lesbarkeit) sind die Anlagen nicht abgedruckt, sondern nur im Internet und im Intranet einsehbar. 9

10 aufgrund polizeilicher Erkenntnisse durch die Einsatz führenden niedersächsischen Polizeidirektionen Stadionverbote angeregt. Es ist jedoch vermehrt festzustellen, dass die polizeilicherseits angeregten Stadionverbote nicht umgesetzt bzw. aufgrund der Regelungen zur Reduzierung, Aufhebung oder Aussetzung von Stadionverboten kurzfristig wieder aufgehoben worden sind. Anhand dieser Erfahrungen spricht sich die Niedersächsische Landesregierung dafür aus, eine Zentralstelle für Stadionverbotsverfahren einzurichten, die nach einheitlichen Kriterien und unabhängig fungieren kann. Die Gesamtzahl der in dem angefragten Zeitraum durch die niedersächsischen Vereine ausgesprochenen Stadionverbote wird bei den Einsatz führenden Polizeidirektionen nicht erhoben und ist daher nicht bekannt. Die Anzahl der durch die niedersächsischen Polizeidirektionen angeregten Verfahren zur Festsetzung von Stadionverboten bei den Vereinen oder dem DFB bzw. der DFL ist ebenfalls nicht bekannt. Die Anregungen erfolgen einzelfallbezogen auf der Grundlage von festgestellten Straftaten. Mit Stand vom 23. November 2012 sind ausweislich der Stadionverbotsliste des DFB gegen insgesamt 97 Personen mit Zuordnung zu einem niedersächsischen Verein bundesweit wirksame Stadionverbote festgesetzt. Im Einzelnen betrifft dies die jeweiligen Standorte wie folgt (die Personenzahl ist in Klammern aufgeführt): Eintracht Braunschweig (27), Hannover 96 (31), SV Meppen (8), VfB Oldenburg (1), VfL Osnabrück (17) und VfL Wolfsburg (17). Landesweit wirksame Stadionverbote sind aktuell gegen insgesamt 13 Personen festgesetzt, davon unter Zuordnung zum VfB Oldenburg (2), SV Wilhelmshaven (1), Goslarer SC 08 (6) und Kickers Emden (3). Eine betroffene Person ist keinem Verein zuzuordnen. Das Betreten einer Spielstätte trotz eines bestehenden Stadionverbots stellt einen Hausfriedensbruch gemäß 123 Abs.1 StGB dar. In den niedersächsischen Standorten wurde die nachfolgend dargestellte Anzahl von Hausfriedensbrüchen aufgrund von bestehenden Stadionverboten bekannt: Spielstätte Fälle Braunschweig 8 Emden 9 Hannover 7 Meppen 5 Osnabrück 9 Wolfsburg 11 Durch die betroffenen Hausrechtsinhaber wird regelmäßig Strafantrag gestellt. Uwe Schünemann 10 (Ausgegeben am )

11 LT - Az. II Anlage Personaleinsatz Anlage Saison 2008/2009 Saison 2009/2010 Bundesliga Saison 2010/2011 Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Saison 2011/2012 Einsatzkräfte WOB - Köln 173 WOB - Stuttgart 189 H 96 - Eintr. Frankfurt 237 H 96 - Hoffenheim 130 H 96 - Cottbus 236 H 96 - Mainz WOB - Mainz WOB - Bayern 187 WOB - Frankfurt 173 WOB - HSV 342 H 96 - Leverkusen 194 H 96 - Hertha 214 H 96 - M Gladbach 150 H 96 - Hoffenheim 155 WOB - H H 96 - Mainz 132 WOB - Hamburg 243 WOB-Leverkusen 191 H 96 - Bremen 259 WOB - Schalke 256 H 96 - München 166 H 96 - BVB 219 WOB - Freiburg 143 H 96 - Dortmund 213 WOB - Bielefeld 195 WOB - H H 96 - St. Pauli 342 WOB - Kaiserslautern 225 H 96 - Hoffenheim 156 H 96 - Freiburg 172 WOB - Leverkusen 143 H 96 - Bremen 231 H 96 - Bremen 221 WOB - M'Gladbach 163 H FC Köln 279 WOB - Nürnberg 199 WOB - M Gladbach 166 H 96 - VfB Stuttgart 168 WOB - Stuttgart 177 H 96 - München 202 H 96 - Hamburg 166 WOB - Mainz H 96 - Dortmund 305 WOB - Hertha 223 WOB - Cottbus 254 H 96 - HSV 180 WOB - Schalke 270 H 96 - Schalke H 96 - Bochum 171 WOB - Nürnberg 169 H 96 - HSV 173 WOB - H WOB - Stuttgart 193 H 96 - Bayern München 140 H 96 - Freiburg 120 H 96 - HSV 167 H 96 - Karlsruhe 175 H 96 - Leverkusen 161 WOB - Bremen 257 WOB - Mainz 159 WOB - H WOB - Freiburg 156 H 96 - Stuttgart 145 H 96 - Leverkusen 166 H 96 - Bielefeld 164 WOB - Dortmund 309 WOB - Hoffenheim 156 WOB - Stuttgart 205 H 96 - Schalke o4 195 H 96 - Bochum 242 WOB - München 194 WOB - Köln 260 WOB - VfL Bochum 175 H 96 - Hertha BSC 180 H 96 - Schalke 256 H 96 - Nürnberg 232 H 96 - VfB Stuttgart 174 WOB - 1. FC Köln 261 WOB - Dortmund 268 WOB - Gladbach 182 WOB - Hertha BSC 225 H 96 - Nürnberg 176 H 96 - WOB 250 WOB - Freiburg 143 H 96 - Bayer Leverkusen 184 WOB - Bayern München 255 WOB - HSV 344 H 96 - Stuttgart 169 WOB - Karlsruher SC 198 H 96 - Bremen 240 H 96 - Kaiserslautern 175 WOB - Hoffenheim 145 H96 - Bor. Dortmund 232 WOB - Schalke WOB - M'Gladbach 178 H 96 - Augsburg 144 WOB - Schalke H 96 - WOB 255 H 96 - München 186 WOB - Leverkusen 167 WOB - Bayern 225 WOB - Bochum 160 WOB - Nürnberg 165 H 96 - Köln 286 H 96 - Hertha BSC 177 H 96 - Frankfurt 239 H 96 - Hoffenheim 142 WOB - HSV 313 WOB - Leverkusen 195 WOB - Hertha BSC 358 WOB - Frankfurt 228 H 96 - M'gladbach 235 H 96-1.FC Köln 226 H FC Köln 286 H 96 - Mainz 189 WOB - Dortmund 263 WOB - Hoffenheim 178 WOB - Hoffenheim 154 WOB - St. Pauli 218 H 96 - WOB 335 H 96 - Frankfurt 379 H 96 - Schalke WOB - Köln 237 WOB - Augsburg 156 WOB - Dortmund 384 WOB - Bremen 246 H 96 - Gladbach 234 H 96 - Freiburg 165 H 96 - WOB 298 H 96 - Gladbach 235 WOB - Kaiserslautern 281 WOB - Bremen 316 WOB-Bremen 541 WOB - Frankfurt 260 H 96 - Nürnberg 242 H 96 - Kaiserslautern 261

12 LT - Az. II Anlage Personaleinsatz 2. Bundesliga Saison 2008/2009 Saison 2010/2011 Saison 2011/2012 Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Einsatzkräfte OS - SC Freiburg 72 OS - Duisburg 216 BS München 155 OS - FSV Frankfurt 65 OS - Aue 74 BS - Eintr. Frankfurt 454 OS - TuS Koblenz 121 OS - Union Berlin 142 BS - Aue 138 OS - Oberhausen 121 OS - Düsseldorf 316 BS - St. Pauli 406 OS München 122 OS - Cottbus 119 BS - Cottbus 150 OS - FC Augsburg 80 OS - Karlsruhe 190 BS - Düsseldorf 345 OS - Wehen Wiesbaden 76 OS - Hertha BSC 251 BS - Dresden 376 OS - 1. FC Nürnberg 175 OS - Paderborn 146 BS - Union 333 OS - MSV Duisburg 197 OS - Ingolstadt 42 BS - Bochum 257 OS - FC St. Pauli 215 OS München 79 BS - Aachen 155 OS - FSV Mainz OS - Augsburg 51 BS - Karlsruhe 143 OS - Ingolstadt 69 OS - Oberhausen 140 BS - Rostock 708 OS - SpVgg Fürth 72 OS - Fürth 36 BS - Franfurt FSV 75 OS - 1. FC Kaiserslautern 196 OS - Aachen 183 BS - Paderborn 123 OS - Hansa Rostock 249 OS - Bielefeld 265 BS - Fürth 79 OS - Aachen 204 OS - Frankfurt 43 BS - Duisburg 263 OS - Ahlen 182 OS - Bochum 204 BS - Ingolstadt 117 OS - Paderborn 218 OS - Dresden 484

13 LT - Az. II Anlage Personaleinsatz 3. Liga Saison 2008/2009 Saison 2009/2010 Saison 2010/2011 Saison 2011/2012 Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Einsatzkräfte Emden - Wuppertaler SV 216 BS - VfL OS 217 BS - Dresden 484 OS - Bielefeld 277 BS - Erfurt 289 VfL OS - Werder II 71 BS - Sandhausen 58 OS - Regensburg 70 Emden - BS 222 BS - Kiel 140 BS - Wiesbaden 66 OS - Burghausen 39 BS - Bayern München II 102 VfL OS - FC Ingolstadt 61 BS - Ahlen 66 OS - Münster 298 Emden - Aalen 40 VfL OS - Jena 161 BS - RW Erfurt 176 OS - Offenbach 148 BS - Offenbach 246 BS - Werder II 48 BS - Koblenz 72 OS - Chemnitz 155 Emden-Paderborn 114 VfL OS - Heidenheim 40 BS - Unterhaching 37 OS - Jena 142 BS - Wuppertal 172 BS - Ingolstadt 48 BS - Burghausen 52 OS - Bremen II 37 Emden - Düsseldorf 269 VfL OS - Stuttgart II 40 BS - Jena 191 OS - Aalen 41 BS - Burghausen 66 BS - Jena 144 BS - Saarbrücken 248 OS - Darmstadt 144 BS - Jena 247 VfL OS - Sandhausen 39 BS - München II 49 OS - Erfurt 135 Emden - Sandhausen 20 BS - Heidenheim 50 BS - Regensburg 82 OS - Wehen 44 BS - Bremen II 54 BS - VfB Stuttgart II 51 BS - Aalen 44 OS - Saarbrücken 133 Emden - FC E. Aue 104 VfL OS - Aue 160 BS - Rostock 1367 OS - Heidenheim 73 BS - Stuttgarter Kickers 62 VfL OS - Regensburg 76 BS - Bremen II 87 OS - Unterhaching 39 BS - Unterhaching 63 BS - Sandhausen 43 BS - Babelsberg 148 OS - Oberhausen 142 Emden - Bayern München II 39 VfL OS - Dortmund II 157 BS - Offenbach 181 OS - Babelsberg 68 Spielausfall Emden - Offenbach 103 BS - Aue 168 BS - Stuttgart II 45 OS - Stuttgart II 37 BS - Regensburg 50 OS - Burghausen 79 BS - Heidenheim 168 OS - Sandhausen 38 Emden - Bayern München II 47 OS - BS 390 Nachholspiel BS - E. Aue 203 BS - Dortmund II 43 Emden - Dresden 244 OS - Offenbach 186 BS - Emden 144 OS - Unterhaching 51 Emden - Jena 124 BS - Burghausen 41 BS - VfB Stuttgart II 57 OS - Dresden 292 Emden - Werder II 48 BS - Offenbach 244 BS - Union Berlin 330 OS - Wuppertal 242 Emden - Stuttgarter Kickers 31 BS - Unterhaching 39 BS - Dynamo Dresden 615 BS - Regensburg 54 Emden - Unterhaching 34 OS - Wehen 67 BS - VfR Aalen 57 BS - Dresden 560 Emden - Regensburg 53 BS - Wuppertal 201 BS - Paderborn 100 OS - Bayern II 39 Emden - RW Erfurt 147 BS - Wiesbaden 51 Emden - Burghausen 34 OS - Erfurt 114 BS - Düsseldorf 444 BS - München II 87 Emden - Stuttgart II 21 OS - Holstein Kiel 186 BS - Sandhausen 51 BS - Erfurt 277 Emden - Union Berlin 221

14 LT - Az. II Anlage Personaleinsatz DFB-Pokal Saison 2008/2009 Saison 2009/2010 Saison 2010/2011 Saison 2011/2012 Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Einsatzkräfte Eintracht Nordhorn - 60 BS - Kaiserslautern 170 OS - Kaiserslautern 204 OS Werder Hansa Lüneburg - 85 OS - Rostock 242 WHV - Frankfurt 191 OL - HSV 227 VfB Stuttgart WOB - Rostock 281 Kickers Emden BS - Greuther Fürth 83 Emden - Frankfurt FC Köln WOB - Werder 256 OS - HSV 215 Heeslingen - Cottbus 98 BS - Bayern 169 OS - Bor. Dortmund 264 WOB - Cottbus 194 H 96 - Mainz 204 OS - Schalke

15 LT - Az. II Anlage Personaleinsatz Internationale Wettbewerbe Saison 2008/2009 Saison 2009/2010 Saison 2011/2012 Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Einsatzkräfte Begegnung Einsatzkräfte Uefa WOB - Rapid Bukarest 143 CL WOB - ZSKA Moskau 374 EL H 96 - Sevilla 145 Uefa WOB - Heerenveen 280 CL WOB - Besiktas 372 EL H 96 - Lüttich 558 Uefa WOB - Portsmouth 817 CL WOB - Manchester 638 EL H 96 - Kopenhagen 580 Uefa WOB - SG Paris 393 EL WOB - Villareal 259 EL H 96 - Poltava 117 EL WOB - Rubin Kasan 188 EL H 96 - Brügge 640 EL WOB - Fulham 242 EL H 96 - Lüttich 632 EL H 96 - Madrid 373

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