Aus der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Leingarten am 01. Juni 2017
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- Norbert Müller
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1 Aus der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Leingarten am 01. Juni 2017 Entschuldigt: Herr Gemeinderat Kurz, anwesend dafür Herr Gemeinderat Hagen Zuhörer: keine Vor Eintritt in die Tagesordnung informierte Bürgermeister Steinbrenner die Anwesenden darüber, dass die Punkte 3 und 6 aufgrund fehlender Unterlagen abgesetzt werden mussten. 1. Einwohnerfragestunde Es wurden keine Fragen gestellt. 2. Erstellung einer Garage mit Dachterrasse, Wacholderweg 5, Flst. 581/1, Gemarkung Schluchtern; - Entscheidung über das Einvernehmen nach 36 i.v.m. 31 BauGB - Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Breitenwasen / Große Hohle, 2. Änderung und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Die Garage soll teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, welche durch die Baugrenze gekennzeichnet wird, errichtet werden. Nach dem Bebauungsplan sind Garagen und überdachte Stellplätze ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Da das Garagendach als Terrasse genutzt werden soll, ist hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Eine Befreiung kann ausgesprochen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, die Abweichung städtebaulich vertretbar und diese unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Da mit der Terrasse die vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden, kann aus Sicht der Verwaltung eine Befreiung erteilt werden. Die Angrenzeranhörung ist noch nicht abgeschlossen. Es wurden von Seiten der Angrenzer keine Einwendungen vorgebracht. Das Einvernehmen nach 36 i.v.m. 31 BauGB wird erteilt. Ohne weitere Wortmeldung wurde der Beschlussantrag der Verwaltung mit einer Gegenstimme beschlossen.
2 TOP 3 abgesetzt 4. Errichtung eines Großraumcarports, Stuttgarter Straße 95, Flst , Gemarkung Großgartach; -Entscheidung über das Einvernehmen nach 36 i.v.m. 31 BauGB- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Kappmannsgrund- Ost, 4. Bauabschnitt und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Nach dem Bebauungsplan sind überdachte Stellplätze nur auf den überbaubaren Grundstücksflächen und auf den besonders ausgewiesenen Flächen zulässig. Der Mindestabstand aller Bauteile zur öffentlichen Verkehrsfläche muss mindestens 0,5 m betragen. Der Carport soll außerhalb der Baugrenze erstellt werden und wurde an der Zufahrtsseite mit einem Abstand von 0,5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche geplant. Der festgesetzte Abstand wird jedoch an der südlichen Grundstücksgrenze nicht eingehalten und bedarf daher ebenfalls einer Befreiungsentscheidung. Eine Befreiung kann ausgesprochen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, die Abweichung städtebaulich vertretbar und diese unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung kann einer Befreiung zugestimmt werden. Die Angrenzeranhörung ist noch nicht abgeschlossen. Es wurden von Seiten der Angrenzer bisher keine Einwendungen vorgebracht. Das Einvernehmen nach 36 i.v.m. 31 BauGB wird erteilt. Einige Sprecher waren der Meinung, dass diese Planung ein schlechtes Vorbild sei, die Planung liege komplett außerhalb des Baufensters. Nach der Diskussion, in der die Verwaltung nochmals ihren Standpunkt erläuterte, wurde der Beschlussantrag der Verwaltung mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.
3 5. Errichtung einer Grundstückseinfriedung als Schallschutzwand, Erich-Flister-Straße 7, Flst /2, Gemarkung Großgartach; -Entscheidung über das Einvernehmen nach 36 i.v.m. 31 BauGB- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Ravensberg aus dem Jahr 2013 und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Die Schallschutzwand soll außerhalb der Baugrenze, entlang der öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans gelten außerdem folgende örtliche Bauvorschriften: Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen sind tote Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig. Außerdem ist ein Grenzabstand von mindestens 0,5 m einzuhalten. Die Gabionenwand ist mit einer Höhe von 1,8 m geplant. Eine Befreiung kann nur in besonderen Härtefällen ausgesprochen werden. Ob ein solcher nachgewiesen werden kann, muss von der unteren Baurechtsbehörde beim Landratsamt geprüft werden. Aus Sicht der Verwaltung kann einer Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze zugestimmt werden. Die Angrenzeranhörung ist noch nicht abgeschlossen. Es wurden von Seiten der Angrenzer bisher keine Einwendungen vorgebracht. Das Einvernehmen nach 36 i.v.m. 31 BauGB wird erteilt. Nach einer kurzen Diskussion wurde dieser Beschlussantrag mit 6 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme angenommen. TOP 6 abgesetzt 7. Bebauungsplanverfahren Saarlandstraße Gemarkung Leingarten-Großgartach, 1. Änderung - Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen den Bebauungsplan Saarlandstraße Gemarkung Leingarten-Großgartach vom zu ändern.
4 Mit den Planungsleistungen wurde das Ingenieurbüro BIT Ingenieure AG aus Öhringen beauftragt. Das Büro hat einen Entwurf ausgearbeitet. Dieser liegt in der Fassung vom als Anlage zur Sitzungsvorlage vor. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom wird gebilligt und gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 i.v. m. 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ohne Wortmeldung wurde dieser Beschlussantrag einstimmig angenommen. 8. Erweiterung und Sanierung Museum Altes Rathaus -Auftragsvergaben a.) Aufzugsanlagen b.) Metallfassade c.) Stuckateurarbeiten d.) Glasfassade e.) Trockenbauarbeiten f.) Flaschnerarbeiten g.) Estricharbeiten h.) Bodenbeschichtung i.) Glaserarbeiten Wir verweisen auf die Gemeinderatssitzung vom Seinerzeit hat der Gemeinderat der Erweiterung und Sanierung Museum Altes Rathaus zugestimmt. Zwischenzeitlich wurden weitere Gewerke ausgeschrieben. a.) Bis zum Eröffnungstermin am sind 4 Angebote eingegangen. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote ist die Firma Kone GmbH aus Ludwigsburg günstigster Bieter. Die Bruttoangebotssumme beläuft sich auf ,73. Damit ist die Kostenstelle für das Gewerk Aufzugsanlage mit 6.703,27 überdeckt. Das Angebot liegt damit ca. 14,82 % unter der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom Oktober In der Kostenberechnung sind für das Gewerk Aufzugsanlage brutto veranschlagt. Die Firma Kone GmbH aus Ludwigsburg weist gute Referenzen auf und ist präqualifiziert. Das Unternehmen ist in der Region bekannt.
5 b.) Bis zum Eröffnungstermin am sind 3 Angebote eingegangen. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote ist die Firma Güther Sanitär GmbH aus Feuchtwangen günstigster Bieter. Die Bruttoangebotssumme beläuft sich auf ,13. Damit ist die Kostenstelle für das Gewerk Metallfassade (Streckmetall) mit ,13 unterdeckt. Das Angebot liegt damit ca. 142,44 % über der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom Oktober In der Kostenberechnung sind für das Gewerk Metallfassade brutto veranschlagt. Die Firma Güther Sanitär GmbH ist in der Region bekannt. c.) Bis zum Eröffnungstermin am sind 3 Angebote eingegangen. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote ist die Firma Reinhart aus Neckarsulm günstigster Bieter. Die Bruttoangebotssumme beläuft sich auf ,81. Damit ist die Kostenstelle für das Gewerk Stuckateurarbeiten (Fassade WDVS und Innenputz) mit 3,19 überdeckt. Das Angebot liegt damit ca. 0,01 % unter der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom Oktober In der Kostenberechnung sind für das Gewerk Stuckateurarbeiten brutto veranschlagt. Die Firma Reinhart GmbH ist in der Region bekannt. d.) Bis zum Eröffnungstermin am sind 2 Angebote eingegangen. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote ist die Firma Hestermann aus Mosbach günstigster Bieter. Die Bruttoangebotssumme beläuft sich auf ,39. Damit ist die Kostenstelle für das Gewerk Glasfassade mit ,39 unterdeckt. Das Angebot liegt damit ca. 10,54 % über der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom Oktober In der Kostenberechnung sind für das Gewerk Glasfassade brutto veranschlagt. Die Firma Hestermann GmbH weist gute Referenzen auf und ist präqualifiziert. Das Unternehmen ist in der Region bekannt. e.) Bis zum Eröffnungstermin am sind 3 Angebote eingegangen. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote ist die Firma Ilibasic Akustik und Trockenbau aus Heilbronn günstigster Bieter. Die Bruttoangebotssumme beläuft sich auf ,63. Damit ist die Kostenstelle für das Gewerk Trockenbauarbeiten mit 5.341,37 überdeckt. Das Angebot liegt damit ca. 14,72 % unter der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom Oktober In der Kostenberechnung sind für das Gewerk Trockenbauarbeiten brutto veranschlagt. Die Firma Ilibasic Akustik und Trockenbau ist in der Region bekannt.
6 f.) Bis zum Eröffnungstermin am ist 1 Angebot eingegangen. Nach Prüfung des eingegangenen Angebots ist die Firma Zehner aus Leingarten günstigster Bieter. Die Bruttoangebotssumme beläuft sich auf ,20. Damit ist die Kostenstelle für das Gewerk Flaschnerarbeiten mit 5.518,20 unterdeckt. Das Angebot liegt damit ca. 71,34 % über der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom Oktober In der Kostenberechnung sind für das Gewerk Flaschnerarbeiten brutto veranschlagt. Die Firma Zehner weist gute Referenzen. Das Unternehmen ist in der Region bekannt. g.) Bis zum Eröffnungstermin am sind 2 Angebote eingegangen. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote ist die Firma Bozic Estriche GmbH aus Kirchheim/Teck günstigster Bieter. Die Bruttoangebotssumme beläuft sich auf 8.842,83. Damit ist die Kostenstelle für das Gewerk Estricharbeiten mit 512,83 unterdeckt. Das Angebot liegt damit ca. 6,16 % über der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom Oktober In der Kostenberechnung sind für das Gewerk Estricharbeiten brutto veranschlagt. Die Firma Bozic Estriche GmbH weist gute Referenzen auf und ist präqualifiziert. Das Unternehmen ist in der Region bekannt. h.) Bis zum Eröffnungstermin am sind 2 Angebote eingegangen. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote ist die Firma Rauer GmbH aus Dietenheim günstigster Bieter. Die Bruttoangebotssumme beläuft sich auf ,91. Damit ist die Kostenstelle für das Gewerk Bodenbeschichtung mit 7.013,09 überdeckt. Das Angebot liegt damit ca. 26,19 % unter der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom Oktober In der Kostenberechnung sind für das Gewerk Bodenbeschichtung brutto veranschlagt. Die Firma Rauer GmbH ist in der Region bekannt. i.) Bis zum Eröffnungstermin am sind 4 Angebote eingegangen. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote ist die Firma Fensterbau Schneider GmbH aus Güglingen günstigster Bieter. Die Bruttoangebotssumme beläuft sich auf ,06. Die ausgeschriebenen Leistungen sind im Kostenvergleich in dem Gewerk Glasfassade (d) in der Summe von anteilig berücksichtigt. Jedoch ist das günstigste Angebot im Gewerk Glasfassade bereits ohne dem Gewerk Glaserarbeiten mit ,39 über der Kostenberechnung.
7 Damit ist die Kostenstelle für das Gewerk Glaserarbeiten zusätzlich mit ,06 unterdeckt. Das Angebot liegt damit über der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom Oktober Die Firma Schneider GmbH weist gute Referenzen auf. Das Unternehmen ist in der Region bekannt. Der aktuelle Kostenvergleich (brutto) für die Erweiterung vor Auftragsvergabe o.g. Gewerke stellt sich wie folgt dar: Kostenschätzung Kostenberechnung Kostenanschlag (Baubeschluss vom ) (Oktober 2016) (05/2017) Submissionsergebnisse , , ,73 a.) Die Lieferung und Montage der Aufzugsanlage für die Erweiterung und Sanierung des Museum Altes Rathaus wird mit einer Bruttoangebotssumme von ,73 an die Firma Kone GmbH aus Ludwigsburg vergeben. b.) Die Metallfassade für die Erweiterung und Sanierung des Museum Altes Rathaus wird mit einer Bruttoangebotssumme von ,13 an die Firma Güther Sanitär GmbH aus Feuchtwangen vergeben. c.) Die Stuckateurarbeiten für die Erweiterung und Sanierung des Museum Altes Rathaus werden mit einer Bruttoangebotssumme von ,81 an die Firma Reinhart GmbH aus Neckarsulm vergeben. d.) Die Glasfassade für die Erweiterung und Sanierung des Museum Altes Rathaus wird mit einer Bruttoangebotssumme von ,39 an die Firma Hestermann GmbH aus Mosbach vergeben. e.) Die Trockenbauarbeiten für die Erweiterung und Sanierung des Museum Altes Rathaus werden mit einer Bruttoangebotssumme von ,63 an die Firma Ilibasic Akustik und Trockenbau aus Heilbronn vergeben. f.) Die Flaschnerarbeiten für die Erweiterung und Sanierung des Museum Altes Rathaus werden mit einer Bruttoangebotssumme von ,20 an die Firma Zehner aus Leingarten vergeben. g.) Die Estricharbeiten für die Erweiterung und Sanierung des Museum Altes Rathaus werden mit einer Bruttoangebotssumme von 8.842,83 an die Firma Bozic Estriche GmbH aus Kirchheim/Teck vergeben.
8 h.) Die Bodenbeschichtung für die Erweiterung und Sanierung des Museum Altes Rathaus wird mit einer Bruttoangebotssumme von ,91 an die Firma Rauer GmbH aus Dietenheim vergeben. i.) Die Glaserarbeiten für die Erweiterung und Sanierung des Museum Altes Rathaus werden mit einer Bruttoangebotssumme von ,06 an die Firma Fensterbau Schneider GmbH aus Güglingen vergeben. Ohne Wortmeldung wurde der Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig angenommen. 9. Erweiterung Wegebeleuchtung Eichbottseen und Grinnen -Auftragsvergabe Lieferung der Leuchten - Wir verweisen auf die Gemeinderatssitzung vom Seinerzeit hat der Gemeinderat der Erweiterung Wegebeleuchtung Eichbottseen und Grinnen zugestimmt. Zwischenzeitlich wurden für die Lieferung von 57 Leipziger Leuchten 4 Firmen aufgefordert eine Angebot abzugeben. Bis zum Eröffnungstermin am sind 4 Angebote eingegangen. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote ist die Firma Eberhard Elektrogroßhandel aus Heilbronn günstigster Bieter. Die Bruttoangebotssumme beläuft sich auf ,54. Die Vergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten (Verlegung Kabel und Masten) für die Erweiterung der Wegebeleuchtung Eichbottseen und Grinnen erfolgt in einer separaten Ausschreibung. Die Lieferung der Leuchten wird mit einer Bruttoangebotssumme von ,54 an die Firma Eberhard Elektrogroßhandel aus Heilbronn vergeben. Auch dieser Beschlussantrag wird ohne Diskussion einstimmig angenommen. 10. Bekanntgaben Es gab keine Bekanntgaben.
9 11. Anfragen Es gab keine Anfragen. Zum Abschluss erfolgten noch zwei Bekanntgaben durch Bürgermeister Steinbrenner im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
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